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entsprungen, daß die Konkursverwaltung der Leipziger Bank der Konkursverwaltung der Trebergesellschaft einen selbstverständlich verzinslichen Kredit von 500 000 Mk. ein- geräumt hat, ein Betrag, der noch lange nicht annähernd Verwendung gefunden hat. Es ist dies wohl überlegt, nachdem eine eingehende Prüfung der einschlägigen Verhältnisse stattgefunden hat. Die Summe ist nicht der Gesellschaft, sondern der Kontursverwaltung vorgestreckt worden, sodaß an einen Verlust des Geldes, das vor allen anderen Verpflichtungen kommt, nicht zu denken ist. Ferner ist der Konkursverwaltung in Kassel vorgeschla^en worden, in Zukunft nur gegen bar oder an kreditfähige Leute Waren zu liefern. Was das Casseler Unternehmen anlangt, so gehört der Gläubiger-Ausschusi zu den Pessimisten. Es erscheint sehr leicht möglich, daß die Hilfe vergeblich sein wird und es doch zu dem Abbruche kommt.
Gegen die Direktion und den Aufsichtsrat der Leipziger Bank wurde wegen Regreßansprüchuen aus ihrer Geschäftsführung die Klage erhoben. Verhandlungstermin steht am 12. Oktober an. Gegen Direktor Exner ist außerdem ein Arrestbefehl erwirkt worden. Außer seinen Grundstücken in Connewitz und der wertvollen Einrichtung derselben, sowie außer den Wertpapieren, die er bei der Leipziger Bank selbst hinterlegt hatte, ist allerdings kein Vermögen Exners ermittelt worden. Direktor Tr. Gentzsch hat unter Protest, da er sich nicht für schadenersatzpflichtig hält, freiwillig sein ganzes Vermögen an Wertpapieren, Grundstücken und Hypotheken der Konkursverwaltung verpfändet, sodaß für den Fall des -Obsiegens der Konkursverwaltung im Prozeßfalle alle Sicherheiten gegeben worden sind, die über» hauvt zu erringen waren. Bei den beiden verstorbenen Auffichtsratsmitgliedern wird die Nachlaßverwaltung angeordnet. Durch sie kann bewirkt werden, daß das Vermögen zunächst zur Befriedigung der 'Gläubiger verwendet werden wird. Mit den Mitgliedern des Auffichtsrates ist ein bindendes Abkommen getroffen worden. Sie haben unter Protest ihr gesamtes Vermögen zur Sicherung überlassen. Die Verträge sind freiwillig von den Aufsichtsratsmitglie- dern gemacht worden, sie haben ihr Vermögen zur Verfügung gestellt und sich durchgängig als Ehrenmänner benommen.
Was die Aktionäre anlangt, so wird ihr Interesse auch von dem Konkursverwalter wahrgenommen. Es ist ausgeschlossen, daß die Aktionäre auch nur einige Prozent erhalten, wenn nicht vorher die Gläubiger all ihr Geld zurückerhalten haben.
Der Wunsch nach einer Abschlagsdividende an die Gläubiger kann vorläufig noch nicht in Erfüllung gehen. Eine Abschlagsdividende am 1. Oktober zu gewähren, ist gesetzlich unzulässig, da dieses erst nach dem Prüfungstermin erfolgen kann. Sie kann vielleicht im Januar zur Auszahlung gelangen, lieber die Höhe derselben läßt sich vorläufig nichts mitteilen.
Justizrat Dr. Barth schilderte die Verhältnisse der Tre- ber^Gesellschaft in Cassel, die er als äußerst mißlich hin- stellte. Eine Bilanz in Cassel aufzustellen, wäre noch weit schwieriger als in Leipzig. Er hätte die pessimistische Auffassung, daß die Leipziger Bank aus der Casseler Gesell- fchast rund vier Millionen herausbekommen würde. Er selbst sei übrigens veranlaßt worden, aus dem Gläubiger- ausschusse in Cassel auszutreten. Er scheidet Anlagen mit Ertrag, ertragsfähige Anlagen und sterbende oder bereits tote Anlagen. Die ersteren verglich Redner mit den Milchkühen, die, wenn sie leben gelassen, noch mehrere Millionen bringen werden. Bei den ertragssähigen Anlagen soll mit fremdem Gelde der Versuch gemacht werden, noch etwas herauszuschlagen, während die anderen Anlagen als völlig tot zu gelten haben. Die Pflicht der Konkursverwaltung sei es, auf jede der Anlagen ein aufmerksames Auge zu lwben, um so viel, als möglich, für die Gläubiger der Leipziger Bank zu profitieren.
Oberamtsrichter Müller ersuchte die Versammlung, die vom Gericht bestellten Konkursverwalter Rechtsanwalt Frey- tag und Justizrat Barth, als solche zu wählen, was bei dem ersten einstimmig, bei dem zweiten Konkursverwalter gegen wenige Stimmen erfolgte. Ferner wurde beschlossen, daß der definitive Gläubigerausschuß aus neun Personen sich zusammensetzen sott. In den Gläubigerausschuß wurden, wie gemeldet, gewählt: Der Königlich sächsische Staatsfiskus (Vertreter: Rechtsanwalt Frenkel in Leipzigs die jächsiche Bank, die Reichsbankhauptstzelle Leipzig, die deutsche Bank, die Leipziger Hypothekenbank, sämtlich bisher dem provisorischen Gläubiger-Ausschuß an gehörend, ferner Herr
Kommerzienrat Kummer-Leipzig, Herr Dobias i. F. Dobias und Schmidt und Herr Kaufmann W. L. Müller-Plauen i. V
Mannigfaltige Anfragen wurden nunmehr aus der Mitte der Versammlung an den Konkursverwalter gestellt So teilte er auf Befragen mit, daß das Gesamtvcrmögen der verklagten Aufiichtsratsmitglieder sich kaum viel höher als auf zehn Millionen Mark beziffern würde. Die Lotterie darlehnskasse habe nur dieselben Rechte, wie jeder andere Gläubiger.
Eine lange Debatte entstand darüber, wo die eingehenden Gelder untergebracht werden sotten. Der Antrag, alles Geld zinslos auf der Reichsbank liegen zu lassen,' wurde abgelehnt, und dem Anträge des Gläubigerausschusses gemäß beschlossen, 3 Millionen auf der Allgemeinen Kreditanstalt, 3 Millionen auf der sächsischen Bank und weitere 3 Millionen auf der deutschen Bank zinsbringend anzulegen. Ueber die Anlage von weiteren flüssig werdenden Geldmitteln sott der Gläubigerausschuß befinden.
Gerichtssaal.
Brand st iftungimGymnasiumzuFreiburg i. Br. durch zwei Schüler. Vor der Strafkammer in Freiburg i. Br. standen zwei Gymnasiasten, der 1886 in Konstanz geborene Karl G. und der 1888 in Freiburg geborene Eugen V. Ihr Hauptvergehen besteht in einer Brandstiftung im Freiburger Gymnasium. G. war außerdem wegen Bedrohung, Beleidigung mehrerer Lehrer, Fälschung von Urkunden, Mebstahls usw. angettagt. Die Vernehmung dieses Angeklagten ergab etwa Folgendes: G.'s Jahreszeugnis für 1900 war schlecht. Nach Beendigung der Ferien hat G. daran gedacht, die Schule überhaupt nicht mehr zu besuchen. Am Tage vor der Aufnahmeprüfung (am 11. September) unternahmen G. und V. einen Spaziergang. G. äußerte, es wäre vielleicht am besten, wenn das Gymnasium abbrennte, und V. antwortete, auch ihm würde das recht sein. „Tann zünden wir's einfach an!" war die Entgegnung G's. Um einviertel 4 Uhr nachmittags gingen beide Schüler nach dem Gymnasium. V. ging zuerst hinein, während sein Genosse draußen Wache hielt. V. zündete im Musiksaale Papier an. Da in den folgenden Stunden kein Feuerlärm zu hören war, gingen beide um einviertel 7 Uhr abermals nach dem Gebäude und sahen aus einem geöffneten Fenster nur leichten Rauch dringen. Auf Vorschlag G's. wurde nun eine Kanne gekauft und mit einem Liter Petroleum gefüllt. G. stieg durch das Fenster in das Musikzimmer, da V. vorher eine Thür von innen verriegelt hatte. Da kein Feuer mehr zu sehen war, wurde das Petroleum an mehrere Stellen gegossen, und in der Nähe des Notenschranks Feuer angelegt. So entstand ein Schaden von etwa 1000 Mark. Als die Brandstifter später verhaftet wurden, .beschuldigten sie einen der Sache ganz fernstehenden Schüler. G. sagte diesem sogar ins Gesicht, er sei schuldig. Beide Angettagten erttärten in der Verhandlung, sie hätten viele Jndianergeschichten usw. gelesen. Der Direktor des Gymnasiums, Geh. Hofrat Bender, erhielt nach der Brandstiftung verschiedene Karten und Briefe mit Beleidigungen und Drohungen, durch die sich die Familie des Adressaten beunruhigt fühlte. In der einen Karte wurden längere Herbstferien verlangt, da sonst das „ganze Schiff in die Luft fliegen werde". Das sei, heißt es dann weiter, keine leere Drohung, sondern es werde Ernst gemacht. Das Pulver sei bereits am Ort. Wir und die Brandstifter find eins. Sie müssen denjenigen, der die Petroleumkanne holte, nicht strafen; er ist unschuldig". In einer späteren Karte wird sogar mit einer Kugel gedroht, falls nicht mehr Weihnachtsferien gegeben würden. Ehe die Brandstiftung geschah, hatte der Angeklagte G. verschiedene der bereits erwähnten Strafthaten ins Werk gesetzt: Er fälschte Zensuren und eine Schulgeldquittung, damit sein Vater glauben sollte, er ginge in das Gymnasium, während er in Wirklichkeit „bummelte". Auch der Diebstphlt G.'s hat eine romanhafte Verbrämung erhalten. In einer Zeit, als er die Schule nicht besuchte, stahl er einer Hausgenossin 11 DHaler, die That wurde aber entdeckt. Er sandte von Breisach aus an die bestohlene Frau ein Kistchen mit Zimmetsternen, die er aber mit einem Gemisch von Oxalsäure und Kleesalz verzierte. G.'s Vater öffnete am nächsten Morgen im Auftrage der Empfängerin das Packet und schaffte es zu einem Apotheker, der die giftigen Bestanoteile konstatierte. Schließlich bestellte G. im Namen von Kaufleuten für 204
und für 1001 Mk. Waren (Gemüse, Champagner, Wurst usw.) bei auswärtigen Firmen, blos um diese zu ärgern. Tas Urteil des Gerichts lautete gegen G. auf 2 Jahre, 7 Wochen, 5 Dage Gefängnis. V. erhielt 1 Jahr 2 Monate Gefängnis wegen Brandstiftung.
London, 22. Juli. Die „St. James's Gazette" spricht sich in ziemlich scharfer Weise über den Russelprozeß aus, sie sagt: „Tie imposante Zeremonie, die für deii Prozeß ins Werk gesetzt worden war, endigte in einer ziemlich zahmen Weise. Ein toller junger Ehemann, dessen häusliche Angelegenheiten jedenfalls nicht viel zur Verherrlich- ung eines glänzenden historischen Namens beigetragen haben, wird seine Sommerferien im Gefängnis von Hollaway verbringen. Hoffentlich wird dieses nun das letzte Mal gewesen sein, daß ein Peer von dem „König im Parlament" gerichtet wurde. Tieses Mal konnte es nicht vermieden werden, weil die Gesetze im Wege standen, jedenfalls war aber auch keine Ursache dafür vorhanden, soviel Aufhebens um die Sache zu machen. Ganz besonders unnütz ist es gewesen, 400 Pfund Sterling dafür auszugeben, daß die Royal Gallery in einen Gerichtssaal verwandelt wurde. Noch unnützer war es, den Frauen und Töchtern der Peers Gelegenheit zu geben, der Sitzung beizuwohnen. Der angeklagte Peer hätte ebensogut im Hause der Lords abgeurteilt werden können, und zwar in dem Zimmer, wo andere Appelle und dergleichen abgeurteilt werden. Und was für ein Grund war vorhanden, die Richter der wichtigsten Gerichtshöfe zu der Verhandlung hinzuzuziehen, so daß wichtige Fälle, die in diesen Höfen zur Entscheidung, gekommen wären, verschoben werden mußten? Die Mitglieder des Hauses der Gemeinen beschwerten sich nach der Ditzung, daß die Plätze, die ihnen tzugeteilt worden seien, schlechter waren, als die der Presse zugeteilt waren." Tie Presse veröffentlicht noch eine ganze Anzahl von Anekdoten, die in Verbindung mit dem Prozeß erzählt wurden. So wird berichtet, daß, gleich nachdem im Namen des Königs Ruhe befohlen war, einem Mitgliede des Unterhauses ein Stock oder Schirm umfiel, worauf ein Lord ganz entrüstet zu seinem Nachbar sagte: „Die haben wohl noch gar nicht gemerkt, daß sie nicht in ihrem Hause sind." — Bei dem Namensaufruf hatten alle anwesenden Lords mit „hier" zu antworten. Als Lord Kitcheners Name gerufen wurde, erfolgte natürlich keine Antwort, was den Clerk sehr zu irritieren schien, denn er rief den Namen noch einmal lauter, und machte dann eine Pause, um die Antwort abzuwarten. — Vach Beendigung der Sitzung versuchte ein Vertreter der Presse von einem Teil des Hauses in den anderen zu gelangen. Er kam dabei an einem Polizisten vorbei, der ihn pflichtgemäß fragte: „Sind Sie ein Lord?" — denn nur Lords war der Zutritt zu den anderen Teilen des Hauses gestattet. — „Nein, ich bin ein Vertreter der Presse", war die Antwort. „Na, das ist gerade, so gut", erwiderte der Polizist, und ließ den Mann durchs - Lord Rüssel hat übrigens in Holloway dasselbe Quartier bezogen, in dem seine Schwiegermutter Lady Scott im Jahre 1896 wohnte, als sie die für Beleidigung ihres, Schwiegersohnes zuerkannte Strafe von acht Monaten absaß. Im Jahre 1893 bewohnte die verwitwete Herzogin von Sutherland den Raum, als sie sechs Wochen gefangen gehalten wurde, weil sie einen Teil des Testaments ihres! verstorbenen Gatten verbrannt hatte. — Die Kosten des gesamten Prozesses werden auf 2000 Pfund Sterl. geschätzt, welche die Steuerzahler zu tragen haben werden.
Aus Stadt und Kand.
Nachrichten von allgemeinem Interesse sind uns stets willkommen und werden angemessen honoriert.
•* Personal-Nachrichten. Der Großherzog hat den Ge- richtSschreiber bei dem Amtsgericht Gießen Wilhelm Orth auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand versetzt. — Ernannt wurde der Gefangenwärter an der Zellenstrafanstalt Butzbach August Gottschalk zum Gefangenaufseher au dieser Anstalt mit Wirkung vom 1. August 1901.
§ Ostheim, 23. Juli. Unsere Molkereigenossenschaft hat auch im Jahre 1900 einen günstigen Abschluß erzielt. Der Reingewinn beträgt 13 075,56 Mk., die Aktiva 76 101,29 Mk. Die Mitgliederzahl ist aus 390 gestiegen. DaS Gesamtquantum der Milchlieserungen im verfloffenen Jahre betrug 1 828 467 Liter.
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