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26.2.1901 Erstes Blatt
 
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' Februar 1901.

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Vermischtes.

* Das holländische Nationalgeschenk für bie Königin Wilhelmina. Aus Rotterdam wirb Londoner Blättern berichtet: Die Nationalsubskription zu einem Hoch zeitSgeschenk für die Königin Wilhelmina beträgt jetzt 250 000 Gulden, etwa 400 000 Mark. Die Frage ist nun, was die Holländer ihrer geliebten Königin damit für ein Geschenk kaufen sollen. Die Veranstalter der Sammlung wünschten, daß dem holländischen Volke das Geschenk ganz überraschend kommen sollte, aber schließlich konnte die Nach­richt doch nicht geheim bleiben. DaS Geschenk wird also eine neue Krone sein. Die Königin besitzt natürlich eine Krone, aber ihre unmittelbare Umgebung weiß, daß sie nicht zufrieden damit ist. DaS Komitee wird natürlich, ehe eS ein solches Anerbieten macht, die Königin befragen müssen. Ferner be­sitzt die Königin viele sehr schöne Steine (Rubine, Saphire und Smaragden usw.) und wird vorgeschlagen, daß diese Steine der neuen Krone eingefügt werden. Die Einwilligung zu diesem Vorschlag, die sicherem Vernehmen nach bereit billigst gegeben werden wird, muß noch nachgesucht werden. Deshalb konnte da- Komitee, obgleich es das Volk über raschen wollte, nicht ein Gleiches mit der Königin thun. Die Krone wird von holländischen Künstlern gearbeitet werden, die auch die Steine schneiden und polieren werden. Einige von diesen sollen bei der Belagerung von Lombok genommen worden sein. Die Krone wird indes bei dem Besuche der Königin Wilhelmina in Amsterdam noch nicht zur Ueberreichung bereit sein. Eine Zeichnung des Geschenkes wird ihr natür lich übergeben und ihre Einwilligung zu der Form der Neber veichung einige Tage vorher erbeten werden.

Wien, 23. Febr. In Felixdorf bei Wiener Neu­stadt entzündete sich heute beim Abbringen von Pulver im Pulvermagazin daß auf der Wage befindliche Pulver. Dieses, sowie der übrige Vorrat und.600 Geschosse ex plädierten. Drei Soldaten wurden schwer und drei leicht verletzt; ein Teil der Magazinmauer wurde zerstört, daß Gebäude ging in Flammen auf.

* Paris, 23. Febr. In dem von den barmherzigen Schwestern in Nossy Leac unterhaltenen Asyl für Greise wurden heute früh 7 Personen tobt und zwar mit dem Tode ringend aufgefunden. Der Unfall wird den auß einem beschädigten Ofen entströmenden Ausdünstungen zugeschrieben.

* Bekämpfung einer Kohlennot durch flüssige Luft. Eine bemerkenswerte Verwendung flüssiger Luft kündigt derLondoner Engineer" an, und zwar auf Grund einer Erfindung des deutschen Ingenieurs Hempel. Dieser giug von der Thatsache auß, daß sich bei der Verdunstung der flüssigen Luft der Stickstoff schneller verflüchtige als der Sauerstoff, sodaß schließlich ein GaS entweicht, das einen großen Gehalt beß letzteren Elementeß aufweist. Hempel sollte nun biefe Eigenschaft für bie Heizung mit minber wertigen Brennstoffen wie Braunkohle und Torf außnutzen und konstruierte zu diesem Zweck eine besondere Herbanlage In einiger Entfernung von bem Heizraum wirb ein Gefäß mit flüssiger Luft angebracht, dessen Inhalt selbstverständlich allmählig verdunstet. Die ersten Dämpfe, bie an Stickftoffen reich sinb unb baher die Verbrennung behindern würden, werben befonberß außgeschieden; bie späteren aber, bie biß zur Hälfte auß Sauerstoff bestehen, werben unter die Rost, stäbe geleitet, wodurch eine lebhaftere Verbrennung erzeugt wirb. Die praktische Anwendung dieses sinnreichen Ver­fahrens ist natürlich von dem Preise unb ber leichten Er­hältlichkeit der flüssigen Luft abhängig.

* Die Röntgen-Strahlen bringen'S an den Tag. Ein auf dem Hauptpostamt in Buenos Aires vor einiger Zeit entdeckter umfangreicher Schmuggel von Juwelen aller Art bestand darin, daß sich die Goldarbeiter unb Juwe liere Golbwaren in hohem Werte in bellarierten Briefen ton Europa kommen ließen, woburch sie den hohen Einfuhr­zoll für Juwelen sparten, baß heißt, den Fiskus also einfach um bie Zölle betrügen. Der FißkuS befand sich bisher in schwieriger Lage, da gesetzlich ein Oeffnen von verdächtigen Wertbriefen von amtswegen nicht zulässig ist. Wie nun von Buenos Aires berichtet wird, wurde vor kurzem in ber Ober­postbirektion in Gegenwart des Ministers des Innern, des Steuerdirektors und vieler anderen hohen Beamten mit Hilfe

der Röntgen-Strahlen ein Versuch angestellt, Wertsendungen auf ihren Inhalt zu prüfen, ohne daß Briefgeheimnis zu verletzen, unb dieses Experiment fiel geradezu glänzend auß. Von 66 Wertbriefen auß Berlin, Paris, Bern rc. wies der Röntgen-Apparat in 13 Paketchen je 12 kleine Damenuhren, in 17 je ein halbeß Dutzend Herrenuhren, in 14 Kartonß mit aufgenähten Ringen, in 4 eine ganze Sammlung von Ketten, Ohrringen, Nadeln rc. nach, die natürlich alle nicht deklariert worben waren. Nachdem auf die Weise der Ju- welenschmuggel in einer dem Gesetz genügenden Form, fest- gestellt worden war, ordnete der Bundeßrichter die Oeffnung der beanstandeten Wertsendungen von amtswegen an, und soweit sich eine oberflächliche Schätzung machen ließ, betrug der Wert ber konfiszierten Juwelen mehr als 20 000 Gold- b^llars. lodoß si<- allo den girnen Swaden traam müssen

Gerichtssaal

Darmstadt, 23. Febr. Strafkammer II. Die gestrige 93er Handlung gegen den 15jährigen Taglöhner Heinrich Knapp von W>x Hausen wegen Sittlichkeitsverbrechens nach § 176 Pos. 3 deß Strafgesetz­buchs fand unter Ausschluß der Oeffenllichkeit statt. Der Angeklagte, der die zur Erkenntnis der Strafbarkeit seiner Handlung erforderliche Einsicht besaß, hatte die fragliche Thal gelegentlich der Nachkirchweihe seines Heimatä ortes im vorige Jahre an einem 13jährigen Mädchen begangen und war teilweise geständig. Das Urteil billigte ihm in anbetracht seiner Jugend (die ihn allerdings nicht abgehalten hatte, damals angetrunken zu sein), sowie des Verhaltens der Verletzten mildernde Umstände zu und erkannte unter Austechnung von 1 Monat Untersuchungshaft auf 2 Monate Ge­fängnis. Die allzu verbreitete Unsitte, das Anhalten des Eisen­bahnzuges nicht abzuwarten, setzt außer der eigenen Gefährdung die Betreffenden auch der Bestrafung wegen Uebertretung der Art. 61,62 der Eisenbahnbetriebsordnung aus. Der jugendliche Ernst Rocht war deshalb vom Schöffengericht Offenbach zu 10 Mk. Geldstrafe verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt. Vor der Strafkammer wurde zwar nicht nach­gewiesen, daß er auf dem Lokalbahnhof Offenbach aus dem fahrenden Zug herausgesprungen war, doch hatte er, was gleichfalls verboten ist, vor dem Anhalten deS Zuges die Plattform betreten. Seine Strafe wurde in einen gerichtlichen Verweis umgewandelt. In der längeren Ver­handlung gegen die beiden Inhaber der Firma Ernst Knipp in Offen­bach wegen Vergehens gegen §§ 137, 146 Abs. 2 der Gewerbeordnung handelte es sich hauptsächlich um Auslegung des BegriffsFabrik", der in der Gewerbeordnung selbst nicht definiert ist. Der erstgenannte Para­graph verbietet die Beschäftigung von Arbeitevinnen inFabriken" zur Nachtzeit überhaupt und am Vorabend von Sonn- und Feiertagen länger als 5>/, Uhr abends. Ein revidierender Schuhmann hatte im Mai v. I. Samstagabends kurz nach 61/» Uhr in den Arbeitsräumen der Angeklagten eine Packerin noch beschäftigt gefunden. Die Angeklagten haben einen kleinen Betrieb von 9 Arbeitern ohne Maschinenkraft und stellen ihre Porteseuillewaren zum Absatz an Grossisten und Wiederverkäufer her Einen Teil ihres Bedarfs kaufen sie fertig. Das Schöffengericht hatte in erster Instanz auf Freisprechung erkannt, weil kein Fabrikbetrieb vorliege. Die geringe Zahl der Beschäftigten, der beschränkte Arbeitsraum, das Fehlen an Maschinen mit Elementarkraft, sowie das Nichtvorhandensein fabrikmäßig durchgeführter Arbeüsteilung stehe im Fragefalle der Bezeich­nung des fraglichen Geschäfts alsFabrik" entgegen. Auch schütze die Angeklagten, die sich im Jahre 1886 als Fabrik zur Berufsgenoffenschaft angemeldet hatten, aber nicht ausgenommen worden waren, ihr guter Glaube Die Strafkammer vertagte das Urteil auf nächsten Freitag.

Mainz, 23. Febr. Wegen Mißhandlung eines Soldaten wurde der Sergeant Jlenseld beim 3. Fußartillerie-Reglment heute vom Kriegs­gericht zu 10 Tagen Mtttelarrest verurteilt. Der Angeklagte hatte dem Soldaten beim Zimmerdienst wegen eines geringen Vergehens 1012 Ohr­feigen und 2 Stöße vor die Brust versetzt, sodaß der Mißhandelte längere Zeit im Lazarett verbringen mußte.

Heilbronn, 23. Febr. Von der hiesigen Strafkammer wurde der verheiratete Schullehrer Friedrich Barries von Neckarwestheim wegen 17 Verbrechen im Sinne ber SS 174 3- L 176 3. 3 des Strafgesetz­buchs zu 4 Jahren Zuchthaus, 6 Jahren Ehrverlust und Tragung der Kosten verurteilt

Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gießen.

Evangelische Gemeinde, «ettante.

Matthäusgemeinde.

Den 16. Febr. Jakob Zimmermann, Knecht zu Gießen und Katha­rine Kröck, Tochter des verstorbenen Flurschützen Jakob Kröck VII. zu Heuchelheim.

Markusgemeinde.

Den 16. Febr. Philipp Göbel, Stationsgehilfe? zu Gießen und Marie Menges, Tochter des Bahnarbeiters Johannes Menges zu Gießen.

Lukasgemeinde.

Den 16. Febr. Albrecht Fey, Zuschneider zu Euskirchen unb Ottilie Paula Schinbler, Tochter bes Lokomotivführers Hermann Schinbler zu Gießen.

«etanfte.

Matthäusgemeind e.

Den 17. Dezember. Dem Fuhrmann Christian Werner eine Tochter, Margarethe geboren ben 5. Dezember.

MarkuSgemeinde.

Den 14. Febr. Dem Gastwirt Karl Loch eine Tochter, Bertha ge­boren ben 15. November

Den 17. Febr. Dem Schneiber Wilhelm Noll ein Sohn, geboren ben 19. November.

Den 21. F br. Dem Schreiner Emil Hertrich ein Sohn, Ernst, ge­boren ben 2. November.

Lukasgemeinde.

Den 17. Febr. Dem Schlaffer Heinrich Jakob Schmitt eine Tochter, Auguste, geboren den 12. Januar.

Johannesgemeinde.

Den 17. Febr. Dem Dachdecker Hermann Meier, Zwillingskinder, Heinrich, Karl Peter und Margareche Christiane Marie, geboren den 20. Januar.

Denselben. Dem praktischen Arzt Dr. Hermann Alker eine Tochter, Karoline Luise Johanna, geboten den 6. Januar.

Den 20. Febr. Ein unehelicher Sohn Curt 2D alter, geboren ben 6. Juli 1900.

Beevdigte.

Matthäusgemeinde.

Den 17. Febr. Marie Kathanne Zulauf geb. Hahn, Witwe bcÄ verstorbenen Ofenputzers Johannes Zulauf, 84 Jahre alt, starb den 15. Februar

Den 19. Febr. Luise Beil, Näherin, 66 Jahre alt, starb den 17. Februar.

Den 21. Febr. Katharine Zinne! geb. Linker, Witwe des verstor­benen Zimmermanns Balthasar Zinnel, 75 Jahre alt, starb ben 18. Februar.

Johannesgemeinbe.

Den 17. Febr. Frieberike Zinßer, geb. Langenborf, Ehefrau des Privatmannes Heinrich Zmßer, 75 Jahre alt, starb ben 14. Januar.

SptrtM der orreuutzteu jranüfnrttr HtMLtzratrr.

Opernhaus.

Dienstag, 26. Febr. Aida. Rhabairws: Wilhelm Elsner vom König!, beutschen Lanbevtheater in Prag, als Gast Mittwoch, 27. Febr. 6>/r Uhr. Zum Besten ber Pensionsanstalten ber hiesigen Vereinigten Stabttheater. Zum ersteumale: Jolanthe. Lyrische Oper in 1 Aufzuge von P. Tschaikowsky. Hierauf zum erstenmale: Die Hanb. Nimodrama in 1 Akt von Henri Beteny (Unter persönlicher Leitung bes Komponisten). Aisbann zum erstenmale: Manbanika. Romantische Oper in 1 Akt von Gustav Lazarus Zum Schluß, neu einRubiert: Der Kurmärker und bie Picarde. Donnerstag, 28 Febr. Das Nachtlager von Granaba. Jäger: Richarb Breitenfeld vom Stadttheater in Köln, als Gast. Hierauf zum erstenmale: Tanzbilder. Neues Balletdivertiffement. Freitag, 1. März. In neuer Inszenierung und Einstudierung. Fidelio- Samstag, 2. März. Vorstellung bei kleinen Preisen. Der Wahrheitsmund. Sonntag, 3. März, 3/t Uhr. Die Puppe. Abends, zum erstenmale wiederholt: Jolanthe. Hierauf zum erstenmale wiederholt: Die Hand. Zum Schluß, zum erstenmale wiederholt: Mandanika. Montag, 4. März. Gasparone. Dienstag, 5. März. Der fliegende Holländer.

Schauspielhaus.

Dienstag, 26. Febr. Schmetterlingsschlacht. Rofi: Frl. Poldi Sangora vom Thaliatheater in Hamburg, als Gast. Mittwoch, 27. Febr. Lysanders Mädchen. Hierauf neu einstudiert: Die berühmte Frau. Herma: Frl. Poldi Sangora vom Thaliatheater in Hamburg, als Gast. Donnerstag, 28. Febr., Vt8 Uhr. Vorstellung bei kleinen Preisen. Flachsmann als Erzieher. Freitag, 1. März. Glück im Winkel. SamStag, 2. März. Lysanders Mädchen; hierauf Cyprrenne. Sonntag, 3. März, 31/, Uhr. Vorstellung bei kleinen Preisen. Veilchen fresser; abends Nora. Montag, 4. März. Zum 25. Male: Flachs- mann als Erzieher.

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Hattenrod, den 20. Februar 1901.

Großherzogliche Bürgermeisterei Hattenrod.

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