Nr. 304
Zweites Blatt.
Samstag 28. Dezember 1001
151. Jahrgang
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—__ T " zeigenteil: Hans Beck.
Entwurf des Iinanzgefetzes und des Kaupl- Aoraufchtugs der Staats-Kinuahmeu und Aus- gaöen für 1902/03.
i.
S ?. H. des Großherzogs hat das Großh. SJliniftermm der Finanzen den Ständen des Groß- yerzogtums und zwar zunächst der Zweiten Kammer derselben den Entwurf des Finanzgesetzes und den Entwurf des H auptv oran sch l a gs der Staats- Einnahmen und Ausgaben des Großherzogtums für das Etatsjahr 1902/03 überreicht.
Mnachst die Form des Hauptvoranschlags betrifft, so wurde dafür die durch den laufenden Hauptvoranschlag eingeführte Form beibehalten, da sich solche bewahrt, und im allgemeinen auch den Beifall der Landstande gesunden hat. Nur zwei Aenderungen, bezw. Ergänzungen untergeordneter Art wurden vorgenommen: einmal wurden die Drucktypen der Erläuterungen und der Anmerkungen vertauscht; der Druck in deutschen Lettern liest sich leichter als der in lateinischen, und glaubte man daher die Erläuterungen, die einen wesentlich größeren Raum im Budget einnehmen, als die Anmerkungen, in deutschen Typen drucken lassen zu sollen (Petit Fraktur) Für die Anmerkungen mußten dann lateinische Lettern (Petit Cursiv) Anwendung finden. Sodann ist in allen Fällen, in welchen sich die Erläuterungen auf der der betreffenden Anforderung gegenüberstehenden Seite be- fmden, hierauf durch eine unter die Anforderung gesetzte Notiz „Erläuterung siehe jenseits" und Beidruck eines auf jene Seite verweisenden Pfeils aufmerksam gemacht.
Der Etat des Braunkohlenbergwerks Ludwigshofinuna wurde, da dieses Werk Mittlerwelle im Tausch gegen Staatswald aus dem Besitz des Großh. Hauses-Fcmrllien-Eigen- tum tu Staatseigentum übergegangen, aus der H. Hauptabteilung „Haus-Domänen" ausgeschieden und in die III. Hauptabteilung „Staatsdomänen" ausgenommen.
Unter einem neuen Kapllel „Weinbaudomänen" sind die Einnahmen und Ausgaben dieser Domänen erstmals besonders aufgeführt. Das Kapllel „Landesfeuerlöschkasse" lann für die Folge Wegfällen, da der hier bisher vorgesehen gewesene Staatsbeitrag in Zukunft aus dem Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke geleistet werden soll; diesem Fonds haben nach dem den Landständen vorliegenden Gesetzentwurf auch die von den Feuerversicher- ungsgesellschasten künftig zu entrichtenden erhöhten Abgaben zuzufließen, aus welchen jener Betrag in erster Linie zu entnehmen ist. Schließlich ist noch die Bildung eines neuen Kapitels „Handwerkergenossenschaften" zu erwähnen.
Bei Betrachtung des Inhalts und des Abschlusses des vorliegenden E t a t s e n t w u r f s ist davon auszugehcn, daß die Aufstellung desselben sich unter dem Zeichen eines allgemeinen geschäftlichen und wirtschaftlichen Rückganges vollzog. In solchen Zeiten treten die Vortelle einjähriger Etats besonders in die Erscheinung; neben der erleichterten Vergleichung der einzelnen Jahresvoranschläge unter sich bieten einjährige Etats insbesondere auch den Vorteil, daß bei solchen Etats eine zutreffendere und schärfere Veranschlagung der Ausgaben und, was sonst noch wichtiger ist, der Einnahmen ermöglicht wird, als dies bei mehrjährigen Etats der Fall sein kann: unvorhergesehene, empfindliche Abweichungen
zwischen Voranschlag und Rechnung lassen sich danach so ziemlich vermeiden. Die durch das Gesetz vom 27. Juni 1900, betreffend die Festsetzung der Staatshaushalts- Perioden, auch bei uns bewirlle Einführung einjähriger Etats, deren zweiter nun im Entwurf vorliegt, hat sich danach wohl schon jetzt als eine glückliche und heilsame Maßregel erwiesen, deren Durchführung gerade zur richtigen Zell eingesetzt hat.
In dem ersten, die Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung betreffenden Teil des Haupt-Voranschlags ist, wie nicht minder auch im 2. Teil, bei Einstellung aller Posten diesmal mit besonders peinlicher Gewissenhaftigkeit und Sparsamkeit verfahren worden; insbesondere blieb — angesichts der bereits betonten Ungunst der Zeiten — die Einstellung und Veranschlagung der Ausgaben auf das unbedingt: Notwendige und Dringliche beschränkt, und es wurden neben der — durch die größere Beweglichkeit einjähriger Etats erleichterten — vorübergehenden Ermäßigung einzelner früherer Verwilligungen neue Anforderungen nur dann ausgenommen, wenn deren Unterdrückung zum Schaden der Sache gereicht haben würde. Dessen ungeachtet stieß die Balancierung des Etats auch diesmal wieder auf große Schwierigkeiten-. Hauptsächlich waren es zwei — unserer eigenen, entscheiden- den Einwirkung mehr oder weniger entzogene — Einflüsse, die sehr ungünstig auf die Gestaltung des Etats einwirkten.
Einmal und in erster Linie der Rückgang der Erträgnisse der Hessisch-Preußischen Eisenbahngemeinschaft; nach dem von der Zentralstelle der Gemeinschafts-Verwaltung aufgestellten Etat für 1902/03 wird sich der zwischen beiden Staaten zu verteilende Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Ausgaben auf 533 264 649 Mart berechnen, während derselbe für das laufende Jahr auf 569 272 380 Mark geschätzt war. Es wird hier also, vornehmlich infolge des Rückgangs im Erwerbsleben gegen den vorhergehenden Etatsansatz mit einer Reinertragsminderung von 36 007 731 Mark gerechnet, was für das (Hvoßherzogtum g^gen den laufenden Etatsansatz einen Einnahme-Rückgang von 712 390 Mark darstellt (Ansatz im laufenden diesseitigen Etat — 11923 929 Mk., im künftigen — 11 211539 Mark).
In zweiter Linie sind hier die finanziellen Beziehungen zum Reich zu nennen. Dieselben entwickelten sich zwar schon in den letzten Jahren wieder zu Ungunsten der Bundesstaaten, trotzdem konnte noch bei Aufstellung des laufenden Etats angenommen werden, daß sich die Matri- kularbeiträge an das Reich und die Ueberweisungen vom Reich für dieses Jahr noch ausgleichen würden. — In Wirklichkeit haben sich diese Erwartungen allerdings hier so wenig erfüllt, wie bei der Schätzung der Eisenbahnerträge. — Der neue Reichs-Etatsentwurf für 1902/03 ändert nunmehr dieses Bild vollständig, im Wesentlichen auch zufolge des allgemeinen wirtschaftlichen Niedergangs. Bei Einstellung der Matrikularbeiträge und der Ueberweisungen in gleicher Höhe würde der Reichsetat mit einem Ausgabeüberfchuß von 59 000 000 Mark abschließen. Es ist vorgesehen, hiervon 35 000 000 Mark durch eine ogenannte Zuschußanleihe aufzubringen, die übrigen 24 000 000 Mark aber durch ungedeckte Matrikularbeiträge aufzubringen. Hiernach ist in dem Entwurf des Reichsetats und demgemäß auch in dem vorliegenden dies- selligen Etatsentwurs ein ungedeckter Matrikularbeitrag
des Großherzogtums von 480 030 Mk. eingestellt, indem die Ueberweisungen mit 1082247O Mk., 524 530Mk. geringer als bisher, die Matrikularbeiträge mit 11302 500 Mk., nur 44 500 Mk. weniger als für 1901/02, vorgesehen wurden. Beide Umstände: Rückgang der Eisenbahn-^ erträgnisse und Verminderung der Ueberweisungen von dem Reich wirken hiernach also allein verschlechternd auf das diesseitige Budget ein um 1 192 420 Mk.
Nun hat aber schon das laufende Budget mit einem nur aus den Vermögensüberschüssen ftüherer Jahre zu deckenden Fehlbellag abgeschlossen von 2 197 654 Mk. 37 Pfg. es wäre also eigentlich zu befürchten gewesen, daß das neue Budget (1902/03) einen Fehlbetrag aufweisen würde von 3 390 074 Mk. 37 Pfg.
Wenn diese Befürchtung sich that- sächlich nicht verwirklicht hat, so ist dies zunächst zurückzuführen auf die bereits betonte überall bethätigte Beschränkung in der Einstellung und Veranschlagung der Ausgaben auf das unbedingt Notwendige, hauptsächlich aber auf eine wesentliche Steigerung fast sämtlicher rein hessischer Einnahmen. Dieser erfteuliche Umstand sei hier besonders heroorgehoben. In Wirklichkeit verringert sich der Ausgabeüberschuß der laufenden Verival- tung auf........ 1 690 600 Mk. 74 Pfg.
Statt einer Verschlechterung um
1 192 420 Mk.
ergiebt sich somit eine Besserung von
2 197 654 Mk.
37 Pfg. - 1690 600 ant 74 Pfg. . 507 053 Mk. 63 Pfg.
was — abgesehen von den Einwirk
ungen der Eisenbahnge- meinfchaft und des Reichs — für die übrige Verwaltung eine Besserung der Lage bedeutet von . 1 699 473 Mk. 63 Pfg. 1 699 473 Mk. 63 Pfg.
Der Fehlbetrag im laufenden Verwaltungs-Etat wurde durch Einstellung eines gleich hohen, dem Vermögen entnommenen Betrages gedeckt. Von diesem Vermögen (den aus früheren Jahren angesammelten und im Vermögensbudget aufgeführten Ueberschüssen der Hauptstaatskasse) ist noch ein Betrag von 1701306.99 Mk. verfügbar; derselbe würde somit etwa gerade ausreichen, den Fehlbetrag des Jahres 1902/03 zu decken. Mit solcher; Art der Deckung käme
Kunst und Wissenschaft.
Ausländische Urteile über die Kaiserrede. Mit dem Bestreben sachlich zu sein, und nicht ohne Wohlwollen urteilt der „Temps": „Die Siegesallee ist ein wenig feierlich, und unsere Pariser Flaneure, die in der Aca^ien-Avenue nach den jungen und hübschen Damen auszuschauen pflegen, würden vielleicht finden, daß die Gesichter jener Herren der Fröhlichkeit ermangelten. Aber sic ermangeln gewiß nicht der Größe, und Kaiser Wilhelm hat wieder einmal gezeigt, daß er den Patriotismus seines Volkes zu pflegen versteht. Die Siegesallee würde also ihren Zweck erreichen, auch wenn sie nicht ästhetisch schön wäre. Aber sie ist es, nur nicht in dem Sinne, wie Wilhelm II. es meint- In seiner Rede zwischen Braten und Käse hat er erklärt, die Berliner Bildhauerei sei auf einer Höhe, die die Renaissance vielleicht nie erreicht habe. Gewiß ist die gegenwärtige Berliner Bildhauerei achtenswert, aber sie steht weit unter der italienischen Bildhauerei der Renaissance und der französischen Bildhauerei der drei letzten Jahrhunderte. Berlin besitzt weder einen Michel Angelo noch einen Paul Dubois, noch einen Rodin oder Fremiet. Aber es besitzt einen Wilhelm II. und wir sagen das sonder Spott, denn künstlerisch ist es von gleichem Wert, da geniale Künstler nur unter Herrschern, die sich für sie interessieren, gedeihen können. In Paris verbaut man neuerdings die schönsten Plätze und die Straßenbahnen zerstören immer mehr das elegante Straßenbild. Wir wären ftoh, wenn wie Wilhelm II. die Bahn Unter den Linden Loubet die durch die Champs Elysees verhindern würde". — Einige Gehässigkeit spricht aus den Bemerkungen der „Debats". Sie nennen die Rede des deutschen Kaisers über die Kunst ein Potpourri von dogmatischen Aphorismen. Man sei bei ihrer Lektüre vorerst llp Verlegenheit, das geistige Band zu finden; wenn man sich aber etwas Mühe gebe, finde man in dieser Verwirrung drei Havptidecn. Die erste sei die patriotische- Wenn der Kaiser da aber meine, das Hochhalten eines Ideals sei der deutschen Nation eigentümlich, so vergesse er, daß auch die Franzosen und die Russen ihre
Ideale hätten, und die Engländer in Transvaal die halb- wllden Völker unter dem Vorwand ausrotteten, - daß sie im Namen der Zivilisation Ideale verträten. Die zweite Idee ist die ästhetische. Wenn der Kaiser sage, die Kunst solle das Ideal den unteren Ständen bringen, so müsse man fragen, ob die oberen es nicht nötig hätten. Ter Kaiser schmeichle damit den höheren Ständen. Und wenn der Kaiser sage: die Alten hätten die Leute reden lassen, so könnten die Neuen eben den Kaiser reden lassen. Die dritte Idee sei die patriotisch-ästhetische und ihr Haupt- vertreter der offizielle Bildhauer des Kaisers, der deutsche Prcf s o: Begas mell seinen Pf eu d o - kl a s si sch en Schöpfungen. Wenn der Kaiser meine, überall gebe sich ein ungeheurer Respekt vor der deutschen Bildhauerei kund, so irre er sich, denn die Berliner wie die Münchener akademische Richtung erzeuge: nur gründliche, Langeweile. — Das Londoner „Daily Chronicle" kritisiert: „Man sagt nicht zu viel, wenn man behauptet, daß die Majorität der zweiunddreißig Ottos, Johanns, Friedrichs und Karls, die in diesen zwei langen weißen Marmorreihen stehen, vollständig unbekannte Persönlichkeiten sind. Ter Berliner weiß nichts von ihrer Stellung in der Geschichte, vermutlich aus dem einfachen Grunde, weil so wenige von ihnen überhaupt eine Stellung in der Geschichte eingenommen haben. Der Kaiser hat sie aufgestellt, er hat sie aus der eigenen Tasche bezahlt, und das genügt dem Durchschnittsbürger. Zwei oder drei der Figuren haben dem Volk etwas zu erzählen — der große Kurfürst, Friedrich der Große und der alte Kaiser, aber die anderen schweigen und sind ünbekannt. Es mag auch fraglich sein, ob das „Marmarameer", wie der Berliner die Siegesallee jetzt nennt, wirklich eine wertvolle Zugabe zu dem künstlerischen Schmuck der deutschen Hauptstadt ist. Die Monumente mögen wohl dekorativ sein, wie sie so daftehen in ihrer weißen Reinheit, sich abhebend von einem sommerlichen, grünen Hintergrund, zu ihren Füßen große Blumenbeete; aber sie sind sicher- lich keine individuellen Kunstwerke. Wenn man sie einzeln betrachtet, so bemerkt man, daß die Majorllät nicht ein mal niittel mäßig genannt werden kann, und daß ein bedeutender Teil unter aller Kritik ist.
Im ganzen genommen sind vielleicht fünf oder sechs Gruppen die Schöpfungen bedeutender Männer wie Begas, Magnussen und Uphnes wirllich gut, der Rest, wie ich schon gesagt habe, ist nur dekorativ. Es sind akademische Studien, in historische Kostüme gekleidet."
„Tolle Nächte", ein Drama von L. L. Tolstoi, dem Sohne des berühmten Dichter-Philosophen, ist bei seiner Erstaufführung in Moskau gründlich durch, gefallen.
Philipp Wolfrums „Weihnachts-Myste- rium" erlebte dieser Tage in Worcester seine erste Aufführung in englischer Sprache. Der angesehene Komponist Edward Elgar hat sich des poesievollen Werkes mit großer Sorgfalt angenommen und nach übereinstimmenden Urteilen eine höchst respektable Wiedergabe zu stände gebracht.
Der nächste (26.) Juristen tag soll, wie uns ge- ichrieben wird, laut Beschluß, der ständigen Deputation in Berlin am 10., 11. und 12. September 1902 stattsinden. Begrüßungsabend am 9. September. Der 13. September ist für einen Ausflug ins Auge gefaßt. Als Verhandlungsgegenstände sind in Aussicht genommen: 1. Zweckmäßigkeit von Zwischenprüfungen. 2. Ausdehnung der H a f t - P f t Fahrzeuge, welche unabhängig von
Schienensträngen auf öffentlichen Straßen durch elementare Kraft fortbewegt werden. 3. Vorschläge für Retz i fron des Straf gesetzbuchs. 4. Rechtliche Behandlung der Ringe ober Kartelle. 5. Anerkennung und Schutz des Rechts am eigenen Bilde. 6. Rechtskraft der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden. 7. Abgrenzung von Richterrecht und Parteibetrieb im Zivilprozeß. 8. Möglichkeit gesetzlicher Befreiung des Grund und Bodens von den darauf haftenden Schulden und Lasten. 9. Beibehaltung beziehungsweise Einführung der Strafbarkeit fahrlässiger falscher eidlicher Aussaae vor Gericht. 10. Aenderung der Vorschrift des B. G. B. 8 313, wonach die obligatorische Verpflichtung zur Uebertragung eines Grundstückseigeutums an gerichtliche ober notarielle Beurkundung bes Vertrages geknüpft ist. 11. Beurteilung der amtlich verösscn.i chten Entwürfe eures preußischen Gesetzes zum Schutze der Bau- forberungen.


