Mittwoch 4. März 1903
Erstes Blatt
153. Jahrgang
Nr. 53
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Dem Gießener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem hesfischeo Landwirt die -iehener Kamillen, blätter viermal in der
Woche beigelegL Rotaiionebrud il Der» lag der Brühl'schen Univerl.-Blich- u.Slela» brucferei lD'etich (irben) lUbattion, Gxpedttum und Drnaeretr
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen KWZ
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vorsiehst.
des Berechtigten nur geteilt werden, wenn der Eigentümer die Rente ablöst oder ein Unschädlichkeitszeugnis nach dem Artikel 97 Nr. 1, 3 Les Gesetzes, die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend, vom 17. Juli 1899 beibringt. — In der Begründung dazu heißt es: Ter Entwurf sucht insofern die Teilung zu erleichtern, als er auch ohne die Zustimmung des Berechtigten eine Verteilung der Rente aus die Trennstücbe unter der Voraussetzung zuläßt, daß dadurch die Sicherheit des Berechtigten nicht beeinträchtigt wird Auch soweit der Entwurf mit der bisher geltenden Verordnung vom Jahre 1811 sachlich überein stimmt, weicht er in der rechtlichen Konstruktion von derselben insofern ab, als er, um das Verfahren zu vereinfachen, die Ber- unterpjändung der Rente auf einen Teil des Grundstücks durch die Beibringung eines Unschädlichkeitszeugntsses in Ansehung des von der Belastung zu befreienden Teils des Grundstücks ersetzt. Je nachdem eine Tilgungsrentc oder eine andere Geld- oder Naturalgrundrente abzulösen ist gestaltet sich nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften die Ablösung verschieden. — Durch die Vorschrift des Art. 3 wird die lastenfreie Abtretung des Grundstücks insofern erleichtert, als die Ausstellung des Unschädlichkeitszeugnisscs auch dann gestattet wird, wenn das Trennstück nicht im Verhältnisse zu dem belastet bleibenden Hauptyrundstück von geringem Werte und Umfang ist. Es erscheint dies unbedenklich, da es sich regelmäßig nur um geringe Betrage handelt und die Unschädlichkeit für den Berechtigten selbstverständlich auch in diesen Fällen feftgestellt sein muß.
Bereits beim vorigen Landtage beantragten dre Mgg. Ulrich und Genossen, die Kammer wolle die Regierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs, betreffend En t sch ädi g- ung unschuld ig Verhafteter ersuchen. Die Ansicht der Regierung geht im wesentlichen dahm, daß für Regelung dieser Frage die Reichsgesetzgebung kompetent erscheine, somit die Landesgesetzgebung nicht erngreisen könne. Der damalige Ausschuß jedoch wie das Plenum der zweiten Kammer haben einstimmig bc,chlo,sen, die Regierung zu ersuchen, baldmöglichst eine entsprechende Gesetzesvorlage zu bringen. Tie erste Kammer aber trat diesem Beschlüsse nicht bei, vielmehr richtete sie an die Grovherzogb Regierung das Ersuchen, im Bundesrat für tunlichst baldige Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs zu wirken ^zn der Folge verharrten beide Kammern aus^hren^schlu,sen Inzwischen hat Seine Excellenz der Herr ^ustizmiiiistcr in dankenswerter Weise den Gedanken, welcher dem Anträge zu Grunde liegt, gefördert, indem auf ferne Veranlassung ^>ie Großh. Regierung einen ausgeardeiteten Gesetze n t - wurs dem Bundesrat unterbreitete Doch hat im verflossenen Jahre der Bund es rat sich über^den Antrag Hessens noch n icb t schlus s rg gem acht. Wenn man erwägt, daß bereits 1898 der Reichstag -mh-ll.g bc- schlossen hat, an die Regierung das Ersuchen zu Nellen, bald- möglichst einen Gesetzentwurf, betreffend Entschädigung von wlwen Personen, welche mit Unrecht Untersuchungshaft erlitten haben vorzulegen, daß dieser Beschluß 1899 unter allseitiger Anerkenntnis des Bedürfnisses wiederholt wurde; daß die Reichsregierung aber nichts tut, obwohl ihr von Lassen sogar ein ausgearbeiteter Entwurf seit fa,r ^ahres- fri vorliegt, so muß man zu der Ansicht kommen, da« ick die Re chs gesetzaebung überhaupt nicht mit der Frage be assen will. Ter Auszug vereint nach wie vor, daß Hessen berechtigt ist, für tcut Gebre vorzugehen, daß dies bL dem vorliegenden Geseuentwurf aucZ keine so erheblichen Schwierigkeiten, wie solche früher bestanden, mehr verursachen kann. Der ! 11
deshalb dem Anträge einstimmig bei undbeanrr.^i. Trc Kammer möge beschließen, die Grotzl eizor -j j'"---- l;'.‘ ersuchen, baldmöglichst eineG.,etz2rerlag- zu mm.,..<, • - eine feste Entschädigung von zu Unrecht verhafteten
Parlamentarisches aus Hessen.
Der Antrag betreffend die Errichtung einer weiteren Professur für Nationalökonomie auf der Landesuniversität Gießen liegt jetzt gedruckt vor. Er lautet wörtlich:
In Erwägung, day es im volkswirtschaftlichen Ge samtinteresse liegt, daß auf der Landesuniversität auf dem Gebiete der Nationalökonomie die verschiedenen wissenschaftlichen Strömungen angemessene Vertretung Hnben, beantragen die Unterzeichneten. Großherzoglichc Negierung zu ersuchen, neben der bestehenden Professur eine weitere Professur für Nationalökonomie zu errichten, in welcher die agrarwiss enschaftliche Richtung chre Vertretung findet.
Darmstadt, den 27. Februar 1903.
Bähr. Brauer. Braun. Breimer. v. Brentano. Diehl. Erk. Euler. Frenay. Haas (Darmstadt). Hauck. Häusel. Leidenreich. Hirschel. Horn. Köhler (L). Korell. Lang. Leun. Molthan. Graf von Oriola. Pennrich. Pitthan. Ripper. Schill. Schlenger. Schmalbach. Schmitt. Schönberger. Seelinger. Senßfelder. Stöpler. Weidner. Weith.
Wolf.
Beantragen zu dem Antrag, die Errichtung einer weiteren Professur für Nationalökonomie auf der Landesuniversität Gießen betreffend: a) in der Einleitung statt „einer weiteren Professur" zu sagen: „weitere Professuren". b) im Schlußsatz ebenfalls statt: „einer weiteren Professur zu sagen: „weitere Professuren", c) im Schlußsatz hinter „agrarwttsenschaftlicher" einzuschieben „sowie die sozialistische Richtung".
Darmstadt, den 27. Februar 1903.
Berthold. Cramer. David. Orb. Ulrich.
Eine neue Regierungsvorlage betrisft den Entwurf eines Gesetzes, die Teilung bela steter Grundstücke betreffend. Danach kann ein Grundstück, das mit einer Tilgungsrente oder mit einer anderen ständigen Geldoder Naturalgrundrente belastet ist, ohne die Zustimmung
Der Dritte Ausschuß beantragt, die Wahl des Abg. Senßfelder (Darmstadt-Groß-Gerau) für g iltig zu erklären.
Die Fapstfeier.
Rom, 3. März»
In der PetersTirche wurde heute vormittag der 25. Jahrestag der Krönung des Papstes durch einen feierlichen Gottesdienst begangen, zu dem unzählige Teilnehmer von Nah und Fern herbeigeströmt waren. Auf dem Petersplatz hielten königlich italienische Truppen die Ordnung aufrecht, während im Innern der Kirche die päpstlichen Gendarmen, die Schweizergarde und die Palastgarde diesen Dienst versahen. Schon in den frühesten Morgenstunden herrschte in der Umgebung der Basilika ein äußerst bewegtes Leben und Treiben. Tie Zahl der mit Billets zum Eintritt in die Kirche versehenen Personen wird auf 50 000 bis 60 000 geschätzt. Uni 101/2 Uhr früh wurde die Kirche des Andrangs wegen geschlossen. Bereits seit gestern regnet es in Strömen.
Um II1/4 Uhr traf der Papst, umgeben von den Würdenträgern des päpstlichen Hofes und den Nobel- und Schweizergarden, in der Capella della Pietä ein, in der ungefähr 50 Kardinale und zahlreiche Erzbischöfe und Bischöfe ihn erwarteten. In der Kapelle bestieg der Papst die Sedia gestatoria und wurde in glänzendem Zuge zum Altarraum getragen, wo der Thron aufgestellt wurde. Eröffnet wurde der Zug von einer Abteilung Schweizergarde, dann folgten die Geheimkapläne, welche die Mitren und Tiaren des Papstes trugen, der Poemtentiar der Basilika des Vatikans, die Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinale. Unmittelbar hinter den Karbinälen wurde die Sedia gestatoria mit dem Papste getragen Ter Papst, bekleidet mit dem goldenen Pluviale, trug auf dem Haupte die Tiara, die i hm von den Gläubigen der ganzen katholischen Welt gewidmet worden ist. Beim Eintreffen des Papstes im großen Schiff der Kirche begrüßten ihn Posaunenklänge und der vieltausendstimmige Rus: Es lebe der Papst! Es lebe Leo XIII.! Der Papst stand aufrecht in der Sedia gestatoria und spendete sichtlich sehr bewegt rechts und links den Segen. Danach nahm der Papst auf dem Throne Platz. Die Würdenl^tzer d - päpstlichen ^)oses stellten sich um den Thron, die Kardmäle, Erzbischöfe und Bischöfe nahmen die für sie bestimmten Plätze ein. Auf den Seitentribünen des Altarraumes hatten die Fürstlichkeiten, das diplomatische Korps, die Ritter des Malteserordens und die Mitglieder des römischen Adels Platz genommen. Das Ganze gewährte ein Schauspiel von seltener Pracht und feierlichem Ernste.
Nachdem die Kardinäle dem Papste den Handkuß geleistet hatten, bestieg der Kardinal Langenieur den Altar, um die Messe zu zelebrieren. Nach der Messe erhob sich der Papst und stimmte das Tedeum an, in das die ganze Versammlung einfiel, während die Glocken der Basilika und aller übrigen Kirchen Roms läuteten. Nach dem Tedeum bewegte sich der Zug mit der Sedia gestatoria vor den Altar, wo der Papst den päpstlichen Segen erteilte. Nach dem Segen wurde der Papst um li/i Uhr durch das Kirchenschiff nach seinen Gemächern getragen, während die Menge wieder begeisterte Hochrufe auf ihn ausbrachte.
Auf der für die Fürstlichkeiten bestimmten Tribüne in der Peterskirche wohnten der Feier bei die Kronprinzessin von Schweden und dtorwegen, die verwitwete Erzherzogin Pauline von Sachsen-Weimar, die Großherzogin ron Meck- lenburg-Strelitz, Prinz Max von Baden, Prinz Liechtenstein, der Herzog von Parma u. a. Auf der Tribüne für das diplomatische Korps hatte auch die außerordentliche spanische Gesandtschaft unter Führung des Herzogs von Almo- dovar Platz genommen.
HäMurgericht.
P. Gießen, 4. März 1903.
Gestern verhandelte das Schwurgericht gegen die 4bjähr. Frau Karol ine Elser von Michelnau, zuletzt in Borsdorf, wegen Meineids. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Hoos, als Verteidiger fungiette Rechtsanwalt Raab. Es waren acht Zeugen und als Schreibsachverständige Schulrat Tr. Gra- bow-Wilmersdorf-Beclm und Landgerichtssekretär Paehler- Frantfurt a. M. zu hören. Die Angeklagte bestreitet, einen wissentlich falschen Eid vor dem Schöffengericht Nidda in einer Privatbeleidigungssache abgegeben zu haben. Sie ist mehrfach wegen Diebstahls und Urkundenfälschung vorbestraft. In einer dieser Strafsachen wurde sie von Rechtsanwalt Link in Nidda vertreten und hatte am 8. August 0. I. infolgedessen an den Rechtsanwalt einen Brief gerichtet, den dieser zu den Akten genommen hat. Wenige Tage später kam zum Rechtsanwalt Link der Landwirt Wühr von Borsdorf, legte demselben einen anonymen Brief vor, der Beleidigungen enthielt, die angeblich eine Frau Hofmann und Anna Töll von Borsdorf ausgesprochen haben sollten, und die sich gegen die Frau des Empfängers jenes Schreibens richteten. Ter Anwalt brachte sofort den anonymen Brief mit dem ihm von seiner Mandantin, der Frau Eifert, zugesandten Brief in Verbindung, er verglich die Handschrift beider Schreiben und entdeckte, daß beide 1 -Bogen der Schriftstücke auseinander geschnitten waren und genau aneinander vaßten, oiio ursprünglich ein Blatt gebildet hatten. Auch die Handschrift beider Schriftstücke war frappant ähnlich. Ta Weiß crflärtc, er könne sich die Beleidigungen seiner Frau nicht gefallen lassen, strengte anwalt ilint Privat klage gegen die Hofmann an und lud hierzu die Döll, roic die vermutliche Schreiberin des ano
nymen Schreibens, die Ehefrau Eifert, als Zeugen vor das Schöffengericht Nidda. Die Angeklagte, damalige Zeugin, erklärte unter Eid, daß sie den an Rechtsanwalt Link gerichteten Brief, der ihre Unterschrift trägt, geschrieben und auch selbst unterzeichnet habe, daß sie dagegen aber nicht die Verfasserin des anonymen Schreibens, an Weiß gerichtet, fei, von diesem auch nichts wisse, insbesondere auch die Absaffung dieses Schreibens durch dritte Personen nicht veranlaßt habe. Tiefe Aussage fall nach der Anklage aber nicht der Wahrheit entsprechen.
Durch die Vernehmung des Amtsrichter Sellheim, deS GerichtSschreiberafpiranten Baer und des Rechtsanwalts Link, sämmtlich von Nidda, wird festgestellt, daß man sich in der Schffüengerichtssitzung, in der die Angeklagte den Eid geleistet hat, Mühe gegeben hat, sie vor einer falschen Aussage zu bewahren, aber es war dies ein vergebliches Bemühen gewesen. Die Eifert habe bei ihrer Aussage beharrt.
Der Cchwurgerichtssaal hatte sich allmählich mit Juristen gefüllt, die sich eingefunben hatten, um bas Gutachten bes Tr. Grabow zu hören, ber in recht ausführlicher Weise ben Geschworenen ben Nachweis führt, baß nur die Angeklagte den anonymen Brief geschrieben haben könne. Die gleiche Ansicht vertrat Landgerichissekr. Paehlep- 5tanEfurt a. M.
Die an die Geschworenen gerichteten Schuldfragen gingen dahin, ob die Angeklagte einen wissentlichen Meineid geleistet habe, und ob die Angabe ber Wahrheit seitens ber Angeklagten bieser eine strafrechtliche Verfolgung hätte zuziehen können.
Alsdann nahm Staatsanwalt Hoos bas Wort zur Begründung der Anklage. Er verwies darauf, daß man sich bisher vergeblich gefragt habe, wie man den in den letzten Jahren immer mehr zunehmenden falschen Eiden begegnen könne. Alle die vorgeschlagenen Wege hätten sich indessen als ungangbar erwiesen. Die Unverletzlichkeit und Heiligkett des Eioes müsse unter allen Umständen hochgchalten werden; auf ihr allein beruhe unsere Rechtsordnung. Es würden erschrecklich viele Meineide «geleistet, von denen nur ein ganz geringer Bruchteil zur Kenntnis der ötericfite komme, nnb aon diesem Bruchteil |ei es auch nur em geringer Prozentsatz, bei denen es gelinge, den Schuldigen zu bestrafen. Im vorliegenden Fall habe man in demselben Moment, wo bas' Verbrechen begangen fei, die Beweise für dasselbe in der Hand gehabt. Ten Geschworenen hätten die beiden Schreib-Sachverständigen, Autoritäten auf ihrem Gebiet, überzeugend nachgewiesen, daß an der Autorschaft der Angeklagten für den in Frage stehenden Brief kein Zweifel bleibt. Es sei daher die Frage, ob die Angeklagte wissentlich falsch den Eid geleistet, durchaus zu bejahen. Aber auch die Nebenfrage, ob die Angabe der Wahrheit der Angeklagten damals eine strafrechtliche Verfolgung hätte zu- ziehen können, müsse nach Lage des Falles bejaht werden.
Rechtsanwalt Raab erklärt, da,st er die Ansicht teile, daß seine Klientin des Verbrechens des Meineides überführt sei.
Nach erfolgter Rechtsbelehrung und nach kurzer Beratung verkündet der Obmann im Sinne des Vertreters der Anklage den Dahrspruch. Staatsanwalt Hoos beantragt daraus, gegen die Angeklagte zu 2 Jahren 6 Monate Zuchthaus zu erlernten. Ter Verteidiger, Rechtsanwalt Raab, bittet, die Strafe niedriger zu bemessen, besonders die bürgerlichen Ehrenrechte zu belassen.
Ter Vorsitzeitde, Lanogerichtsrat Dornseiff verkündet dann das Urteil, das auf 2 Jahre und 6 Monate Zuchthaus lautet. Die Strafe, die die Angeklagte sich zugezogen haben würde, wenn sie vor dem Schöffengericht der Wahrheit die Ehre gegeben hätte, wäre nur unbedeutend gewesen. Die Angeklagte habe sich zudem nicht reuig gezeigt; sie leugne die Tat jetzt noch und sei auch erheblich vorbestraft.
Aus Htad! und
Gießen, den 4. März 1903.
* * Ernannt wurde am 27. Februar der evangelische Pfarrer Wilhelm Reinhardt zu Worms zum Pfarrer in Hohen-Sülzen, Dek. Worms.
- Obetförftcrei Maulbach. Tie „Tarmst. Ztg? enthält eine Bekanntmachung, die amtliche Benennung der Oberförsterei Maulbach betreffend: .Nachdem genehmigt worden ist, daß die seitherige Oberförsteret Maulbach wegen Verlegung des Sitzes derselben nach Kirtorf für die Folge „Oberförsterei Kirtorf" amtlich zu benennen ist, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht."
* * E 0 0 ng. Bund. Ter für nächuen Sonntag den 8. März vorgesehene Farn i l iena b en d des Eoang. Bundes mußte aus zwingenden Gründen vertagt werden. Derselbe wird nunmehr bestimmt am 29. März stattfinden. Professor Dr. Sell von Bonn wird über das Thema: „Das deutsche Volk und das Evangelium" reden.
• • Der Rhein -Main- Gauverband deutscher Uhrmacher, dem auch der Verein Gießen und Umgegend angehött, hält seinen diesjährigen ordentlichen Gautag am 22. März in Frankfurt a. M. in der Restauration „Alle- mannia" ab. Gelegentlich dieser Versammlung ftndct in Frankfurt a. M., Zeil 50 1, eine Uhren- und Werkzeug-Ausstellung statt, deren Besuch jedem Uhrmacher empfohlen roerbai iann. ~_as . ^mgcment der Ausstellung haben bedeutende Frantfutter km-giog-Firmen übernommen.
- 0- Harbach bei Grünberg, 1. März. Lehrer Volt


