Nr. S47 Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Sonntag SV. Oktober 1901
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Die Giehener Familienblätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit dem „Hess. Landwirt" und den „Blättern für hessische Volkskunde" viermal wöchentlich beigelegt.
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Dr. Spay«.
Dem jugendlichen Dr. Spahn, dem Sohne des Reichs- gertchtsrats, ist eine Auszeichnung widerfahren, deren sich kaum ein anderer Gelehrter rühmen kann. Oder wann wäre es vorgekommen, daß ein Herrscher sich für die Berufung eines Universitätslehrers derart interessiertes daß «er sie mit einer besonderen öffentlichen Kundgebung begrüßte? Man sucht in der Geschickte und findet kein Beispiel. Als Friedrich Wilhelm IV. in der Königsberger Theologen-Fa- kultät gegen deren Wunsch und Protest den orthodoxen Mor Haevernick einschob, dem die Studenten — Gott sch all und Wilhelm Jordan waren auch dabei — alsbald eine Katzenmusik brachten, erließ er eine Kabinettsordre, die besondere Befriedigung über seine Entschließung Ausdruck gab. Ob der Brief Friedrichs des Großen an den Probst Neinbeck bei Wolfs Berufung veröffentlichtwurde, ist nicht bekannt. Christian Wolf lehrte, wie die /,Voss. Ztg." erinnert, in Halle und wurde von Friedrich Wilhelm L 1723 angewiesen, „binnen 48 Stunden nach Empfang dieser Ordre die Stadt Halle und alle unsere übrigen königlichen Lande bei Strafe des Stranges zu räumen", weil er in seinen Schriften und Vorlesungen solche Lehren vorgetragen haben sollte, die „der im göttlichen Wort geoffenbarten Religion entgegenstehen". Friedrich Wilhelms Ä>hn, den Philosophen von Sanssouci, den Freund Voltaires, focht diese Ungläubigkeit Wolfs wenig an, und er schrieb am 6. Juni 1740 an Reinbeck: „Ich glaube, daß er eine Con- quete im Lande der Wahrheit gemacht hat, wenn er den Wolf hierher persuadieret." So ungefähr dachte auch Friedrich Wilhelm III., als Fichte nach Berlin berufen wurde. Man hatte ihn als Atheisten denunziert. Der König aber erwiderte: „Ist es wahr, daß Fichte mit dem lieben Gott in Feindseligkeit begriffen ist, so mag das der liebe Gott mit ihm abmachen; mir thut das nichts." Ob Dr. Spahn sich mit Wolf und Fichte vergleichen wird oder nicht, das thut nichts zur Sache. Aber eine solche öffentliche Begrüßung ist ihnen nicht zu teil geworden wie dem jungen Gelehrten, der jetzt die Lehrkanzel in Straßburg besteigen soll, ohne daß der Lehrkörper der Hochschule ihn vorgeschlagen hatte. Der Kaiser begrüßt ihn in einer besonderen Verfügung an den Statthalter, und diese Verfügung ist durch den offiziösen Draht alsbald nach allen Richtungen der Windrose verbreitet worden. Der Herrscher sagt: „Er wird gewiß eine vortreffliche Lehrkraft für die Universität werden." Das ist ein Ausdruck oer Hoffnung, und ob sie erfüllt wird, steht dahin. Dr. Spahn war bisher keine Berühmtheit. Seine Doktorarbeit stammt erst aus dem Jahre 1896 und behandelt die Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte Pommerns von 1478 bis 1625. Dann hat er im Jahre 1898 ein Buch über Johannes Cochläus veröffentlicht. Der elsässische Abg. Hauß sagte jüngst, es sei von katholischer Seite mit „wohlwollender Schonung" kritisiert worden. Was der klerikale „Elsässer" über Dr. Spahn veröffentlicht, ist für ihn nichts weniger als schmeichelhaft. Das Zentrum macht ihm zum Vorwurf, daß er Luther anerkannt, daß er Beziehungen zu dem Exjesuiten Hoensbroech und dem Exdominikaner Alphons Müller gesucht und im September 1899 ein „schmachvolles" Feuilleton in der demokratischen „Franks. Ztg." veröffentlicht habe. Dr. Spahn hat ehedem die wissenschaftliche Vellage der „Germ.", des leitenden Zentrumsblattes, redigiert. Es hat dann eine lebhafte Auseinandersetzung in der Presse über die Beziehungen zwischen dem Grasen Hoensbroech und Dr. Spahn stattgefunden, wo keiner von beiden eine besonders anmutige Rolle gespielt hat. Ob man dem Kaiser über diese Fehde Bericht erstattet hat, kann bezweifelt werden. Der Kaiser will den Elsaß-Lothringern und den „katholischen Unter»
thanen" beweisen, „daß anerkannte wissenschaftliche Thätig- keit auf der Basis von Vaterlandsliebe und Treue zum Reich" von ihm immer verwendet werde. Ob diese Absicht erreicht wird, muß abgewartet werden. Einstweilen ist zu besorgen, daß Dr. Spahn in Straßburg ein alles eher als freudiger Empfang bevorsteht. Er hat vor der Hand darauf weder bei dem Lehrkörper der Universität, weder bei den Protestanten noch bei den Katholiken zu rechnen. Er wird vielmehr selbst befürchtet haben, allgemeinem Mißttauen zu begegnen, und wäre er nicht der Sohn des Zentrum- führers, wer weiß, ob nicht die klerikalen Studierendem seinen Vorlesungen grundsätzlich fern blieben. Seine Lage erscheint so schwierig, daß schon ernsthaft gemeldet wurde, er gedenke sein Amt überhaupt nicht anzutreten. Vielleicht besinnt er sich nach der Kundgebung des Kaisers eines andern. Denn Dr. Spahn ist mit einer Auszeichnung bedacht worden, wie ihrer auch größere Gelehrte, als er ist, bisher nicht teilhaftig geworden sind. Die Zukunft wird lehren, ob er sie nachträglich rechtfertigt.
UMische Tagesschau.
Kann ein Richter in eine Gerichtsschreiberstelle versetzt werden?
Diese Frage, die unter unserer Nr. 243 im besonderen Artikel behandelt wurde, ist soeben von dem Reichsgericht verneint worden. Unsere Leser erinnern sich, daß der hessische Amtsrichter E. auf Grund der hessischen Landesbestimmungen vor Ablauf seines fünften Dienstjahres als Hilfs-Gerichts- schreiber an das Amtsgericht Darmstadt versetzt worden war. Er verklagte den hessischen Fiskus auf Anerkennung seines Anspruches auf das Amtsrichtergehalt nnd beanspruchte zunächst die Nachzahlung der Differenz zwischen seinem bisherigen und jetzigen Monatsgehalte in Höhe von 148,50 M. nebst 4% Zinsen. Sowohl das Landgericht als das Oberlandesgericht in Darmstadt hatten seine Klage abgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revisüon des Amtsrichters vor dem Reichsgericht, in der hauptsächlich betont wurde, daß die Versetzung in ein nicht richterliches Amt nicht eine „Versetzung," sondern eine Degradation bedeute. Das Reichsgericht erkannte nun, wie uns aus Leipzig geschrieben wird, am gestrigen Freitag wie folgt: Das Urteil des ersten Civilsenates des Ober- landesgerichts Darmstadt vom 6. März 1901 wird aufgehoben und es wird in der Sache selbst dabei für Recht erkannt: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der ersten Civilkammer des Landgerichtes Darmstadt vom 30. Mai 1900 dahin abgeäudert, daß der groß herzoglich hessische Fiskus verurteilt wird, an den Kläger 148,50 M. nebst 4% Zinsen vom 1. März 1900 an zu zahlen und die gesammten Kosten zu tragen. Entscheidungsgründe wurden nicht verkündet, aber aus der Entscheidung selbst geht zweifellos hervor, daß das Reichsgericht das Recht des Klägers auf ein Richteramt und demgemäß auch auf ein Richtergehalt anerkannt hat. Damit find also die in Hessen und Baden bestehenden Sonderbestimmungen, soweit sie gegen die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes verstoßen, für ungiltig erklärt worden-
Die Eiscubahubeziehungeu Preußens und Süddeutschlands.
Wir sinben in der „Köln. Volksztg." folgende Dar
legung der Beziehungen einzelner süddeutscher Staaten zu einander und ihres Verhältnisses zu Preußen:
„Die partikularistische Eifersüchtelei der Staaten Baden, Württemberg und Bayern ist heute noch so groß wie zu Zeiten des seligen Bundestages. Bei der Güterbeförderung arbeiten sich Vaden und Bayern derart in die Hände, daß ein Umgehen der württembergischen Linien (selbst wenn die Route quer durch Württemberg führt) in den meisten Fällen eingehalten wird. So wandern die Güter nach Vaden über Würzburg-Lauda oder südlich via Lindau ins badische Oberland. Nun soll Württemberg unter diesen Verhältnissen zu einer Gemeinschaft mit Baden und Bayern gelangen, da es bei einem Verttagsabschluß gar nichts bieten kann. Im Gegenteil haben Vaden und Bayern sogar ein Interesse an diesen abnormen Zuständen, da sie ja dadurch ein besseres Geschäft machen. Das ideale Moment des staatlichen Hoheitsrechts der Eisenbahnverwaltung scheint Baden und Bayern nicht zu bestimmen, Württemberg gerechter zu behandeln, um dessen Anschluß an Preußen zu verhindern und dadurch die eigene Selbständigkeit fester zu begründen. Württemberg kann auf die genannten süddeutschen Staaten keinen Truck ausüben, wohl aber kann eine württemberg- preußische Eisenbahngemeinschaft durch, die von Preußen beeinflußten Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen einen Druck auf Baden ausüben. Württemberg hätte die Aussicht, im Güterverkehr zwischen Baden und Bayern berücksichtigt zu werden, und hinsichtlich des Schnellzugsverkehrs mit der Schweiz würde bte Route Stuttgart-Immendingen, als die kürzeste von Norddeutschland aus, mehr zur Geltung kommen. Also nicht blos der Güter-, sondern auch, der Durchgangs-Personenverkehr dürfte sich heben. Der finanzielle Effekt liegt klar zu Tage; es sind aber andere Imponderabilien, welche Kopfzerbrechen machen. Das württembergische Volk will in seiner Mehrzahl von württembergischen Beamten regiert werden, und die württembergische Regierung muß sich bei einer Eisenbahngemeinschaft mit Preußen ein für allemal das Recht wahren, ihre Beamten selbst zu ernennen, sonst tritt das Mißverhältnis ein, daß mit der Zeit die oberen und einträglichen Posten von Preußen und die unteren, welche die Hauptarbeitslast zu tragen haben, nur von Württembergern besetzt werden. Die Frage der Einführung der vierten Wagenklasse ist von untergeordneter Bedeutung, obgleich deren Einführung sehr zweckmäßig wäre. Württemberg sollte in den nächsten Jahren große Summen für Bahnhofsumbauten aufwenden, um innerhalb des Rahmens des Ganzen auf der Höhe der Zeit zu sein, kann aber aus seinem kleinen Gebiete die Mittel hierfür nicht herauswirtschaften. Selbst bei einem Zusammenschluß mit Baden und Bayern bleibt das finanzielle Problem ungelöst. So befindet sich Württemberg in einer Zwangslage, und das Ende vom Siebe wird sein, daß )esselbe bet seinem größeren Bruder Anlehnung sucht und ich von den beiden anderen trennt. Je mehr Preußen üddeutsche Lebensanschauungen und Gewohnheiten begreifen lernt, und je mehr Süddeutschland sich dem gesunden Egoismus Norddeutschlands nähert, desto besser lernen wir uns in Deutschland vertragen, und desto mehr treten partikularistische Tendenzen in den Hintergrund. Man kann von den Süddeutschen nicht verlangen, daß sie in der ehrlichen Begeisterung für das einige Deutschland ihre ganze Eigenart opfern. Preußen darf in Deutschland nicht aufgehen wie der Schwamm im Wasser, es darf sein natürliches lieber» gewicht nicht ausnutzen und den Meinen einfach majorisieren."
Gießener Stadlthealer.
Die Macht der Finsternis.
Drama in fünf Aufzügen von Leo Tolstoi.
Unser Theater veranstaltete am Freitag eine lttterarische Aufführung von ganz ungewöhnlicher Bedeutung. Tolstois „Macht der Finsternis" wurde zum ersten Male bei unS auf- geftihtt, jene das Innerste aufwühlende Dichtung, die vor einem Dutzend Jahren in geschloffenen Vereinen in Berlin und München als Trutzstück, als Beispiel einer neueren, kühneren, ernsteren Kunst unter leidenschaftlichsten Sympathie- unb Widerwillenskundgebungen ans Licht gelockt wurde und im vorigen Jahre dann im Deutschen Theater zu Berlin zum ersten Male auf öffentlicher Bühne erschien. Gießen ist eine der sehr wenigen deutschen Städte — e§ giebt deren wohl nur drei ober vier — die das Berliner Beispiel nachgeahmt haben. Und das erschütternde Drama erregte bet uns geradezu einen Sturm der Begeisterung, der, bezeichnenderweise, von den Hinteren Plätzen kam, von der Galerie, und von der Jugend. Diesem demonstrativen Beifall scheint eine besondere Bedeutung beizumessen zu sein. Man hat in der letzten Zeit viel davon geredet, daß der Naturalismus aufgehött hat zu existieren. E§ kamen „Neueste", die uns auf einen hohen Berg führen wollten, um uns die Schönheit des Lebens in erhabenen Symbolen zu zeigen, die über den Niederungen der Wirklichkeit eine sogen. Höhenkunst errichten wollten. Jedes hohe Norwärtsstteben ist gut und j>er Unterstützung wert, aber jene „neuesten" Wortführer führen doch wohl nur eben das Wort und nicht ihre Generation. Der Naturalismus ist von unserer Jugend noch lange nicht überwunden. Und ist die gestrige Aufnahme von Tolstois Drama bei unserer Jugend vielleicht auch nur ein winziges Beweisstück, es ift. immerhin ein Beweis. Sie hatte es sofort erfaßt und gefühlt, daß der große russische Dichter nur aus edler Absicht
zu der naturtreuen Schilderung so bodenloser Verkommenheit bewogen wurde. Er legte seine Hand auf ein fürchterlich eiterndes Geschwür am verseuchten Körper seines Volkes, um der Kulturmenschheit in lodernder Flammenschrift zu zeigen: Sehet, so entsetzlich tief steht ein Teil Eurer Brüder und Schwestern, in solchem Pfuhle waten Wesen, die GotteS- gebilbe sind wie ihr; sehet ihre Not, die Gebrechlichkeit und den Schmutz dieses niedersten, stumpfsten Menschendaseins, sehet die abgründige Tiefe der leidenden Kreatur, blicket hinunter in die von der Macht der Finsternis bedrängte Seele, und schreit mit mir auf aus dem inbrünstigen Erlösungsbedürfnis der sündigen Menschheit: De profundie, clamavi, ad te, Dom ine! Sehet, wer Gott aus den Augen verliett, der verliett die Sonne. Aber die Sonne des Allheiligen ist so groß, daß der Sünder nur wieder nach der Sonne zu begehren braucht, um von neuem in ihren Strahlen zu wandeln und dann zu gesunden.
Das ist das heilige Wollen des ernsten Künstlers, und man darf sich nicht verwirrt an Einzelheiten seiner Schöpfung klammern. Wer den großen Slaven liebt, der zugleich ein großer Weltbürger und ein großer Mensch ist, dem kann es gar nicht in den Sinn kommen, die Schrecknisse des Dramas mit anderen Augen zu betrachten als die Schrecknisse des Lebens selbst. Wenn Leo Tolstoi spricht, wird das Theater zur Kirche, und kein Priester ist gewesen, der so ergreifend und gewaltig von der Macht der Finsternis im Erdendasein gepredigt hat wie dieser Urchrist. Immer tiefer in den Sumpf von Schmach und Schändlichkeit und Verbrechen taumelt sein armer Schwächling Nikita hinein, nachdem er dem Teufel erst einmal den kleinen Finger gereicht hat. Er wird zum Spielball seiner Mitschuldigen, und immer dunkler lastet die unheimliche Nacht auf ihm. Aber die dichterische Kunst Tolstois, für die fühllose Zärtlinge das Schlagwort von der „der Kunst unwürdigen Häßlichkeit" geeignet fanden, ist so groß,
daß sie aus herzayfwÜhlenden Bildern tiefsten Verderbens, aus einer Hölle grauenvoller Schrecken ein menschliches Herz zur Auferstehung fühtt.
Das ist das Gnlndthema seines letzten großen Romans wie dieses Dramas: die Errettung einer Seele, die große Reinignug und Erhebung, daß ein Mensch seine Sünden auf sich nimmt und dadurch ihrer ledig wird. DaS eindringlich, ergreifend zu gestalten, dazu muß diese Seele vorher durch die Greuel des Inferno geführt werden. Je tiefer ihr De profundia, desto erschütternder. Der letzte Akt der Tolstoi'schen Schöpfung, wo sich die verlorene, zermattette Seele zu Gott erhöht, indem sie sich vor den Menschen demütigt, dieser Schlußakt ist der herrlichste Besitz unseres gesamten neueren Schrifttums.
Wer wird nicht ergriffen von Nikitas letzten Motten an seinen Vater, den Greis voll schlichter, stammelnder, herzenseinfältiger Frömmigkeit: „Mein Vater, vergieb auch du mir Verfluchten! Du hast mir von Anfang an gesagt, als ich mich mit dem buhlerischen, garstigen Weibe einließ, ja, da hast mir gesagt: Reich' dem Bösen nur einen Finger, so faßt er die ganze Handl Ich Hund habe nicht darauf gehört, ich habe dein Wott verachtet und nun ist es so gekommen, wie du gesagt hast. Vergieb mir, um Christi willen!" Und darauf der Alte feierlich: „Gott verzeiht dir, mein geliebtes Kind! Du hast kein Mitleid mit dir selbst gehabt — du hast dich nicht geschont — Gott wird Mitleid mit dir haben! Ja — Gott!"
Es ist bekannt, daß sich Tolstoi in erster Linie nicht als Dichter fühlt, sondern als Prediger, als ethischer Vettündiger, als Schärfer des Gewissens. Man denkt an die großen Bußprediger, die mit Flammenzungen redeten, die hatte Herzen aufwühlten und die starken erschütterten, daß sie zusammen- brachen, in den Staub sanken und unter brennenden Thräner* nach der Erlösung schrieen.


