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2.2.1903 Drittes Blatt
 
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Montag, 3. Februar 1903

153, Jahrg.

Erscheint ISgNch mit Aufnahme beS Sonntags.

DirLietzener Zamilienblätter" werden dem Anzeiger vierma' wöchentlich beigelegt. Der hessische Laudwir^ erscheint monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

Verantwortlich für den allgemeinen triL P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Veek.

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'scheu UniverfttLtSdruckerei (Pietsch Erbeaj, Bietzen.

General-Anzeiger, Ami;- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

248. Sitzung vom 31. Januar.

1 Uhr. Das Haus ist äußerst schwach besetzt.

Am Bundesrathstisch: Graf Posadowsky u. A.

Das mit Italien und der Schweiz geschlossene Ab- lommen betreffend Abänderung des Uebereintommens be­treffend den Patent-, Mu st er - und Markenschutz wird in dritter Berathung ohne Debatte definitiv angenommen.

Es folgt die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetz­entwurfs betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

Zum § 1, der die einleitenden Bestimmungen enthält, haben die Sozialdemokraten einen Antrag eingebrachl, der dies Gesetz auch auf die Landwirthschaft auAehnen will, und außerdem den im Gesetz vorgesehenen Unterschied' zwischen eigenen und fremden Kindern aufhebt.

Abg. Dr. Haffe (mtt.-lib.): In der bisherigen Debatte hat die Frage der Hütekinder eine große Nolle gespielt. Ich glaube, es ist von beiden Seiten übertrieben worden: ihre Lage ist weder eine idyllische, noch eine trostlose. Allerdings muß ich zugeben: sie ist eine anormale; denn in den Erziehungsjahren sollen die Kinder überhaupt nicht in der Produktion beschäftigt werden. Dem Antrag der Sozialdemokraten, das Gesetz auch auf die landwirthschaftlichen Betriebe auszudehnen, können wir nicht zustimmen, weil wir sonst das ganze Gesetz gefährden würden. Wir waren in der Kom­mission geneigt, den Kinderschutz überhaupt viel weiter auszudehnen. Jndeffen zeigte es sich sehr bald, daß dies auf Grundlage dieses Entwurfs technisch undurchführbar ist. Die Rücksicht auf die Ge­sundheit der Kinder stand bei unseren Erwägungen im Vorder­grund. Doch die angestellten Erhebungen mußten zur Vorsicht mahnen. Wir haben den Versuch machen wollen, auf dem Umwege dieses Gesetzes die Ungleichmäßigkeit des obligatorischen Unterrichts in den verschiedenen Theilen des Reiches zu beseitigen. Indessen, wir sahen bald, daß sich derartige Reformen, die zum Thett in die Kompetenzen der Einzelftaaten eingreifen, nicht auf Umwegen er­reichen lassen. Wir haben daher von diesem Versuch Abstand ge­nommen und uns nur mit den gröbsten Schwierigkeiten befaßt, die diese Ungleichartigkeit im Gefolge hat. Dadurch hat das Gesetz technisch ein etwas komplizirtes Aussehen gewonnen. Die lieber; wachung des Gesetzes wird im Wesentlichen der Gewerbepolizei zu­fallen müssen. Meine Freunde stnd gneigt, diese Gewerbepolizei weiter auszubauen, insbesondere auch für die Einstellung weiblicher Aufsichtsbeamten zu sorgen. In den letzten Tagen sind Klagen der Aerzte zu meinen Ohren gelangt, die sich darüber beschweren, daß sie bei diesem Gesetz nicht genügend gehört worden sind. Nun, die Praxis wird ja bald erweisen, was nach dieser Richtung noch zu machen ist. Den Schritt, auch in die Familie selbst einzugreifen, halten wir für so bedeutungsvoll, daß wir uns nicht so ohne Weiteres entschließen können, sondern vorsichtig noch reifliche Er­wägungen anstellen müssen. Das Wichtigste ist, daß durch dies Gesetz Hunderttausende von Kindern von der gewerblichen Arbeit befreit werden, wodurch eine physische Hebung unserer Raffe erreicht wird. Die Rassenzucht ist ein Gebiet, auf das alle die die größte Sorgfalt verwenden müssen, die für die Stärkung des Deutschthums in physischer, intellektueller und moralischer Beziehung eintreten. Freilich müssen wir bann auch zu verhindern suchen, daß unsere Rasse immer wieder durch minderwerthige Einwanderer herab­gedrückt wird. In dieser Hinsicht sollten wir uns an den Ver­einigten Staaten mit ihren strengen Einwanderungsgesetzen ein Muster nehmen. Ein rassenftcrrkcs Deutschland, das muß unser Ziel fern. Und ba§ zu fein, trägt die Befreiung der Kinder von der Arbeit ein gut Stück bei. (Lebhafter Beifall bei den National- Liberalen.)

Abg. Trimborn (Ctt.): Die sozialdemokratischen Anträge scheinen lediglich demonstrativer Natur und zu agitatorischen Zwecken bestimmt zu sein, so berechtigt vielleicht auch ihr Kern ist. Wir können ihnen nicht zustimmen. Auf dem Lande ist gesetzgeberisch in dieser Hinsicht nichts zu machen, und die Angriffe des Lehrers Agahd sind keineswegs so substantiirt, daß man darauf gesetz­geberische Vorschläge begründen kann.

Staatssekretär Graf Posadowsky: Ich glaube, man kann ohne llebertreibung sagen, daß der Lehrer Agahd-Rixdorf sich ein sehr großes Verdienst um dieses Gesetz erworben hat, indem er die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Kinderarbeit gelenkt und die Stimmung im Lande in der glücklichsten Weise vorbereitet hat. Aber auch Herr Agahd steht auf dem Standpunkt, daß die Regelung der landwirthschaftlichen Kinderarbeit nicht mit der der gewerblichen zu verbinden ist. Das geht aus einem Aufsatz hervor, den Herr Agahd in derSozialen Praxis" veröffentlicht hat und in dem er ausführt, daß zwischen der landwirthschaftlichen und gewerblichen Arbeit so wesentliche Unterschiede bestehen, daß sie nicht zusammen behandelt werden können. Die Regelung der Kinderarbeit auf dem Lande sei ja auch im höchsten ©rabe Wünschenswerth, das bis jetzt vorhandene Material reiche aber noch nicht aus, um ein Verbot derselben zu begründen. Man kann in der That den Gewerbe­betrieb nicht mit dem landwirthschafllichen vergleichen. Das ist schon deshalb unmöglich, weil für den Gewerbetrieb ganz bestimmte Arbeitszeiten vorgeschrieben werden können, während dies für die Landwirthschaft nicht geht, weil da Faktoren maßgebend sind, die wir nicht beherrschen: nämlich Regen, Wind und Sonne. Ich leugne keineswegs, daß auch auf dem Lande ein Mißbrauch mit der Kinder­arbeit getrieben werden kann. Aber im Großen und Ganzen sind das Ausnahme-Zustände. Und solchen Mißbräuchen kann man sehr Wohl durch Landespolizeiverordimngen entgegentreten. Wir werden die sich hierauf beziehende Resolution, wenn Sie sie be­schließen, in sehr ernstliche Erwägung ziehen, ich möchte Sie aber davor warnen, sich in dieser Beziehung allzu sehr festlegen zu wollen.

Abg. Ernst (freif. Vergg.j nimmt den Lehrer Agahd gegen die Angriffe des Abg. Gamp in Schutz, der Lehrer Agahd habe nur solche Thatsacheu mitgetheilt, für die er den Beweis habe erbringen tonnen. Der erste Anstoß zu diesem Gesetz sei zweifellos von der deutschen Lehrerschaft ausgegangen, wofür man ihr Dank schuldig sei. .

Abg. Bräsickc (freif. Vp.) führt aus, der Jdealzustand sei es, daß überhaupt keine Kinder beschäftigt würden. Da aber dies un­erreichbar sei, müsse man wenigstens nach Möglichkeit dem Jdeal­zustand nahe zu kommen suchen. Ein gänzliches Verbot der Kinder arbeit auf dem Lande würde den Ruin vieler kleiner Landwirthe bedeuten und einen Sturm der Entrüstung auf dem Lande hervor- rufen Die Behauptungen des Abg. Wurm über die Ausbeutung her Hütekinder stehen im Widerspruch mit den Thatsacheu, die Hüte- iinber erhielten durchaus ausreichenden Lohn und Beköstigung. Ter Bauer füttert den Hütejungen den ganzen Winter hindurch, ohne etwas von ihm zu haben, nur damit er ihn im Sommer hat. Von einer geistigen und körperlichen Verkümmerung der Hütejungen fann keine Rede sein. Es ist richtig, daß die Hütekinder früh aup

stehen müssen, aber dafür bewegen sie sich auch immer in frischer Luft. Ja, ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Hütejungen meistens die Ersten in der Schule sind, well sie körperlich und geistig frisch in die Schule kommen. Der Zwang, in die Kirche zu gehen, nützt den Jungen nichts, nein, er schadet ihnen (Unruhe im Gentrum), denn da kommt die ganze Rotte Korah zusammen, und da trinlen sie Schnaps und raudjen Cigarren. Ich bitte Sie, den sozialdemo­kratischen Anttag abzulehnen. (Beifall rechts. Abg. Dr. Müller- Meiningen ruft den Stenographen zu: Schreiben Sie: Beifall recht s.)

Abg. Reiffhaus (Soz.): Ich erkenne an, daß ba§ Gesetz einen gewissen Fortschritt bedcuiet. Aber es macht keine ganze Arbeit, deshalb haben wir unsere Anträge eingebracht. Wie berechtigt unsere Forderungen sind, geht u. A. daraus hervor, daß die weirnarische Polizeibehörde bereits eine Verfügung erlassen hat, die das be- siimmt, was wir wollen. Leider nützt diese Verfügung gar nichts, sie wird fortgesetzt übertreten, so daß die weimarischen Kinder nicht besser gestellt sind, als die übrigen. Die Beschäftigung der Kinder mit gewerblicher oder sonstiger produttioneller Arbell ist durch keinerlei pädagogische Gesichtspunkte, sondern lebiglidj durch Profit- ; gier zu erklären. Man muß aber berücksichtigen, daß auf der Ge- | sundheit der Kinder das Wohl der Nation beruht. Somit darf man nicht so leichtsinnig umspringen, wie Sie, Herr Gamp, das gethcm! i ' Merken Sie sich das, Herr Gamp I Der Lehrer Agahd hat eine große ! I patriotische That vollbracht. Es freut mich, daß sie heute aud) vom i I Sraatssekretär anerkannt wird, der in der ersten Lesung ganz anders darüber gedacht hat. Nehmen Sie unsere Anträge an, und Sie er­werben sich dadurch ein großes Verdienst um die deutsche Station, um die Kräfte unseres Vaterlandes. (Lebhafter Beifall links.)

Staatssekretär Graf Posadowsky bestreitet, daß er in Der ersten Lesung eine ganz andere Stellung zu Agahd eingenommen habe, als heute. Er habe damals über Agahd überhaupt kein Wort gesprochen. Auch damals habe er bereits über seine Verdienste genau so gedacht, wie heute.

Abg. Henning (kons.fr erklärt, daß er auch der Meinung sei, daß der Lehrer Agayd alle seine Angaben bona fide gemacht habe. Nur sei das Bild, das er entrollt, viel zu hübe ausgefallen, und es sei begreiflich, wenn Herr Gamp daran Kritik geübt habe. Daß sittliche Schäden auf dem Lande vorhanden seien, wer wollte es leugnen? Nur muß man daran denken, daß auf dem Lande Alles weit mehr auffällt, als in der Industriestadt. Man muß sich daher vor einseitiger Schlußfolgerung um so mehr in Acht nehmen. Ich muß zugeben: vielfad) liegen die Verhältnisse so, daß ein Schutz der Kinder selbst gegen die Eltern nothwendig ist. Indessen mutz man da mit der größten Vorsicht vorgehen. In das Internum des Hauses einzudringen und dort Revisionen vornehmen, zu lassen, das. halle ich für mehr als bedenklich. Für die sozialdemokratischen An- träge vermögen wir nicht einzutteten, aus den Gründen, die hier beretts bargelegt sind. Uns Allen liegt daran, daß das Gesetz zur Verabschiedung gelangt. Um so mehr ist es geboten, sich auf das Nothwendige zu beschränken.

Abg. Gamp (Rp.j: Ich bin 10 Jahre Grundbesitzer, habe aber noch nie ein Kind beschäftigt. Ich habe also kein persönliches Jnter- effe an der ganzen Frage. Herr Braesicke, auf den sich die freisinnige Vollspartei immer als auf ihre Autorität in landwirthschaftlichen Dingen beruft, fleht genau auf nuferem Standpunkt. Bei meinem Vorwurf gegen den Lehrer Agahd muß ich durchaus beharren: fein Urtheil gegen die Hütekinder zeugt von einer solchen Unkenntniß. und Gefühlsroheit, daß ich es nur als empörend bezeichnen kann. I Wie kann er behaupten, daß die Hütemädchen sich sämmtlich hin- geben? Muß man sich nicht entrüsten, wenn man hört, unsere Auf­seher seien unzuverlässige Leute? (Redner geräth in große Er- 1 regung, er schwenkt ein broschirtes Exemplar des Buches von Agahd hin und her, legt es plötzlich vor den neben ihm sitzenden Abg. Ernst, wird von Zurufen der Linken unterbrochen, wendet sich per­sönlich gegen die Zwischenrufer, wird immer zorniger und erhäll schließlich vom Präsidenten Graf Ballesttem die Ermahnung, daran zu denken, daß er sich nicht an einzelne Abgeordnete, sondern an das ganze Haus zu wenden habe). Er kommt schließlich auf die soziale Gesetzgebung im Allgemeinen zu sprechen und erklärt, daß die Rechte, die National-Liberalen und das Gentrum die ganze sozial­politische Gesetzgebung gemacht hätten. Es sei ein grober Jrrthum, wenn der Abg. Rösicke neulich gemeint habe, diese sei der Linken zu verdanken. Die freisinnigen Parteien und die Sozialdemokraten haben gegen das Krankenkassengesetz und gegen ba§ Unfallversiche­rungsgesetz gestimmt. Redner färt bann fort: Wir treten bei jeder Gelegenheit für eine Verbesserung der Verhältnisse ein. Was Herr Roesicke von dem Beamten crzähll, der die Granulöse untersuchen sollte und auf den Widerstand von Gutsbesitzern sttetz, darüber müssen wir noch im Abgeordnetenhause sprechen. Der Beamte hätte die Pflicht gehabt, die einzelnen Namen zu nennen, und Herr Roesicke hätte nickst gleich einen ganzen Stand beleidigen sollen. (Abg. Roesicke- Dessau: Ich habe ja gar nicht darüber gesprochen; das war ja der Abg. Wurm!) So, na, ein großer Unterschied ist ja nicht mehr zwischen Ihnen! (Heiterkeit.) Das Material des Herrn Agahd ist ganz veraltet; es stammt ans der Zeit vor 1896. Auf ein solches Material, ba§ so weit zurückliegt, kann man doch keine Ge­setze für die Zukunft begründen! Nun, wir sind ja mit dem Entwurf im Wesentlichen einverstanden, und ich hoffe, es wird gelingen, bald das Gesetz zu verabschieden, es sei denn, daß die Herren Sozial­demokraten es für so wichtig halten, daß sie nur vor beschlußfähigem Hause dasselbe verabschieden taffen wollen. (Zuruf: Ei! Ei! Seht mal an! Tas Haus ist nämlich nahezu leer.)

Abg. Sieg (nat.-lib.): Es ist ganz unzuläfsig, hier die Groß­grundbesitzer gegen die kleinen Landwirthe ausfpielen zu wollen. Die auf dem Lande beschäftigten Kinder fühlen Sich ganz wohl. Natürlich, Unfug kommr immer einmal vor. Aber Sie sind im Jrrthum, wenn Sic von der Macht des Großbefitzers fabuliren, der einfach nur so über die Kinder der ganzen Gegend verfügen kann! Die kleinen Leute Schicken ihre Kinder durchaus freiwillig zur Arbeit. Und glauben Sie doch nicht, daß die Folgen dieser Arbeit gar fo ent- setzlich find! Tie Verpflegung und der Lohn find ganz ausreichend. Für Sie ist der Cften überhaupt eine wilde Gegend! Aber glauben Sic: bei uns ist die Kultur mindestens fo weit, wie bei Ihnen! Und, das mit der sittlichen Verderbtheit das sttmmt ja gar nicht. Die natürlichen Vorgänge, die dort sich vor aller Augen abfpielen, machen gar keinen Eindruck auf die Kinder! (Lachen.) Ueberhaupt: der Großgrundbesitzer hat gar kein Jntereffe an der Arbeit der Hüte­kinder; gerade die kleinen Leute brauchen sie. Es ist auch nickst wahr, daß die körperliche Sttuktur der Hütekinder immer Schlechter wird.

1 teine Idee! Es ist nichts leichter, als ein einseitiges Material I zu erhalten! Die Grgebniffe hängen eben ganz davon ab, wie die i Fragen gestellt werden: Was wir thun und was wir leisten, hat i das Licht nickst zu Scheuen! Wir Scheuen keine Enquete: sind Miß- i stände, dann sollen Sie abgestellt werden!

Abg. Ctöckcr (b. f. Fr.): Der Abg. Gamp hat gefragt, er müsse ben Vorn::t| d . Verleumdung von Herrn Agahd auf seine Ge- mäEt-sn das waren evangelische Pastoren abwälzen.

.. .'.-urüber, sowie der Hütekinder möchte id)

Hhnen . ilcn vorlesen, auf die sich Herr Agahd stützt.

Rediur ve..:.| eine Reihe von solchen Stellen, aus denen für ihn

hervorgeht, daß nur in einer einzigen Gemeinde die Kinder nicht genügend beauffichtigt sind, so daß sie nach der Konfirmation sich preisgeben. Herr Agahd, dessen Verdienst im klebrigen auch ich anerkenne, hätte sich vorsichtiger ausdrücken sollen. Nur dadurch, daß man die Mittheilung aus dem engen Nahmen einer einzigen Gemeinde herausgehoben und generalqirt hat, sind all diese wider­lichen Diskussionen hervorgerufen worden. Private Enqueten sind eigentlich überhaupt ungeeignet, als Grundlage gesetzgeberischer Aktionen zu dienen. Ich wohne seit 21 Jahren jeden Sommer zwei Monate lang im bairischen Hochgebirge unter einem Dach mit Hüte­kindern und kann nur versichern, Hütekinder sind gerade so wie alle anderen Kinder, sie sind keineswegs ein Abschaum der Menschheit. Ich kann nur den Wunsch ausdrücken, daß möglichst bald eine amt­liche Enquete über diese Verhältnisse veranstaltet wird.

Abg. Wurm (Soz.) befürwortet nochmals die sozialdemokratt- schen Einträge, selbst die Regierung in Magdeburg hätte in einem Erlaß anerkannt, daß die Kinder auf dem Lande ausgebeutet würden. Die Agrarier hätten heute ja einen unerwarteten Succurs in Herrn Bräsicke gefunden, der das mit seinen Fraktionsgenoffen ausmachen möge. Die Beschäftigung der Kinder auf dem Lande sei und bleibe ein Krebsschaden für die Heranwachsende Generation. (Lachen rechts.) Man habe sogar in Deutschland Kindermärkte, z. B. in Ravensburg, auf denen die Kinder zu landwirthschaftlichen Ar­beiten ausgeboten würden.

Abg. Trimborn bemerkt, die Sozialdemokraten wüßten ganz genau, daß ihr Antrag das Gesetz für die Negierungen unannehmbar machen wurde. Die Sozialdemokraten hätten auf der anderen Seite aber betont, daß sie das vorliegende Gesetz wünschten. Wenn sie trotzdem jetzt ihren Antrag aufrecht erhielten, so tonne das nur eine Demonstration sein.

Abg. Dr. Zwick (freif. Vp.) erklärt, daß Herr Bräsicke nur in seinem eigenen Namen und nicht im Auftrage der Fraktion ge- iproqen habe, die die übermäßige Beschäftigung der Kinder auf dem Lande auch als einen Uebelstand betrachte. Das Institut der Hüte- kinder müsse unbedingt beseitigt werden.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Ernst, ReißhauS, Stöcker schließt die. Diskussion.

Persönlich bemerkt Abg. Gamp, daß er den Vorwurf der Ser* leumdung gegen den Geistlichen zurücknehme, da nach der Mtt- theilung des Abg. Stocker der Geistliche nur einen Fall im Auge gehabt habe.

Hierauf wird § 7 in der K o m m i s s i o n s f a s s u n g unter Ablehnung der sozialdemokratischen Anttäge, für die nur die Sozial­demokraten stimmen, einstimmig angenommen.

§ 2 bestimmt, daß als Kinder im Sinne dieses Gesetzes Knaben und Mädchen unter 13 Jahren angesehen werden, sowie solche Kinder über 13 Jahren, welche noch zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind.

Die Sozialdemokraten beantragen, die Grenze auf 14 Jahre festzusetzen.

Nach unwesentlicher Debatte wird § 2 unter Ablehnung des sozialdemokratischen Anttags unverändert ange­nommen.

§ 3 definirt den Begriff der eigenen und fremden Kinder.

Die Sozialdemokraten beantragen, prinzipaliter den ganzen Paragraphen zu st r e i ch e n, ev. beatüragen sie, daß Kinder, die zur Zwangserziehung (Fürsorge-Erziehung) übergeben sind, nicht al§ eigene Kinder angesehen werden.

Die sozialdemokratischen Anttäge werden abgelehnt, § 3 wird angenommen mit einem Anttag des Abg. Trimborn (Ctt.), daß Zwangserziehungs-Kinder nur bann als eigene Kinder angesehen werden, wenn sie zusammen mtt eigenen Kindern be­schäftigt werden.

§ 4 enthält ba§ Verzeichnis der Beschäftigungsarten, in denen Kinder nicht beschäftigt werden dürfen. In einer Anlage zum Gesetz werden bieje Betriebe und Werkstätten besonders aufgefuhrt. Der Bundesrath kann dieses Verzeichniß erweitern.

Die Sozialdemokraten beanttagen, daß Kinder auch nicht beschäftig werden dürfen beim Rüben- und Pflanzenziehen, Hopfenpflücken und Kartoffelgraben gegen Entgelt, sowie bei Treib­jagden.

Abg. Dr. Müller-Meiningen frägt an,/)b die Fabrikation von Blei- und Zinnsoldaten verboten werden sollte, diese Besorgnitz hätte sich in Jndufrttiekreisen verbreitet.

Geheimrath Dr. Sprenger erwidert, daß ein Verbot der Her­stellung solcher Maaren nicht beabsichtigt sei. Man habe nur die Beschäftigung von Kindern dabei verboten, weil die Farben oft gesundheitsschädlich seien und die Kinder die Farben oft in den Mund nehmen.

§ 4 wird unverändert angenommen.

§ 5 regelt die Beschäftigung der Kinder in den gestatteten Betrieben und setzt die Höchstdauer der Arbeitszett fest.

Die Sozialdemokraten haben hier eine Reihe von An­trägen eingebracht, die eine Verschärfung der Bestimmung und eine Verkürzung der Arbeitszett bezwecken.

Abg. Wurm (Soz.) begründet die sozialdemokrattschen Abände- rungsanttäge. Sodann erklärt er, er müsse Werth darauf legen, daß der § 5 fo gefaßt werde, daß eine Interpretation, wie sie neuer­dings an der Gastwirthsgehilfen-Verordnung vom Breslauer Oberlandesgericht versucht ist, daß nämlich die Ruhezeit zwar ge­währt werden müsse, aber von dem Angestellten nicht eingehalten zu werden brauche, hier unmöglich gemacht wird.

Staatssettetär Graf Pofradowsky: Die von dem Vorredner behandelte Frage ist so wichtiger Natur, daß ich trotz der vorgerückten Zeil mich mit ihr eingehender befassen muß. Die Entscheidung des Breslauer Oberlandesgerichts, auf die der Vorredner hingewiesen hat, sowie einige ähnliche Entscheidungen, die in letzter Zett er­gangen sind, stellen allerdings ,wenn sic von der letzten Instanz, wie es hier das Oberlandesgericht war, nun durchgängig bestätigt wer­den sollten, unsere ganze sozialpolttische Gefctzgebung in Gefahr. (Hon! hort! Große Bewegung.) In der bett. Verordnung, mit der sich das Breslauer Gerückt beschäftigt hat, heißt es, daß den Gastwitthsgehilfen an Stelle der ihnen zustehenden ununterbroche­nen Ruhezeit von acht Stunden, eine Gesammttuhezeit von 24 Stunden innerhalb dreier Tage zu gewähren ist. Um diese Be­stimmung zu verstehen, muß man sich vergegenwärtigen, daß ähn- lichc Vorschriften in der Gewerbeordnung statuirt sind. DaS Reichsgericht hat zu diesen ähnlichen Bestimmungen der Gewerbe­ordnung aber ganz entgegengesetzt erkannt, als das erwähnte Ge­richt. Das Reichsgericht har ausdrücklich enffchieden, daß es nicht genügt, daß der Arbeitgeber die Thätigkeit in der gesetzlichen Ruhe- zeir nicht verlangt. Es sei ein Jrrthum, daß nur d i e Arbeit verboten sei, die in befronberem Auftrag und auf ausdrückliches Geheiß des Arbeitgebers erfolgt. Aus dem Wortlaut der Gewerbe­ordnung, wie aus ihrer ganzen Tendenz, folgt, daß auch eine frei­willig übernommene Arbeit in dieser Zeit nicht stattfinden dürfe. (Lebh. Zustimmung.) Solche Entscheidungen hat das Reichsgericht zu § 137 und § 139 der Gewerbeordnung gefällt. Die durch das Gesetz bezweckte Wohlfahrt verlange, daß der Angestellte die Arbeits­pause nid)t nur machen dürfe, sondern auch machen solle. Aus diesen Erkenntnissen ergiebt sich ganz klar, daß das Reichsgericht