Ausgabe 
28.12.1901 Zweites Blatt
 
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Nr. 304

Zweites Blatt.

Samstag 28. Dezember 1001

151. Jahrgang

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__ T " zeigenteil: Hans Beck.

Entwurf des Iinanzgefetzes und des Kaupl- Aoraufchtugs der Staats-Kinuahmeu und Aus- gaöen für 1902/03.

i.

S ?. H. des Großherzogs hat das Großh. SJliniftermm der Finanzen den Ständen des Groß- yerzogtums und zwar zunächst der Zweiten Kammer der­selben den Entwurf des Finanzgesetzes und den Entwurf des H auptv oran sch l a gs der Staats- Einnahmen und Ausgaben des Großherzog­tums für das Etatsjahr 1902/03 überreicht.

Mnachst die Form des Hauptvoranschlags betrifft, so wurde dafür die durch den laufenden Haupt­voranschlag eingeführte Form beibehalten, da sich solche bewahrt, und im allgemeinen auch den Beifall der Land­stande gesunden hat. Nur zwei Aenderungen, bezw. Er­gänzungen untergeordneter Art wurden vorgenommen: ein­mal wurden die Drucktypen der Erläuterungen und der Anmerkungen vertauscht; der Druck in deutschen Lettern liest sich leichter als der in lateinischen, und glaubte man daher die Erläuterungen, die einen wesentlich größeren Raum im Budget einnehmen, als die Anmerkungen, in deutschen Typen drucken lassen zu sollen (Petit Fraktur) Für die Anmerkungen mußten dann lateinische Lettern (Petit Cursiv) Anwendung finden. Sodann ist in allen Fällen, in welchen sich die Erläuterungen auf der der betreffenden Anforderung gegenüberstehenden Seite be- fmden, hierauf durch eine unter die Anforderung gesetzte NotizErläuterung siehe jenseits" und Beidruck eines auf jene Seite verweisenden Pfeils aufmerksam gemacht.

Der Etat des Braunkohlenbergwerks Ludwigshofinuna wurde, da dieses Werk Mittlerwelle im Tausch gegen Staats­wald aus dem Besitz des Großh. Hauses-Fcmrllien-Eigen- tum tu Staatseigentum übergegangen, aus der H. Haupt­abteilungHaus-Domänen" ausgeschieden und in die III. HauptabteilungStaatsdomänen" ausgenommen.

Unter einem neuen KapllelWeinbaudomänen" sind die Einnahmen und Ausgaben dieser Domänen erstmals besonders aufgeführt. Das KapllelLandesfeuerlöschkasse" lann für die Folge Wegfällen, da der hier bisher vor­gesehen gewesene Staatsbeitrag in Zukunft aus dem Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke geleistet werden soll; diesem Fonds haben nach dem den Landständen vor­liegenden Gesetzentwurf auch die von den Feuerversicher- ungsgesellschasten künftig zu entrichtenden erhöhten Ab­gaben zuzufließen, aus welchen jener Betrag in erster Linie zu entnehmen ist. Schließlich ist noch die Bildung eines neuen KapitelsHandwerkergenossenschaften" zu er­wähnen.

Bei Betrachtung des Inhalts und des Ab­schlusses des vorliegenden E t a t s e n t w u r f s ist davon auszugehcn, daß die Aufstellung desselben sich unter dem Zeichen eines allgemeinen geschäftlichen und wirtschaft­lichen Rückganges vollzog. In solchen Zeiten treten die Vortelle einjähriger Etats besonders in die Erscheinung; neben der erleichterten Vergleichung der einzelnen Jahres­voranschläge unter sich bieten einjährige Etats insbeson­dere auch den Vorteil, daß bei solchen Etats eine zu­treffendere und schärfere Veranschlagung der Ausgaben und, was sonst noch wichtiger ist, der Einnahmen er­möglicht wird, als dies bei mehrjährigen Etats der Fall sein kann: unvorhergesehene, empfindliche Abweichungen

zwischen Voranschlag und Rechnung lassen sich danach so ziemlich vermeiden. Die durch das Gesetz vom 27. Juni 1900, betreffend die Festsetzung der Staatshaushalts- Perioden, auch bei uns bewirlle Einführung einjähriger Etats, deren zweiter nun im Entwurf vorliegt, hat sich danach wohl schon jetzt als eine glückliche und heilsame Maßregel erwiesen, deren Durchführung gerade zur richtigen Zell eingesetzt hat.

In dem ersten, die Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung betreffenden Teil des Haupt-Voran­schlags ist, wie nicht minder auch im 2. Teil, bei Ein­stellung aller Posten diesmal mit besonders peinlicher Ge­wissenhaftigkeit und Sparsamkeit verfahren worden; ins­besondere blieb angesichts der bereits betonten Ungunst der Zeiten die Einstellung und Veranschlagung der Aus­gaben auf das unbedingt: Notwendige und Dringliche be­schränkt, und es wurden neben der durch die größere Beweglichkeit einjähriger Etats erleichterten vorüber­gehenden Ermäßigung einzelner früherer Verwilligungen neue Anforderungen nur dann ausgenommen, wenn deren Unterdrückung zum Schaden der Sache gereicht haben würde. Dessen ungeachtet stieß die Balancierung des Etats auch diesmal wieder auf große Schwierigkeiten-. Hauptsächlich waren es zwei unserer eigenen, entscheiden- den Einwirkung mehr oder weniger entzogene Einflüsse, die sehr ungünstig auf die Gestaltung des Etats ein­wirkten.

Einmal und in erster Linie der Rückgang der Er­trägnisse der Hessisch-Preußischen Eisenbahngemeinschaft; nach dem von der Zentralstelle der Gemeinschafts-Verwalt­ung aufgestellten Etat für 1902/03 wird sich der zwischen beiden Staaten zu verteilende Gesamtüberschuß der Ein­nahmen über die Ausgaben auf 533 264 649 Mart berechnen, während derselbe für das laufende Jahr auf 569 272 380 Mark geschätzt war. Es wird hier also, vornehmlich in­folge des Rückgangs im Erwerbsleben gegen den vorher­gehenden Etatsansatz mit einer Reinertragsminderung von 36 007 731 Mark gerechnet, was für das (Hvoßherzogtum g^gen den laufenden Etatsansatz einen Einnahme-Rückgang von 712 390 Mark darstellt (Ansatz im laufenden dies­seitigen Etat 11923 929 Mk., im künftigen 11 211539 Mark).

In zweiter Linie sind hier die finanziellen Bezieh­ungen zum Reich zu nennen. Dieselben entwickelten sich zwar schon in den letzten Jahren wieder zu Ungunsten der Bundesstaaten, trotzdem konnte noch bei Aufstellung des laufenden Etats angenommen werden, daß sich die Matri- kularbeiträge an das Reich und die Ueberweisungen vom Reich für dieses Jahr noch ausgleichen würden. In Wirklichkeit haben sich diese Erwartungen allerdings hier so wenig erfüllt, wie bei der Schätzung der Eisenbahn­erträge. Der neue Reichs-Etatsentwurf für 1902/03 ändert nunmehr dieses Bild vollständig, im Wesentlichen auch zufolge des allgemeinen wirtschaftlichen Niedergangs. Bei Einstellung der Matrikularbeiträge und der Ueber­weisungen in gleicher Höhe würde der Reichsetat mit einem Ausgabeüberfchuß von 59 000 000 Mark abschließen. Es ist vorgesehen, hiervon 35 000 000 Mark durch eine ogenannte Zuschußanleihe aufzubringen, die übrigen 24 000 000 Mark aber durch ungedeckte Matrikularbeiträge aufzubringen. Hiernach ist in dem Entwurf des Reichs­etats und demgemäß auch in dem vorliegenden dies- selligen Etatsentwurs ein ungedeckter Matrikularbeitrag

des Großherzogtums von 480 030 Mk. eingestellt, indem die Ueberweisungen mit 1082247O Mk., 524 530Mk. geringer als bisher, die Matrikularbeiträge mit 11302 500 Mk., nur 44 500 Mk. weniger als für 1901/02, vorgesehen wur­den. Beide Umstände: Rückgang der Eisenbahn-^ erträgnisse und Verminderung der Ueberweisungen von dem Reich wirken hiernach also allein verschlechternd auf das diesseitige Budget ein um 1 192 420 Mk.

Nun hat aber schon das laufende Budget mit einem nur aus den Ver­mögensüberschüssen ftüherer Jahre zu deckenden Fehlbellag abgeschlossen von 2 197 654 Mk. 37 Pfg. es wäre also eigentlich zu befürchten gewesen, daß das neue Budget (1902/03) einen Fehlbetrag aufweisen würde von 3 390 074 Mk. 37 Pfg.

Wenn diese Befürchtung sich that- sächlich nicht verwirklicht hat, so ist dies zunächst zurückzuführen auf die bereits betonte überall bethätigte Be­schränkung in der Einstellung und Veranschlagung der Ausgaben auf das unbedingt Notwendige, hauptsächlich aber auf eine wesentliche Steigerung fast sämtlicher rein hessischer Ein­nahmen. Dieser erfteuliche Umstand sei hier besonders heroorgehoben. In Wirklichkeit verringert sich der Aus­gabeüberschuß der laufenden Verival- tung auf........ 1 690 600 Mk. 74 Pfg.

Statt einer Verschlechterung um

1 192 420 Mk.

ergiebt sich so­mit eine Besse­rung von

2 197 654 Mk.

37 Pfg. - 1690 600 ant 74 Pfg. . 507 053 Mk. 63 Pfg.

was ab­gesehen von den Einwirk­

ungen der Eisenbahnge- meinfchaft und des Reichs für die übrige Verwaltung eine Besserung der Lage be­deutet von . 1 699 473 Mk. 63 Pfg. 1 699 473 Mk. 63 Pfg.

Der Fehlbetrag im laufenden Verwaltungs-Etat wurde durch Einstellung eines gleich hohen, dem Vermögen ent­nommenen Betrages gedeckt. Von diesem Vermögen (den aus früheren Jahren angesammelten und im Vermögens­budget aufgeführten Ueberschüssen der Hauptstaatskasse) ist noch ein Betrag von 1701306.99 Mk. verfügbar; derselbe würde somit etwa gerade ausreichen, den Fehlbetrag des Jahres 1902/03 zu decken. Mit solcher; Art der Deckung käme

Kunst und Wissenschaft.

Ausländische Urteile über die Kaiserrede. Mit dem Bestreben sachlich zu sein, und nicht ohne Wohl­wollen urteilt derTemps":Die Siegesallee ist ein wenig feierlich, und unsere Pariser Flaneure, die in der Aca^ien-Avenue nach den jungen und hübschen Damen aus­zuschauen pflegen, würden vielleicht finden, daß die Ge­sichter jener Herren der Fröhlichkeit ermangelten. Aber sic ermangeln gewiß nicht der Größe, und Kaiser Wil­helm hat wieder einmal gezeigt, daß er den Patriotismus seines Volkes zu pflegen versteht. Die Siegesallee würde also ihren Zweck erreichen, auch wenn sie nicht ästhetisch schön wäre. Aber sie ist es, nur nicht in dem Sinne, wie Wilhelm II. es meint- In seiner Rede zwischen Braten und Käse hat er erklärt, die Berliner Bildhauerei sei auf einer Höhe, die die Renaissance vielleicht nie erreicht habe. Gewiß ist die gegenwärtige Berliner Bildhauerei achtenswert, aber sie steht weit unter der italienischen Bildhauerei der Renaissance und der französischen Bild­hauerei der drei letzten Jahrhunderte. Berlin besitzt weder einen Michel Angelo noch einen Paul Dubois, noch einen Rodin oder Fremiet. Aber es besitzt einen Wilhelm II. und wir sagen das sonder Spott, denn künstlerisch ist es von gleichem Wert, da geniale Künstler nur unter Herrschern, die sich für sie interessieren, gedeihen können. In Paris verbaut man neuerdings die schönsten Plätze und die Straßenbahnen zerstören immer mehr das ele­gante Straßenbild. Wir wären ftoh, wenn wie Wilhelm II. die Bahn Unter den Linden Loubet die durch die Champs Elysees verhindern würde". Einige Gehässigkeit spricht aus den Bemerkungen derDebats". Sie nennen die Rede des deutschen Kaisers über die Kunst ein Potpourri von dogmatischen Aphorismen. Man sei bei ihrer Lektüre vor­erst llp Verlegenheit, das geistige Band zu finden; wenn man sich aber etwas Mühe gebe, finde man in dieser Ver­wirrung drei Havptidecn. Die erste sei die patriotische- Wenn der Kaiser da aber meine, das Hochhalten eines Ideals sei der deutschen Nation eigentümlich, so vergesse er, daß auch die Franzosen und die Russen ihre

Ideale hätten, und die Engländer in Transvaal die halb- wllden Völker unter dem Vorwand ausrotteten, - daß sie im Namen der Zivilisation Ideale verträten. Die zweite Idee ist die ästhetische. Wenn der Kaiser sage, die Kunst solle das Ideal den unteren Ständen bringen, so müsse man fragen, ob die oberen es nicht nötig hätten. Ter Kaiser schmeichle damit den höheren Ständen. Und wenn der Kaiser sage: die Alten hätten die Leute reden lassen, so könnten die Neuen eben den Kaiser reden lassen. Die dritte Idee sei die patriotisch-ästhetische und ihr Haupt- vertreter der offizielle Bildhauer des Kaisers, der deutsche Prcf s o: Begas mell seinen Pf eu d o - kl a s si sch en Schöpfungen. Wenn der Kaiser meine, überall gebe sich ein ungeheurer Respekt vor der deutschen Bildhauerei kund, so irre er sich, denn die Berliner wie die Münchener akademische Richtung erzeuge: nur gründ­liche, Langeweile. Das LondonerDaily Chronicle" kritisiert:Man sagt nicht zu viel, wenn man behauptet, daß die Majorität der zweiunddreißig Ottos, Johanns, Friedrichs und Karls, die in diesen zwei langen weißen Marmorreihen stehen, vollständig unbekannte Persönlich­keiten sind. Ter Berliner weiß nichts von ihrer Stellung in der Geschichte, vermutlich aus dem einfachen Grunde, weil so wenige von ihnen überhaupt eine Stellung in der Geschichte eingenommen haben. Der Kaiser hat sie aufgestellt, er hat sie aus der eigenen Tasche bezahlt, und das genügt dem Durchschnittsbürger. Zwei oder drei der Figuren haben dem Volk etwas zu erzählen der große Kurfürst, Friedrich der Große und der alte Kaiser, aber die anderen schweigen und sind ünbekannt. Es mag auch fraglich sein, ob dasMarmarameer", wie der Berliner die Siegesallee jetzt nennt, wirklich eine wert­volle Zugabe zu dem künstlerischen Schmuck der deutschen Hauptstadt ist. Die Monumente mögen wohl dekorativ sein, wie sie so daftehen in ihrer weißen Reinheit, sich abhebend von einem sommerlichen, grünen Hintergrund, zu ihren Füßen große Blumenbeete; aber sie sind sicher- lich keine individuellen Kunstwerke. Wenn man sie einzeln betrachtet, so bemerkt man, daß die Majorllät nicht ein mal niittel mäßig genannt werden kann, und daß ein bedeutender Teil unter aller Kritik ist.

Im ganzen genommen sind vielleicht fünf oder sechs Gruppen die Schöpfungen bedeutender Männer wie Begas, Magnussen und Uphnes wirllich gut, der Rest, wie ich schon gesagt habe, ist nur dekorativ. Es sind akademische Studien, in historische Kostüme gekleidet."

Tolle Nächte", ein Drama von L. L. Tolstoi, dem Sohne des berühmten Dichter-Philosophen, ist bei seiner Erstaufführung in Moskau gründlich durch, gefallen.

Philipp WolfrumsWeihnachts-Myste- rium" erlebte dieser Tage in Worcester seine erste Aufführung in englischer Sprache. Der angesehene Kom­ponist Edward Elgar hat sich des poesievollen Werkes mit großer Sorgfalt angenommen und nach übereinstimmenden Urteilen eine höchst respektable Wiedergabe zu stände ge­bracht.

Der nächste (26.) Juristen tag soll, wie uns ge- ichrieben wird, laut Beschluß, der ständigen Deputation in Berlin am 10., 11. und 12. September 1902 stattsinden. Begrüßungsabend am 9. September. Der 13. September ist für einen Ausflug ins Auge gefaßt. Als Verhandlungs­gegenstände sind in Aussicht genommen: 1. Zweckmäßigkeit von Zwischenprüfungen. 2. Ausdehnung der H a f t - P f t Fahrzeuge, welche unabhängig von

Schienensträngen auf öffentlichen Straßen durch elemen­tare Kraft fortbewegt werden. 3. Vorschläge für Re­tz i fron des Straf gesetzbuchs. 4. Rechtliche Behand­lung der Ringe ober Kartelle. 5. Anerkennung und Schutz des Rechts am eigenen Bilde. 6. Rechtskraft der Ent­scheidungen der Verwaltungsbehörden. 7. Abgrenzung von Richterrecht und Parteibetrieb im Zivilprozeß. 8. Möglich­keit gesetzlicher Befreiung des Grund und Bodens von den darauf haftenden Schulden und Lasten. 9. Beibehaltung beziehungsweise Einführung der Strafbarkeit fahrlässiger falscher eidlicher Aussaae vor Gericht. 10. Aenderung der Vorschrift des B. G. B. 8 313, wonach die obligatorische Ver­pflichtung zur Uebertragung eines Grundstückseigeutums an gerichtliche ober notarielle Beurkundung bes Vertrages ge­knüpft ist. 11. Beurteilung der amtlich verösscn.i chten Ent­würfe eures preußischen Gesetzes zum Schutze der Bau- forberungen.