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20.6.1901 Zweites Blatt
 
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Nr. 142

Zweites Blatt

151. Jahrgang

Donnerstag 20. Juni 1901

tEßlich mit M Montags.

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen 35s:

Politische Tagesschau.

lieber neue Ungesetzlichkeiten im Gnmbinner Mordprozeß rvtrd zetzt von Seiten der Verteidigung des freigesprochenen, Äon dem GerichtShercn aber in Untersuchungshaft behaltenen Sergeanten Hickel in derNat.-Ztg." Beschwerde geführt. Danach ist entgegen der Bestimmung in § 177 der Militär- strafproreß Ordnung Hickel bis jetzt nicht vernommen worden, obwohl doch der Gerichtsherr nicht eine Fortdauer dec alten, sondern die Anordnung einer neuen Untersuchungshaft gegen den Freigesprochenen angenommen wissen will. Eine Ver­nehmung konnte auch nicht erfolgen, da der Kriegsgerichtsrat, der dem Hickel von dem neuen Haftbefehl des komman­dierenden Generals Mitteilung machte, ausdrücklich erklärte, daß neue Thatsachen gegen ihn noch nicht vorlägen. Ferner wird über Verletzung des Briefgeheimnisses Klage erhoben; während Hickels Briefe an seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Horn in Insterburg, diesem stets uaeröffnet zugingen, wurden des Verteidigers Briefe an Hickel geöffnet. Rechtsanwalt Horn will deshalb nach § 299 des Strafgesetzbuches Straf­antrag wegen Verletzung des BriefgeheimuiffeS stellen. Ihm wurde die allerdings unkontrollierbare Mitteilung ge­macht, feine an den Sergeanten Hickel in Gumbinnen ge richteten Briefe würden beim Kommando des Dragoner- Regiments von Wedel von der Post abgegeben, das Regiment habe die Briefe an das Kriegsgericht in Insterburg gesandt, von dort kämen sie offen an das Regiment zurück und würden dann dem Angeklagten Hickel offeu zugestellt.

TS ist schwer glaublich, daß irgend eine in verantwort­licher Stellung befindliche Person einen solchen Verstoß gegen daS Militärstrafrecht, gegen die moderne Rechtsauffaffung begangen haben sollte. Selbstverständlich durfte kein Dritter von diesem Briefwechsel unbefugt Kenntnis nehmen. Hoffent­lich wird die Untersuchung ergeben, wem hier ein Verschulden zur Last fällt, damit eine nachdrückliche Abhilfe eintritt. Aber gerade bei dem Aufsehen, das derartige öffentlich erhobenen, vermutlich von der Verteidigung ausgehenden Beschwerden erregen, muß eS verwundern, daß nicht allerschleunigst eine amtliche Stellungnahme erfolgt. Man hat vergeblich darauf gewartet in dem Falle der Wiederverhaftung Hickels. Es ist durchaus kein Ersatz, wenn da und dort in der Presse ein älterer Offizier" den Versuch einer Erklärung machte. Der- gleichen Enthüllungen sind geeignet, zumal wenn sie von maßgebender Stelle aus unwidersprochen bleiben, die Freude an der Errungschaft des neuen MilitärfirafverfahrenS in der Bevölkerung zu beeinträchtigen. Das Bedenkliche ist, daß die Verstimmung agitatorisch genährt werden könnte, um Miß krauen zu erwecken gegen die Einrichtung. Schon um dieser Möglichkeit vorzubeugen, scheint eS an der Zeit, daß über die Einwendungen gegen das Gumbinner Verfahren anthen- tische, klärende Aeußerungen von zuständiger Stelle erfolgen.

Die Sommertagung des Kolonialrats, der gegen Ende Juni in Berlin zusammentritt, wird wohl länger dauern, als man ursprünglich annahm Es wird jetzt bekannt, daß außer den mit dem Etat zusammenhängenden Fragen auch andere, nicht minder bedeutsame, zur Erörterung kommen werden, z. B. wegen Erteilung neuer Konzessionen in Süd­westafrika und Neuguinea. Der Kolonialrat hat s. Zt die Uebertragung von Landkonzesfionen an die Süd- und Nordwestkamerungesellschaft gutgeheisen und darob, ebenso wie der damalige Kolonialdirektor v. Buchka, heftige An­feindungen erfahren, und zwar von rechtsstehenden Poli« tikern. Es ist nicht anzunehmen, daß die Regierung noch malS so umfangreiche Konzessionen an Gesellschaften vergeben wird. Die Stimmung der ReichStagsmehrheit ist diesem Ver­fahren nicht günstig. Das hat sich bei Beratung der ost- afrikanischen Bahnvorlage gezeigt. Kolonialdirektor Dr. Stuebel selbst nahm bisher in der Konzesfionsfrage keine ausgeprägte Stellung ein. Es sind längere Debatten über diesen Gegenstand im Kolonialrat zu erwarten. Auch der Entwurf eines neuen Gesetzes über den Erwerb und Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit dürfte zu eingehenden Erörterungen führen.

Tie Hochschulnachrichten vom Mai dieses Jahres melden einen Gerichtsentscheid über die Sch l ä g er m en sur. Zwei Studenten der technisck-en Hockstchule zu Berlm hatten eine Bestimmungsmensur ausgefochten. Sie waren dabei wie üblich, mit Binden und Bandagen und allen zonstrgen Schutzmitteln versehen. Ter Gerichtshof, nahm an, daß, geschliffene Schläger unter-Anwendung dieserSchutzvorrickst- ungen nicht zu dentödlichen gaffen rm ^>inne des Gesetzes zu rechnen seien, und erkannte deshalb auf Frei­sprechung. Ties richterliche Erkenntnis durste un Gegensatz zu frühern von prinzipieller Bedeutung seim .Eine scheidung der Vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts vom 6. März 1883 bemerkte zur Interpretation von § 201 Str.-G.-B. :Tödliche Waffen im Sinne des § 201 sind nicht solche Waffen, welche geradezu zum ^oten bestimmt sind, sondern Waffen im technischen ^mne (Schuß?-, Hieb-, Stick)- oder Stoßwaffen), welche als solche bei bestimmungs- .gemäßen Gebrauch, geeignet sind, tödliche Verletzungen her­

beizuführen. Deshalb ist z. B. ein Duell mit gewöhnlichen, geschliffenen Schlägern trotz Anwendung der l)erkömmlichen Schutzvorrichtungen ein Zweikampf mit tödlichen Waffen." Dagegen sagt Liszt: Lehrbuck) des deutschen Strafrechts 1900 Seite 313: ,,Ein Kampf mit tödlichen Waffen liegt nicht vor, wenn die Waffe zur Zufügung tödlicher Ver­letzungen nicht bestimmt, oder ihre Eignung dazu im Ein- zelfallc durch besondere Schutzvorrichtungen aufgehoben ist. Ter Kampf selbst muß lebensgefährlich sein; demnach er­scheinen die gewöhnlichen studentischen Schläaermensuren zwar als ein vielleicht strafwürdiger Zweikampf, nicht aber als strafbarer Zweikampf im Sinne des R.-Str.G.-B." Zu demselben Ergebnis kommen u. a. Binding, Frank, Ols- hausen usw. Offenbar entspricht diese Auslegung durchaus deu thatsächstichen Verhältnissen, wie sie bei der Mensur vorliegen.

Aus Petersburg meldete gestern der Draht, daß die Kaiserin Alexandra von Rußland von einer. Tochter entbunden worden ist. Es ist dies die vierte Tochter, die aus der am 26. November 1894 geschlossenen Ehe des Kaisers Nikolaus II. mit der Prinzessin Alix von Hessen, der Schwtester unseries Landesherrn, entsprossen ist. Sehnsüchtig hatte das russische Kaiserpaar gehofft, seine Verbindung mit einem Thronerben gesegnet zu sehen, und diese Hoffnung wurde von dem russischen Volk geteilt, bei dem der milde, wohlwollende Zar aufrichtig verehrt wird. Daß diese Hoffnung wieder unerfüllt geblieben ist, wird die kaiserlichen Eltern und das Lesamte russische Volk als eine schmerzliche Enttäuschung empfinden, wenn auch die Aussichten, daß dem hohen Paar noch ein Thron­erbe geboren werden könnte, durchaus nicht ausgeschlossen sind, denn das russische Kaiserpaar ist noch jung. Ter Kaiser steht im 34. Lebensjahre, und seine Gemahlin hat am 6. d. M. das 29. Lebensjahr vollendet- Ter Kaiserin wird es sehr nahe gehen, daß es ihr nicht vergönnt gewesen ist, dem Kaiser und dem Lande einen Thronerben zu schenken. Ihre Volkstümlichkeit wäre durch die Geburt eines Sohnes um ein Bedeutendes gestärkt worden, und die antimonarchischen Elemente, die auf eine Umwälzung im russischen Reich hinarbeiten, werden nicht verfehlen, die abermalige Geburt einer Großfürstin zu ihren Zwecken auszubeuten und auf Grund dieses Ereignisses auf die/ abergläubischen Massen durch falsche Gerüchte und Vor­spiegelungen aller Art einzuwirken. Wie die Verhältnisse zurzeit liegen, sind die Bestimmungen des russischen Haus­rechts dazu angethan, für den Fall, daß aus der Ehe des Kaisers ein männlicher Erbe nicht hervorgeht, zu Ver­wicklungen zu führen. Thronfolger ist der im Jahre 1878 geborene Großfürst Michael, ein Bruder des Kaisers. Ter junge Großfürst ist unverheiratet, und über seinen Ge­sundheitszustand lauten die Nachrichten nicht günstig. Sollte Kaiser Nikolaus ohne männlichen Leibeserben bleiben, und sein Bruder Michael, der derzeitige Thronfolger, vor ihm und ohne Hinterlassung von nachfolgeberechtigten direkten Erbein sterben, so würde die ftronc auf den Groß­fürsten Wladimir übergehen, den ältesten Bruder Alexan­ders III. Nun sind aber nach russischem Staatsgrundgesetz die Kinder des Großfürsten Wladimir aus dessen Ehe mit der Prinzessin Marie aus dem Mecklenburg-Schlmerinschen Hause nicht fuceessionsfähig, weil nur Großfürsten erb­berechtigt sind, die aus' ebenbürtigen Ehen russischer Groß­fürsten mit Großfürstinnen entsprossen sind, die der grie­chisch-katholischen Kirche angehören. Die Gattin des Groß­fürsten Wladimir ist aber ihrem protestantischen Glauben treu geblieben, und somit kommen unter den jetzigen Be­stimmungen seine Nachkommen als Thronanwärter nicht in Betracht. Großfürst Alexis, der Bruder des Großfürsten Wladimir war morganatisch vermählt und hat, nachdem diese Verbindung durch Erlaß des Kaisers Alexander II. ge­löst worden war, eine neue Ehe nicht geschlossen. Der folgende Bruder des Großfürsten Wladimir, Großfürst Ser­gei, ist mit einer Schwester der Kaiserin Alexandra ver­mählt, doch diese Ehe ist kinderlos, und Aussicht auf Nach­kommenschaft erscheint ausgeschlossen. Es käme also, wenn das Gesetz, das die Deszendenz des Großfürsten Wladimir und seiner Gattin Oon der Thronfolge ausschließt, nicht aufgehoben wird, Großfürst Paul, der jüngste Bruder des Großfürsten Wladimir, in Betracht, aus dessen Ehe mit der im Jahre 1891 verstorbenen Großfürstin Alexandra, einer Tochter des Königs von Griechenland, ein Sohn vorhanden ist, der im Jahre 1891 geborene Großfürst Dimitri.

Nach einem amtlichen Bulletin ist das Befinden der Kaiserin und der neugeborenen Großfürstin vollkommen befriedigend.

Am Tiensttag nachmittag sind die Kaiserin-Witwe und der Großfürst-Thronfolger sowie die Großfürstin Olga aus Gatschina in Peterhof eiugetrofseu. Die Stadt Petersburg ist festlich beflaggt. Am Abend fand eine allgemeine Jllu-

Engländer rrnd Buren.

Ten letzten Meldungen zufolge sind in der Kap - kolonie 1800 Buren unter den Waffen, die in der Mitte des Landes verschiedene Kommandos in einer Stärke von 60 bis 300 Mann bilden. In den westlichen Provinzen stehen im ganzen etwa 300 Mann. Kruitzinger und Fouche lassen Proklamationen anschlagen, in denen sie kraft ihrer Machtvollkommenheit, die ihnen durch die vor 20 Monaten erfolgte Angliederung der nördlichen Pro­

vinzen der Kapkolonie an den Oranjefreistaat gegeben? ei, erklären, daß jedermann, der über den Aufenthalt irgend eines Kommandos etwas melde, um 50 Lstr. ge­straft werden solle oder im Unvermögensfalle gezwungen würde, ein Kommando drei Monate lang zu Fuß zu be­gleiten. In englischen militärischen Kreisen herrscht die Ansicht vor, daß die Einfuhr vou Pferden nicht nachlassen dürfe, da der koloniale Pferdeersatz rapid abnehme. Tie Buren erhalten Zuzug von Rekruten, aber, wie es in einer Meldung aus Moltan heißt, nur in unbedeutendem Maße.

Tie internationalePeace Association" hat beschlossen, an alle hervorragenden Völkerrechtslehrer Europas und Amerikas Fragebogen zu schicken über das internationale Recht bezüglich der Annexion von Ländern mit beson­derem Bezug auf die bei der Haager Konferenz festgesetzten Kriegsregeln. Eine Kopie der offiziellen Listen niederge- brannter Burengüter ist beigefügt. Es wird gefragt, ob die Buren mit Reckst als Rebellen behandelt werden, und ob die englischen Militärs die Haager Konvention gebrochen haben. Tie Antworten werden veröffentlicht werden. Ferner Wird die Internationale Assoziation ersucht, bei ihrem bevorstehenden Kongreß in Glasgow das Thema zur Be­ratung zu bringen. Nützen wird auch? das nichts, da Albion schon vor dem Zkriege durch Verträge dafür gesorgt hat, daß die Großmächte in ihrer Friedensliebe England ruhig gewähren lassen.

In der letzten Sitzung der Kommission zur Prüfung; der Entschädigungsforderungen der aus Süd­afrika ausgewiesenen Personen verlangte der Täne An­dersen eine Entschädigung, da er durch das dänische aus­wärtige Amt erfahren habe, er sei deportiert worden, weil er im Verdacht gewesen sei, an dem Kompldttz zur Ermordung Lord Roberts teilgenommen zu. haben. Er sagt, er habe nicht gewußt, daß ein solcktes Komplott bestanden habe. Sir John Ardagh verlas hieraus einen Brief Kitcheners, worin mitgeteilt wird, der dänische Konsul verbürge sich persönlich für den Angeklagten. Ardagh sagte hierauf, im Falle Andersen, sei, wie es scheine, ein Fehler gemacht worden. Er könne die englische Regier­ung in diesem Falle nicht verteidigen.

China.

Tie Neuregelung der Dinge in China droht einen recht orientalischen Verlauf zu nehmen. Es macht den Ein­druck, als ob die Chinesen und die Mandschurei-Dynastie an der Spitze, nur darauf gewartet haben, daß die euro­päischen Mächte das Land verlassen, um auf ihre Weise zu zeigen, daß sie wieder die Herren im Reich der Mitte sind. Ter Shanghaier Korrespondent desGlobe" telegra­phiert folgendes sensationelles Gerücht: Prinz Tuan be­herrscht den- Hof noch. Es wird beabsichtigt, wenn der Hof auf der Reise ist, in Hai-fang-fu, in der Provinz Honan (am Hoancho) anzukündigen, der Kaiser sei von Bri-, ganten ermordet und Prinz Tu ans Sohn, der Thronfolger Put-Sing, sei Kaiser geworden. Die Kaiserin wird dann als Regentin Hai-fong-fu zur neuen Hauptstadt erklären. So werden die Reaktionären den Mächten ein Schuippck)en schlagen und die Thronfolge end- giltig regeln. Ter Hof gedenkt Hai-fong-fu mit Nanking durch eine Bahn zu verbinden.

Im französischen Ministerrat bestätigte Delcasse, daß die Gesandten in Peking sich über die Zahlungsweise der von China zu leistenden Entschädigungen, sowie über das für diese Zahlung zu gewährende Unterpfand geeinigt haben.

Aus Peking liegt heute folgende Meldung vor: Man hat sich jetzt über die Höhe der Entschädigungs- fum m e zu 4 Prozent fast geeinigt. Nur Japan macht noch Schwierigkeiten, weil es nicht unter 5 Prozent Geld leihen kann. Tie meisten Gesandten geben dem Wunsche Ausdruck, dies in befriedigender Weise zu regeln. Ter amerika­nische Vertreter Rockhill erklärte sich mit einer Erhöhung des Zolltarifs um 5 Prozent einverstanden, vorausgesetzt, daß China sich bereit erklärt, das Bett des Yangtse und Peiho zu erweitern und zu baggern, und gewisse Zolltarif­reformen zugesteht. Tie Gesandten halten es für sicher, daß alle fremden Truppen, mit Ausnahme der Gesandv- schaftswachen, Ende August Peking verlassen haben werden.

Im englischen Unterhause fragte Mark Steward an, ob die britische Regierung die Mächte davon in Kenntnis gesetzt habe, daß sie nicht darin einwilligen werde, daß China den Zoll auf Opium und Reis erhöhe, um die Ent­schädigung zu bezahlen. Unterstaatssekretär des Aeußern Lord Granborne erwidert, die britische Regierung habe er­klärt, daß die Auflage irgend eines Zolles auf Reis oder Getreide, das gegenwärtig zollfrei sei, sehr unpolitisch sein würde. So weit ihm bekannt, werde diese Ansicht von anderen Mächten geteilt. Bezüglich des Zolls auf Opium sei nicht beabsichtigt, irgend einen Wechsel eintreten zu lassen.

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Telegramme bed Gleffeuer Anzeigers.

London, 19. Juni. Unterhaus. Granborne teilt mit, in dem englisch-deutschen Abkommen sei festgestellt, daß die an den Flüssen und der Küste Chinas' gelegenen Häfen für den Handel und jeder sonstigen er­laubten wirtschaftlichen Thätigteit frei und osten bleiben, wo immer die beiden Regierungen auch Einfluß ausubew können.