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Samstag 36. Oktober 1901
151. Jahrgang
Nr. 352
Erstes Blatt
Erscheint täglich mit Ausnahme des
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Die Glehener Familienblätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit dem »Hess. Landwirt" und den »Blättern für hessische Volkskunde" viermal wöchentlrchbei- gelegt
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Amts- Md Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
_________ & i zeigenteil: Hans Beck.
Zur Antiduellöervegung.
Schon vor etlichen Wochen fttnb in Frankfurt ct M. eine erste, vorbereitende Versammlung der Träger der Anti- Duellbewegung statt. Eine dort im engsten Kreise gehaltene Ansprache ist nicht ohne Interesse; wir geben sie ihrem Wortlaute nach wieder:
Das Vorurteil zu Gunsten des Duells gipfelt in der falschen Meinung die Armee könne ihre hohe Ehrauffassung ohne den Duellschutz nicht aufrecht erhalten. Dieser Wahn ist eine geradezu fundamentale Stütze für den Dueltzwang. Auf seine Beseitigung muß unsere Arbeit hinzielen; sonst verläuft diese im Sande, und wenn wir mit Menschen- und mit Engelszungen redeten. Beweisen wir aber die Entbehrlichkeit des Duells für das Offizierkorps, so haben wir damit alle Stände gewonnen; der Adel, die akademischen Vereinigungen, Juristen, Mediziner usw. sie werden uns folgern Die Gegner haben Recht; mit der heutigen Ehrauffassung steht und fällt unser Offizierkorps, d. h. unsere Armee, das Bollwerk für unsere äußeren und idealen Güter. Alles kommt darauf an, zu beweisen, daß mit der Ausrottung der Duelle nicht auch die Ehre des Offizierkorps entwurzelt wird, daß diese Ehre keineswegs im Duellwesen ihren Halt findet. Es sollte ja eigentlich der Hinweis genügen, daß ein Racheakt am Beleidiger mit Mordwaffen in der Hand, daß Gott- und Gewissenswidriges gutes niemals fördern kann. Denn Gott will überall auch das Edle, Hohe, das Schöne, und was er nicht will, kann auch, der Wahrung echter menschlicher Ehre, die unser Offizierkorps hoch hält,' nur Abbruch thun. Stände die Offiziers-Ehre wirklich nur auf dem Duell, so wäre sie ein hohles, untaugliches Ding, und nimmermehr Rückgrat und Glanz der ersten Armee der WeH! Gerade umgekehrt: angezweifelt ist die Echtheit der Ehre da, — und zwar nicht von den Urteilslosesten — wo sie durch Gebrauch der Waffe, des Totschlägers, sich beweisen wollte! Denn wie sollte wahre Ehre Nährkraft schöpfen, wie sollte eine angefochtene Ehre wiederhergestellt werden können nur durch Erweisung von Mut, wie er ja den verworfensten Verbrechern oft noch innewohnt. Gott sei Dank: Die lichjte Ehre unserer Armee, unserer ersten, unserer gebildeten Stände hat ihrem Grund wesen nach mit dem Duell nichis gemein! Auch hier gilt: Es kann das Licht keine Gemeinschaft haben mit der Finsternis! Der Beweis ist negativ, aber er ist zwingend für redliches Urteil. Mit dem Duellwesen fällt nicht der äußerste Stützpunkt der Ehre, sondern die ja völlig subjektive Beurteilung, das Richten in eigener Sache. — Entscheidet das Ehrengericht, so entscheidet die Auffassung des ganzen Standes — und das zweifellos richtiger als der EiHelne, Beteiligte. Allem es genügen für den Ehr sch utz weder die Machtbefugnisse, noch, der Thätig- keits-Umsang unserer heutigen Ehrengerichte. Genau wie jede Eigentumsbeschädigung muß auch, dre Ehrverletzung geahndet werden; d. h. der Schuldige muß eventuell mit entehrenden Strafen belegt werden und kann dann selbstverständlich nicht Offizier re. bleiben, er muß eben alle Konsequenzen tragen, die sein Stand aus derartigen Strafen zieht. Dem Räuber fremden Familiengliuks wird nicht mehr die Pistole in die Hand gegeben, damit er den Beraubten auch noch niederschießen und das Elend für die Familie verdoppeln kann — nein, er wandert zu anderen Verächtern fremden Gutes ins Zuchthaus! „Wenn einer, so ist er ein gemeiner Verbrecher" — vielmehr als der durch Hunger zum Diebe Gewordene. Aber auch kleinste Ehrenhändel werden — wie gesagt — von dem einen Gesichtspunkte aus entschieden, daß die Ehre ein „fremdes' Gut" sei, dessen Verletzung der Stand auf das rigoroseste ahndet, nicht mebr der Betroffene. So ereilt die Strafe immer den Schuloigen, und die Vorsicht minder ehrenfester Eh ar allere wird geschärft. Das Ansehen des Standes aber wird gehoben, der mit seiner Gesamtheit über die Ehrverletzung scharf und gerecht aburteilt. Ultima rat io ist nicht mehr der Zweikampf, sondern das Ehrengericht. Auch die Duellverfechter bekämpfen in sich schwere Bedenken gegen das Duell; sie sprechen von dem notwendigen „Nebel". Sie müssen ehrlicherweise das Uebel verwerfen, wenn der Ehre greifbarer, praktischer Schutz geschaffen ist: wenn man ein Antasten des wertvollsten fremden Eigentums, der Ehre, in die Kategorie der gerichtlich zu ahndenden Vergehungen eingereiht hat. Es gilt dieser Auffassung im Offizierkorps zunächst Raum zu schaffen, es gilt unsere Souveräne von der Vollwertigkeit des gewünschten Duellersatzes durch staatliche, mit möglichst unbeschränkten Machtbefugnissen auszustattende Ehrengerichte zu überzeugen! — Sobald z. B. der Kaiser dem „vornehmen" Duell keine Duldung mehr gewährt, d. h. sobald der Duellant ins Zuchthaus verwiesen wird, fällt sein falscher Nimbus; es wird jedem kenntlich als vorsätzliches Verbrechen. Der einfachste und sicherste Weg zur Beseitigung des Duells ist der zu unfern Fürsten. Durch sie gewinnen wir die Armee und mit ihr alle Gebildeten !"
Die Handelshochschulen.
Durch die mit großer Feierlichkeit erfolgte Eröffnung der „AkademiefürSozial-undHandelswissen- schäften" in Frankfurt a. M. ist die allgemeine Aufmerksamkeit erneut auf ein Gebiet gelenkt worden, auf den: Deutschland dem Ausland gegenüber einigermaßen im Rückstand geblieben ist. Erst im Jahre 1898 wurde die erste deutsche Handelshochschule gegründet, und zwar in Leipzig. Es folgten Aachen — der Kursus für Handels- Wissenschaften lehnt sich an die dortige Technische Hochf- schule an —, Köln und Frankfurt a. M. Projektiert wird die Einrichtung seitens der Städte Hamburg, Hannover, Düsseldorf und Rostock.
Von dein Plane zur Begründung einer hessischen Handelshochschule hört man seit einiger Zeit nichts mehr,
UMische Tagesschau.
Dr. Helfferich.
Eine bemerkenswerte Berufung hat der Reichskanzler vollzogen. Wie wir gestern meldeten, ist der Privatdozent der Staatswissenschaften an der Universität Berlin, Dr. Helfferich, zum Referenten für die wirtschaftlichen Angelegenheiten in der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts ernannt worden. Er wird neben seiner neuen Thätigkeit seine Vorlesungen an der Universität und am orientalischen Seminar beibehalten. Karl Helfferich hat eine umfassende schriftstellerische Thätigkeit besonders über Geld, Bankwesen und Währungsfragen entfaltet. Er war mit Ludwig Bamberger eng befreundet und hat auch dessen Reden und Aufsätze über Geld- und Bankwesen im Auftrage des Vereius zum Schutz der deutschen Goldwährung herausgegeben. Besonders bekannt wurde Dr. Helfferich durch seine Preßfehde mit Dr. Otto Arendt, dem Vorkämpfer der Doppelwährung. Auch in der Stellung zum Freihandel steht Helfferich nahezu allenthalben auf demselben Standpunkt wie Bamberger. Im April veröffentlichte er die in Hamburg gehaltenen Vorträge über Handelspolitik. In diesen sagt Dr. Helfferich über den Doppeltarif:
„Die Regierung werde sich durch die Annahme eines Minimaltariss selbst die Hände binden und sich die Bethätigung einer späteren besseren Erkenntnis des Notwendigen unmöglich machen. Das ist gewiß ein sonderbarer Weg, seine Position bei den Verhandlungen zu verbessern, ein Mittel, das nur erklärlich ist bei Leuten, die sich selbst nicht trauen, die sich vor sich selbst fürchten. Das Verfahren kommt mir so absonderlich vor, daß ich aus dem ganzen Kreis der Geschichte und der Sagenwelt nur einen Fall weiß, der analog ist Das war Odysseus, als er sich von seinen Gefährten an den Mastbaum binden ließ, um bei den Sirenen vorüberzufahren, ohne den verführerischen Wirkungen ihres Gesangs zum Opfer zu fallen; seine Gefährten aber mußten sich die Ohren verstopfen. Das war in diesem Fall ein sehr kluges, und des vielgewandten Odysseus würdiges Verfahren. Beim Doppeltarif liegt aber die Sache doch etwas anders. Wenn wir sehen, wie ein großer Ten des deutschen Volkes und seiner Vertreter sich dce Ohren verstopft gegenüber der Sprache der Vernunft
und seit Eröffnung der Frankfurter Akademie wird man ihn an maßgebender Stelle wohl ganz haben fallen lassen; mit Recht, denn die Ausgaben des hessischen Staates für Unterricht und Kultus sind schon heute so hoch, daß eine so wesentliche Erhöhung, wie sie eine Handelshochschule unbedingt erfordern würde, im Interesse der hessischen Steuerzahler vermieden werden muß.
Berlin aber hält sich merkwürdigerweise auch zurück, obwohl dort ein Bedürfnis für eine Handelshochschule wohl nicht in Abrede zu stellen ist
Der Zweck dieser Schulen besteht in Kürze darin, die enge kaufmännische Fachbildung früherer Zeiten durch eine umfassende höhere Bildung zu ergänzen, die eine bessere Einsicht in die wirtschaftlichen Dinge und ihren Zusammenhang, einen weiteren Blick in das Ganze der Weltwirtschaft ermöglicht. Andererseits sollen die Handelshochschulen auch den juristisch vorgebildeten Beamten, die vielfach zu leitenden Stellungen in kaufmännischen oder industriellen Großbetrieben herangezogen werden, die notwendige Kenntnis in volkswirtschaftlichen und handelstechnischen Dingen vermitteln. Schließlich sind die Handelshochschulen berufen, Assessoren, die sich dem Konsulardienst widmen wollen, mit dem Getriebe des geschäftlichen Lebens vertraut zu machen. 9coch in der letzten Reichstagssession beklagte der Staatssekretär des Auswärtigen den Mangel an Verständnis für wirtschaftlich-praktische Angelegenheiten bei den deutsck)en Kvnsularanwärtern. Seitens des Auswärtigen Amtes sind denn auch der Frankfurter Hochschule unverzüglich mehrere Assessoren als Hörer zu gewiesen worden.
Die Frage, welche Vorbildung der jungen Kaufleute zum (Antritt in die Handelshochschule erforderlich sei, hat zu Erörterungen geführt. Von einer Seite wurde die vorherige Absolvierung einer höheren Lehranstalt, also der Besitz des Abiturienten-Zeugnisses, als unerläßlich bezeichnet. Das ist unseres Erachtens zu weit gegangen. Es muß berücksichtigt werden, daß es sich hier nicht um eine Universität, eine gelehrte Anstalt, handelt, die eine allgemeine wissenschaftliche Durchbildung zum Zweck hat Hier gilt es vielmehr, die kaufmännisch-praktische durch eine wirtschaftlich-wissenschaftliche Bildung zu ergänzen. Deshalb dürste durch den Besitz des Einjährig-Freiwilligen- Zeugnisses, äußersten Falles der Reise für Prima, der Nachweis ausreichender Vorbildung erbracht sein. Aber als erforderlich für den Besuch der Handelshochschule erachten wir die Absolvierung der kaufmännischen Lehrzeit, wie solche die Kölner Akademie verlangt, und thunlichst außerdem eine mindestens einjährige Thätigkeit in kaufmännischen Betrieben, über die ein gutes, auch die sittliche Reise des Hochschulkandidaten anerkennendes Zeugnis des Prinzipals beizubringen ist Es liegt die Vermutung nahe, daß die jungen Kaufleute studentische Bräuche sich aneignen, Korps bilden u. s. w- Zweckmäßig wäre es, daß der Zeitpunkt des Eintritts in die Handelshochschule so weit hinausgeschoben werde, bis das Interesse an jugendlichen Vergnügungen erlahmt. Eine der studentischen fernstehende Lebensauffassung dürfte durch längere Thätigkeit im kaufmännischen Betriebe eher eintreten, als durch den weiteren Besuch eines Gymnasiums. Die erste Bedingung für den Kaufmannsstand wird immer die praktische Arbeit bleiben, wie dies auch der preußische Handelsminister bei der Einweihung der Frankfurter Hochschule hervorhob. Wenn das Studium als Ergänzung dieser Arbeit gedacht wird, dann kann den Handelshochschulen der Erfolg nicht fehlen.
und des Gemeinwohls, so fehlt nur noch, daß sich die Regierung durch einen Minimaltarif an den Mastbaum binden ließe, und wir werden an dem sicheren Hafen der Handelsverträge vorbeifahren, mit vollen Segeln hinaus in die Stürme des Zollkriegs."
Daß Dr. Helfferich tvotz dieser oder wegen dieser Betrachtung in das Auswärtige Amt berufen ist, ist sehr bemerkenswert. Seine Hamburger Vorträge schloß er mit den Worten:
„Wenn Deutschland seinen Rang unter den Völkern behaupten will, dann braucht es gegenüber den großen Weltreichen Englands, Rußlands und der Vereinigten Staaten von Amerika eine in gesundem Wachstum fortschreitende, leistungsfähige und zufriedene Bevölkerung. Eine solche können wir bei unserm beschränkten Territorium und unserm verhältnismäßig armen Boden nur erhalten, wenn wir dem Fleiß und der Intelligenz unseres Volkes über die Grenzen des Reichsgebietes hinaus ein weites Feld für ihre Bethätigen sichern. Doppelt nötig haben wir eine starke und leistungsfähige Bevölkerung, wenn wir unsere politischen Machtmittel in die Wagschale werfen wollen, um dem Deutschtum in fremden Weltteilen eine Grundlage für feine Ausbreitung und für die Erhaltung seiner Nationalität zu schaffen. Die Lasten, die eine vielleicht unvermeidliche Weltpolitik großen Stils mit sich bringt, wird das deutsche Volk nur tragen können, wenn seiner Industrie und seinem Handel durch günstige und langfristige Handelsverträge die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt erhalten wird. Wirtschaftliche Isolierung und Weltpolitik sind unversöhnliche Widersprüche, die sich gegenseitig ausschließen; und deshalb hängt weit über den Rahmen der rein wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus die Zukunft unseres Vaterlandes ab von der bevorstehenden Entscheidung über unsere Handelspolitik."
Der Held vom Tugela kaltgestellt.
Den General Buller hat ein böses Geschick ereilt. Wie wir bereits kurz mitgeteilt, wurde er wegen seiner Rede vom 10. d. M., in der et sich gegen die Angriffe gewisser Blätter verteidigte, von dem Kommando des 1. Armeekorps in Aldershot enthoben, und zur Disposition gestellt. General French wurde zu seinem Nachfolger ernannt.
Die Rede Buller's, die in England große Entrüstung erregte, wurde in London bei einem ,^Liebesmahl" der „Kings Royal Ristes" gehalten. Als das Kriegsministerium mitteilte, daß der „glorreich Besiegte von Eolenso" zum Befehlshaber des ersten der neu zu-bildenden Armeekorps, ernannt werden soll, erhob sich in der Presse heftiger Widerspruch dagegen, und Sir Redvers Buller wurde gefragt, wie e§ sich mit einem Telegramm verhalte, in dem er dem General White, dem Verteidiger von Ladysmith, geraten hat, den Platz den Buren zu übergeben. Darauf tzcst nun Buller folgendes geantwortet: Am 15. De-
Buller.
zember habe er Eolenso erfolglos angegriffen. Der Tag fei der heißeste des Jahres und Butter 30 Stunden an der Arbeit gewesen. Er habe Mißgeschick gehabt, und nachdem er erfolglos gewesen, habe er nicht an sich, sondern an die Garnison von Ladysmith denken müssen. Er habe nicht gewußt, wie Ladysmith verproviantiert gewesen, sondern habe gehört, die Stadt würde nur bis zum Ende des Jahres aushalten können. Später habe er erfahren, daß diese Annahme falsch gewesen. Jedenfalls habe er damals geglaubt, es seien nur noch 15 Tage übrig. Er habe daraus eine Meldung an Sir George White aufgesetzt, des Inhalts, sein Angriff sei mißlungen, und er könne vor einem Monat keinen neuen Entsatzversuch unternehmen und daun werde er sich noch langsam durch kämpfen müssen. Dadurch habe er die Verantwortlichkeit übernommen und Sir George White habe sagen können, wenn er den äußersten Schritt ihm: mußte, daß Sir R. Buller befürwortet habe, nachzugeben. Weiter habe er (Buller) in dem Telegramm einige Fragen gestellt und angedeutet, daß es nötig werden könne, sich zu ergeben, und geraten, was Sir George in diesem Falle thun solle und auf welche Weife. Er habe gedacht, dadurch würde er einen Mann decken, der, wie er geglaubt, sich in größeren Schwierigkeiten als er selbst befunden. Er, Butter, fordere den Mann, der behauptet habe, daß er Sir G. White geraten habe, sich au ergeben, auf, vorzukommen und das Telegramm zu zeigen. Dieses Telegramm müsse gestohlen


