Versammlung behaupten, baE sein Verhalten gegen Wolff nur einer persönlichen Mißstimmung entsprochen habe und daran noch grobe Beleidigungen knüpfen? Wie konnte man weiter behaupten, W. habe unbefugter Weise Schriftstücke geöffnet, während es doch in Abwesenheit des Oberbürgermeisters geradezu seine Pflicht war, die an die Bürgermeisterei gerichteten Schriftstücke zu öffnen; man hätte chm schwere Vorwürfe machen und Ämrspflichtverletzung vorwerfen können, hätte er es nicht getan. Und wie kommt man vor allem dazu, W. gegenüber im Falle Kost zu be- haupten, er habe wider besseres Wissen gehandelt? Wenn man so angegriffen wird, dann muß man wohl nervös werden, und da fällt denn auch manches Wort, was bei ruhigem Blut nicht gefallen wäre. Nun der FallKöhler. Tas Landgericht Tarrnstadt hat die Ausschließung Wolffs aus dem „Großen Kolleg" als ungerechtfertigt bezeichnet und anerkannt, daß Ä. als Beamter korrekt gehandelt habe. Auch die Beweisaufnahme hat die Richtigkeit seines Verhaltens ergeben. Wolff hatte Köhler gegenüber vom rein juristischen Standpunkt gehandelt und darin recht; er ver langte die Erfüllung der Formalitäten. Nach §§ 61 und 3 des Unterstühungswohnsitzgesehes liegt die Beitreibung der Unterstützungsgelder dem Beigeordneten ob und dementsprechend hat auch das Kreisamt bei W. wiederholt die Befolgung dieser Vorschriften in Erinnerung gebracht. Es ist unbegreiflich, daß in Offenbach vor Wolff ein anderer Zustand lange Jahre hindurch bestehen konnte. Wenn sich W. in Widerspruch setzte mit dem, was bisher im Krankenhaus in der Praxrs üblich war, so stieß er auf Widerspruch. Er mußte aber aus der Einhaltung der Vorschriften bestehen. Auch der „Geheime Fonds" des Krankenhauses war nicht gerechtfertigt. Alles, was im Interesse des Krankcnyauses an Geldern eingeht, hat durch dessen Kasse zu fließen. Sehr erbitternd mußte auf W. wirken, daß Köhler auf dessen Anfragen keine Antwort mehr erteilte, und auch über die gerügten Ordnungswidrigkeiten keine Auskunft gab, sowie namentlich, daß er W. in einer Ausschußsitzung für nicht geistig gesund erklärte. Daß Wolff berechtigt war, dem Kohler Anweisungen zu erteilen, kann gar nicht in Zweifel gezogen werden; der Krankenhausdirektor ist in der Tat dem Beigeordneten subordiniert. 9hm der Fall Heine. Fabrikant Heine hatte in öffentlicher Versammlung erklärt, Wolff züchte durch sein Verhalten in der Stadtverordnetensitzung Sozialdemokraten. Wolfs stellte gegen den Redakteur des Blattes, der diese Behauptung abdcuckte, Strafantrag, Kreisamt und Ministerium verwiesen ihn jedoch auf den Weg der Privatklage. (Die Erregung in der gestrigen Wendsitzung kam daher, daß der Verteidiger in den Akten einen Brief des Staatsanwalts an das Ministerium vorfand und zur Verlesung brachte, in welchem er sagt, daß er die von W. als Beleidigung zurückgewiesene Behauptung teile.) Der Verteidiger ging nun noch auf die Gegensätze zwischen Brink uno Wolfs näher ein, die namentlich darin beständen, daß ersterer eine mitunter sehr freie Auffassung über die Amtstätigkeit hatte, während letzterer ein streng gewissenhafter Beamter sei. Die Einzelheiten der Anklage näher besprechend, wies oct Verteidiger darauf hin, bau sich Schiff im Widerspruch mit vielen Aussagen der Zeugen befände, und beide Parteien hätten ihre Aussagen beschworen; die Wahrheitsliebe des Schiff müsse doch sehr in Zweifel gezogen werden. Bezüglich der angeblich versuchten Lechung von 1UOO Mk. sei festgestellt, daß sich W. in BernwgenSverhältnissen befand, die bie Geld leihung von Schiff übcrslüjsig machte, und ein Mann, der ein Einkommen von ca. ',000 Mk. bezog, braucht doch auch nicht kleine Naturalienrechnungen von im ganzen 51 Mk. schuldig zu bleiben. Hier ständen sich also die Aussagen oirekt gegenüber, und da könne man doch auf keinen Fall Schiff für den Glaubwürdigeren halten. Die Behauptung der Anklage, daß Wolfs wissentlich die Unwahrheit sagte, müsse er mit Entschiedenheit zurückweisen. Er müsse die Anklage sowohl aus formellen, wie aus materiellen Gründen als u11’, seien wohl einzelne
Irrtümer oder Ursachen seslgestellt, aber es sei in keiner Weise der Beweis erbracht, daß Wolff sich wirtlich des Vertrauens unwürdig gezeigt oder wider besseres Wisse»! gehandelt habe. Ter Verteidiger beantraat deshalb Freisprechung ooer eine kleine Gelbstrase. Sollte aber der Ge- rtchtshos zu dem vom Staatsanwalt beantragten Beschluß auf Tienitentlassung gelangen — was er jeooch für unmöglich halte — so würde sie nur unter Pensionsbewtlligung erfolgen können.
Ministerialrat Best entgegnete noch kurz und hielt die Anklage tm vollen Umfange aujrcdjt. Zum Schluß wies er noch aus die Sachlage hinjichtlich einer eventueUen PensionSbewilligung hin.
Beigeordneter Wolfs schilderte nun selber noch eingehend die ganze Lage der Verhältnisse und^ nainentlich die großen Schwierigkeiten, mit denen er in Offenbach zu kämpfen hatte. Er habe aber auch unter den schwierigsten Verhältnissen seine Schuldigkeit als Beamter getan. Es tämpften dort sozusagen zwei Welten mit einander, er habe sich an leine derselben aitgehangt — was vielleicht gerade seine Schuld sei —, sondern sei stets seinen geraden Weg gegangen. Mit dem Oberbürgermeister mußte er bei der io grundverichiedenen Anlage bald zum Konflikt kommen. Wenn auch hier eine Reihe von Feinoen gegen ihn auftrat, so habe er bocl auch sehr viele Freunde in Offenbach, welche die Hetze gegen ihn entschieden mißbUligten. Er wolle keine Bes.vonigung seiner Handlungsweise, er erkenne an, daß er Fehler gemacht habe. Er habe aber dienstlich in jede» Weise seüie Schuldigkeit getan. Habe er nach der Entscheidung des hohen Gerichtshofes eine Bestrafung verdient, so nchnie er dieselbe an, aber er könne nicht glauben, bau er lvegen etwaiger geringfügiger Vergehen feine ganze Existenz verlieren solle. — Das Urteil wird, wie schon berichtet, am Samstag nachmittag verkündet werden.
«Hauptversammlung des evangel. Ffarrvereius.
Original-Artikel des „Gießener Anzeigers".
Friedberg, 6. Mai.
Tie von über 100 Mitgliedern besuchte Versammlung wurde am Dienstag präzis u Uhr durch den gemeüqamen Gesang eines geistlichen Liedes und eine von Pfarrer Kappesfer Psisfligheiin gehaltene Ansprache auf Grund von II Kor. 6, V. 17 u. 7, V. 1 eröffnet. Darauf erstattete der Vorsitzende, Pfarrer Schrimpf-Butzbach, nach dem er Die Älnwesenden mit kurzen, freundlichen Worten begrüßt halte, den Jahresbericht über das abgelausem .Vereinsjahr, das ein Jahr des Fortschrittes für den Pfarrverern zu nennen jel Die Zahl der Mitglieder ist auf 371 gewachsen, der im Lause des Jahres vergebenen wurde in iw licht Weise ged ach An der geplanten Stiftung eines Luchrfensters in der Stadittrche haben sich bis jetzt 144 Geistliche mit einer Summe von etwa 1Ü0U Mark beteiligt, und uuui hofft, tu kurzem die ganze Summe von 3000 Mark zusammenzuhaben. Hieraus erfolgte die
Rechnungsablage und der Bericht des Rechners, des Pfarrers R ö s ch e n - Fveienseen, aus dem der günstige Stand der Finanzen des Pfarrvereins hervorging. Dem Rechner wurde der Dank des Vereins ausgesprochen, worauf er einstimmig wieder gewählt wurde. .Auch die einzelnen Wohlfahrtseinrichtungen des PfarrveEeins, Sterbekasse, Feueroersichrungs-, Verbands- und Hilfskasse, erfreuen sich einer günstigen Entwicklung. Eine Empfehlung des Lebensversicherungs-Verbandes hessischer Getstlichen durch Pfarrer Fink-Zwingenberg, der zugleich der Versammlung von der erfolgten Gründung eines Versicherungs-Verbandes gegen Etnbruchsdiebstahl Mitteilung machte, und zum Beitritt aufforderte, nei den lebhaften Widerspruch des Rechners und des Schriftleiters hervor. Ter weitere Punkt der Tagesordnung, das Referat des Schriftleiters des hessischn Kirchnblottes, des Pfarrers Fritsch-Ruppertsburg, wurde mit peibünntefter Aufmerksamkeit angehört und war sehr tnteressant. Taran knüpfte sich eine längere Diskussion an „über Sinn und Geist der Schriftleitung", die von Pfr. K o r e l l - König- stetten bemängelt wurden. Er wünschte, daß künftighin sämtliche Artikel des Blattes mit dem vollen Namen ihrer Verfasser gezeichnet würden, und daß eine weitere Polemik mit tum hessischen Schulboten vermieden werben möchte, da diese Erörterungen doch zu keinem Ziele führten. Ferner wünscht er, daß das hessische Kirchenblatt weniger dem Standesinteresse dienen, als vielmehr ein Sprech,aal zum Austausch von Amtserfahrungen werden möchte, Nach längeren Entgegnungen von Pfr. Wahl-Bingen, Bech- toldsheimer - Räombach, Happel - Heubach und Fritsch-Ruppertsburg, die Korells Ansichten bekämpften, wurde Pfr. syritsch-Ruppertsburg einstimmig für ein weiteres Jahr die Schriftleitung des Hess. Kirchenblattes übertragen. Sodann hielt Pfarrer Lic. Tr. Dieckmann -Rod- Heim v. d. H. seinen angekündigten Vortrag: „Giebt es einen Moralunterricht ohne Religion?" Ter Redner gab zunächst einen kürzen Blick auf die Geschichte be$ Versuche, einen Moralunterricht ohne Religion ein* zusühren, wie sie in Frankreich und anderen* Ländern schon gemacht worden sind, sodann wies er nach, daß die Religion im Moralunterricht nicht zu entbehren ist und zwar, um der Moral halber willen, da ohne Religion keine Moral möglich ist. Auch die moderne atheistisch-materialistische Weltanschauung, die den religionslosen Moralunterricht fordert, kommt dabei an der Religion nicht vorbei, selbst Hankels soz. „goldene Regel" ist nichts weiter als eine Wiederholung des Wortes Christi: „Was ihr wollt, daß euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen auch". Im weiteren Verlauf seiner gründlichen, von reichem Wissen zeugenden Ausführungen kommt der Redner zu dem Ergebnis: Das Christentum ist die Religion der Moral. Die Versammlung zollte dem hochinteressanten, fesselnden.Sßortrag reichen Beifall, mit dem der Vorsitzende zugleich den Dank der Versammlung verband und mit- teilte, daß der Vortrag mit gütiger Einwilligung des Verfassers als Beilage zum hessischen Kirchenblatt erscheinen werde. Der folgende Puntt der Tagesordnung war ein Vortrag von Mr. Hunzrnger-Schafheim über den Vorsitz der Geistlich en im Schulvorst and. Redner meint, die Geistlichen müßten in ihrer Stellung als .Vorsitzende des Schulvorstands die Zivile des Lückenbüßers spielen und er will die Zwangsjacke abgestreift haben. Die die Geistlichen zwingt, den Vorsitz im Ortsschulvor- ftanb zu übernehmen, wenn er ihm vom Ministerium übertragen wird. Zudem sei der Posten eines Schulpoli- zisten und Schulskribenten, als welchen sich das Amt des Vorsitzenden des Schulvorstandes herausstelle, nicht nur eine zweifelhafte Würde für akademisch gebildete Männer, sondern auch eine rechte Bürde für Den Geistlichen, dessen seelsorgerischer Tätigkeit dieses Amt viele Hurdernisse bereite. Darum empfiehlt er zum Schlüsse seines Vortrages folgende Resolution zur Annahme: „Tie Hauptversamm lung des hessischen Pfarrvereins erklärt, daß der Vorsitz in dem bestehenden Schulvorstand kein kirchlich-religiöses Interesse bedeutet, und ersucht seinen Vorstand, bei Gronh. Oberkonsistorium und der hessischen Landessynode dahin vorstellig zu werden, daß Die Verordnung vvm 15. Mai 1847 ausgehoben und die Entscheidung über Annahme und Führung des Vorsitzes im Schulvorstand dem gewissenhaften Ermessen des einzelnen Geistlichen überlassen wird." Auch diesem Redner wurde für seine gründliche Ausführung reidjer Beifall gesollt Leider mußte der fortgeschrittenen Zeit wegen, eS war V28 Uhr, die Diskussion über den Vortrag für den nächsten Tag verschoben und für heute die Versaminlung geschlossen werden.
Um 9 Uhr abends eröffnete der Vorsitzende die öffentliche Abendversammlung, und hieß die Erschienenen willkommen. Beig^oroneter Hi e r 0 n i m u s-Zriedberg bau Etc für die Einladung und begrüßte den Pfarrverein im Atomen der Stadt Friedberg. Professor Schöler berührte die vielfachen Beziehungen der hessischen Pfarrer mit Friedberg und dankt für die Stiftung des Lutherfensters in der Stadtkirche. Hierauf hielt Pfr. Werner- Södel einen Vorttag über: „D er evangelische Pfarrstand als Träger der Kultur in Zeiten der Unkultur und des Elends". Der ÜBortragenbc gab in ein stündiger Rebe Silber aus der Not des 30 jährigen Krieges, mit besonderer Berücksichtigung der hessischen Lande und zeigte, wie der evangelische Pfarrstand jener Zeit, befähigt durch seine wissenschaftliche Bildung, durch seine tiefe Kenntnis des Volkslebens und durch seinen starken Glaubensmut, der eigentliche Träger der Kultur gewesen ist. Der Redner verstand es, das Interesse der zahlreichen Zuhörer bis zu Ende zu fesseln und erntete dafür zum Schluß reichen Beifall. Auch der folgende Redner, Pfr. Schrimpf-Hirzenhain, der mit begeisterten und begeisternden Worten über .Herbstliche Wanderungen im Lande des Glaubensfrühlings" redete und die Ausbreitung der Los von Rom-Bewegung in Oesterreich schUderte, fand lebhafte Zuftimniung der Anwesenden. Gegen 12 Uhr wurde die Versammlung durck) den Borsiücnden unter Worten des Tankes an die Anwesenden und die Redner des Abends geschlossen, was viele nicht abhielt, die schöne Zeit des Beisammenseins noch etwas zu verlängern.
Schluß folgt
Aus Stadl und Land.
Gießen, am 7. Mai 1903.
** Oesfentliche Lesehalle. Im April wurden 2046 Bande ausgeliehen. Davon kommen auf: Erzählende Litteratur 865, Zeitschriften 558, Iugendschriften 260, Litleralurgeschichte 11, Dichtungen 35, Länder- und Völkerkunde 62, Kulturgeschichte 8, Geschichte und Biographien 80, Naturwissenschaft und Technologie 114, Seewesen 15, Ge- sundheilslehre 2, Philosophie und Religion 17, Sprach-
wisienschast 5, Staatswissenschaft 9, Fremdsprachliche- 5 Bände. — Nach auswärts kamen 102 Bände.
Etatsmäßig angestellt sind: Postassisieni S chäg in Lauterbach und Telcgraphen-Hüfsmechaniker Schütz 1» Gießen, der letztere als Telegraphen-Mechaniker.
§ Zu dem GerichtSschreiberdienste bei den Hessischen Amtsgerichten herrscht bereits mehrere Jahre großer Andrang, welcher durchaus mcht in einem richtigen Verhältnis zu der Stellenzahl und zum Vorrucken steht. Gegenwärtig warten 170 GerichtsschreibergehiIsen auf allmähliche dcftnitive Verwendung als Hilf-Genchtsschreiber :c.; hiervon haben die ältesten das 32. Lebensjahr vollendet und vor 10 Jahren Pie Fachpräsung bestanden. Trotzdem werben Ende lausenden Jahres wieder ca.5O Geriä tsschreiber-Aspiranten dem Examen sich unterziehen, so daß die Ansiellungsaussichten immer trüber für bie jüngsten Anwärter sich gestalten. Ta auch die ohnehin schon geschmälerten Nebeneinlünste succesiive reduziert werden, so kann man zur Zeit wohl vor dem Beschreiten der Gerichtsschreiberlaufbahn warnen.
:/: Wißmar, 5, Mai. Zu der von uns schon gemel» deten Wilder eraffaire geht un5 aus guter Quelle noch Folgendes zu: Ter Pächter der Wißmarer Jagd und der Förster von Wißmar beobachteten in der Frühe am Sonntag morgen 58/< Uhr zwei Personen, von denen einer mit einem Gewehr Vorstand, der andere den Wald ablief. TaS erste. Treiben verlies resultatlos und die beiden Zagdliebhaber begannen den zweiten Trieb. Die beobachtenden jagdberechtig- ten Herren hielten jetzt den Moment am geeignetsten, um die Wildschützen abzusassen. Während der Iagdpächter den gefaxten Posten zur weitern Beobachtung inne hielt, ging der Förster aus den Schützen los und tarn bis auf etwa dreißig Schritte heran. Förster und Wilderer standen sich jetzt mit schußbereitem Gewehr gegenüber. Der Förster rief dem Wilderer ein „Halt, Waffen ab" zu, was denselben ziemlich kalt zu lassen schien. Auf den dritten Ruf des Försters duckte sich der Wilderer, sodaß der Förster anfangs annahm, der Wilderer wolle seine Waffe ablegen. Aber im selben Moment erhob er sich wieder, weil er vermutlich nicht genug Deckung fand, und sprang einige Schritte rückwärts in Deckung bezw. ins Deckicht. Der Förster rief indessen dem Wilderer noch mehrmals zu, die Waffe abzulegen, doch er kam hartnäckig dieser Aufforderung nicht nach und damit schoß der Förster, welcher frei ohne jede Deckung dastand, im letzten Moment — die Gefährlichkeit der Situation für ihn un Auge haltend — auf den Wilderer, ehe dieser die Deckung erreicht und von dort dem fteistehenden Förster den ersten Schuß geben konte. Dem Wilderer war reichlich Gelegenheit gegeben, den Widerstand, den er mit gehobenem Gewehr geleistet hatte, durch Ablegen der Waffe aufzugeben. Der Schuß des Försters brachte ihm einige Schrote in die Beine bei, der Wilderer erklärte sich nach dem Schuß für marschfähig und wurde von dem Förster und dem inzwischen herbeigeeiltem Jagdpächter nach dem Ottsvorsteher von Wißmar zur Aufnahme des Protokolls über den Tatbestand geführt Tas Gewehr, das der Wilderer benutzt hat, war eine Art Karabiner von 9 mm Stärke, mit Verschluß, wie die Mausergewehre versehen und durch eine leicht lösliche Schraube war der Schaft vom Lauf zu trennen. In dem einen Hosenbein hatte er den Schaft, in dem anderen den Lauf auf dem Wege zu feiner mißglückten Jagd getragen.
f. Friedberg, 4. Mai. In der Versammlung der Sektion Oberhessen der Gesellschaft für soziale Reform, die am 2. Mai hier stattsand, hielt Rechtsanwalt Tr. Fuld aus Mainz einen Vortrag über das Kinderschutzgesetz. Redner gab zunächst einen Ueberblirf über die historische Entwicklung der Kinderschutz-Gesetzgebung in Deutschland seit der Errichtung des 9korddeuischen Bundes und schildert sodann die beklagenswerten Mißstände, welche sich insbesondere au[ dem Gebiete der hausindu- ftriellen Kinderbeschäftigung entwickeln konnten. Den Bemühungen der deutsck-en Lehrersck-ast um den Erlaß eines Kinderschutzgesetzes zoitte der Redner warme Anerkennung und bedauerte er, daß es nicht gelungen sei, das Gesetz auch auf die Besästifttgung in landwirtschaftlichen Betrieben auszudehnen. Es sei nur eine Frage der Zeit, daß man auch hierzu kommen werde. Auf bie einzelnen Bestimmungen ausführlich eingehend, hob der Redner zunächst die grundsätzliche Bedeutung der Erstreckung der Schutzvorschriften * auf die eigenen Kinder l-ervor. ^Et de- zeichnete es als wünschenswert, im Interesse der Sittlichkeit, daß von der Erlaubnis der Besästiftigulig von Kindern für öffentliche Schaustellungen nur sehr vorsichtig Gebrauch gemacht werde und daß hierbei die Verwaltungsbehörde sich regelmäßig der Ansicht der Schulaufsichtsbehörde an- schließe" Reoner verlangte eine ausgiebige Vermehrung des Personals der Geiverbeaufsichtsbeamten behufs wirk- famer Durchführung oes Gesetzes, er bezeichnete es weiter als notwendig, die Gesellschaft, vor allem bie Frauen, hierzu heranznziehen, da sonsi bas Gesetz toter Buchstabe bleibe. Der Schule erwachse bei der Anwendung des Gesetzes eine besonders bedeutsame Aufgabe. Redner richtete an bie Schulministerien, insbesondere auch an die hessische Schulverwaltung, die Aufforderung, für bie Lehrer und Lehrerinnen Znsttuttionsturse zu oeranitalten, damit dieselben bei Inkrafttreten des Gesetzes vollständig damit vertraut wären. Arn Schlüsse feiner Ausführungen betonte Der Redner, das Gesetz sei ein Beweis Dafür, daß es in DeutschlanD einen Snllstand aus dem Gebiete Der Sozialpolitik nickst gebe. Wie das Reich in der Arbeiterversicherung die Führung unter den Kulturstaaten übernommen habe, so habe es sttzt wieder auu* auf diesem Ec biete bie Führung übernommen im Zniereffe der Förderung einer gesunden körperlick)en, gelingen und sittlichen Entwickelung der Heranwachsenden Generation. Tas Gesetz werbe bei najtiger Ausführung bie reichsten Früchte tragen.
— Wetterfeld. Vielseitigen Wünschen entsprechend, plant der hiesige Gesangverein eine Wiederholung des Luthersestspieles von Hans Herrig. Vom 17. 9)la; ab soll an diesem und einer Zieihe darauffolgender Sonntage eine Anzahl Vorstellungen gegeben werden. Obwohl der Verein nur au5 Landleuten be'teht, so hat er doch bewiesen, daß er die Oefientlrchkert nicht zu scheuen braucht. Da von den Veranstaltern ferne Kosten gescheut werden, das Stück jenem Zeitalter entsprechend szenisch auszustatten, st wäre es dem Verem zu gönnen, wenn er von nah und ferne recht zahlreichen Besuch crhielte, damit er doch Halbwegs auf seine Kosten käme. Für Schüler und Konsirmänben sind besonders die am Himmclfa:)rkvtage und Trmitatisstst statt- findenden Schulcrvorftellungen 511 empfehlen. Für die Sonn-


