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Gerichtssaal.
Darmstadt, 19. F br. Der <5tanb'6te6mte Br. hatte im Jahre 1899 die Ehesch icfeung zweier eist 23j ädriger Person n vor- genommen, oh:e daß btt e>sorde>liche Einwilligung ber brnffenben Extern DOiUfl. Er war d'shald der Berg hcnS gegen d e SS 29 und 69 d-S Personenstandsges tzeS belchuidigt Die feagltcbe Vorschrtst diese» Gffktz^S ist nach Inkrafitriten deL Bürgerlichen Gelctzhuchrs, welche? die Edemündigkeit mit 21 Jahren eintreien läßt und nur bt8 dahtr. väterliche Zustimmung eifoibcrt, wegaeiallen. Nach S 2, Abs. 2 bet Str.-G.-B. «st bei Ve schiedenhett der Ges-tz: von der Zeit der Thai bi? zur Aburteilung ba? mstbeste Gesetz anzuwrnben. Die Siras kämm r hielt btese Bestimmung im Fr-gesalle für zutreffend, weil jene Übertretung nach heutigem Recht nicht vorliegen würde, und sprach deshalb den Angeklag'en frei.
Handel und Verkehr. Uolkswirtschast.
r- Friedberg, 19. Febr. Der heutige Pferdemarkt war sehr gut betrieben, hauptsächlich mit Belgiern, Franzosen, Holländern und Holsteinern. Auch Reit und Luxuspserde waren gut vertreten. Der Handel ging jedoch nicht besonder? flott, die Nachfrage entsprach nicht dem Gebot. DaS Wetter war kalt und unfreundlich, sodaß die Käufer nur spärlich emgetroffen waren. Die Preise waren demzufolge bedeutend niedriger als auf dem Herbstpferdemarkt
Gingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Allenthalben klagt man heutzutage über zu große Ausgaben, denkt aber meist nicht daran, daß gar viele Ausgaben unnütz geschehen; selbst die Höhe der oft beklagten Steuern wird übertroffen durch die freiwilligen selbst aufgelegten Steuern. Es sei nur erinnert an die That- sache, daß unser deutsches Volk mit seinen Ausgaben für geistige Ge
tränke die Aufwendungen für den Unterhalt bei ganzen Heeres erreicht. Aus Anlaß eines befonberen Falles sehen wir uns neuerdings zu einer besonderen öffentlichen Warnung genötigt. Seit einiger Zeit durchziehen Reisende einer hessischen Derlagvsirma Städte und Dörfer zur Beitreibung von zwei Preßerzeugnissen in je lOU Lieferungen, von denen das Heft 1 in jedem Haus abgegeben wird. Die vielversprechenden Titel lauten: »Wer ist das?* Ein menschliches Rätsel. Eine wahre Geschichte aus zwei Weltteilen, und »Elvira die Chmesenbraut oder durch Himmel und Hölle in China*. Der Inhalt dieser »Werke*, die je 10 Mk kosten, ist das Produkt einer Phantasie, die nur auf den Geldbeutel derjenigen spekuliert, die nicht alle werden. Leider finden erfahrungsgemäß grade solche Schauergeschichten, in denen abenteuerliche Liebesgeschichten, Mord und Ehebruch einander die Hand reichen, auch auf dem Lande reißenden Absatz. Abgesehen von der Schädigung jedes gesunden sittlichen Urteils ist auch der materielle Schaden sehr beträchtlich, den das Volkswohl erleidet durch die großen Summen, die man aus der Tasche zu locken weiß und zwar für ganz wertlose, oft gradezu un sinnige Romane; daß es sich hier nicht um Kleinigkeiten handelt, geht daraus hervor, daß in einem kleinen Dorf in Oberheffen von einem ähn liehen Werke, das 15 Mk. kostete, 120 Exemplare abgesetzt wurden, d. h. zirka 1800 Mk wurden aus einem Dorf hinausgetrogen für solche Lektüre An anderen Orten wird es ähnlich gewesen fein. Mit einer solchen Summe hätte man für alle Zeiten eme kostbare Volksbibliothek anschaffen können, an der sich Kinder und Kindeskinder erfreuen konnten. Solche Ausgaben werden dann kaum gerechnet und wie schwer fällt eS bei der Landbevölkerung, die hier so freigebig scheint, einen auch nur ganz geringen jährlichen Beitrag zu einer Bibliothek zu bekommen. Besonders bedauerlich ist es, daß die Verbreiter solcher Romane meist straflos bleiben, da sie genau die Lücken der Gesetzgebung im Auge behalten. Hier sollten alle Behörden und wirkliche Freunde unseres Volkes zusammenwirken, um solcher Vergiftung des Volkslebens zu begegnen. Solange freilich am Schaufenster unserer Städte dieselben Bücher zum öffentlichen Verkauf ausliegen, solange werden auch unsere eifrigen Bemühungen, die Landbevölkerung vor solchem Schund zu bewahren, nur ein Schlag ins Wasser fein. E—a.
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Städtischer Arbeitsnachmeis Gießen
Garterrftratze 2.
Angetzot der Arbeitnehmer: 2 Anstreicher, 1 Bauschloffer, 1 Schneider, 1 Möbelschreiner, 1 Kellner, l Lauffrau, 1 Putzfrau, 1 Kochfrau, 1 Waschfrau, 2 Mechanikerlehrlinge.
Stachfrage der Arbeitgederr i Küfer, 1 Schuhmacher, 1 Haus- bursche, mehrere Dienstmädchen, 1 Kindermädchen, 1 Flickerin.
Lehrlinge» 2 Buchbinder, 1 Glaser, 1 Kellner, 1 Schneider, 1 Schlosser, 1 Sckreiner.
Oeffentliche Zustellung.
Der Schreiner Georg Zimmer IV. in Villingen, gerichtlich bestellter Vormund des Keirrrich Sauerwein, unehelichen Sohne« der Maria Sauerwein zu Villingen, klagt gegen Lovis Stein, Sohn des Bäckers Heinrich Jakob Stein zu Hungen, zurzeit abwesend mit unbekanntem Aufenthalt, wegen Unterhalt auf Grund des § 1708 B. G. B. mit dem Anträge, dm Beklagten durch für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil schuldig zu erkennen, an Kläger a's gertcht l^ch bestellten Vormund des minderjährigen Heinrich Sauerwetn in 93.Hingen als Unterhalt den monatlichen Betrag von zwanzig Mark seit Geburt desselben, 1. September 1900, bis zum zurück jel^gten 16. Lebensjahre, und zwar für die abgelaufene Zeit alsbald und für die Folge in monatlichen Vorauszahlungen zu entrichten und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen vud ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Grobherzogliche Amtsgericht zu Hungen auf d-u 19. April 1901, vormittags 9Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus zug der Klage bekannt gemacht
Hungen, den 18. Februar 1901.
Koch, 1479
Gerichtsschreiber des Großberioalichen Amtsgerichts.
Vergebung von Sauarbeiten. Die zur Errichtung von Dienstwohnungen in dem früheren Amtsgerichtsgebäude zu Grünberg nötigen Weitz- diuderarbeiteu werden hierdurch unter Hinweis auf den Mnistertalerlaß vom 16. Juni 1893 zur Vergebung auf dem Submisfionsweg ausgeschrieben.
Die Ausführungsbedingungen nndArbeitsbeschreibungen liegen in unserem Amtslokal zur Einsicht offen, und können letztere, mit Vordruck zu dem bezüglichen Angebots-Vermerk versehen, daselbst zum Selst kostenpreis in kmpfang genommen werden
Angebote sind bis zum Mittwoch bett 27. Februar 1901, vormittags 10 Uhr, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift portofrei an uns abzugeben. Zuschlagsfrist 2 Wochen.
Gießen,- den 18. Febr. 1901. Großherzogliches Hochbauamt. _______Neuling. 1474 Bekanntmachung.
Die Bau- und Werkholzoersteigerung im Albacher Gemeindewald vom 15. ds. Mts. ist nicht genehmigt, die Brennholzverfteigerung dagegen ist genehmigt.
Albach, am 18. Febr. 1901. Großh. Bürgermeisterei Albach.
Balser 1476
Hohversteigerung
im Gießener Stadtwald.
Montag den 25. Febr.
1901, vormittags 9i/,Uhr beginnend, sollen im Gießener Stadtwald, in dem Distrikt Stolzeumorgen, versteigert werden:
70 Fichtenstämme mit 18,30 fm,
2391 Fichtenstangen mit 81,82 fm,
3 rm Nadel-Scheitholz,
4 „ Aspen-Scheitholz,
17 ff Eichen-Knüppelholz, 84 „ Nadel-Stockholz, 3400 Wellen E chen-Reisig, (Durchforstung), 7600 H Nadel Reisig.
Die Zusammenkunft ist auf der Straße nach Rödgen, an der Ochsenwiese.
Gießen, 18. Februar 1901. Großh. Bürgermeisterei Gießen. _______Mecum. 1464
Die
Holwersteigerung vom 12. d. Mts. in der Oberförsterei Schiffenberg ist ge- nehmigt. Die Abfuhrscheine können bei den betreffenden Untererhebstellen vom 23. an in Empfang genommen werden.
Die Ueberweisung de» Holze» erfolgt Montag den 25. Febr., morgens 8 Uhr.
Gießen, den 18. Febr. 1901. Gr. Oberförsterei Schiffenbera.
Heyer. 1475
DoonkrstasLku7.ASrj1M
nachmittags 3 Uhr,
oll auf hiesigem Ortsgericht die zur Konkursmasse der Raben Salomon Eheleute in Wetzlar gehörige ideelle Hälfte von 19/92, 98 und 94 der Gemarkung Gießen, zusammen gemeffen 8150 qm Acker vor dem GänSwinkel am Mittelweg, öffentlich meistbietend freiwillig versteigert werden.
Lageplan liegt für Interessenten auf Großh. Orlsgericht Gießen offen, auch giebt Kommissionär Abraham Jacob in Gießen auf Wunsch nähere Auskunft.
Gießen, den 19. Februar 1901. Großh. Ortsgericht Gießen.
«roS. 1471
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