Ausgabe 
22.11.1901 Zweites Blatt
 
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noch einige entsprechende Ziffern angegeben fein. In gewöhnlichem Boden dringt das Geschoß bis auf 1 Meter ein. Deckungen aus weniger festem Material müssen ent­sprechend stärker sein, z. B. DHsuugen aus Rasenstücken, Korngarben, Moorboden usw. Diese müssen, um sicheren Schutz zu gewähren, schon 2 Zentimeter stark sein, ebenso Schnee, der zur Winterszeit im Notfälle in festgestampftem Zustande als Deckung verwendet wird. Mauerwerk bietet erfahrungsgemäß einen sehr mäßigen Schutz. Ein einzelner Schuß durchschlägt noch Ziegelmauerwerk von der Stärke eines halben Steines. Auch stärkere Mauern werden durch­schlagen, wenn Salven auf sie abgegeben, werden, wobei damit zu rechnen ist, daß mehrere Schüsse auf derselben Stelle einschlagen.

** Auch im Winter Schuh den Anlagen! Es ift eine bei den Besitzern von Hunden weitverbreitete Ansicht, daß sie ihre Tiere im Winter auf den Grasplätzen und Beeten der Anlagen hernmlanfen lassen können, da Schaden hierdurch nicht verursacht werde. Eine derartige Unterstellung ist jedoch unzutreffend. Wie uns von fachmännischer Seite mitgeteilt wird, haben die von Hunden besudelten Wurzeln der Bäume, Sträucher und sonstigen Gewächse bei Frostwetter derartig zu leiden, daß sie oft ganz eingehen. Es ist daher dringend ge­boten, auch im Winter dafür zu sorgen, daß die Hunde nicht in den Anlagen umherlaufen dürfen.

Wetzlar, 18. Nov. Heber den bereits in Nr. 273 von uns mitgeteilten Mord erfahren dieWetzl. Nachr." folgende Einzelheiten: Gestern abend gegen 11 Uhr kamen Schreinermeister Willy Haupt und Frau, Karl Lu y und Frau, sowie Mechaniker Schäfer aus der Heger'sch en Wirtschaft in Hermcmnstein, um sich nach Hause zu be­geben. Als sie an die vom Siechhof führende Straße ge­laugten, wurde Schäfer von zwei Burschen, die von dieser Straße kamen, angerempelt. Bon den angetrunkenen. Burschen wurde ein mutwilliger Streit in Szene gesetzt, den Haupt schlichten wollte. Er sagte besonders dem einen Burschen, er solle das Messer wegthun. Anstatt dessen geriet der Messerheld auf Haupt los und brachte ihm zwei Stiche bei, einen direkt ins Herz und einen in den Arm, worauf Haupt schon nach wenigen Schritten zusammen­brach und ohne wieder zur Besinnung zu kommen, nach einigen Minuten sein Leben aushauchte. Ein Geführt brachte die Leiche in die Wohnung der Familie. Die zu Rate gezogenen Aerzte konnten nur noch den Tod kon­statieren. 'Ter Thäter, der sich mit seinem Helfershelfer eiligst flüchtete, ist bereits in der gestrigen Nacht in der Person des Arbeiters Heinrich Nagel von Klcin-Altenstaedten ermittelt und aus dem Bett heraus durch die Gendarmerie verhaftet und in das hiesige Gefängnis überführt worden, wo schon heute vormittag die Vernehmung des Thäters und auch der Zeugen stattfand. Der Verbrecher soll schon mehrfach vorbestraft und erst vor dreiviertel Jahren aus dem Zuchthause entlassen worden sein.

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** Kreisansschutz-Sihung. Am Samstag den 16. ds. Mts. fand dahier eine öffentliche Sitzung des Kreisausschusses statt. Bei der Gemeinderatswahl zu Birklar erhielten u. a. Ferdinand Schmidt 36 und Peter Müller IV. 35 Stimmen. Der letztere reklamierte gegen dieses Wahl­ergebnis und begründete seine Beschwerde mit der Angabe, die Stimme des Wählers Erispens sei von Müller gekauft und deßhalb habe Müller 36 Stimmen erhalten. In der mündlichen Verhandlung behauptete nun Erispens, daß er vorgehabt habe, den Peter Müller IV. zu wählen; er­hübe sogar die Stimmzettel auf dessen Namen drucken lassen und auch verteilt. Am Abend vor der Wahl sei er auf der Straße mit Gg. Fried r. Schneider zusammengekommen und später habe sich auch Schmidt hinzugesellr. Beide hätten ihn veranlaßt, den S ch midt zu wählen und Schneider habe geäußert, nach der Wahl bekomme er 10 Mk.; Schmidt soll auch gerufen haben:Noch mehr". Der letztere habe auch gesagt, er sei beim Vorstand der Kasse und da könne Crispcnz leicht Geld erhalten. Hierdurch habe er sich be­stimmen lassen, den von Schneider für Schmidt er­haltenen Wahlzettel abzugeben. Der hierauf vernommene Zeuge Gg. Friedr. Schneider bezeichnet die Aussage des Erispens als unwahr und sucht den Genannten als einen schuachköpfigen Menschen hinzu stellen, der sich die ganze Geschichte in seinem Kopf zurecht gemacht habe, und auch Ferdinand Schmidt bestreitet die Angabe des Crisp enS. Der Großh. Bürgermeister von Birklar giebt dem Erispens das Zeugnis eines allerdings etwas beschränkten, aber unbescholtenen Mannes, von dem er nicht glaube, daß er sich die erwähnte Aussage zurecht gemacht habe,etwas müsse dran sein, von nichts komme nichts". Tie übrigen Zeugenaussagen sind nicht von besonderem Belang. Der Kreisausschuß hob die Wahl des FerdinandSchmidt als ungiltig auf und ver­urteilte die Gemeinde in die Kosten des Verfahrens. Peter- Ni ü ller IV. war durch Rechtsanwalt Katz, Ferdinand Schmidt durch Rechtsanwalt Dr. Spohr vertreten. Er­wähnt sei noch, daß bei der Großh. Staatsanwaltschaft be­reits ein Verfahren wegen Stimmenkaufs in der gedachten Sache anhängig ist. Wilhelm Fischer von Steinheim beabsichtigt, neben der Schule zu Steinheim eine Schmiede zu errichten, wogegen die Schulbehörde des hierdurch ent­stehenden und den Unterricht störenden Geräusches wegen Ein­sprache erhob. Es kam eine Einigung zu stände, dahin­gehend, daß die Erlaubnis zum Betrieb zu erteilen sei unter der Bedingung, daß alle störenden Arbeiten mit Ausnahme des Hufbeschlags während der Unterrichtsstunden zu unter­bleiben haben.

-tt. B e l e h r u n g s s ch i e ß e n. Ende letzter Woche fand, wie man uns mitteilt, in der hiesigen Garnison, ein sogenanntes Belehrungsschießen statt. Das Schießen .hatte den Zweck, den Mannschaften die Leistungsfähigkeit ihrer Waffe praktisch vorzuführen, und ihnen dabei zu zeigen, unter welchen Bedingungen sie eine möglichst hohe Nutzwirkung erzielen können. Da man auch in weiteren Kreisen meist einer staunenswerten Unkenntnis über die Leistungsfähigkeit unseres Gewehrs begegnet, ist es wohl am Platze, hier einmal etwas genauer darauf einzugehen. Baumstämme gewähren gegen Gewehrfeuer aus naher Ent­fern ung (bis 150 Meter) keinerlei Schutz, da das Geschoß auf diese Entfernung noch Stämme von ansehnlicher Ticke, bis drei Viertel Meter, glatt durchschlägt. Mit zunehmender Entfernung nimmt natürlich auch die Durchschlagskraft des Geschosses ab. Immerhin vermag das Geschoß noch ans 2000 Meter Bretter von 4 bis 5 Zentimeter Ticke zu durchschlagen. Tie Geschoßwirkung ist selbstverständlich auch abhängig von der Art des Holzes. Gegen das sehr feste Eichenholz ist sie viel geringer als gegen Tannenholz, für das sie die oben genannten Werte erreicht. Ein Schuß gegen eine Stahlptatte von 1 Zentimeter Ticke äußert schon bei 100 Meter keine Wirkung auf dieselbe, dagegen tverden Platten von einhalb bis dreiviertel Zentimeter Dicke noch auf 300 Meter durchschlagen. Da man im Kriege darauf angewiesen ist, Deckungen aus Material zu erbauen, wie man es aerade zur Hand bat. so möaen bier

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