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reitor t. So/u.
Nr. 48 Zweites Blatt.
151. Jahrgang.
Dienstag 26. Februar 1901
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener KamUien- blätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" und „Blätter für Hess Volkskunde" viermal wöchentlich beigelegt.
Annahme vonAnietgen Iu der nachmittag« für den olgenden Tag erscheinenden lummer bi6 vorm. 10 Uhr
GietzenerAnzeiger
” General-Anzeiger v
vezugspreis vierteljäbrk. Mk. 2.20, monatl. 75 Pfg. nitt Bringerlohn; durch bie Abholestcllcn viertcljährl. Mk. 1.90, monatl. 65 Pfg.
Bc, Postbezug vierteljährl. Mk. 2.00 ohne Bestellgeld
Alle Anzriorn-Dermuiluno»- stellen deö In- und AuStandr» nehmen Anzeigen für den Siebener Anzeiger rnigrae». ZritrnprriS total ix V|g* auowärt« 20 Pfg.
Redaktion, Expedition und
Druckerei Schulstrahe 7.
Abbestellungen spätestens abend» vorher.
Amts- und Anzeigeblatt für den Meis Gießen s&aS:
Amtlicher Heil.
Gießen, den 21. Februar 1901.
Betr.: Schafräude.
Das GroWrzogliche Kreisamt Gießen
an bie Oroßh. Bürgermeiftereien des KreiseS. •
Wir sehen binnen 8; Tagen Ihrem Bericht darüber ent gegen, ob und bejahendenfalls wie viel Schafherden in Ihren Gemarkungen (mit den zugehörigen Pachtgütern) gehalten werden.
v. Bechtold.
Auszug
au« der von Großh. Ober-RechnungSkammer revidierten Rechnung der Provinzialkasse Oberhefsen pro 1898/99.
Rubrik Einnahme. Betrag
Nr. Mk. Pf.
1 Kassevorrat aus vorhergehenden Jahren . 1 593,91
2 Ausstände „ M „ 4 508,50
3 Beiträge der Kreise 222 000 —
4 Sapitalzinsen 9 577,57
5 Prozeßkosten.......... 366,05
6 Beitrag aus der StaatS-Kasse zu Straßenneubauten 30 000,—
7 Einnahmen des chemischen UntersuchungS- amtes ..... 6 395,76
8 Ersatzposten 543 91
11 Agiogewinn 15,90
12 Zurückempfangene Kapitalien .... . 110 277 67
Summa der Einnahme 385 279 27
Ausgabe.
14 Besoldungen 1 776 94
15 Diäten und Gebühren 1 597,13
16 Botenlohn und VerkündigungSkosten . . 31418
17 Für Bureaubedürfn'sse und Gerätschaften 366,68
18 Unterhaltung der KreiSfiraßeu .... 154 728,33 19 Neubau von Kreisstraßen 88 667,88
20 Beiträge zu den Kosten der Naturalver-
pflegungSftationen 3 969,35
20a Beitrag an den Verband evangelischer
Rettungshäuser und ErziehungSvereine 1 100,—
20 b Beitrag an den Oberhcfsischen Geschichts
verein 300,—
20 c Be trag an die historische Kommission für
Hessen und Waldeck 300,—
21 Kosten deS chemischen UntersuchungsamteS 8 797,70 22 Uneinbringliche Posten und Nachlässe . . 44,—
23 AaSgeliehene Kapitalen 100 200,— 24 Zinsvergütung und Reichsstempelsteuer .2,30
Summa der Ausgabe 362 164,49 Abschluß.
Die Gesamteinnahme beträgt 385 279 27
Die Gesamtausgabe „ . 362164,49
Verglichen bleibt Rest 23 114,78 und dieser besteht in
Gleiche Summe wie oben . 23 114,78 Mk. Gießen, am 10. Mai 1900.
Der Rechner der Provinzial Kasse für Oberheffen. gez. Grüneberg.
Revidiert, ohne daß sich für den vorstehenden Abschluß eine Aenderung ergeben hat.
Darmstadt, den 29. September 1900. Großherzogliche Ober-Rechuungskammer.
gez. Lorbacher.
In Gemäßheit des Art. 93 bezw. 43 der Kreis- und Provinzial Ordnung wird der vorstehende Auszug zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, den 23. Februar 1901.
Der Vorsitzende des Provinzial-AuSschusteS der Provinz Oberheffen.
v. Bechtolds_________________
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von GaSlettungsarbeiten wird die Kaplaneigaffe, von der Schulstraße bis zur Engelapotheke für heute und morgen für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Gießen, den 25. Februar 1901.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ____________________Hechler.
Volttische Tagesschau.
Die Handwerkskammer zu Darmstadt wehrt sich.gegen die Ausführungen der „Köln. Zig ", die wir in unserer Nr. 43 »iedergeoeben haben. Sie schreibt unS:
Arbeiter der hessischen Ludwigs bahn nicht die
Die Einsetzung der Prüfungsausschüsse seitens der Kammer kann nur dann in zweckmäßiger Weise erfolgen, wenn die Kammer Kenntnis sämtlicher im Kammerbezirk vorhandenen Lehrlinge hat. Aus diesem Grunde verlangt sie auch die Lehrlinge in der Industrie zu roiffen Das Recht hierzu ist ihr durch die Gewerbeordnung und das Statut gewahrt (SS 126 bis 128, 134 der Gewerbe Ordnung und § 6" des Statuts >. Die Kammer kann nach diesen Bestimmungen auch die Anmeldung von L hrltngen aus der Industrie verlanaen, da gemäß § 134 der Gewerbe: Ordnung die Bestimmungen der 88 126 bis 128 Anwendung auf die Fabrikarbeiter finden, die als Lehrlinge anzusehen sind. Die Kammer wird sich daher auch durch das Verlangen der Vorlage des Lehrvertrags von der Befolgung des 8 12«b überzeugen. U ber Form und Inhalt der Lehrverträge, die in Fabriken benutzt werden, kann die Kammer keine Vorschriften geben, während sie für Handwerker weitere Bestimmungen nach dieser Sette hin erlassen wird. Was die Ueberwachung der Vor schriftcn für das Lehrlingswesen durch den Ausschuß und Beauftragte an belangt, so kann sich diese doch nur insoweit erstrecken, als sie der Kammer durch Gesetz und Statut zugewiesen ist, d. h. in den Handwerksbetrieben ihres Bez.rke'. Die Kammer hat sich bei diesem Ausschreiben streng auf den Boden des Gesetzes gestellt und zur Verhütung „unnützer Aufregung der Industrie' nach Erlaß der Bekanntmachung zu wiederholten Malen in rd. 40 Tageszeitungen und Fachblättern erklärt, daß nur die Lehrlinge, die eine handwerksmäßige Ausbildung erhalten, sei eS im Hand, werk oder der Industrie, anzumelden sind. — Wozu also die unnütze Aufregung des Mittelrheinischen Fabrikantenvereins?
Engländer und Bure«.
Seitdem De Wet den Augen der ihn „umzingelnden- Engländer en'schwunden ist, hört man von ihm nur noch durch vage Gerüchte. Ueberhaupt liegen vom Kriegsschau- nur folgende Meldungen vor: Der „Daily Telegraph" be nchtet aus De Aar: Das Fallen des Oranje-FluffeS, der Hochwaffer hatte, ermöglichte den flüchtenden, in der Kap- kolonie eingedrungenen Buren, den Fluß zu überschreiten und in den Oranje-Freistaat zurückzukehren. Doch werden De Wet und Fromman von G neral Knox und anderen englischen Führern bei Reed Drift hart bedrängt und suchen nach Griquatown und Prieska abzurücken. — AuS Durban wtrd gemeldet, daß ungefähr 300 Buren am 20. Februar in der Nähe von Heidelberg einen nach Johannesburg fahrenden Poftzug aus einem Hinterhalt an griff en. Dee Zug wurde durch eine Explosion, welche die Schienen aufriß, zum Stehen gebracht. Die Buren eröffneten dann auf den Zug ein Feuer. Fünf Passagiere und ein Soldat wurden verwundet. Es kamen hierauf Truppen an, die die Buren vertrieben. Ferner wird dem „Reuter'schen Bureau" aus Craadock (Kapkolonie) telegraphiert: Ein Burenkommando, das sich seit mehr als einem Monat unbehelligt auf dem Sitzkop aufgehalten hatte, hat jetzt 4 Stunden westlich von Karreefontein ein Lager aufgeschlagen. Die Postsachen für Karreefontein wurden am 21. d. M. von den Buren aufgefangen und verbrannt. 400 Buren griffen am SamStagvormittag die Garnison der Fishriver Station an, wurden aber, nachdem ein Panzerzug angekommen war, in die Flucht geschlagen. Drei Engländer, unter ihnen ein Offizier, wurden verwundet.
Das Londoner Blatt „Weekly Despatch" meldet: Gestern erging die Einberufung zu einem K ab inet sr a t, in dem bedeutsame militärische Angelegenheiten erwogen werden sollen. Den Anlaß zu der Einberufung hat ein Telegramm Lord KitchenerS gegeben, das meldet, Botha habe einen Abgesandten geschickt mit der Mitteilung, er gebe zu, daß er umzingelt und infolgedeffen aktionSunfähig sei; er bitte um eine Zusammenkunft zur Vereinbarung der allgemeinen Uebergabe. Kitchener hat diese Zusammenkunft auf den 27.^Februar, 2 Uhr nachmittags, festgesetzt.
Vor der Hand glauben wir noch nicht an die Richtigkeit dieser Meldung. Wir werden vielmehr amtliche Nachrichten abzuwarten haben.
Eine Denkschrift Krügers über den Krieg ist in Vorbereitung. Je ein Exemplar wird den europäischen Regierungen und dem Präfidenten Mac Kinley zugestellt werden.
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Telegramme des Gießener Auzeigers.
Kapstadt 25. F-br. Oberst Plumer rerw.ckelle g-st-ru De Wel in ein Gefecht bei Disselsontein am Sstdufer
besten gewesen, während die an sie gestellten Ansprüche, namentlich in Bezug auf die Dauer der Beschäftigung, sehr weit gingen. Infolge Gleichstellung des übernommenen. Personals in der Besoldung mit dem preußischen flössen jetzt alljährlich etwa 2 Millionen Mark mehr nach Hessen als vor dem Jahre 18$)7/98; daneben sei inzwischen — zum Teil allerdings infolge der Perkchrssteigerung — die Kopfzahl des Personals um fast 50 Prozent gestiegen, 'odas; aus diesem Anlässe weitere 2 bis 3 Millionen Mark mehr als früher aus dem Arbeitsverdienste bei der Eisen bahnverwaltung der hessischen Bevölkerung zugute kämen. Abgesehen hiervon habe das hessische Land infolge des Eintritts in die Finanzgemeinschaft den Vorteil der Einführung der 4. Wagenklasse. Die hierdurch veranlaßte er hebliche Verbilligung der Fahrgelegenheit habe gleich im ersten Jahre (1898/99) eine Vermehrung der Reisenden um 30 Prozent verursacht. Mehr als die Hälfte der Reisenden habe sich der 4. Wagenklafse bedient, sodaß hieraus zur Genüge hervorgehe, wie sehr diese Maßnahme, deren Durchführung ohne Eintritt Hessens in die Finanzgemeinschaft chwerlich jemals erfolgt wäre, den Wünschen und Bedürf nissen der Bevölkerung entsprochen habe. Andere Vorteile, wie die Ermäßigung der Preise für Monats- und Arbeiter- ahrkarten, die Vermehrung der Personenzüge, die Ern- ührung preußischer Ausnahmetarise im Güterverkehre usw. ollten hier nur gestreift werden. Man dürfe hieraus übrigens nicht den Schluß ziehen, daß diese Vorteile Hessens in die Finanzgemeinschaft auch für Preußen vorteilhaft gewesen. Der gemeinschaftliche Gewinn bestehe darin, daß ein größeres Retz sich wirtschaftlicher verwalten lasse, insbesondere eine Vereinigung der allgemeinen Verwaltungskosten, eine bessere Ausgestaltung des Fahrplans und eine vorteilhaftere Ausnützung der Betriebsmittel gestatte. Zum großen Teile hierauf sei es zurückzusühren, wenn der Betriebskoeffizient - das Verhältnis der Betriebsausgaben zu den Betriebseinnahmen — der preußisch-hessischen Finanzgemeinschaft sich besser stelle als bei andern deutschen Staatsbahnen.
Der Herr Minister v. Thielen versteht es, rosige Schilderungen aus seinem Ressort in die Welt und Sand in die Augen der Leute zu streuen. Wir verweisen im Anschluß hieran auf die Rede des Abg. Sänger und namentlich auf dessen Ausführungen über die Einkommenverhältnisse der früheren Angestellten der Ludwigsbahn.
gewiesen werden müßte."
Sehr bemerkenswert sind die Erklärungen, die der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten vor kurzem in der Budgetkommission des preußischen Abgeordnetenhauses über die finanziellen Vorteile Hessens aus der Finanzgemeinschaft abgegeben hat. Sie lauteten nach dem Berichte der Budgetkommission wie folgt: Die Frage, wie die Verstaatlichung der hessischen Ludwigsbahn und der Eintritt Hessens in die Finanz- g e m e i n s ch a f t mit Preußen auf die hessischen Finanzen eingewirkt hätten, lasse sich nach Lage der Sache nur mit überschläglichen Zahlen beantworten. Es sei erfreulich, daß nach allem die hessischen Finanzen dadurch eine erhebliche Besserung erfahren hätten. Vor Eintritt in die Gemeinschaft habe Hessen aus seinem Eisenbahnbesitze einen Fehlbetrag gehabt. Aber schon im ersten Jahre nach dem Eintritt — also im Jahre 1897/98 — habe es aus der Finanz-Gemeinschaft nach Abzug aller Ausgaben für Verzinsung, Steuern, Pensionen u. dgl. einen Reingewinn von 2 einviertel Millionen Mark gezogen, der im Jahre 1898/99 auf rund 2 dreiviertel Millionen Mark und im Etatsjahre 1899 auf über 3 Millionen Mark gestiegen sei. Diesen unmittelbaren Vorteilen für die hessische Staatskasse ständen noch höhere indirekte gegenüber. Bekanntlich seien die Einkommensverhältnisse der Beamten und
Tie „Berl. N. Nachr." haben in den letzten Tagen die Behauptung zurückgewiesen, daß durch Preußen die Fortsetzung der Mainkanalisation verzögert worden sei. Dazu bemerkt die bayerisch-offiziöse „Allg. Ztg.", daß die bayerische Regierung gerade in Rücksicht auf ihre bisherigen Erfahrungen hofft, daß die noch schwebenden Differenzpunkte in freundschaftlichster Weise erledigt werden. Und in derselben Angelegenheit schreibt die „Südd. Reichs- Korresp": Es wixd bemerkt, daß, als,Preußen die Kanalisierung des Untermains bis Frankfurt a. M. bei den Mainuferstaaten angeregt hatte und 1879 ein vorläufiges Abkommen erzielt war, der Beginn des Baues wegen erneut erhobenen Bedenken verschoben werden mußte, bis endlich 1883 der definitive Staatsvertrag zum Abschluß gelang.
Diese Verzögerung ist nicht von Bayern ausgegangen, sondern auf Hessen zurückzuführen, das die im Jahre 1879 getroffenen kommissarischen Vereinbarungen nicht genehmigte. Wenn es dann weiter heißt, „zum mindesten sollte man sich aber darüber klar sein, daß Preußen für den damaligen Stillstand der Pläne, die Mainkanalisierung bis Bamberg fortzusetzen, nicht verantwortlich gemacht werden könne", so vermögen wir kaum zu glauben, daß von irgendwelcher ernst zu nehmenden Seite ein derartiger Versuch unternommen wurde. Der Satz könnte aber auch bie Auffassung zulassen, daß die bayerische Regierung jemals mit -dem fertigen Entschlüsse, den Main bis Bamberg zu kanalisieren, hervorgetreten wäre. Diese Meinung wurde noch durch die weitere Aeußerung der „Berl. N. N." verstärkt, es sei ihnen unbekannt, aus welchen Gründen Bayern beim Beginn der Verhandlungen über die Fortsetzung der Mainkanalisierung als Endziel Aschaffenburg und nicht Würzburg oder Bamberg ins Auge gefaßt habe. Darauf erwidern wir, daß Bayern dazu auch heute nicht in der Lage wäre, und zwar aus den gleichen, den „Berl. N. N." zwar unbekannten, aber trotzdem sehr einleuchtenden Gründen. Es ist eben vorläufig überhaupt noch nicht entschieden, ob die Mainkanalisierung von Aschaffenburg bis Bamberg fortgesetzt werden soll. Ein Projekt, dessen Durchführung nach der jüngst veröffentlichten fachmännischen Berechnung mindestens 120 Millionen erfordern würde, müßte wohl auch in einem weit größeren Staate als Bayern einer sehr ernsten und sorgfältigen Prüfung nach allen Richtungen hin unterzogen werden. Unter allen Umständen wird man aber doch zugeben, daß es unmöglich ist, an die Main-Kanalisierung bis Bamberg zu gehen ober sie nur vorzubereiten, solange bie Fortsetzung bis Aschaffenburg noch nicht sichergestellt ist. Dem Schlußsätze ber „Berl. N. N.", „jebenfalls sind Vorwürfe wegen Verschleppung dieser Angelegenheit nicht an bie preußische Abresse zu richten", ist daher hinzuzufügen, baß von einer Verschleppung überhaupt nicht gesprochen werden kann und daher auch ein Vorwurf an bie bayerische Abresse zurück-


