in Ansehung der Räume, die sie für sich und ihre Familie an dem bisherigen Wohnort auf längere Zeit gemietet haben, vorzeitig kündigen. Die Kündigung ist, wenn die Versetzung in oen ersten drei Werktagen eines Kalendervierteljahres verfügt und dem Beamten bekannt gemacht wird, nur für den Schluß dieses laufenden Vierteljahres, anderenfalls nur für den Schluß des auf die Versetzungs- Verfügung folgenden Kalendervierteljahres zulässig und Hal im ersten Falle spätestens am dritten Werktage des laufenden Vierteljahres und im zweiten Falle spätestens am dritten Werktage des auf die Versetzungsverfügung folgenden Kalendervierteljahres zu erfolgen.
* * O f fiziere als Z ei tun g s ko rr esp o n d e n - teu. Im Laufe der letzten Zeit sind die einzelnen Offizierkorps wiederholt aus höhere Anordnung, dem Vernehmen nach auf die des Kaisers, auf ihren Diensteid hingewiesen worden, und zwar lediglich im Hinblick auf eine etwaige Thätigkeit als Mitarbeiter von -Zeitungen und Zeitschriften. Wenngleich es den Offizieren n i ch l verboten ist, sich auf dem Gebiete des Feuilletons für Militär-Zeitschriften nützlich zu machen oder sonst für monarchisch gesinnte Zeitungen Beiträge aus dem militärischen Alltagsleben zu liefern, so hat der Offizier nach dem erwähnten Hinweis doch unter allen Umständen das militärische Dienstgeheimnis zu wahren.
* * Portosätze für Postsendungen an Soldaten. Für die Angehörigen der zum Militär Einberufenen geben wir in Nachstehendem die Portosätze für Postsendungen an Soldaten bis zum Feldwebel aufwärts bekannt. Postkarten und Briefe bis zum Gewichte von 60 Gramm sind portofrei. Postanweisungen bis 15 Mark einschließlich kosten 10 Pfg., Pakete bis zum Gewichte von 3 Kilogramm einschließlich 20 Pfg. Die Sendungen und Begleitadressen müssen mit dem Vermerk: „Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers" versehen sein. Alle anderen Postsendungen insbesondere auch Wert- und Einschreibesendungen, sowie Drucksachen unterliegen der vollen Pvrtozahlung.
* * Das Reichspostamt teilt uns mit: Die zum britschen Kolonialbesitz gehörigen Cook- (ober Hervey-) Inseln sind in das Gebiet der britischen Kolonie Neu-Seeland einbezogen und damit dem Weltpostverein angeschlossen worden. Der Briefverkehr nach den Cook- (ober Hervey-) Inseln regelt such fortan nach bcn Bestimmungen bes Vereinsbienstes.
* * m. Wetlerfeld, bei Laubach 24. Okt. Behufs Anlage einer Wasserleitung hat sich, wie wir seinerzeit mitteilten, hier eine Wassergenossenschaft gebilbet, bcr sich nahezu alle Ortsbürger angeschlvssen haben. Die Kosten ber Anlage sinb auf insgesamt 16 000 Mk. veranschlagt worben. Als Quellengebiet würbe bas Gelänbe ber zwei Kilometer in norböstlicher Richtung von unserem Dorf gelegenen sog. Schutzdach, unweit ber Kreisstraße von Laubach nach Lauter, gewählt, wo sich treffliches Wasser vorsindet. In bieser Woche wird mit ber Legung ber Rühren begonnen.
Laubach, 24. Okt-. Bei Gelegenheit des im vorigen Jahre gefeierten 25 jährigen Jubiläums des hiesigen Gymnasiums wurde ein Medaillon-Bild des Begründers der Anstalt, des Grafen Friedrich zu Solms-Lau- b a ch gestiftet von der Stadt Laubach, dem Gymnasium übergeben, und am 3. August enthüllt. In dieser Woche hat das Bild seinen endglltigen Standort aefunden. Als Platz des Denkmals, wodurch die Stadt Laubach ihren Wohlthäter nicht minder aber auch sich selbst geehrt hat, ist, wie die „Darmst. Ztg." schreibt, der unmittelbar an der Friedrichstraße gelegene Vorhof des Gymnasiums gewählt worden. Auf wuchtigem, staffelförmigem Sockel erhebt sich ein stattlicher Obelisk, in der Höbe von gegen drei Meter. Als Material ist grauer Lungstein (Dolerit) aus den Rabenauischen Basaltbrüchen bei Londorf gewählt worden. Dieser Obelisk ist nach dem Entwürfe des Kreis- bauinspektors Kranz von Bildhauer Leonhardt zu Grünberg hergeftält worden. Sehr wirkungsvoll bebt sich der Denkstein von seinem grünen Hintergründe, dem
kicher Bühnengestalten war Frau Kruse als die gelehrte Ulrike. Die Rolle bietet ja wohl zur Entfaltung von Komik in Kostüm und Spiel mehr als Fr. Kr. gab. Ich habe die zukünftige Redaktrice ber Mitternachtszeitung einmal sogar ihre ganze verwanbschastliche Zärtlichkeit einem Mops zu- roenben sehen. Aber man „mopste" sich gestern auch ohne bies nicht. Die Direktion Kruse hält Maß; wer
wirb chr bar ob gram sein! Jedenfalls schien zum
Beispiel Ulrikens schwesterliche Warnungsrebe gestern
ernsthafter, als ich sie sonst je gehört habe, unb es
liegt burchaus kein Grund vor, sie nicht aus verstänbigem geschwisterlichen Herzen entspringen zu lassen. Selbstverständ- lich erscheint daburch bie Figur um einiges glaubhafter und sympathischer. Es war genug, baß bie eiszapfengleiche Begrüßung bes Brubers in ihrer vollen Komik zur Wirkung kam.
Hinter bieser possierlichen Dreieinigkeit treten bie anberen Figuren bes Stückes sehr zurück. Eine lustige Ottilie war Frl. v. Aspernburg, bie vielleicht noch etwas mehr Schalk unb Wilbfang vertragen hätte. Frl. Br an bau gefiel wieder als bie kleinmädchenhaft zurückhaltenbe Jbuna durch schüchterne Anmut unb natürliche Herzlichkeit. Als bie so unselig rührselige Thusnelbe war Frl. Hohenfels, als die ent=' setzlich zeremoniöse Frau v. Halden Frl. v. Hellbronn ganz am Platze. Die erstere zeigte wohlthuenden Ernst und Gefühl, die andere machte die ungeschickt zurechtgeschnittene Bühnensigur durch angenehme Formen synrpathischer.
Herr Ger lach schien als Brandau nicht ganz bei der Sache. Allerdings rft aus diesem, vom Autor entsetzlich oberflächlich gezeichneten wackeren Manne nicht viel zu machen. Er wie Herr Schneider hätten im ersten Akte als arg bestaubte Fußwanderer, denen eine Dienerin die Thür zu weisen wagt, erscheinen müsien. An den Ernst, die Gelehrsamkeit und gesellschaftliche Unbeholfenheit des Dr. Wismar mochte man übrigens in der Darstellung des Herrn Schneider nicht recht glauben. Zu einem Dr. Wismar hätte Herr Ramseyer bester gepaßt. Einen schneidigen draufgängerischen civia aca- demicua bemühte sich Herr Zoder zu geben. Daß es ihm nicht besonders gut gelang, verschuldet zum größeren Teile der Verfasser. Benedix hat es trotz seiner eifrigen und fortwährenden Anstrengungen nie verstanden, einen lebensvollen Studenten zu zeichnen. P. W.
— David Garrick, Lustspiel in vier Auszügen nach Deinhardstein von Richard Hamel, ist, wie man uns schreibt, vom ftönigU Theater in Hannover zur Aufführung erworben worden.
Gerichtssaal.
D. Gießen, 25. Okt. (Strafkammer.) Wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung war der Konrad Happ von Seibelsdorf durch Entscheidung des Schöffengerichts Alsfeld in eine Gefängnisstrafe von sechs Wochen verurteilt worden. Gegen das Erkenntnis hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, weil eine Verurteilung wegen Bedrohung — der Anklageschrift gemäß — nicht erfolgt war. Das Gericht giebt der Berufung der Staatsanwaltschaft statt und erkennt unter Einbeziehung der durch das Schöffengericht ausgesprochenen Gefängnisstrafe auf eine solche von insgesamt 7 Wochen. — Wegen Milchverfälschung war die Ferdinand Len Hardt Ehefrau von Rodheim durch Urteil des Schöffengerichts zu Vilbel in eine Gefängnisstrafe von drei Wochen und die Kosten des Verfahrens verurteilt worden. Die Angeklagte sowohl als
Bosguet des Gymnasial-Gartens, ab. In diesen Obelisk wurde das in Erz gegossene Medaillon-Bild des Grafen Friedrich eingelassen. Das sprechend ähnliche Reliefbild ist in etwa sieben Sechstel Lebensgröße von PH. Rettig, Lehrer an der Gewerbeschule in Mainz, modelliert und dann in Geislingen auf galvanischem Wege in Kupfer niedergeschlagen worden. In dunkler Kupferbronze hebt sich oas Bildnis von der dunkelgrün gehaltenen eisernen Platte auf das vorteilhafteste ab. Der Kopf selbst ist in etwa drei Viertel Profil von der rechten Seite dargestellt. Unterhalb des Bildnisses liest man: „Friedrich Graf zu Solms- Laubach". Der in einfacher Vornehmheit gehaltene Nahmen endigt nach oben in der dem Gräflichen Hause Solms- Laubach zustehenden Fürstenkrone. Auf dem unteren Teile des Rahmens liegen frei und fein modellierte Eichenzweige, von einer Schleife in den Solmsischen Farben (blau-gold) gebunden, um anzudeuten, daß die Stadt Laubach ihrem Wohlthäter den wohlverdienten Ehrenkranz darreiche. Auf einer besonderen eisernen Tafel unterhalb des Bildnisses ist die Widmung angebracht: „Dem Gründer des Gymnasiums die dankbare Stadt Laubach. 1875. 1900". Die Ausführung des Bildnisses erfolgte in der Laubach benachbarten Friedrichshütte; sie gereicht dem einheimischen Kunstgewerbe zur höchsten Ehre.
S. Darmstadt, 25. Okt- Unter dem Vorsitz des Rechtsanwalts von Brentano tagte der 2. (Gesetzgebungs)- Ausschuß am Mittwoch, Donnerstag und heute zur Beratung einer Anzahl spruchreifer Fragen. Heute beschäftigte sich der Ausschuß in Gemeinschaft mit der Regierung mit dein Entwurf über das neue Wahlgesetz, kam aber über eine Generaldebatte nicht hinaus; die Beratungen sollen am nächsten Mittwoch fortgesetzt werden. Gut unterrichtete Persönlichkeiten wollen wissen, daß der Entwurf in der gegenwärtigen Fassung vor der ersten Kammer voraussichtlich keine Gnade finden wird. — Der 4. (Petitions)- Ausschuß tagte gestern und heute unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Z in ß er-Schlitz. Heute waren auch die Abgg. Ullrich und Erck-Nidda zugezogen. U. a. wurde die beantragte Veränderung der Oberhessi- chen Kreiseinteilung beraten, jedoch ein Beschluß ausgesetzt. — In der Narkose gestorben ist gestern vormittag in einem hiesigen Krankenhaus ein 14 jähriger Knabe, noch ehe der dirigierende Arzt die beabsichtigte Bein-Operation vornehmen konnte. Der Fall ist um so bedauernswerter, als es das einzige Kind einer Witwe aus Arheilgen ist. — In der gestrigen Stadtverordneten- itzung machte der Oberbürgermeister bekannt, daß er die Herrichtung einer Anzahl Straßen als Notstandsarbeiten für den Winter vorgesehen habe. — Das hiesige bedeutende und achtbare Bankhaus N. hat bekanntlich durch den an einer hiesigen Fahrradfabrik erlittenen Verlust von ca. 600 000 Mark eine Einbuße seines Kredits erlitten. Besonders die „Süddeutsche" und die Reichsbank haben große Zurückhaltung gezeigt. N. ist durch seine Gutgläubigkeit hineingelegt worden, doch ist jede Gefahr vollständig ausgeschlossen; N. hat schon über eine halbe Million Depots usw. ausgezahlt. Selbstverständlich ist er nun auch gezwungen, die schon lange beabsichtigten Krediteinschränkungen besonders seinen Bauunternehmerkunden gegenüber eintreten zu lassen. Infolge dieses Falles ist das allgemeine Vertrauen zu den Bank- Geschäften geschwunden. Zahlreiche Depots sind von allen Seiten zurückgezogen worden. Ein Kunde erklärte dieser Tage seinem Bankier ganz offen, daß er keinem Bankgeschäft mehr traue, und beruhigter fei, wenn er seine Papiere zu Hause habe. Als er nach einigen Tagen wieder- kam, um die Papiere wiederzubringen, da er zu Hanse auch keine Ruhe habe, hat der Bankier die Wiederannahme verweigert mit dem Hinweis, daß er ja in einigen Tagen wieder mißtrauisch werden könne.
Heppenheim, 25. Okt. Am 21. d. M. fand hier die 17. Jahressitzung des Kuratoriums des Hilfsvereins für die Geistes kran ken in H esse n statt. Anwesend waren mit Einschluß besonders Eingeladener 24 Herren. Den Verhandlungen wohnte als Vertreter der Staatsregierung Provinzialdirektor v. Grancy bei. Das Schriftführeramt wurde versehen von den Herren Oberarzt Dr. Römheld hier und Pfarrer Naumann von Nauheim. Nach Begrüßung der Versammlung durch den Vorsitzenden Med.-Rat Dr. Bieberbach, wurde sofort die Versammlung konstituiert und in die Tagesordnung eingetreten. Die Versammlung nahm den Rechenschaftsbericht der Verwaltung aus dem vergangenen Jahre entgegen, der ein ziemlich erhebliches Steigen der Vereinsbeiträge aus Gemeinden und von Privaten konstatieren konnte. Nach längerer Debatte wurde ein Antrag Morneweg auf Erweiterung des § 18 der Statuten mit über zwei Drittel Majorität angenommen, wonach der Zusatz gielt: „In den Städten über 20 000 Seelen ist der von der Verwaltung gewählte Vertrauensmaun befugt, durch eigene Wahl, im Einverständnis mit der Verwaltung, weitere Vertrauensmänner zur Ermöglichung einer Verteilung der Geschäfte sich zur Seite zu stellen, die sich jedoch in dem schriftlichen Verkehr mit der Verwaltung der Vermittlung des gewählten Vertrauensmanns bedienen werden." Es folgte die eingehende Durchberatung einer von der Verwaltung dem Kuratorium gemachten Vorlage, betr. die Fürsorge für die den wenig bemittelten und unbemittelten Volkskreisen angehörigen geistesgesunden Epileptiker und Nervösen (psychisch Nervösen). Die einzelnen von der Verwaltung aufgestellten Leitsätze wurden durchberaten und im einzelnen von dem Herrn Ehrenpräsidenten erläutert. Zur Sprache kam hierbei die Geldfrage, die Frage der Anmeldung solcher Kranken, die Vermittlung durch Aerzte und Vertrauensmänner, die Aufnahme solcher Kranken in die bestehenden oder neu zu begründenden Anstalten. An der längeren Debatte beteiligten sich u. a. Beigeordneter Wolff- Gießen, Dr. Vogel-Laubach und Direktor Dr. Sommer von Gießen.
die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Erkenntnis der ersten Instanz das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft beantragt heute gegen die Angeklagte eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. Das Gericht erkennt wegen Uebertretung des § 10 des R. S. vom 14. Mai 1879 auf eine Gefängnisstrafe von drei Wochen und Geld- ’trafe von 60 Mk. Außerdem wird auf Publikation der Ent-, cheidung in der Friedberger Zeitung erkannt. — Der Ludwig Sch mahl in Frankenberg, vielfach vorbestraft, ist angeklagt und geständig, am 16. September zu Gießen dem Jakob Ruth von da ein wollenes Hemd im Werte von 2.50 Mk. entwendet zu haben. Unter Zubilligung mildernder Umstände wird der Angeklagte in eine Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt, unter Anrechnung eines Monats der erlittenen Untersuchungshaft. — In der Strafsache gegen den Kaufmann Robert Hecker von Gießen wurde heute )as Urteil publiziert. Unter Stattgebung der Berufung )er Staatsanwaltschaft wird der Angeklagte in eine Geldstrafe von 5 Mk. und in die Kosten beider Instanzen verurteilt. — Der Dienstknecht Wilhelm Schäfer zu Ilbenstadt ist beschuldigt, am 20. April zu Assenheim, Kreis Friedberg, in rechtswidriger Absicht eine Privaturkunbe gefälscht und dadurch das Vermögen des Steinbruchs-Be- sitzers Adolf Ewald von da um einen geringen Geldbetrag geschädigt zu haben. Er wird deswegen in eine Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. — Der 1886 geborene Dienstknecht Karl Korne mann von Atzenhain ist angeklagt, daß er im Besitze der zur Erkenntnis der Strafbarkeit nötigen Einsicht am 18. Juli in der Gemarkung Atzenhain durch Fahrlässigkeit eine dem Johannes Müller von da gehörige Fichtenwaldung in Brand gesteckt habe. Er wird von Strafe und Kosten sreigesprochen, da das Gericht eine Fahrlässigkeit nicht als vorhanden annimmt. Die Kosten hat die Staatskasse zu tragen. — In der Privatklagesache des Kaufmanns Rudolf Erdtmann in Kursk gegen den Hotelbesitzer Karl Meisinger in Bad-Nauheim wegen Beleidigung haben beide Parteien gegen ein Urteil des Schöffengerichts Bad-Nauheim, das sie beide schuldig erkannt und in entsprechende Strafe genommen hat, Berufung eingelegt. Nach längeren Ausführungen der beiderseitigen Parteivertreter wird das Urteil erster Instanz aufgehoben. Beide Angeklagte werden in eine Geldstrafe von 50 Mk. verurteilt. Die Publikationsbefugnis wird beiden Teilen zugesprochen. — Die Berufung der Christine Ro s en kr a n z rn Osnabrück gegen ein Urteil des Schöffengerichts zu Gießen vom 20. September wird wegen Ausbleibens der Angeklagten kosten- fällig verworfen. — In der Privatklagesache des Peter Josef Fritz in Ober-Mörlen gegen den Peter Gustav Rühl von da wegen Beleidigung wird in zweiter Instanz dahin Urteil erlassen, daß der Berufung des Privatklägers stattgegeben und der Angeklagte in eine Geldstrafe von 50 Mk. anstatt in eine solche von 20 Mk. verurteilt wird. — Zum Schluß kommt zur Verhandlung die Privatklagesache der Emma Würtz in Gießen gegen die Ehefrau des Johann Schmücker daselbst wegen Beleidigung. Die Angeklagte war durch Erkenntnis des Schöffengerichts Gießen vom 13. September von Strafe und Kosten freigesprochen worden. Gegen das fteisprechende Erkenntnis hatte bie Privatklägerin das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Es geht ein ausgedehnter Zeugenapparat in Szene. Das Gericht zweiter Instanz grebt nach erfolgter Beweisaufnahme der eingelegten Berufung statt und erfennt gegen die Angeklagte auf eine Geldstrafe von 15 Mk.
Berlin, 25. Oft Vor ber siebenten Strafkammer des Landgerichts I wurde heute gegen den Bankier August Sternberg und bie Zimmervermieterin Hedwig Riewe, geb. Hasemann, verhandelt. Die Kunde von dem Anstehen des Termins hatte einen starken Andrang nach dem kleinen Gerichtszimmer hervorgerufen, das Publikum mußte jedoch wieder abziehen, ohne seine Neugierde befriedigen zu können. Dem Sternberg, der sich während seines Aufenthaltes in der Strafanstalt fast bis zur Unkenntlichkeit verändert bat, stand Rechtsanwalt Fuchs I. unb Justizrat Dr. v. Goroon, der Angekl. Riewe der Rechtsanwalt Dr. Schwindt zur Seite. Sternberg war beschuldigt, durch drei selbständige Handlungen die noch nicht 16 jähr. Gertrud Kaper verführt, und an deren damals noch nicht 14 jähriger Schwester Klara Kaper eine unsittliche Handlung vorgenommen zu haben. Die Zimmervermieterin Riewe, die Anfang dieses Jahres drei Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, hatte sich auf die Anklage der Beihilfe und der Kuppelei unter Anwendung eines hinterlistigen Kunstgriffs zu verantworten. Die Anklage ist eine Folge des großen Sternberg-Prozesses. Während der damaligen Verhandlungen wurde der Staatsanwalt durch eine anonyme Anzeige auf Vorgänge in der Rieweschen Wohnung aufmerksam gemacht, und die daraufhin angestellten Nachforschungen haben zur Erhebung der Anklage geführt. Für die ältere der beiden Belastungszeuginnen hatte der Vater den Strafantrag wegen Verführung gestellt, indem er behauptete, daß seine Tochter bis dahin ein unbescholtenes Mäbchen gewesen sei, und er von deren Verkehr mit St., der im Dezember 1897 stattgefunden hat, vorher nichts gewußt habe. Als die Strafsache am 18. März vor derselben Strafkammer verhandelt wurde, ergab sich infolge eines sensationellen Zwischenfalls die Notwendigkeit einer Vertagung. Die mittlerweile über 16 Jahre alt gewordenen Mädchen, die in der Voruntersuchung vereidet worden sind, und dabei den Sternberg im Sinne der Anklage belastet hatten, machten plötzlich Aussagen, die wesentlich zu Gunsten des Angeklagten ausfielen. Namentlich waren Die Bekundungen des älteren Mädchens derartig, daß danach von einer Verführung nicht gesprochen werden konnte. Diese völlig überraschende Sinnesänderung der beiden Mädchen gab dem Vorsitzenden und dem Staatsanwalt damals Anlaß, den beiden Zeuginnen ernst in das Gewissen zu reden, und ihnen vorzuhalten, daß sie sich mit ihrer Aussage selbst des Meineids beschuldigen. Die beiden Mädchen blieben jedoch trotz aller Vorhaltungen bei ihrer neuen Aussage und versicherten wiederholt, daß niemand auf sie eingewirkt habe, sie vielmehr nur ihr Gewissen erleichtern wollten, und bei ihrer ersten Bekundung über Bedeutung und Inhalt des von ihnen geleisteten Eides sich nicht im Klaren befunden haben. Infolge dieses Zwischenfalls beantragte der Staatsanwalt Braut damals die Vertagung und die Vorladung neuer Zeugen. Zur heutigen Verhandlung waren nur 14 Zeugen erschienen. Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses beantragte der Staatsanwalt, die Oeffentlichkeit auszuschließen, und der Gerichtshof beschloß den Ausschluß der Oeffentlichkect für die ganze Dauer der Verhandlung. Sternberg wurde kostenlos freigesprochen, die Riewe wegen einfacher Kuppelei zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt und diese Strafe durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet. Der Staatsanwalt hatte gegen Sternberg eine Zusatzstrafe von zwei Monaten Zuchthaus und gegen die Riewe 9 Monate Gefängnis beantragt


