Festwoche bleit»en für bic Agitation der Parteien für die Darmstädter Landtags-Er s ahwahl nur die drei ersten Lage dieser'Woche übrig. Und diese werden von den Freisinnigen dreimal, von den Nation allibcralen zweimal und von den zum erftenmol in die Arena eintretenden Sozialdemokraten einmal zur öffentlick)-en Agitation benutzt. Die gestrige erste freisinnige Versammlung im Hanauer Hof war nur sehr schwach besucht, trotzdem die beiden Kandidaten Langenvach und Saeng in ausführlicher Weise ihr parteipolitisches Programm entwickelten. Die heute abend im selben Lokal veranstaltete, von ca. 300 Personen besuchte Versammlung der dtationallibe- ralen bot injrfern ein Unihun, als der sozialdemokratische Kandidat Friedrich mit in die Debatte ein griff; er wurde aber von den Herren Dr. Nestling und Rechtsanwalt Osann II. grurtdlich widerleeft. Die Versammlung schloß mit dreimaligem Hoch auf die beiden rrationalliberaten Kandidaten.
Frankfurt a. M, 13. OLt. Das Denkmal z-ur Ehrung der Vor kämpf er d eutscher Ein h eit in den Jahren der Vorbereitung von 1815—1863, das auf dem Paulsplatz errichtet ist, wird am 18. Oktober mittags 12 Uhr feierlich enthüllt werden.
Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. Falsche Fünfzigpfennigstücke befinden sich zurzeit im Umlauf. Die Verbreitung der Falsifikate ist um so leichter, als der Heinen Wert- münze von den meisten Geschäftsleuten nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dre Fälschung tragt das Münz- Zeichen C uni) die Jahreszahl 1876. Das Geldstück zeigt die große Wertzifter, ist von bläulicher Färbung, unterscheidet sich jedoch weder im Klang nocl) im Gefühl von echten Fünfzigpfennigstücken. — In Lanbach trug man in vergangener Wott/e den ällesten Mann der Stadt, den Landwirt Woll, der im 92. Lebensjahre stand, zur letzten Ruhestätte. Der Verstorbene, der bis zu seinem 91. Geburtstage bei guter Gesundheit in seinem Berufe noch tätig jein konnte, erfreute sich bis zuletzt der treuesten Er- nmerungen aus seiner Kindheit; mit L^hastigkeit erzählte er von den Durchzügen der Ko sack en im Jahre 1815, besonders wie er als tleuier Junge den Durchreitenden nach- gelaufen sei. — Wie aus Wimpfen berichtet wird, hat S. K. H. der Grostherzog der Darstellerin der „Wimpina" beim Wimpfener Festspiel, Frl. Eck, Sein mit diameus- uuterschrift versehenes Bild durch, die Großh. Kabinetts- Direktion übersenden lassen.
Zur gesl. Beachtung.
Durch unsere Zeitungsträger lassen wir im Laufe des morgenden Tages sämUichen hiesigen Geschäften einen Fragebogen zwecks Aufnahme in das Branchen-Verzeichnis des
Akeßbllches Ütr etaht nn) öes Kreises ließen zugehen mit der ergebenen Bitte um gewissenhafte Ausfüllung. Die Aufnahme im Kreis-Adreßbuch erfolgt unentgeltlich.
Vermischtes.
♦ Koblenz, 14. Okt. Ein von Trier nach Koblenz fahrendes Automobil erlitt bei Quint einen Radbruch. Fünf Personen wurden auf die Straße geschleudert, vier davon schwer verletzt.
* Berlin, 13. Okt. Während der Vorst ellung im Zirkus Busch wurde die Löwenbändigerin Miß Heliot von einem widerspenstigen Löwen durch einen Hieb am Arm verwundet. Infolge des großen Blutverlustes wurde Miß S^eliot ohnmächtig nach der Garderobe gebracht, wo sie sich bald erholte.
* Bre slau, 13. Okt. Das kürzlich neu eröffnete Warenhaus Rogalski wurde plötzlich geschlossen, angeblich wegen der ungenügenden Anzahl der Aus gange.
* Paris, 13. Okt. Die geschiedene Gattin des Präsidenten der Pariser italienischen Handelskammer und 'Obmanns des Empfangs komitees für den König, Trezza, versuchte gegen denselben ein Revo lver attentat aus offener Straße; die Waffe wurde chr jedoch noch' rechtzeitig entrissen.
* Einen b em Proz eß Dippold in gewiss em Sinne psycholo gisch ähnlichen Fall teilt Ndax Nordau in seinem Buche „Entartung" mit. Im Herbst 1884 starb in einem schweizerischen Gefängnis die Massenmörderin Mari e Jeanneret. Nach einer guten Erziehung hatte sie sich der Krankenpflege gewidmet, nicht nn Drang eines wohltätigen Gemütes, sondern zur Be^ ffiediguiig einer wahnsinnigen Leidenschaft. Die Schmerzen, das Stöhnen und die Geftchhsverzerrungen der Kranken bereiteten ihr geheime Wollust. Auf den Knieen und mit Tränen bat sie die Aerzte, gefährlichen Operationen bev- wohnen zu können, um ihr Gelüst stillen zu können. Der Todeskampf eines Atenschen bot ihr den höchsten Genuß. Unter dem Vorwande einer Augenkrankheit hatte sie sich Belladonna und andere Gifte zu verschaffen gewußt. Ihr erstes Opfer war ihre Freundin, andere folgten, ohne daß die Aerzte, denen sie sich als Pflegerin empfahl, Verdacht schöpften, zumal sie die Statten ihres Wirkens häufig wechselte. Ein vereitelter Versuch in Wien führte zur Enl- deckung; sie hatte -nicht weniger als neun Aöenschen vergiftet, fühlte aber darüber weder Neue noch Scham. Im Gefängnis war ihr eiftigfter Wunsch, schwer zu erkranken, um sich, an den eigenen Gesichtsverzerrungen im Spiegel weiden zu können." Dieser Fall Jeanneret wird auch von Krafft-Ebing (Lehrbuch der gerichtlichen Psychopathologie) angeführt. Für die Erziehung wichtig sind folgende einem Lehrbuch-e entnommene Kennzeichnungen solcher seelisch Kranken. Der Schwachsinnige ist raffiniert in seinen Verfolgungen und zwar bewußt. Er lieot es, leiden zu sehen. Er schindet einen lebenden Bogel, lachet, wenn er ihn schreien hört und zappeln sieht. Er reißt einem Frosche die Beine aus, sieht einen Augenblick zu, wie er sich quält, dann zermalmt er ihn plötzlich. Der Schwachsinnige ist gegen Menschen ebenso grausam wie gegen Tiere, selbst in seinen Scherzen. Er lacht boshaft und spottet über einen Kameraden, der zum Büppel wird." Nvrdau erwähnt auch noch »als Beispiel für 'eine solche Wollust des Schmerzes ben Fall eines reichen Fabrikanten, der einen jungen Mann auf Freiersfüßen fälschlich beschuldigt, an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, und seine Behauptung „um des Vergnügens willen" aufrecht erhält.
Kunst und MUenschast.
— In Weimar hielt auf dem zweiten Kunsterzieh- angstag u. a. Dr. Heinrich Hartl-Berlin einen Vortrag -über „Das dichterische Kunstwert in der Schule, seine Auswahl". Das dichterrsche Kunstwerk, so führte er aus, solle
nicht mit Nebenzwecken, seien diese nun religiöser, patriotischer oder philologischer Art, verquickt werden, es solle weniger an den Verstand des Kindes appellieren, denn das Gefühls- und Phantasieleben anregen. In der Erziehung sei darauf zu achten, solche Stoffe zu wählen, welche den verschiedenen Wersstnfen entsprächen, das Wünschen und Sehnen des Kindes möge man perwerten.. Daß dem Humor ein viel zu geringer Raum in der Schule angewiesen sei, bleibt sehr zu bedauern, Wilhelm Busch sei ein wahrer Erzieher unseres! Volkes. Das spezifisch Moderne wünsche er jedoch nicht hn Unterricht. Reicher Beifall lohnte diese Ausführungen. — Pros. Dr. Rudolf Lehmann-Berlin sprach über „Das dichterische Kunstwerk in der Schule, seine Behandlung". Er behauptete, daß man Dichtungen erklären könne, ohne dem Kunstgenuß einen Eintrag zu tun, daß eine Erklärung meist sogar notwendig sei, toemt mau bei der Erziehung natürlich abzusehen habe, ästhetische Kritik in den Vordergrund zu stellen. Für die oberen Klassen unserer höheren Lehranstalten verlangt er, daß die Dichtung in Hinsicht auf Geschichte und Charaktere betrachtet werde. Das Vorsprechen endlich sei ein ünentbehrliches Surrogat für das Verständnis.
— Der bekannte Violinvirtuose Willy Burmester hat, wie wir in einem Stockholmer Briefe der „N. Hamb. Ztg." lesen, vor seinem letzten dortigen Konzert in einer in gutem Schwedisch vorgetragenen Apostrophe gegen die von dem Referenten des Blattes „Dagens Nyheter" an seinen Leistungen im allgemeinen und seiner Persönlichkeit im besonderen ausgeübte Kritik Verwahrung eingelegt. Sämtliche Stockholmer Kunstberichterstatter er- llären in ihrer Besprechung des Vorfalles, daß Burmester in seiner Anklage weit über das zulässige Aiaß hinausgegangen sei. Um dieser gemeinsamen Auffassung auf journalistisch-künstlerischer Seite verstärkten Ausdruck zu geben, wurde von den Feuilleton-Redakteuren der hauptstädtischen Blätter eine außerordentliche Sitzung des „Publizistenklubs" einberufen, auf welcher nach kurzer Debatte ein korporativer Beschluß angenommen wurde. Das (von Burmester) goutierte Verfahren so heißt es u a. in der Resolution —, einem Referenten, der sich in Ausübung seines Amtes und im speziellen Auftrage seiner Redaktion als Zuhörer im Konzertsaale eingefunden hat, den Zutritt zu seinen Prästen- tationen zu verweigern, ist ein solches, daß sich der Publizistenklub veranlaßt sieht, allen Zeirungsherausgebern und Verlegern hiermit die dringliche Ermahnung zu unterbreiten, „künftighin von einer Berichterstattung über solche Darbietungen künstlerischer und ähnlicher Art abzusehen, deren Veranstalter zufolge ihrer persönlichen Eigenschaften nicht die geeignete Gewähr für eine der journalistischen Berufswürde angemessene Form des öfsenllichen Auftretens zu leisten im stände sind."
Gerichtssaat
b. Gießen, 13. Okt. Strafkammersitzuntz. Der Taglöhner P. K. P. von Blüingen wußte sich die Leichtgläubigkeit seiner Mitmenschen zu Nutzen zu machen und prellte einen Wirt in Friedberg und noch andere Leute um kleine Beträge, indem er sich bald als Streckenarbeiter, bald als Schwiegersohn eines Bürgermeisters il s. w. ausgab. Urteil: 1 Jahr 6 Atonate Gesängnis und Aberkeimung der bürgerlichen Ehrenrechte aus 5 Jahre. — Die Berufung des Angeklagten W. M. von Angenrod gegen das Urteil des Schöffengerichts Atsseld, das ihn wegen Körperverletzung zu 5 Atonalen Gesängnis verurteilte, wird verworfen; er behält seine Strafe, die der kürzlich vom hiesige« Schwurgericht ausgesprochenen Strafe in Zusatz gebracht wird. — Der Zimmermann O. W. von ©rünberg hat ohne Wissen feiner Frau em Bittgesuch um eine Geldunterstützung, das er mü dem Namen feiner Frau unterschrieb, an den Großherzog eingereicht und es der Wahrheit zuwider mit großer finanzieller Bedrängnis der Familie begründet; er hat ferner seine Famllie mit Totschlägen bedroht, da diese chm einen geladenen Revolver wegnahm und in Sicherheit brachte. Das Urteil lautet unter Einbeziehung einer anderen vom Schöffengericht Grünberg erkannten Strafe auf 15 Monate Gefängnis wegen Bedrohung und Betrugsversuchs, von der Anklage der schweren Urkundenfälschung wird der Angeklagte freigesprochen. — Die Ehefrau des Schreiners 9JL D. von Butzbach hat von Dezember 1902 bis April 1903 einer Frau S. in Butzbach, mit der sie m einem Hause wohnte, eine Reihe von Gegenständen gestohlen, indem sie ihren Küchentürschlüssel zur Oeffnung der Korridortür der Frau benutzte. Die in strafrechtlichem Rückfall besindliche Angeklagte erhält hierfür eine Gefängnisstrafe von vier Atonalen. — Der Landwirt K. E. von Großen-Buseck soll den Deutschen Kaiser und den Großherzog von Hessen gelegentlid.) eines Frühschoppens in einer Wirtschaft in Großen-Buseck beleidigt haben. Die Strafkammer hält den Angeklagten der Tat dringend verdächtig, aber nicht für überführt und spricht ihn daher von der Anklage der M a j e ft ä t S b e l e i b i g u n g frei. — Der Kaufmann K, K. von Orleshausen erhält wegen Vergehens gegen d i e Konkursordnung, das in der unordentlichen, keine Ueber- sicht über den Vermögensstand gewährenden Buchführung der Haudelsbücher und in dem Unterlassen einer ^Bilanzziehung gefunden wird, unter Einbeziehung einer früheren Strafe eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, 3 Monaten und 10 Tagen.
Mainz, 13. Okt. Vor dem Landgericht kam eine Rechtsangelegenheit zur Verhandlung, welche in ihrer Eigenart und der scharfen Streiflichter auf Verhältnisse in anderen Orten interessant ist. Im November vorigen Jahres hatte ein Streit um das Binger Hospital, das B e s i tz r e ch t an demselben und seinem Fonds die Gemicker sehr erregt. In der Stadtverordnetenversammlung standen sich zwei Parteien gegenüber, eine, die das Hospital als Eigentum der Katholiken Bingens und eine, die es für die gesamte Bürgerschaft, ohne Unterschied der Religion, beanspruchte. Zu bemerken ist hier, daß das Spital für städtisches Geld in Höhe von etwa 750000 Mark um gebaut und neu eingerichtet wurde. Die Einleitung war zum Verständnis des folgenden notwendig. In den Zeitungen zu Burgen enspann sich natürlich rasch eine Polemik. Der „Binger Anz." (Zentrum), welcher um die genannte Zeit aus dem Besitztum des Landtagsabg. Pennrich durch Kauf m den Besitz des früheren Redakteurs Steinhäuser überging, griff in einem Artikel die Mehrheit der Stadtverordneten an, ihnen „Begehrlichkeit nach dem Hospitalver mögen" vor- werfend. Natürlich ließ sich die Mehrheit diesen Vorwurf nicht gefallen und in einer folgenden Sitzung der Stadtverordneten erklärte der Stadtv. Simon diesen Vorwurf als b o d e n 1 o s e Gemeinheit, als Verhetzung und Verlogenheit. Der Stadtverordnete war dabei sehr erregt, vermutete, wie noch mehr Leute, eine bestimmte Persönlichkeit hinter dem Artikel und fragte: „Wer steckt dahinter?" Zweifellos waren nun diese Ausdrücke für den Verfasser des genannten Artikels auch beleidigend. Der „Binger Anz." sühlte sich denn auch getroffen und prompt erschien ein Artikel „In eigener Sache", welcher noch in bedeutend verstärktem Maße auf Siinon losschlug. Natürlich ließ sich nun Simon diese Mißhandlung iiicht gefallen und lief zum Kadi. Der verantwortlich zeichnende Redakteur Dieffenbach und der Verleger Steinhäufer des „Binger Anz.", welche verklagt wurden, erhodeii Widerklage. Tas Schöffengericht verurteilte Dieffenbach und Simon zu je 80 Alk. Geldstrafe und Publikaiionsbefugnis. Steinhäuser wurde mangels Beweis freigesprochen. Damit nicht zufrieden, legte Simon Berufung ein und gestern kam vor dem Landgericht ein Vergleich zu stände. Dieffenbach erklärt die in dem Artikel des „Binger Anz." eiithallenen Beleidigungen zuriickzunehmeii uiid die gaiizen Kosten des Verfahrens zu tragen. Simon erklärt seinerseits, daß er mit den u. er Versammlung gesprochenen beleidigenden Worten nicht ben sJiu. uitcur und nicht den Verleger, auch nicht den „Binger Anz." selbst gemeint hat, sondern daß er den Verfasser des Artikels
gemeint habe. Damit ist die Sache erledigt, wenn nicht der von Simon mit der Frage: „Wer steckt dahinter?" gemeinte Herr Veranlassung nimmt, klagbar gegen ihn vorzugehen, was er allerdings wohl kaum tun wird.
Leip z i g, 13. Okt. Gegen die Redakteure Seger und Jäckel von der „Lsipz. Volksztg.", die Auskunft über die Verfasserschaft des Artikels, worin das Vorgehen der Leipziger Justizbehörde gegen öen in dem Majestätsbeleidigungsprozstß verhafteten Redakteur kritisiert wird, abgelehnt haben, ist das Zeugniszwangsverfahren in Aussicht gestellt.
Prenzlau, 13. Okt. Z u Tode mißhandelt hat eine Arbeiterfrau ihr eigenes Kind, die deshalb vor dem Schwurgericht in Prenzlau zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Die Arbeiterfrau Sophie Heiner aus Wildenberg war der Tötung der fünfjährigen Frieda angeklagt; die Frati war in zweiter Ehe mit dem Tagelöhner H. verheiratet, der aus erster Ehe vier Kinder besaß, darunter Frieda, welche die Angeklagte mit fanatst schein Haß verfolgte. Im Nlai erkrankte das Kind infolge der Mißhandlungen, die es von der Stiefmutter tagtäglich zu erdulden hatte. Das entmenschte Weib zwang das Kind, aus dem Bett aufzustehen ; als die Kleine zu Boden fiel, band die Frau der Frieda die Füße mit einem Stricke zusammen und hing das arme Wesen so an einem Ofenhaken aus. Als das Stöhnen des Kindes immer arger wurde, nahm die Rabenmutter das Niädchen wieder herab imd warf eS auf das Bett, diese Prozedur wiederholte sich mehrere male, so daß die Kleine vor Angst und Schmerz einer Ohnmacht nahe war. Jetzt besah! die Furie dem 5llnde, das sich kaum auf den Beinen halten konnte, sich an den Ofen zu ftellen, als dieser Befehl nicht prompt ausgeführt wurde, wurde das Kind an dem Bettpsosten festgebunden. Noch in derselben Nacht starb das Kind unter Qualen, nachdem es nöch kurz vorher von der Stiefmutter mit einem dicken Stocke geprügelt worden war. Die Beweisaufnahme ergab, daß das kleine Mädchen fystematisch zu Tode gequält ist; die ärztliche Untersuchung hat einen Rippenbruch und zahllose Verletzungen durch Schläge testgestellt, die in Verbindung mit der mangelhaften Ernährung das Ende des Kindes herbei- führten.
Spott.
-t Gießen, 14. Okt. Die Schliefen, veranstaltet vom Verein Hundesport, gingen am Montag zu Ende und hatten folgendes Resultat: Teckel auf Fuchs, offenes Schliefen: Moritz und Waldmann von Wetzstein (beide im Besitz von Ferd. Schmidt-Gießen) sowie Toni von Hangelstein (Bef. Forstwart Lotz- Wieseck) 1. und Ehrenpreise. — Waldmann von Spiegelslust (Besitzer Peter Meißner-Gießen), .Schnock (Besitzer Alb. Rübsamen- Gießen), EDloenne v. d. Neustadt (Besitzer Ed. Noll-Gießen), 2. und Ehrenpreise. — Waldmann (Besitzer Vizefeldwebel Reitz-Gießen), 3. Preis. — Harras-Baumgartner (Besitzer Baumgartner Frankfurt a. M.) und Max v. Paradies (Besitzer Earl Blum-Frankfurt a. M.), Höchstlobende Erwähnung. — S i e g e r j d) li e f e n : Jopp (Besitzer Louis Benner-Gießen), Loni v. d. Seilbach (Besitzer H. Hinimelreich 1. und Ehrenpreis. Siegeschliefen (auf Dachs): Jopp (Besitzer Louis Benner-Gießen), 2. und Ehrenpreis.
Kandel und Uerkeyr. Voiuswittschaft.
Berliner Börse vom 13. Oktober 1903.
(Mitgeteilt von der Bank für Handel und Industrie, Gießen.) Pnvat-Diskont 3 7* Prozent.
Anfangs- u. Schlußkurse.
Oest. Kredit .... 205.00 205.10
Deutsche Bank . . . 215.40 215.37
Darmstädter Bank . . 144.00 141.—
Bochumer Guß . . . 185.75 185.10
Harpener Bergbau . . 192.40 193.25
Schluß-Tendenz: Fest.
— Ans der Tabakindnftric. Die Zigarren- und Tabakfabriken sollen demnächst durch mehrere sozialpolitische Verordnungen beglückt werden. Es liegen drei Entwürfe zu Verordnungen betr. EinrichMngen und Betrieb der zur Herstellung von Zigarren, Zigaretten, Rauch-, Kau- und Schnupftabak bestimmten Fabrikanlagen und Werkstätten vor. Tie erste Verordnung soll erlassen werden auf Grund des § 154 Abs. 4 der Gewerbeordnung, und soll die §§ 135 bis 139 b der Gewcrbeordnung auf Werkstätten für anwendbar erklären, in denen zur Herstellung von Zigarren, Zigaretten, Rauch-, Kau- und Schnupftabak erforderliche Verrichtungen vorgenommen und fertige Tabaksfabrikate Sortiert werden. Die zweite Verordnung betrifft die Einrichtung und den Betrieb der zur An- fertigung der genannten Waren bestimmten Anlagen, und die dritte Verordnung betrifft die Herstellung von Zigarren in der Heimarbeit. Zu den drei Entwürfen hat der deutsche Tabakverein Stellung genommen und dem Reichsamte des Innern seine Beschlüsse mit entsprechender Begründung in einer Denkschrift überreicht.
— Amerikanische Getreideernte. Wie bei so vielem, wo es amerikanische Wirtschastsverhällnisse betrifft, ist auch bei den Getreideschätzungen ausreichend gelogen worden. Das Ackerbaubureau der Vereinigten Staaten bringt wieder einmal einen langen Bericht mit vielen Ziffern. Die früheren Berichte wußten von einer ausgezeichneten Ernte zu melden, die jetzigen Ziffern lassen sich dahm zusammenfaffen, daß die Weizenernte auf 642 Mill. Bushels zu schätzen ist, während im vorigen Jahre die endgültige Schätzung 670 Millionen Bushels betrug. Die Maisernte wird auf 2307 Mill. Bushels geschätzt, gegen 2524 Mill. Bushels desinitiv im Vorjahr. Der Hafer auf 787 Mill. Bushels, gegen 987 Mill. Bushels. Danach ist sowohl die amerckanische Welzenernte, als auch die des Atais und Hafers wenn auch nicht sehr wesentlich, so doch immer geringer als im Vorjahr.
Briefkasten der Redaktion.
(Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt.)
Professor B. Wir bestätigen Ihnen, daß Sie sofort nach Erscheinen des betreffenden Berichtes uns persönlich mittcilten, 1) daß die fragt. Versammlung als nicht öffentlich bezeichnet wurde, Veröffentlichungen also wider Ihren Willen erfolgten; 2) daß der Bericht Ungenauigkeiten enthalte und Anlaß zu Attßdeutunden geben könne; 3) daß Sie in Fachbtättern auf den Bericht zurück- t'ommcn würden.
Dilettantenkouzert. Wenn eine Ausnahme gemacht werden soll, so muß das zureichend begründet werden. Für Verschweigimg Ihres Nameiis der Redaktion gegenüber liegt gar keine Ur- fache vor. ______________________________
Neueste Meldungen.
Origittaldrahtmeldungerr des Gießener Anzeigers.
Berlin, 14. Okt. Die „Nat.-Ztg." meldet: Bei der in Aussicht genommenen Abänderung der bestehenden Maß- und Gewichtsordnung handelt es sich gutem Vernehmen nach im Wesentlichen darum, den Begriff der Aichpflichtigkeit anders zu fassen. Nach der jetzigen Lage der Gesetzgebung sind der Aichpflichtigkeit die Gegenstände unterworfen, die zum Messen und Wägen im öffentlichen Verkehr dienen. In Zukunft soll der Aichpflichtigkeit unterworfen sein Messen und Wägen im Verkehr, sofern da^ durch der Umfang der Leistung bestimmt wird.
Berlin, 14. Okt. Der im Kriegsministevium angestellt gewesene Geh. Kalkulator und Rechnungsrat Franz Mülheim wurde geflern vom Schöffengericht wegen Diebstahls in einem hiesigen Warenhause zu einer Woche Gefängnis verurteilt.
Paris, 14. Okt. Gestern abend wurde ein Bankett der s r a n z ö s i s ch - i t a l i e n i s ch e n L i g a veranstaltet. In den ausgebrachten Trinksprüchen wurde die Erwartung ausgesprochen, die R e i s e d e s Kö ii i g s werde den Bun o der beiden Nationen besiegeln." Ein Erispis Politik angreifender Redner wurde lebhaft unterbrochen. Die zahl-


