Ausgabe 
29.11.1901 Drittes Blatt
 
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Gießener Anzeiger

Sonderausgabe zu Nr. 282

Zreitag, 29. November 1901

Rotattonsdmck und Verlag der Brühl'scheu Universitäts-Druckerei (Pietsch Erben), Gießen.

Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.

Neueste Meldungen.

Origirraldrahtmelduugen des Gießener Anzeigers.

Berlin, 29. Nov. Die Stadtverordneten-Versammlung hat gestern beschlossen, den vom Magistrat nach dem Wunsch des Kaisers ausgestellten Entwurf zur Ausgestaltung der Straße Unter den Linden zuzustimmen.

Berlin, 29. Nov. DieVoss. Ztg." meldet aus Ko bürg: yn einigen Tagen folgt die Prinzessin Elisabeth von Hessen ihrer Mutter nach Nizza.

Berlin, 29. Nov. In Abgeordnetenkreisen ist man der Memung, daß die Generaldebatte des Etats im Reichs­tage weit interessanter werden dürfte wie die des Zolltarifs. Es liegt die Absicht vor, eine ganze Reihe von Fragen an- -nschneiden, hie die öffentliche Meinung vielfach bewegt haben.

Den Höhepunkt der Verhandlungen dürste die China- debatte bilden.

Köln, 28. Nov. Ueber das Vermögen des Dr. Heinrich Pfahl in Bonn, der zu zahlreichen Erzbergwerken intime Beziehungen unterhielt, u. a. auch zu den norm. Fernie scheu Braunsteinbergwerten, wurde der Konkurs eröffnet.

Köln 0. Rh., 29. Nov. Bei der Station Buir auf der Sttecke DürenKöln entgleiste gestern abend ein Per­sonenzug, wobei mehrere Wagen zertrümmert wurden. Zwei Personen sollen, soweit bis jetzt festgestellt wurde, getötet, 18 mehr oder weniger schwer verletzt sein.

Madrid, 29. Nov. Eine reiche Dame hatte den Armen eine halbe Million Pesetas hinterlassen, die gestern verteilt werden sollten. Ganze Scharen stürzten in das betreffende Gebäude und zerbrachen Thüren und Treppenge­

länder. Es entstand ein furchtbares Gedränge, bei dem viele Personen verletzt wurden. 60 Schutzleute hatten Mühe, den Platz mit blanker Waffe zu säubern. Die Ver­teilung soll noch praktischer organisiert werden.

Detroit, 28. Nov. Auf der Wabashbahn stteß in der Nacht bei Seneca ein Eisenbahnzug, von dem zwei Waggons mit Einwanderern besetzt waren, mit einem ent­gegenkommenden Zuge zusammen. Ersterer wurde zer­trümmert und geriet in Brand. 8 0 Personen wurden getödtet, 15 0 verletzt, davon 25 schwer. Die Schuld an dem Eisenbahnunglück trifft den Einwandererzug, der von der Station Seneca weiterfuhr, während er auf das Eintreffen des anderen Zuges hätte warten müssen.

DcrlWidlmW» dcs Dcutschcn Rcichstancs.

Parlamentarische Verhandlungen.

Rachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet«

Deutscher Reichstag.

SS. Sitzung vom 28. November

1 Uhr. Das Haus ist schwach besetzt.

Am Bundesrathstisch: Graf Posadowsky u. A.

. , ®lc Novelle zur Strandungsordnung wird in $rttcr Berathung ohne Debatte defin tiv erledigt.

Auf der Tagesordnung steht sodann die Fortsetzung der zweiien werathung der Seemann sordnung.

Die Berathung tcginnt beim § 4 (Zusammensetzung der See­manns-uemter). Nach dem Ltommissionsbeschlutz sollen diese Aemter mit einem Vorsitzenden und zwei schisffahrtslundigen Bei­schern besetzt fern.

Abg. Cahensly (Str.) beantragt,daß der eine Beischende den Kreisen der scebefahrenen Schiffsleutr zu entnehmen ist, falls das Verfahren nd) gegen einen Schiffsmann richtet".

Die Sozialdemokraten Albrecht und Gen. beantragen, datz unter allen Umständen einer der Beisitzer ein Seemann sein mutz, daß die Beisitzer Tagegelder uiid Neisekostenvergiitung er- haltcii und daß vor den Seemanns-Aemtern die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens platzarcifen mutz.

.blbg. Rettich (tuns.): Ich habe in der Kommission keinen Zwcftel darüber gelassen, daß ich mich auf den Standpunkt der Fürsorge für die seenmnnische Bevölkerung stelle. Aber diese Für­sorge hat eine Grenze: es muß nämlich unbedingt dafür gesorgt werden, daß die Disziplin auf dem Schiffe austecht erhalten wird Im Interesse der Disziplin werde ich daher sowohl gegen den Anttag Albrecht, wie gegen den Anttag Cahensly stimmen.

, . Abg. Cahensly (Str.) ist der Meinung, daß sein Anttag in keiner Werse dazu oeittagen forme, die Disziplin zu lockern.

Abg. Raab (Antis.): Ich wollte Sie eigentlich bitten, den An- ttag Albrecht anzunehmen, glaube aber, daß es schließlich genügt, wenn wrr wenigstens dem Anttag Cahensly zustimmen. Gegen diesen Antrag kann man jedenfalls nichr einwenden, daß er die Disziplin gefährde. So lange das Seemannsamt nur mit den Vorgesetzten der Mannschaft besetzt ist, wird diese nicht mit dem rechten Vcrttauen zu ihren Richtern aufblicken. Es kann dod) nur gut sein, wenn Jeder möglichst von fernen Standesgenossen gerichtet wird. Auch die Oeffentlichkeit des Verfahrens muß nothwxndig eingcführt werden, wenn die Seeleute zum Seemannsamte Ver­trauen fassen sollen. Wie kann man in unserer Zeit noch ein Ver­fahren billigen, das nicht das Prinzip der Oeffentlichkeit an­erkennt!

Bremischer Bundesbevollmächtigtcr Senator Dr. Pauli giebt zu, daß durch die jetzige Fassung des Antrags Cahensly ein Thcil der Bedenken gegen den ursprünglichen Antrao beseitigt sei, bittet aber, auch den abgeschwächtcn Anttag abzulehncn.

Geh. Rath Dr. DungS bittet ebenfalls um Ablehnung des An­trages Cahensly, der ein neues Prinzip für die Scemanns-Acmter aufstelle und zu den bedenklichsten Konsequenzen führen würde. Schon aus den Worten des Abg. Raab gebe hervor, daß der Anttag ein Anhaltspunkt [ür die Einführung einer Standesrechtsprcchung sein könne.

Abg. Herzfcld (Soz.) meint, der Anttag Albrecht habe mit der Disziplin nickst das Mindeste zu thun. Wenn aber die Dis­ziplin nur durch eine Klassenjustiz aufrechterhalten werden könne, dann könne er nur sagen: Zum Teufel mit dieser Disziplin! Die Kommission habe anfangs den sozialdemottatischen Anträgen zu- gesttmmt. Da jedoch die Rheder sich dagegen erklärten, sei der Senator Dr. Pauli dagegen ausgetreten und das Centrum habe sich dem bereitwillig gefügt. Das Ccntrum möge nächstens doch vorher die Regierung fragen, welche Anttäge cs stellen dürfe. .(Lachen im Centrum.)

Senator Dr. Pauli: Ich habe die Centrumsanttäge nicht ver­anlaßt, sondern mick) im Gegenthcil stets gegen jede gesetzliche Bc- strinmnng gewandt, die die Theilnahme von seebcfahrencn Schiffs- lcuten an den Seemannsamtsvcrhandlungen obligatorisch macht. Jck> habe das nicht in Folge irgend welcher Einflüsterungen der Rheder gethan, sondern ich bin darin cinfacks meiner Ueberzeugung gefolgt. Es ist sehr bedauerlich, daß uns von gewisser Seite immer persönliche Motive untergeschoben werden.

Abg. Kirsch (Ctt.) polcnrisirt gegen den Abg. Herzfeld. Man möge doch dafür sorgen, daß wenigstens etwas gebessert werde, damit es nicht bei den ungenügenden Kommissionsbcschlüssen bliebe. Zu einer Besserung führe aber allein der Centrumsanttag. Wenn das Ccntrum den sozialdemokratischen Antrag bekämpfe, so thue es das nicht, um sich der Regierung gefällig zu erzeigen, sondern aus boller Ueberzeugung.

Abg. ykhgcr (Soz.) führt mehrere Fälle an, in welchen wegen angeblicher Gehorsamsverweigerung dcir Matrosen große Bcttägc von der Heuer abgezogen seien. Als sich in einem solchen Falle ein Seemann gegen die Ansckiuldigung vertyeidigcn wollte, habe der Wasscrschautc ihm gedroht, daß, wenn er nicht das Maul halte und sich sofort hinausschcre, der Abzug noch vergrößert werden würde. Die Ansicht des Gehcimraths von Jonqniöres, daß die (strafen nur 3 bis 5 Mark zu betragen pflegten, sei irrig, das Ham­burger Seeamt verhänge solche Sttafen fast gar nickst; dort singen die Strafen erst bei 20 bis 25 Mark an. Die Besetzung der 2-ec- amter mit Beisitzern, die nicht wenigstens zum Theil den Kreisen der Seeleute selbst angehören, werde tiefes Mißtrauen gegen die ganze Institution bei den Seeleuten wachrufen, denn sie müßten ganz genau, daß eine Krähe der anderen die Augen nickst aushacke.

Staatssekretär Dr. Graf von PosadomSky: Ich zweifle nicht daran, daß cs Kapitäne giebt, die unbillige Forderungen an die Mannschaften stellen, und ick) weiß sehr wohl, daß aud) nicht jeder Richter ein Salomo ist, aber ich betone immer wieder, daß, wenn die Thatbestandsmerlinale einer Nöthigung vorlicgeii, daß dann dem Seemann der Rechtsweg burdi die Vorlage nicht verschränkt wird.

Abg. Dr. Herzfcld (Soz.) stellt fest, daß das Centrum gegen­über der ersten Kommissionslesung seine Anschauung gewechselt habe. Damals habe aud) in den Reihen des Ccntrums kein

Zweifel darüber obgewaltet, daß einer der Beisitzer der in jenem Zeitpunkte noch in Aussicht genommener. Seeschöffengerichte ein Seemann sein sollte.

Abg. Raab (Antts.) befürwortet, zum mindesten den Antrag Cahensly aiizunchmen Die Seeleute selbst wüßten die Nothwen- drgkcit der Disziplin zu schätzen; dieselbe würde daher aud) nicht darunter leiden, loenn die Seeleute an der Rechtsprechung be- theiligt würden.

Damit schließt die Erörterung; § 4 wird in feinen ersten bei­den Absätzen unter Ablehnung des sozialdemokratischen Anttages mit dem Anträge Cahensly angenommen.

Der dritte Absatz des § 4 lautet:

Ist ein Konsul Mitinhaber oder Agent der Rhederei des Schiffes, so ist er von der Wahrnehmung der im § 53 bezeichneten Geschäfte eines Seemannsamtes tbetreffend Seetüchtigkeit, Ver­pflegung und Ausrüsttmg des Schiffes) in Bezug auf dieses Schiss ausgeschlossen, wenn von dem beschwcrdcfuhrenden Schiffsoffizier oder der Mehrzahl der beschwerdeführenden Schiffsleute Wider- spruch erhoben wird.

Abg. Metzger (Soz.) beantragt, daß über den Ausschluß der Schifssrath entscheiden solle, den der Kapitän unverzüglich aus den Schiffsoffizieren und einer gleichen Zahl von seebefahrenen Schiffs- leuten zu bilden habe.

Unterstaatssekretär Rothe: Die Sozialdemokraten wollen eine Entscheidung, bei welcher ausnahmsweise einmal ein Bethei- hgter mitspncht, dadurch vermeiden, datz die Entscheidung Per­sonen anheimgeben, die immer interessirt sind. Ich bitte, cs bei dem Kommissionsbeschluß zu belassen.

, .Abg. Sfrcfc (freif. Vgg.): Ich würde davor warnen, wenn es sich darum handelt, vielleicht in wenigen Minuten eine Entschei­dung herbeizuführen, was unter Umständen geboten sein kann, erst den umständlichen Apparat des Schisfsraths in Anspruch zu nehmen. Auch ,ch empfehle die Ablehnung des sozialdemottatischen Anttages. Was soll eine Entscheidung des Schiffsraths bedeuten, wenn die Ankläger zugleich die Richter sind? Und mie soll es werden, wenn der Schiffsrath fid) zur einen Hälfte dieser, zur anderen jener An­sicht zuneigt? Wer soll angesichts der vorgeschlagenen Konsttuk- tioii des Schiffsraths die Sachverständigen in dem betreffenden Hasen einladen? Ich bin der Meinung, daß ein solcher Schiffs­rath in seinen Beschlüssen sehr unheilvoll wirken könnte. Es könnte vorkommen, daß ein ganz gutes Schiff für seeuntüchtig erklärt wird. Ist es denn anzunehmen, daß ein Kapitän sein eigenes Leben aufs Spiel setzen und mit einem unterwegs seeuntüchtig ge­wordenen Schiff eine Reise weiter fortführen wird? Ein Konsul, der Mitinhaber der Rhederei eines Schiffes ist, ist in der Praxis überhaupt so selten zu finden, daß wir an dem Kommissionsbe- schluß ruhig festhalten können.

W Schwartz (Lübeck, Soz.) weist darauf hin, daß in vielen Fällen Seeleute am Genuß verdorbenen Proviants gestorben sind. Deshalb sei es wohl angebracht, den Schiffsrath als entscheidende Instanz cinziisetzen, um ähnlichen Fällen vorzubeugen. Die Forde- rung des sozialdemokratischen Antrags sei das wenigste, was die Seeleute verlangen können.

Hierauf wird der sozialdemokratische Antrag ab­gelehnt und Absatz 3 des § 4 in der Kommissionsfassung an­genommen; ebenso § 4 insgesammt.

Ohne Debatte gelangen zur Annahme die §§ 4a9 die von den Seefahrtsbüchern und der Musterung handeln.

§ 10 bestimmt, daß bei der Musterung der Schiffsmannschaft der Kapitän oder em Vertreter der Rhederei und der Schiffsmann zugegen sein müssen.

Abg Schwartz (Lübeck, Soz.) beantragt, daß zugegen fein müssen der Kapitän oderein zum Abschluß von Heuervetträgen bevollmächsigter Vertreter" und der Schiffsmann, und daß ferner gewerbsmäßige Stellenvermittler als Vertreter nicht bestellt wer­den dürfen.

Staatssekretär Graf Posadowsky: Ich weiß nicht, wie das Haus zu dem Antrag steht. Sollte er aber angenommen werden, 1° glaube ich, wird das Haus mit mir der Ansicht fein, daß unter gewerbsmäßigen Stellenvermittlern nicht die Vertreter der von Rhedereien organifirten Heuerbureaus zu verstehen sind.

Abg. Frese (fr. Vgg.): Der Norddeutsche Lloyd hat schon feit wahren sein eigenes Heuerbureau. Dies kann nicht unter den Begriff der gewerbsmäßigen Stellenvermitteliing fallen.

Staatssettetär Graf Posadowsky bemerkt nochmals, daß die Seeleute der in Rhedereien organifirten Hcucrbureaus ebensowenig als gewerbsmäßige StellenOermittler angesehen werden können, wie die Beschäftigung als Arbeitersekretär unter den Begriff der Gewerbeordnung fällt.

§ 10 wird hierauf mit dem Antrag Schwartz an­genommen.

Die §§ 1124, die nähere Bestimmungen über die Muste­rung enthalten, gelangen ohne Debatte zur Annahme.

§ 25 handelt '>om Vertragsvcrhältnitz. Er be­stimmt, daß die Giltigkeit des HeuerverttageS durch schriftliche Ab­fassung und durch den nachfolgenden Vollzug der Anmusterung nicht bedingt ist, daß jedoch dem Schiffsmann bei der Anheuerung ein von dem Kapitän oder dem Vertreter der Rhederei ausgestell­ter und unter fdjricbencr Ausweis zu geben ist, welcher enthält die Namen des Schiffes, die Angabe der Dienststellung, die Angabe der Reise oder Dauer des Vertrags, die Höhe der Heuer und Zeit und Ort der Anmusterung.

Abg. Schwartz beantragt, daß der Ausweis enthalten muß Namen und Nationalität des Schiffes, Namen des Kapitäns, An­gabe der Dienststellilng, Angabe der Zahl dcr seebefahrenen Schiffs­mannschaft, Angabe der Reise oder Dauer des Vertrags, Höhe der Heuer und des Ueberstundenlohnes, Zeit und Ort der Ausmuste­rung.

Unterstaatssekretär Rothe bittet, den sozialdemokratischen An­trag abzulchiien und es bei dec Kommissionsfassung zu lassen, die einen erheblichen Fortschritt bedeute.

Abg. Frese (fr. Berg.): Gegen einige Bestimmungen des Antrags Schwartz muß ich Einspruch erheben. Zunächst dagegen.

daß der Name des Kapitäns angegeben werden soll. Wie nun, wenn ein Kapitän, der genannt ist, im letzten Augenblick franl wird und ein anderer an seine Stelle treten muß? Es würde, namentlich im Auslande, wenn das Schiff im Begriff ist, die Rück­fahrt anzutteten, zu großen Schwierigkeiten führen, wenn au5 diesem Grunde der Vcrttag gelöst werden könnte. Ebensowenig ist es angängig, die Zahl der seebefahrenen Mannschaften aiizugeden, denn es können ja im letzten Augenblick einige Leute nicht erschei­nen, so daß die genügende Zahl von Schisssleuten nicht vorhanden ist und das Schiff mit einer geringeren Zahl abfahren muß. Soll das für die übrige Mannschaft ein Grund fein, das Schiff zu vcr- lasseii? Nun zu den Bestimmungen über die Uebcrstundcnl Sie werden doch zugeben, daß die kleinen Rhedereien, namentlich an der Ostsee, die verhältnißmäßig schwer zu kämpfen haben, um über­haupt noch existiren zu können, nicht den Ueverstundenlohn so fest- setzcn können, wie die aroßen Alle Wünsche der kleinen Rhede, reien sind zu Gunsten der großen zurückgcdrängt worden, und wtt haben wirklich keine Veranlassung, den kleinen Rhedereien noch größere Schwierigkeiten zu bereiten. Dagegen, daß der Name des Schiffes angegeben wird, habe ich nichts cinzuwenden. Die Sozial­demokraten rühmen immer die englischen Einrichtungen, namentlich die an der Schifferbörse in Liverpool. Demgegenüber möchte ich auf eine andere, von Endland getroffene Einrichtung verweisen. Mir ist von einem durchaus sachverständige,l Manne mitgethcilt, daß jchc in England ein Gesetz oemacht wird, um die Rhedereien zu schützen vor schlecht beleumundeten Seeleuten. Redner verliest Be­stimmungen, die darauf hinauslaufen, daß in England über die Schiffsleuteschwarze Bücher" geführt irerben sollen. (Ruf bei den Sozialdemokraten: Wollen Sie das auch?) Nein, ich denke garnicht daran, ich führe das nur an, um zu illusttiren, daß Sie immer nur diejenigen Einrichtungen anderer Nationen hervorheben, die Ihnen gefallen, aber die Einrichtungen, die Ihnen nicht passen, überhaupt nicht erwähnen.

Abg. Dr. Herzfcld (Soz.) vertheidigt den sozialdemokratischen Anttag. Ursprünglich sei in der Kommission beantragt, daß der Heuerverttag nur giftig sein solle, wenn er schriftlich abgefaßt sei. Der jetzige § 25 bilde ein Kompromiß. Mer die dem Seemann au gebende Sicherheit gehe nicht weit genug. Was die Sozial­demokraten verlangen, fei gewiß nicht unbillig.

Senator Dr. Pauli bemerkt, die Bestimmung, daß der Heuer- vertrag den Namen des Kapitäns enthalten soll, sei doch sehr be» denklich. Wenn ein Kapitän krank wird ober nothwendigerweise ein anberes Schiff übernehmen muß, so könnte schließlich der Schlffsmann sagen: Ich habe nur mit Kapitän Schmidt an- gemustert, aber nicht mit Kapitän Meyer. Dergleichen Dinaen muß borgebeugt werben.

Antrags cr^rt sich gegen den sozialdemokratischen

Slbg. Schwartz-Lübeck (Soz.) vertheidigt diesen Anttag.

Abg. Raab (Antts.) ist im Allgemeinen für den Antrag, hat aber Bedenken dagegen, daß der Name des Kapitäns in dem Heuervertrage stehen soll.

Abg. Stockmann (Nv.) bittet um Aklehnung des Antrags.

,. r Anttag wird abgelehnt uw? § 25 mit einem redak- tioneUcn Antrag ^cr eine Konsequenz der zu § 10 beschlossenen Acnderung enthalt, angenommen.

. §§ 26 bis 30 werden unter Ablehnung eines sozialdemo­

kratischen Antrags zum § 30 unverändert angenommen.

,, $ ^1 bestimmt, daß der Sck)iffsmann, der ohne genügenden

Cntschulbigungsgrund ftd) dem Dienst entzieht, zwangsweise zur Erfüllung seiner Pflicht angchaltcn werden kann.

Abg. Herzfcld lSoz.) beanttagt Streichung dieses Para­graphen . Bezüglich der Gesindeordnung habe der Reichstag sich gelcgenthd) gegen den Zwang zur Leistung der Dienste ausge­sprochen. Hier dürfe er fid) nicht auf den gegenteiligen Stand- bunft fteHen. Der Paragraph widerspreche der Civilprozeßordnung, die körperlichen Zwang zur Leistung von Diensten verbietet.

Abg. Bargmann (fr. Vp.) ist ebenfalls gegen § 31.

§ 31 wird angenommen.

§ 32 bestimmt in feinem 1. Absatz, daß der Schiffsmann den Anordnungen ferner Vorgesetzten unweigerlich Gehorsam zu leisten

Abg. Metzger (Soz.) beantragt, diese Gehorsamspflicht auf Arbeiten innerhalb des Dienstzweiges, für den der Schiffsmann angemustert ist, zu beschränken. Zu anderen Arbeiten solle dcr Schlffsmann nur bei Gefahr für Schiff, Ladung oder Menschen­leben verpflichtet fein.

Der Antrag wirb abgelehnt und Absatz 1b des § 32 un­verändert angenommen, ebenso Abs. 2.

In seinem dritten Absatz bestimmt § 32, daß der Schiffs­mann ohne Erlaubniß des Kapitäns ober eines Schiffsoffiz,ers das Schiff bis zur Abmusterung nicht verlassen dürfe. Jedoch dürfe ihm in einem Hafen deö Reichsgebiets in seiner dienstfreien Zeit ohne triftige Gründe die Erlaubnis; nicht verweigert werden « .. Albrecht und Gen. (Soz.) will statttriftige

Grundedringende Gründe" setzen und im Falle dcr Verweige­rung dcr Erlaubniß eine bezügliche motibirie (Eintragung in das Schiffstagebuch fcstsetzen.

Ein Antrag Arendt will den Anspruch auf die Erlaubniß auf die Zelt nach Beendigung der Rückreise beschränken

Abg Dr Stockmann (Np.) empfiehlt die Annahme des An­ttages Arendt.

. ^». Schwartz <S-z> hält den Absatz 3 ohne Annahme des Antrags Albrecht für wirkungslos.

Absatz 3 wird n ach dem Anträge Arendt unter Ab­lehnung des Antrages Albrecht angenommen.

Hierauf vertagt sich das Haus.

rathungl'^ Slt?Un0 Kirtag 1 Uhr: (Fortsetzung der heutigen Be- Schluß 57« Uhr.