Ausgabe 
8.5.1903 Erstes Blatt
 
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^ort sei ein bevorzugtes Viertel, in dem noch Baulichkeiten entstehen würden, die die Nähe einer solchen Anlage nicht vertrügen. Herr Kirch nannte die Veterinäranstatt. Die- ilimmung ergab Nichtgenehmigung.

Beim Baugesuch der Firma Rosenthal u. Lo. in Wetzlar für den Hohl-Eichweg hier handelt es sich um ein Fel Hager. Es sollen da Felle getrocknet und zubereitet werden. Die Baudeputation befürwortete daS nicht aus ver­schiedenen Gründen. Einmal wegen deS Verkehrs nach Heuchelheim, dann ergebe sich aus dem Trocknen der Felle eine Belästigung deS Publikums und der Anwohner, und schließlich sei daS Gesuch im Interesse deS Schlachthofes unter jeder Bedingung zu verwerfen. Ein Sachverständiger habe nämlich erklärt, eS bestände die Gefahr, daß Insekten von den lagernden Fellen auf das Fleisch und die es genießenden Menschen übertragen würden. Bei wiederholtem Trocknen der Felle sei diese Gefahr um so größer. Die Stadtv. lehnen darauf das Gesuch ab.

DaS Baugesuch des Karl Leib für Kirchstraße 2 wird genehmigt; ebenso das des W. Löb er jun. für die Wall­torstraße, das des Joh. G g. Pfaff für den Schissenberger- weg und das deS I. Schreiner für die Dammstraße, an­grenzend an die neue Mädchenschule.

Indem 2 Punkte der Tagesordnung auSgeseht werden, genehmigt die Versammlung die beantragte Verpachtung der Gemeindejagd, die Uebertragung des Pachtverhält­nisses von Karl Buderus auf Prof. Dr. Erich Jung.

Bei derBesprechung derErsatzansprüche desA. Treppinger tu oer Wetzsteingasse wegen Schädigung seines Gewerbes durch die Kanalisationsarbeiten kam man zu einem ablehnenden Resultat. Oberbgm. Mecum ist dem Gesuchsteller früher ent­gegengekommen, als er klagte, er könne seinen Wagen nicht nuS- und einfahren, und hat ihm erlaubt, seinen Wagen im Spritzenschuppen an der Stadtkirche unterzubringen, womit sich Treppinger einstweilen zufrieden gab. Nach einiger Zest aber kam er wieder mit einem Entschädigungsantrag und machte am 13. Januar geltend, er sei mindestens um 200 Mark geschädigt worden. Oberbgm. Mecum antwortete ihm, aus grundsätzlichen Bedenken könne die Stadt, die recht- lich gar keine Verpflichtungen habe, nichts gewähren, worauf der Rechtsbeistand des Gesuchstellers schriftlich einen Antrag auf Entschädigung einreichte, worin der Hoffnung Ausdruck gegeben wurde, daß ein billiger Ausgleich zustande komnie, wenn man auch eine Entscheidung prinzipieller Art nicht herbeiführen wolle. Oberbgm. Mecum weist ans eine Bemerkung des Stadtv. Petri darauf hin, daß vorher be­kannt gemacht worden war, daß die Straße gesperrt werden sollte. Stadtv. Hanau befürchtet weitere Anträge ähnlicher Art und ist für Ablehnung. Nachdem Oberbgm. Mecum vorgehalten hatte, in welche Lage man kommen würde, wenn man erst mit den Kanalisationsarbeiten in der Hauptgeschäfts­gegend anfangen werde, wurde der Antragsteller ab sch täg­lich beschieden.

die Reihengräber unentgeltlich abgegeben werden. Gegen diese Anträge machen sich bei den Stadtv. Bedenken geltend. Jann ist dafür, man solle für Reihengräber überhaupt nichts nehmen und den Friedhof nicht zu einer Steuerquelle machen. Oberbgm. Mecum erwidert, wer ein genügendes Einkommen habe, könne auch die geringen Gebühren zahlen. Würde man der Forderung des Stadtv. Jann Recht geben, so hätte der Stadtsäckel eine Laist von 6000 Mk. mehr. Stadtv. Haubach regt an, daß Verstorbene, die in einer Sterbekasse waren, ihr Vermögen auf andere vererben würden. Er schlägt vor, die städtische Sterbekasse ins Leben zu rufen. Wenn man Beerdigung und Gräber bezahlen lasse, könne man auch den Zutritt zur Sterbekasse verlangen. Er schlage auch vor, die Zahlungspflichtigen mit Einnahmen bis zu 900 Mk. (statt bis zu 1500 Mk.) von den Kosten für Reihengräber zu befreien. Verschiedene Stadtv. sind auch für Festsetzung bis 900 Mk. Kirch spricht sich dafür aus, will aber die Sterbekasse nicht mit der Gebühren­ordnung für Gräber verquicken. Auch Stadtv. Krumm will bei Einnahmen bis zu 900 Mk. die Gräber kostenlose zur Verfügung gestellt wissen. Beig. Georgi will die> Sterbekaffe nicht mit der Gebührenordnung verknüpfen. Stadtv. Haubach wendet sich dagegen und zieht seinen Wunsch nicht zurück. Schließltch wird der Abänderungs­antrag, der statt 1500 Mk. 900 Mk. festsetzen will, von der Majorität angenommen.

Danach wird nach längerer Debatte zwischen einzelnen Stadtv. noch ein Antrag angenommen, daß bei Einkommen von 900 Mk. bis ausschließlich 1500 Mk. auf Antrag die Kosten für Reihengräber ermäßigt werden können. Tann geht die Versammlung zur wetteren Tagesordnung über.

Das Begräbnis eines Erwachsenen einschließlich der Ge­bühren für Leichenwärter oder Leichenfrau, Verbringen in die Leichenhalle und zum Grabe, Herrichtung des Grabes, kostet 50 Mk., eines Kindes von 310 Jahren 30 Mk. Das Grabgeläute kostet 3 Mk. Da es nur aus Wunsch stattfindet, beantragt Stadtv. Em me lius, für das Geläute die Kosten nicht zu erlassen. Das wird angenommen. Tie folgenden Punkte mit den beantragten Abänderungen werden ebenfalls genehmigt.

Der weitere Punkt der Tagesordnung betraf den Erlaß einer Friedhofsordnung. Die Fassung, wie sie dem Ministerrum vorgelegen hat, gelangte gestern zur Kenntnis und zur Genehmigung der Stadroerordneten. Oberbgm. Mecum verlieft die einzelnen Artikel und Paragraphen, die von den Stadtv. genehmigt werden. Bei § 14, in welchem beantragt wird, das Setzen von Denkmälern und Ein­fassungen und das Bepflanzen der Gräber nur unter Auf­sicht der Friedhofsverwaltung zu gestatten, fragt Stadtv. Schasfstaedt an, ob zu allen kleinen Handlungen, bei­spielsweise Entfernung eines Rosenswckes u. bergt, Er­laubnis durch die Verordnung iwtig werde. Oberbgm. Mecum erwidert: Gewiß, das sei schon zur Verhinderung etwaiger Diebstähle angebracht. Zu § 48 beantragt die Kom­mission bei Zuwiderhandlungen eine Milderung des Ver­fahrens: Es soll die Entziehung der Erlaubniskarte nur angeordnet werden können, aber nicht notwendig er­folgen. Hinter § 70 wird ein neuer § 71 eingeschoben, der anordnet, daß für jedes Grab die Lage und Nummer sowie Name und Alter des Verstorbenen ausgezeichnet werden solle; das gehöre, so sagte Oberbgm. Mecum, eigentlich ur die Dienstanweisung für die Friedhofsverwaltung, fei aber im Interesse des Publikums hier ausgenommen worden. Bei Erwähnung der obligatorischen Ueberführung der Leichen aus den Friedhof innerhalb 24 Stunden meint Stadtv. Hanau, bei Todesfällen um die Zett hoher Feier­tage würde diese Bestimmung in einzelnen Fällen empfind­lich berühren; besonders strenggläubige Jsraeltten würden sich dann lieber {trafen lassen, als sich an die Verordnung halten. Oberbgm. Mecum erwidert, er habe nie von Jsraeltten einen solchen Einwand gehört, und aus der Ver­sammlung heraus wird die Frage laut, was man da wohl bei acht Feiertagen machen solle, worauf Hanau repliziert, das seien keine Feiertage. Schließlich wurde der Antrag Hanau, den Oberbürgermeister zur Verlängerung der Frist zu ermächtigen, abgelehnt.

Lei der Verhandlung über die Polizeiverord­nung zum Friedhofsreglemertt beantragt Beig. H e y l i g e n- städt einen kleinen Zusatz zu § 2, womit die Stadtv. einverstanden sind. Danach werden die Personen und Ar­beiter, die ohne Erlaubniskarteu auf dem Friedhof an- getroffen werden, dann bestraft, ,stvenn sie dort gewerbs­mäßige Arbetten vornehmen".

Es erfolgt danach die Beratung der Gebühren­ordnung zum Friedhofsreglement. Stadtv. Jann er­klärt, daß er die angesetzten Preise in Artikel 1, 2, 3 und 4 für viel zu hoch halte. Er beantrage eine Ermäßigung sogar von 50 Prozent. Für eine Gruschalle, die zwei Plätte enthält und 2000 Mark kostet, würden sich kaum Käufer nnden. Oberbgm. Mecum antwortet, bie Grufthallen kosteten 37 000 Mk., und berechnet, bie Preise seien nicht -u hoch Bei etwaigen Streichungen würben die Kosten für den Friedhof bedeutend anwachsen. In anderen Städten seren die Preise noch höher. Nach einer Bemerkung des i?" c aJ Ir 9' der dem Oberbürgermeister zusttmml, die Versammlung mit den Preisen einverstanden.

Nach der Gebührenordnung werden für ein E r b b e a r ä b- cinur Grabstätte __niflcr aid zwei Platze werden mcht abgegeben 200 Mk. verlangt. Ein Erbbegräonis wird also in Zukunft mmdesleus 400 Mk. kosten. Tas halt Stadtv. Kirch für zuviel. Oberbgm. Mecum verlieft im Vergleich Gebühren anderer Städte und kommt zu dem Resultat, daß dort bie Preise meist erheblich höher seren. Die Stadtv. erklären sich daraus mit den Preisen einver­standen.

Ein Reihengrab für einen Erwachsenen soll nach den Anträgen bet einem Einkommen des Zahlungspflichtigen von über 2600 Mk. 20 Mk., bei Einkommen von 15002600 Mark 10 Mk. kosten. Bei Einkommen unter 1500 Mk. sollen

I gehenden Tage stattfinden soll, was einstimmig beschlossen wurde. Hunzinger stellt darauf seinen Vortrag kurz in folgende sechs Lätze zusammen: 1) Ter Vorsitz un Schul­vorstand ist ein fchwacher lleberrest der feit 1884 glück­licherweise überwundenen geistlichen Schulaufsicht. 2) Tie Annahme des Vorsitzes stehl mcht dem freien Ermessen des Geistlichen zu. 3) Das Wesen und die Ehre des geist­lichen Standes erheischt notwendig die baldige Beseitigung dieser Zwangslage. 4) Dieses Amt als Vorsitzender ist für den Geistlichen eine sehr zweifelhafte Würde und eine lästige Bürde. 5) Es ist kein wesenlliches kirchlich-religiöses Interesse mtt der Führung dieses Amtes verbunden, da der tatsächlich vorhandene innere Zusammenhang zwischen Kirche und Schule dadurch nicht alteriert wird. 6) Tie Geistlichen dürften vielmehr im eigentlichen Interesse der Kirche handeln, wenn sie dem nach dem Vorsitz tm Schul­vorstand strebenden Lehrerstand freie Bahn machten. Ter Referent begründet noch einmal kurz diese Sätze und bittet um Annahme seiner gestern mitgeteilten Resolution.

Pfarrer Wahl-Bingen bekämpft in längeren Ausführ­ungen Hunzingers Vorschläge; die Aufgabe des Vorsitzes liege weder im Interesse der Schule noch in dem dcr^ch.er, auch hindere das Amt des Vorsitzenden in keiner Weise die fccl- sorgerische Tätigkeit des Pfarrers, der der geborene Mit­telsmann zwischen Gemeinde und Lehrer sei. Tie Kirche und ihre Vertreter hätten darum keinerlei Anlaß, der Schule den Abschiedsbrief zu schreiben und gegen den Vor­sitz im Schulvorstand Sturm zu lausen. Freilich ist er auch der Ansicht, daß es ein seitens der Geistlichen er­strebenswertes Ziel fei, den Zwang zur Uebernahme dieses Amtes zu beseitigen. Daher schlagt er folgende Resolution vor, die nachher, nachdem die Resolution Hunzinger gegen 16 Stimmen abgelehnt worden war, mit großer Alajoritat, gegen 3 Stimmen, angenom­men wurde. Tie Resolution lautet: Tie Hauptversamm­lung des Hess. Pfarrer Vereins hält es für eine Forderung der Gerechtigkeit gegenüber dem Pfarrerstande, daß der den Entschließungen der Staatsbehörde zustehenden wider­ruflichen Ernennung eines Geistlichen zum Vorsitzenden -k m c .. ides Schulvorstandes auch die Befreiung von der dienst-

< Anordnung über die Pflege der Gräber pragmatischen .Verpflichtung zur Uebernahme dieses Amtes

stellt Stadtv. Jann fech dag die Erbbegräbnisse auf dem als Korrelat zur Sette tritt. Da indessen die Lage noch nicht

alten Friedhof nicht alle so gehalten würden, wie es wün-! genug geklärt erscheint, sowie an» praktischen Gründen

^a0t ?? *n kiefer Hinsicht keine fieht sie vorerst davon ab, ihren Vorstand zu beauftragen'

He>vwuniM6 getroffen werden könne. Oberbgm. Mecums bei der Behörde dahingehende Schritte zu unternehmen

er*/ bttä fei, soweit wie möglich, schon geschehen. und hält die bei dem Präsidium der Landessynode ein- o^tr. Kirch fragt an, ob man bei der Stadtfriedhofs- gebrachte Interpellation Wahl-Bingen zunächst für geeignet, gärtneret Privatbestellungen machen könne. Tie Frage wirdleine Klärung herbeizuführen, die eurem künftigen Vor- _ gehen in der Richtung auf Befreiung von dem Zwang, -tr^> das Geiuch der Hebamme Gürtler den Vorsitz im Schulvorstarid zu übernehmen, den Weg um Erlaubnis zum Betrieb einer Privat-Entbind- ebnet." b

un g sanstalt in ihrer Wohnung, divrdanlage 1, g e» Während der sehr lebhaften Debatte über diese Reso- nachdem Oberbgm. Mecum mitgeteilt hatte, lutton erscheint Pvof. Baldensperger als Vertreter

daß dem Plan fettens des Kreisgesundheitsamtcs keines der theolog. Fakultät zu Gießen und wird von dem Bor- Bedenken entgegen ständen. sitzenden begrüßt An der Tebatte beteiligen sich Dekan

Sehr interessant waren die Pläne für den Neubau Wagner-Grünberg, Psr. G o m b e l - Reiskirchen, Pfr. )er höheren und erwetteretn Mädchenschule, die gestern F r i t s ch - Ruppertsburg, Pfr. K o r e l l - König st etten, Pfr. den Stadtverordneten zur Vorlage gebracht wurden. Ober- Neb el-Laubach, Koch-Berstadt

k.6- Mecum gab eine ausführliche, sehr verständliche Darauf folgte ein Vortrag von Pfr. Wahl-Bingen Erläuterung dazu, aus der man entnehmen konnte, daß Überengere Verbindung der Landeskirchen." in jeder Beziehung alles sorgfältig und sachverständig er- Redner referiert über den gegenwärtigen Stand der bett, wogen worden ist, und daß die Aenderungen, die die Angelegenheit, die alle evangelischen Landeskirchen Deutsch- Firma Stein u. -Naher..mif Anweif ung an den Plänen lande beschäftigt. Er betont, daß wir Hessen keine Gegner vorgenommen hat, beträchtliche Verbesserungen sind. Der der Einigung der Landeskirchen feien, aver nicht ä tout $aubteing(uig tourte me^ nad) der Mitte oes Gebäudes prix. Es müsse verlangt werden: 1) vollständige Seld- öerlegt, ^baß ber JRaum, ben man bisher zur Treppe zu- stäubigkeit ber einzelnen Landeskirchen und 2) Sicherste ll- "rußte, für andere nützlichere Zwecke erübrigt ung gegen Eingriffe der Staatsgewatt in inner-kirchliche biele ?en?eritü? Giebel, auch mehr Angelegenheiten. Tie Vorschläge der Eisenacher Konferenz nach der Mitte, und die Hauptsassade ist^nun architektonisch sind unannehmbar wegen ihrer Fülle von Gefahren für cf)bn. Man vermeidet die langweilige Symmetrie, indessen die Selbständigkeit der Landeskirchen, auch ist der preußische das Auge ttotzdmi alle Linien des Gebäudes bequem und Oberkircyenrat wegen seiner Abhängigkett von ber preußi- ungereizt übersehen kann. Einige kleine stilistische Aenber- schon Staatsregierung nicht geeignet, ein Mittelpunkt ber ungen flnb schon letzt in Aussiäft genommen, unb es ist evangelischen Kirchen Deutschlcuids zu fein. Eine ui biesem licht ausgeschlossen, da-ß- sich imm«: noch eine oder Sinne von dem Rebner vorgeschlagene Resolution, wonach :lfr-atI5.eEI Zweckmäßige Anorbnung anbringen laßt. Jeben- auch die betreffenben Verhandlungen der Eisenacher Kon- alls wird die Schule mit größtem Komfort unb allem ferenz abgebrochen werden möchten, wird einstimmig an* Zubehör, den die Neuzett fordert, ausgestattet werden, genommen. 8

Sehr zweckmäßig war es, daß man die Klosettäume anders Nachdem ber Vorsitzende dem Redner den Tank bet verlegte unb auf bie einzelnen Sbockwerke verteilte, so Versammlung für seinen aurchenben Vortrag aus- bay ^enbrem Platz gewonnen würbe. Wir können nicht gesprochen unb die Drucklegung des Borttags im Hess. iuf .Einzelheiten hier eingehen; die wesentliche Aen- Kirchenblatt angeregt hatte, wurde eine kleine Frühstücks- lerung ist die V^legung des Haupteingangs, des darüber hause gemacht, nach deren Ablauf Pfr. Köhl e r-Rohrbach ich erheberchen Giebels unddes Türmchens, das nunheine verschiedenen Anträge bett,rechtliche St ell- ;enau auf ber Mitte bes Gebaubes steht. Oberbgm. Me- ung des Pfarrers" eingehend begründet. Sein erster um empiehlt den Stadtverordneten die Annahme dieser Antrag lautet: Der Pfarrervereinsverband wolle auf Be-

(in k , freiung ber evangelischen Theologen, soweit sie nicht

Stadtv. Löb er will damit noch zuruckhalten, bis Militärgeistliche oder FclddioLnen flnd jeder militä- man die genauen ÄOlten erfahren werde und stellt eine rischen Verpflichtung nach erfolgter Orbi-

jaraufbeaugh^e Anfrage an das Stadtoberhaupt. Ober- Nation hinwirken. Er begründet seinen Antrag u. a.

bgm. M ec um konnte darauf feine bestimmte Angabe mit dem Hinweis auf die verschiedenen Unzuträglichkeiten

in e:Ü!e,: ^rtöegnung darauf hin, die dem Pfarrer aus seinen militärischen Verpflichtungen

Ja toorjen entspringen, sowie auf die oft unwürdige Behandlung

Jedenfalls wurde der genaue Voranschlag noch einmal bei Konttollversammlungen ufto. Ein zweiter Antrag bett den Stadtverordneten unterbreitet werden bevor man die das Tragen der geistlichen A m t STIeibung fei« Ausführung beginne. Weiter erheben sich gegen bie Ge- tens Unbefugter wird durch ein kürzlich erfolgtes taU$ie ®Cef uSS» A k- einschlägliches Ausschreiben Großh Ober-Konilstoriumo für ^.ce Gesuche um Wirts chaftsbe trieb, die auf erledigt erklärt. Ein 3. Antrag Köhlerss lautet: Die Haupt- ^.er, t^u:vn 6ene hm ig t. Tie Versammlung wolle beschließen, daß der Vorstand beim

h V n<4 Großh. Ministerium des Innern dahin vorstellig werde, daß

a 6 ar U<n 6 6ei der bevorstehenden Revision der Venvaltungsgesette

weg 31. em weiteres Gesuch um Wirtschaftskonzeifion, die einschläglichen Bestimmungen, wonach die Ge st- das der Wirt Kaltwas,er zum ^rifchen Host nach- lichen nicht wählbar sind zu Mitgliedern des Ge- ttagllch eingereicht hat, wird genehmigt. meinderats, der Stadtverordneten, derKreis-

Bei Beratung bes letzten Punktes der Lagesordnung, und Provinziallandtage zei.gemäß abgeändert Prüfung der Rechnung und des Verwalt- werden. Früher gatten diese SBeiiimmunaen pin gtir u » g s b e r i ch t e s für 1901/02 viußte die Versammlung recht des geistlichen Standes, vom Standpunkt des heutigen aus ihrer Mrtte heraus einen ^o^enben Wählern Man Rechtes bedeuten sie em Ausnahmegesetz, desftn ^ftttig- wählte Herrn Em melius, den Vor fitzenden der Finanz- ung, wie in Preußen teilweise fd^n ge^fcn enuuf lommifiion. Tiefer giebt einen kurzen Ueberblick und er- ift Weiter beanlraat <Bfr r en

tlart 6u allen SluStunftäerteüungen bereit Sine wolle beschl.etzen, 9baü' be ^erftanb L w Sn S Sebottc entltanb wbeffen mcht; e» würbe alles rüstig ein» beauftragt werbe, nochmals beim Obe anustotE befunden. Jtamit wat dte Tagesordnung der o,sentltchen um endliche Aufhebung der f°aaeiM-^n«äu- «ttzung erfQtoprt »tuor man in die nichtsf,entlm-e Sitzung aidnung »am jabte 1779 oorftellia w robben reh> euweal, niaajtte -tadw. Kirch nochmals auf denBe>ua> der die Mitglieder der LandeSsyn^ >u erfu^n bei ter L'ÖävÄä* Me

icihgt to.rbc. ^amttiche Anträge des Redners wurden ein- -------------- ------- ---itimmig angenommen.

Kauplversammtung des evangel. Ffarrvereivs. Sodann wird ans Antrag von Kirhenrat Kalb he NN» Original-Äitilel desGießener Anzeigers- 3*d)8e .crtEi ""ter Bor-

~ I oeyatt der von dem 'Jicajncr beantragten Prusnna der

Schluß. I Rechnung durch einen Sachverständigen.

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