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Erstes Blatt
153. Jahrgang
Donnerstag lS.Janrmr 1903
Amtz- und Anzeigeblatt für den Kreis Eiehen
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Gießener Anzeiger
w General-Anzeiger ° **
Nr. 12
• H4eint tSglich autzei SoniuagK.
Dem «Lietzener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Hessischen Landwirt die Siebener Zamiiien- Hättet viermal tn der Woche beigelegt.
(Rotattonebrud u. Verlag bei Brühl 'schen Unroerl.-yud)- u.Stem- druckerel (Pietsch Erden) Rebaftton, fepebttion und Druckerei r
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vezngdpret»» monatlich 76 Vf., viertel* sährlich Mk. 2.20, burcty "Abhole- u. Rroetgftellen monatltcb 6ö Pf.; durch diePost Alk. 2.— viertel* läljrL ausschk. BesleUg. Annahme von flnjetgei kur die TageSnurnrner vi- vormittag- 10 Uhr, ßcilcnpretfl; lokal 12Ps^ auäroärtf 20 Psg.
LeranlrvortUch» für den poltL u. allgem Teil: P. Wtttko: tüt .Stabt und Üanb* und jL®end)tslattIe 6 n CI Plato; für den Am- zeigenteil öand Beck.
Krlianntmachung.
Betr.: Schweinerotlauf zu Allendorf a. d. Lda.
Die zu Allendorf a. d. Lda. ausgebrochene Schweine* rotlaufscuche ist erloschen; die Gehöftsperre ist aufgehoben.
Gießen, V. Januar 1903.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_______________Dr. B r eibert
Ktliamilmachung.
B etr.: Rotlaufseuche bei einem Schweine des Heinrich Wilhelm Fay in Gruningen.
Die Rotlaufseuche im Gehöfte des Wilhelm Fay in Grüningcn ist erloschen.
Gießen, den 12. Januar 1903.
Großherzoglicyes Kreisamt Gießen.
Dr. B r e i d e r t.
Keschuslsuiä,ige Ausbeutung des ZLrheberrechLiS.
Das seit dem 1. April o. I. bestehende neue deutsche Urheberrecht gewährt in erfreulichster Weise dem geistigen (Eigentum einen im Verhältnis zu früher sehr wesentlich vermehrten Schuh und sichert Schriftsteller gegen honorarfreien Abdruck ihrer Arbeiten viel mehr als das seither geltende Recht. Plan hat darum das neue Recht als hochwillkommen im Interesse des Schuhes der Erzeugnisse der deutschen Kopfarbeiter begrüßt. Doch haben sich leider mit der Zeit Auswüchse in der Praxis herangebildet, die höchst bedauerlich sind und deren radikale Beseitigung dringend wünschenswert ist.
ES hat zu allen Zeiten auch in der Schriftstellerwelt Existenzen gegeben, die mit ihrer stumpfen Federn mühseliger Arbeit nur tümmerlich ihr Brot zu brechen vermochten und die darum auf Mittel und Wege sannen, ihre Lebensbe- dingmigen durch irgend einen schlauen Kniff günstiger zu gestalten. Zu dieser Sorte von Schriftstellern gehört der Geschäftsführer des Allgemeinen Schriftftelleroereins, Dr. Max Hirschfeld aus Kaulehw.cn in Ostpreußen. Als dieser Herr vor etwa zwei Jahrzehnten in Tilsit sein Abiturientencxamen glücklich bestanden hatte, da wunderten sich nicht wenige seiner ehemaligen Kompcnnäler. Als er dann gar nach einigen Jahren den Dr. pbil baute, da war das Erstaunen seiner näheren Bekannten noch größer. Als er aber dann die litterarische Laufbahn erwählte, da war die Verwunderung maßlos. Aber der Mann hatte mit seinen faden »Humoresken" merkwürdigerweise anfangs einiges Glück. In den letzten Jahren jedoch ging es ihin ziemlich lläglich. Da kam das neue Urheberrecht heraus und Dr. Max Hirschfeld hatte einen »genialen" Einfall. Er durchstöbert seit Lreivierteljahren die deutschen Zeitungen zu dem alleinigen Zwecke, um auf Grund des Urheberrechtes Honorar für sich und seine »Klienten" aus ihnen herauszupressen. Findet er in irgend einem Blatte einen Artikel, von dem er annehmen kann, er sei einem anderen Blatte ohne Honorarzahlung entnommen, dann macht er den Autor oder die Redaktion des Blattes,
in dem er den Artikel zuerst fand, darauf aufmerksam, daß hier ein »strafbarer" Nachdruck vorliege, oder er sucht den event. anonymen Autor zu ermitteln. Für feine „Ent- deckung" fordert er natürlich Bezahlung und obendrein Prozente von dem Honorar, das von der Zeitung, die den Nachdruck verübt hat, an den »geschädigten" Autor gezahlt wird.
Ueber die Sauberkeit dieser Art von schriftstellerischer Thätigkeit wollen wir unsere Leser heute nicht weiter unterhalten, sondern ihnen nur den neuesten von den Fällen erzählen, in denen Herr Dr. Max Hirschfeld eine glänzende Abfuhr sich geholt hat.
Am 1. August 1902 erschien in der „Oberftänk. Ztg." zu Bayreuth ein Artikel „Ricyard Wagner und Heinrich Laube als Duellanten." Dieser Artikel war bereits in mehreren Zeitungen nachgedruckt worden. Tie „Obersränk. Ztg." glaubte umsomehr zum Nachdruck befugt zu fein, als weder der übliche Vermerk „Nachdruck verboten", noch der Name eines Verfassers, noch auch irgend ein Kennzeichen dabeistand, das den Artikel als eine Originalarbeit charakterisiert hätte. Nach dem neuen Urheberrecht ist „der Abdruck von Ausarbeitungen unterhaltenden Inhalts unzulässig- auch wenn der Vorbehalt der Rechte fehlt". Daß aber der fragliche Artikel unter diese Bestimmung fallen könnte, schien ausgeschlossen, da in demselben — nach einigen einleitenden Zeilen — lediglich eine Erzählung des verstorbenen Schriftstellers Robert Byr aus dessen hinterlassenen Memoiren enthalten war. Es hieß in dem Artikel, „Vyr hätte die Episode in Ausführlichkeit erzählt, wie er sie aus seines Schwagers Munde gehört." Tem-. nach konnte niemand an ein geistiges Erzeugnis, eine „Ausarbeitung" eines Dritten, denken, und der ganze Artikel wurde vielmehr von der Redaktion als eine „Vermischte Nachricht tatsächlichen Inhalts" angesehen. Solche aber find nach dem neuen Urheberrecht freigegeben. Doch die Redaktion hatte nicht an den bösen Geist des Herrn Dr. Max Hirschfeld gedacht. Nachdem die Redaktion zunächst vergeblich ausgefordert worden war zur „umgeheirden" Zahlung eines Honorars von 15 Mk., kam von Dr. Hirschfeld in Berlin eine Postkarte, nach welcher er ein Honorar von 10 Mk. (also einen ermäßigten Betrag) einzuziehen habe. Als auch diese Zahlung unterblieb, erfolgte ohne vorhergegangene Anzeige die Einleitung des Strafverfahrens gegen den Redakteur der „Oberfr. Ztg.", Kannegreßer, wegen Vergehens gegen das neue Urheberrecht. Es sei noch bemerkt, daß die k. Staatsanwaltschaft des Landgerichts Bayreuth auf die erfolgte Anzeige hin das Verfahren eingestellt hatte, und erst auf eingelegte Beschwerde hin die Erhebung der Anklage erfolgt ist.
Sehr richtig ist, was der Verteidiger der „Oberfr. Ztg." auf die Anklageschrift erwiderte. Er führte u. a. folgendes aus:
„In welcher rücksichtslosen Weise wird seitens einiger Literaten der Absatz 2 des § 18 des Urhebergefetzes ausgebeutet, um für ihre schriftstellerischen Elaborate von denjenigen Zeitungen, welche in gutem Glauben, es handle sich um gemeinfreie literarische Erzeugnisse, dieselben abdrucken, durch Androhung von Anzeigeerstattung und Klagestellung Honorare zu erlangen. Dr. Max Hirschfeld macht es sich neuerdings zur Aufgabe, jedem
Quentchen eines literarischen Gedankens nachzugehen und auszuspüren, wo etwas reproduziert sein könnte. Wenn es sich hierbei nur darum handeln würde, offensichtlich unberechtigte Nachdrucke zu verfolgen, so wäre dies ja ganz anerkennenswert, allein es handelt sich hier auch darum, Schriftsteller zu schützen, welche unter Ve r* schleierung der Urheberschaft kleine Artikel gleichsam als Angel auswerfen, um im Trüben fischen zu können. Sobald dann ein Redakteur, in dem guten Glauben, es handle sich um Artikel tatsächlichen Inhalts, ein solches Erzeugnis abdruckt, so wird ihm sofort die Aufforderung zugestellt, er solle ein Honorar zahlen und eventuell die Drohung beigefügt, daß er sich andernfalls einer. strafrechtlichen Drohung aussetzen würde. Ter Schriftsteller ickdolf Oppenheim in München hat an die Zeitungen, welche seinen Artikel „Richard Wagner und Heinrich Laube als Duellanten" ausgenommen hoben, Schreiben richten lassen mit der Aufforderung, an ihn ein Honorar von 10 bis 15 Mk. zu bezahlen. Würden alle diese Zeitungen dieser Aufforderung entsprechen, so würde der Verfasser für sein Elaborat einen in keinem Verhältnis zu seiner geistigen Arbeit stehenden Gewinn erzielen."
Der Verteidiger stellte schließlich den Antrag, den An- geschuldigten außer Verfolgung zu setzen und die demselben erwachsenden Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen.
Das Landgericht Bayreuth erließ darauf den Beschluß, daß zunächst als Vervielfältiger und Verbreiter des Artikels der Drucker und Verleger der „Oberfr. Ztg." in Betracht käme, wenn auch unter besonderen, in vorliegendem Fall jedoch nicht dargelegten Umständen z. B. bei Stellvertretung, der Redakteur verantwortlich sein kann (vgl. Allfeld, die Reichsgesetze betr. das literarische und artistische Urheberrecht I. Auflage 1893 S. 141);
daß überdies die Behauptung des Angeschuldigten, er habe den aus der „Nürnb. Morgenztg." entnommenen Artikel nicht für ein selbständiges Schriftwerk, einen Originalartikel ober Ausarbeitung unterhaltenden Inhalts, sondern für einen von dem Herausgeber der Erinnerungen des Schriftstellers Reobert Byr zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung freigegebenen Auszug eines BucheS und eine,vermischte Nachricht" tatsächlichenJnl-alts gehalten, nicht zu widerlegen ist, auch glaubhaft erscheint. Aus diesen Gründen und in Anwendung der §§1*02, 496,499 der R.-S-tr.-P.-O. wird das Hauptverfa b re n nicht eröffnet und es werden die Ko st en des Verfahrens der Staatskasse tlberbürdet.
Bemerkenswert ist übrigens die Konstatierung, daß bei Fällen des strafbaren Nachdrucks in erster Linie nicht der zeichnende Redakteur, sondern der Verleger der Zeitung verantwortlich ist.
Parlamentarisches ans Hessen.
Heute liegen wieder einige neue Drucksachen bet Zweiten hessischen Kammer vor. Die erste ist eine Anlage zur Drucksache Nr. 54 und enthält eine Vorstellung des Wilhelm Dresse! zu Darmstadt betreffend Protest gegen die Wahl der Wahlmänner in Dar nist adt-Stadt. Herr Dr. führt ans: Von den in die
Messungen im Weltall.
Von Rud. Curtius.
(Nachdruck verboten.)
DaS Vorstellungsvermögen des menschlichen Geistes für öie Begriffe von Raum und Zeit hat seine engumschriebenen Grenzen. Ewigkeit und Unendlichkeit sind Dinge, an denen die menschliche Fassungskraft unweigerlich scheitert, und wohl jeder, der denkend fein bewunderndes Auge zum nächtlichen Sternenhimmel erhoben hat, ist sich des unlösbaren Widerspruchs bewußt geworden, in welchem die Tatsache, daß in unserem Dasein alles einen Anfang und ein Ende hat, mit der logischen Notwendigkeit steht, daß hinter dem fernsten, mit unseren Riesenfernrohren sichtbaren Sterne weitere und weitere Welträume kommen, die sich ins Unermeßliche aus- dehnen. Wenn die Mutter auf die naive Frage des Kindes, wie denn das Ende der Welt fei, die Antwort giebt, daß diese dort mit einem Bretterzäune verschlagen sei, so ist die weitere Frage des kleinen wißbegierigen DrängerS: »Und was ist hinter diesem Zaune?" geeignet, nicht nur die Befragte, sondern ebenso den größten Philosophen und Astronomen in Verlegenheit zu setzen; denn sie muß immerdar unbeantwortet bleiben.
Aber auch das, was sich wirklich messen läßt, ist deswegen noch keineswegs eine faßliche Größe. Daß vor uns ungezählte Jahrtausende und Jahrmillionen waren und ebenso nach unserem Tode fein werden, leuchtet uns leichter ein, und zwar vielleicht deswegen, weil die Zeit uns praktisch meistens nur als der eben verrauschende Augenblick zum Bewußtsein kommt. Während aber der Raum als Tatsächlichkeit sich nach allen Seiten vor unseren Augen darbietet, bis dorthin, wo die auflösende Kraft unserer Instrumente versagt, können wir uns doch von den Entfernungen, mit denen die Astronomie rechnet, nur schwer ein Bild machen.
Gutgläubig lernt das Kind, daß unser nächster Nachbar, Ser Mond, in einer mittleren Entfernung von 50 000 geographischen Meilen von der Erde steht, daß es bis zur Sonne 400 mal weiter ist, und daß trotzdem das Licht nur etwa
8 Minuten braucht, um bis zu uns zu bringen, daß in dreißigfach größerem Abstande als die Erde der äußerste bekannte Planet unseres Sonnensystems, der Neptun, im Tämmerscheine seine Bahn zieht. Dann verlassen uns Meilcn- unb Kilometermaße gänzlich, unb wir müssen zur Bewertung der Entfernungen die Geschwindigkeit de§ Lichtes heranziehen. Wir erfahren, daß das Licht, welches bis zum Neptun nur 4 Stunden und 8 Minuten braucht, den uns zunächst stehenden Fixstern erst nach 3 /2 Jahren erreicht und mit großer Wahrscheinlichkeit erst nach Hunderten und Tausenden von Jahren zu jenen Millionen von Sonnen gelangt, in welche sich der matte Schimmer der Milchstraße in scharfen Fernrohren auflöst, daß also ein lichtschwaches Sternchen, welches gerade an der äußersten Grenze der Sichtbarkeit steht, schon zu Christi Zeiten untergegangen fein kann und trotzdem jetzt noch sein Licht zu uns gelangen läßt.
Gegenüber diesen in zahllosen Darstellungen popularisierten Größenverhältnissen i|t wohl die Frage berechtigt, wie es die Wissenschaft fertig gebracht hat, diese zu messen, obwohl uns die unüberschreitbare Kluft des Weltenraums von den Objekten der Himmelsforschung trennt und keine Meß- fette ihn zu überspannen vermag. Wie sich dennoch die Messungen dieser ungeheuren Entfernungen auf denjenigen Grundlagen aufbauen, welche der Feldmesser mit dem Meter auf der Erdoberfläche bestimmen kann, soll der Zweck dieser Ausführung sein.
Will man auf her Erde die Entfernung zweier weitentlegenen Punkte von einander feststellen, zwischen denen man nicht die Meßkette anlegen kann, so mißt man vom Standort des die Berechnung führenden eine Grundlinie von etlichen tausend Metern in möglichst genauer Weise ab, indem man die Grundlinie viele Male in beiden Richtungen hin durch Messungen kontrolliert und von allen Resultaten den Durchschnitt nimmt, wobei die unvermeidlichen Fehler sich mit größter Wahrscheinlichkeit ausgleichen werden. Von den Endpunkten dieser Grundlinie oder Basis visiert man mit Fernrohren, die mit einem präcistn Winkelinßrmnent verbunden sind, nach bem zu bestimmenden fernen Ort und mißt die Winkel, welche die beiden
Visierlinien mit der Grundlinie bilden. Wiederholt man diese Konstruktion im verjüngten Maßstabe auf dem Papier mit möglichster Genauigkeit, so wird man schon durch einfache Abtragung des Maßstabes mit dem Zirkel auf den Seiten des konstruierten Dreiecks die gesuchte Entfernung annähernd bestimmen können. Ter Geodät bedient sich statt dessen natürlich besser der Rechnung mit trigonometrischen Tafeln. Mit diesen Hilfsmilleln, die in ihren Prin- llpien schon vor 2 Jahrtausenden bekannt waren, hat damals schon der Alexandriner Astronom Aristarchos annähernd genau den Umfang der Erde bestimmt. Heute dehnt sich natürlich ein Triangulierungsnetz von Tausenden peinlich genau vermessenen Dreiecken über alle Festländer, besonders aber über Europa aus, unb so hat man mit einem Aufwande von vielen Millionen und einer Arbeit, die noch immer weiter fortgesetzt wird, den Umfang der Erde und ihre Gestalt — sie ist wie bekannt durchaus keine mathematische Kugel — bestimmt, da fie das Urbild ist, von welchem aus man in den Himmelsraum hineinmißt.
Auf ganz dieselbe Weise hat man zunächst die Entfernung des Mondes bestimmt. Einem Beobachter in Kapstadt erscheint dieser, um ein Beispiel anzuführen, an einem erheblich anderen Punkte des Himmels als in Berlin, und da man die Entfernung von Berlin nach der Hauptstadt Südafrikas sehr genau bestimmt hat, unb wiederum die Winkel messen kann, welche die Visierlinien nach einem bestimmten Punkte der Mondoberfläche mit dieser langen Grundlinie auf der Erde einschließen, hat man die feit* femung Frau Lunas von der Erde gleich 60,27 äquatorialen Halbmessern der letzteren bestimmt.
Leider kann man nun mit der Mondentfernnng als Basis nicht mit Genauigkeit die Entfernungen der Planeten und Sonne bestimmen, weil die dabei in Betracht kommenden Winkel viel zu spitz sind, um ohne erhebliche Fehler gemessen werden zu können. Hierzu mußte man einen andern Weg beschreiten. Wenn man die Entfernung der Erde von der Sonne gleich 1 setzt und nun z. B. die relative Entfernung der Venus von der Sonne bestimmen will, so mißt man den Winkel, welcher von Sonne, Erde und Venus gn einem beliebigen Tage gebildet wird unb wartet bann ein halbes Jahr, bis die Erde am entgegen*


