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Mendorf o. d. Lahn, Steinl
Die Beerdigung findet stat zu Allendorf cu d. Lahn.
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Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß unser guter Vater, Schwiegervater und Großvater
()trr Heinrich Volk
Großh. Forstwart und Feldschntz
gestern mittag nach schwerem Leiden sanft entschlafen ist.
Um stille Teilnahme bitten
Die trauernden Hinterbliebenen»
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105f, der Gewerbeordnung gestatteten Ausnahmen von dem I Verbot der Sonntagsarbeit' bis spätestens 15. Januar 1904 in Urschrift oder beglaubigter Abschrift bei uns einzureichen sind. Falls keine Ausnahmen gestattet worden sind, ist dies gleichfalls binnen obiger Frist zu berichten. Zugleich beauftragen wir Sie, von nun ab und, falls möglich, auch poch nachträglich für die Zeit vom 1. Januar l. Js. bis jetzt in Spalte 11 „Bemerkungen" des Verzeichnisses auf Grund des § 105 f. der Gewerbeordnung die Zahl der zurückgewiesenen Anträge einzutragen.
I. V.: Tr. Wagner.
Bekanntmachung.
In der allgemeinen Niederlage des unterzeichneten Hauptsteueramts lagert seit 31. Oktober 1902 eine mit Zollbegleitschein I von Oswiecim anher überwiesene Partie Künstler- rffekten, bestehend in:
4 gepolsterten Manegeteilen aus Holz mit Stoffzeug- Ueberzug,
1 Schaukelpferd aus gefärbtem Holz,
1 Schaukelpferd aus Holz, mit behaartem Tiersell überzogen,
2 Sesseln aus Holz, gefärbt und mit grobem Zeugstoff überzogen,
1 Balanzierbrett, mit grobem Zeugstofs überzogen,
1 Sessel l rett mit Zeugstoffüberzug.
- ■ • c . iner der Gegenstände ist unbekannt. Dieser, r,uge an dem Gute interessierte Personen werden hiermit ausgefordert, ihre Ansprüche an demselben binnen sechs Monaten bei der unterzeichneten Behörde geltend zu machen. Falls innerhalb der gestellten Frist niemand Anspruch auf die Gegenstände erhebt, werden diese auf Grund des § 104 Abs. 1 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 öffentlich meistbietend verkauft werden.
Der Erlös bleibt alsdann nach Abzug der Kosten und Abgaben sechs Monate aufbewahrt und fällt, wenn er bis zu deren Ablans von niemandem beansprucht wird, der Staats- 'asse anheim.
Gießen, den 27. November 1903.
Grobherzogliches Hauptsteueramt.
Weißenbruch.
Lieferung von Dasaltklcinschlag.
Angebote auf die Lieferung des im Jahre 1904 zum Walzen von Kreisstraßen im Kreise Gießen erforderlich werdenden Basalttleinschlags können im Amtszimmer des Unterzeichneten, wo auch die Bedingungen eingesehen werden können, in der Zeit vom 7. bis einschl. 19.Dez. d.J. abgegeben werden.
Der Bedarf beläuft sich auf 10 000 cbm Kleinschlag und es können sowohl Gebote auf die ganze Lieferung als auch aus Teile derselben eingelegt werden.
Gießen, den 3. Dez. 1903. Der Großh. Kreisbauinspektor.
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Bullen- An- und Verkauf.
Nächsten Freitag den 11. Dezember 1903, vormittags 10 Uhr, werden 2 der Gemeinde Wieseck gehörige fette Bullen auf dem Faselhose Hierselbst versteigert.
Als Ersatz für diese Bullen werden 2 junge, sprungsähige Bullen (1 Simmentaler und 1 Vogelsberger Nasse) zu kaufen gesucht.
Diesbezügliche Angebote wolle man alsbald an die unterzeichnete Bürgermeisterei richten. 9116
Wieseck, 5. Dezember 1903, Großh. Bürgermeisterei Wieseck.
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Vorkehrungen
gegen das Einfticm der Haus-Wasserleitungen.
Unter Hinweis auf die „Bestiinmungen über Anlage der HauS- wasserleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um dem Einfrieren deS WasscrS in den Hanswafferleitnnge« bei einiretcnder Kälte vorzubeugen, es erforderlich ist, die Hauswasferleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wasser- mesfer befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben oder hinter dem Wassermesser befindliche Entleerunys- Hähnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestelll, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das tu der Hausleitung stehende Wasser vollständig abgelaufen ist, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder geschloffen wird. — Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselben das in dem obersten Stockwerk des Hanfes befindliche Zapfveutil der Hauslettung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte. — Ein größerer Teil des Wassers kann auch schon durch das Zapsventil der untersten Küche entleert werden, wo- durch die Entleeruna im Keller vereinfacht wird. — Nach stattgehabter Entleerung sind diese Zapsventile, welche dem Eintritt der Luft, bezw. der Entleeruna des Wassers dienten, wieder zu schließen.
Das Schließen deS Hauptabsperrhahnes erfolgt durch Ausfetzen des beigegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drehmig im Sinne eines Uhrzeigers, bis Widerstand erfolgt. — Das Leffnen des Hanpt- abspcrrhahncS geschieht durch Drehung iit entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.
Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabfperr- hahii wieder vollständig geöffnet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, überhaupt nach ungeheizten Räumen, Hosräumen, Gärten usw. find auf die Dauer deren Nichtgebrailchs, bezw. des ganzen Winters, mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entleeren und abzustellen. — Bei anhaltender anßerordcntlicher Kalte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu beschränke» und während der übrigen Tageszeit die Hauswasferleitungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen. Dcni Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Küchen unbenutzter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhaltung eines kleinen Herdfeuers Vorbeugen. 2(11(1) empfiehlt es sich, in kalten Klosett- oder sonstigen ungeheizten Räumen, durch welche die Wasserleitung fuhrt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch eine ausreichende Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch em Oefchen oder geeignete,! Falls etwa durch eine Gasflamnie auf genügender Höhe zu erhalten. '
Sehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte und vorübergehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts (wie in Vereinshäusern usw.) werden durch Einslreuen von etwas Salz (Viehsalz) m das Cchlußwasser des Syphons (Wasserabschluffes) gegen Auf- rieren der Schüsseln geschützt.
Tie Wassermesscr nebst dem nächstanschlietzcuden Teil der Rohrleitung sind während des Winters mit Stroh, Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch nament- lich die betr. Kellersenster geschlossen zu halten. — Die Herstellung aller Wassermesser, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer. — Im übrigen müssen die Wasscrmesser jederzeit leicht zugänglich bleiben. ,,
Nach vorliegenden Erfahrungen sind es namentlich Neubauten und unbewohnte Stockwerte, deren Wasserleitungen nicht immer die erforderliche Fürsorge gescheiikt wird, insbesondere sind auch schon öfters infolge Nichtabsperrens von Warten-Wasserleitungen große Beschädigungen und namhafte Wasserverluste entstanden.
Durch die empfohlenen Vorkehrungen wild dem Wasserabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber iverden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen Beteiligten zur ganz besonderen Beachtung.
Länger andauernde Absperrungen, Einwinterungen, Reparaturen und Anstauungen von Hauswasferleitungen werden am zweckmäßigsten und schnellsten von denjenigen Fustattationsgeschäfteu besorgt, welche die betr. Hauswasscr- leitnngeu s. Zt. ansgesührt haben und daher die örtlichen Verhältnisse mit ihren empfindlichen Punkten am besten kennen.
Gießen, den 24. November 1903.
Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.
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