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30.1.1901 Zweites Blatt
 
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Aus Stadt und Zand

Polizeitruppe

und auf Seite 716: Baal-River Colony, Gonv.

Baden-Powell, Gen. Maj."

DerHofkalender" hat, wie es scheint, nun allerdings chon vorausgesehen, daß er mindestens ein allgemeines Kopfschütteln seiner nichtenglischen Leser Hervorrufen würde, und, um sich rechtzeitig zu decken und jeden Vorwurf einer Britendienerei zu entkräften, hat er in der Vorrede seines Jahrgangs 1901 wörtlich geschrieben:

Um beiden Teilen gerecht zu werden der Hof­kalender verzeichnet eben historisch möglichst treu die poli­tischen Vorgänge mit ihren Folgewirkungen, ohne selbst Stellung zu nehmen sind die beiden Freistaaten mit ihren Präsidenten und den bei ihnen beglaubigten und noch nicht abberufenen diplomatischen Vertretern beibe­halten worden, da ja die Lage in Süd-Afrika noch durch­aus unklar, und eine endgiltige Entscheidung noch nicht gefallen ist. Zugleich aber wurde bei dem Artikel Groß­britannien unter den afrikanischen Kolonien sowohl die Oranje-River Colony als die Vaal-River Colony einge­stellt."

Rein, der Hofkalender nimmt für niemand Stellung. Er wird den beiden Republiken s ogerecht", daß sr aller­dings auf Seite 887 den ArtikelOranje-Freistaat" bei­behält, jedoch nimmt er den dadurch erweckten Glauben, als sei er noch ein selbständiger Staat, sofort durch den Zusatz:Der Freistaat wurde am 28. Mai 1900 unter dem Namen Oranje-River Colony dem Britischen Reich einver­leibt" und auf Seite 1013 wird einem ebenfalls unter dem ArtikelSüdafrikanische Republik" die Annahme, als habe man es mit der alten Transvaalrepublik zu thun, gleich widerlegt durch die Bemerkung:Die Südafrikanische Republik wurde am 1. September 1900 dem Britischen Reich als Vaal-River Colony einverleibt."

So wird der Hofkalender den beiden Republikenge­recht", indem er scheinbar sie noch aufführt, als Staaten, aber in Wirklichkeit selbst da, wo er sie unter altem Namen registriert, dies nur als historische Reminiszenz anführt, indem er duvch den Zusatz,wurde dem Britischen Reich einverleibt", ihnen zum zweiten Mal die Existenzberech­tigung abspricht.

Außerdem dürfte der Hofkalender, der ein diplomatisch­historisches Handbuch sein will, wissen, daß, solange bei einem Staate beglaubigte und nicht abbernfene! diplomatische Vertreter in diesem Staate sich aufhalten, dieser noch als solcher angesehen wird, und daß die Einverleibung der Republiken bis heute noch nirgends notifiziert wor­den und daher st a a t s r e ch t l i ch n i ch t geschehen ist, und daß man, solange ein staatsrechtlich-völkerrechtlicher Erwerbs­akt zur Einreihung eines fremden Gebietes in einen anderen Staat noch nicht erfolgt ist, dieses fremde Gebiet eben nicht zu dem anderen Staate gehörig betrachten kann: auch im Hofkalender nicht. Tas hätte der Hofkalender wissen müssen, auch heute, wie er es doch im Jahre 1871 wußte. Damals stand im Hofkalender 1871 bezüglich des Verhältnisses von Frankreich und Deutschland auf Seite 874 zu lesen:Ein staatsrechtlicher Akt über die Abtretung eines Ge-

Schaden angerichtet, namentlich an Häusern, Zäunen und Brunnen.

Wie aus Neukirchen (Kr. Hünfeld) mitgeteilt wird, hat der Blitz Sonntag abend in das Gehöft des Bauern Joh. Schott eingeschlagen, wobei vier Stück Rindvieh und eine Ziege getötet wurden.

Auch in Berlin und Umgegend hat der heftige Sturm mannigfachen Schaden angerichtet. Abgerissene Blech­schilder, umgelegte Zäune, zerrissene Fahnen gaben Zeugnis von der Kraft des Sturmes.

Auf der Kleinbahnstrecke Potschappel-Wilsdruff ist ein G ü t e r z u g durch heftigen Sturm den Kesselsdorfer Via­dukt hinuntergetrieben worden. Fünf Wagen sind stark beschädigt. Personen sind nicht verletzt.

Der Dampferverkehr zwischen England und Frank­reich ist eingestellt worden. Auch in ganz Oesterreich richtete der Sturm großen Schaden an. Man meldet ferner aus Madrid vom 28. d. M.: Bei dem gestrigen Sturm ist bei San Sebastian ein Fischerboot gesunken. Die ganze Besatzung, 21 Mann, sind ertrunken.

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Telegramme des Gießener Anzeigers.

Kassel, 29. Jan. Das Hochwasser der Fulda und ihrer Nebenflüsse ist weiter gestiegen und oberhalb des Stadtgebietes am rechten Ufer ausgetreten. Ein Teil der unteren neuen Stadt von Kassel ist überschwemmt. Der Straßenbahnbetrieb ist unterbrochen.

Dresden, 29. Jan. Der Sturm hat großen Schaden angerichtet. U. a. wurde vom Opernhause ein Teil des Daches abgedeckt, sodaß am Sonntag und Montag keine Vorstellung stattfinden konnte.

Wien, 29. Jan. Der schon seit einigen Tagen hier wütende Sturm dauert fort, wodurch viele Unglücksfälle hervorgerusen werden. In Gran wurde der Bischof beim Gange zur Kirche vom Sturm nieder geworfen. Er erlitt eine Gehirnerschütterung.

Königin Viktoria abreisen. Die Großherzogin wird vor­aussichtlich in Rußland bleiben, bis der Großherzog aus England zurückgekehrt ist. Rittmeister Kraemer wird den Großherzog in Köln erwarten, um Höchstdenselben nach Eng land zu begleiten.

Darmstadt, 28. Jan. Eine ebenso würdige wie stim­mungsvolle Gedächtnisfeier für den dahingegangenen Arnold Böcklin wurde gestern im Saale der Freimaurer oge durch den Hessischen Goethebund veranstaltet und hatte ein zahlreiches distinguiertes Publikum angezogen. Pro- essor Arnold Mendelssohn leitete die Feier durch einen laviervortrag ein, worauf Professor Dr. Harnack einige Gedichte (Ein Sommerfest in der Campagna" undEin Zesuch bei Böcklin in Fiesole" von Paul Heyse,Zum 60jährigen Geburtstag Böcklms" von Gottfried Keller und Zu des Meisters Tod" von Wiedmann) mit warmem Aus druck wiedergab. Die Gedächtnisrede des Museumsdirektors Professor Dr. Back zeichnete sich durch Gedankeninhalt, Kunst Verständnis und schöne Form aus.

Wetzlar, 28. Jan. In der Lenhard'schen Wirtschaft zu Reiskirchen (Kreis Wetzlar) brach gestern zwischen einigen jungen Burschen ein Wortwechsel aus. Um Thätlich keilen vorzubeugen, wollte der Wirt die Burschen aus dem Lokal entfernen. Hierbei mußte er Gewalt anwenden. Im Verlauf des Ringens erhielt Lenhard einen Stich, an dessen Folgen er kurz darauf verstarb. Der Thäter ist bere.tS verhaftet und befindet sich im hiesigen Untersuchungsge­fängnis.

fc. Marburg, 27. Jan. Das Privatkomitee zur Er­bauung eines Kaiser Friedrich-Denkmals hier ist durch eine Anzahl Magistratsmitglieder und Stadtverordnete vermehrt worden. Der Erbauungsfonds vergrößert sich mit jedem Tage.

-w- Frankfurt, 28. Jan. Die Beisetzung des ver­storbenen Frhrn. Wilh. Karl v. Rotschild fand heute

Vermischtes.

* Berlin, 28. Jan. Die in der Straußbergei fit aße wohnende Inhaberin einer chemischen Waschanstalt, F au Pfaff, hat in der letzten Nacht in einem Augenblick bet Verzweiflung ihre beiden Knaben im Alter von vier und acht Jahren durch Leuchtgas vergiftet und sich dann selbst zu töten versucht. Wiederbelebungsversuche ou den Kindeiu stieben erfolglos. Frau Pfaff wurde bewußtlos und schwer eidend, aber noch lebend aufgefunden und nach dem städtischen krankenhaus am Friedrichshain übergesührt, wo sie auf den Tod darniederliegt. Die Frau hatte oft geäußert, daß sie )ie Sorge, woher sie die Miete für den Laden nehme, nicht überleben werde.

* Die holländischen Zeitungen,sind in diesen Tagen voll von den Berichten über die bevorstehende Hoch­zeit der Königin. Die Hauptpunkte des allgemeinen Plans der Dekorationen sind jetzt festgestellt. Weiße Lilien, Tulpen und Orangenblüten sind für den Blumenschmuck gewählt. Der Gemeinderat wird der Königin ein prächtiges Taselservice aus 220 Stücken von antikem blauen Porzellan chenken, die Damen der holländischen Aristokratie einen goldenen Spiegel und ein schönes Diamantenarmband. Am 6. Februar werden lebende Bilder gestellt, mit denen Jonk- heer de Steurs eifrigst beschäftigt ist. Während des Auf­enthalts des königlichen Paares in Amsterdam werden die Geschenke der Hauptstadt und der anderen holländischen Städte überreicht werden. Tas Geschenk des Haags wird dagegen vor der Hochzeit übergeben. Zur Unterstützung der Journalisten wird ein Preßbureau, nicht weit vom Telegraphenamt eingerichtet; es ist sogar möglich, daß besondere Drähte direkt nach dem Preßbureau gelegt werden. ,

Gießen, 29. Januar 1901. j

♦♦ Ordensverleihungen. Der Großherzog hat zum 27. Januar verliehen: dem Generalmajor und Kommandeur 1 der 49. Infanterie-Brigade von Ploetz und dem General major und Kommandanten von Darmstadt von Daum das ! Komturkreuz 1. Klasse; dem Oberstleutnant von Glasenapp ; beim Stabe des 4. Jnf.-Regts. (Prinz Carl) Nr. 118 und : dem Oberstleutnant z. D. Frhrn. von Eynatten, Komman­deur des Landwehrbezirks Friedberg, das Ehrenkreuz; dem Major Küchler, Bataillons-Kommandeur im 4. Infanterie- Regiment (Pcinz Carl) Nr. 118, und dem Major z. D. Bender, Bezirksoffizier beim LandwehrbezirkII Darmstadt, da- Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmütigen.

* Wohlth'atigkeits Koozert des Kroubauer'fcheu Quartett- Vereins. Wir sind heute in der Lage mitzuteilen, daß der Nettoüberschuß des Konzertes vom 20. Januar 747 Mk. be­trägt, welche Summe der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt ist. Dem Quartett-Verein, der sich oft schon in den Dienst der Wohlthätigkeit stellte, wird niemand die Anerkennung versagen, am dankbarsten werden sicher aber unsere kleinen Mitbürger sein, die nun wieder ihr Tischlein­deckdich wohlvorbereitet in der Schul? vorfinden.

Theater-Verein. Die 6. VorstellungGaleotto" mit Herrn Löhr als Gast wird am Montag den 4. Februar stattfinden.

* Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts braucht für Fehler in einer Anzeige, die infolge unleserlich oder undeutlich geschriebenen Manuskripts ent­standen, kein Ersatz geleistet zu werden, da Anzeigen, die man einer Zeitung zum Abdruck gesendet, deutlich geschrieben sein müssen. Es sei also allen Inserenten empfohlen, mög­lichst deutlich geschriebene Inserate aufzugeben.

ff Sich, 28. Jan. Den anfangs gefaßten Plan, mit der in diesem Jahre hier statifindenden Generalver­sammlung des Landes«Gewerbevereins eine ober­hessische Gewerbe-Ausstellung zu verbinden, hat man nun endgiltig fallen gelassen. Auch wird die mit der General« Versammlung verbundene Ausstellung von Schülerarbeiten und Gesellenstücken nicht eine solche fürs ganze Großherzogtum sein, sondern nur Arbeiten aus der Provinz Oberhessen zeigen. Doch gilt es auch hierfür umfaffende Vorarbeiten zu erledigen, um einen würdigen Verlauf erwarten zu laffen. Nach den Verhandlungen der gestrigen Generalversammlung des hiesigen Orts-Gewerbe-Vereins wird die Ausstellung 14 Tage währen, sodaß sie an drei Sonntagen offen ist, an denen Militärkonzerte statlfinden werden. Der dritte und letzte Sonntag wäre bann wohl gleichzeitig der Termin für die Generalversammlung des Landesgewerbevereins. Die Kosten wird zum Teil die Gemeinde tragen, der andere Teil soll vom hiesigen Verein aufgebracht werden. Als Raum für die Ausstellung ist das Rathaus mit seinen großen lichten Sälen vorgesehen. Die Generalversammlung wird in der Turnhalle abgehalten werden, das gemeinschaftliche Mittag- effen in der Heiland'schen Wirtschaft. Hier werden wohl auch in dem Garten die sonntäglichen Militärkonzerte statlfinden.

-sch. Darmstadt, 28. Jan. DaS spurlose Verschwinden des im hiesigen Inf. Leibgarde-Regiment Nr. 115, stehenden türkischen Offiziers Leutnant Mamed Akif erregt be­rechtigtes Aufsehen. A. ist ca. 33 Jahre alt, ledig und dient seit ca. einem Jahre in der Leibkompaqnie des Leibg.- RegtS., vorher hatte er den Rang eines Oberleutnants in der türkischen Armee inne. Er war noch bei der gelegentlich der Krönungsfeier am 18. Januar von der Militärbehörde veranstalteten Festlichkeit zugegen, ohne daß man irgend eine Vermutung hatte und wird seitdem vermißt. Er hatte feinen schl^testen Civilanzug und ganz abgetragene Stiefel an. Recherchen bei Bahnbehörden rc. haben mit Sicherheit bisher nicht ergeben, daß A. von den hiesigen Bahnhöfen ab­gereist ist.

Darmstadt, 28. Jan. Wie aus St. Petersburg mit- geteilt wird, werden der Großherzog und der Großfürst Thronfolger, welcher den Kaiser von Rußland vertritt, Dienstag, den 29. Januar nach England zur Beisetzung der

bietsteils an Deutschland hat zur Zeit noch nicht statt­gefunden, weshalb sich die folgenden Notizen auf ganz Frankreich bezielsen. (Siehe S. 802 einige speziellere An­gaben über die General-Gouvernements, welche von feiten des Königs von Preußen in dem von den deutschen Truppen okkupierten Gebieten errichtet sind.)"

Das war ganz korrekt, und eine Zuteilung etwa von Elsaß und Lothringen unter eine deutsche Rubrik ist im 1871 Hofkalender nicht zu finden. Hätte heute die Redaktion des Hofkalenders ebenso korrekt verfahren, so hätten, wie 1871 die von deutschen Truppen okkupierte» Gebiete unter Rubrik Frankreich als augenblicklich in deutschen Händen befindliche Generalgouvernements Elsaß und Lothringen erwähnt waren, in dem Jahrgang 1901 desselben Kalenders die von den englischen Truppen (in Wirklichkeit allerdings nicht) okkupierten Gebiete unter der Rubrik:Oranje-Freistaat" undSüdafrikanische Republik" als augenblicklich (allerdings nur in der Phantasie der Eng­länder) in englischen Händen befindliche Gouvernements erwähnt werden müssen, mit Baden-Powell an der Spitze der militärischen Verwaltung der Gebiete, in denen er aber sonderbarer Weise nicht zu finden ist.

Statt dessen wird registriert, daß die Republiken dem britischen Reiche einverleibt sind, obwohl ein diesbezüglicher staatsrechtlich - völkerrechtlicher Akt, den der Hofkalender selbst im Jahrgang 1871 als Vorbedingung einer der­artigen Aenderung angiebt, nicht stattgefunden hat! Sie tempora mutantur!

Man kommt aus allerlei Vermutungen, wenn man be­denkt, daß der Hofkalender in'Gotha geboren wird,, und der frühere durchaus nationale Verlag eine Gesellschaft ge­worden ist. Doch ist das Letztere wohl kaum erheblich, denn ein Verlag braucht nicht immer zu wissen, was die Redaktion der von ihm verlegten Schriften alles behauptet.

Eins ist nur gut: daß sich die Buren nicht auf den Hofkalender zu verlassen nötig haben, und weiter ist That- sache, daß weder sie noch die Engländer vorläufig an die Richtigkeit der Gothaischen Staatenverteilung glauben.

Gerichtssaal.

Darmstadt, 28. Jan. (Strafkammer I.) Eine irinzipielle baupolizeiliche Frage gelangte in >er Berusungssache gegen den Architekten Pattri hier und den Maurermeister Meier I. von Eberstadt wegen Ueber- tretung der Art. 64 Abs. 3 und 79 der allgemeinen Bau­ordnung zur Entscheidung und wird vielleicht auch noch die Revisionsinstanz beschäftigen. Der erstere Artikel be­zeichnet Feuerstätten, Feuerungsanlagen als der baupolizei­lichen Genehmigung bedürfend, der letztere Artikel stellt jede Abweichung von dem genehmigten Bauplan, sofern die be­treffende Arbeit an sich genehmigungspflichtig ist, unter Strafe. P. leitete den Bau zweier in der hiesigen Martins- traße errichteten Villen, M. führte die Maurerarbeit hieran aus. In jedem der beiden Bauten wurden von ihm unter Abweichung von dem genehmigten Bauplan vier dort nicht eingezeichnete Kamine angelegt. Dieselben sind, da die Villen mit Zentralheizung versehen sind, zur Zett als Ven­tilationsschächte bestimmt, entsprechen jedoch tn ihrer ganzen Anlage den Erfordernissen von Heizungsttiminen, und können mit geringen Aenderungen in )olche verwandelt werden. Sie sind über Dach, Schornsteine mit _<|-angOor* richtung und gehen bis in den Keller. Nach Verschluß der Fimmerventilationsöffnungen und Anbringung einer Rei- nigungsthür im Keller kann jederzeit ein Ofen an sie an- geschlofsen werden. P. bezweckte hiermit, eine etwaige spatere Ersetzung der Tampfheizung durch Ofenheizung mit mög­lichst geringen Kosten und Störungen zu gewährleisten und auch Feuersgefahr bei mißbräuchlicher Benutzung der Ven­tilationsschächte zu Heizzwecken zu vermeiden. Auf Grund des dermaligen Zwecks der Schächte zur Ventilation be­stritten die Angeklagten ihre Schuld (Ventilationsrohre sind nicht genehmigungspflichtig). Gegen das sich dieser Auf­fassung anschließende freisprechende Schöffengerichtsurteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Tas Be­rufungsgericht erachtete die fragliche Uebertretung für ge­geben und erkannte auf Geldstrafe von je 5 M ark. Die fraglichen Kamine seien zu eventuellen Heizzwecken be­stimmt und hierzu ichrer Anlage nach geeignet, also als Feuerungsanlagen, genehmigungspflichtig. .

Petersburg, 28. Jan. Der Staatsrat Dr. I e r s ch o f f wurde wegen Bigamie zum Verlust aller Rechte und Einreihung in die Arrestantenabtettung aus Jahre verurteilt.

morgen auf dem israelitischen Friedhöfe statt. Die Gießener israelitische Religionsgesellschaft war durch den Großh. Provinzialrabbiner Dr. Hirsch seid und ihren Präsidenten Bankier Grünewald vertreten, um ihrem Gönner die letzte Ehre zu erweisen. Die Familie des Ver- ilichenen ließ heute vom Armenamt 1000 Mk. verteilen. Jeder sich Meldende erhielt, sofern er über 25 Jahre alt war, 1 Mk. Es entstand eine wahre Völkerwanderung nach )em Armenamt. Die zahlreichen Almosen Erhoffenden, die ich auf dem Wege zum Friedhof aufgestellt hatten, erhielten nichts.

** Kleine Mitteilungen ans Hessen und den Nachbarstaaten. In Darmstadt ist bei einem Wechselbrand in einem Hause )er Erbacherstraße ein 11/2 jähriges Kind erstickt. Die verw. Frau Dr. v. Brüning hat der Stadt Höchst ein Legat von 30000 Mk. überwiesen zur Gründung einer Ferienkolonie.

DerGothaische Hofkalender 1901 und 1871.

Im GothaischenHofkalender" stehl unter Großbri­tanniens Asritanischen Kolonien auf Seite 715:

Oranje - River Colony, Gouv. [ ..... ] ... .> Polizeitruppe Baden-Powell, Gen. Maj."