Nr. 251
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Sch ulstratze 7.
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FcrnsprechanschlußNr.51.
Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Freitag 25. Oktober 1901
P 1
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Ker Prozeß Hrdmanusdörffer-Werner
Lber dessen Ausgang wir gestern bereits das Wesentliche mitteilten, beansprucht das lebhafteste Interesse der Oessent- lichkeit, und wir wollen daruni noch näheres aus der Verhandlung, die in Kassel am 22. d. M. stattgesnnden hat, Mitteilen.
Wie bei Beleidigungsklagen üblich, wurde am Anfang der Verhandlungen vom Vorsitzenden des Gerichts der Versuch gemacht, einen Vergleich herbeizuführen, aber die Verhandlungen zerschlugen sich, weil beide Parteien keine Geneigtheit hatten, darauf einzugehen. Werner wollte seine Klage in allen Punkten aufrecht erhalten und Erdmanns- dörfser bestritt den beleidigenden Charakter der Briefkasten- rwtiz in Nr. 241 der „Hess. Lcmdesztg." vom Jahre 1899 (13. Oktober).
Der Gerichtshof trat nach diesem Vorspiel in die Beweisaufnahme ein. Es galt hier zu untersuchen, -ob die vom Neichstagsabg. Werner in ihrer Wahrheit bestrittene Behauptung Erdmannsdörffers auf Thatsachen beruhe, daß Werner als antisemitischer Abgeordneter dem jüdischen Parlamentsjournalisten Dr. Hamburger in Berlin gegen Bezahlung Nachrichten aus den nicht öffentlichen Kommissionssitzungen geliefert habe, also eben Nachrichten, die er nur in seiner Eigenschaft als Abgeordneter besitzen konnte.
Erdmannsdörffer trat den Wahrheitsbeweis für diese Behauptung an, indem er eine Reche von Herren, die über die Beziehungen Werners zu Dr. Hamburger unterrichtet waren, kommissarisch eidlich vernehmen ließ. Der Vorsitzende verlas diese Aussagen, deren Inhalt wir wiedergeben.
Journalist W o o t h - Berlin bekundet, daß er Mitte der 90er Jahre Kommissionsberichte von Werner bezog, eine Abschrift derselben habe Redakteur Dahsel erhalten und dieser habe sie an Hamburger weitergegeben. Werner werde dies getvußt haben. Werner habe auch öfters mit Hamburger geredet.
Dr. Hamburger sagt aus, er habe vor 5 Jahren durch Vermittelung Dahsels Werners Bekanntschaft gemacht. Später habe er durch Dahsel, dessen Adresse die Korn- missionsberichte Werners trugen, die Berichte erhalten und Werner dafür auch durch Dahsel bezahlt. Er müsse annehmen, daß Werner dies gewußt habe, er glaube auch sicher, einige Male Werner das Geld selbst ausbezahlt zu haben. Dahsel war nur die 'Deckadresse. Daß Werner dies gewußt habe, gehe daraus hervor, daß er ihn manchmal ivährend der Sitzung habe herausrufen lassen, um sich noch weiter über einige Punkte zu informieren. Werner habe diesem Ersuchen stets entsprochen.
Neichstagsabg. Müller-Fulda bekundete, ihn habe Hamburger einmal gebeten, an Stelle Werners Berichte zu geben, die er sonst von diesem erhalte. Er habe dies auch gethan und zwar habe er mit der Absicht, daß Werner vas Geld erhalte, diesem davon Mitteilung gemacht.
Journalist Dahsel sagt aus, daß er zuerst die Berichte Werners an Hamburger vermittelt habe, bann habe er Werner gebeten, diese Berichte Hamburger direkt zu geben. Später hat sich Hamburger diese Berichte direkt verschafft.
Dr. Oswald Zimmermann bekundet, Werner habe von seinen Berichten an Dahsel gesprochen, was weiter mit denselben geschehe, sei ihm einerlei.
Liebermann von Sonnenberg gießt eidlich an, taf} er den Verkehr Werners mit Hamburger im Reichstag gesehen, aber Werner habe gesagt, er liefere nur an Dahsel. Dann aber sei die Angelegenheit in einer Partei- vorstandssitzung zur Sprache gekommen, wobei Bmhn von Werners geschäftlichen Verkehr mit Hamburger besprochen habe. Darauf habe Liebermann darauf hingewresen, wie schlimm es für Werner sei, wenn dies ErdmannKdörffer erfahre. Dann müsse er, Liebermann, zugestehen, daß er von dem Verkehr Werner mit Hamburger gehört habe.
Damit ist die Beweisführung für Erdmannsdörffers Behauptung über den Verkehr Werners mit Hamburger geschlossen.
Die zweite Beweisfiihrung behandelt die Frage, ob Erd- mannsdörfser in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt hat, als er Werner die Anschuldigungen vorwarf. Werner bestreitet dies. Erdmannsdörffer weist darauf hin, daß seine erste allgemeine Behauptung, antisemitische Abgeordnete liefern gegen Bezahlung Kommissionsberichte an jüdische Journalisten, sowohl in einer Berliner Volksversammlung durch Liebermann von Sonnenberg als in dessen „Deutschsozialen Blättern" als Verleumdung und er als Verleumder bezeichnet worden sei, wofern er nicht die Namen nenne, um die es sich handle. Dadurch sei er gezwungen worden, Werner und .Hirsche! zu nennen. Sonst würde er die persönlichen Angriffe unterlassen haben.
Werner bestreitet, daß Erdmannsdörffer sich hier in einer Zwangslage befunden habe, denn die deutschsozialen Blätter hätten nicht diesen offiziellen Charakter gehabt. Es entspinnt sich darüber und über die Frage, in welcher Reihenfolge die Artikel erschienen seien, eine längere Debatte, die ohne Resultat verläuft.
Nunmehr erhalten Kläger und Angeklagter das Wort zu längerer Rede.
Werner sucht den Beweis zu liefern, daß Erdmanns- dörfser frivol gehandelt habe. Er stelle seine (Werners) Berichterstattung als ein Unrecht hin vom Standpunkt des Antisemiten aus, ohne daß doch Erdmannsdörffer Antisemit sei. Es stehe jedem Abgeordneten frei, solche Berichte zu liefern — das sei durchaus erlaubt, und da er dieselben durchaus der Wahrheit gemäß, ganz objektiv abgefaßt habe, so seien dieselben nicht zu beanstanden. Er habe mit denselben auch seiner Partei keinen Schaden zu- gefügt. Somit habe er fein Unrecht begangen. Gewiß habe er gewußt, daß Dahsel und Hamburger in Verkehr stehen, aber eben seine Berichte seien objektiv gewesen. Erdmannsdörffer habe die Sache aufgebaufcht und ihn beleidigen wollen. Das gehe aus der ganzen Polemik hervor. Wollte er sich nur vor dem Vorwurf der Verleumdung schützen, dann habe er andere Wege finden können, als die Namensnennung und die schweren Beleidigungen, die er gegen ihn (Werner) geschleudert. Wenn er nicht sofort klagend vorgegangen fei, so sei dies geschehen, weil er habe warten wollen, wie weit es Erdmannsdörffer wohl treiben würde. So sei Erdmannsdörffers Vorgehen durchaus frivol. Er verlange eine harte Strafe. Nicht nur eine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe.
Hierauf sprach Erdmannsdörffers Verteidiger Dr. Weis. Sein Klient habe nur gesagt, was er auch vertreten könne. Das sei durch die Beweisführung dar- gethan. Wenn Erdmannsdörffer dabei Werners politi- schen Charakter angegriffen habe, so sei dies mit Recht geschehen. Es gelte dem Antisemiten als etwas Verabscheuungswürdiges mit Juden in Verbindung zu treten. Es werde von den Antisemiten immer verkündigt, das Geld der Juden sei ein Sündenlohn. Und doch habe Werner dieses Geld angenommen und eingestanden, daß er es gethan. Erdmannsdörffer konnte dies mit Recht geißeln. Er that es zuerst ohne Nennung Werners. Zur Namennennung sei er durch den Vorwurf der Verleumdung gezwungen worden. Er habe darum nur in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt, als er Werner angriff. Dieser habe erst den Verkehr mit Hamburger geleugnet, ihn unter einer Deckadresse getrieben, als wäre dies erlaubt, wenn es nur niemand merkt. Jetzt sei der Verkehr durch Erdmannsdörffer erwiesen, jetzt gestehe ihn Werner auch .ein. Werner suche es so darzustellen, als sei seine Berichterstattung objektiv und darum erlaubt gewesen, ober nicht darauf komme es an, sondern auf die Frage, ob ein antisemitischer Abgeordneter ohne Verletzung seiner antisemitischen Grundsätze an jüdische Journalisten solche
Artikel liefern dürfe, und da liege doch klär auf der Hand, daß Erdmannsdörffers Kritik berechtigt gewesen sei. Auch in der Briefkastennotiz habe Erdmannsdörffer die Grenze des Erlaubten nicht überschritten. Er mußte scharf werden, um Werner zu der Klage zu reizen, auf die hin er dann den Beweis vor Gericht liefern konnte. Das Gr eicht müsse darum Erdmannsdörffer freisprechen.
Dieser selbst ergriff nun auch das Wort, um nochmals darzulegen, daß er nur gezwungen Werners Namen genannt habe, und daß auch der Ton der Briefkasten- notiz mit seiner Ironie wohl berechtigt sei. Der Journalist müsse verschiedene Saiten anschlagen dürfen, die ruhige Darlegung, die Schärfe und die Ironie, um seinen Zweck zu erreichen. Er habe aber dabei die erlaubte Grenz« nicht überschritten. Jede persönliche Absicht lag ihm fern. Er wollte die Korruption im Lager der Antisemiten aufdecken, und nur gezwungen habe er dabei Namen genannt.
Es erfolgen hierauf noch kurze Antworten von Werner und Dr. Weis.
Der Gerichtshof zog sich auf eine halbe Stunde zut Beratung zurück. Dann verkündete der Vorsitzende das Urteil.
Erdmannsdörffer sei freizusprechen wegen des Artikels „Antisemitische Nachbeterci und antisemitische Vergeßlich- lichkeit". Er habe den Wahrheitsbeweis für feine Anklagen gegen Werner in diesem Artikel erbracht. Er habe es als Unwahrheit bezeichnet, daß Werner den Verkehr mit Hamburger leugne und auch hierfür den Beweis erbracht. Erdmannsdörffer stehe im übrigen bei seinen Angriffen gegen Werner der Schutz zur Seite, in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt zu haben. Dies gelte auch bezüglich des Satzes, daß eine Partei, die auf Ehre halte, Abgeordnete ausmerzen müsse, die so handeln, wie hier gehandelt worden sei. Dagegen sei Erdmannsdörffer aus formalen Gründen wegen des ironisch beleidigenden Tons in der Briefkastennotiz der „Hess. Landesztg." mit 50 Mark zu bestrafen. Die Kosten werden auf beide Parteien verteilt.
Politische Tagesschau.
Professor Dr. Spahn.
In der „Straßb. Post" wendet sich einer der Herren der philosophischen Fakultät der Straßburger Universität gegen einige von dem Blatte in der Spahn-Affaire ausgestellte Behauptungen, indem er u. a. schreibt:
„Bisher war cs durchaus üblich, daß die Regierung bei Berufungen die Vorschläge der Fakultäten berücksichtigte. Dies alte Gewohnheitsrecht deutscher Universitäten wird ja freilich in neuerer Zeit gerade in Preußen öfter verletzt, sicher nicht zum Heil der An- stalten und der Wissenschaft. Eine verhängnisvolle Maßregel war es aber, eine neue Stelle zu besehen, ohne daß die Fakultät auch nur irgend befragt worden wäre; allerdings mochte man wohl ahnen, daß dieselbe nicht mit dieser Neuerung einverstanden sein werde. Meines Wissens hat der Landesausschuß niemals den Wunsch nach „katholischen" Professoren ausgesprochen, sondern das haben nur einzelne ultramontane Mitglieder desselben !,ethan. Und diese Herren werden doch weder in diesem Fall noch onst je befriedigt werden. Der Wortlaut der Immediateingabe >er Fakultät an Se. Maj. den Kaiser dars nicht veröffentlicht werden. Ich darf aber wohl aussprechen, daß darin von dem Vater Dr. Spahns und dessen Stellung im Zentrum natürlich nicht die Rede war. Schließlich noch, daß der auch von per Fakultät vorgeschlagene Professor Rachfahl katholisch ist."
Aus der Zuschrift geht ferner die bisher nicht bekannte Thatsache hervor, daß die Straßburger philosophische Fakultät von der Absicht der Negierung, eine Doppelbesetzung der in Betracht kommenden Stelle vorzunehmen und den Professor Spahn neben dem von der Fakultät vorgeschlagenen Dr. Meinecke dazu heranzuziehen, überhaupt in keiner Weise benachrichtigt worden war, daß man in Berlin das „alte Gewohnheitsrecht der Universitäten" vielmehr ignorierte. Des ferneren bestätigt die „Straßb. Post" die Behauptung der
dernswerten Arbeitskraft und Arbeitslust. Eine seiner größten Leistungen liegt auf dem Gebiete der Spiritus- fabrikation. Es ist erstaunlich, welche Fortschritte, gestützt auf Maerckers wissenschaftlichen Forschungen, auf dem Gebiete der Malzbereitung, der Hefebereitung und der Gährung, deren Resultate in seinem in sieben Auflagen erschienenen „Handbuche" niedergelegt sind, das bis dahin vollständig im Finsteril tappende Brennereigewerbe nehmen konnte. Maercker hat die Freude gehabt, es zu erleben, daß seine Anregung auf diesem Gebiete auf fruchtbaren Boden gefallen ist, denn ein eigenes Institut für Gährungs- chemie ist in Berlin errichtet worden, in welchem seine Forschungen eifrig fortgesetzt werden; eine Versuchsbrauerei ist erbaut worden, in der streng wissenschaftlich die weitere Entwickelung der Spiritusfabrikation geleitet und gelehrt wird.
von hervorragender Wichtigkeit ist. Auch dem Düngerhandel, der in der Provinz Sachsen ja in besonderer Blüte steht, brachte Maercker ein reges Interesse entgegen und bekämpfte mancherlei Mißbräuche mit Erfolg und deckte jeden Schwindel, wie z. B. den mit dem Steinmehl, rücksichtslos auf. Auch ist es ihm gelungen, im Düngerhandel bis dahin fehlende Garantien seitens der Händler zu erlangen und einzuführen, durch welche die Landwirte vor Uebervorteilung geschützt werden.
Von dem übergroßen Fleiß des verewigten Gelehrten legen fernerhin beredtes Zeugnis ab, die seit dem Jahre 1895 regelmäßig erschienenen „Jahrbücher der agrikultur- chemischen Versuchsstation" zu Halle, sowie die Berichte über die Versuchs-Wirtschaft Lauchstädt, in welcher wichtige praktische Fragen, wie z. B. über die zweckmäßige Konservierung des Stalldüngers ihrer Lösung entgegengeführt werden, und die jährlich das Reiseziel großer Mengen voit Landwirten bildet, um dort aus der Verbindung von Wissenschaft und Praxis zu lernen.
Zahllos sind Maerckers kleinere Veröffentlichungen in den verschiedenen Zeitschriften und Jahrbüchern, so in faft jedem Bande der „Jahrbücher der Deutschen Landwirt- schaftsgesellschaft", aber auch in landwirtschaftlichen und politischen Zeitungen, wie der „Illustrierten Landwirtschaftlichen Zeitung" und der „Deutschen Tageszeitung", in deren regelmäßigen Dienst Maercker seit Jahren seine Feder gestellt hat, durchdrungen von der Notwendigkeit, daß der bedrückten Landwirtschaft auch durch staatliche Maßnahmen, geholfen werden müsse. In dieser Erkenntnis war Maercker ein treuer Anhänger und Berater des „Bundes der Landwirte."
Ein zweites Handbuch Maerckers, das mit Recht eine überaus große Verbreitung unter den praktischen Landwirten gefunden hat, ist sein Werk über „Die Kalidüngung in ihrem Werte für die Verbilligung der landwirtschaftlichen Produktion". Frühzeitig erkannte Maercker den hohen Wert, der uns in großen Mengen in Deutschland zur Verfügung stehenden Kalisalze für die Landwirtschaft und ging, nachdem er im Jahre 1871 Dirigent der agrikulturchemischen ' Versuchsstation in Halle geworden war, mit Eifer an das Studium der Frage, in welcher Weise die Anwendung der Kalisalze zu geschehen habe, um den Reingewinn der Pflanzenproduktion möglichst zu erhöhen. Selbstverständlich wandte Maercker aber auch allen anderen Pflanzennährstoffen seine Aufmerksamkeit zu, und war besonders thätig, die geeignetste Düngung für Zuckerrüben ausfindig zu machen, bereit Anbau für die Provinz, deren
ausnnuig *u muu^u, ~»vuu ,uv v.c : Obwohl nun, wie wir gesehen haben, Maercker auf
Landwirtschaft Maercker in erster Linie zu beraten hatte, ^zahireichen Gebieten der Laudwirtschaftswissenschaft als
Feuilleton.
War Waerckers Wissenschaftliche Wedeutung.
Wie wir meldeten, ist dieser Tage hier in Gießen itn der Klinik des Geh. Medizinalrats Prof. Dr. Riegel der Hallenser Professor Maercker gestorben. In der „Dtsch. Tagesztg." widmet ihm ein Herr Ji. folgenden Nachruf:
Eine Trauerkunde durchzieht die Lande, und Tausende von Herzen sind tief bewegt. Max Maercker hat für immer feine Singen geschlossen. Wie ein Damokles-Schwert hing die Furcht vor diesem Augenblick über den Häuptern feiner zahllosen Verehrer und Freunde, denn schon seit geraumer Zeit war bekannt, daß die Gesundheit des genialen Mannes schwer erschüttert sei, und zu den emfteften Befürchtungen Anlaß biete. Jetzt stehen wir trauernd vor seinem Sarge; aber nicht nur seine Familie, seine näheren Freunde und Verehrer, Tausende seiner begeisterten Schüler umstehen tief ergriffen seine Bahre; sondern es nehmen an dieser Trauer um den hochverdienten Mann unzählige Herzen in allen Ländern der Erde teil.
Der Tod Maerckers hinterläßt für viele Kreise ein Lücke, die schwer auszufüllen sein wird. Seine unermüdliche Arbeitskraft, seine hervorragende geistige Begabung, seine Begeisterung für die Wissenschaft und sein stetes Bestreben, die Errungenschaften derselben sofort für die Praxis zu verwerten, befähigten Maercker, wie keinen anderen, Hervorragendes auf den verschiedensten Gebieten der von ihm zum Lebensberuf auserwählten Agrikulturchemie zu leisten. Seit seiner in Greifswald 1866 verfaßten Doktor-Disser- tatbon hat Maercker in unaufhörlicher Folge große epochemachende Werke, abwechselnd mit Heinern Schriften, erscheinen lassen, die Zeugnis ablegen von feiner bewun


