Ausgabe 
20.10.1901 Drittes Blatt
 
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Sonntag SO. Oktober 1901

Nr. 347

Drittes Blatt.

151. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener Zamilien- iblätier werden dem An­zeiger im Wechsel mit demHess. Landwirt" und denBlättern für hessische Volkskunde" xnermoi wöchentlich bei- gelegt.

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Schulstraße 7.

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FernsprcchanschlußNr.51.

sprechen und so schnell von der Tagesordnung noch nicht verschwinden wird. Besonderer Erwähnung bedarf der Be­schluß der jüngsten sächsischen Synode, der deshalb schon von erhöhterer Bedeutung ist, weil er die Stimmung eines konfessionell lutherischen Landes wiedergiebt und dahin geht, es soll eine freitvillige, förderativc Vereinigung der Landes­kirchen herbeigeführt werden, die aus Deputierten der Kirchenregimenter und aus Mitgliedern der Synodalver­tretungen zu bilden sei. Ihr seien zunächst folgende Auf­gaben zuzuweisen: 1) Die Wahrung und Vertretung der Rechte und Interessen der evangelischen Kirche gegenüber Rom; 2) die Wahrung der unveräußerlichen Rechte der Kirche gegenüber dem Staat; 3) die gemeinsame Stellung gegenüber dem Sektenwesen; 4) die kirchliche Pflege der Evangelischen in der Diaspora.G. S-

Aus Stadt und Kand.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur rmter genauer Quellenangabe:Gieß. Auz." gestattet.)

Gießen, den 19. Oktober 1901.

** Verknus tuberkulösen Fleisches. Nach dem bioit den Sachverständigen in der Strafsache des Metzger- meisters Decker aus Kastel erstatteten Gutachten darf in Hessen tuberkulöses Fleisch alsnicht ladenrein" verkauft werden. Diese Mitteilung ist sehr geeignet, Mißtrauen im Publikum wachzurufen. Glücklicher Weise trifft das vorn! KreiSveterinärarzt von Gvoß-Geran Gesagte wenigstens irt der Praxis nicht unbedingt zu. Daß jedes tuberkulöse Fleisch als nicht ladenrein verkauft werden darf, wie der Sachverständige deponierte, ist unzutreffend. Nur schwach- tuberkulöses Fleisch kann auf der Freibank verkauft wer­den, stärker infiziertes Fleisch bezw. das Tier selbst kommt zum Wasenmeister.

* Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 22, aus- gegeben am 16. Oktober 1901, enthält u. a. eine Be­kanntmachung, die Bestätigung von Schenkungen betreffend.

Im Laufe des 2. und 3. Quartals 1901 sind von Sr. Königl. Hoheit dem Gvoßherzog nachstehende Schenk^ ungen bestätigt und hiernach die Ermächtigung zu deren Annahme erteilt worden: 1) Schenkung des evangel. Kirchenbauvereins zu Mainz an die evangelische Kirche ^selbst, im Betrage von 5200 Mk. 2) Schenkung des evangel. Kirchenbauvereins zu Fürth an die evangel. Kirche daselbst, im Betrage von 25180 Mark 26 Pf. 3) Schenkung des Stadtverordneten Otto Wolfskehl zu Darmstadt, (im Jahre 1899) an die Haupt- und Residenz­stadt Darmstadt, im Betrage von 5000 Mk. 4) Schenkung des Stadtverordneten Geh. Kommerzienrat Wilhelm Merck zu Darmstadt (im Jahre 1896) an die Haupt- und Resi­denzstadt Darmstadt, im Betrage von 10 000 Mark. 5) Schenkung der Frau Andreas Bennighof Witwe zu Mölsheim, sowie des Dr. David Bennighof und Frau zu Darmstadt an die evangel. Kirche zu Mölsheim, im Betrage von 16800 Mk. 6) Letztwillige Zuwendung der Helene Schermann zu Westhofen an die katholische Kirche daselbst, im Betrage "von ungefähr 12 700 Mk. 7) Letzt- willige Zuwendung der Franz Christoph Mahlerwein Witwe zu Eich Kr. Worms, an die Gemeinde Mch, im Betrag« von ungefähr 14000 Mk.

Ferner folgend Konkurrenzeröffnungen.

Erledigt sind: die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende 1. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Würz­berg, Kr. Erbach. Mit der Stelle ist Organistendienst ver­bunden. Dem Herrn Grafen zu Erback-Erbach steht das Präsentationsrecht zu derselben zu. Die mit einem ka-

corpus evangelieorum zu stände, ein ständiges Kollegium der evangelischen Stände im Reichstage zur Vertretung ihrer geistlichen und rechtlichen Interessen, das vom Kaiser anerkannt war. Es bestand, wenn auch in der letzten Zeit fast nicht hervortretend, bis zum Jahre 1815. Die Bundes­verfassung von diesem Jahre hatte ^ur Festlegung einer kirchlichen Reichsidee keinen Platz. Auch der nordoeutsche Bund und das deutsche Reich konnten sich über diesen Standpunkt nicht erheben.

Trotzdem, ja vielleicht gerade deshalb, weil man für eine Konföderatton der deutschen evangelischen Landes­kirchen offiziell kein Verständnis zeigte, erhoben sich im vergangenen Jahrhundert private Stimmen, die zu einem engeren Zusammenschluß aufforderten. Besonders war dieser Gedanke auf dem Wittenberger Kirchentage im Jahre 1848 lebendig, der in gleicher Weise von Konfessionellen und Liberalen gepflegt wurde. Die anfänglich große Be­geisterung ließ aber schon während der Tagung nach und man einigte sich zu einem auf freier Verständigung be­ruhenden föderativen Verbände, aus dem die jetzt noch bestehende sog.Eisenacher Konferenz" hervorging. Diese freie Verbindung der ev. Landeskirche::, die alle zwei Jahre ihre Vertreter zu gemeinsamer Beratung in die schön gelegene Thüringerstadt am Fuße der Wartburg entsandten, hat trotz ihrer vielen Jahrzehnte für die Gesamthett, be­sonders in ihrer letzten Zeit, wenig mehr gethan, als eine Revision des lutherischen Bibeltextes und die Aufstellung einer Perikopenreihe besorgt. Das kirchenpolitische Ge­biet aber wurde von ihr nie betreten, und nach dieser Richtung hin wird auch nichts zu erwarten sein schon vermöge der Eigenart der Zusammensetzung. Kühner und begeisterter waren die Männer, die nach dem Abschluß der neuen Reichsverfassung im Jahre 1871 in Berlin zusammenkamen und einen von Propst Brückner verfaßten Entwurf einer deutsch-evangelischenKirchen- konvokation" annehmen wollten, twas aber von konfessionellen Unionsfeinden mit Erfolg verhindert wurde. Doch wurde in die Generalsynodalordnung für die alten preußischen Pro­vinzen ein vielverheißender § 19 ausgenommen, der lautet: Die Generalsynode nimmt Kenntnis von den Beziehungen der Landeskirche zu den übrigen Teilen der deutschen evan­gelischen Kirche, beschließt über die der weiteren Entwickel­ung ihres Gemeinschaftsbandes dienenden Einrichtungen und beteiligt sich durch von ihr gewähtte Abgeordnete an etwaigen Vertretungskörpern der deutschen evangelischen Kirche." Auf Grund dieses Paragraphen brachte im Jahre 1891 der Professor des Kirchenrechts Geh. Rat Dr. Kahl einen Antrag auf Herbeiführung einer deutsch-evange­lischen Reichssynvde ein, und obgleich dieser Antrag die Unterstützung aller Kreise der Generalsynode fand, ist man in den folgenden zehn Jahren bis heute noch keinen Schritt weiter gekommen. Der Gedanke eines Zusammen­schlusses ist freinch noch nicht erstorben, er wird immer noch von hervorragenden Gelehrten auf dem Gebiete des Kirchen­rechts und von namhaften Kirchenpolittkern wach gehalten, von denen wir aus unserem Lande den Namen des Direk­tors am evangelischen Predigerseminar zu Friedberg Prof. Dr. Weiffenbach nennen, der auf der letzten hessischen Landessynode die Angelegenheit eifrig vertrat und einen Beschluß herbeiführte, der lautete:Die Synode spricht der Eingabe des Ev. Bundes, die Einigung der deutschen evangelischen Landeskirchen betr., ihre Sympathie aus und empfiehlt dem Oberkonsistorium deren warme Förderung." Vorher und nachher haben sich andere Synoden in ähnlicher Weise geäußert. Es ist somit klar, daß der Zusammenschluß der Landeskirchen zur Zeit ein Thema ist, das fleißig be­

AikKonfödttiltio« der deutsche« evaigelischeuFaudesIiirchkn

Aus Kreisen der evangelischen Geistlichkeit wird uns geschrieben:

Eine Konföderation, d. h. ein rechtlicher Zusammen­schluß der deutschen evangelischen Landeskirchen ist je und je die Sehnsucht aller derer gewesen, die, die Lebens­kräfte des Evangeliums erkennend, wußten, daß zu einer gedeihlichen Auswirkung auch eine entsprechende äußere Rechtsform gehört. Ganz besonders stark ist in den letzten Jahren das Verlangen nach einem Rechtsleben neben dem vorhandenen gemeinsamen Glauben sieben hervrr- aetreteu. So schrieb der hervorragende Kirchenrechtslehrer Aemilius Richter:Als ein unabweisbares Ziel der weiteren Entwickelung evangelischer Kirchenverfassung in Deutschland muß die Zusammenfassung der evangelischen Kirchenkörper in eine Konföderation bezeichnet werden". Im Jahre 1890 urteilte Prälat vonLechler:Wir sagen nicht mehr, als wir verantworten fönnen, wenn wir fest­stellen, daß eine deutsch-evangelische Nationalkirche und nichts anderes der tiefste Grund aller reformatorischen Bewegungen nach ihrer kirchenpolitischeu Seite von Anfang an gewesen ist. Die kirchliche Einheit des evangelischen Deutschlands ist die umnittelbarste Konsequenz der po- littschen; sie ist bereits eine Wirklichkeit, eine Macht, die sich in den Gemütern festgelegt hat, und nur des Augen­blicks wartet, wo sie hervortreten kann."

Als Luther mit seinen reformatorischen Gedanken her- vortrat, glaubte er nicht, daß er auf einen solch starken fortgesetzten Widerstand stoßen würde. Er war ein großer Optimist, er hatte sich getäuscht. Sein Plan, die ganze Kirche reformieren zu können, ist ihm nicht ge­lungen. So beschränkte er sich auf einzelne Teile. Wohl hatte er dem Papsttum und der katholischen Kirche weite Gebiete entrissen, aber deren Macht und politischen Ein- iluß nicht gebrochen. Die einzelnen deutschen Länder wur- oen reformiert, wie sich deren Fürsten der neuen Lehre anschlossen, zuerst Kursachsen, dann Hessen. Hierdurch war schon in der Geburt der evangelischen Kirche ein Fehler beigebracht, der sich aber nicht vermeiden ließ, und der nur hätte beseitigt werden können, wenn die ganze christ­liche Kirche hätte reformiert werden können. Es entstand keine Gesamtkirche evangelischen Glaubens, wie die Ka­tholiken eine einheitlich organisierte Papstkirche haben, sondern nach einander einzelne Deilkirchen, die ihre natür­lichen Gebiete ürnerhalb der politischen Grenzen fanden. An Stelle einer einheitlichen rechtlichen G e s am t.kirche entwickelten sich die einzelnen Landeskirchen, deren oberster Träger der jedesmalige Landesfürst wurde. Auch dies war nur allzu natürlich. Die Landesfürsten hatten die Anregung zur Reformierung ihres Landes gegeben. Dem Einflüsse des Papstes wurde gewehrt, das Evangelium nach Luthers Weise verkündigt, das Abendmahl in beiderlei Gestalt gegeben, kurz es entstand in dem Lande, das geist­lich allein von Rom aus versorgt wurde, eine Erhebung in der Art, daß man aus einem Telle der Gesamtkirche ein selbständiges Ganze schuf, mit eigener geistlicher Versorgung und eigener rechtlicher Verwaltung. Das war eine not­wendige Folge der Reformation im eigentlichsten Sinns, der Mrchenverbesseruna, der Abstellung der römischen Fehler. Der rechtliche Vertreter des selbständig gewordenen Teils der Kirche, der nunmehrigen evangelischen Landes­kirche, wurde der betreffende Landesfürst. Die Kraft nach außen wurde dadurch zersplittert. Dem mächtigen Papsttum war auf evangelischer Seite ein Gegengewicht nicht ge­boten. Dies fühlte man im Laufe der Zeit bald heraus. So kam denn am 22. Juli 1653 zu Regensburg das sog.

@ Q Annahme von Anzeige«

zu der für den folgenden

GietzenerAnzeiger

w General-Anzeiger ö ** BBS Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen ZDM

Feuilleton.

Litteratur, Kunst und Wissenschaft.

Die Deutsche Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften, über deren Gründung auf der Naturforscherversammlung in Hamburg wir vor einiger Zett berichteten, hat, wie man uns mtttellt, ihren Jahresbeitrag auf 10 Mark festgesetzt und als einmalige Einkaufssumme (statt des jährlichen Beitrags) den Bettag von 150 Mark bestimmt. Bei der Gründung der Gesellschaft sind chr sofort 60 Herren aus Deutschland, Oesterreich-Ungarn und der Schweiz beige­treten. Als unentbehrliches Erfordernis der historischen Forschung hat die Gesellschaft zunächst ein fortlaufendes Referat über alle Veröffentlichungen zur Geschichte der reinen und angewandten Naturwissenschaften und der Me­dizin in Angriff genommen. Das erste Heft dieses perio­dischen Organs soll zu Beginn des Jahres 1902 erscheinen. Als Schatzmeister der Gesellschaft fungiert Dr. Emil Wohlwill in Hamburg, doch sind auch die anderen Herren des Vorstandes: Prof. Dr. Georg Kahlbaum in Basel, Dozent Dr. Max Neuburger in Wien, Dr. H. A. Peypers in Amster­dam, sowie der Vorsitzende San.-R. Dr. Karl Sudhoff in Hochdahl bei Düsseldorf zur Annahme der Beitritts-Er­klärungen und der Mitgliedsbeittäge, sowie zu jeder weiteren Auskunft bereit.

ans H u b er's Böcklin-Symphonie in E-moll wurde, wie man uns schreibt, anläßlich des ersten Schweizerischen Tonkünstlerfestes in Zürich und dann während der letzten Konzert-Saison in Basel, Zürich und Köln mit bedeutendem Erfolge aufgeführt. .

Muret Sanders, das bekannte englisch-deutsche, be­ziehungsweise deutsch-englische Wörterbuch ist. in einer kleinen Ausgabe erschienen. Es ist ein vortreffliches lexiko- graphisches Werk, ein kleines Denkmal deutschen Fleißes. Dadurch, daß die Langenscheidtlche Verlagsbuchhandlung (Prof. G. Langenscheidt), Berlin, neben der großen vier­

bändigen, eine kleine Ausgabe veranstaltete, erwarb sie sich ein bedeutendes Verdienst. Es ist eine kleine Ency- klopädie der englischen Sprache, für den Gelehrten gleich wertvoll wie für den Schüler, für den Kaufmann wie den Techniker. Es bringt ein in den lebendigen Entwicklungs­gang der englischen Sprache und giebt Auskunft über das Englische, nicht nur wie es im Buche steht, sondern auch wie es das Volk spricht. Fleiß, Umsicht und Gewissen- hafttgkeit sind die Wahrzeichen des empfehlenswerten Werkes. Muret-Sanders ist das einzige Lexikon, das bei jedem Worte angiebt: Aussprache, Groß- und Kleinschreib­ung, Konjugation und Deklination, Bildung der Adverbien, Etymologie re. Was die Kunst, die Wissenschaft und Litte­ratur, die Industrie und der Handel an Vollständigkeit, Genauigkett, Verständlichkeit und lieber sich tlichkeit von einem Wörterbuche verlangen können, das erfüllt das SBerf.

Haacke-Kuhnert, Das Xi ex leb en der Erde (40 Lieferungen a 1 Mark oder 3 Bände, in Leinen geb. Mk. 50,, in Halbleder geb. Mk. 57,, Verlag von Martin Oldenbourg in Berlin). Dieses groß angelegt« Werk ist mit den uns soeben zugehenden Lieferungen 3740 nun­mehr zum Abschluß gebracht worden und damit die deutsche populär-wissenschaftliche Litteratur um ein prächtiges Buch bereichert worden, das in jeder Beziehung neu und eigen­artig, die wetteste Verbreitung verdient. Haacke-Kuhnerts Tierleben, das einen Zoologen von Welttuf zum Verfasser und einen der ersten deutschen Tiermaler als Illustrator hat, unterscheidet sich von den bisher erschienenen Tier­büchern vor allen durch die natürliche, aus dem Rahmen der heimatlichen Zusammengehörigkeit hervorgehende An­ordnung des Stoffes. Der Verfasser Dr. Wilhelm Haacke besitzt neben seiner Qualifikation in den schwierigsten, entwicklungsgeschichtlichen Problemen eine intime Kennt­nis des Tierlebens. Dabei ist er ein glänzender Stilist. Seinem Mitarbeiter Wilhelm Kuhnert lag der künstlerische Teil des Werkes ob. Die von ihm für dasTierleben der Erde" eigens geschaffenen Oelgemälde und schwarz weißen

Zeichnungen zeichnen sich durchs unübertreffliche Natur- treue in Zeichnung, Haltung und Kolorit der dargestellten Tiere, wie auch durch die künstlerisch vollendet zusammen- gefHmmte Umgebung aus. Allerdings ist auch die Wieder^ gäbe, die für die farbigen Gemälde im chromotypographi­schen Druck nach dem Dreifarbensystem und für die schwarzen Zeichnungen in Autotypie erfolgte, eine meister­hafte.

lieber Land und Meer, die altbeliebte illustrierte Zeitschrift, hat den 44. Jahrgang begonnen und gleich das erste Heft giebt wieder recht Erfreuliches. Im erzählenden Teile hat die führende Rolle der RomanDie Wacht am Rhein" von C» Vie big, eine rheinische Familien- geschichte von hoher Spannung und kernigem Humor. Dazu gesellen sich eine schalkhafte Novelle:Experimente" von Anton von Perfall. Ungemein reichhaltig ist das von zahlreichen Textillusttationen begleitete Feuilleton. Es geleitet uns auf die hohen Gipfel des Alpenlandes wie auf das weite Meer, wir erhalten Einblicke in die Wunder der Technik, und die Frauenwelt sieht ihre besonderen In­teressen durch mehrere Arttkel gewahrt, wobei natürlich das Reich der Mode nicht vergessen ist. Endlich seien noch die mannigfaltigen, zum Teil ebenfalls durch Bildchen erläuterten Nottzblätter erwähnt, die einen Ueberblick über die bemerkenswerten Ereignisse und Erscheinungen der Gegenwart gewähren. Die gleiche Vielseitigkeit entwickelt der lllusttierte Teil, der zahlreiche, sorgfältig vorbereitete Kunstblätter bietet, so L. Schmutzlers heitere Ballszene En avant" und H. V. PedersensJunge Siamesin", die den Beschauer mit neckischer Schelmerei anlächelt. Von den übrigen großen Kunstblättern nennen wir in erster Linie die packende Wiedergabe von Professor Ernst Henselers wirk­ungsvollem Gemälde, das die Reichstagssitzung vom 6. Fe­bruar 1888 vorführt, in welcher der große Kanzler das zum Wahlspruch unseres Volkes gewordene Wort sprach:Wir Deutschen fürchten Gott, sonst nichts auf der Welt", ferner erwähnen wir I. SchmitzbergersHochwild", Fritz Reusings