Ausgabe 
21.7.1903 Erstes Blatt
 
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o Ranstadt, 19. Juli. Dem Einsender dieser Zeilen

nae bestimmt, die eigentlichen Gerichtsferien.

Die Bestimmung der Ferien ist nach den Motiven zum Gerichtsverfassungsgesetz zweifach. Sie sollen einmal die Beurlaubung der gerichtlichen Beamten erleichtern, dann aber sollen sie auch die Privatpersonen, welche als Handels­richter, Zeugen oder Sachverständige zum Gerichtsdienst

gezeigt worden, die jener auf seinen Gängen durch die Kornfelder gesunden hatte. Es befindet sich darunter ein Exemplar mit zehn, eines nut fünf, welches genau die Form einer Hand hat und eines mit drei Aehren. Der Mann lebt nun in der größten Hoffnung, daß das Glück

in diesem Jahr bei ihm Einkehr halten würde.

R. B. Darmstadt, 20. Juli. Denältesten Leuten", die vor 40 Jahren häufiger Gelegenheit hatten, das Darm­städter Hojtheater zu besuchen, wird der damalige vortrejf- liche Heldentenor Friedrich Künzel noch in lebhafter Erinnerung sein, dessen tragisches Schm-al er erlitt plötz­lich einen Schlaganfall und wurde dadurch so gelähmt, daß er seine glänzend begonnene Laufbahn völlig ausgeben mußte damals allgemeines Aufsehen erregre. Gestern ist der so schwer Geprüfte midi einem sau 40jävr>aen

Für den Internationalen Frauenkongreß, der 1904 in Berlin stattsindet, werden vom Bunde deutscher Frauenvereine bereits umfassende Vorbereitungen ge­troffen Eine Vorstandskonferenz, die Mitte August in Dres­den stattsindet, und aus der die meisten Bundesvereine durch Delegierte vertreten sein werden, wird die Einzel­heiten, soweit sie noch nicht sestgestellt sind, bestimmen. Zur Vorsitzenden des Berliner Lokalkomitees ist vom Bun­desvorstände Frau Kommerzienrat Hedwig Hehl gewühlt worden. Ter Kongreß, dem eine Generalversammlung des I. C. W. (International Eouncil of Women) vorangeht, wird ein vollständiges anschauliches Bild der modernen Frauen­bewegung, der Fortschritte der Frauenbildung und Frauen­arbeit, sowie des modernen Frauenstrebens in allen Kul­turländern bieten und erregt deshalb das lebhafteste Jn- i teresse der ganzen Frauenwelt des In- und Auslandes. Außer den dem Bunde angeschlossenen Frauenvereinen, werden der Vaterländische Frauenverein vom Roten Kreuz, der Deutsch-Evangelische Frauenbund, sowie die gewerk- schastlichen Arbeiterinnen-Organisationen, die außerhalb des Bundes stehen, eingeladen. Die Bundeskommissionen für Arbeiterinnenschutz, Kinderschutz, Rechtsschutz, Hebung der Sittlichkeit und Bekämpfung des Alkoholismus haben be­reits ihre Berichte vollendet. Ein deutscher Antrag zum Kongreß verlangt die Bildung einer Kommission für die rechtliche Stellung der Frau. A

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 21. Juli 1903.

** Personalien. S. K. Hoheit der Großherzog haben dem Diener am Predigerseminar Johannes Ludwig Haber zu Friedberg das Silberne Kreuz des Verdienst­ordens Philipps des Großmütigen verliehen.

** Ordens ve rleihung. Ministerialrat Ewald in Darmstadt wurde, lautReichsanzeiger", vom Kaiser der Kgl. preuß. Kronenorden 2. Klasse verliehen.

** Heilstättenverein für das Großherzog­tum H e s s e n. Bon den zur Konkurrenz eingereichten sechs Entwürfen für den Bau der H eilst ä tt e bei Winter­kasten erschien, wie uns aus Darmstadt berichtet wird, keiner als zur Ausführung geeignet, und es wurde daher beschlossen, mit einem der Bewerber, Bauunternehmer und Architekten Heinrich Müller in Darmstadt zwecks Ausarbeit­ung eines neuen Plans in Verbindung zu treten. Herr Müller hat sich verpflichtet, alsbald einen neuen Ent­wurf in Vorlage zu bringen. Der "Bau soll möglichst be­schleunigt werden, da beabsichtigt ist, die Heilstätte (für lungenkranke Frauen und Mädchen bestimmt) schon Ende des Jahres 1904 in Betrieb zu nehmen. Die Großh. Staats­regierung hat in dankenswerter Weise und in Anerkennung der gemeinnützigen Bestrebungen des Heilstättenvereins demselben 50000 Mark Staatszuschuß zu den Baukosten aus­zahlen lassen.

T. L i ch, 20. Juli. Se. Kgl. Hoheit der Groß Herzog und Ihre Großh. Hoheit die Prinzessin Elisabeth verbrachten den Geburtstag Ihrer Durchlaucht der Fürstin im' Kreise der fürstlichen Familie. Lehrer Jäger wurde in Audienz empfangen. Um 5.20 Uhr verließen die aller­höchsten Herrschaften wieder das gastliche Schloß und Lich.

() Obbornhofen, 17. Juli. Ein aus dem hiesigen Hofgute arbeitendes, aüs dem Kreise Biedenkopf, von sehr wohlhabender Familie, stammendes Mädchen, hat während der Nacht heimlich geboren und das Kind nach der Geburt erwürgt und im Strohsacr verborgen. Am folgenden Mor­gen stand sie aus und wollte ihren gewohnten Beschäftig­ungen nachgehen. Die Frau des Vorarbeiters merkte, daß etwas nicht in Ordnung war und steltte das Mädchen zur

erfahren hat. r r, r

Die zum Verbrauch im Deutschen Reick) verfügbare Menge Roggen betrug im Erntejahr 1901/02 nur 137,7 Kilogramm ^uf den Kops gegen 14/,6 im Jahre 1900/19011 und 148,6 im achtjährigen Durchschnitt von 1893/94 bis 1900/01. Weizen und Spelz sind zum Verbrauch ver- jügbar gewesen nur 85,0 Kgr. gegen 91,0 im voraus gegan­genen Jahre und 88,2 im achtjährigen Durchschnitt. Auch der H a f e r v e r b r a u ch war geringer als im Jahre 1900/01 (112,8 gegen 121,1 Kilogr.), übertraf aber den acht- fährigeu Durchschnitt (110,4 Kgr.) um ein Geringes. Der

meisten durch die Einrichtung der Gerichtsferien gefährdet werden, und in den Kreisen der Juristen selbst. Es ist eine bekannte Tatsache, daß die Gerichtsserien sich in den Kreisen der Gerichtsbeamten nur einer geringen und gemischten Beliebtheit erfreuen. Dies sehr mit Recht.

Durch die enge Begrenzung des Ferienraumes sollen die Landesjustizverwaltung nach den Motiven zum Ge- richtsversasiungsgesetz gehindert sein, Maßregeln zu tressen, die die Beurlaubung der richterlichen Beamten in einem längeren Zeitraum und wohl auch zu einer anderen Jahres­zeit erleichtern, vorausgesetzt, daß hierbei der Betrieb der Rechtssachen gesichert bleibt. An letzterer Voraussetzung scheuert die Beurlaubung der Beamten außerhalb des Vcahmens der Gerichtsferien ui den meisten Fällen,

Rede. Es gestand nun ihr Verbrechen, bot aber eine Summe Geldes an, wenn die Frau dazu schweige. Die Frau machte aber Anzeige, und das Mädchen wurde dem Amtsgericht Hungen überliefert.

voraus gegangenen ' verbrauch

schnitt (68,8). Ungewöhnlich groß bt ®erSJ stehende Kartoffelmenge infolge der sehr g v Ernte mit 732,4 Kgr. auf den fi'oH 8C0^ 6M,6 tm J»hre 1900/01 und 590,5 im achtjährigen Durchschnitt. Trotz dieser großen Menge verfügbarer Kartoffeln ist der Brann weiuverbrauch gegenüber dem voraufgegangenen Ja)t tot? 6,3 auf 6,1 Lllä auf den Kopf ^ückgegangen wovon 4,3 (4,2) auf den Trinkbranntwein nur 1,9 (2,0) Liter au[Den zu gewerblichen re. Zwecken steuerftei gelassenen Branntwein entfallen. Auch der Bierverbrauchist im ^ahre 1901 gegenüber dem Jahre 1900 von 12a aus 124 Liter öuruck- gegangen, während sich der ^abakv er brauch auf derselben Höhe (1,6 Kgr.) gehalten hat. Der Salz- Derb rauch zu Speisezwecren betrug nur 7,6 Kgr. gegen 7 7 im Jahre 1900 und 7,9 im Jahre 1899, der zu anderen Zwecken 10,6 gegen 10,0 und 10,1. Eine starke Abnahme zeigt in den letzten beiden Jahr,en der in den früheren Jahren erheblich gestiegene Zuckerverbrauch; er betrug 1899/1900 13,7 Kg», auf den Kopf, 1900/01 12,3, 1901/02 nur 11,6. Der Kohlenverbrauch war im Jahre 1901 mit 2667 Kgr. nur unerheblich größer als im Zayre 1900 mit 2662 Kgr., während Die vorausgegangenen Jahre Steiger­ungen von 100 bis 200 Kgr. gebracht hatten. Stark zuruck- gegangen ist der R o h eise n v er b r a u ch mit 137,8 Kgr. neaen 162,5 und 154,5 in den beiden Vorjahren. Von den im Auslände erzeugten Waren hatten im Jahre 1902 einen Verbrauchsrückgang der Kaffee mit 2,95 gegen 3,04 Kgr. aus den Kopf, das Petroleum mit 16,87 gegen 16,89 ;und die Gewürze von 0,16 auf 0,15 Kgr. Gestiegen ist der Verbrauch der Rohbaumwolle von 5,73 auf 5,79 Kgr., gesalzener Heringe von 3,59 auf 4,06, Kakao von 0,30 auf 0,34, Reis von 2,13 auf 2,23 und Jute von 1,94 auf 2,31. Der Teeverbrauch ist von 3291 aus 3394 To., also um 3,1 v. H. gestiegen. Auf den Kopf der Bevölkerung entsallen wie im Jahre 1901 nur 0,96 Kgr.

herangezogen werden können, in der Erntezeit, in verfahrens, auf die ^astveroen gegen welcher der Gerichtsdienst für einen wesentlichen Teil der I unteren ^Gerichte ist Entscheidung tt ft , Bevölkerung mit großen Nachtellen verbunden sein kann, mitten des Ge^chaftchahres tagen rege m ß g Sch ff vor diesen Nachtellen möglichst bewahren. Die Ferien sind gerichte und Strafkammern, ost.bi» nnh hn-

deshalb in die Zeit von Mttte Juli bis Mitte September Zieht man die Summe aller d es , f 0prüftet gelegt. Im Entwurf des Gerichtsverfassungsgesetzes war denkt, daß dieselbe mit derHälsted es P lediglich eine Dauer vom 15. Juli bis 31. August vorgesehen, werden muß, so wird man verstehen, daß

.Hiernach erledigt sich die Erörterung der alten Streitfrage, der Gerichtsferien gerade von der, ^urast!in

ob die Gerichtsferien für die Gerichte oder für das gemischten Gefühlen angesehen wird und» d> ß . 6^ Publikum da sind, sie sind bestimmt, die Int eresse n der Gerichtsferien kerneswvgs glerchvE«wtend tst mit emem beider zu schützen. fast ausnahmslosen Stillstand der Justrz. ü. 1). I.

und Nachlaßsachen ist besttmmt, daß dieselbe während der Gerichtsferien unterbleiben kann, soweit das Bedürfnis einer Beschleunigung nicht vorhanden ist.

Aber auch die Sttafjustiz erleidet durch die Gerichts­ferien keinerlei Störung. Im vorbereitenden Verfahren werden nach wie vor auch während der Gerichtsferien Angeschuldigte, Zeugen und Sachverständige vernommen, Beschlagnahmen und Durchsuchungen werden angeordnet, Haftbefehle erlassen und vollzogen. Auf die Anklageschriften der Staatsanwaltschaft ist behufs Eröffnung des Haupt- ! verfahrens, auf die Beschwerden gegen Beschlüsse der

Seit längerer Zeit ist eine nicht zu unterschätzende Be- --== 11 ""---- '

/vegung im Gang^ die bezweckt, die Gerichtsferien ganz politische Tagesschau.

abzu)chaften oder doch den Kreis der Sachen, die als Ferien- J

fachen anzuseheri sind, derartig zu erweitern, daß von den Bervrauchsoerecyuungen.

Gerichtsferien im Grunde genommen nichts übrig bliebe DasStatist. Jahrbuch für das Deutsche Reich" enthält .. ... - . _ .

als der Name. Ihre Unterstützung findet diese Bewegung eine Reihe von Berhrguchsberechnungen, aus denen sich sind von einem hiesigen Dachdeckermeister innerhalb acht hauptsächlich in den Kreisen der Handelswelt, deren Jmter- eraiebt, daß im letzten zur Berechnung gezogenen Jahre Tage acht Stück mehrfacher Kornähren an einem Halm esse an rascher Abwicklung streitiger Rechtsverhältnisse am unter dem Druck, der auf Industrie uiid Handel lastete, und' meisten durch die Einrichtung der Gerichtsferien gefährdet den schwierigeren Erwerbsve rhältnissen ein

" y,r * großer Teil der wichtigeren Lebensbedürfnisse einen Rückgang des auf den Kopf entfallenden Verbrauchs

zujammeun-eten. . . die Zeit seiner Beurlaubung eine Vertretung gestellt wird.

Gute Depesche, nt der ZarnadeM ^em m Raccmngt d^e bie Genchtsserien abschaffen unb btc.

weilenden König von Italien.dasbllsieben des Papft^ -.0 Bedürfnis und Neigung des einzeln«, timet-

nritteilte, wurde um 4.48 Uhr abgesan . der ball, des Geschüftsjal-res beurlauben, so würde dws eine

Sobald der Tod des Papstes außerordentliche Belastung des Staatsbu b-

MrnifterpräM-nt Z a na r d e 11 dergets int Gefolge haben und diese Berantwortnng auf sich

Sicherung der moralrschen und matemell«! °n nehmen, zei gen die Landesjustizverwaltungen.kerne Lust,

provisonschen Regrernng der Ibrrr^ Ed ^r ^nerpn wird baljer, falls nicht

vollsten SEeit ber Beringen d^ Jürgen Kollcgrmne. 0 ) besondere Umstände dne außergewöhnUche

ZarnatE wres, nne ta Ä für den Benrlanbnng rechtfertigen, gezwungen fern

fetten telegraphisch, an, den ^eichenfeuruaileiien T I h n r u n a ^eitteb ens aerade in den heißesten

verewigten Päpst'beiznw^ncn, wenn sie lwn den Kirchs h ^0 m fu°^cn Dieser Umstand allein schon

behördeu eingeladen weiden. Ia^adellr oronete , Belieblliett der Gerichtsferien nicht gerade bei.

bis auf weiteres die Theater geschlossen blerben un 6 ö Beurlaubung des richterlichen Beamten während

Konzerte ans den ösienürchen Kosten für- den Staat nicht ver-

Minrster des Aenßern teilte baS Jbleb«; DU urfacl)t. ES wird derartig eingerichtet, baß ieder Richter

italienischen M.r>swnen im Au^ande mrt, dl t l sch I r,^ einen Monat Urlaub erhält und wahrend des an» Regierung aber wurde amtlich vom L«e nicht «i« Monats im Dienst zu bleiben und den beurlaubten

nis gesetzt. Infolge der ^erto gewoffenen^Berelnbarungen ^ollegen^zn vertreten hat" Der Richter hat also während wird die Regierung für d - t1 ) qllersUrclie wäbrcnd I des Teiles der Gerichtsferien, in dem er sich tm Dienst aut dem P-tersplatze und « i^et bie Arbeit zweier Richter zu bew älP der Ausstellung der ^eiche und tigen. Dies ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn

sorgen. , ßuTviuben anläßlich des Iah- ein Teil des Betriebes währeiid dieser Zeit stillsteht.

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famtaiaäiuna^ des Generalvikar^ betreffend den Tob des Wickelung er einen maßgebenden Einfluß hatte. Schwerer z^eKHL? sich in fteL ^<Kngän^ einzuleben,!

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vornehmen sollte, i|t ein ytrngc^j , ihre Zahl vermehrt sich dadurch, baß Sachen, deren

Man schreibt uns ferner* aus Berlin vom 20. d. M.: I Erledigung rinen toiejoiwnattti^en

Die Kunde von dem Tode des Papstes wurde in Berlin I zu Serien zachen erllart werden. B^alttgung d s beute accen Abeiid bekannt und im Publikum vielfach zu- Arbeit werden an den ^berlandevgerichten Ferien zivil- nädür mtt Unalauben aufgenommen, nachdem so häufig senate, an den Landgerichten Ferienzivilkammern gebitott die ^Meldungen^ über den Eintritt der Katastrophe sich als und an den am meisten bettoffenen ^E^rich^ imrüfrtia ermieien hatten Das Zentrum wttd sich in die Zivilsitzungen, wenn auch in beschranktem Umfang, tia^ Weise Mi ^n BestattuugSfeier<1 ruhi^ ihren Fortgang. Arrestsachen und Sachen die eine ?i cd ^eiten^ beteiligen. Die Frage der Vertretung der einftto eilige Verfügung betteff en, Oer tragen keine deutschen Regierung an den Feierlichkeiten ist feit längerem ung und werden ruhig wmter erledigt. Aus das Konkurs- SlS; LM""

Preutzen nach Rom sicy oegivr. Oftenbarungseide gibt es in den Gerichtsferien wie

--- ; inmitten des Geschäftsjahres.

Was bedeuten die Keruytsserleu c kommt hinzu, daß die Gerichtsferien ohne Einfluß

Von richterlicher Seite wird uns geschrieben: auf die Bearbeitung der Angelegenheiten der freiwilligen Am 15. Juli hoben die Gerichtsferien ihren Anfang Gerichtsbarkeit sind, d. h. derienigen Angelegenheiten^.die genommen und der Laie glaubt, es beginne für den Juristen nach den Prozeßgesetzen nicht unter die streitige die goldene Zell des Nichtstuns, nun habe er, abgesehen barkell fallen und die bre^gninbung, l-^^ng, Jest- ron denpaar Sachen", die als Feriensachen in der Zeit- stellung oder Aufhebung von. Rechten unter . ^wirtung ung bekannt gegeben werden, zwei Monate lang rein gar staatlicher Organe, insbesondere bey duttars

nichts zu tun und wisse kaum, was er mit der Zell cm- zum Gegenstand Haben, als da smd ianaeu solle. mundschafts-, Teilungs-Nachlaß, Handels-, Vereins-Sachen,

Das ist ein schwerer Irrtum. Registerwesen, Güterrechtswesen^ alle Beurkundungen usw.

Die Gerichtsferien bringen einen beschränkten Stillstand Lediglich bezüglich der Bearbeitung der Vormundschafts- der Rechtspflege mtt sich, toi gewisser Stillstand tritt wäh-' ' rend des ganzen Jahres an den feriis divinis, den Sonn- und Feiertagen, ein und weller ist ein gewisser Teil des Jahres durch das Gerichtsverfassungsgesetz als j eriae Huma-