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Nr. 50 Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Donnerstag 28. Februar 1901
Stbaltion, Expedition und
Druckerei: Schnlftrahe 7.
Erscheint täglich mit Aulaahme des Montags.
Die Gießener Kamillen- blätter werben dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess, kandwin ' und „Blätter Nk heA. Volkskunde" viermal wöchentlich beigelegt.
«»«atzmr von «nielgen ** »er nachmittag« für den Wflenben Tag erscheinenden Wummer bi« Dorrn. 10 Uhr »ddeftetlungen spatesten« abend« vorher.
Siebener feiger
u General-Anzeiger v
Amtt- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Bezugspreis Dirrklf6#et Mk. 2.20, monatl. 75 PßR. mit Bringerlohn; durch w Abholestellen vierteljätztt. Mk. 1.90, monatl. 65 PßA.
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Adreste für Depesche«: Anzeiger Gießen.
Fernsprechanschluß Nr. 51.
Amtlicher Heil.
Gießen, 22. Februar 1901.
Betr.: Erhebung über die Einfuhr von Rindvieh.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die Großh. Bürgermeistereien deS KreiseS.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 30. November 1895 (Gießener Anzeiger Nr. 284) noch nicht entsprochen haben, werden hierdurch nochmals an Erledigung derselben binnen 8 Tagen erinnert.
v. Bechtold. z
Gießen, den 25. Februar 1901. Betr.: Die Zu« und Wegzüge.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Or. Bürgermeistereien des KreiseS.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom 9. Februar I. IS. (Gießener Anzeiger Nr. 39) noch nicht vachgekommeu sind, werden an deren Erledigung erinnert.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zum Vertrieb im Großherzogtum.
Den Direktionen des landwirtschaftlichen Bezirksvereins und de« Badischen Rennvereins zu Mannheim hat Großh. Ministerium des Innern die Erlaubnis erteilt, die Lose einer aus Anlaß des zu Mannheim am 6. und 7. Mai l. I. statt- ß übenden FrühjahrS-Haupt-Pferde- und Rindviehmarkts und der am 4., 5. und 6. desselben MonatS stattfindenden Pferderennen zu veranstaltenden Verlosung von Pferden, Rindvieh, Gold- und Silber Preisen, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten und sonstigen gewerblichen Gegenständen für Hausund Landwirtschaft innerhalb des Großherzogtums zu vertreiben.
Wir bemerken, daß nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan 100 000 Lose zu 1 Mk. auSgegeben werden dürfen und 50 000 Mk. zum Ankauf von Gewinnen verwendet werden müssen.
Gießen, den 26. Februar 1901.
Großherzogliches Kreis amt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
An die sämtlichen Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks Gießen.
Wir benachrichtigen Sie, daß wir in der Kürze mit der Revision der Hypothekenbücher beginnen werden und fordern Sie daher auf, die seit der letzten Revision vorgenommenen Einträge in Spalte A und B einer sorgfältigen Durchsicht und Vergleichung mit den amtsgerichtlichen Verfügungen zu unterziehen und die dabei in Bezug auf die Form sich ergebenden Anstände, insoweit dies ohne unsere Mitwirkung geschehen kann, z. B. Berichtigung von Schreibfehlern, Nachholung von fehlenden Unterschriften und dergleichen — zu beseitigen. Sie wollen sich davon Überzeugen, daß die Ein träge und Löschungen im Namensverzeichnis und in dem
Gießener Stadttyealer.
Mathias Gollinger.
Lustspiel in 4 Auszügen von Blumenthal und Bernstein.
Auf der Bühne unseres Stadttheaters, auf der vor ■wenigen Tagen die rührende und erschütternde Figur des schlesischen Fuhrmanns Henschel gegen ein tragisches Geschick inkämpfte, erschien am Dienstag die Sippe des Bierbrauers NuthiaS Gollinger aus München. Fuhrmann Henschel und Mathias Gollinger — wer sieht nicht ein Verbrechen darin, die beiden Gestalten auch nur in Gedanken neben einander zu. nennen! Dort echtes, packendes Leben, hier ein Komödien mensch von Blumenthals und Bernsteins Gnaden, der 4 Akte lang im Stile des Münchener „Vaterland--Sigl auf der löiihne herumwurstelt und die brave Einfalt, die Grobheit litt!) den Durst des altbayerischen Bierphilisters dem staunenden Publikum in Maßkrügen kredenzt. Aber bad ganze Milieu dieses Münchener Poltrons mit dem flaum- und pflaumen weichen Herzen, eine Figur geschaffen für Felix Schweighofer eher Konrad Dreher, ist in so viel Drolligkeit getaucht, daß die stöhliche Heiterkeit, die die biedere Bierbrauer-Komödie iiu.dj bei uns erweckte, begreiflich ist. Man denke sich einen Menschen, dessen Horizont von Malz und Hopfen begrenzt ist und dessen gesellschaftliche Formen in der Schwemme seiner Bäerkeller reiften, plötzlich nach Berlin versetzt in geistig weil üb,erlegene Kreise der Metropole, und man wird die spaß haften Situationen ahnen, die von einem mit dem Bühnen
topographischen Pfandregister nach Vorschrift vollzogen worden sind. — Das Protokoll über die erfolgte Vorrevision ist un- fehlbar in dem Revisionstermin vorzulegeu. Die Termine werden Ihnen noch bekannt gegeben werden.
Gießen, den 22 Februar 1901.
_______________«roßherzoglickeS Amtsgericht._______________
Deutscher Reichstag.
Berlin, 26. Febr.
Das Haus beginnt die Beratung des Militär-Etats.
Abg. Graf Roon (kons.) berichtet über die Kommissionsverhandlungen.
Abg. Gröber (Zentr.) fragt an, was mit dem Bezirkskommandeur und den Mitgliedern des Ehrenrates geschehen sei, welche in die Angelegenheit der aus katholischen, nichtschlagenden Studentenverernen hervorgegangeuen, ab gewiesenen Offiziers-Aspiranten in Köln verwickelt waren. Er bittet"um wörtliche Mitteilung der betreffenden Kabinettsordre. Der Mörchinger Fall sei in anerkennenswerter Weise schnell erledigt worden. Das Urteil war streng, aber gerecht. Wie konnte es so weit kommen? Wo war der Regimentskommandeur? Konnte sonst niemand hindernd eintreten? Muß man zur Pistole greifen, wenn einmal in geschlossenem Offizierskreis der weitverbreiteten Sitte des Trinkens allzuviel gehuldigt war? In seinen Ausführungen am 15. Januar berief sich der Kriegsminister auf seine Aeußerungen im Jahre 1897, wo er bebilderte, daß durch die Einbeziehung der preußischen Militärverordnung in die Reichsverfassung das Duell anerkannt sei. Demgegenüber bleibe aber die Verordnung von 1893 zu Recht bestehen, worin klar ausgedrückt wird, daß der Zweikampf und die Herausforderung dazu durch das Gesetz verboten und strafbar ist. Der Offizier hat sein Leben für das Vaterland zu lassen und nicht für solche Dinge. Durch solche Vorkommnisse wird das Rechtsbewußtsein des Volkes erschüttert. Justitia fundamentum regnorum. (Bei- sall im Zentrum.)
Kriegsminister v. G o ß l e r: Was den Kölner Vorgang betrifft, so sind die Beteiligten bestraft worden, auch wurden sie auf die Kabinettsordre vom 16. Juni 1895 an sämtliche Offizierkorps verwiesen. (Der Minister verliest dieselbe.) Die Untersuchung über den Mörchinger Fall schwebt noch. Redner geht sodann auf die Duellfrage vom allgemeinen und vom historischen Standpunkt aus ein. Es wurden wiederholt schwere Strafen für die Beteiligung an Duellen angedroht, und es wurden auch solche vollstreckt. Für die Sanitätsoffiziere soll ein besonderer Ehrenrat gebildet werden, nachdem ein Ehrenamt für die Aerzte eingerichtet sein wird. General v. d. Göben äußerte sich dahin, daß die Duelle in gewissen Fällen nicht zu verhindern seien. Des weiteren geht der Minister auf die neue Verordnung ein und bemerkt, nach seiner Ueberzeugung sei alles geschehen, was geschehen konnte, um dem sogenannten Duellunfug zu begegnen. Was seine persönliche Ansicht betreffe, pflichte er dem Gutachten des Generals v. d. Gäben bei.
Abg. Bebel (Soz.): Die Majorität des Hauses hat in der Bekämpfung des Duells nicht immer den richtigen Standpunkt dngenommen, den, wie ich anerkenne, Gröber heute gewahrt hat. Die Kabinettsordre vom 1. Januar 1897 steht in direktem Gegensatz zu dem Gesetz, denn sie erkennt das Duell prinzipiell an, während das Gesetz das Duell verbietet. (Widerspruch des Abg. Dr. Bachem.) Wir stehen nicht auf dem barbarischen Standpunkt, daß die Duellanten zu Galgen und Rad zu verurteilen sind, aber wir sind der Ansicht, daß der Duellant die Strafe erhalten muß, die das Gesetz vorschreibt, und vor allem,, daß
schachspiel so vertrauten Autor wie Blumenthal aus dem feuchtfröhlichen Stoffe geschaffen worden sind. Das Münchener Kolorit hat der diesmalige Kompagnon Blumenthals, Herr Rechtsanwalt Max Veinstein aus München, der Gatte der unter dem Pseudonym Ernst RoSmer bekannten Dichterin des musikalischen Märchendramas „Die KönigSkinder", auf die szenischen Bilder derb und drastisch gepinselt und damit dem Ganzen jenen behaglichen Anstrich gegeben, der dem süd- deutschen Leben — siehe auch das „Weiße Röffel" rc. —, wenn man eS mit der Oberflächlichkeit des AutorS anfaßt, anzuhaften scheint. „A bissele Rührseligkeit i« a dabei", und so hat man alles beisammen, waS man von einem Schwanke Blumenthal'scher Diktion billig erwarten kann. Taktvoll und geschmackvoll freilich wird diese grobe Gegenüberstellung von Nord und Süd im regenerierten Reiche deutscher N ckion selbst ein Kanadür nicht nennen können, der die Berliner über- tünchte Höflichkeit nicht kennt unb ein Herz, wie Gott eS ihm gegeben, von Kultur noch frei im Busen trägt.
Das luftige Stück hatte sich Frl. Wohlbrück zum Benefiz ausgesucht. Was am meisten überraschte, war die Besetzung. Die Benefiziantin hatte sich eine Rolle erwählt, bie ganz im Hintergründe steht und von der sich schlechterdings nichts mehr sagen läßt, als baß Frl. W. das Tempera ment eines Durchschnitts-GroßstadtbämchenS bekundete.
Der Vollblutsachse Herr Helm gab den Bierbrauer auS München. Daß es da ohne ganz wunderliche Dialekt scherze nicht abging, kann man sich denken. Herr H. bemühte sich diese Wunderlichkeit durch flottes Spiel zu der
er bie Strafe auch verbüßen soll. (Sehr gut! links.) Heute aber wirb ber Duellant fast regelmäßig b c g n a b i g t ; baß baburch bie Duelle nicht eingeschränkt werben, ist selbstver stündlich. Das Offizierkorps i-sd nicht, weil es einen be- sonberen Ehrenkodex in Anspruch nimmt, in seinem mora lischen ober militärischen Wert um eines Strohhalms Ge wicht höherwertig als ein anberer Staub. Das beweisen bie Länder, wo das Duell nicht mehr besteht, England, die Schweiz u. a. Wenn wirklich bei dem Mörchinger Vorfall der Oberst zugegen gewesen ist und auf das Duell gedrungen hat, so wäre das ein eklatanter Verstoß gegen bie Verord- nung von 1897, welche bie Sache zunächst dem Ebrenrat überweist. Der Kriegsminister hält in biefem Falle bas Duell für gerechtfertigt; unterläßt ber Reichstag es, gegen biese Auffassung klipp unb klar zu protestieren, so giebt er stillschweigend feirie Zustimmung. Sie müssen doch enblich einmal den Mut haben, zu erklären: Das Duell ist verboten, unb niemand», auch kein Angehöriger der Armee, darf sich über bas Gesetz stellen. Mit beni Zweikamps kann bie beleibigte Ehre nicht wieber hergestellt werben. So wenig man es in ber Drbnung finbet, baß ein ober- bayerischer Bauernbursch bem anbern, von bem er sich be leibigt glaubt, ben Schädel einhaut, so wenig kann das Duell als zulässig angesehen werden. Neben ber kaiserlichen Vororbnung von 1897 besteht eine Verordnung des Königs von Sachsen, die jene einschränkenden Vorschriften wieder aufhebt. (Hört, hört!) Der Redner erörtert, unter Berufung auf einen Artikel des Generalmajors v. Putt- kamer, eine Reihe Heereseinrichtungen, bas Exerzierreglement, ben Parabedrill, bie Uniformierung. Dringe Herr v. Puttkamer burch, könne man auch mit einer kürzeren Dienstzeit auskommen. Mit ber Vereinfachung bes Aus- bilbungsdienstes werbe auch bie Ueberbürbung ber Unteroffiziere unb bamit bie Neigung zu Mißhanblungen ab nehmen.
Sächsischer Major Krug v. Nibda tritt ben Ausführ ungen bes Abg. (Bebel entgegen; es existiere keine Ka- binettsorbre bes Königs von Sachsen, welche mit bem erwähnten Erlaß von 1896 in Wiberspruch steye. Eine untergeordnete Kornmanbobehörbe habe nur ein Gutachten ab gegeben, in besten Motiven einzelne Sätze nicht mit bem Allerhöchsten Erlaß in Einklang zu bringen waren; bas sächsische Kriegsministerium habe balb alles gethan, um diesen Hergang wirkungslos zu machen. Von ben fünf vom Abg. Bebel erwähnten Selbstmorden seien drei aus Furcht vor Strafen wegen Unterschlagung, Diebstahl und Körperverletzung erfolgt.
Abg. Dr. Oertel (kons.) hält die Duelldebatte für überflüssig. Man müsse zu ber Militärverwaltung bas Vertrauen haben, baß sie nach Möglichkeit Duelle ver- hinbern werbe. Die Arbeit bes Generals v. Puttkamer ist zuerst in ber von mir geleiteten „Dtsch. Tagesztg." erschienen unb hat Bebel gefallen. Das gereicht mir zur Genugthuung, unb Herr Bebel wird hoffentlich noch mehr von ber Lektüre ber „Dtsch. Tagesztg." profitieren. Wir werden nächstens auch mehrere Artikel bringen, die auf bem entgegengesetzten Standpunkt stehen, denn: audiatur et altera pars! (Zurufe.) General v. Puttkamer stehe mit feinen Reformplänen allein. Ter Redner empfiehlt ber Militärverwaltung den direkten Ankauf von landwirt schaftlichen Produkten. Das müsse schon mit Rücksicht auf bie schweren Einguartierungslasten ber Landwirtschaft verlangt werden. Weiter wünscht ber Rebner, baß den Zivil kapellen durch die Militärkapellen nicht übermäßig Konkurrenz gemacht werde, vor allem nicht, wenn es sich um Eröffnung eines Warenhauses handle.
Generalmajor v. Heeringen hebt hervor, die Pro-
tuschen und kramte aus den Breilseiten seiner Komik so viel als möglich heraus, sodaß ihm lebhafte Beifallsalven zu teil wurden. Frl. Kugler fand in der Rolle der Refi keine Gelegeuheit zur Entfaltung reicherer GestaliungSkraft, wirkte aber ganz sympathisch. Die Herren bi Ballhyni und Kirchner reprä-ent erten daS Berlinertum in ihrer Art. Recht scherzhaft war die R lle der ewig gerührten Brauerin der Frau Ernst. Eine hübsche Charakterfigur ist die deS Buchhalters Kappler. Herr Liebscher trug eine vorzügliche Maske und mochte seine Sache recht nett. Nur versetzte er, mit Herrn Helm, die bierbiederen Szenen von München nach Leipz'g.
Die kleineren Rollen waren angemeffen besetzt und das Zusammenspiel griff wirksam ineinander. Das Publikum befand sich bis zu Ende in frohester Laune und spendete Den scherzhaften Vorgängen auf der Bühne unausgesetzt reichen Beifall. P. W.
Bei der in Florenz am 27. Januar veranstalteten Gedächtnisfeier zu Ehren Arnold BöcklinS, der am 16 Januar in seiner Villa bei Fiesole starb, hielt der Direktor des dortigen Kunsthistorischen Instituts, Professor Dr. Heinrich BrockhauS, eine Rede, die soeben unter dem Titel „Arnold Böcklin" veröffentlicht worden ist (Leipzig, F. A Brockhaus, 60 Pf.). Sie schildert das Werden und Wirken deS hervorragenden Künstlers, besonders seine Auffassung der Landschaftsmalerei, und wird alle Verehrer BöcklwS un seiner Kunst interessieren.


