Ausgabe 
21.2.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 44

Erstes Blatt.

151. Jahrgang.

Donnerstag 21. Februar IttOl

Lrschrlol täglich mit LuSnahmr deS Montag».

Die Gießener Kamillen- Blätter werden dem An­zeiger im Wechsel mitHess. Sandwirt" undBlätiec ffir hefl Volkskunde" vier­mal wöchentlich beigelegt.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen sss:

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Amtlicher Heil.

Zur Verhütung der Verschleppung derMaul- und Klauenseuche" wird die Abhaltung des auf den 21. Februar bS. Js. in Leun anstehenden Viehmarktes an folgende Bedingungen geknüpft:

1. Für den Auf- und Abtrieb der Tiere ist je eine bestiinmte Stelle zu schaffen. Die Benutzung anderer Stellen für den Auf- und Abtrieb, ebenso das Handeln mit Vieh außerhalb der Marktplätze ist verboten.

Der Auftrieb darf nicht vor 9 Uhr vormittags statt­finden.

2. Auf die Märkte dürfen nur Tiere aus seuchenfreien Orten, deren Führer mit giltigen behördlichen Ursprungs­zeugnissen versehen sind, aufgetrieben werden, Tiere von Händlern aber nur dann, wenn in jenen Ursprungszeug­nissen weiter bescheinigt ist, daß die Tiere sich die letzten sieben Tage in unverseuchtem Zustand in seuch,enfreien Orten befunden haben.

3. Bei dem Auftrieb der Tiere hat der Eigentümer oder Führer dem anwesenden Polizeibeamten das unter Oh'. 2 erwähnte Ursprungszeugnis vorzuzeigen.

Außer von der Kontrolle der Ursprungszeugnisse ist der Auftrieb von der vorherigen Besichtigung und Nicht- beanstandung der Tiere durch den Kreistierarzt abhängig.

4. Seuchenkrank und seuchenverdächtig befundenes Vieh unterliegt den vorläufigen Anordnungen des Kreistier- larztes.

5, Für die Einführung von Händlervieh in den Kreis Wetzlar gilt außerdem die nachstehende polizeiliche Anord­nung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Koblenz vom 27. März 1900.

6. Aus der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht auf­getrieben werden.

Wetzlar, den 15. Februar 1901.

Der Landratsamtsverwalter.

Landespollzeiliche Anordnung,

betreffend: Gesundheitsscheine für Händlervieh.

Zur Bekämpfung derMaul- und Klauenseuche" wird unter Aufhebung der Anordnung vom 15. Juni 1899 (Amts­blatt Seite 178) auf Grund der §§ 18 bis 20 des Reichs­gesetzes, betreffend Abwehr und Unterdrückung von Vieh­seuchen vom 23. Juni 1880 / 1. Mai 1894 für den Umfang des Regierungsbezirks bis auf weiteres angeordnet was, folgt:

§ 1. Händler, welche in die Kreise Adenau, Ahrweiler, Altenkirchen, Koblenz Stadt, Koblenz Land, Cochem, St. Goar, Kreuznach, Mayen, Meisenheim, Neuwied, Simmern, Wetzlar vder Zell Wiederkäuer oder Schweine zum Zwecke des Ver­kaufs einführen, müssen im Besitze eines tierärztlichen Zeug­nisses sein, welches die Seuchenfreiheit der Tiere bescheinigt. Tas Zeugnis muß von einem beamteten Tierarzt oder von einem solchen Privattierarzte ausgestellt sein, welcher hierzu von dem Unterzeichneten ermächtigt worden ist.

Das Zeugnis hat bei Rindvieh eine genaue Beschreibung der einzelnen Tiere nach Geschlecht, Farbe, Abzeichen und hornstellung, bei anderen Wiederkäuern und bei Schweinen eine Angabe der Stückzahl und Farbe zu enthalten und verliert mit dem Ablauf des vierten, auf den Tag ber Ausstellung folgenden Tages seine Giltigkeit. Dasselbe be­darf nach Ablauf seiner Giltigkeitsdauer, und zwar auch nach Einführung des Viehes, der Erneuerung, bis letzteres in den Besitz eines Nichthändlers übergegangen ist.

§ 2. Die Bestimmungen des Z 1 finden keine An­wendung auf die in den städtischen Viehhof zu Koblenz zum Verkauf eingeführten höchstens 6 Wochen alten Kälber und auf die dorthin zum Verkaufe eingeführten Schweine.

§ 3. Zuwiderhandlungen werden nach dem § 328 des Reichsstrafgesetzbuches und den §§ 66 und 67 des Reichs­gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh­seuchen vom 23. Juni 1880 / 1. Mai 1894 bestraft.

§ 4. Diese Anordnung tritt mit dem Zeitpunkte ihrer Veröffentlichung in Kraft.'

Zur Ausstellung von Zeugnissen über die Seuchenfreiheit von Händlervieh im Sinne des § 1 der vorstehenden An­ordnung habe ich folgende Privattierärzte ermächtigt:

I. Aus dem Regierungsbezirk Coblenz: M i h r, Tierarzt in Coblenz, M ü t h e r, Tierarzt in Ander­nach, Pilger, Tierarzt in Kirn, Riechers, Tierarzt in Dierdorf, Ries, Tierarzt in Urmitz, Di er h es, Tierarzt in Boppard, U t h o f f, Schlachthausdirektor in Coblenz.

II. Aus anderen Bezirken: Dexheimer, Tierarzt in Gladenbach, Sei derer, Tier­arzt in Gießen, Wenzel, Tierarzt in Herborn, Frank, Distriktstierarzt in Rockenhausen, Mörler, Tierarzt in Butzbach, S p o r i n g, Tierarzt in Sien, Hofmann, Tier­arzt in Butzbach, Weiler, Distriktstierarzt in Alsenhausen. Coblenz, den 27. März 1900.

Der Regierungspräsident.

Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Berstadt.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß 97 Grundeigentümer, die mit 543,86 Hektar Land in der Gemarkung Berstadt begütert sind, unterschriftlich die Feldbereinigung in der Gemarkung Berstadt und die An­lage von Wegen in den Obstbaumstücken beantragt haben. Da an diesem Unternehmen im ganzen 403 Grundeigen­tümer mit 993 Hektar Land beteiligt sind, so ist für das Zustandekommen des beantragten Unternehmens die gesetz­lich vorgeschriebene Mehrheit (mehr wie ein Fünfteil der beteiligten Grundeigentümer, welche mehr als die Hälfte der beteiligten Fläche besitzen) vorhanden.

Das Unternehmen ist von der Landeskommission für zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Kommissär nach Art. 11 des Gesetzes vom 28. September 1887 bestellt worden. Die obenerwähnten Anträge nebst einer Zusammenstellung ihres Ergebnisses liegen bei Großh. Bürgermeisterei Ber­stadt vom 20. l. Mts. bis 27. l. Mts. zur Einsicht offen. Ein­wendungen gegen die Zulässigkeit oder Recbtsbeständigkeit des Ergebnisses sind binnen 14 Tagen von der ersten Ver­öffentlichung dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an ge­rechnet, mittels schriftlicher Beschwerde bei Großh. Mini­sterium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe in Darmstadt geltend zu machen.

Zugleich fordere ich die außerhalb der Gemarkung Ber­stadt wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Inter­essen einen in der Gemarkung Berstadt wohnenden Bevoll­mächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Bereinigungsverfahrens an sie nicht mehr erfolgt.

Friedberg, den 11. Februar 1901.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär:

Sa n d m a n n.

Zur Rentabilität des heimischen Tabakbaues.

DieDtsch. Tabakvereinsztg." gab in ihrer Nr. 13 eine Zuschrift aus tabakbauenden Kreisen wieder, in der eS hieß:

*Jch baue in einer Nachba gemeinde des Frhrn. von Heyl'sch n Gutes und bin mit dem Tabakbau feit 5 Jahren ununterbrochen zufrieden. Für meine Kreszenz erhielt ich in diesen 5 Jahren zwilchen 28 und 32 Mk. für den Zentner. Der hesf. Morgen Tabakacker brachte mir in diesem Zeitraum durchschnittlich 7*/< Ztr. Tabak unb die Produktfonskosten kommen für den Morgen auf 100 Mk. zu stehen, also 14 Mk. für btn Zentner. Wenn Frhr. von Heyl bis 30 Mk. Erlös für den Zentner Tabak anstatt 100 Prozent zu verdienen, einige hundert Prozent zusetzt, dann ist das nur ein Beweis gegen ihn. Ich bin bereit, Ihnen mehrere Beispiele vor. zusühren, daß eS den anderen Tabakbauern in unserer Ge markung ganz so wie mir geht, ja vielen noch besser. Und dabei ift zu bedenken, daß der Lederfabrikant Heyl das Scipio'sche Gut für ein Butterbrod gekauft hat; der Morgen Land kostet ihn weniger als uns allesamt. Er soll doch mitteilen, waS er seinem FraktionSgenossen Scipio im Jahre 1895 pro Hess. Morgen bezahlte. ES ist das weniger als der Boden zurzeit der EnquLte von 1878 gekostet hatte. Einige Beispiele führe ich hier noch an : Im benachbarten Lampertheim hat ein Bauer auf seinem Acker von Vs Morgen, ür den er 150 Mk. zahlte, in der Heyl'schen Gegend kostet der Hess. Morgen durchschnittlich 400 Mk in diesem einen Jahre allein für seine geernteten 4ya Ztr. Tabak 135 Mk. bekommen, also fast so viel in einem Jahre, wie ihn der ganze Acker kostet.

Den benachbarten Rennhof hat, nachdem der Pariser Rothschild gestorben ist, von dessen Erben der Fürst Loewen- stein gleichfalls recht billig gekauft. Der Rennhof ist an einen guten Oekonomen verpachtet. Dieser Herr hat im Jahre 1900 einen kleinen Bruchteil des gepachteten BodenS mit Tabak bepflanzt unb vom hessischen Morgen (25 Ar) burchschnittlich 8 Ztr. geerntet, insgesamt 150 Ztr., bie er an eine Mannheimer Zigarrenfabrik für 30 Mk. pro Zentner verkauft hat. Er nahm also von diesem kleinen Teil seiner Pachtung 4500 Mk. ein, fast den gesamten Pachtbetrag. Und Frhr. von Heyl setzt beim Tabakbau so viel Geld zu, daß er in der ofterwähnten Frankfurter Versammlung, selbst für den Preiseiner Revolution in Westfalen", den Reichstag auf die Schanzen rief, den Tabakzoll zu erhöhen, sonst geht Alles zu Grunde."

Infolge dieses Heyl'schen Zollsturms ist der Artikel der Correspondenz der deutschen Tabakbaukommisfion", heraus- gegeben vom Geh.-Regierungsrat Haas in Offenbach, den wir in unserer Nr. 3 Wiedergaben. In diesem Artikel hieß es u. a.:

Es betrugen die Produktionskosten pro Morgen « Straßburg 250 Mk., Mannheim 227 Lahr 201 Darmstadt (Frhr. v. Heyl) 176 Mk. rc. oder im Durchschnitt 196 Mk."

Dazu schreibt nun dieSüdd. Tabakztg.":

So hätten die Herren von derTabakbaukommisfion'' es glücklich fertig gebracht, 20 Mk. für den Morgen bei Darmstadt, wohin Frhrn. v. HeylS Besitzungen zu zählen find, zuzurechnen, und nun kann es in raschem Tempo vor­wärts gehen, wenn man in einem Satz die 176Mk. wegdisputiert. und zu 196 Mk. gelangt. Es kostet nur einen Sprung und aus diesen 196 Mk. sind 229 Mk. geworden, denn die Herren zitieren ja nur die Enquete von 1878. Aber was schadet daS? Es sind nicht mehr 176, sondern 227 Mk. Produktions­kosten."

Deutscher Reichstag.

Hach dem Drahtbericht derMünch. N. Nachr." Berlin, 19. Februar.

Abg. Bebel (Soz.): Sie wissen, meine Herren, daß !tch mich nur schwer unb bann nur nach grünblichen Er­hebungen entschließe, eine Anklage gegen die Regierung, »der gar gegen bie beutfche Armee auszusprechen. (Sehr richtig! bei ben Sozialdemokraten.) Aber die neuesten Vor­fälle in einer rheinischen Garnison, bie Herr O. Erich Bpartteben in seiner BroschüreRosenmonta g" auf- igebeckt hat, entrollen Zustänbe, baß Einem bie Haut fchaubert. (Vizepräsibent v. Fr ege erregt: Hautschaubern ift nicht parlamentarisch!) Lassen Sie mich Ihnen ben Hergang erzählen, eine Geschichte, welche allerbings bereits fcie Spatzen von ben Dächern aller beutschen Theater Pfeifen, bie Hoftheater natürlich ausgenommen. Ich bin wicht prübe! Aber mau möchte beinahe nach ber Lex Heinze ßchreien (2Cbg. Roeren: Bravo!), wenn man hört, wie «s in bent betreffenben Offizierskasino unb ber Kaserne überhaupt zugeht. Ein gewisser Leutnant Ruborff, ver- lobt mit ber Tochter eines Kommerzienrats (Zuruf Lieber- «n a n n 3 v. Sonnenberg:Wirb wohl Cohn ober Levi Heißen, ber Biebere!"), hatte ein Zimmer in bieser Ka­serne inne, und hier feierte er mit seinen Kameraben unb Keinem Schwiegervater wahre Orgien in Bier unb Sekt! Syört! Hört! Links.) Außerbem hatte er ein Verhältnis §v. Frege:Ich bitte den Rebner zu bebenfen, baß Damen auf der Tribüne finb, deren Schamgefühl geschont werben

muß!" Roer en:Meines auch!"), ein Verhältnis mit einer gewissen Traute. Diese, ein hübsches Mäbchen, verkehrte zu jeber Tages- unb Nachtstunbe int Zimmer bes Leut­nants. (Zwischenruf bes Abg. v. Reiff-Reifflingen: Darf man bie Adresse ber Dame wissen?") trotz strengen Verbots bes Regimentskommandeurs. Mehr noch: Leutnant Ruborff hatte fein Ehrenwort gegeben, nicht mehr mit bem Frauenzimmer zu verkehren, (v. Fr ege:Ich rufe ben Rebner wegen deA Ausbrucks Frauenzimmer zur Orbnung!"). Nichtsbestoweniger that er es doch unb zwar, nach eigenen Zugestänbnissen, sogar sehr inseligen" Tagen unb Nächten. (Zwischenruf: Pfui!) Jawohl, pfui. Ich halte mich nur an ben Wortlaut ber Broschüre. Aber Leutnant Ruborff ging noch weiter! (Mg. Roer en:Noch weiter?") Ja! Er brachte bie Person im fünften Akt ins Offizierskasino mit, es war schon gegen Morgen; er war in Zivil und in großer Aufregung, sie in Domino unb Verzweiflung sie zogen sich in ein Nebenzimmer zurück. (Mg. R o e r e n bitterlich roeinenb:O! O! In einem k. preußischen Offizierskasino!") Unb hier haben sie sich nach gemeinsamem Vortrag eines lyrischen Gebichtes geselbstmorbet! Außerbem wäre es wegen ber Sache beinahe zu einigen Duellen gekommen, wenn nicht dieses Regiment seine ganz speziellen Ansichten über das Duell gehabt hätte. Ich frage nun ben Herrn Kriegsminister: Was ist bas überhaupt für eine rheinische Garnison? Wie können Leutnants in ihrer Kasemenwohn- ung Sekt trinken? Wie können Leutnants überhaupt Sekt trinken? Wie kommen Volksausbeuter, wie bieser Kom­merzienrat, überhaupt in die Kaserne? Wie kommen Frauen- zi. . . . (v. Frege klingelt wütend), wie kommen weib­liche Wesen überhaupt in die Kaserne? Wie kommen sie

gar ins Kasino? Wie kam ber Leutnant ins Zivil unb bazu. sich als Verlobter berartig aufzuführen? Wie kamen die Herren Offiziere bazu, solche unanftänbige Lieber za fingen, wie bies im vierten Akt geschieht? Wie will sich der Kriegsminister bafür verantworten, baß ber Leutnant sein Wort gebrochen hat? Was gebenkt ber Kriegsminister künftig gegen bie massenhaften Selbstmorbe ber Offiziere mit ihren Geliebten am Rosenmontag in ben Kasernen­zimmern überhaupt zu thun? Meine Partei kann bas Ge­halt bes Kriegsministers angesichts solcher chronischer Hebet in seinem Ressort nicht bewilligen! Vielleicht wird er bann ber Schwefelbanbe von Leutnants in ber rheinischen Gar­nison gehörig aufs Collet steigen. (Vizepräsibent v. Frege hört bas WortSchwefelbanbe" nidjt!)

Kriegsminister v. Goßler: Auf bie Fragen bes Herrn Vorrebners will ich ber Reihe nach antworten, so gut ich kann. Hm welche Garnison es sich hanbelt, weiß ich nicht.

werbe aber recherchieren. Ich bestreite, baß solche Zustände typisch sinb in ber Armee, es ist jebenfalls nur eine be­schränkte Anzahl von Leutnants, bie sich in bem Kasino mit ihren Geliebten totschießen. Wie bie Leutnants bei bieser Gage Sekt trinken können, weiß ich auch nicht! Daß bie Herren sich beinahe geschlagen hätten, mißbillige ich. Sie hätten sich in biesem Falle wirklich schlagen müssen. (Zwischenruf Dr. Sch ä b l e r s:Psui! Man beschimpft unser religiöses Gefühl in gerabezu unverschämter SBeife Y Präsident v. Frege hört toieber nichts.) Was oen Gtntri von Damen in bie Kaserne betrifft, so ist verbot . Mehr kann doch ich nicht thnn! Soll rch al^ Damen -m deutschen Reiche, die etwa in Betracht kommen könnt , der Sicherheit halber in meine Bude emspcrren.