Ausgabe 
28.11.1901 Drittes Blatt
 
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Nr. 28« Drittes Blatt. 151. Jahrgang.

Donnerstag 28. November 1901

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Neueste Meldungen.

Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers.

Berlin, 27. Nov. Wie dieVoß. Ztg." hört, erklärte sich der Kriegsminister bereit, die Duellinterpellation, !>ie der Abg. Bassermann heute im Reichstage begründen oird, sofort zu beantworten.

Berlin, 27. Nov. DenBert. Polit. Nachr." zufolge soll im Staatshaushaltsetat für 1902 eine Reihe von Mehrausgaben zum Schutze des Deutschtums in den Ost marken vorgesehen werden. Es soll ein Betrag von 300000 Mk. zur Unterstützung evangelisch kirch­licher Einrichtungen namentlich in der Provinz Posen im Etat ausgenommen werden.

London, 27. Nov. Wie amtlich festgestellt ist, ist in diesem Jahre die Zahl der in London fcstgestclltcn Fälle von Wahnsinn um 5000 größer als die Durchschnittszahl in früheren Jahren. Sämtliche Spezialärzte schreiben dieses Anwachsen der Geisteskrankheiten einzig und allein dem südafrikanischen Kriege zu.

VerhandluiWN des Deutschen Reichstages.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattett

Deutscher Reichstag.

97. Sitzung vom 26. November.

Das Haus ist mäßig besetzt.

2 Uhr Am Bundesrathstisch: Graf Pofadowsky u. A.

Präsident Graf Ballcstrcm eröffnet die Sitzung mit folgenden Worten: Die Sitzung ist eröffnet. Ich erlaube mir. die Herren nach längerer Pause aufs herzlichste zu begrüßen. (Beifall.)

Wir haben zunächst eines unendlich schmerzlichen Ereignisses zu gedenken, welches S. Mas. den Kaiser und sein Allerhöchstes Haus, die deutschen Fürsten und das deutsche Volk auf das tiefste erschüttert und das auch zahlreiche außerhalb unseres Volkes stehende Kreise in hervorragender Weise mit der schmerzlichsten Antheilnahme erfüllt hat. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Viktoria Adelheid Marie, Luise, Prinzeß Royal von Großbritannien, Herzogin zu Sachsen, diese erhabene und mit den glänzendsten Gaben des Geistes und Herzens von Gott ausgezeichnete und begnadete deutsche Fürstin, die geliebte, unvergeßliche Mutter unserS Kaisers, die Wittwe des Heldenkaisers Friedrich, die Beschützerin alles Guten und Edlen auf der Welt, wie auch die fegensreiche Helferin der Aermsten und Elendesten ist am 5. August dieses Jahres aus dem Leben geschieden. Ihr gesegnetes Andenken wird in ihrem Volke fortleben. Namens des Reichstags habe ich alsbald nach dem Tode der Kaiserin-Mutter dem tiefen Schmerze, der den Reichstag beseelt, gegenüber Seiner Majestät dem Kaiser Ausdruck gegeben, wofür Seme Majestät huldreichst gedankt haben. (Die Mitglieder, auch die anwesenden Sozialdemokraten haben sich während dieses Nachrufes erhoben.)

Das Andenken der inzwischen verstorbenenAbgg. Dr. Siemens (freis. Vgg), Dr. Schönlanck (Soz.), W inter meyer (freis. 23p.), Johannsen (Däne), Dr. Lehr (nl.) wird durch Erheben von den Sitzen geehrt.

Der Alterspräsident Dr. Lingens (Etr.) hat sein Mandat niedergelegt.

Ferner thcilt der Präsident mit, daß er anläßlich des Ablebens des Präsidenten McKinley ein Beileidsschreiben ab­gesandt und dafür ein Dankschreiben erhalten habe; ebenso habe er aus Anlaß des Todes des Fürsten Hohenlohe dessen Sohn das Beileid des Reichstags ausgedrückt. Endlich setzt der Präsident das Haus davon in Kenntniß, daß der Vice- präsident v. Frege sein Amt nicdergclegt habe, am Schluß der Sitzung wird das Nähere über die Neuwahl be­schlossen werden.

Hierauf tritt das Haus in die Tagesordnung.

Der Entwurf einer Strandungsordnung gelangt debattelos, den Beschlüssen der Kommission entsprechend, in zweiter Lesung zur Annahme.

Es folgt die zweite Lesung der Seemannsordnung.

Berichterstatter Abg, Dr. Seniler (natl.-lib.): Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um eine rein technische Angelegenheit, sondern um eine Frage von hoher sozialer Bedeutung, um den den wirthschaiilich Schwachen zu gewährenden Schutz. Die Kom­mission ging darauf aus, den nothlvendigcn Schutz gesetzlich fcst- zulcgen, damit nicht dieser Schutz durch einen freien Vertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern illusorisch gemacht werden kann. Natürlich darf das Gesetz nicht so gefaßt werden, daß es etwa einer hinter den Seeleuten stehenden Korporation oder Organisation die Möglichkeit zu Vexationen giebt. Anträgen, welche geeignet waren, die uothwendigc Disziplin an Bord irgendwie zu lockern, hat die Kommission keine Folge gegeben, sie hat sich nicht von gesetz­geberischen Sentimentalitäten leiten lassen. Dieselben Erwägungen waren maßgebend bei der Frage der Besetzung der Seemannsämter. Ich hoffe, daß das Plenum die Vorschläge der Kommission sorgsam prüft und sich bei seinen Beschlüssen von denselben Grundsätzen leiten läßt, von denen sich die Kommission hat leiten lassen.

Die Berathung beginnt mit § 1, der nur einleitende Vor­schriften enthält. Er bestimmt, daß die Vorschriften der See- mannsordming auf alle Kaufffahrteischiffe Anwendung finden, welche das Recht, die Reichsflagge zu führen, ausüben dürfen, und daß diese Vorschriften der Abänderung durch Vertrag entzogen werden, folucit nicht eine anderweitige Vereinbarung ausdrücklich zugelassen ist.

§ 1 wird mit einer redaktionellen Aenderung Stockmann i(Rpt.) angenommen, ebenso debattelos die §§ 2 und 3 in der Kom­missionsfassung.

§ 3 a, den die Kommission neu geschaffen hat, besagt, daß der Bundesrath Bestimmungen, erläßt über Zahl und Art der Schiffsoffizicre, mit welchen Schiffe zu besetzen sind.

Abg. Schwartz (Soz.) bea aragt, diese Bestimmungen auch auf die Schiffsleute auszudchncn. Heute feien die Schiffe der großen Gesellschaften oft nicht genügend bemannt. Das sei eine um so größere Gefahr, als ein Thcil der Mannschaften häufig nicht der deutschen Sprache mächtig sei und in Folge dessen das Gegentheil von dem thue, was die Offiziere befehlen. Insbesondere müsse die Zahl der Heizer erhöht werden.

Die Kommission beantragt Annahme folgender Reso­lution :

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage mit thunlichster Beschleunigung einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Frage einer behördlichen Aufsicht über See­tüchtigkeit, Tiefgang, Bemannung und Verproviantirung von Kauffahrteischiffen geregelt, für Abstellung etwaiger Mängel Sorge getragen und zu diesem Zwecke eine der Oberaufsicht deS Reichs unterstehende Instanz bestimmt wird.

llnterstaatSsckretär Rothe wendet sich gegen den sozialdemo­kratischen Anttag, dessen Durchführung große Schwierigkeiten machen würde. Die Aufgabe, die der Antrag dem Bundesrathe stellt, i|t einfach unlösbar, wenigstens ist es bisher in keinem Lande der Welt gelungen, solche gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Was jetzt geschehen kann, hat bereits die Kommission in einer Reso­lution verlangt. Im Uebrigen müssen wir, ehe wir mehr thun können, erst das Ergebniß der umfangreichen Vorarbeiten üebr diese Frage abwarten.

Abg. Frese (freis. Vgg.): Ich bitte Sie, den Anttag Schwartz nicht anzunehmen. Diese Materie ist in der Kommission ein­gehend erwogen worden. Die Herren Sozialdemokraten haben be­hauptet, daß ein Schiff sich immer noch besser mit minderwerthigen Navigateuren fahren ließe, als mit einer minderwerthigen Be­satzung. Darin muß ich Ihnen entschieden widersprechen. Wenn an Bord in Folge von Krankheiten oder aus anderen Gründen die Mannschaft zusammengeschmolzen ist, so kann das Schiff mit einem guten Navigateur doch noch einen Hasen erreichen, während in Er­mangelung guter Navigateure schließlich oft nichts mehr geschehen kann. Herr Schwartz hat unterlassen, darauf hinzuweisen, daß jetzt schon eine Reihe von Segelschiffen mit einer ganzen Menge von Hilfsmannschaften versehen sind, die das Brassen, das Segelsetzen und alle jene Vorrichtungen, die schnell ausgeführt werden müssen, untersttitzen und zwar mit solchem Erfolge, daß Schiffe, die ohne diese Hilfsmaschinen fahren, bei Sturmwetter schlechter manöbriren als Schiffe mit etwas kleinerer Besatzung, die diese Maschinen haben. Meines Erachtens kann der Bundesrath hier keine sichereren Regeln aufstellen; er würde für solche Bestimmungen die Verantwortung nicht übernehmen können. Der Kollege Schwartz hat gesagt, alle Schiffe, die geblieben wären, seien geblieben, weil die Besatzung unzureichend gewesen ist. Einen tierartigen Satz kann man doch wirklich nicht ohne Weiteres aufstellen. (Abg. Schwartz: Das habe ich auch nicht gesagt I) Ich habe es so verstanden. Jedenfalls darf man nicht außer Acht lassen, daß eine große Gefahr für die Segelschiffe in dem Transport von Kohlen liegt, daß sehr viele Schiffe als auf See verbrannt gemeldet werden, wo noch Ueberreste gefunden werden. Wenn weiter gesagt wird, daß die Feuerstellen richtig eingerichtet werden müssen, daß es darauf ankommt, wie die Maschinenkessel liegen, wie die Zuwege sind, so mache ich darauf aufmerksam, daß der Germanische Lloyd eine Reihe von Bestim­mungen trifft, wonach die Schiffe klassizifirt werden für die Asse­kuranz. Also hier ist eine nicht unbedeutende Vorsorge getroffen. Ferner sind die Rheder selbst mit eigenen Risikos an der Versiche­rung ihres Schiffes betheiligt und werden daher selbst darauf hin­gewiesen, das Risiko möglichst zu verkleinern. Das kann ein Rheder nur durch Einrichtungen in Bezug auf das Engagement von Mann­schaften, die die Sicherheit deS Schiffes mit gewährleisten. Es liegt auch kein Grund vor, den guten Zustand der Boote zu be­zweifeln. Denn der Neichskommissar hat mit den Booten Ver­suche anzustellen; es existiren Vorschriften, daß Vootsmanöver so­wohl hier in Deutschland als auch über See in fremden Häfen ge­macht werden müssen. Es wäre nach meiner Ansicht eine nicht zu bewältigende Aufgabe, wenn man dem Bnnd-srath Bestimmungen aufbürden wollte, wie sie der Antrag Schwartz verlangt. Jeden­falls hat der Unterstaatssekretär durchaus Recht, wenn er be­hauptet, daß ihm nicht nachgewiesen werden konnte, daß von irgend einer Station endgiltige gute und dauernde Bestimmungen in dieser Beziehung geschaffen worden sind. Diese Frage ist in der That in der Kommission ganz erschöpfend behandelt worden, und ich bitte das Haus, bei dem Kommissionsbeschluß stehen bleiben zu wollen. (Beifall.)

Abg. Kirsch (Centt.) erklärt sich ebenfalls gegen den Antrag. Der Antrag enthält zwar einen richtigen Gedanken, er ist aber bereits burrfj die Resolution der Komnnssion erledigt.

Abg. Schwartz (Soz.): Ein großer Theil der Schisisunfälle ist auf die ungenügende Zahl der Schiffsmannschaft zurückzuführen. Hier muß ein Wandel eintreten, damit die Menschenleben, die sich unseren Schiffen anvertrauen, mehr geschützt sind.

Abg. Dr. Stockmann (Rp.): Gewiß ist es von großer Wich­tigkeit, daß die Schiffe genügend besetzt sind; es mag auch sein, daß ein Thcil der Schiffsunfälle mit auf ungenügende Besetzung zurück­zuführen ist. Ich glaube aber, daß dies im Allgemeinen nicht Schuld der Rheder ist; diese haben ja selbst das größte Interesse daran, daß keine Unfälle Vorkommen. Den sozialdemokratischen Antrag bitte ich abzulehnen, auS dem einfachen Grunde, weil er undurchführbar ist. Dagegen können wir die Resolution, die der Regierung die Möglichkeit der Prüfung läßt, unbedenklich an­nehmen.

Nach einem Schlußwort des Referenten wird der Anttag Schwartz (Soz.) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und einiger Mitglieder der freifinnigen Volkspartei abgelehnt und § 3 a somit unverändert angenommen. Ueber die Reso­lution wird später abgestimmt.

§ 4 regelt die Einrichtung der Seemannsämter und bestimmt, daß die Seemannsämter bei Verhandlungen in Strafsachen mit einem Vorsitzenden und zwei schlfffahrtskundigen Beisitzern besetzt sein sollen.

Abg. CahenSly (Etr.) beantragt, daß einer dieser Beisitzer den Streifen der seebefahrenen Schiffsleuie entnommen sein muß.

Abg. Mctrger (Soz.) beantragt, dieselbe Bestimmung, sowie eine weitere Vorschrift, wonach die Verhandlung öffentlich und mündlich sein und den Schöffen eine Entschädigung gewährt wer­den soll.

Staatssekretär Dr. Graf v. PosadowSky: Die Anträge fußen auf der Möglichkeit, daß ein Seemann durch Drohungen verhindert werden könnte, die geordnete Rechtsprechung gegen die Festsetzung des Seemannsamts anzurufen. In einer solchen Drohung wurden sich die Merkmale derNöthigung widerspiegeln, hinsichtlich derenbelanntlich

schon der Versuch strafbar ist. Die Seeleute werden also wissen, was sie zu thun haben, wenn es je vorkommen sollte, daß sie durch Drohungen vor her Beschreitung des Rechtsweges abgehalten werden. Die Seeämter Haven überhaupt keine Strafjustiz zu üben, sondern sie haben nur zu entscheiden, ob wegen eines Unfalls einem Offizier das Patent zu entziehen sei. (Zuruf von den Sozial­demottaten: Ist das denn keine Strafe!) Gewiß, aber nur eine solche auf Grund der Gewerbeordnung und nicht auf Grund des Strafgesetzbuchs. Durch die vorliegendeii Anträge würde überdies ein ganz neues Element in die Prinzipien unserer Strafgerichts­barkeit bineingetragen werden. Es würden damit Standesgerichte geschaffen werden. Eine solche Neuerung aber würden die Regie­rungen, mit denen ich mich hinsichtlich aller streitigen Punkte inS Benehmen gesetzt habe, nicht mitinachen. Es hieße auch die Dis­ziplin auf daS schwerste gefährden, wenn mast den Seemann über Vergehungen des Kapitäns entscheiden ließe. Wollte man aber für diese Fälle nur Offiziere zulassen, so würde dadurch das Standes- prinzip nur um so stärker in Erscheinung treten. Das hatten die Regierungen übereinstimmend für vollkommen unannehmbar. Daß der Seemann auch während der Reise gegen Veriährmig seines Rechts auf gerichtliche Entscheidung geschützt wird, ist ein besonderer Vorzug des Entwurfs. Es wird dies dadurch erreicht, daß der Kapitän verpflichtet wird, einen Anttag auf gerichtliche Ent­scheidung entgegenzunehmen und in ein besonderes Buch einzu- tragen. Dadurch wird die gesetzliche Frist für die Stellung des Anttages gewahrt.

Abg. Kirsch (Etr.) bittet, nicht außer Acht zu kaffen, daß der Kommissionsbeschluß auch im Sinne des Abg. Metzger be­reits eine Verbesserung sei. Der Anttag der Sozialdemokraten gehe jedenfalls viel zu weit. Es empfehle sich, an den KommissiousbL- schlüssen festzuhalten.

Abg. Dr. Herzfeld (Soz.): Wenn es dem Reichstage mit bet Fürsorge für die Seeleute ernst wäre, müßten sich alle Parteien darauf vereinigen, daß den Seeleuten ein Antheil an der Recht- sprechllng der Seemannsämter gewährt wird. Der Antrag seiner Partei verlange auch die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Ver­fahrens, und er wundere sich, daß gerade das Gentrum diesen An­trag nicht fteundlich aufnehme, denn das Centtum hal>e es doch oft genug in unserer allgemeinen Rechtsprechung am eigenen Leibe erfahren, wie wohlthuend diese Einrichtung wirke. Vor Allem müsse es vermieden werden, daß, wie es z B in Bremen geschehen sei, die entscheidenden Behörden in ein Abhängigkeits-Verhaltniß zu den Rhedern gerathen.

Bremischer Bundesrathsbevollmächtigter, Senator Dr. Pauli: Die Kommissionsbeschlüsse schaffen die Grundlagen für eine gute und gerechte Rechtsprechung. Der Vorredner hat sich erlaubt, von einer Abhängigkeit des Bremer Senats von den Rhedern zu sprechen (sehr richtig! bei den Soz.). Ich höre ein leisesSehr richtig!", aber ich glaube, toer streng bei der Wahrheit bleiben will, der wird mich nicht ein einziges Beispiel nachweisen können, daß der Senat von Bremen sich von seinen Rhedern abhängig gemacht hat. Was die Berufung von Seemännern in das Seemannsamt betrifft, so Ijabc ich meinerseits gegen die Berufung tüchtiger, vernünftiger, unbefangener, von der Agitation nicht verdorbener (Lachen bei den Soz.) Schiffsmänner in das Seemannsamt durchaus nichts einzu- wenden. Ich glaube vielmehr, daß das dazu beiträgt, der Schiffs­mannschaft zu zeigen, daß ihr Recht nach Möglichkeit gesichert ist. Ich kann mir sehr Wohl den Fall denken, daß ein erfahrener, alter Schiffsmann ein durchaus geeignetes Mitglied ist, aber gesetzlich vorschreiben, es soll ein Schiffsmann sein, das ist ein Gedanke, gegen den ich mich entschieden wenden muß, denn dadurch werden nur die Standesgegensätze hervorgekehrt, und darunter leidet dann die Autorität. Ich bitte Sie also,' diesen ersten Schritt, der die Autorität der Seemannsämter gefährden würde, nicht mitzumachen.

Geh.-Rath von Jonquieres: Die Wünsche der Herren von der Linken haben eine immer größere Ausdehnung angenom­men. Zuerst wandten sie sich nur dagegen, daß in den Hansa- städten eine einzelne Person die (Strafbefugnis hat, und der Abg. Metzger sagte am 26. März 1900 in der Kommission, daß seine Wünsche befriedigt wären, wenn es in Hamburg und Bremen so wäre wie in Preußen und Oldenburg. Durch den Kommissions­beschluß ist nun dies Postulat erfüllt. Weiter ist aber durch den Kommissionsbeschluß auch ein anderes Postulat erfüllt, daß näm­lich der Schwerpunkt der Verhandlungen in der Vor-Jnjtanz liegen soll. Diesem Wunsche hat die Stommifjion in genügender Weise Rechnung getragen.

Abg. Dr. Pansche (nat.-lib.): Ich bitte Sie dringend, es bei dem Kommissionsbeschluß zu lassen. Wenn wir hier jetzt eine kollegialischc Behörde schaffen, so glaube ich, ist genügende Vor­sorge dafür getroffen, daß die Bedenken gegen die jetzige Einrich­tung abgestellt werden.

Abg. Vargmann (freif. Vgg.) erklärt sich für den Anttag Eahensly.

Ein Anttag auf Vertagung wird hierauf ange­nommen.

Nächste Sitzung: M i t t w o ch 1 U h r (Wahl hr'- !. Vize­präsidenten ; Interpellation Bassermann (iat.-lib.) betr. das Jnsterburger Duell; Fortsetzung bei 2. Lesung der S e e m a n n s o r d n u n g.).

Schluß 57s Uhr.