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30.5.1901 Erstes Blatt
 
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Ansicht geändert hätten und um der Bequemlichkeit ihrer Fiuanzaufftellung willen den Einfluß auf die ReichspolUik, den die Einrichtung der Mattikularbeiträge ihnen bietet, Preisgeben wollten.

Daß man die Gelegenheit einer Aenderung des Zoll­tarifs benutzen wird, umdie Reform mit allen Mitteln zu betreiben", ist, wie gesagt, sehr wahrscheinlich. Nicht wahr­scheinlich dagegen ist, daß der Reichstag auf das Verlangen, die Einzelstaaten von jedem Zuschüsse an die ReichSkasie zu befreien und Ueberweisungen wie Matrikularumlagen zu einer leeren rechnerischen Formalität zu machen, eingehen wird. Die Gründe, warum einereinliche Scheidung" zwischen Reichssinanzeu und den Finanzen der Eiuzelstaaten nicht wünschenswert ist, sind zu oft dargelegt worden, als daß eS nötig wäre, sie hier nochmals zu erörtern. Sie bestehen ungeschwächt fort und fallen weit schwerer ins Gewicht, als die den einzelstaatlichen Ministern erwachsende wertvolle Unbequemlichkeit.

Selbstverständlich wäre die Reform nicht durchzuführen ohne neue Steuern. Herr Zeyer hat in Stuttgart frei­lich versichert, von neuen Steuerplänen wisse er nichts; weder von Berlin noch von München her habe er etwas davon ge> hört. Wenn das heißen soll, es werde überhaupt an neue Steuern nicht gedacht, so wäre die Erklärung, die Regierung sei entschlossen, die Reform mit allen Mitteln durchzuführen, entweder nicht ernst zu nehmen, oder sie bezöge sich auf eine unbestimmte Zukunft. Reichsschatzsekretär v. Thielmann hat für das nächste Jahr ein Defizit von 70 bis 80 Millionen angekündigt. Woher sollte das gedeckt werden, wenn weder die Bundesstaaten mit ihren Matrikularumlagen mehr eiv- zuspringen hätten, noch neue Steuern geschaffen würden? Herr Zeyer meinte allerdings unter Hinweis auf die erhöhten Zolleinnahmen der letzten Zeit, wir befänden uns nicht in einer niedergehenden Konjunktur. Aber sollte Frhr. v. Thiel­mann sich so verrechnet und so wenig die Lage überschaut haben, daß er noch vor wenigen Wochen ein großes Defizit ankündigen konnte? Wollte man gegen dies weder Matrikular- umlagen noch Steuern ins Feld führen, so bliebe nichts übrig, als neuen Pump zu machen. Dazu wird aber hoffent­lich nirgends Neigung vorhanden sein.

Anderseits wird auch der Reichstag zu neuen Steuern keine Lust haben; wiewohl ja mancher einer Erhöhung der im Zusammenhang mit der Marinevorlage etngeführten Steuern nicht durchaus abgeneigt sein würde. Jetzt neue Steuern von größerem Umfange zu schaffen, empfiehlt sich schon deshalb nicht, weil die Revision des Zolltarifs bevor­steht, von der man sich erhöhte Einnahmen versprechen darf. Was die in Vorbereitung befindlichen Schaumwein- und Süßstoffsteuer von dem nächstjährigen Defizit nicht decken, werden die Einzelstaaten schon auf ihre Kappe nehmen müssen. Da hilft nichts. Die ungünstige Finanzlage des Reiches wird ja wohl nicht immer dauern. Wenn dann in einem der folgenden Jahre die Einzelstaaten Mehrüberweisuugen vom Reiche werden behalten können, werden sie sich sogar freuen, daß dieReichsfinanzreform" noch nicht dsrchgeführt ist.

Die Reichsfinanzreform

soll auf der zollpolitischen Konferenz vom 4. Juni ebenfalls zur Sprache kommen, an der von Seiten Hessens die Minister Rothe und Gnauth teilnehmen werden. Man will mit dem Zolltarifgesetze wohl auch die Franckenstein'sche Klausel ändern. In den letzten Jahren war fie ja thatsächlich durch die SchuldentilgungSgesetze, die den Einzelstaaten von den ihnen nach der Klausel verbleibenden Ueberschüssen der Neber- Weisungen über die Matrikularumlagen den größten Teil ab- nahmen, schon abgeändert worden. Ihr Wesen freilich ist unangetastet geblieben; denn nach wie vor bleiben die Einzel- staateu an den Reichsfinanzen interessiert. Die Höhe der Ueberweisungen und der Matrikularumlagen richtet sich nach dem Gedeihen und den Bedürfnissen des Reiches; hat das Reich Ueberschüffe, so erhalten auch die Einzelstaaten chren Anteil davon; kann eS seine Ausgaben nicht aus den eigenen Einnahmen decken, so müssen die Einzelstaateu tiefer in die Tasche greifen.

Das Wesen derReichsfinanzreform" aber ist gerade, daß dieser Zustand beseitigt werden und die Einzelstaaten an dem finanziellen Gedeihen und Verderb des Reiches nicht weiter Teil haben sollen. Der ersteReform"vorschlag von 1893/94 ging noch dahin, mittels 100 Millionen neuer Steuern den Einzelstaaten eine feste Reichsrente von 40 Millionen Mark jährlich zu garantieren; der zweite vom folgenden Jahre wollte unter Verzicht auf diese Rente nur feststellen, daß dir Matrikularumlagen die Ueberweisungen niemals übersteigen dürften. Der Reichstag hat beide Vor­schläge abgelehvt, und die Eiuzelstaaten werden gestehen müssen, daß das bis jetzt zu ihrem Vorteile gewesen ist. Denn es kam eine Reihe von fetten Jahren, die ihnen Ueber schüsse in den Schoß warfen, auf die sie nach derReform" keinen Anspruch mehr gehabt hätten. In Voraussicht minder angenehmer magerer Jahre haben fie indes nie aufgehört, unter Führung des Herrn v. Miquel nach derReform" zu rufen. Jetzt, wo das Reich vor einem Defizit steht, das entweder mit neuen Steuern oder mit Matrikularumlagen zu topfen ist, erhebt sich der Ruf ganz besonders eindringlich. In der württembergischen Abgeordnetenkammer erklärte Finanz Minister Zeyer, daß nunmehr innerhalb der Regierungen die Hindernisse beseitigt seien, die bisher der Reichsfiuanzreform entgegenstanden. Die Regierungen seien entschlossen, die Reform mit allen Mitteln zu betreiben. Eine solche sei nötig, da größere Rückschläge für viele deutsche Staaten, nicht die größeren, geradezu verhängnisvoll wären. Er hoffe, > auch der Reichstag helfen werde, den Reichsfinanzen Ständigkeit und Sicherheit zu geben.

Es ist allgemein aufgefallen, daß der Minister von Hindernissen innerhalb der Regierungen" sprach. Man glaubte doch, alle Regierungen seien in dieser Frage längst änig. Sollten fich unter ihnen solche befunden haben, die )ie jetzige Einrichtung vom föderativen Standpunkte aus zu schätzen wußten, so wäre es sehr bedauerlich, wenn sie ihre

Politische Tagesschau.

TerFreisinnwirdregierungsfähi g", unter dieser Spitzmarke brachten dieTresdener Reuest. Rachr.^ kürzlich folgende Mitteilung:

,,Wie wir von einer Seite, die wohl in der Lage ist, hierüber genau informiert zu sein, erfahren, haben irr letzter Zeit Verhandlungen mit einem Mitglied der Frei­sinnigen Vereinigung stattgesunden, wonach die Berufung, eines Angehörigen dieser Partei zu einem hohen Staats­oder vielmehr Reichsamt in Frage steht. Ter Punkt, über den hierbei noch Schwierigkeiten bestehen, würde die Frage der Erhöhung der Getreidezölle sein; doch würde bei Normierung eines Tarifsatzes, der nur eine nominelle Erhöhung des gegenwärtigen Zolles bedeuten und da­durch den durch seine öffentlichen Versprechungen ge­bundenen Reichskanzler nicht dementieren würde, sich dieses Bedenken voraussichtlich unschwer heben lassen. Tie weitere Entwickelung der Ereignisse wird sehr bald Licht auf diese Vorgänge werfen. Sind diese Mitteilungen aber zutreffend, woran wir zu zweifeln keinen Grund haben, so werden gewisse publizistische Intermezzi, die in den letzten Tagen die öffentliche Meinung in Deutschland auf­geregt haben, schnell verständlich. Tenn dann wird auch dem unerfahrensten Politiker klar, welchem Zwecke die offiziöse Kampagne dienen soll, die mit dem be­kannten Artikel der freisinnigenWeserztg." über die Konservativen eingeleitet worden und von einer Reihe offiziöser Blätter noch fortgeführt wird. Turch diese vorr geschickter Hand in verschiedene Organe verteilten Mit­teilungen soll an gewisser Stelle der Eindruck hervor­gebracht werden, daß die Konservativen sich in tendenziöse Parteiinteressen verbissen haben und lediglich durch diese geleitet die kaiserliche Politik in den inneren wie aus- wärttgen Fragen zu bekämpfen suchen. Auf diese Weise soll für die Berufung eines freisinnigen Staatsmannes das Feld vorbereitet werden."

Hierzu schreibt dasBert. Tagebl." gewissermaßen? parteioffiziös: Wir sind in der Lage, diese Mitteilungen

Die laviuv. HaushaltunMulk $n Fiudhrim Arsvivz Hveryesse«.

Tie zu Lindheim seit 1889 bestehende Haushaltungs­schule des landwirtschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen steht unter Oberleitung und Verwaltung des landw. Bezirksvereins Büdingen ^und eines Aufsichtsrats zu Lindheim, und hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 1620 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung berientgen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, ein­fachen bürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, sie an Reinlichkeit, Pünktlichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haushalt zu gewöhnen, und auf Geist und Gemüt bildend einzuwirken.

In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen vorzugs­weise Unterricht und praktische Anleitung im Kochen. Die Unterweisung erfolgt hierin abteilungsweise an zwei Koch­herden und ist auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen sog. Hausmannskost gerichtet. Weiter wird unterrichtet im Konservieren von Nahr­ungsmitteln, wie Einmachen von Gemüsen und Früchten, Einsalzen von Fleisch, Räuchern von Fleisch und Wurstwaren, sodann im Backen, im Waschen, in der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln und Putzen. Hieran schließen sich an: Molkerei­wesen (Behandlung der aus dem Orte Lindheim bezogenen Milch und Bereitung von Butter und Käse in der in dem Anstaltsgebäude eingerichteten kleinwirtschaftlichen Mol­kerei), Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegartens, sowie Zucht und Pflege des Geflügels. Gründliche Unterweisung erfolgt ferner in der Fertigung weiblicher .Hand­arbeiten (Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnäh'en mit der Hand und der Maschine, Kleidermachen, wobei sich die Mädchen für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen). Auch wird in den Fortbild­ungsfächern, nämlich im Rechnen, in der Abfassung von Aussätzen und Briefen und in der Buchführung Unterricht ertielt, wie auch Unterricht in den Anfangsgründen der Gesnndheits- imi> Krankenpflege erfolgt. Es ist in der Anstalt für eine geist- und gemütsbildende Lektüre ge­sorgt, und wird der Gesang gepflegt. Ein Klavier ist der unentgeltlichen Benutzung der Mädchen überlassen.

Tie unmittelbare Leitung der Anstalt ist einer Vor­steherin (Hausmutter) und einer Assistentin (Jndustrie- lehrerin) übertragen, welche beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem erteilen in der Anstalt der Großh. Kreisarzt zu Büdingen, ein Landwirtschaftslehrer, ein Volksschullehrer und der Kreis-Obstbautechniker Unterricht.

Es finden jährlich zwei Unterrichte kursevon je fünf Vkonaten statt, in welchen jede Schülerin für Unter­richt, Wäsche und Logis 20 Mk. bei dem Eintritt, und für Kost und Verpfleguna pro Tag 1 Mk. in Monatsraten prä- numerando am 1. jeden Monats schuldet und zu entrichten hat. Außerdem sind noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten.

Vom Tage des Eintritts an, also während des Kursus, dürfen die Mädchen ohne Erlaubnis oder Auftrag der Hausmutter außerhalb der Anstalt nicht ver­kehren und sie haben sich der eingeführten Hausord­nung uwveigerlich zu fügen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Aussichts- und Lehrerpersonal, Freundlichkeit, Verträglich­keit und liebevoller Verkehr unter einander und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Arbeiten zur strengsten Pflicht gemacht.

An Sonn- und Feiertagen werden die Mäd­chen veranlaßt, den Gottesdienst ihrer Konfession zu be­suchen, wobei die Hausmutter bezw. die Assistenttn die Segleftung übernimmt. Morgens vor dem Frühstück, vor

Gießen, 23. Mai 19OL Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen iämmtliche mit der Ausführung des Krauten- verftcheruugSgesetzeS betraute Behörde» «ud

Stellen des KreifeS.

Im Verlag der Buchhandlung von Emil Roth zu Gießen sst un^r dem TitelF u ch s b e r g e r s E n t s ch e i d u n g e n, El IX, Krankenversicherungsgesetz, enthaltend sämtliche Ent­scheidungen des Reichsgerichts, der Deutschen Verwaltungs- gerrchtshöfe und Oberlandesgerichte, sowie zahlreiche Ent­scheidungen anderer Gerichte und Verwaltungsbehörden auf beni Gebrete der Krankenversicherung, gesammelt von I. Kordel ein Werk erschienen, dessen Anschaffung wir allen Beteiligten auf das Angelegentlichste empfehlen können. Tas Werk ist soeben m zweiter Auflage herausgegeben worden und enthalt auf 576 Seiten die vorerwähnten Entscheid­ungen aus der Zeit seit dem Bestehen des Krankenver- ftck)erungsgesetzes bis auf die neueste Zeit. Die Sammlung schließt sich, an das System des Krankenversicherungs­gesetzes au; der Gesetzestext ist mit abgedruckt. Es ist hiermit qin außerordentlich wertvolles Hilfswittel für die Praxis gegeben.

. Dcr Preis stellt sich auf 10 Mark für das broschierte, auf 12 Mark für das gebundene Exemplar.

, .v Bechtold.

und nach dem Mittagessen und abends vo-r dem Schlafen­gehen findet gemeinsames Gebet statt.

Besuche von Eltern und Schwestern sind gestattet, solche anderer Personen nur unter Begleitung eines Mit­glieds des Aussichtsrats.

In die Anstalt sind mitzubringen: 1 Bett­decke, 1 Unterbett, 1 Kissen, (Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 3 Betttücher, 2 einfache Truckzeugkleider, 6 Hemden, 4 Hand­tücher, 2 Bettjacken (Kleider und Wäsche gezeichnet), 1 Klei­derbürste, 1 Schuhbürste, 1 Zahnbürste, 1 Regenschirm, 1 Nähstein, Zeug und Leinwand zur Anfertigung bezw. Unterhaltung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken rc. und 2 Vorhäng- schlötzchen.

Am Schlüsse des Kur.sus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zeugnissen über Betragen und Leistungen, sowie eine feierliche Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörige eingeladen worden.

Der II. Kursus pro 1901 beginnt Montag den 1. Juli und wird Samstag den 30. November geschlossen werden.

DieMeldungen hierzu sind bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des landw. Bezirksvereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe des Vor- und Zunamens, des Tags, Monats und Jabres der Geburt und des Wohnorts der Schülerin und des Namens der Eltern oder des Vor-, mundes schriftlich einzureichen.

Beim Eintritt in die Anstalt hat eine jede Schülerin ein ärztlichesZeugnis vorzulegen, das sich über ihren Gesundheitszustand, sowie weiter darüber aussprechen muß, daß gegenwärtig keine ansteckende Krankheit in ihrer Fa­milie und bei deren Hausbewohnern bestehe.

Lindheim, den 11. April 1901.

Der Vorsitzende des landw. Bezirks Vereins Büdingen. Jrle, Kreisrat.

Der Auffichtsrat:

Westernacher, Oberamtmann. Frau West er nach er. Buß, Schulrat. Bär, Pfarrer.

Lipp, Bürgermeister. König, Beigeordneter.

Nr. 184 Erstes Blatt.

151. Jahrgang

Donnerstag 30. Mai 1901

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Adresse für Depeschor Anzeiger Sichen.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen