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Zweites Blatt.
161. Jahrgang
Freitag 23. August 1901
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Artikel 6.
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Artikel 9.
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Hessens.
die hieraus erwachsenden Ausgaben Artikel 5.
Sicherheit dient. Ter Erhöhung der Zölle wurde unter der Bedingung zugestimmt, erstens, daß die Zölle, feste Kölle, nicht Wertzölle seien; als Basis der Wertbestimmung wird der Durchschnittswert der Jahre 1897, 1898 und 1899 angenommen; daß die Läufe des Whang-Poo und Pei-Ho, sowie die Zugänge zu Schang-Hai und Tien-Tsin unter i^teiligung chinesischen Kapitals verbessert werden. Tie Kollerhöhung tritt zwei Monate nach Unterzeichnung des Protokolls in Wirksamkeit, mit Ausnahme der innerhalb 10 Tagen nach Unterzeichnung auf See befindlichen Waren.
Artikel 7.
Dieser Artikel bestimmt das Gebiet des Äesandtschafts- Pjertels und bestätigt das Recht der Gesandtschaften auf ein ausschließlich für die Fremden bestimmtes verteidig- nrgsfähiges Viertel, sowie das Recht, dauernde Gesandt- sck astswachen zu halten.
Artikel 8.
China stimmt der Schleifung der Taku-Forts und an- "dwer die Verbindung zwischen Peking und der See hin-
Ein Edikt ohne Datum verbietet die Einfuhr Soffen und Munition auf zwei Jahre, eventuell auf weitere Periode von zwei Jahren, wenn erforderlich.
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Nachdem China ein gewilligt^ hat, Sühne-Denkmäler für die entweihten
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Nach dem Urteil.
Man schreibt uns aus Berlin, 21. August:
Man behauptet nicht zu viel, wenn man sagt, daß die Oeffentlichkeit vom Gumbinner Militärprozeß dasselbe Endresultat erwartet hat, wie nach der ersten Verhandlung: die Freisprechung beider Angeklagten. Die Verurteilung des Unteroffiziers Marten zum Tode erregt großes Aufsehen. Und selten hat die Presse eine solche Einmütigkeit bekundet, wie in diesem Falle, indem sie der öffentlichen Meinung beipflichtet. Die Berliner Zeitungen, die heute morgen die Prozeßverhandlungen erörtern, gaben schon dem Gedanken Ausdruck, worin die Mehrzahl der Abendblätter übereinstimmt: daß für einen Spruch von dieser Schwere, für eine Entscheidung über Leben und Tod, das Beweismaterial nicht ausreichend erscheint. Selbst die reichsparteiliche „Post" bezeichnet die Einmütigkeit des Urteils der Presse als einen sehr wichtigen Maßstab für den Ernst der öffentlichen Stimmung. Die „Nationalztg" befürchtet, daß das Gerichtsurteil als ein Widerspruch gegen das Rechts- bewußtscin weitester Volkstreise empfunden wird. Die „Voss. Ztg." hält für sehr erklärlich, daß sich der Gemüter der bange Zweifel bemächtigt, ob nicht ein menschlicher Irrtum vorgefallen sei. „Ein Beweis", schreibt die „Germania", „daß Marten seinen Vorgesetzten erschossen habe, ist nicht geliefert worden." Als sicher nimmt die „Tägl. Rundschau" an, daß das Todesurteil nicht vollstreckt wird, solange der Beweis der vollen Schuld nicht in ausreichenderem Maße erbracht ist, als bisher.
'Durch Edikt vom 29. Mai willigte China in । ,
iinp einer Entschädigung von 450 Millionen Taels, die durch Amortisation in 39 Jahren zu decken und in halbjährlichen Noten mit 4 Prozent zu verzinsen ift Als Sicherheit hierfür werden angewiesen: Der Ueberschuß der Seezölle, der sich ergiebt aus der Erhöhung derselben aus 5 Prozent (ein- schließlich der zur Zeit zollfreien Artikel mit Ausnahme von Reis und ausländische ZßKkalien, Mehl, geprägtes, uugeprägtes Gold, Silber), desgleichen die einheimischen Zölle, die in offenen Häfen durch die kaiserlichen Seezoll- behörden verwaltet werden sollen, sowie das Einkommen aus der Salzsteuer, das nicht für fremde Anleihen als
Hiernach ist das Maß der Zugeständnisse Chinas in Anbetracht der langwierigen Verhandlungen kein außerordentliches; mit so milden Friedensbedingungen sich einverstanden zu erklären,»erfordert kaum Ueberwindung. Der Hauptübelthäter Prinz Tu an wird nur verbannt, hingerichtet find die minder Schuldigen, die vielleicht mehr den Befehlen der Kaiserin-Witwe und Tuans gehorchten, als selbst die Initiative ergriffen. Deutschland erhält die Ge- nugthuung, daß Prinz Tschun „das Bedauern" über die Ermordung des deutschen Gesandten aussprechen wird, und daß die Errichtung eines Gedächtniszeichens an der Mvrdstelle begonnen ist. Ferner werden Sühnedenkmäler für die entweihten Kirchhöfe der Ausländer errichtet. Zugestanden worden ist, was neuerdings fraglich war, die Schleifung der Takuforts. Sonderbarerweise er- streckt sich das Verbot der Einfuhr von Waffen und Munition zunächst nur auf zwei Jahre. Der öffentliche Anschlag von Edikten u. a. gegen fremden- feindliche Gesellschaften (Verbot der Mitgliedschaft bei Todesstrafe- hat kaum großen Wert, denn bekanntennaßen sind in China die Ge h e i m - Edikte die maßgebenden. Mit 450 Millionen Taels ist die Kriegsentschädigung bemessen, in 39 Jahren zu decken und mit 4 Prozent zu verzinsen. Eine lange Frist für die Zahlung. Dieser Schuldner braucht sich wahrlich nicht zu sorgen.
Chinesen nicht, Blutthaten auf Blutthaten gegen die europäischen Eindringlinge zu begehen. Wiederum ist es ein Deutscher, der ermordet worden ist, und zwar diesmal ein hessischer Landsmann. Aus Peking kommt heute folgende Nachricht:
„In der Umgeaend der Hauptstadt wurde vor unge^ fahr 14 Tagen ein Fremder von Räubern überfallen und ermordet. Wie sich herausstellt, handelt es sich um einen Lloyd st eward Fritz Lahr aus Wendelsheim in Rheinhessen, der im August v. I. hierher gekommen sein soll. Wegen Verfolgung und Bestrafung der Mörder ist das Erforderliche sofort veranlaßt worden." Sehr schön gesagt „das Erforderliche"! Indem wir den gewaltsamen Tod eines wackeren Hessen beklagen, können wir nur wünschen, daß es allen unseren Landsleuten, die sich -- Z- noch auf den blutdurchtränkten ostasiatischen Gefilden befinden, wohl ergehen möge.
Die Sühnegesandtschaft, die demnächst in Berlin eintreffen wird, wird uns gewiß die Worte Schillers in feinem „Wilhelm Teil" ins Gedächtnis zurückrufen:
„Der Friede wohnt in diesem Kleide, In Euren Zügen wohnt der Friede nicht!"
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Das chinesische Friedensprotokoll.
Die „Times" veröffentlicht in einem Telegramm aus Peking vom 20. d. M. das den chinesischen Bevollmächtigten Übermittelte Protokoll. Dasselbe hat folgenden Inhalt:
Artikel 1.
Abschnitt a. Durch kaiserliches Edikt vom 9. April wird Prinz Tschun zum Sondergesandten nach Deutschland entsandt, um das Bedauern Chinas über die Ermordung Ket- telers auszusprechen. Prinz Tschun ist am 12. Juni ab- gereish
Abschnitt b. China leitete die Errichtung eines Ge- bächtnismals an der Straße, in der Ketteier ermordet wurde, in die Wege. Der Bau begann am 26. Juni.
Artikel 2.
Abschnitt a. Edikte vom 13. Februar und 21. Februar belegten die hauptsächlichen Urheber der Verbrechen mit folgenden Strafen: Prinz Tuan wurde nach Turkestan verbannt; zu lebenslänglichem Gefängnis wurden verurteilt: Tschuang. Ping-Vien und Tschao-Tschu-Tschiao er- hi?lten Befehl, sich selbst zu töten. Ynh-Sien, Techiu-Shui und Hsu-Tscheng-Mu wurden zum Tode verurteilt; Pang- ßd, Hsu-tung und Liping-heng wurden zur Degradation noch dein Tode verurteilt. Ein Edikt vom 13. Februar rehabilitiert Hsu-yung-yi, Li-shan, Lien-Yuan, Yuan-tschang und Hsu-tsching-tscheng, welche im vorigen Jahre hingerichtet wurden, weil fie gegen die Ausschreitungen als eine Verletzung des Völkerrechts Widerspruch erhoben hatten. Andere Edikte setzen Tung-su-siang ab und bestrafen die Beamten, welche an Verbrechen beteiligt waren. Tschuang beging am 21. Februar Selbstmord, Pung-Yien und Tschao- tsbu-tschiao am 24. Februar, Puh-sissn wurde am 22. Fe- bniar, Tschiu-tschui und Hsu-tscheng-yu am 26. Februar Eingerichtet.
Abschnitt b. Ein Edikt, dessen Datum noch offen ge- l-rffen ist, bestimmt, daß alle offiziellen Prüfungen auf füllf Jahre in den Städten eingestellt werden, in denen Ausländer niedergemetzelt oder mißhandelt wurden.
Arttkel 3.
Als Sühne für die Ermordung des japanischen Ge- ftrdtschaftssekretärs Sugi-Pama wurde durch Edikt vom 18. Juni Natung als Spezialgesandter ernannt, um in Japan das Bedauern der chinesischen Regierung zum Ausdruck zu bringen.
Artikel 4.
Dieser enthält das von China bereits am 16. Januar -gemachte Zugeständnis, daß die Mächte berechtigt sein -jollcn, die für die Aufrechterhaltung der offenen Ver- b iiöung zwischen Peking und der See notwendigen Punkte iu besetzen, nämlich Huang-tsun, Lana-tang, Yang-tsun, kien-tsin, Chun-lian-chang, Tang-ku, Lu-tai, Tang-schan, Lm-ckan, Chang-li, Ching-wan-tao und Shan-hai-wan.
Arttkel 10.
China stimmt zu, daß während zweier Jahre öffentlich ^geschlagen werden: Tas Edikt vom 1. Februar 1901, ivZches die Mitgliedschaft in jeder fremdenfeindlichen Ge- stlschast bei Todesstrafe verbietet; das Edikt, welches die vollzogenen Bestrafungen aufzählt; das Edikt, welches die Prüfungen verbietet, und schließlich das Edikt vom 1. Fe- -bruaT, welches erklärt, daß die Vizekönige, Gouverneure ihit» die für die Aufrechterhaltung der Ordnung verant- iPrtlichen örtlichen Beamten, falls sie schuldig find, ent- Uif-tn und niemals wieder angestellt werden sollen. Ter Mentliche Anschlag dieser Edikte wird zur Zeit in China -Äir- chgesührt-
WIMNf befischt, r
GiehenerAnzeiger
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giehen
Artikel 11.
China ist bereit, über Abänderungen der Handels-Verträge zu beraten. Es wird zur Verbesserung des Whang- Poo und Pei-Hoo beisteuern, wenn die provisorische Regierung in Tientsin sich dazu versteht, 60000 Taels jährlich für die Instandhaltung der Verbesserungen beim Peiho zu zahlen, sowie die Hälfte jährlich auf 20 Jahre hinaus für die Verbesserung des Whang-Poo.
Arttkel 12.
Turch Edikt vom 24. Juli wurde das Tsung-Li-Pamen in dos' Ministerium für auswärtige Angelegenheiten umgewandelt mit dem Vorrang vor sechs anderen Staatsministerien. Auch ist ein Abkommen getroffen bezüglich der Abänderung des Hofzeremoniells beim Empfang der fremden Gesandten.
Nachdem China zur Zufriedenheit der Mächte die Einzel- besttmmungen der Note vom 22. Dezember erfüllt hat, welche der Kaiser durch Tekret vom 27. Dezember völlig genehmigte, sind die Mächte übereingekommen, der durch die Unruhen im letzten Sommer geschaffenen Sachlage ein Ende zu machen. Tie fremden Gesandten sind daher ermächttgt, zu erklären, daß mit Ausnahme der Gesandtschaftswachen die internationalen Truppen Peking völlig räumen (Datum offen gelassen) und mit Ausnahme der erwähnten Orte sich aus Tschili zurückziehen (Datum offen).
Ter Schwerpunkt des Belastungsmaterials gegen den Unteroffizier Marten lag einmal darin, daß er für die Zeit der Ermordung des Rittmeisters v. Kposigk, also für ungefähr 10 Minuten, keinen Beweis für feinen Verbleib beizubringen vermocht hat, und daß der Belastungszeuge Skopeck, der vom ersten Gericht einstimmig für unglaubwürdig erachtet, und deshalb nickst vereidigt wurde, diesmal dem Gerichtshof als glaubwürdig erschien. In Bezug auf das fehlende Alibi wird man, in Anbetracht des überaus kurzen Zeitraumes, um den es sich handelt, zugeben müssen, daß es auch für andere Leute sehr schwer, wenn nicht unmöglich sein dürfte, Minute für Minute über den Aufenthalt und die Handlungen eines bestimmten Tages Rechenschaft zu geben. Ter Verteidiger bezweifelte, daß es dem Staatsanwalt gelinge, nack-zuweisen, wo er vor acht Tagen nachmittags zwischen 4,35 und 4,45 gewesen sei. In der Thal, frage sich doch jeder selbst einmal, ob er ohne weiteres Auskunft zu geben vermöchte, genau bis auf die Viertelstunde, womit er sich vor zwei Tagen beschäftigt hat? Es wird sich manche Lücke ergeben. In diesem Prozeß hat die Minutenberechnung eine große Rolle, gespielt, eine verhängnisvolle, entscheidende Rolle; denn wäre Marten in der Lage gewesen, den verlangten Alibi- Nachweis für jene 10 Minuten zu führen, so würden alle anderen Belastungsmomente, sein Groll gegen dVn Ermordeten, fein Benehmen nach der Todesnachricht usw., hinfällig geworden fein.
Nun Aum Belastungszeugen Skopeck, der zunächst selbst als des Mordes verdächtig verhaftet worden war. Skopeck hat dem Gendarmen Melzer und dem Vizewachtmeister Schneider auf Befragen gesagt: eigentlich habe er nichts gesehen. Vor Gericht aber, auch in der ersten Verhandlung, bekundete Skopeck, daß er unmittelbar vor der Thai zwei Unteroffiziergestalten, mit Schirmmützen, vor der Reitbahn stehen sah. Kriminalkommissar v. Bäckmann hat allerdings die überraschende Lösung dieses Widerspruchs, und zwar erst in der letzten Verhandlung, dadurch gegeben,-daß er erklärte^ von ihm sei Skopeck veranlaßt worden, allen Ausfragungen auszuweichen. Aber vor Gericht sollte natürlich Skopeck die Wahrheit sagen. Wir greifen aus dem diesmaligen Verhör des Hauptbelastungszeugen folgende Sätze heraus: Skopeck: „Ich sah zwei Leute an der Bandenthür mit runden Mützen stehen". Präsident: „Dachten Sie, es könnten wohl Unteroffiziere fein?" Skopeck: „Ich dachte, es könnte der Wachtmeister fein. Ich ging in den Krümperstall und fragte, wieviel Uhr es sei". Präsident: „Es ist dock- aber -merkwürdig, daß niemand Sie gesehen hat!" Skopeck beteuert wiederholt, daß ein Dragoner Stephan ihn gesehen, ihn beinahe umgerannt habe, als er, Stephan, mit den Worten hereinstürmte: Ter Rittmeister hat sich erschossen! Der Präsident bezeickMet nochmals „sehr merkwürdig", als „wunderbar", daß weder Stephan, noch sonst irgendwer Skopeck im Stalle erblickte. Wo ist denn nun das Alibi des dochi auch der That verdächtig gewesenen Skopeck? Derselbe Zeuge, der früher so bestimmt bekundete, zwei Unteroffiziere mit Schirm-^ mützen und schwarzen Schnurrbärten kürz vor der That an der Reitbahnthür erblickt zu haben, antwortete diesmal auf die Frage des Präsidenten „Haben Sie gesehen, wie die Leute aussahen?" : „Nein. Ich konnte nur die Kopfbedeckung sehen". Präsident: „Wie sah diese aus?" Skopeck: „Wie runde Militärmützen". (Also nicht „fteife" Mützen, wie sie die Unteroffiziere tragen.) Präsident: „Und haben Sie sonst nichts erkannt?" Skopeck: „Nein". Präsident: „Auch keine Schnurrbärte?" Skopeck: „Nein, es war zu dunkel". Aus diesen Proben wird man kaum die Ueberzeugung gewinnen, daß Skopeck ein „klassischer" Zeuge ist. Der Präsident selbst erklärte: „Man sieht. Sie sagen bald so, bald so aus". Umsomehr mußte überraschen, daß trotz der widersprechenden Aussagen Skopecks dessen Vereidigung erfolgte, uni) die ausdrückliche Feststellung im Urteil, daß Skopeck vom Gerichtshof für durchaus glaubwürdig erachtet wurde.
Hoffentlich ist die Revision beim Reichsmilüärgericht von Erfolg. Das Todesurteil gegen Marten beruht selbstverständlich auf der besten, sorgfältig geprüften lieber» Beugung der Richter, aber es entspricht dem Rechstsempfin- oen weiter Kreise der Bevölkerung nicht. Nicht aus dem Grunde weil eine starke Ueberzeugung von der Nichtschuld Martens besteht — verdächtig erscheint Marten in mancher Hinsicht —, sondern aus dem Grunde, weil der Schuldbeweis nicht über allen Zweifel erhaben geliefert worden ist, weil die Gewißheit fehlt, und immer noch die ^og^ lichkeit einer schrecklichen Verkettung von Umständen blewt.
17. Berbandstag der deutschen landwtrt- schaftlichen Geuoffenschafteu.
' München, 21. Aug.
Unter dem Ehrenpräsidium des Prinzen Ludwig von Bayern trat hier der allgemeine Verband der deutschen landwirffchaftlichen Genossenschaften zu feiner 17. .Hauptversammlung zusammen. Die gestrigen Verhandlungen begannen mit einer Versammlung der Revisoren, in welcher der Bericht über die Revision der Spar- und Darlehnskassen des Verbandes erstattet wurde. Diese Kassen bilden den eigentlichen Untergrund des gesamten iaiidwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, da von den 6144 dem Allgemeinen Verbände angeschlossenen Genossenschaften 4077 zu dieser Gruppe gehören. Die 4077 Kassen haben ein Betriebskapital von 209,9 Mitt. Mark, wovon 14,2 Mitt. Mark eigenes Kapital waren. Die Gesamtsumme der im Jahre 1899 gewährten Kredite betrug 143,3 Mill. Mark, und zwar wurden hiervon 83,5 Mill. Mark in laufender Rechnung, 58,8 Mitt. Mark als Darlebn auf feste Zeit gewährt In gesteigertem Umfange wandten sich die Darlehnskassen dem Bezüge von landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln zu, es wurden nach Ausweis der Stattsttk für
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