Ausgabe 
13.2.1903 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

teilhaft dagegen sei s. E. ein Wohnungsnachweis für Gießen. Man werde einwenden, dag buraj die Errichtung eines Woh- nungsnachweises die Zeitungen geschädigt würden, das ließe sich aber nicht ändern. Die vermietbaren Wohnungen sollen wie der Oberbürgermeister weiterhin im einzelnen erläutert, in Tabellen eingetragen und diese den Fremden, die nach Gießen kommen, vorgelegt werden. Die sozialpolitische Kom­mission habe dem Projekte zugestimmt, desgl. die Finanz- deputation. Auf eine Anfrage aus der Versammlung erklärt Oberbürgermeister Mecum, daß die Verniietcr eine Einschreibegeüühr von 20 Psg. bis 1 bezahlen sollten. Stadtv. Petri befürchtet, daß die Arbeit nicht von einem Beamten bewältigt werden könnte. Stv. Heichelheim ist der Ansicht, daß eine Notwendigkeit für die Einrichtung des Wohnungsnachweises nicht vorliege. Wenn aber der Oberbürgermeister meine, daß damit demkleinen Mann" gedient werde, dann sei er der Ansicht, daß auch nur kleine Wohnungen nachgewiesen werden sollten. Für große Woh­nungen sei eine Nachweisung nicht nötig. Würden diese ebenfalls registriert, dann würde der Beamte wegen der notwendigen Mehrleistungen batd ein höheres Gehalt ver­langen. Tie großen Bauherren brauchten nicht unter-

Oberbgm. Mecum teilt mit, daß ein Schreiben von der Gemeindeverwaltung Lollar eingegangen sei, in dem eine Einbeziehung des Bezirks Lollar in den

Nach dem Antrag der Daudeputation nrirb die Ver­gebung her Sohlsteinlieferung an die Firma G. Hoffmann zu Frankfurt a. M. zum Preise von 3,80 Mk. pro Stück genehmigt. Mit der Regelung der Sicher­heitsleistung der Firma JägerLRumpfin Hanau nach den Anträgen des Tiefbauamts erklärt sich die Ver­sammlung einverstanden.

Tie TeilungdesZeichensaalesinderStadt- k n a b e n s ch u l e sei, wie Oberbgm. Mecum ausführt, schon früher beschlossen worden. Das Stadtbauamt fordere jetzt für die zu errichtende Scheidewand rc. 800 Mk. Er halte dies aber für zu hoch. Die Baudeputation sei seinen Gründen beigetreten unb beantrage nur 500 Mk. Die Versammlung beschließt demgemäß.

Für neue Subsellien, die durch die Teilung des Zeichensaales notwendig werden, bewilligt die Versammlung 660 Mark.

Ein Antrag wegen Uebernahme der Pensionen der Oktroibeamten von 1910 ab auf das Reich wird genehmigt.

Die Festsetzung des durchschnittlichen Tage­lohnes in Gießen für die Zwecke des Jnvalidengesetzes erfolgt in der Weise, daß die bisherigen Sätze beibehalten werden.

_ i. Zn Darmstadt sei

allerdings keine rechte Wirkung zu erzielen gewesen, man hätte dort nur dürftige Resultate verzeichnen können. Bor-

L3u der Ehescheidung des sächsischen Kronpnuzen- paures

meldet derLok.-Anz." noch aus Dresden: Das Urteil des Sondergerichtshofes wird vom Kronprinzen in vollem Umfange und mit allen seinen Konsequenzen an­erkannt, wenngleich sein Inhalt im Gegensatz zudem am sächsischen Hofe hochgehaltenen kathol.schen Tradi­tionen steht. Es gilt als feststehende Tatsache, daß das Oberhaupt der katholischen Kirche dem Urteil zustimmen wird.

Giron, der Donnerstag vormittag in Lausanne ein» I traf, begab sich nachmittags in Begleitung von Leopold Wölfling nach Genf. Er wurde aber von L a ch e n a l n i ch t empfangen, vielmehr ließ dieser ihm sagen, er möge unverzüglich nach Brüssel zurück- kehren. Giron soll diesem Wunsche am Abend nachgekom­men sein, ohne auch nur den Versuch gemacht zu haben, die Prinzessin zu sehen, wenigstens sagt man so. Gut unterrichtete Kreise glauben auch nicht recht an die Rückkehr Girons nach Brüs­sel, denn man muß in Betracht ziehen, daß er wegen eines zweistündigen Aufenthaltes doch nicht eine solche Reise machte. Lachenal machtz häufig Besuche bei der Kron­prinzessin, deren Gesundheitszustand zufriedenstellend ist. Sie hat noch nicht alle Hoffnung verloren, sich nach Salzburg begeben und ihre Kinder sehen zu dürfen, trofc

stützt zu werden! Stadtv. H a u b a ch meint, die Kopcn müßten durch die Sache selbst aufgebracht werden; er sei deshalb dafür, daß auch für die Aufnahme von kleinenWohnungen ein Beitrag erhoben werd.", wie es im Anträge der sozialpolitischen Kommission vor gesehen sei. Stadtv. Krumm meint, die Vermieter von kleinen Wohnungen könnten sehr gut die geringfügigen Kosten bezahlen. Beig. Georgi ist der Ansicht, für Die ganz billigen Wohnungen, etwa bis zur Höhe eines Miett Preises von 300 Mk., sollte eine Gebühr nicht erhoben werden. Stadtv. Han au macht darauf aufmerksam, daß gerade die Häuser mit kleinen Wohnungen in Den Händen der großen Bauherren rc. feien. Bei der Abstimmung erklärt fsich die Versammlung im Prinzip mit der Er­richtung des Wohnungsnachweises einverstanden.

Oberbgm. Mecum verliest darauf die Satzungen für den Wohnungsnachweis in Gießen, mit denen sich die Versammlung nach kurzer Beratung einverstanden erklärt.

Stv. Löb er macht darauf aufmerksam, daß die Ver»

habe ordnungsgemäß offengelegen; ein Einspruch sei nicht erhoben worden. Er habe der Witwe Lampus für ihre ganze Hofraite 50 000 Mk. angeboten, nachdem sie erklärt hatte, daß sie einen Teil ihres Grundstücks, nämlich das zur Straße notwendige Gelände, allein nicht verkaufe, sondern auf Ab­nahme des ganzen Grundstücks bestehe. Er habe der Frau Lampus zur Entschließung über Annahme oder Ablehnung des Gebotes Frist bis zum 10. Februar gelassen; falls bis dahin eine zustimmende Antwott nicht eingetroffen sei, würde die Enteignung erfolgen. Die Frist sei nun verstrichen, und er halte es für angemessen, daß man dies Verkehrshindernis an der belebtesten Straße der Stadt endlich los werde. Die Versammlung genehmigte darauf die Enteignung des not­wendigen Geländes.

Stv. Krumm möchte bei dieser Gelegenheit einmal wieder auf die Kracheburg an der Neuen-Bäue Hinweisen, deren verwahrloster Zustand ein arger Skandal sei. Es habe seinerzeit geheißen, die Stadt wolle die Sache m die Hand nehmen und eventuell auf ihre Kosten das Gebäude weiß­bindern laffen. Die Facade des Hauses verunziere den ganzen Stadtteil, und er sehe nicht ein, warum man diesen Zustand inmitten der Stadt länger dulden solle. Stv. Jann weist darauf hin, daß in der Kracheburg sehr viele Leute woynen, für die die Stadt die Miete bezahlen müßte. Für den Armen­pfleger, der dienstlich jenes Haus öfter betreten müsse, sei ein Gang in demselben tatsächlich lebensgefährlich; denn dunkle, schmale und baufällige Treppen führten zu den Wohnungen. Die Stadt solle das Haus sperren, sie solle erklären, sie zahle demjenigen, der darin wohne, keine Unterstützung mehr. Beig. Georgi ist zu dem Redner getreten und spricht leise auf ihn ein, worauf derselbe nicht weiter redet. Oberbgm. Mecum erklätt, die Besitzer der Kracheburg (Gebr. Weber- Offenbach a. M.) hätten bereits wegen des mangelnden Ver­putzes der Facade einen Polizeibefehl erhalten, dagegen aber Beschwerde beim Kreisamt erhoben, welches in der Angelegen­heit noch nicht entschieden hätte. Inzwischen habe man ver­geblich an der Front des Hauses gebessert, indem man die gröbsten Stellen mit Lehm verschmiett habe; er werde im übrigen versuchen zu tun, was sich in der Sache tun läßt.

Bei der Regulierung der Licherstraße und des Schiffenbergerweges habe, wie Oberbgm. Mecum ausfühtt, der Reitweg wegen der Kanalisation Schwierig­keiten bereitet. Es wird vorgeschlagen, den Reitweg hier zu kassieren und zum Trottoir hinzuzunehmen, und das Terrain, das durch Verfüllung des Chausseegrabens frei wird, zum Reitweg zu verwenden. Stv. Schaffstädt hält den Reitweg an dieser Strecke für nicht notwendig. Stv. Dr. Ga ffky weist darauf hin, daß Gießen nur sehr wenige Reit­wege habe, und daß eine vollständige Kassierung des Reit­weges von den Ofsizieren als eine Unfreundlichkeit empfunden werden könnte. Stv. Schaffstädt erläutert seine Be­merkung dahin, daß er nur das kurze Stück gemeint habe, wo die Häuser stehen. Oberbgm. Mecum teilt dann mit, daß auch am Schiffenberger Weg Veränderungen notwendig seien. Es wird vorgeschlagen, auf der linken Seite die Böschung mit einer Futtermauer zu unterfangen und diese durch ein, 60 cm breites Banket zu schützen, auf der rechten Seite solle dagegen, um die Straßenbreite wieder herauszu­bekommen, der Bürgersteig von 2,50 auf 2,25 m Breite ge- windett werden. Die Balldeputation habe dem Projekt zu­gestimmt und beantrage nun zum Ausbau des Schiffenberger­weges zwischen Licherstraße und Bergstraße die Summe von 19000 Mk. zu bewilligen. Stv. Hau b ach ist im Zweifel, ob der Ausbau des ganzen Weges jetzt zweckmäßig sei, oder ob man sich zunächst nicht auf die notwendigsten Arbeiten beschränken solle. Oberbgm. Mecum hält den Ausbau des ganzen Weges für geboten. Die Versammlung ge­nehmigt die gemachten Vorschläge und die beantragte Summe.

Der Uebernahme der Haftpficht für städtische V e rmesfungs-Beamte, die das Bahngelände bei Aus- abung ihres Dienstes zu betreten haben, wird genehmigt.

Zur Genehmigung, bezw. zur Einstellung der Sum­men in den Etat sind der Versammlung mehrere 9t e di * n u n g e n Ku gegangen. Ein Marburger Unternehmer hatte der Stadt Pflastersteine geliefert, von denen 2800 Stück

Aöße zurückgewiesen werden mußten.

bLC1e Steine statt zu 124 Mark

ju <5 Mark pco -^aujenb an, um sie nicht zurücknehmen en' ?-ad ^wfbauamt hat einem dahingehenden Anträge öu gestimmt desgl. die Baudeputation. Die Ver­sammlung beschließt den Ankauf.

liegen auf dem Tisch des Hauses aus. O.-B. Mecum be­merkt hierzu, daß die Baudeputation vorschlage, das Gesuch des Mootz abzulehnen und zwar aus folgenden Gründen: Im Jahre 1890, also vor 13 Jahren, habe die Versammlung für die Sandgaffe einen Fluchtlinienplan angenommen, nach dem der Teil des Mootz'schen Hauses, in dem der projektierte Laden vorgesehen ist, der Straßenregulierung event. zum Opfer fallen müßte. Die Baudeputation habe nun beschlossen, an dieser, einmal festgesetzten Fluchtlinie für die Sandgaffe festzuhalten. Stv. Löber ist der Meinung, daß dem Nachsuchenden die Bauerlaubnis nichi zu erteilen sei. Da­gegen solle man dafür Sorge tragen, daß die dort geplante Straße möglichst bald eröffnet werde. O.-B. Mecum weist darauf hin, daß das vorliegende Baugesuch der Stadt­verwaltung keine Veranlassung geben könne, die projektierte Straßenregulierung an der Sandgasse nun auch sofort vor­zunehmen; nach Lage der Verhältnisse genüge ein Beschluß der Versammlung, daß es bei dem im Jahre 1890 geneh­migten Fluchtlinienplan sein Bewenden behalte. Damit sei selbstverständlich die Genehmigung zu einer baulichen Ver­besserung des Gebäudes an jener Ecke versagt, weil die Ecke von der Stadt erworben werden müffe. Der Antrag der Baudeputation wwd alsdann von der Versammlung an­genommen.

Weiterhin liegt ein Antrag der Baudeputation vor: die Versammlung wolle ihre Zustimmung zur Enteignung der Witwe Lampus'schen Hofraite am Seltersweg geben. O.-B. Mecum erwähnt kurz die Vorgeschichte dieses Eintrags. Der von der Versammlung genehmigte Fluchtlinien- plan des Selterswegs, und zwar für die Häuser 73 und 75,

Die Feuerwehr hatte seinerzeit eine Aiizahl von Kara- vinerhaken und Helmen für den Betrag Don 258,90 Mark angeschafft, ohne die erforderliche Genehmigung nachge- sucht Lu haben. Die Baudeputation wollte zunächst eine nachträgliche Genehmigung nicht empfehlen, hat sich aber

dann von der Notwendigkeit der Beschaffung und oon der! möchte mit Rücksicht d arauf, daß eine Neuorganisation sehr Angemessenheit des Preises überzeugt und beantragt nun viele Mühe und Arbeit mache, Vorschlägen, daß die Ange- die Bewilligung der Summe. Der Anttag wird genehmigt, legenheit vielleicht bei einer späteren Veranlassung noch

Vom Hochbauamt sind seinerzeit beim Photographen einmal durchberaten werde.- Beig. Heyligenstädt er- Uljl Photographieen vom Friedhof und vom A. Meyer'schen klärt, daß die Angelegenheit in der sozialpolitischen Kvm- Hause bestellt worden. Die Photographieen, die für die Mission sehr eingehend beraten worden sei. Schwerwiegende städtischen Sammlungen bestimmt sein sollten, sind von und ausschlaggebende Gründe hätten zur Ablehnung des Uhl dann geliefert worden. Der dafür von ihm in Rech- Gesuches geführt. Dazu gehöre vor allem die große

nung gestellte Betrag beziffert sich auf 107 Mark. Ober-!Mehrbelastung des Oberbürgermeisters, die eine An- 6gm. Mecum bemerkt, daß aus den Akten nicht erficht- nähme des Lollarer Gesuches im Gefolge hätte. Er bedauere lich sei, daß das Hochbauamt bezw. der Baurat Schmandt sehr, daß der Stv. Krumm nicht an den Beratungen ber bte Bewilligung zum Herstellenlassen der Photographien sozialpolitischen Kommission teilgenommen habe und sich erhalten habe. Seiner Meinung nach hätten die Photogra- überhaupt in dieser Kommission, die hoch mit Rücksicht auf p^een sehr gut mit dem städtischen Apparat hergestellt die Partei, die er vertrete, für ihn ganz besonders wichtig werden können. Die Baudeputation habe sich nicht in der sein müßte, selten blicken ließe. Stadtv. Orbig befür- Lage gesehen, die Etattsierung der 107 Mark zu empfehlen, wertet eine prinzipielle Zustimmung zu dem Gesuch Lollars; sie überlasse die Entscheidung der Versammlung. Beig. man könne ja die Angelegenheit gewissermaßen an die t fcft' baB die Photographieen am 13. Sept. Kommission zurückverweisen. Oberbgm. M ecum macht

bestellt leten, und daß der Baurat Schmandt am 15. Sep- daraus aufmerksam, baß dem Wunsche des Stv. Orbig von tember aus der städtischen Verwaltung ausgeschieden sei. feiten der Kommijfion vollständig Rechnung getragen sei; Stadtv. Heichelheim fragt an, ob die Photogra- es heiße ja ausdrücklich- daß man der Angelegenheitzur- phieen vom Bauamt angenommen worden seien. Ober- zeit nicht nähertreten" könne. Stv. Krumm möchte ^PM. Mecum bejaht dies. Dann sei die Stadt auch, dem Beig. Heyligenstädt persönlich erwidern, daß er nicht wie Stadtv. Heichelheim fortsährt, schuldig, den Be- reich genug sei, um sein Geschäft vernachlässigen zu können, ttag zu bezahlen, und er stelle einen dahingehenden An-1 was der Fall wäre, wenn er allen Komnufftousfitzungcn bei- trag. oberbgm. Mecum weist darauf hin, daß in wohnen würde. Geschäftliche Gründe wären wohl bei allen analogen Fallen jedesmal vorher eine besondere Bewilli- seinen Herren Kollegen für den Besuch oder den Mchtbesuch 9U^Ö nachgesucht sei. Stv. Haubach will die Be- der Kommissionen ausschlaggebend. Er habe seinerzeit ge- zahlung der Photographieen vom Friedhof, deren Not- beten, ihn lischt in die Kommissionen zu wählen. Im übrigen wendigieit er bestreite, nicht genehmigen, wohl aber die stelle er fest, daß er nicht zu denjenigen gehöre, die am der Photographieen vom Meyer'schen yause. In diesem ineisten fehlten. Die dann folgende Abstimmung über e ^n.en Antrag. Stv. Schaffstädt ist das Gesuck) Lollars ergab dessen Ablehnung.

der Meinung, daß die Stabt bezahlen müsse. Man könne Einrichtung eines städtischen Wohnungs-- von den Gewerbetreibenden nicht verlangen, daß sie sich nach weis es im Anschluß an den Arbeitsnachweis. Ter m V m Auftrage des Bauamts erst erkundigen, ob bie Oberbürgermeister verliest eine Reihe von statistischen An- Bestellung auch gelte. Aergerlich sei ja die Sache. gaben über die Beteiligung der Bevölkerung an den Woh- Lberbgm. Ucecunt erklärt, daß es ihm am sympathisch-! nungsnachweisen in anderen Städten ' ~ sten sei, wenn die Rechnung von der Stabt bezahlt werde. ~ '

Stv. Petri meint, daß sich die Stadt im J-alle der Zahlungsverweigerung in einer mißlichen Lage befinden würde. Und schließlich werde sie doch bezahlen müssen.

(Da in ber Versammlung lebhafte Unruhe herrscht, sind die weiteren Ausführungen des Redners unverständlich.) Stv. Loeb er ersucht die Versammlung, in Erwägung zu ziehen, daß eine Verweigerung der Zahlung für das Stadtbauamt ein Armutszeugnis bedeute. Er sei für die Bewilligung. Stv. Heichelheim hält die Bewilligung im Interesse aller Kollegen für erforderlich, und zwar nicht aus Bequemlichkeits-, sondern aus taktischen Gründen. Danach wird der Anttag Heichelheim auf Bewilligung der erforderlichen 107 Mark angenommen.

Gin Angebot, den Basalt-Grob- und Fein­schlag auf zehn Jahre zu liefern, wird abgelehnt. Tie Ueberttagung der Lieferung des Straßenunterhaltungs­materials für 1903/04 nach den Vorschlägen des Tiefbau­amts wird genehmigt.

sammlung schon vor längerer Zeit beschlossen habe, den .v , ' -Faselhaltern aufzugeben, Ochsen Simmenthaler 9iasse zu

1 e ^^de. beschaffen. Es sei auch ein entsprechendes Ausschreiben cr-

-cÄ,. Ölr -^L/^bputation haben sich lassen worden. Wenn nun Offerten eingegangen seien, so sln Kommissionen hielten aber müßten dieselben geprüft werden, da ber Vertrag mit dem

sur sehr ungünstig. Der jetzigen Fa elhalter am 1. April ablaufe. - Oberbgm.

baT Näheren auf die An- Mecum erklärt, daß bereits dem Herrn Simon die Zusage ist?nPriie6enf Statuten sur das gegeben worden ssei, da er der Mindestfordemde war.

h- genehmigt worden; und weiter- Stadtv. Löber bemerkt darauf, daß bis heute weder dem

Höris -KF ""d jetzigen Faselhalter noch sonst jemand etwas davon bekannt

nach Jahresfrist abermals Wahlen jur das Gericht vor- geworden wäre.

s^ia(politische Kommission sei Stadtv. Hanau fragt an, warum eine Eingabe von hmiinpBnrinpn folcfje zweimalige Wahl Mit der 15 Kunst- und Handclsgärtnem, die vom 16. Juni v. I.

dazugehor.gcn Ng>tatwn usw. vermieden werden mllssc. - daticrc, noch nicht beantwortet worden jei. - Oberbgm

W die Vorteile de- Geweroegerichts für M e cum teilt darauf mit, daß die bett. Eingabe vor kurzem darüber ge- in der Kommission beraten worden sei und demnächst bei u^1>^,eJ!rA1io?xrbeTrt?Ca9£X-n g^ehen, wenn Versammlung zugehen werde. Es sei aber zu erwarten, daß nlC x^?^6enden ®enieinben, vielleicht einer Meile im bie Versammlung eine ablehnende Antwort erteilen werde. Umkreise, in den Bezirk Gießen einoezogen wurden. Er Es folgt geheime Sitzung.

stimme gegen die Anträge der Kommlifioneii. Es komme auch hinsichtlich der ministeriellen Genehmigung der ev. neu zu entwerfenden Statuten nicht auf einige Monate längeren Wartens an, nachdem bisher die Sache schon so oft verschoben gewesen sei. Von Wahlaufregung könne wohl nicht gesprochen werden. Im übrigen halte er die Auffassung der Kommissionen für zu einseitig. Beig. Georgi verkennt nicht, daß die Wünsche des Stv. Krumm eine gewisse Berechtigung hätten. Allein es sei jetzt nicht der Zeitpuntt für eine Realisierung derselben. Wenn auch die Gemeinden die auf sie entfallenden Kosten bezahlen würden, so entfalle doch ein zu großer Teil der Geschäfte auf den jetzigen Vorsitzerlden, den Oberbürgermeister. An­ders läge die Sache ja, wenn das Gewerbegericht einen eigenen ständigen Vorsitzenden hätte und ihn bezahlen bunte, dann würde er einer Einverleibung der in Frage ommenden Ortschaften gern zustimmen, unter den jetzigen! Verhältnissen aber müsse er dahingehende Anträge ab- lehnen. Stv. Haubach spricht sich für Ablehnung des Gesuchs Lollars aus. Stv. Löber hält es für zweck­mäßig, festzustellen, wie groß die Anzahl der Arbeiter in Lollar sei, damit geprüft werden könne, wieweit der Ober­bürgermeister dura) die, mit der Einbeziehung Lollars ber- bunbenen Arbeiten mehrbelastet werde; würde sich aus dieser Prüfung eine Ueberbäufnng des Oberbürgermeisters mit Geschäften ergeben, sooaß ihm für andere dringende Arbeiten die Zeit fehlen müßte, so würde er den Antrag Lollars nickt unterstützen können. Stv. Hei^ "''beim