Ausgabe 
27.4.1901 Erstes Blatt
 
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Diese Wrchtung war schuppe« knapp 150 Meter entfern/ liegt, öatte dir r aus ihren Behausungen so artete er jetzt in bie Frauen mit ihren fön- ober Tochter, Kranke an| n erschütternder Anblick Garm'son glich der Ilm» ^gegebenen Stadt. Hs 'M durch bie &emtt fortgeschlendert worden er den Main hinMi, - ^DetW \\l unter- Anleitungen sind zer hen etwa 250 Mann M unter Führung öon W yrgrmtfuTt 6* KLÄ-kL sSsse L Bon Frankfurts hasten zur OL »Es

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er sich im Augenblick der Katastrophe die Augen schützen wollen. Tret getötete Feuerwehrleute waren derart verbrannt, daß sie nur noch an den Metallteilen ihrer Gürtel als zur Feuerwehr gehörig agnosziert werden konnten, über­haupt ist die Erkennung der Getöteten durch die totale Verstümmelung und Verbrennung' der Leichen erschwert, wo nicht unmöglich gemacht. Ein Mann suchte seinen Sohn an einem Handfetzen glaubte er die Identität einer Leiche mit dem Vermißten feststellen »u können. Erschüt­ternde Szenen dieser Art spielten sich mehrfach ab. So suchte ein Mann seine beiden Brüder, ein anderer rief: Ich gehe nicht eher heim, bis ich meinen Bruder gefunden habe!" Tie meisten Verletzten sind nach Frankfurt, Nied oder Höchst geschafft worden. In letzterem Lrt wurde, nach­dem das Krankenhaus überfüllt war, das Armenhaus ge­räumt und zur Aufnahme der Verletzten hergerichtet.

Wieviel Leute vermißt werden, wird sich erst feststellen lassen, nachdem sämtliche Verletzte geborgen sind und die Unverletzten sich wieder gesammelt haben also wohl erst im Laufe des morgigen Tages.

TieletztenMeldungen.

Tas Feuer der Chemischen Fabriken ist g e g e n halb 12 Uhr soweit gelöscht, daß eine noch weitergehende Gefahr wohl nicht mehr besteht. Tie Zahl der Toten beläuft sich auf nicht mehr als fünfzehn. Vermißt wird u. a. noch der Chemiker Dr. Jacobi. Zwei andere Chemiker, die vermißt waren, haben sich wieder eingefunden. Ein großer Teil sowohl der Arbeiter wie der Chemiker ist verwundet. Tie Fabrik chemischer Produkte Marx und Müller, auf die das Feuer Übergriff, ist fast total ab­gebrannt, desgleichen zu einem Teil das Farbwerk Griesheim.

Tie Höhe des Schadens wird in Fachkreisen nach Millionen geschätzt. Man spricht von fünf Mill. Mark. Eine große Zahl von Versicherungsgesellschaften ist an den Werken interessiert.

An tausend Arbeiter werden brotlos, doch wird man sie zunächst mit dem Wiederaufräumen der Trüm­mer beschäftigen. Es wurde uns mitgeteilt, daß bereits Anordnungen zur baldigsten Wiede raufrichtung der Fabriken getroffen feien. Ein Teil der Werke ist übrigens zur Zeit noch in Thätigkeit. Nach Mitternacht rückten Teile der auswärtigen Feuerwehren ab. Eine große Ab­teilung der Frankfurter Feuerwehr steht zur Zeit noch oben an der Brandstätte mit zwei Tampfspritzen, besonders um das fortglimmende Feuer in der Fabrik Marx und Müller abzulöfchen. M i l i t ä r p o ü c n bleiben an allen Ein­gängen zu den Fabriken aufgestellt, um etwaige Tiebstähle zu verhrndcrn. Von Frankfurt strömten noch in später Nachtstunde Leute nach Griesheim; überall stehen Gruppen beieinander. Die Bewohner von Griesheim scheinen zum großen Teil ihre Wohnung wieder aufgesucht zu haben, wenigstens sah man viele Zimmer erleuchtet. Viele Fa­milien sind in Frankfurt untergebracht.

Anthony Pollok-Prets.

Bedingungen für den Wettbewerb.

I. Ein Preis von hunderttausend Francs wird, unter der BezeichnungAnthony Pvllok-Preis", von den Erben des Anthony Pollok aus Washington gestiftet, um das Andenken ihres Verwandten zu ehren, welcher bei dem Untergang der von demCromartyshire" auf der Höhe von Sable Island angeranntenBourgogne" am 4. Juli 1898 ums Leben gekommen ist.

II. Dieser Preis soll als Belohnung dem besten Pro­jekt zuerkannt werden, welches wenigstens eine der fol- dendcn drei Bedingungen erfüllt. Es sollen durch dasselbe 1) Zusammenstöße von Schiffen auf See verhütet, 2) im Falle eines Zusammenstoßes die Schiffe gerettet, 3) im Falle des Unterganges des Schiffes die Mannschaft und die Passagiere sämtlich gerettet werden.

Diese drei Bedingungen sind von den Stiftern des Anthony Pollok-Preises ausdrücklich festgesetzt. Nach deren Wunsch soll dasjenige System, welches den Beifall der Jury findet, unmittelbar in die Praxis eingeführt werden. Zahlreiche Rettungsprojekte haben» sich erfahrungsgemäß als praktisch unbrauchbar erwiesen, weil sie im Augenblick des Seeunfalls von der geringen Bemannung der Handels­schiffe nicht nutzbar gemacht werden können. Infolgedessen stnd von der Preisbewerbung ausgeschlossen:

1) Die Vorrichtungen, welche die Errettung einzelner Personen bezwecken (Gürtel, Westen, Bojen usw.).

2) Die Vorrichtungen, welche durch Ueberfüllung oder Versperrung des Schiffsdecks die Ein- und Aus- ladungsarbeiten hindern, den den Passagieren und Gütern vorbehaltenen Raum über die Maßen ver­kleinern würden oder von den Schiffahrtsgesellschaften nicht eingeführt werden könnten, ohne eine voll­ständige Umwälzung in der Konsttuktion der bereits in Dienst stehenden Schiffe herbeizuführen.

3) Jede Erfindung, welche für sich vorgestellt, nur eine einfache Verbesserung von Systemen sein würde, die als unzureichend zur Errettung sämtlicher Personen an Bord bereits erkannt worden sind (Bootsdavits, Oeltropfvorrichtungen usw.).

4) Schwimmer, Flöße usw., welche im Augenblick des Seeunfalls zusammengesetzt oder aufgeblasen werden müßten, sowie Lukendeckel, Kojen usw., von welchen angenommen wird, daß sie im Augenblick des Unter­tauchens des Schiffes sich selbstthätig vom Teck lösen und auf dem Wasser schwimmen müssen.

III. Tie Vorrichtungen sind entweder in natürlichem und betriebsfähigem Zustande oder in Gestalt von Modellen ober Zeichnungen vorzulegen.

IV. Tie Preisbewerbung wird in Havre am 9. Sep­tember 1901 eröffnet werden. Tie Prüfung erfolgt durch eine Internationale Jury, welche aus Männern zusammen­gesetzt ist, deren Befähigung für das Preisrichteramt all­gemein anerkannt ist und deren Namen später werden bekannt gegeben werden.

V. Die Jury kann den Preis dem Urheber des besten Projektes zuerkennen oder ihn unter mehrere Bewerber verteilen. Sie darf jedoch keinen Preis zuerkennen, wenn keins der Projekte ihr eines solchen würdig erscheint.

VI- Tie Jury ist berechtigt, Versuche anzuordnen, deren Ausführung thunlichit zu erleichtern ist; doch sind die sämtlichen daraus erwachsenden Kosten vom Bewerber zu tragen.

VII. Herr Kapitän S. Dechaille, Tirektor des Seezeichen- und Rettungswesens der Handelskammer von Havre, ist be­auftragt, die Wfuck)e um Zulassung zur Preisbewerbng ent­gegenzunehmen, den Bewerbern Auskunft zu erteilen und die Ausstellung der verschiedenen Projekte zu organisieren.

VIII. Diese Ausstellung wird in einem der Handels­kammer in Havre gehörigen und am Hafen gelegenen Raume stattfinden. Tie Bewerber haben für den von ihren Vorrichtungen eingenommenen Platz oder wenn sie flott gehalten werden müssen, für ihre Unterbringung in einem der Binnenhäfen von Havre keinerlei Zins zu ent­richten.

IX. Auf Grund besonderer Verfügung der französischen Zollverwaltung sind die aus dem Auslaude nach Havre gesandten Modelle oder Apparate, welche die Aufschrift Concours pour le Prix Anthony Pollok" tragen, von jedem Eingangszoll befreit,' vorausgesetzt, daß sie nach Schluß der Preisbewerbung wieder vollständig nach dem Auslande gesandt werden.

X. Tie Anschläge, Pläne, Modelle, Apparate usw. sind franko zu übersenden, derart, daß sie in der Zeit vom 1. August bis 1. September 1901 in Havre anlangen. Sic müssen an Herrn Kapitän S. Dechaille adressiert sein, welcher sich ihre Klassifizierung und Aufstellung angelegen sein lassen wird. Tie Bewerber können die Aufstellung selbst bewirken oder damit einen von ihnen gewählten Vertreter beauftragen.

XI. Um die Organisation der Preisbewerbung zu er­leichtern und um jede spätere Streitigkeit zu vermeiden, haben die Bewerber bei Vorlegung ihres Gesuches um Zulassung zur Konkurrenz ein (hier unten mitgeteiltes) Formular auszufüllen und zu unterzeichnen, welches ihnen von Herrn Kapitän S. Dechaille zugestellt werden wird und in welchem sie sich verpflichten, die Entscheidung der Jury ohne Vorbehalt anzunehmen und auf jede weitere Forderung gegen die Mitglieder der Jury oder die Erben des Anthony Pollok zu verzichten.

Anthony Pollok-Preis.

P r ei s b ew e rbun g zu Havre.

9. September 1901.

Gesuch um Zulassung.

Ich unterzeichneter*) . . ., wohnhaft zu**) . . ., wünsche der Prüftmg der Jury zu unterbreiten***)........

......, zu deren Aufstellung ich einen Raum von fol­gender Ausdehnung brauche:

Länge Breite Höhe

Ich erkläre, von den Bedingungen der Preisbewerbung und insbesondere von dem Artikel Kenntnis genommen zu haben, in welchem es heißt:

Tie Bewerber verpflichten sich, die Entscheidung der Jury ohne Vorbehalt anzunehmen und auf jede weitere For­derung gegen die Mitglieder der Jury ober die Erben des Anthony Pollok zu verzichten."

__ Unterschrift.

*) Vor- unb Zunamen, Beruf.

** ) Genaue Angabe des Namens der Stadt unb der Wohnung.

** *) Es ist bie Art der Sendung anzugeben: Zeich­nungen, Anschläge, Modelle, Apparate, sowie bie Größe der Ausführung. Bei den Apparaten ist hinzuzufügen, ob sie flott gehalten werden müssen.

Vermischtes.

Berlin, 25. April. Mit besonderer Genehmigung des Kaisers war vor einiger Zeit der türkische ReichSange« hörige Razim Bey als Fahnenjunker in das 2. Garde- Ulanenregiment in der Jnvalidenstraße eingestellt worden mit Aussicht auf Zulassung zum OffizierSexamen. Dieser junge Türke ist seit einigen Tagen spurlos verschwunden. Mitte voriger Woche hat der Flüchtige noch auf der hiesigen türkischen Botschaft vorgesprochen und dort eine größere Summe Geldes in Empfang genommen. Da keine besonderen Gründe zu dem Derschwmden vorliegcn, so wird Fahnen­flucht angenommen. Man sagt, daß Razim wegen drückender Schulden der Reichshauptstadt den Rücken gewandt hat. Es ist ein Steckbrief hinter ihm erlaßen.

* Duisburg, 25. April. Seit mittags wütet in den königlichen Forsten bei Hiesfeld ein großer Wald- brand. Mehrere Feuerwehren sind angestrengt thätig. Militärische Hilfe ist erbeten.

* Dresden, 25. April. Der ArmenamtSfekretär Pochier hat sich erschossen; wie man vermutet, wegen Amtsverbrechen S.

* Der Kaffeekönig Trust von Lindau. Dem Fränk. C." liegt ein Theaterzettel des Saisontheaters Teggendorf vorn 20. April vor, auf dem angefünbigt ist: SD e r ft a f f e c f ö n i g, Komödie in 4 Akten von Paul Lindau. Die Aufführung der Rollen zeigt, daß es sich um ^uTmannS "Ehrc" handelt. T-er Einsender sprickzt die Meinung aus, daß der Name des bösen Sudermann in jener frommen Stadt so als rotes Tuch gewirkt hätte, daß der Theaterdirektor diesen Namen zu nennen nicht gewagt habe. Das ist aber nicht wahrscheinlich, denn Paul Lindau ist auch fein Wohlgeruch für Lex Heinze-Nasen Der­artige Theater führen bekanntlich außerordentlich gern billige Stücke auf; am Ende hat der Kaffeekönig von Lindau nichts gekostet", während ©übermann auf Preise hält. Interessant ist übrigens, wie berTheaterbirektor" baS Stück empfiehlt:An bas P. T. Publikum! Mag auch ber Titel Der Kaffeekönig eigenartig Hingen, so birgt doch bas Stück so tiefe dramatische Szenen wie nicht leicht ein anderes Stück der modernen Litteratnr. Ich gebe aufs neue den Beweis, daß ich nicht ermüde, das P. T. Publikum mit ben neuesten Schöpfungen bekannt zu machen und bitte auch deshalb um zahlreichen Besuch"

* Rom, 25. April. Der Mittelpunkt des gestrigen Erdbebens war Palombara Sabina in der Provinz Rom. Dort crhieftcn n?rge Häuser Risse und wurden un» bewohner. Die gesamte Bevölkerung ist äußerst beunruhigt und nächtigt im Freien.

Gerichtssaal.

Wien, 24. April. Der Prozeß Hilsner gelangte heute vor dem Kassationshofe zum zweiten Male zur Ver­handlung. Die gegen das erste, vom Kuttenberger Schwur- gerichte gefällte, ebenfalls auf die Todessttafe lautende Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde gelangte in nicht­öffentlicher Sitzung .des Kassationshofes zur Erledigung, lieber die zweite, gegen das Urteil des Schwurgerichtes in Pisek erhobene Nichtigkeitsbeschwerde Hilsners entschied der Kassationshof in öffentlicher Verhandlung. Das erste, lediglich den Mord an der Agnes Hm za betreffende Todesurteil des Kreis- und Schwurgerichtes in ftuttenberg wurde vom Kassationshose wegen wichtiger, gegen bie Rich­tigkeit der dem ersten Urteile zu Grunde liegenden That- sachen sprechender Bedenken aufgehoben und der Straffalt zur neuerlichen Verhandlung an das Piseker Kreisgericht verwiesen. Maßgebend für die Aufhebung des Kuttenberger Urteils war für den Kassationshof das von diesem zur Er­gänzung des Sttafversahrens eingeholte Gutachten der Prager medizinischen Fakultät. Nach diesem Gutachten war, wie der Kassattonshof erklärte, der Annahme der Anklage, daß der Mord an der Agnes Hruza von mehreren Thätern ausgeführt worden fei, der Boden entzogen worden, da nach diesem Gutachten eine einzelne Person die That verüben konnte. Die Annahme der AnHage, hieß es in den Gründen der ersten Kassationshof-Entscheibung, daß die Vorgefundene Blutmenge nicht genüge, und daher der Ermordeten das Blut entnommen worden sei, ist, obwohl die ganze Frage für das Motiv der That gleichgiltig ist, durch dieses Gut­achten vollkommen ausgeschlossen; das Gutachten iveist nach, daß die vorgefundene Blutmenge bei der Leiche vollkommen angemessen war. Ebenso wurde das in der Hauptverhand­lung abgegebene Gutachten ber Sachverstänbigen Professor Dr Reinsberg und Dr. Slavik abgefchwächt, da bie Fa­kultät nur bie Möglichkeit, baß bie Flecken auf ber grauen Hose Hilsners von.Blut herrühren, nichtmit Koller Bestimmt­heit ausschließen konnte. Die neuerliche Verhandlung vor dem Schwurgerichte in Pisek fand unter dem Vorsitze des Kreisgerichts-Präsidenten Winter vom 25. Oktober bis 14. November v. I. statt. Hilsner hatte sich bei dieser Verhand­lung nicht nur, wie in ber ersten Verhandlung, wegen des Mordes an der Hruza zu beranüwrten, sondern auch wegen eines nach der Anklage des Staatsanwalts Dr. Ma­linowsky in der Nacht vom 17. auf ben 18. Juli 1898 im Walde Mrsnik nächst Polna begangenen Mordes an der M a r i e Kli m a aus Ober-Veznitz unb ferner wegen Verbrechens der Verleumbung, begangen baburch, baß er nach feiner ersten Verurteilung im Gefängnisse zu Kutten­berg den Salomon Wassermann unb ben Josua Erbmann bes Mordes an ber Agnes Hruza beschuldigte. Hilsner besttitt entschieden, ben Mord an ber Hruza unb ben an der Klima verübt zu haben oder bei diesen Morden über­haupt irgendwie beteiligt gewesen zu sein. Die Ge­schworenen sprachen Hilsner einsttmmig schuldig der di­rekten Mitschuld an dem Verbrechen des Meuchelmordes, begangen an der Agnes Hruza, und der Mitschuld an dem Morde der Marie Klima, endlich fanden sie ihn auch ein­stimmig schuldig des Verbrechens der Verleumdung, worauf der Gerichtshof über Leopold Hilsner die Todessttafe aus­sprach, Heute hat nun der Senat des Obersten Gerichts­hofes die Nichtigkeitsbeschwerde Hilsners verworfen und seine Verurteilung zum Tode bestätigt. Der Gerichtshof erklärte in der Begründung, die Ermordung beider Mädchen sei fein Ritualmord, sondern einsexuellesVer- brechen gewesen.

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