Ausgabe 
31.5.1901 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

Fretta^ZI. Mai 1901

GietzenerAnzeiger

** General-Anzeiger v

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen

Se^ügiprett rntdüM »t»20,»o*<rtt.7&»k mit vriagettohai tmrch M 8W)ol<4Mkfl DVTtdfMel Mk. 1.90, awiati. 66 ffe

Bet Postbezug vierteltstiM Mr LOO ohne Besteller»

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Adresse für Drptf^c«;

Anzeiger Sttetzen.

Fernsprechanschluß Nr. At.

Amtlicher Heil.

Gießen, de« 29. Mai 1901. Bett.: Pferdevormusteruug im Jahre 1901.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a« die Grohh. Bürgermeistereien des Kreises.

Nach § 5 Absatz 2 der Pferdeaushebungsvorschrift find vei Pferden, welche bereits bei einer früheren Musterung als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, die BeftimmungStäfelcheu (nach dem Muster Anlage 3 der Pferdeaushebungsvorschrift), welche unter Ihrer Verantwortung auSzufüllen find, anzu­bringen. Dies hat zum erstenmale im nächste» Jahre zu geschehen.

Bei Gelegenheit der diesjährigen Pferdevormusterung sollen die BestimmungStäfelchen an Sie zur Verwendung im nächsten Jahre ausgegeben werden. Gehülfe Euler wird die Verteilung vornehmen und wollen Sie sich nach Beendigung des Geschäfts bei diesem einfindeu. Für die Stadt Gießen erfolgt die Abgabe besonders.

_________________I. V.: Dr. W a g n e r.

Bekanntmachung.

Betreffend: Bau einer Brücke über die Lahn bei Ruttershausen.

Die Brücke über die Lahn bei Ruttershausen wird von heute ab für den Verkehr gesperrt.

Für den Fußgängerverkehr dient ein neben der Brücke ausgestellter Fußsteg.

Gießen, den 29. Mai 1901.

Grvßherzpgliches Kreisamt Gießen.

___________.v Bechtold._____

Bekanntmachung.

Betreffend: das Ober Ersatzgeschast für 1901.

Da- Ober-Ersatzgeschäft für 1901 wird im Kreise Gießen

Montag den 94. Juni im Rathause zu Lich, vor­

mittags 8 Uhr,

Dienstag den Ä5. Juni in der RestaurationZum LonyS Bierkeller-, Schanzenstraße Nr. 18, zu Gießen, vormittags 8 Uhr,

Mittwoch den 26. Juni daselbst, vormittags 8 Uhr, Donnerstag den 97. Juni daselbst, vormittags

8 Uhr,

Freitag den 28. Juni im GasthausZum Rappen- rzri Grüuberg, vormittags 8 Uhr, stattfinden.

CS haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzog­lichen Ober-Ersatz-Kommission im ersten Bezirk der 49. In­fanterie Brigade in sämtliche« AushebuugSorte« zu gestellen:

a, die für dauernd untauglich befundenen Militär­pflichtigen, soweit denselben eine besondere Ladung zugeht,-

b. die zum Landsturm I in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;

c. die zur Ersatz - Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;

<L die von der Ersatz - Kommission als tauglich und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, ein­schließlich derjenigen aus früheren Jahrgängen;

e. die von den Truppenteilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;

f. die von den Truppenteilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen. i

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden be- sondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 5 Tagen auzuzeigeu. Die Militärpflichtigen find außerdem anzuweisen, ihre Losungsscheiue mit znr Stelle zu bringen.

Die zur Beurteilung von Reklamationen in Betracht kommenden Personen, wie Eltern, Geschwister, haben ebenfalls zu erscheinen, ansonsten aus die betreffenden Reklamationen keine Rücksicht genommen werden fann, was die Großh. Bürger­meister den betreffenden Reklamanten noch besonders mitzuteileu haben.

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich auzuzeigen, und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogeu ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober- Ersatz- Geschäfte bis zum Schluß des gesamten Aushebungs- Geschäftes selbst anwesend zu sein, um bei der Untersuchung von Felddieustuutauglicheu, sowie Invaliden ev. Auskunft geben zu können, auch haben sich dieselben darum zu bemühen, daß die MUitärpflichtigen, den Ladungen entsprechend, eine Stunde vor Beginn des Geschäfts zur Stelle find, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen, und während des Aushebungs- gefchäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten, was denselben vor Abreise nach den einzelnen Aushebungs- Bezirken noch ausdrücklich zu eröffnen ist.

Gießen, am 29. Mai 1901.

Der Zivil-Vorfitzende der Großherzoglichen Ersatz Kommission des Kreises Gießen.

Boeckmann.

Volttische Tagesschau.

Tie Zweite hessische Stamm er hat in ihrer Sitzung vorn 22. d. M. einen Antrag angenommen, demzu­folge vle Regierung unseres Landes ersucht wird, ein Gesetz vorzulegen, bas eine feste Entschädigung von zu unrecht verhafteten Personen vorsieht. Mit dem Gesetze über die Entschädigung unschuldig Verurteilter ist es keineswegs gethan. Nicht allein der unschuldig Ver­urteilte, sondern auch der unschuldig Verhaftete hat ein Recht daraus, für den ihm infolge seiner $jaft entstehen­den materiellen Schaden von Staatswegen eine Entschädig­ung zu erhalten, und wenn sie auch noch so gering ist und den thatsächlichen ideellen und materiellen Schaden doch

niemals auch nur annähernd gut machen kann. Justizrat Tr. Gutfleisch hob in der Kammer sehr richtig hervor, daß sich unsere Regierung durch die Einbringung eine- solchen Gesetzes den Tank des ganzen Reiches erwerben würde. Allerdings ist, wie auch Justizminister Dr. Dittmar meinte, die reichsgesetzliche Regelung dieser Angelegenheit wünschenswert. Läßt sich aber diese nicht erreichen, dann wollen wir wieder einmal dem Reiche voranschreiten durch eine schöne und humane gesetzgeberische That, um die uns alle anderen Staaten beneiden können. Das Gesetz über die Entschädigung unschuldig Verurteilter hat seine erheblichen Mängel, und es tvtrb sich empfehlen, aus den Mängeln dieses Gesetzes für das neu zu erlassende Gesetz unschuldig Verhafteter Lehren zu ziehen. Bor kürzem war ein Entschädigungsprozeß von dem wegen Brandstiftung unschuldig verurteilten Gerber Brehm gegen die an dem gemeinschaftlichen Landgericht zu Gera beteiligten Fisci angestrengt worden. Dieser Prozeß wirst ein grelles Licht auf das nach jahrzehntelangem Kampfe glücklich errungene Gesetz über die Entschädigung unschuldig Verurteilter. Brehm wurde an demselben Tage verhaftet, an dem seine Lohmühle abbrannte. Er war damals Gerbermeister und besaß ein Vermögen, das er auf etwa 300 000 Mk. schätzt. Seine Verhaftung führte seinen Ruin herbei. Einen Vertreter hatte er nicht, und so sicherten sich seine Mitbürger, die geschäftliche Forderungen an ihn hatten oder zu haben glaubten, dadurch, daß sie von seinem Gehöfte zu ihrer Befriedigung alle möglichen Gegenstände fortnahmen; diesen Gläubigem schlossen sich andere, die keine Forderungen hatten, an, sodaß das Gehöft noch an demselben Tage ausgeplündert war. Bei dieser Sachlage blieb den auswärtigen Gläubigern Brehms, die auf die Nachricht von seiner Verhaftung am nächsten Tage herbei­eilten, nichts weiter übrig, als den Konkurs anzumelden. Ter Gerichtsvollzieher wurde zum Konkursverwalter be­stellt. Tas Gehöft war verödet, ein Fachmann kümmerte sich um die Sache nicht, die Kaufkraft der Gegend mar gering: der Konkurs brachte eine geringe Dividende. Brehm wurde wegen Brandstiftung und Urkundenfälschung zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt; die Geschworenen würden ihn bei dem vorhandenen Beweismaterial kaum wegen Urkundenfälschung verurteilt haben, wenn sie ihn nicht für einen Brandstifter gehalten hätten. Nach Ver­büßung der gesamten Strafe gelang es den unausgesetzten Bemühungen Brehms, bei dem Oberlandesgericht zu Jena die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen der Brand- stiftuna zu erwirken; das neue Schwurgericht sprach ihn frei. Bei der Festsetzung der Höhe der Entschädigung gingen die vereinigten Fisci von folgenden Erwägungen aus: Nach dem Gesetze ist dem Verurteilten der ihm durch die Strafvollsttecküng entstandene Vermögensschaden zu er­setzen. Brehm ist nicht durch die Strafvollsttecküng, son­dern durch die Verhängung der Untersuchungshaft in Ver­mögensverfall geraten; als er verurteilt wurde, besaß er schon kein Vermögen mehr, sodaß er nur noch als Gerbergeselle, nicht aber als Gerbermeister thätig sein konnte. Ta der Gerbergeselle wöchentlich 18 Mark verdient, so wurden ihm für jede Woche des unschuldig verbüßten Teiles der Zuchthausstrafe 18 Mark, insgesamt 2160 Mark, zugebilligt. Aber auch diese 2160 Mark haben die Fisci nicht etwa gezahlt; sie machten die Auszahlung vielmehr davon abhängig, daß Brehm sich für gänzlich abgefunden

Mteratur.

Ter florentinische Erzgießer und Bildhauer Andrea del Verrocchio ist weiteren Kreisen der Kunstfreunde vorzugsweise als der Schöpfer des Colleoni-Denkmals in Venedig, eines der gewaltigsten und charaktervollsten Reiterstandbilder der neueren Kunst, und als Lehrer des Leonardo da Vinci bekannt. Daß er aber ein sehr viel­seitiger Künstler gewesen, daß er in dem Umfang seines Könnens und Wissens und seiner Bildung sogar als ein Vorgänger in jener Universalität des Geistes, die feinen großen Schüler auszeichnet, zu bettachten ist, hat erst die neuere Kunstforschung in jahrelanger, mühsamer Arbeit nachaewiesen. Tas Gesamtergebnis dieser Einzelforschungen, durch eigene bereichert, hat jetzt Hans Mackowsky in einem sehr lebendig gezeichneten Eharakterbilde zusammengefaßt, das als 52. Band der populären, von H. Knackfuß l-eraus- gegebenen Künstlermonographien (mit 80 Abbild­ungen, Bielefeld und Leipzig, Velhagen & Klasing, Preis Klasing, Preis 3 Mark) erschienen ist. Mit weiter Umfdjau über unseren gesamten Kunstbesitz aus den goldenen Zeiten Iber florentinischen Frührenaisscmce hat der Verfasser alles »zusammengetragen, lvas mit einiger Sicherheit Verrocchio mnd seiner Werkstatt zuaeschrieben werden kann. Ter Bild­hauer Verrocchio hat dadurch ebensoviel gewonnen wie ver Maler, von dem bisher nur wenig bekannt gewesen Ivar. Ueber das Persönliche Hinairs hat der Verfasser das Lebensbild eines einzelnen Künstlers zu einem Gesamt­bilde erweitert und vertieft, das uns das rege Kunstleben nwn Florenz im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts in ffarbenfrischer Anschaulichkeit widerspiegelt. Unter den zahl- . Reichen Abbildungen, bei denen der außergewöhnlich groß gewählte Maßstab den intimen Kunstgenuß wesentlich er­höht befinden sich einige, die bisher im Privatbesitz ver­borgene Kunstwerke zum erstenmale einer größeren Ceffent- llichkeit zugänglich machen.

Björn stjerneBjörnson, Laboremus, Drama, Hochelegante Ausstattung. Mit dem Porträt des Dichters in Heliogravüre. Geheftet 4 Mark. Albert Langen Verlag, München. Nach dem gewaltigen Erfolge, den Björnsons DramaUeber unsere Kraft" auf fast allen be­deutenden Bühnen Deutschlands gefunden hat, könnte man jetzt Björnstjerne Björnson den in Deutschland populärsten Bühnendichter nennen. Mit atemloser Spannung erwartete das Publikum sein neues Stück, das jetzt in meisterhaft übertragener deutscher Originalausgabe vorliegt.Labo­remus" (das lateinische Wort fürLaßt uns arbeiten!") schildert den Kampf zwischen eines Mannes Arbeit und seiner Liebe. Es giebt eine Liebe, die die Arbeit fördert, und eine, die fid), ihr hindernd in den Weg stellt. In einem gesunden Willen behält die Arbeit den Sieg. Um dies ganz klar zu zeigen, legt der Dichter diesen Konflikt in die Seele eines schaffenden Geistes eines Künstlers. Dieser entdeckt am schnellsten, was im Wege ist. Sein Kampf ist von vomeherein die stärkste Selbswerteidigung. Und da die Frau, mit der er hier kämpft, eine große Macht nicht nur in ihrer Schönheit, sondern auch in ihrer Be­gabung und Entwicklung besitzt, so ist der Kampf der fast ebenbürtigen Gegner ein glänzendes, aufregendes Schau­spiel. In der kranken stickigen Liebesatmosphäre, die in der modernen Litteratur vorherrscht, wird Bjömsons Drama Laboremus" wie frische Luft wirken. Je älter Björnstjerne Björnson geworden ist sein Tichterruhm währt nun beinah vierzig Jahre je höher ist er gestiegen. Kein lebender Dichtergeist hat größere Probleme mit größerer Kunst und Wucht, mit tieferer Wirkung behandelt, als Björnson in seinen WerkenUeber unsere Kraft", und jetzt inLaboremus", das nach des Dichters eigenem Aus­spruch in künstlerischer Hinsicht sein feinstes und tiefstes Werk ift

Strindbergs neue BühnenarbeitMit- sommer" ist dieser Tage auf dem Svens ka-Theater in

Stockholm zum ersten Male aufgeführt worden. Das Stück behandelt den Gegensatz zwischen alter und moderner Geistesbildung, den Wettstreit zwischen der klassisch-aka­demischen Tradition und der neuzeitlichen, auf bürgerlich- praktische Tüchtigkeit hinzielenden Lebensauffassung. Strind- berg läßt im Mittelpunkte der Komödie einen Studenten auftreten, dem Tank höherer Protektion nichi nur die heimischen Bildungsquellen erschlossen werden, sondern dem auch später noch die Gelegenheit geboten wird, seine aka­demische Weisheit an den erlesensten Kulturzentren des Auslandes zu bereichern. Doch anstatt praktische Lebens­erfahrung zu sammeln, sein soziales Gesichtsfeld zu er-j weitern, bringt er als Hauptergebnis seines ausländischen Studiums nur eine grenzenlose Ueberschätzung seiner er­worbenen Bildung mit. Diese Selbstüverhebuna steht mit den nüchternen Verhältnissen in seiner nordischen Heimat in schroffem Widersprach. Hier ist in den sechs Jahren alles von Grund aus verändert worden. Akademische Exa­mina, so spottet einer der Träger des neuen Zeitgeistes, werden jetzt von jedem Bürger verlangt, der die bescheidenste Beamtenstellung anstrebt, vom Konstabler, Briefträger und Eisenbahnschaffner aufwärts, akademische Bildung gilt nicht mehr als Endziel, sondern als selbstverständliche Unterlage aller sozialen Tüchtigkeit. Anstatt die anderen Philister ansehen zu können, muß derkontinentale" Musensohn erfahren, daß er jetzt selbst der geringschätzig Beurteilte, Beiseitegeschobene ist. Die allmähliche Bekehrung des Stu­diosen, der schließlich als gehorsamer Staatsbürger in Troß und Trab mit der übrigen wehrpflichtigen Jugend seinen Einzug in die Militärkaserne hält, füllt die letzten Tableaus der Komödie aus. Tie Komödie wurde während der ersten Akte ungemein warm ausgenommen, später machten sich einige Langen fühlbar, die nicht ohne Wider­spruch blieben, doch behielt die wohlwollende Stimmung des Publikums bis zum Schlußtableau die Oberhand.