Ausgabe 
5.6.1903 Zweites Blatt
 
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ttve Beschlußfassung über dieVorschläge" nachdrücklichstem Widerspruch einzulegen und darauf hinzuwirken, daß diese für die gesamte Entwicklung unseres evangelischen Kirchen­wesens unermeßlich wichtige Angelegenheit zuvor der Be­ratung der einzelnen Landessynoden unterbreitet werde."

Ein Exjesuit Frhr. v. Derlichingen beschäftigt seit längerer Zeit die öffentliche Meinung der Universitäts­stadt Würzburg namentlich durch seine Angriffe aus Luther und den Protestantismus. Nun hat er eine Mai­andacht abgehalten und durch diese die Anwesenden schwer verletzt. Nach derAugsb. Abendztg." sagte er:Ueberall hin begleitete Maria ihren Sohn Jesus, um unter anderem für ihn auch zu kochen und ihm die Wäsche au besorgen. Maria war nichts anderes als eine Pfarrers- k ö ch i n."

Kolonialpost.

An den Tabakbau in Afrika würden sicherlich nicht große Anforderungen gestellt werden, wenn ein einiger- maßen rauchbares Kraut erzielt werden könnte. Das ergiebt sich aus folgender, im amtlichenKolonialbl." veröffentlichten Notiz über ein Verbot des Hanfrauchens im Kongostaat: ,3m Hinblick auf den die Gesundheit und die Moral schädigenden Einfluß des Hanfrauchens und in Erwägung, daß die zum Rauchen dienende Pflanze keine gewerbliche Verwendung findet, hat der Gcneralgouverneur zu Boma durch Verordnung vom 22. Januar d. I. den Anbau, Verkauf, Transport und Besitz von Hanf zum Rauchen verboten. Der bereits geerntete oder noch auf dem Halm stehende Hanf muß gegen Erstattung des Wertes vernichtet werden. Die Verordnung hat am 1. März 1903 die Genehmigung des Königlichen Souveräns erhalten und ist sofort in Kraft getreten. _______________________________

Die Balkan-Unruhen.

Belgrader Blätter berichten über neue Kämpfe im Wilajet Monastir. Bei Palum, Ismail, LeSkowatz und Krepeschin in der Nähe von Prilep sollen Insurgenten einen türkischen Offizier fürchterlich gemartert haben, indem sie ihm die Augen ausstachen, die Nase, die Ohren und die Zunge abschnitten. Auf den Kopf Sara- fows soll türkischerseits ein Preis von 35000 Franken ausgesetzt sein.

Die SofiotischenReformi" melden, höhere türkische Offiziere rekognoszierten heute den Grenzpunkt Barkowo, ge­genüber Botschannowo, an der großen Chauffee Nadaetdiu- mQja. Dasselbe Blatt giebt die in türkischen Ossiziers- kreisen verbreitete Meinung wieder, wonach die Türkei auf Grund des Berliner Vertrages berechtigt sei, in Südbulgarien ohne Kriegserklärung einzudringen. Die Nachrichten aus Makedonien sind andauernd beunruhigend. Die Verfolgungen der bulgarischen Bevölkerung im Nevrokop- und Raslogebiete dauern fort. Neue Flüchtlinge kommen über die Grenze. Private Nachrichten melden eine gro ße Teuerung im Wi­lajet Monastir. Es drohe Hungersnot.

Infolge freundschaftlicher Ratschläge Oesterreich-Ungarns und Rußlands wurde die Entlassung verhafteter Bulgaren, deren Schuld nicht erwiesen ist, fortgesetzt. Nach türkischen Abgaben beträgt die Zahl der in allen drei Wilajcts in Haft befindlichen Bulgaren kaum 1000. Die beschlossene Verbann­ung nach Tripolis und Kleinasien wurde einstweilen sistiert und dürfte vielleicht aufgegeben werden. In Konstantinopel befinden sich nach den letzten Entlassungen und Abschiebungen in die Heimat nur ungefähr 20 Bulgaren in Haft. Auch nach Adrianopel, wo aus Anlaß der Suche nach Waffen in letzter Zeit zahlreiche Verhaftungen vorgenommen wurden, sind die Befehle ergangen, die Verhaftungen auf offenbar Schuldige zu beschränken.

Der berüchtigte Räuberchef Porojlue, ein Parteigänger des makedonischen Komitees, wurde im Gebirge von Toplo von türkischen Soldaten eingeschlossen.

Ausland.

London, 4. Juni. Die Zollvorschläge Cham­berlains stoßen immer mehr auf Widerstand. Der frühere Schatzminister Hicks Beach ist entschlossen, das Chamberlain'sche Vorgehen energisch zu bekämpfen.

Brüssel, 4. Juni. Baron v. Etvelde, der Minister 6e6 KongostaatcS, erklärte in einem Interview, seine Regierung habe England vorgeschlagcn, den Konflikt wegen Lago einem Schiedsgericht zu unterbreiten.

Paris, 4. Juni. Der Antiscmiten-Hauptling Max RcgiS, welcher für gestern eine Versammlung cinberufen hatte, wurde, noch ehe er den Saal betreten konnte, von Sozialdemokraten angegriffen und am Kopfe ver­letzt. Das Meeting konnte nicht stattfinden.

Wie aus Petersburg berichtet wird, hat das Zaren­paar die französischen Delegierten zur Jahrhundert­feier in besonderer Audienz empfangen. Die französischen Gcmcindcräte unternahmen alsdann eine Spazierfahrt in den Hof-Equipagen.

Präsident Loubct tritt am 6. Juli die Reise nach England an und verweilt drei Tage.

Senat. Das Haus berät den Art. 31 des Gesetzes, welcher die Militärdienstzcit auf zwei Jahre festsetzt. Dieser Artikel wird angenommen.

Madrid, 4. Juni. Kardinal Sancha, der Primas von Spanien, erhielt vom Papste den Auftrag, eine katho­lische Partei zu bilden und ordnete demzufolge die Gründung zahlreicher Komitees m allen Provinzen an.

91 o m, 4. Juni. Die ,Italic* veröffentlicht ein Inter­view eines seiner Redakteure mit dem früheren Offizier des Kongostaateö, Angeli. AuS den Erklärungen Angelis geht hervor, daß die Kongo-Regierung sich erboten hat, Italien ein Gebiet von 200 000 Quadratkilo­meter Flächen raum m einer durch beiderseitige Verein­barung noch zu bestimmenden Region behufs Gründung einer italienischen Kolonie abzutreten.

Budapest, 4. Juni. Tic Agramer ZeitungS-Behörden beabsichtigen, daS Erscheinen sämtlicher oppositioneller Blätter zu verbieten. Eine Druckerei wurde von Militär umzingelt und die noch feuchten Exemplare konfisziert. Falls die Situation sich nicht baldigst ändert, soll auch über Agram das Standrecht verhängt werden. In Djakowar wurden nachts zahlreiche Tafeln mit deutschen Aufschriften beschmutzt. In Bcla forderte ein Bauernhaufcn von einem Pfarrer die

bei

tzvang^isch-sojialer Kongreß.

R. B. Darmstadt, 4. Juni.

In der heute vormittag stattgehabten Sitzung wurde vom Vorsitzenden, Herrn Prof. D. H ar n a ck - Berlin, zu­erst dem Generalsekretär Pfarrer Sic. Schneemelcher zur Erstattung des Jahresberichts das Wort erteilt. Danach beträgt die Zahl der Mitglieder des Kongresses 830, das Vermögen etwa 5000 Mk. Pfarrer Naumann und sämt­liche zum Kongreß eingeladenen Mitglieder des preußischen Staatsministeriums haben dem Vorstand ihre Behinderung zum Teil mit besonderen Ausdrücken des Interesses für die Verhandlungen mitgeteilt.

Herr Geh. Justizrat Prof. D. Tr. Wilhelm Kahl- Berlin hielt darauf den mit allgemeiner Spannung er- warteten Vortrag überDie Reform des deutschen Strafrechts i m Lichte evangelischer Sozial­politik". Ter Herr Redner führte einleitend zur Orien­tierung aus, daß das deutsche Strafrecht einer Reform unterzogen werden soll, weil es sozusagen durch die Ver- brecherivelt überflügelt wurde; es sei für einfachere Ver­hältnisse angelegt gewesen und überholt worden durch die neuere Entwicklung unserer öffentlichen und sozialen Zu­stände. Dem heutigen konjizierten, hastigen gesellschaft­lichen Organismus der Gesellschaft sei es nicht mehr ge­wachsen. Tie Reform des Strafgesetzbuchs bedeute also nur eine Anpassung an die neue Zeit, aber nicht ein Verlassen der alten bewährten Grundlage überhaupt, kein grundsätz­liches Niederreißen des Alten. Durch die Strafrechtsreform soll aber auch die Pflege einer gesunden evangelischen So­zialpolitik gesichert werden. Das deutsche Strafrecht ist nicht konfessionell, aber das Konfessionelle tritt doch in die Er­scheinung in den Fällen, in denen es gilt, spezielle evan­gelische Interessen der katholischen ftirdjt gegenüber wahr­zunehmen. Dem Gesetz muß auch jede theokratische Tendenz genommen werden, denn nach evangelischer Auffassung ist die menschliche Gesellschaft frei und keinen dispositiven gött­lichen Normen unterworfen. Eine Reform in evangelisch- sozialem Sinne verstehe er in dem Sinne, daß das Straf­gesetzbuch von einem wahrhaft christlichen Geist und christ­licher Liebe durchdrungen werde. Besonders reformbedürftig seien die Paragraphen über die Majestätsbeleidigung, deren Bestrafung voltstümlicher, d. h. dem natürlichen Verständnis näher gebracht werden müsse. Hier sei eine Beschränkung des sogen. Loyalitätsprinzips auf solche Fälle notlvendig, in welchen ein wirkliches öffentliches Staatsinteresse vor­liegt; es empfehle sich die Einführung einer Vorprüfung der Verfolgung durch eine ministerielle Zentralinstanz. Tie Hauptsache aber sei eine Beschränkung des abscheulichen Denunziantentums. Auch die Meineidsbestimmungcn be­dürfen der Aenderung, nicht einer vielfach gewünschten Strafverschärfung. Es sei widersinnig, eine Dame wegen falscher Altersangabe mit einer Meineidsstrafe zu bedenken, daS sei nicht christlich. (Große Heiterkeit.) Man sollte über­haupt die Eidesleistungen erheblich einschränken. Ganz ver­fehlt sei auch der vielgenannte § 166. Derselbe ist viel mehr im Sinne der katholischen als der evangelischen Kirche, weil er nicht nur die Kirche, sondernderen Ein­richtungen" schützt. So konnte es geschehen, daß ein An­griff auf das Dogma der Unfehlbarkeit als eine Beschimpf­ung der katholischen Kirche hingestellt wurde, ja der Papst und selbst der heilige Rock in Trier sindEinrichtungen der katholischen Kirche". Luther ist dagegen keine solcheEin­richtung" und die Bibel auch nicht, auf die kann inan also schimpfen, so viel man will.

Ter Herr Redner führte hier noch interessante Beispiele über die Anwendung des § 166 an und verlangt dann, daß im Gebiete de: Sittlickleitsdelikte der Einfluß wider christlicher Anschauungen abgewehrt, andererseits aber ge­rade hier die Schranke slrafgesetzlicher Macht anerkannt werde. Weiter verlangt Redner eine Erhöhung des Straf- rechtschutzes, der Zweikampf müsse unter allen Umständen beslraft werden, aber die jetzigen Bestrebungen auf eine Beschränkung des Duellunwesens iverden solange erfolglos bleiben, als das deutsche Strafrecht den BegriffEhre" io niedrig wie nur möglich einschätzt. Zu erwägen sei, ob nicht eine V^lHciriung der Bestimmung gegen den Anar- chismus am Platze sei, ebenso eine Strafe für Arbeits­einstellungen, welche zu einer Gemeingefahr werden. Tie sttafbcjtimmunßen dcS oeitenben Rechts könnten der Art nach bestehen bleiben. Eine Einschränkung der kurzfristigen Freiheitsstrafen jci sehr am Platze, als Ersatz dafür sollte eine stärkere Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeitsleist- img, staatlich kontrollierten Hausarrest oder sonstige Be- treten/01^ ^cr gesellschaftlichen Bewegungsfreiheit ein- q. . Todesstrafe wünscht der Redner beibehalten, die Prügelstrafe dagegen aufgehoben. Auf dem Gebiete des nTfÖ? ~ .Freiheitsstrafe müßte vom Standpunkte evan- gciistyer Lozialpolitik vor anderen immerhin berechtigten Forderungen auf die fortschreitende Durchführung des der Einzelhaft und auf eine der Eigenart des ^rvrcchens noch näher angepaßte Abstufung der Boll- ziehiingsweise, sowie auf die Gewinnung eines im christ- lichen Geiste geschulten und staatlich wohlgestellten Anstalt- Perfonals das .Hauptgewicht gelegt rocroen. Soweit im ianW gegen do.c jugendliche Verbreäiertum Strafrecht Strafvollzug und staatliche Wohlfahrtspflege überhaupt eine iich ergänzende Hilfe darbieten, müsse diese vor allem

6. Ter Jah.csiuc.au ver jus i stummer für 1'302 liegt zum Teil gedruckt, vor. Dir e^nleuung wurde cerlefen und genehmigt. Ter Bericht wird im Laufe dieses Monats

fammer für

an alle Firmen, die hierzu Beiträge geliefert yaven. vcr. sandt werden.

a) Jahresbericht deutscher Kaufleute in !Berlin, des Ver­bandes reisender Kaufleute Teutlchlands rn -elpstg, des Vereins für Dandlungs-Kommis von 18o8 m Hamburg des Vereins deutfcher WerkzeugmaschinensaLriken, be» Ernst Ludwig-Vereins (Hessischer Zentralverein für Er­richtung billiger Wohnungen).

b) Erstes Heft über belgische Zolltarifveränderungen, heraus* gegeben von der Deutschen Handelskammer m Brussel.

e) Denkschrift des Vereins deutscher Gerber zu den Handels­verträgen.

d)Tas neue russische Zolltarifsvstem, herausgegeben von der Firma Gerhard L Ney in Leipzig. ,

e) Antwort der Handelskammer Mainz auf die Denkschrift der Handelskammer Tarmsradt, betr. die Errichtung einer Reichsbankhauptstelle in Hessen.

f) Wettbewerbe-Ausschreibung des K. K. Handelsministe- riums in Wien für ein Kanal-Schiffs-Hebewerk am Tonau-Oder-Kanal.

g)Ter amerikanische Tabaktrust, Japanische Konkurrenz in Konstantinopel, Klagen jiber Warenlieferungen und Warenverpackungen nach Südafrika, Absatz deutscher Kar toffeln in Süd- und Ostafrika, Absatzgelegenheit für Berg­werksmaschinen in Japan. *

Tie Eingänge können während der üblichen Geschäfts­zeit im Sekretariat der Handelskammer eingesehen werden.

Herausgabe einer ungarischen Krone, die er versteckt halte. Als der Pfarrer beteuerte, daß bei ihm keine Krone sei, wurde er geprügelt. In Susak kam es bei der Pro­klamierung des Standrechts zu wilden Szenen. Ein Prä­ses s o r wurde arg mißhandelt.

4. Sitzung Großh. Handelskammer Gießen, für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach.

Protokoll-Auszug.

Gießen, 3. Juni 1903.

Anwesend die Herren: Kommerzienrat Koch, Vor­sitzender; Kommerzienrat Heichelheim, Grünewald, Jhring, Katz, Nowack, Röhr, Schirmer, Ster- necke, Zurbuch.

1. Aus dem Geschäftsbericht ist Folgendes mit* zuteilen:

a-Tie Hanseatischen Handelskammern hatten in einer Ein­gabe an den Staatssekretär des Reichspostamts sich gegen die geplante obligatorische Einführung des vom Berner Internationalen Bureau der Telegraphen-Verwaltungen herausgegebenen amtlichen Wörterverzeichnisses, für die Abfassung von Telegrammen in verabredeter Sprache, ausgesprochen, da die vorhandenen Privattodes sich cus zweckmäßig erwiesen hätten und der Entwurf des amt­lichen Wörterverzeichnisses erhebliche Mangel aufweise. Die Kammer hat nach einer Umfrage bei den interessier­ten Firmen des Bezirks von einer Unterstützung jener Eingabe abgesehen und sich prinzipiell für die Einführ­ung eines amtlichen internationalen ^öörterve.rzeichnisjes erklärt, vorausgesetzt, daß die dem C.Kwurf noch an­haftenden Mängel beseitigt werden.

b)Den vielfach an die Kammer he.angetr...nen Wünschen entsprechend ist bei der Königl. Eise. oahn-Tirektion Frankfurt a. Di. nochmals die Einlegung eines Spät­zuges GießenLichHungen beantragt und das Großh. Ministerium der Finanzen um Unteriiü^ung dieses An­trages gebeten worden.

c) Der Vertreter der Handelskammer hat int Bezirks-Eisen­bahnrat Frankfurt a. SJL in Gemeinschaft mit dem Ab­geordneten Macco-Siegen die Einlegung eines Schnell­zuges GießenKöln und zurück beantragt.

d) Auch die weiteren Wünsche oberhessischer Verkehrs­interessenten sind von dem Vertreter der Kammer im Bezirks - Eisenbahnrat geltend gemacht worden, doch empfiehlt es sich, der Handelskammer ge­eignete Anträge für den kommenden Win­ke rfahrplan tunlichst bald zu überreichen.

e) Dem Zentral-Verband des Deutschen Bank- und Vankier- gewerbes ist eine statistische Uebersicht über die Wirkungen der Börsengesetzgebung auf das Bankgeschäft in dem Han- delskammerbezirte übermittelt worden.

f) Ta die Polizeiverordnung vom 5. März 1903 über das Ausmelken der Kühe vor dem Auftrieb auf den Vieh­markt ober dem Antreiben zu Handelszwecken für die Gießener Viehmärkte durchaus undurchführbar ist, den Handel und die auf den A'carkt verkehrenden Landwirte schwer schädigt und ferner eine ernstliche Gefahr für das Fortbestehen der hiesigen Viehmärkte bedeutet, hat die Kammer auf Grund einer Umfrage sich für die Aus­hebung, bezw. die Beschränkung der Verordnung dahin ausgesprochen, daß das Ausmeilen am Abend vor dem Markte zu erfolgen hat. Stellt sich auf dem Markte oder dem Auftrieb starke Spannung des Euters ein, bann soll ber anwesende Tierarzt anordnen können, daß die Tiere innerhalb einer halben Stunde auszumelken sind. g)Dem Reichskanzler und dem Großh. Ministerium des Innern sind die Wünsche des Huthandels und der Haar- hut-Jndustrie des Kammerbezirks bezüglich der neuen Zollsätze von Oesterreich-Ungarn und der Schweiz mit* geteilt worden.

2. Auf Grund ber Bestimmungen ber Gewerbeordnung sind von Behörden den Handlungsagenten Legiti- mationskarteii verweigert und .ihnen nur Wander­gewerbescheine erteilt worden. Tie Kammer beschloß daher eine Eingabe des Zentralverbandes deutscher Hand­lungsagenten an den Reichskanzler, daß durch eine Aender- ung der Gewerbeordnung den Handlungsagenten der An­spruch auf Erteilung von Legitanationslarien zugestanden werden, zu unterstützen.

3. Seit einiger Zeit ist die .Beförderung von Postpaketen mit Schnellzügen eingeschränkt wor­den. Da diese Maßregel schon jetzt enipfindliche Benach­teiligungen für eine große Anzahl von Geschäftsbetrieben herbeigeführt hat und geeignet ist, fortgesetzt den geschäft­lichen Verkehr aufs schwerste zu schädigen, beschloß die Kammer, ihre Aufhebung zu beantragen. Wenn es sich auch rechtfertigt, Vorkehrung zu treffen, daß der Gang der Schnellzüge nicht gestört werde, so liegt doch ein nicht zu verkennendes, eminentes Verkehrsinteresse vor, nach gegebener Möglichkeit, wie es der fahrplanmäßige Aufent­halt der betr. Züge zuläßt, die Uebergabe der Postpakete zu bewerkstelligen. In diesem Sinne wird die Kammer vorstellig werden.

4. Tie Großh. Regierung hat im Anschluß an mehrere Anfragen im Landtage Erhebungen über die Frage ber Warenhausbestenerung in Hessen veranstaltet und die Er­gebnisse in einer Tenlschrift niedergelegt. Die Erhebungen haben ergeben, baß im Großherzogwm wahrscheinlich nur ein Betrieb vorhanden ist, ber unter bie Bestimmungen des preußischen Warenhaussteuergesetzes (400000 Mk. Jahres­umsatz, Führung mehrerer Warengruppen) fallen wurde. Ferner ist den Feststellungen zu entnehmen, daß Waren­häuser erheblichen Umfangs, das einen Umsatz von 250000 Mark und darüber vermuten läßt, nur 3 vorhanden sind. Tie Wirkung der Warenhäuser auf die Zahl und das Ein­kommen der Tetailgeschäste konnte statistisch nicht sicher erfaßt werden, doch hat in einigen Städten mit waren­hausähnlichen Betrieben bie Zahl biefer Geschäfte und auch das Einkommen erheblich zugenommen. Festgestellt wurde, daß die jetzige Gewerbestenergejetigebuiig in Hessen voll- kommen veraltet ist und die größeren Betriebe oft pro­zentual geringer belastet als die kleineren Geschäfte. Tie Handelskammer war der Ansicht, daß die hessische Ge- werbestenergesetzgebung dringend einer Umänderung nach der Richtung hm ersorder.. daß die einzelnen Betriebe ent­sprechend ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen würden. Von einer cnbgilngcn Stellungnahme gegenüber der Frage ber Warenhausbesteuerung in Lessen wurde noch Abstand genommen, bis die von der Kammer eingeleiteten Erheb­ungen abgeschlossen sind.

5. Nach einem Bericht über die Versammlung der Inter- ftattgeiunben hat, beschloß die .Hommcr, dem ncngeqrün« beten Lahnkanalverein als Mitglied beizurreici