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Nr. 175 Zweites Blatt.
151. Jahrgang.
Sonntag 28. JnU 1901
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GietzenerAnzeiger
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Die Zollsätze.
Zur Ergänzung des über die Zollsätze des neuen Zoll tarifentwurss bereits Mitgeteilteu mag noch folgendes erwähnt sein:
ES sollen zahlen pro D.-Ztr.: Buchweizen Mk. 3.60, Hirse 1.60, Rais 4, Malz auS anderem Getreide als Gerste 9, Reis aller Art 4, Speisebohnen, Erbsen, Linsen 4, Futterbohnen, Lupinen, Wicken, Raps und Rübsen, Dotter, Oelrettigsaat. Senf 3, Mohn, Sonnenblumensamen, Peterichsaat, Erdmandeln, Erdnüfie, Sesam, Bucheckern, Lorbeer», Nigersamen 2, Leinsaat, Hanfsaat 0.76, Baumwollsamen, Palmkerne, Kopra, Ricinussamen sind frei. Andere nicht besonders genannte Oelsämereien und Oelfrüchte Mk. 2, Kleesaaten 5, Grassaat aller Art 2, Runkelrübensamen, Zuckerrübensamen 1, andere Feldrübensamen und Sämereien sind frei; Anis, Fenchel, Korianter, Kümmel zum Genuß, frisch oder getrocknet, 4, Sämereien zur Gewinnung ätherischer Oele können auf Erlaubnisschein zollfrei abgelafsen werden. Kartoffeln sind frei, Futterrüben, Möhren, Wafferrüben und sonstige Feldrüben in frischem Zustande sind frei, ge trocknet mit Ausnahme der als Küchengewächs dienenden Mk. 1, Zucker- rllben (frisch) sind frei, getrocknet Mk. 1. Frische Cichorien sind frei, getrocknet Mk. 2. Alles Grün- und Rauhfutter ist frei. Rohe Baumwolle, Machs, Hanf, Jute, Pflanzenfaser, Torf, Waldwolle, alle pflänzlichen Spinnstoffe find frei. Tabakblätter 35. Hopfen 40, Hopfenmehl Mk. 60. Farbpflanzen und Telle von solchen find frei. Frische Küchengewächse, Kohl, Sellerie, Zwiebel, Blumenkohl, Artischocken, Bohnen, Endivien, Gurken, Rübchen, Kopfsalat, Spinat, Staudensellerie, Suppenkräuter, Tomaten sind frei. Paraguaythee, Lorbeerblätter, Salbaiblätter, Waldmeister und sonstige zum Würzen von Nahrungs- und Genußmitteln dienende Blätter und Kräuter getrocknet 4, eingelegte und zubereitete Champignons 20, Küchengewächse und Feldrüben, wenn sie zerkleinert, geschält, gepreßt, getrocknet oder sonst einfach zubereitet sind und ebenso zuberellete Speisebohnen und Erbsen, auch Sämereien zum Genuß, gepulvert oder gebacken, Mk. 10.
Bäume, Reben, Sträucher, Schößlinge und sonstige lebende Gewächse sind frei. Cykasstämme ohne Wurzel und Wedel find frei, Lorbeerbäume Mk. 6, Orchideenbulben frei, Blumenzwiebel und Knollen Mk. 10, Blumen, Blüten, Blätter, Knospen zu Binde- und Zierzwecken und ebensolche Blätter, Gräser, Zweige find frei, Cykaswedel Mk. 20. Alle anderen Erzeugnisse der Ziergärtnerei find frei.
Frische Weinbeeren 15, gemostet, gegohren, Weinmaische 24. Reife und unreife Rüffe, auch zubereitet, 4. Frische Aepfel, Birnen, Quitten, unverpackt oder nur m Säcken, find frei; in anderer Verpackung 6 Mk. Aprikosen, Pfirfiche 8, Pflaumen, Kirschen, Weichsel», Mispeln 2 Mk. Hagebutten, Schlehen, sowie vorstehend nicht genanntes Obst find frei. Erdbeeren 16; andere Beeren frei. Getrocknete Aepfel und Birnen 8, getrocknete Aprikosen und Pfirfiche 10 Mk. Getrocknete Pflaumen aller Art, unverpackt oder in grober Verpackung bei mindestens 80 Kg. Rohgewicht 6 Mk.; in anderer Verpackung 10Mk. Anderes gettockneteS oder geharrtes Obst 10; in einfacher Zubereitung als MuS ohne Zucker 5. AnnanaS, Bananen (frffch) find frei. Apfelsinen, Citronen, Pommeranzen, Granaten, Datteln, Feigen, Mandeln, Pistazien und andere Südfrüchte 12 Mk. Feigen, getrocknet, Rosinen 24 Mk. Getrocknete Datteln und Traubenrofinen 24 Mk., Mandeln, Pommeranzen, gettocknet 30 Mk., Jo hannisbrod, Kastanien, Maronen, Pinienkerne 4 M. Mit Meer- oder Salzwaffer übergoffene, zerschnittene ober geschälte Citronen 30 Mk. Pommeranzen, unreife, auch in Salzwaffer eingelegt bis Kirschgröße, Kokosnüsse 4 Mk. Südfruchtschalen 4 Mk. Fruchtsäfte (ohne Zuckerzusatz) von Citronen ober Pommeranzen unb anbeten Sübfrüchten 1 Mk. Säfte von Früchten unb Pflanzen zum Gewerbe unb Heilgebrauch frei. Roher Kaffee 40 Mk., gebrannt unb geröstet 60 Mk. Cichorien unb anbere Wurzeln, gebrannt und geröstet, 10 Mk. Andere Kaffeeersatzstoffe 40 Mk. Roher Kakao in Bohnen 35 Mk., gebrannt und geröstet 45, Kakaoschalen 12, Thee IQ, Paprika 10, GewÜrze-Zimmt 50 Mk., Gräser, Moose, Pflanzenhaare, Seegras, Palmblätter, Fasern, Wurzeln zu Bürsten und Flechtarbeiten, Stuhlrohr, Rüffe unb Schalen zu Schnitzstoff finb frei Chinarinbe, Beeren, Blüten, Blätter, Sämereien, Wurzeln, Pflanzentelle, Holz zum Heilgebrauch finb frei. Pflanzenwachs 10 Mk.
Maulesel, Maultiere 30 Mk. pro Stück. Esel 6 Mk.. Schafe 2 Mk., Ziegen frei. Gänse 0.70 Mk. pro Stück. Hühner unb sonstiges Febervieh 6 Mk. pro Doppelzentner, geschlachtetes Febervieh 30, gespickt unb einfach zubereitet 35, zum feineren Tafelgenuß zuberettet 75 Mk. Dieselben Sätze gelten für Haarwllb. Fleischextrakte 30, Würste 46, Karpfen 15 Mk »nbere Fische frei. Gesalzene Heringe pro Tonne 3 Mk.; in anberer Verpackung pro Doppelzentner 2 Mk. Zubereitete Fische 3 Mk., mit Esfig, Oel unb Gewürzen zubereitete 12 Mk., zum feineren Tafelgenutz zubereitete 75 Mk. Caoiar 160, Seeschilbkröten 50 Mk. Süßwafferkrebse frei, in Zubereitung 60 Mk„ Hummer unb Langusten 50, andere Seekrebse 24 Mk. Schmalz und schmalzarttge Fette 12.50. Talg von Rindern und Schafen 8.50 Mk. Fisch, Speck und dergleichen frei.
Schmierseifen in Fäffern und anderen Behältniffen 5, feste Seifen 10, Seife zum unmittelbaren Gebrauch geformt ober in Büchsen, Flaschen, Krügen Mk. 30. Aether aller Art in Fässern 160. in anderen Behältniffen Mk 240. Künstlich- Riechstoffe 80. wohlriechende Fette. Salben und Pomaden bei einem Gewicht von mindestens 5 Kg. der Umschließung mit Inhalt Mk. 20, bei geringerem Gewicht Mk. 100. Aether- oder wetngeisthaltige Rtechmtttel, Parfümerien, Schönheitsmittel, Kopf-, Mund- und Zahnwaffer Mk. 300.
Schuhe eu8 Lever aller Art mit Holzsohlen 40, mit anderen Sohlen — gröberen — 85, feinere Mk 120. Sattler- und Täschnerwärm, sowie andere nicht besonders genannte Waren aus Lederhäutm, Pergament, tierischen Blasm, Häutm von Fischen oder Kriechtieren, auch Sattler- und Täschncrwaren auS grobem Gespinnst, soweit sie nicht durch ihre Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen, del einem Reingewicht des Stöcke« von2Kgr. ober barüber Mk. 65, bei geringerem Reingewicht Mk. 80; in Verbindung mit Be- schlägm ober Verschlüssen aus edlem Metall, auch Stickereien auf fieber Mk. 120.
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Rascher, als man annehmen konnte, ist nun also der Zolltarifentwurf der Oeffentlichkeit übergeben worden. Der erste Blick bei der Durchsicht des Entwurfes gilt natürlich allenthalben den so heiß umstrittenen landwirtschaftlichen Zöllen, speziell den geplanten Getteidezöllen. Ta, erweist sich denn die Richtigkeit der betteffenden Meldungen, die den Anstoß zur Bekanntgabe des gesamten Zollwerks gaben. Roggen ist mit Mk. 6, Weizen mit 6,50 Mk. und Hafer mit ML 6 angesetzt. Für diese Erzeugnisse, sowie für Gerste (Zoll Mk. 4) setzt der Entwurf eines Zolltarifgesetzes einen Mindestzollsatz mit einer Mark Abschlag für den Doppelzentner fest. Der Doppeltarif für diese vier landwirtschaftlichen Produkte ist also Thatsache. Ebenso hat cs seine Richtigkeit mit den Viehzöllen: Sttere, Kühe Mark 25, Jungvieh 15 Mk. pro Stück, Schweine 10 Mk. für den Doppelzentner Lebendgewicht, Gänse 70 Pfg. Zu ergänzen ist der bisher nicht bekannte Zollsatz für Kälber: Mk. 4. Wurst zahlt Mk. 45, Butter und Käse je Mk. 30.
Für Eier beträgt der Zollsatz Mk. 6, für Eigelb ML 8, dagegen ist Eigelb zu gewerblichen Zwecken, amtlich „denaturiert" oder unter Ueberwachung der Verwendung, zollfrei. Da wir einmal bei den Nahrungsmitteln sind, sei der Zoll auf Fische, dies wichtige Volksnahrungsmittel, erwähnt. Der gesalzene Hering erhält einen Zoll von 3 Mr. aus das Faß. Ebensoviel entfällt auf zubereitete Fische. Dagegen sind lebende und nicht lebende Fische, frisch oder gefroren, mit Ausnahme des Karpfen, zollftei geblieben, was nur zu billigen ist Honig wird mit Mk. 40 auf den Doppelzentner zu verzollen sein. Im Interesse der deutschen Honigzucht und der zum teil haarsträubenden Honigversälschungen, die vorzugsweise im Auslande betrieben werden, wird wohl der Zoll auf „künsttichen Honig", der im Entwurf der gleiche ist, wie auf Bienenhonig, noch erhöht werden. Einen Wollzoll sieht der Entwurf nicht vor; in dieser Hinsicht sind also die agrarischen Bestrebungen nicht zum Ziel gelangt. Ueberhaupt sind die Rohprodukte der Textilindustrie, so auch Baumwolle, Flachs, Hanf, Jute usw. vom Zoll freigeblieben. Das war durchaus zu wünschen. Die Zollsätze auf Baumwollengarn, auf Halbellengarn, eindrähtig roh, sind zum teil ermäßigt, die aus Leinengarn und auf Leinewand erhöht. Hartes Kämmfgarn, roh, eindrähttg und zweidrähtig, ist ebenfalls im Zoll erhöht. Genappes-, Mohair- und Alpacagarn, roh und bearbeitet, ermäßigt. Die Zölle auf wollene und halbwollene Waren (Tuch, Buckskin, Flanell, Zanelle usw.) sind im ganzen unverändert. Der Roheisenzoll ist derselbe wie bisher, ebenso der Zoll auf Eisenbahnschienen, dagegen entfällt auf Stabeisen, in Stücken nicht über 12 Zentimeter lang, zum Umschmelzen, ein Zoll von Mk. 1, gegen bisher Mk. 1,50. Sehr erheblich ist der Zollauffchlag auf Fahrräder und Fahrradteile, ungefähr das Sechsfache gegen die Sätze in den geltenden Verträgen. Erhöhungen erfahren ferner die Positionen: Dampsmaschinen, Motore, Werkzeugmaschinen, Dynamomaschinen, desgleichen Feilen, Kreis- und Bandsägen. Rohkupfer ist ft eigeblieb en. Wesentliche Erhöhungen weisen zum Teil auch die Zollsätze für Leder auf, so Ziegenleder, zugerichtet Mk. 80 gegen jetzt Mk. 18, Bockleder Mk. 50 gegen Mk. 36, und lederne Handschuhe gar Mk. 200 gegen Mk. 100. Holzschliff und Cellulose, zur Papierfabrikation, sind im Zoll um 25 Prozent erhöht; gelbes Strohpapier, rauh, um 50 Prozent, Packpapier um 25 Prozent. Für alles übrige Papier (Druck-, Schreibpapier, Seidenpapier usw.) sind um 40 Prozent höhere Zollsätze vorgesehen gegenüber den jetzigen Vertragssätzen. Auch im übrigen enthält der Tarifentwurf zahlreiche Zollerhöhungen und neu eingeführte Zölle. Die Zollsätze beziehen sich im allgemeinen auf den Doppelzentner.
Erhöht ist Bau- und Schutzzoll. Ersterer ist mit 70 Mk. für den Doppelzentner Rohgewicht angesetzt. Andererseits sind, entgegen den Ankündigungen, eine Reihe von Gartenbauprodukten zollfrei geblieben. Vor allem Kartoffeln, Küchengewächse (Kohl, Salate re.), abgeschnittene Blumen, auch die lebenden Pflanzen sind zollfrei geblieben.
Die von der „Nordd. Allg. Ztg." erwähnte Klausel, daß die Sätze des Tarifs noch nicht eigentlich festständen, weil sie die Beratungen des Bundesrats noch! nicht ordnungsgemäß durchlaufen hätten, wird doch nur als facon ' de rler aufzufassen sein; denn wir können uns nicht denken, ß der Reichskanzler seine Zusttmmung zur Veröffent
lichung geben würde, wenn die angegebenen Sätze nicht so gut wie fesfftänden.
Die Klage des offiziösen Blattes über die begangene Indiskretion hat nur einen bedingten Wert. Man kann eben heutzutage nicht mehr Versteckens spielen. Die Regierung hätte durch ihre Organe längst verkündigen können, um was es sich beim neuen Tarif handelt. Es war ein alter Bismarck'scher Grundsatz, daß man mit der Offenheit am weitesten kommt.
Der „Dtsch Tagesztg." wird natürlich die Erhöhung für Roggen und Weizen nicht genügen. Die Mittelparteien aber werden auf der von der Regierung gegebenen Grundlage versuchen, einen haltbaren Tarif zu stände zu bringen, der den Abschluß langfristtger Handelsverträge ermöglicht.
Die bedeutsamste Bestimmung des Tarifs ist zweifellos die Festtegung des Zollsatzes nach unten. Die Festsetzung der Minimalgrenze schafft vor allen Dingen Sicherheit und Beruhigung. Die verttagschließenden Länder wissen genau, woran sie sich zu halten haben. Man wird nicht sagen können, wir haben zwar einen hohen Generaltarif, allein die Regierung macht bei den Vertragsabschlüssen, was sie will.
Die große Majorität des Volkes ist für, den erhöhten Schutz der Landwirtschaft: die Konservativen,'das Zentrum, die Nationalliberalen, die Elsässer, die Polen, die Wulfen und ein Teil der demokratischen Volkspartei. Wir erwähnen dies — nicht für uns, die wir der Majorität keinen absoluten, sondern nur einen bedingten Wert beimessen — jenen gegenüber, die fortgesetzt das „Volk" und die „Majorität" als die heiligsten Embleme der Politik anpreisen. Die Wirtschaftspolitik eines' Landes kann nich^t nach schönen Theorien, sondern nur nach praktischen Bedürfnissen geleitet werden. Eben hat in Duisburg eine Nachwahl stattgefunden, und es kann festgestellt werden, daß in diesem Bezirk, der zu den industtie- und verkehrsreichsten des Vaterlandes gehört, der eine außerordentlich zahlreich^ Jn- dustriearbeiterbevölkerung zählt, von mehr als 60 000 abgegebenen Stimmen sich 47 000 für den Schutzzoll im allgemeinen und für erhöhte landwirtschaftliche Zölle im besonderen ausgesprochen haben. Auch, das ist ein „Menetekel".
Engländer und Buren.
Wie der Korrespondent des „Standard" zu berichten weiß, hat sich vor kurzem den Engländern die Gelegenheit geboten, Louis Botha gefangen zu nehmen, als Oberst Bullocks Abteilung sich in der Nähe von Ermelo befand, sie haben sie sich aber natürlich entgehen lassen. Botha befand sich in dem Hause von Cornelius Nys, vier Meilen von Ermelo entfernt, und dieA wurde den Offizieren, die dem Generalstabe der Abteilung zugeteilt waren, bekannt. Nur wenige Leute mit einem) Fünfzehn-Pfünder befanden sich zu jener Zeit bei dem Buren-General. Die Leute paßten wenig auf, so daß er beinahe gefangen genommen worden wäre. General Bullock hatte sein Lager, zehn Meilen von der Farm entfernt, einrichten lassen, und entschloß sich einen Nachtmarfch zur Ausführung zu bringen. Unglücklicherweise bekam die Abteilung, die gerade bei Tagesanbruch bis innerhalb zwei Meilen von Nys Platz angekommen war, den Befehl, zu halten. Die Buren bemerkten den Feind natürlich sofort bei Tagesanbruch und als Oberst Bullock gerade den Fang des Burenführers in Szene setzen wollte, sah man denf letzteren aus einer Hinterthür des Hofes auf einem grauen Pferd davonreiten. Die Buren waren so sehr überrascht, daß sie erst als die Engländer auf 2000 Meter herangekommen waren, das Feuer mit dem schweren Geschütz eröffnen konnten. Hätte man den Fehler nicht gemacht, die Leute zur unrechten Zeit halten zu lassen, so wäre General Bothas heute wahrscheinlich in englischen Händen. (Ja, hätte! . . .)
In Southampton trifft man Vorbereitungen zum Empfang des Generals Baden-Powell, der bekanntlich „krankheitshalber" den südafrikanischen Staub von seinen Stiefeln geschüttelt hat. Bürgermeister und Stadtverordnete haben sich angesttengt, um den ,Melden von Maft- fing" mit patriotischer Begeisterung willkommen zu heißen. Die „Krankheit" des Generals macht ihnen aber einen! Strich durch die Rechnung, und so wird man die Ueber- reichung des Ehrenbürgerbriefes auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Darf man an diese Krankheit des Generals glauben? Daß er ein geriebener Schlaumeier ist, hat er durch die theattalische Drapierung der „Belagerung" von Mafeking glänzend bewiesen. Bekanntlich war er schon einmal im Begriffe, Südafrika Valet zu sagen; man hatte seine Fähigkeiten von einer anderen Seite kennen gelernt, als er den geschickt ihn verblüffenden De Wet durch die Magaliesberge entschlüpfen liest Unerwartet wurde er damals zurückgerufen, und zur Gendarmerie versetzt, wie man hierzulande sagen würde, d. h. damit beauftragt, die südafrikanische Polizeitruppe (South Aftican Police) zu organisieren. Wie er sich dabei bewährt hat, ist bisher nicht bekannt geworden.
Das Gerücht über eine nahe bevorstehende fried-, licheWendunginSüdafrika, das in London neuerdings, zuerst in radikalen bürenfteundlichen Kreisen, wieder aufgetaucht ist findet einen Widerhall in unbestimmten Brüsseler und holländischen Depeschen einzelner Blätter, die wiederum dem deutschen Kaiser eine Art Vermittlerrolle dabei zuweisen möchten. In gutunterrichteten Kreisen wird diesen Gerüchten keinerlei Bedeutung beigelegt.
Der „9tordd. Allg. Ztg." zufolge ließ der Reichskanzler Graf Bülow dem Präsidenten Krüger nach dem "Tode seiner Gemahlin durch den Gesandten im Haag seine herzliche Teilnahme aussprechen. Krüger übermittelte hierauf dem Reichskanzler für seine warme Teilnahme durch Dr. Leyds! seinen herzlichsten Dank, — Die „Norod. Allg. Ztg." stellt ferner gegenüber den Klagen in der Presse über das rücksichtslose Vorgehen der Engländer gegen dis südafrikanischen Stationen der Berliner Mission fest: Die englische Regierung erklärte sich auf die Vorstellungen des deutschen Generalkonsuls in Kapstadt bereit, für den Schaden Ersatz zu leisten. Die Station Bethanien bettessend erwirkte der Generalkonsul die Zusicherung der englischen Militärbehörden, daß künftig das (Eigentum der Station unversehrt bleiben, und das noch vorhandene! Vieh nicht requiriert wird. Für die weggetriebenen Herden wird voller (Äsatz dadurch geleistet, daß die Station di« gleiche Anzahl Vieh, wie ihr weggelrieben worden ist, zurückerhalten wird. Desgleichen sind die meisten (!) deutschen Kriegsgefangenen, welche nicht mitgefochten haben, fteigelassen worden; beispielsweise Michaelis, Häoernick, Tripmaker, Berg und Zager. Auch von den Deutschen, die mitgefochten haben, sind einzelne aus persönlichen Gründen schon vor Beendigung des Krieges freigelassen worden. So Voegele und Meyer, weil sie durch Fortdauer der Gefangenschaft dauernden Schaden an ihrer Gesundheit erleiden, ebenso wurde Ingenieur Wilke auf Ceylon fteigelassen, weil seine Mutter schwer erkrankte._____________
China.
Ueber die chinesische Entschädigungsfrage sind endlich die Akten geschlossen. Der offiziöse Draht meldet summa-, risch aus Peking, daß in der Botschfafterkonferenz ant gestrigen Freitag zwischen allen Regierungen völlige Einigung erzielt sei. Anscheinend ist der englische Vermittlungsvorschlag — er verwirft eine allzu große Erhöhung der Seezölle und stellt anheim, gegebenenfalls über die Eröffnung anderer Einnahmequellen sich schlüssig zu machen — zur Annahme gelangt. Rußland, das vor allem die Seezölle für die Sicherstellung der Entschädigung heranziehen wollte, an denen es im Gegensatz zu England sehr wenig interessiert ist, hätte demnach seine Forderung fallen lassen, was gleichbedeutend ist mit einer diplomattschen Niederlage. Vielleicht war man auch in Petersburg der endlosen Beratungen müde. Die Aufgabe der Gesandten ist also m


