Ausgabe 
30.11.1901 Drittes Blatt
 
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Nr. 283

VerliandluiWn des Deutschen Reichstages

dem und au

Rotationsdruck und Verlag der Brüh lachen UniversitäGdruckerei (Pietsch Erben), Gießen.

Trscheml täglich mit Ausnahme des MontagS.

Die Hietzener KamiUenblätter werden dem An­zeiger im Wechsel mit Hess. Landwirt und Blätter sür heff. Volkskunde 4 mal wöchentlich beigelegt.

151. Jahrg.

Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Parlamentarische Verhandlungen

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet«

Nach den Kommissionsbeschlüssen betragt die Arbeitszeit der Schiffsleute, wenn das Schiff im Hafen oder auf der Rhede liegt, 10, in den Tropen 8 Stunden. Schlffsoffizieren ist im Hafen oder auf dec Rhede eine Ruhezeit von mindestens 8 Stunden innerhalb jeder 24 Stunden zu gewähren. Arbeit, welche über die Dauer von 10 bezw. 8 Stunden geleistet wird, ist als Ueberstundenarbeit zu vergüten.

Die Abgg. A l b r e ch t u n d G e n. (Soz.) beantragen, zu be­stimmen, daß die Arbeitszeit in den Tropenhöchstens" 8 Stunden betragen darf.

Abg. Dr. Arendt (Rp.) beantragt, festzusetzen, daß in den Tropen die Arbeitszeit der Schiffsmannschaften verlängert werden darf, wenn cs sich ausschließlich um Aufsichtsdicnste oder Arbeiten zur Verpflegung und Bedienung der an Bord befindlichen Personen handelt, und ferner, daß Ueberstundenarbeit nicht vergütet wird, soweit sie zur Verpflegung und Bedienung der an Bord befindlichen Personen, zum Seeklarmachcn des Schiffes oder zur Sicherung des Schiffes in dringender Gefahr erforderlich ist.

Abg. Metzger (Soz.): In der Kommission haben wir eine noch weitere Einschränkung der Arbeitszeit beantragt. Nachdem der Antrag abgclehnt ist, begnügen wir uns jetzt mit einem weniger weitgehenden Antrag, um dessen Annahme ich Sie bitte. Der Antrag Arendt hingegen bedeutet eine Verschlechterung der Kom- misjionsbeschlüsse.

Ein Antrag Frese (freis. Vgg.), mit der Berathung des § 83 die des § 36 (Sonntagsruhe) zu verbinden, wird, nachdem sich die Abgg. Raab (Antis.) und Kirsch (Ctt.) dagegen aus­gesprochen haben, vom Antragsteller wieder zurückgezogen.

Abg. Stockmann (Rp.): Wir haben eine ganze Reihe von Aenderungen zu Gunsten der Seeleute getroffen, über cs geht doch zu weit, wenn wir auch für den Aufsichtsdienst oder den Ver­pflegungsdienst die Arbeitszeit in den Tropen auf 8 Stunden be­schränken. Diesen Bedenken trägt der Antrag Arendt Rechnung.

Unterstaatsse' ctär Rothe: Der sozialdemokratische Anttag ist unannehmbar, denn er seht voraus, daß der Dienst in den Tropen weniger als 8 Stunden betragen soll. Das würde sich aber doch nur durch einen freien Vertrag ermöglichen lassen, der mit dem Gesetz im Widerspruch steht. Gegen den Antrag Arendt habe ich nichts einzuwenden.

Geh. Rath von der Hagen empfiehlt den ersten Theil des An­trages Arendt, der . ignet sei, eine ungebührliche Belastung dec kleinen Rhedereien zu verhüten.

Abg. Schwartz (Lübeck) (Soz.) ersucht, den sozialdemo­kratischen Antrag anzunehmen.

Abg. Raab (Antis.) spricht sich mit Rücksicht auf die Stewards p-gen den Antrag Arendt aus unb hält den sozialdemokratischen Antrag für überflüssig.

Abg. Bargmann (freis. Vp.) erklärt sich für die Beschlüsse der Kommission und wendet sich namentlich gegen den Antrag Arendt, der durch nichts gerechtfertigt fei.

Abg. Metzger (Soz.) führt aus, daß der Anttag Arendt eine übermäßige Anspannung der Schiffsleute nicht verhindern würde. Würde dieser Anttag zur Annahme gelangen, so habe er kein Interesse mehr an der Vorlage.

Abg. Kirsch (Ctt.) bekämpft den Anttag Arendt in seinem ersten Theile und ersucht, den zweiten Theil anzunehmen, aber nur soweit cs sich um die Nichtvergütung von Ueberstunden in Fällen einer Gefahr handele.

Abg. Frese (freis. Vgg.) macht den Vorredner darauf aufmerk- sam, daß es verkehrt sei, nur im Falle der Gefahr des Schiffes Ueberstunden nicht zu vergüten, denn es müsse doch das Seeklar­machcn des Schiffes vorausgehcn, um das Schiff zu retten.

Abg. Stockmann (Rp.) bestreitet, daß der Anttag Arendt eine Verschlechterung der Vorlage bedeuten wurde. Es wundere ihn, daß der Abg. Metzger an der Vorlage, falls dieser Anttag zur An­nahme gelange, kein Interesse mehr zu haben behaupte. Herr Metzger müsse doch bedenken, daß die Novelle sehr erhebliche Ver­besserungen für die Schiffsleute enthalte. Die Sozialdemokraten würden sich doch wohl sehr besinnen, die Vorlage abzulehnen.

Abg. Schwartz-Lübeck (Soz.) behauptet, daß die Arbeitszeit der Stewards eine viel zu lange sei; man müsse auch die Stewards durch den Paragraphen schützen.

Geheimrath von Jonquicres tritt für den Anttag Arendt ein. Niemand verlange, daß ein Kellner, der über 10 Stunden arbeite, Ueberstunden bczahli bekommen müsse. Es sei kein Anlaß vor­handen, hier für die Stewards eine solche Bestimmung zu treffen. Die Ablehnung des Antrags Arendt würde auch eine Inkonsequenz fein im Hinblick auf die späteren Bestimmungen der Vorlage, in Denen ebenfalls die Stewards ausgenommen seien.

Abg Frese (freis. Vgg.): Der Behauptung des Abg. Schwartz muß ich entschieden entgegentreten. Die Arbeitszeit der Stewards ist auf unseren Dampfern durchschnittlich keine übermäßig große, sie ist kürzer als auf den englischen und französischen Dampfern. Das geht auch daraus hervor, daß die Leute immer gern auf den Schiffen bleiben.

§ 33 wird mit den Anttagen Arendt (Rp.) unter Ab­lehnung des sozialdemokratischen Anttags angenommen.

§ 34 regelt den Wachdienst und bestimmt u. A.. daß für das Masel,inenpcrsonal auf transatlantischen Fahrten der Dienst in 3 Wachen geteilt fei.

Die Sozialdemokraten beantragen: 1. die Worteauf transatlantischen Fahrten" zu streichen und die Bestimmung auf ' Schiffsoffiziere in Bezug auf den Dienst auf Deck auszudehnen; 2. dem Paragraphen die Vorschrift zuzufügen, daß die Stewards nur in : dringenden Fällen verpflichtet find, länger als 10 Stunden zu ' arbeiten.

Abg. Frese (freis. Vgg.) wendet sich gegen den ersten sozial- ; demokratischen Antrag. Wir haben die Sache in der Kommission ; gründlich durchgesprochen und sind danach zu unserem Beschluß ge- i kommen, den ich Sie aufrcchtzuerhalten bitte. Die Annahme des I Antrags Albrecht würde namentlich für kleinere Schiffe sehr un- - zweckmäßig sein, i

Deutscher Reichstag.

100. Sitzung vom 29. November 1901«

f Uhr. Das Haus ist sehr schwach besetzt.

Am Bundesrathstisch: Graf P o s a d o w s k y u. A.

Anläßlich der hundertsten Sitzung prangt auf Präsidententisch ein schönes Blumenarrangement von weißen rothen Rosen mit der aus Veilchen hergestellten Zahl 100 Weißem Grunde.

Abg. Raab (Antis.) zieht nach dieser Aufklärung seinen An­trag zurück.

§ 84 wird unter Ablehnung des sozialdemokratischen Anttags unverändert angenommen.

Die §§ 3536b regeln die Sonntagsruhe an Bord des Schiffes.

Absatz 1 des § 35, der Sonntagsarbeiten an Bord nur zuläßt, tn soweit sie unumgänglich, unaufschieblich oder durch den Per­sonenverkehr bedingt sind, wird ohne Debatte angenommen.

Absatz 2, der von der Kommission neu hinzugefügt ist, lautet:Dampfschiffe in transatlantischer Fahrt dürfen an Sonn- und Festtagen planmäßig innerhalb des Reichsgebiets die Ausreise nicht vornehmen. Ausgenommen sind die Dampfschiffe, welche die kaiserliche deutsche Post befördern."

Hanseatischer Bundesrathsbevollmächtigter Senator Dr. Klüg- mann: Ich bitte Sic dringend, den zweiten Absatz ganz zu streichen. Die Bestimmung geht von ganz unrichtigen Voraussetzungen aus. Am Sonntag selbst sind bei dem Auslaufen der Schiffe nur sehr wenig Arbeiten zu verrichten, cs handelt sich fast nur um die Auf­nahme der Passagiere, was wenig Arbeit macht, alle anderen Arbei­ten werden an den vorhergehenden Tagen erledigt. Wenn Sie nun das Auslaufen am Sonntag verbieten, dann wird es am Montag tattfinben, und es werden nun die Behörden bestürmt werden, daß ie zahlreiche nothwcndige Arbeiten, wie Einnahme von Kohlen, Effekten u. dergl., zulasten. Den Schiffsbienst können wir vergleichen mit einem Uhrwerk, aus dem man auch kein Rädchen herausnehmen darf, ohne daß das ganze Werk zum Stillstand gebracht wird. Im Weiteren werden Sic unsere Linien durch das vorgeschlagene Ver­bot stark beeinträchtigen, es wird Vieles, das uns jetzt zu Gute kommt, den ausländischen Dampfern zufließcn. Endlich liegt ja auch gar kein Grund vor, den Schifffahrtsverkehr nach anderen Priiizipicn zu behandeln, als den Eisenbahnverkehr, der dach auch am Sonntag stattfinden muß, um dem allgemeinen Interesse gerecht zu werden.

Abg. Cahensly (Ctr.): Der Einwand, daß unser Sonntags- Verkehr ausländischen Linien zu Gute kommen wurde, ist nicht stich­haltig, da es ausländische Rhedereien, die ihre Schiffe auch am Sonntag auslaufei, lasten, kaum giebt. Das thut nur unsere Ham­burgAmerikalinie. Der Herr Bundesbevollmächtigte irrt übri­gens, wenn er annimmt, daß die Aufnahme der Passagiere wenig Arbeit mache. Dabei wirken viele Leute indirett mit: Aerzte, Spediteure, ferner die Droschkenkutscher, welche die Auswanderer zum Dampfer befördern. Glauben Sie, daß diese Personen nach Verrichtung ihrer Arbeit noch zur Kirche gehen? (Heiterkeit.) Ich bitte Sie, den Kommissionsbeschluß aufrecht zu erhalten.

Abg. Stockmann (Rp.): Ich beanttage die Streichung d e s A b s a tz e s 2. Das Verbot des Auslaufens am Sonntage soll sich nicht crsttecken auf Schiffe, welche die deutsche Post führen. Dadurch, daß ihnen diese Arbeit zu Gute kommt, sind sie ohnehin schon vor anderen Schiffen bevorzugt, es würde also durch diesen Absatz nur noch eine zweite Bevorzugung hinzugefügt werden. Darin aber läge eine ungerechtfertigte Differenzirung, die wir nicht wünschen. Es kommt weiter hinzu die Thatsache, daß es nicht mehr sehr lange dauern wird, bis wir einen täglichen Verkehr mit Amerika haben. Würden bann unsere Dampfer am Sonntage nicht auslaufen, so würben zweifellos ausländische Rhedereien sich diesen Umstand zu Nutze machen. Das wäre ein schwerer Schaden für uns. Endlich haben wir mehrere Linien, auf denen die Aus­fahrt regelmäßig nm 1. und 15. jedes Monats ftattfinbei. Dieses ganze System, von dessen Existenz zweifellos zahlreiche Verträge berührt werden, würde durch die Annahme des Kommistionsbe- schlusses durchbrochen werden, da dann die Dampfer, wenn der be­treffende Termin auf einen Sonntag fällt, nicht auslaufen durften.

Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky: Gegenüber der Behauptung, daß ausländische Dampfer an Sonntagen nicht aus- laufen, beziehe ich mich auf das Reichskursbuch, dessen Angaben ich kraft der Autorität des Staatssekretärs im Reichspostamt so lange für richtig halte, bis mir der Beweis des Gegcntbeils crbrc.br ist. Ich finde hier zunächst eine transatlantische Linie, die von Liver­pool ausgeht, und deren Dampfer an jedem Donnerstag und Sonn­tag auslaufen, ferner eine Linie, deren Dampfer an jedem zweiten und vierten Sonntag von Marseille nach Australien abgeyen (hort, hört! rechts), dann eine Linie LondonBoston, deren Dampfer gleichfalls am Sonntag auslaufen. Dazu kommt der ganze Zwi­schenverkehr, der von Queenstown, Southampton und Cherbourg

ausgeht unb der sich auf den Sonntag mit erstreckt. Ich glaube, 1 hieraus ergiebt sich zur Genüge, daß das Auslaufen der ttans- atlantischen Dampfer ein zu wichtiger Faktor im großen Weltverkehr ist, um durch die Sonntagsruhe climinirt werden zu dürfen. Unser , deutscher Weltverkehr nach fremden Ländern hat eine so hohe handelspolitische, wirthschaftlichc und politische Bedeutung, daß ich diesen Interessen selbst diejenigen der Sonntagsruhe untcrorbnc. Soweit dürfen wir nicht gehen, daß wir diese Interessen der Sonn­tagsruhe zum Cpfer bringen. Ich meine, der Reichstag selbst würde sich dagegen sttäuben. Ich erwähne hier ein Vorkommniß, das mir in einem fremden Lande paffirt ist, dessen Namen ich nicht nennen will. Als ich dort einmal am Spätnachmittage eines Sonnabends t einen Brief ejrpebtren wollte, würbe mir von bem Beamten be­deutet, ich mochte nur den Brief in irgend einen Kasten stecken, aber beeilen brauchte ich mich nicht, da er vor Montag Mittags 12 Uhr nicht befördert werden würde. (Heiterkeit.) Ja, m. H., so gut- müthig ist man bei uns nicht, daß man sich etwas Derartiges gefallen ließe. Die Aufnahme des Absatzes in das Gesetz würde zyM Möglichteiten bieten: Entweder wir müssen auch den fremden Schiffen das Auslaufen aus deutschen Häfen am Sonntag verbieten; dann würden aber die andern Staaten sich wahrscheinlich revanchiren und uns das Aus­laufen von Southampton u. s. w. an Sonntagen verbieten, und cS würde unser Verkehr dadurch in die ärgsten Schwierigkeiten ge- rathen. Wenn wir aber den fremden Schifffen das Auslaufen nicht verbieten, dann würden die ausländischen Linien ihrerseits ihre Dampfer in Hamburg und Bremen auslaufen lasten und bann bie Leute, die am Sonntag reifen wollen, zu sich ziehen. Wir würden eine fremde Konkurrenz begünstigen, die im gegenwärtigen Moment sehr gefahrdrohend wäre. Es ist allgemein bekannt, daß man in fremden Staaten bie größten Anstrengungen macht, um den inter­nationalen Ueberseeverkehr in die eigene Kontrolc zu bekommen, und daß diesen Bemühungen sehr erhebliche Kapitalkräste zur Seite stehen. Darin liegt eine ernste Bedrohung unserer Ueberseeschiff- fahrt, die sich, im Falle wir das Auslaufen am Sonntag verbieten würden, in der Etablirung eines tterndländischen Sonntagsdienstes von unseren Häfen aus uns sehr fühlbar machen würde. Ich kann Ihnen die Versicherung geben: Ich stehe durchaus auf dem Stand­punkte, daß wir den arbeitenden Klassen die Sonntagsruhe erhalten müssen, unb ich glaube, wir werden in mancher Beziehung hierin noch weiter gehen können, als bisher, denn die Sonntagsruhe ist für die arbeitenden Klassen nicht nur eine wirthschaftliche und hygienische Frage, sondern zugleich eine Frage, die auf sittlichem Gebiete eine große Rolle spielt, die insbesondere für das Familien­leben eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat; aber ich glaube, diese Fürsorge für die Sonntagsruhe darf nicht soweit gehen, daß die großen Interessen des Weltverkehrs dadurch auf das Schwerste geschädigt werden. Ich ersuche Sie daher dringend, den Antrag Stockmann anzunehmen. Ich spreche hier im Namen der verbündeten Regierungen unb im eigenen Namen und kann Ihnen die Versicherung geben, daß die Aufrechterhaltung des von der Kommission vorgeschlagenen Absatzes 2 mir die Atterernstesten, viel­leicht unüberjteigbaren Schwierigkeiten bereiten würde, wenn ich das Gesetz bei den verbündeten Regierungen durchdringen will

Abg. Frese (freis. Vgg.): Ich kann mich dem Wunsche des Herrn Staatssekretärs nur anschließen. Zweifellos würden sich die ausländischen Rhedereien diese Bestimmung, wenn sie Gesetz würde, zu Nutze machen und unser überseeischer Schiffsverkehr, der zum Neide anderer Staaten eine so große Blüthe erlangt hat, würde mit einem Schlage gefährdet werden. Man beruft sich immer auf die Sonntagsruhe in England; Thatsache ist aber, daß die Engländer auch am Sonntag Ausfahrten vornehmen, wie Sie foeben von dem Staatssekretär gehört haben. Ich bitte Sie, zu bedenken, daß diese planmäßigen Abgangstage auf einer internationalen Vereinbarung beruhen. Es kann nicht Ihre Absicht sein, diese Vereinbarung um­zustoßen. Ohne dringende Nöthigung wenigstens dürfen wir das nicht thün.. Sie haben schon von dem Staatssekretär gehört, daß außerordentlich große Ansttengungen gemacht werden, bic deutsche Schifffahrt unter eine gewisse fremde Kontrole zu stellen; wenn Sie solche Einmischungen vornehmen, wie es hier beabsichtigt ist, dann werden Sie diese Besttebungen, denen Sie doch ganz gewiß nicht freundlich gegenüberstehen, auf das lebhafteste unterstützen. Es kommt noch ein anderes Moment hinzu: bekanntlich fährt der Schiffer am Freitag nicht aus. Sie mögen das einen Aberglauben nennen, aber jedenfalls ist es ein so fest eingewurzelter Aberglaube, daß S,e ihn in absehbarer Zeit nicht auSrotten werden. Aehnlich wie mit dem Freitag verhält es sich mit dem Montag. Sie würden also mit dieser Bestimmung vielleicht erreichen, daß, wenn am Donnerstag eine Expedition stattgefunden hat, die nächste erst wieder am Dienstag stattfinden würde. Wir stehen aber- doch im Zeichen des Verkehrs; da können wir solche Bestimmiingen nicht gebrauchen. Ebensowenig wie etwa daran gedacht werden konnte. Sonntags den Eisenbahnverkehr einzustcllen, ebensowenig können wir den Schiffsverkehr am Sonntag in dieser Weise einschränken. Ter Absatz würde nach meiner Ueberzeugung die Rhedereien außer­ordentlich schädigen, und nicht allein die Rhedereien, sondern auch die Arbeiter, die von ihnen beschäftigt sind, und auch die Passagiere, ne auf unseren Dampfern fahren. Es würde das ein uiihcilvollcr, chwer wieder gut zu machender Fehler sein. Denn wein, einmal diese Bestimmung Gesetz geworden ist, dann wird das Feld von anderer Seite erobert werden, unb es wird dann sehr schwer fein, es wieder zu gewinnen. Es ist immer schwieriger, wicderzuge- winnen als zu erobern. Ich hoffe daher, daß Sie den Absatz streichen werden. (Beifall.)

Abg. Schwartz begründet einen sozialdemokratischen Anttag, der das Auslaufen von Schiffen am Sonntag ganz verbieten will«

Abg. Rettich (kons.): Meine Freunde werden für die Sttei» djung des zweiten Absatzes des Kommissionsvorschlages stimmen. Was die Befürworter des Kommissionsanttags erreichen wollen, erreichen sie auf diesem Wege doch nicht, denn die lärmenden Arbei­ten und die Komptvirarbeiten, die sie Sonntags abschaffen wollen, gehen ja schon am Tage vorher vor sich.

Abg. Hilbck (nat.-lib.): Auch ich bitte Sie, den zweiten Absatz zu sttetchen. Wenn das Schiff nicht am Sonntag fährt, so muß es mn Montag fahren. Glauben Sie denn, daß sich ein einziger Passagier findet, der am Montag eine größere ttansatlantische Reise anttttt? Es ist ein alter Aberglaube im Volke, daß das, was man am Montag beginnt, nickst Wochen alt wird. Gegen diesen Aber- glauben können Sie nicht ankämpfen. Sie würden also Ihren Zweck doch nicht erreichen unb ber ganzen Sache mehr schaden, als nutzen. Dazu kommt, daß wir unter keinen Umständen die Kon- t!"renzfalngleit mit den anderen Staaten aufs Spiel setzen dürfen, öii Wirklichkeit toerbenja bie Schiffsleute burch ben Kommissions- antrag auch gar keine Sonntagsruhe haben, weil sie boch die noth- wcndigen Arbeiten verrichten müssen. y

2 Ibg. Bargmann (fr. Vpt.) äußert sich in demselben Sinne tretei?nterC C E^elner muye hinter bem der Gesarnrniheit zurück- , Abg: Metzger (Szb.) befürwortet den sozialbemokratischen An­ttag. Die Schiffsleute hatten schon so wie fo keine Sonntagsruhe.

Präsibent Graf Ballestrem: Ich eröffne bie hunbertste Sitzung in dieser Session. Aus diesem Umstande haben die Herren Schrift­führer Veranlassung genommen, hier den Präsidententisch so herr­lich zu schmücken; hierfür spreche ich meinen Dank aus.

Hierauf setzt das Haus die zweite Berathung der Seemannsordnung fort bei § 33, der die Arbeitszeit regelt.

Abg. Raab (Antis.) stimmt den sozialdemokratischen Anträgen M- Der Dreiwachendienst sei schon vielfach eingeführt; es stehe nichts seiner Verallgemeinerung im Wege.

Abg. Schwart, befürwortet die sozialdemottatischen Anttäge.

Abg. Frese (frs. Vgg.): Ich kann nur dringend davor warnen, die allgemeine Durchführnug des ein großes Personal beanspruchen­den Dreiwachendienstes auch für Schiffsoffiziere zu beschließen. Schon jetzt ist es den größeren Rhedern oft schwer, die nöthigen Offiziere zu finden; die Annahme des Antrages würde die Rheder nur zwingen, Personen ohne das Zeugniß für die großen Fahrten als Offiziere anzustellen. Wenn solche Offiziere dann die Wache beziehen, so haben sie oft in wichtigen Fällen Entscheidungen zu treffen, die bester von Leuten getroffen würden, die das Zeugniß haben. Darin liegt eine gewisse Gefahr, nicht nur für die be­treffenden Schiffe selbst, sondern auch für die Schifie, die ihnen begegnen. Diese wissen nicht, was für Offiziere auf dem anderen Schiffe find und richten sich nicht danach ein. Es wird dadurch auch für sie eine Gefahr herbeigeführt. Diese Bedenken gelten hauptsächlich für kleinere Rhedereien; gerade die Heineren Rhede­reien dürfen wir nicht in dieser Weise schädigen. Ucber die Ste­wards ist ja bei § 33 schon ausgiebig gesprochen worden. Ich will hier nur darauf Hinweisen, daß es sich bei deren Arbeit um die Befriedigung individueller Bedürfnisse handelt; wir können nicht eine schematische Bestimmung über die Dauer ber Arbeitszeit geben. Die Hauptsache ist, baß bafür gesorgt wirb, baß bie Ruhepausen lang genug sind, unb ich behaupte, bas sinb sic im Allgemeinen, na­mentlich währenb der Zeit, wo bic Schiffe im Hafen sind.

Unter staatssekrctär Rothe: Alle zu ber Vorlage gehörigen Materien sind in der Kommission in breimaliger Berathung durch- gefiebt worden. Auch die Einwendungen des Abg. Schwartz haben ausführliche Erörterung gefunden, und ihre mangelnde Berechti­gung ist in jedem Punkte klargestellt worden. Insbesondere haben sich die Bedenken wegen einer zu langen Dienstdauer der Stewards als unbegründet erwiesen. Ich bitte Sie, an der Äommisjions- faffung festzuhaltcn.

Abg. Raab (Antis.) beantragt, den Ausdruck transatlantische Fahrt zu ersetzen durchgroße Fahrt".

Kapitän zur See Schmidt: Der Ausdruck ttansatlantische Fahrt ist zwar bisher in Gesetzen nicht vorgesehen, kann aber nicht zu Mißverständnissen führen, da er von den Seebcrufsgenossen- schaften fanftionirt ist. Die Seeberufsgenossenschaften unterschei­den zwischen Wattenfahrt, kleiner und großer Küstenfahrt, atlan­tischer unb langer Fahrt. Die atlantische Fahrt ist bic Fahrt über den atlantischen Ozcan, die lange Fahrt diejenige über den stillen Ozean. Beide zusammen fallen unter den Begriff ber trans­atlantischen Fahrt.

Samstag, 30. Novemver 1901

Giehener Anzeiger