Ausgabe 
28.11.1901 Erstes Blatt
 
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den. Der 2. Vorsitzende Schlossermeister Knipp eröffnete die Versammlung und erteilte dann dem Redner das Wort, deri n einstündiger Ausführung die Handwerkskammer, ihre Aufgaben und Bedeutung für den Handwerkerstand be­handelte. Das Jahr 1897 habe in gesetzgeberischer Beziehung eine wichtige Aenderung in der Reichsgewerbeordnung ge­bracht, u. a- die Errichtung der Handwerkskammern, wo­durch ein langjähriger Wunsch des Handwerkerstandes z. T- erfüllt worden sei. 71 Kammern seien im deutschen Reiche errichtet worden, unter denen die hessische Kammer wohl eine derjenigen sei, die den ausgedehntesten Bezirk be­säßen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Kammern sei die Regelung des Lehrlingswesens. Der Abschluß eines schriftlichen Lehrvertrags sei bei Einstellung eines Lehr­lings unerläßlich und werde durch das Gesetz erfordert., Insbesondere feien die Pflichten des Lehrherrn wie die­jenigen des Lehrlings durch die Bestimmungen der Gewerbe­ordnung festgelegt worden. Das Anleiten von Lehr­lingen stehe nur solchen Personen zu, welche das 24. Lebensjahr vollendet und die von der Handwerkskammer vorgeschriebenc Lehrzeit zurückgelegt sowie die Gesellen­prüfung bestanden haben oder 5 Jahre das Handwerk selbst­ständig ausgeübt resp. als Werkmeister thätig gewesen sind- In Betreff des Meistertitels teilte Redner mit, daß für die Zukunft nur solche Handwerker diesen Titel in Ver­bindung mit der Bezeichnung eines Handwerks führen dürfen, die die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erworben und die Meisterprüfung bestanden haben. Auf die Nichtbefolgung der Vorschriften seien zum Teil er­hebliche Strafen angesetzt, so werde der nicht ordnungs­gemäß erfolgte Abschluß des Lehrvertrags mit einer Geld­strafe bis zu 20 Mr, die unbefugte Führung des Meister­titels oder das unbefugte Halten und Anleiten von Lehr­lingen mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. geahndet- Ferner habe die Kammer noch die Aufgabe, die Staats- und Gemeindebehörden in der Förderung des Handwerks durch thatsächliche Mitteilungen und Erstattung von Gutachten über Fragen, welche die Verhältnisse des Handwerks be­rührten, zu unterstützen sowie die Wünsche und Anträge des Handwerkerstandes zu beraten und den Behörden vor­zulegen. Die Handwerkskammer solle überhaupt in allen wichtigen, die Gesamtinteressen des Handwerks oder die Interessen einzelner Zweige berührenden Angelegenheiten gehört werden. Die Förderung des Genossenschaftswesens lasse die Kammer sich ebenfalls angelegen sein; hier gebühre aller Dank der Staatsregierung, die in hervorragender Weise durch Gewährung von Mitteln ihr Interesse an dem Genossenschaftswesen bekunde. Insbesondere sei aber auch die Kammer auf dem Gebiete des Vergebungsw-esens thätig gewesen. Redner führte mehrere Fälle an und schloß mit der Aufforderung, daß auch der Handwerker mitarbeiten möge an der Erneuerung des Handwerks. Die Kammer sei an­gewiesen auf die Mitwirkung des Handwerkerstandes. Eine lebhafte Diskussion hielt die Teilnehmer noch längere Zeit zusammen.

w Nidda, 26* Nov. Heute hatten wir Winterwetter, Schnee und auf den künstlich bewässerten Wiesen Eis, auf dem die Jugend schon dem Vergnügen des Schlittschuhlaufens zu huldigen versuchte. Hier hat man mit dem Eintritt des Winters erfreulicher Weise schon die ersten Veranstaltungen getroffen zur Fütterung unserer Standvögel. Es wäre zu wünschen, daß allerwärts der Tierchen gedacht würde.

Mainz, 26. Nov. Wie der Hauptmann die Disziplin (einet Untergebenen durch Arrest aufrecht erhätt, so verschafft der Regisseur seinen Befehlen Respekt durch denStraf­zettel", der die Monatsgage der Künstler oft ganz wesent­lich kürzt. Hat ein Darsteller schlecht memoriert, extemporiert er, kommt oder geht er durch eine andere Thür als er soll, versäumt er gar eine Probe, kurz, folgt er nicht den An­ordnungen des Regisseurs flugs droht derStrafzettel"! Daß aber ein Darsteller in «Strafe genommen wurde, weil er auf den Beifall des Publikums nicht vor die Rampen ging, das dürfte eine Revision der Behauptung des allen Akiba veranlassen. Vor einiger Tagen spielte hier in einer «Schüler­vorstellung Herr Bauer den Tell, und die leicht empfänglichen Zuhörer spendeten enthusiasttschen Applaus. Alle Darsteller folgten blitzschnell dem Künstlerohren so wohlthuenden Ge­räusch, nur der Befteier der Schweiz blieb hinter den leinenen Gletschern. Der Regisseur befahl:Sie muffen hinaus!" Und als auch die Prophezeiung:Das wird Sie ein schweres Stück Geld kosten" den Künstler nicht bewegen konnte, sich seinen Verehrern zu zeigen, kam einige Stunden drauf der Strafzettel" geflogen. Da Herr Bauer in diesem Fall, wie es scheint nicht mit Unrecht, die rechtsverbindliche Kraft dieses Stück Papiers bestteitet, so wird sich das «Schiedsgericht der Bühnengenosienschast" mit der Angelegenheit zu befassen haben.

Wiesbaden, 26. Nov. Wie dasW. V." erfährt, beab­sichtigt die Verwaltung des Fürsten Metternich, «Schloß Johanni Z-Berg, das berühmte Weingut im Rheingau, zu verpachten. Ein Konsortium soll bestehen, das auf Johannis­berg ein Hotel errichten will, verbunden mit Weinhandel, Sektkellerei u. s. w. Der drllte Liebhaber aber soll die kgl. Regierung sein, die für den Kaiser das Schloß mieten will, der beabsichtige,, eoent. mit der kaiserlichen Familie einige Sommermonate dort zuzubringen. Der verlangte Pacht preis soll 1000000 Mk. betragen. Bis jetzt haben sich aber keine Liebhaber gefunden, denn der Preis ist viel zu hoch und nach Ansicht Sachverständiger nie heraus­zuwirtschaften.

** Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. In Langd war am Sonntag eine Frau mit Kaffeekochen be­schäftigt, wobei sie nach dem erfolgten Uebergießen das Wasser- zefäß auf den Ofen stellte. Während dieses Augenblickes schluckte ein 3^/,jähriger Knabe an der Oeffnung der Kanne von dem noch kochenden Kaffee, wobei er sich innerlich schrecklich verbrannte. Aerztliche Hilfe war bald zur Stelle doch war das Kind nicht mehr zu retten. Dienstag Nach ist es seinen Verletzungen erlegen. Der Regierungsasseffor Graf zu Solms-Laubach zu Hirschberg i. «Schles. ist dem Landrat des Landkreises Hannover zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften überwiesen worden. In Fulda fand in Anwesenheit eines Vertreters des Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten von Kassel, des Oekonomierates Rexerodt, des Generalsekretärs der Landwirtschaftskammer und der Landräte aus den umgebenden Kreisen eine Versammlung von Landwirten statt, in der u. a. beschlossen wurde, eine Genossenschaft m. b. H. in Fulda zwecks Errichtung eines Kornhauses zu gründen.

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Meteorologische Beobachtungen

der Station Gieße».

26. Nov.

26.

8.

NE.

NE.

Du armes Düffeldors! O Hohn! Du hattest einen großen Sohn, Und fünfzig Jahre später? Mehrere kleine Väter.

D. Red. des Gieß. Anz.)

beb. Himmel l.bew. Himmel heller Himmel

Gerichtssaal.

D. Gießen, 26. Nov. (Strafkammer.) Tie Phil. Küfer Eheleute von Wohnbach waren von der Anklage der Körperverletzung durch Urteil des «Schöffengerichrts Hungen vom 16. Oktober freigesprochen worden- Gegen das sreisprechende Erkenntnis verfolgt die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Berufung. Es sind unerquickliche Familienverhältnisse, die die Gerichtsverhandlung enthüllt. Nach erfolgter Belveisaufnahme wird die Berufung ver­worfen und werden die Kosten der Staatskasse zur Last gesetzt. Das Zimmermädchen Marie Schir g von Recken­roth ist beschuldigt, durch mehrere nicht selbständige Hand­lungen vom Frühjahr dis August zu Bad-Nauheim eine große Anzahl dem S^otetier. Reinhard Langsdorf in Bad-Nauheim gehörige Hotelgebrauchsgegenstände im Ge­samtwerte von ca. 130 Mk- sich rechtswidrig angeeignet zu haben. Die Angeklagte ist im allgemeinen geständig, nur die Entwendung einiger Gegenstände leugnet sie. Die Staats­anwaltschaft beantragt, gegen die Angeklagte auf eine Ge­fängnisstrafe von 6 Monaten unter Belastung mit den Kosten des Verfahrens zu erkennen. Die Verteidigung hebt, die mildernden Umftänbe hervor und plädiert auf eine ge­ringere Strafe. Das Urteil lautet dem Anträge der Staats-

Uermischtes.

Oldenburg, 26. Nov. Eine Bekanntmachung der Oldenburgischen Eisenbahndirektion bestätigt, daß bei der Oldenburgischen Staatsbahn Kohlenunterschlagungen vorgekommen sind. Es handelt sich jedoch keineswegs um 280 Waggons, wie angegeben wurde, sondern um Unter- chleife in weit geringerem Umfang. Gegen die Beamten, welche ein Verschulden trifft, ist mit den schärfsten Disziplinar- trafen vorgegangen.

Paris, 26. Nov. Mittags tötete der auf dem Pariser Opernplatze etablierte Coiffeur Thion seine Gattin und deren Geliebten, den Bäcker Blondin. Die beiden befanden sich in einem Fiaker; Thion riß die Wagenthür auf und gab drei Schüsse ab, der Bäcker und Frau Thion waren nach wenigen Augenblicken tot.

* Bu dapest, 26. Novbr. Der Getreidehändler und Grundbesitzer Straßburger ist mit Hinterlassung bedeutender Schulden geflüchtet.

* Petersburg, 26. Nov. Auf der Wladikawkas-Bahn ließ ein Personenzug mit einem Lastzüge zusammen. Zwölf Wagen entgleisten. Drei Reisende trugen Verletzungen davon.

* Geheimnisvolles Ende eines Offiziers der Chemnitzer Garnison. Eine mysteriöse Geschichte, bei der ein junger Offizier den Tot fand, erregt in Chemnitz das peinlichste Aufsehen. In der Nacht meldete eine Dirne auf der Polizeiwache des Schillerviertels, daß sie von einem Offizier über ein in der Nähe des Hauptbahnhofes befindliches Ge- änber in den etwa 5 m darunter befindlichen Kohlenhof ge- türzt worden sei. Das Mädchen, das erhebliche Kopfver- letziingen aufwies, wurde verbunden und in ärztliche Behand­lung gegeben, sonst legte man der Sache als völlig unglaub­haft keine weitere Bedeutung bei. Am nächsten Morgen jedoch fanden Arbeiter des betr. Hofes einen Damenhut und in einer großen Blutlache einen bewußtlosen Offizier in voller Uniform. Der Mann war offenbar mit dem Mädchen zu­gleich abgestürzt und hatte dabei einen Beinbruch, sowie chwcre Schädelverletzungen davongetragen. Der Verletzte wurde iiis Garnison-Lazareth gebracht, wo er, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben, in letzter Nacht verstarb. Es handelt sich um den 27 Jahre alten unverheirateten Leutnant Frhm. v. Hammerstein vom 15. Inf.-Regt. Nr. 181, der erst kürzlich von Riesa nach Chemnitz versetzt worden ist. Der Verstorbene mar em außerordentlich begabter Offizier und im Besitz mehrerer Orden.

* DerKönig der Könige" M e n e l i k hat allerlei Ehekummcr, denn er ist nicht ganz Herr in seinem Hause. War der mit Klugheit gepaarte Ehrgeiz seiner Ge­mahlin Taitu dem Aufstieg des ehemaligen Negus von «Schoa bis an die Spitze des ganzen, weiten abyssinischen Reiches förderlich, so wird ihm dieser selbe brennende Ehr­geiz heute zu einer Quelle des Mißbehagens. Die Laune Tartus ist feit einiger Zeit so schlecht, wie nur möglich. Sie will es durchaus den europäischen Herrscherinnen an Schönheit, Vornehmheit und Prunk gleiche thun. Daher hat ie ihre ganze Hofhaltung nach europäischen Gepflogenheiten eingerichtet. Aber da sie unter ihrer schwarzen Umgebung nicht die geeigneten Persönlichkeiten für Hofherren und Hofdamen fand, gab es Elend die Menge. «Selbst die Er­ziehung mit dem Stock, den Taitu vorzüglich zu chwingen weiß, fruchtete nichts. Tie Frau eines Ras, die versehentlich eine Tasse zerbrochen hatte, wurde mit dem gefürchteten Gerät derart zugevichtet, daß sie wochenlang darniederlag. Beschwerden bei Menelik und häufige Weiger­ungen, über die Schwelle der Gemächer derKaiserin" M treten, konnten nicht ausbleiben. Als.wiederholte Bor- tellungen des braven Gatten bei seiner nicht gerade besseren hälfte erfolglos blieben, wurde er wütend und verbannte ie bis auf weiteres in ein Koptisches Kloster bei Adua; er legte also so ziemlich das ganze Reich zwischen sich und fein Weib, denn Adua liegt im äußersten Norden, Adis Abeba im Süden. Aber Taitu durchkreuzte feine schönen Pläne, indem ie einfach nicht reifte. Wird Menelik die Abreise er­zwingen? Kenner seines überaus gutmütigen Charakters zweifeln daran. Er hat übrigens noch einen zweiten Grund, Taitu zu grollen, und dieser nagt am Ende noch mehr an einem Herzen als der erstere. Er ist ein sparsamer Haus­vater, seine Gattin zeigt aber Neigung zur Verschwendung. Unbekümmert um die hohen Preise, läßt sie sich von Paris und Wien kostbare Gewänder und (Schmucksachen kommen. Don Wien aus droht Menelik sogar eine Klage. Taitu hat dort einen Spiegel von gewaltigen Abmessungen int Preise von vielen tausend Gulden bestellt. Menelik weigert sich, ihn abzunehmen, weil er doch auf keinen Fall unbeschädigt in Adis Abeba ankommen werde. Das Wiener Haus aber will von dem Geschäft nicht zurücktreten, da der Spiegel eigens für dieKaiserin von Aethiopien" angefertigt sei.

* Immer modern! DerWerkstatt der Kunst" wird aus Darmstadt berichtet: In dem «Schaufenster einer hiesigen «SchirmHandlung findet man einen zierlich zu­sammengerollten Schirm, dessen Stvckkttauf ein Mädchen­köpfchen aus Porzellan, mit anmutigen Farben dezent be­malt, darstellt, und an diesem «Schirm hängt eine Affiche, auf der heißt es:Moderner Schirm griff nach Professor Botticelli." (Professor" Botticelli war bekanntlich ein Maler, der von 14461510 in Florenz lebte! D. Red. des Gieß. Anz.)

+ 4,1° C.

4,7° C.

anwaltschaft gemäß. Die sofortige Verhaftung der Ange­klagten wird angeordnet. In der Privatklagesache des Julius Maier von Gambach gegen den Levi Maier von da wegen Beleidigung waren durch Urteil des «Schöffen­gerichts Butzbach vom 20. September der Angeklagte und der Privatkläger als Wiederbeklagter in eine Geld- trafe von je 50 Mk. verurteilt und beiden Teilen Publi- alionsbefugnis zuerkannt worden. Auf die Berufung des IZrivatklägers hin erkennt das Gericht, daß sie kostenfällig zu verwerfen sei. Der Glasbläser August Wolf in Rathe ist beschuldigt, am 3. Oktober zu Büdingen die Lina Urbach eine frühere Braut aus Fahrlässigkeit durch einen Re- volverfchuß erheblich verletzt zu haben. Der Angeklagte leugnet seine leichtsinnige That nicht, ihre Vorsätzlichkeit aber stellt er in Abrede. Die Staatsanwaltschaft beantragt gegen ihn eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten. Das Gericht erkennt auf eine solche von 10 Monaten in Anbetracht des außerordentlich hohen Grades der zu Tage getretenen Fahr- ässigkeit. Die feit dem 7. Oktober erlittene Untersuchungs­haft wird angerechnet. Die Berufung des Karl Magel in Solms-Ilsdorf, der durch Urteil des Schöffengerichts Grünberg vom 4. November in eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten und eine Geldstrafe von 10 Mk. verurteilt worden war, wird wegen Ausbleibens des Angeklagten in der heutigen Verhandlung kostenfällig verworfen. Zwei falsche Einmarkstücke werden durch Urteil der Kammer eingezogen.

Elberfeld, 26. Nov. Das Oberlandesgericht Köln hat die Haftentlassung B a u m a n n ' s, des Hauptangeklagten im Militär-Befreiungsprozeß, gegen 10000 Mk. Sicherheit wegen Kränklichkeit angeordnet. Das hiesige Landgericht hatte die Haftentlassung abgelehiu.

Leipzig, 25. Nov.H art an der Grenze des Mordes" stand, wie der Vorsitzende des Schwurgerichts, Land­gerichtsdirektor Dr. Müller, in der Begründung des Urteils am Schluß der gestrigen Verhandlung sagte, die That der 26 Jahre alten Fabrikarbeiterin Anna verehel. Schuster aus Borna, die ihr 9 Tage altes Kind durch Verpacken in einer Kiste er- tickt und den kleinen Leichnam dann, in Packpapier gewickelt, be­hufs Verbrennens in eine Fabrikfeuerung geworfen hat. Die Geschworenen bejahten die vorsätzliche Tötung und somit wurde .bie Angeklagte wegen Totschlags m 14 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt. Man hatte zwar berücksichtigt, daß die Schuster bisher noch nicht bestraft und bei Begehung der That als Wöchnerin noch nicht volllommen geistig und körperlich widerstandsfähig gewesen sei, andererseits aber die Planmäßigkeit hres Vorgehens und vor allem auch die an den Tag gelegte Ge- uhlsrohheit straffchärsend in betracht gezogen.

Theater, Kunst und Wissenschaft.

Ei« Heiue-Denkmal ist, wie wir bereits kurz meldeten, dieser Tage in Paris enthüllt worden. Dazu schreibt man dem Berl. Börsen-Kurier":Deutschland hat sich bisher gciveigerr, einem seiner größten Söhne gerecht zu werden. Ter echte deutsche Mann mag keinen Franzen leiden, doch ihre Weine trinkt er gern; er mag ebenso manchen Dichter nicht leiden, wenn er auch seine Lieder gern singt. Das Heine-Denkmal erhebt sich an einem Ort, der nicht so außer der Welt liegt. Paris ist eine sehr besuchte Ort chast, und der Montmartre-Friedhof, zu dem, um Heine's und der anderen dort ruhenden großen Toten willen, so viele Begeisterte chon früher pilgerten, wird jetzt noch mehr Schwärmer sehen. Welch' thörichte Idee von denPatrioten", das Heine-Denkmal, das man in einer deutschen Mittelstadt so leicht unsichtbar machen konnte, an einen Ort verbannen zu lassen, auf den sich unwillkür­lich die Augen der ganzen Welt richten! . ... . . Der Gesang der Loreley schloß die Feier. Der deutsche sozialistische Gesangverein hat es sich nicht nehmen lassen, dem Dichter zu huldigen, da der von der deutschen Botschaft patronisierteQuartett-Verein" es kurz­weg abgelehnt hat, dem Dichter so manchen Liedertextes die schuldige Ehrfurcht zu bezeigen. Die Herren feiern nämlich am_ 6. Dezember ihr Stiftungsfest und glaubten, im Hinblick auf diese Festlichkeit von höchster Bedeutung ihre Stimmen schonen zu sollen. Heine würde,, wenn er die Geschichte erführe, herzlich lachen oderweinen. Bon­der Höhe des Denkmals schaut er sinnend und vergeistigt auf die" Welt nieder, die noch nicht viel vernünfttger geworden ist seit den Tagen, da er, der Lebende, sich über sie lustig machte. Nur der aus der Grabplatte angebrachte Lorbeerzweig wird ihn lehren, daß er die Hoffnung aus Besserung nicht aufzugeben braucht." (Wir möchten unsere Leser an ein hübsches Berschen Ludwig Fulda's erinnern: