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Gellt, daß klaffenden. Bor, n Ausschuß und denen während ten und Unter mmenben Räum- AuSkunft zu er- tvurde von ver- ' Einspruch da- Polizeibehörden, innern und Be- ibtrtn Organen rauftragten der iamt und Ein- nichtS verstehen. i kleinen Hand, r Firma Krupp lingSverMnifse ’gt bit fachliche \tnl der Hand, aMt tzarib. ermüden haben, lt aber möchten n Tinverftändnil Bekanntmachung um Hessen u. i ; 126 b der Se> immer bei ihrer ifttn über dar idustrie Ivie aus 103e, daß die herwachW bet len 5chabe der Aeiverbeordnung irlskammeru zur ’ al\o M btt der § l03s bt- 1 Richtungen h« H ist daher auch rnlneru die Rege- aU das Hand- Mstrieüen kann 3t geben, gegen
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Strafverfügungen, die bei Durchführung der -u Unrecht ergangenen Vorschriften gegen sie etwa erlassen werden sollten, nach Maßgabe des § 103 e der Gewerbeordnung Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zu verfolgen, und sich so von t>ortv herein einen unberechtigten Eingriff in ihren Betrieb vom Leibe zu halten.
Der neue Konitzer Peozetz.
Könitz. 14. Febr. Zimmerlehrling Mai bekunder weiter: Er habe sehr oft Winter mit Mo ritz Lewy und Anna Hoffmann zusammen im Hoffmannschen Haus flur gesehen. A n n a H 0 f f m a n n n: Die Möglichkeit, daß Moritz Leivy mit Winter und mir einmal in unserem Hausflur gestanden, tuolle sie nicht unbedingt bestreiten, ihrer Erinnerung nach sei das aber niemals der Fall getvefen. Zeuge Mai bleibt trotz aller Ermahnung des Präsidenten, die Wahrheit zu sagen, bei seiner Bekundung.
Verkäuferin E l i s a b e t h B i 11 e r : Sie habe Winter und Moritz Lewy gekannt, aber beide niemals zusammen gesehen. Buchhalterin Pähl: Auch sie habe Winter und Moritz Lewy gekannt, aber niemals beide zusammen ge sehen. Angeklagter : Ich muß bemerken, daß das Fräulein mindestens viermal täglich bei unserem Hause vorübergehen muß. Zeugin: Tas ist richtig. Präsident: Sie erinnern sich aber nicht, Winter vor dem Lewyschen Hause gesehen zu haben. Wenn dies der Fall gewesen wäre, dann wäre es in Ihrer Erinnerung? Zeugin: Gewiß.
Zeuge Zigarrenhändler Fischer: Winter sei vielfach in seinem in der Danziger Straße belegenen Zigarrenladen gewesen. Er habe niemals einen Verkehr des Winter mit Moritz Lewy wahrgenommen.
Es wird hierauf Journalist Wien ecke (Berlin) als Zeuge aufgerufen. Präs.: Sollten Sie zu Gunsten oder zu Ungunsten Moritz Lewys thätig sein? Zeuge: Zu Gunsten. Ich muß aber bemerken, daß ich von der Unschuld Moritz Lewys überzeugt war und noch heute bin. Auf Befragen des Ersten Staatsanwalts giebt der Zeuge zu, daß er mehrfach wegen Unterschlagung, einmal auch wegen schwerer Urkundenfälschung und Betruges bestraft sei.
Fleischerlehrling Wilhelm Hoffmann (Sohn des bekannten Fleischermeisters) bekundet, daß er niemals einen Verkehr zwischen Moritz Lewy und Winter wahrgenommen habe. Seminarist Böhnke: Seine Mutter unterhielt mehrere Jahre im Lewyschen Hause eine Gynknasiastenpension. Moritz Lewy sei wohl einige Male bei ihnen gewesen, aber niemals Winter. Er habe auch niemals einen Verkehr zwischen dem Angeklagten und Winter w a h r g e n 0 m m c n. Einige Tage nach dem brachte der Angeklagte seiner Mutter Fleisch. Er bemerkte dabei: Derjenige, der solchen Mord begangen, ist kein Mensch, sondern eine Bestie. Ferner sagte Lewy: Eigentümlich, ich habe den Ermordeten überhaupt nicht gekannt. Bald darauf habe er (Zeuge) mit dem Gymnasiasten Mikulski gesprochen. Als er diesem die Aeußerung Lewys erzählte, sagte Mi- .kulski: Ich habe aber beide einige Male zusammen gesehen. Ich sagte darauf: Es ist selbst in Könitz möglich, daß Leute mit einander sprechen, sich grüßen und sich doch nicht kennen. Fräulein Skreiß. Sie habe einen Verkehr zwischen M 0 r i tz Lewy und Winter niemals wahrgenommen, ihre frühere Verkäuferin, Fräulein Schick, die jetzt in Berlin sei, will aber solche Wahrnehmungen gemacht haben. Seminarist Plath: Er habe einige Male gesehen, daß Moritz Lewy und Winter sich gegrüßt haben. Drogist Max Bött- d) e r : Er sei einmal durch die Danziger Straße gegangen, da habe er den Angeklagten und Winter vor dem Lewyschen Laden stehen und sich unterhalten sehen. Er habe gegrüßt, worauf beide dankten. Ein Irrtum seinerseits sei ausgeschlossen.
Zeuge Tischlergeselle M a s ch k e : Ich kenne den Angeklagten aus dem Turnverein. Ich kannte auch Winter genau. Ich habe beide an einem Abend im Herbst 1899 in der Danziger Straße auf- und abgehen und sich unterhalten sehen. Präs.: Waren das ganz sicher Moritz Lewy und Winter, oder haben Sie Winter vielleicht verkannt? Zeuge: Ja, sie waren es ganz sicher. Im Januar 1900 habe ich beide wieder in der Danziger Straße zusammen gesehen. Zwei oder drei Wochen vor dem Morde sah ich, wie sich beide grüßten. Präs.: Hier ist von Aehnlichkeit des ermordeten Ernst Winter mit anderen jungen Leuten die Rede. Kennen Sie Hartstock und Kroll? Zeuge: Jawohl, die waren es nicht. Präs.: Kennen Sie den Gymnasiasten Kopatzky? Zeuge: Nein, es war aber ganz bestimmt Winter.
Zeugin Dienstmädchen Louisa Arndt: Ich bin aus Prechlau. Meine Eltern wohnen in der Mhe von Winters Eltern. Ich kannte den Ermordeten ganz genau und kenne auch den Angeklagten. Eines Sonntags mittags, etwa drei Wochen vord em Morde, standen der Kaufmann Aron- Heim, der alte Lewy, Moritz Lewy und Winter dicht beieinander vor dem Lewyschen Laden.— Präs.: Können Sie sich nicht irren? Zeugin: Nein, ich weiß es ganz genau.
Zeugin Frl. Else M ar 0 n g : Im Dezember 1899 sah ich Sonntagmittags den Angeklagten mit Winter vor dem Lewyschen Laden stehen. Im Januar 1900 sah ich an einem Abend beide zusammen durch die Kirchstraße gehen.
Der 14jährige Schüler Alfons Nowacki bekundet: Im Januar 1900 habe ich Winter mit MoritzLewy zwei- bis dreimal vor dem Lewyschen Laden stehen und sich unterhalten sehen. Ich kannte beide ganz genau. Ter nächste Zeuge, der 15jährige Quartaner Bennewick, sagt aus: Ich bin an einem Sonntagmittag im Januar 1900 mit dem Gymnasiasten Rajewsky durch die T-anziger Straße gegangen. Ta sahen wir Winter mit Moritz Lewy vor Lern Lewyschen Laden stehen. Ich sagte zu Rajewski: „Da steht Winter mit dem Pineenez-August." Der 14jährige Quartaner Rajewsky bestätigt die Bekundung des Vorzeugen.
Präs.: Nun, Angeklagter, was sagen Sie dazu? Auge kl.: Ich kann mich auf die Vorgänge nicht besinnen. 4 r ä s.: Angeklagter, hier werden doch von einer großen Reihe einwandsfreier Zeugen eine große Anzahl derartiger Borgänge bekundet. Soll Sie wirklich Ihr Gedächtnis derartig im Stiche lassen? Wollen Sie nicht unter dem Eindrücke dieser Zeugenaussagen jetzt lieber ein Geständnis «biegen? Angekl.: Wenn zwischen mir und Winter ein eeger Verkehr stattgefunden hätte, dann hätten uns doch liinj'ere beiderseitigen intimen Freunde, mit denen wir tag- Säglich zusammen waren, einmal getroffen. Präs.: Es hat doch aber eine große Anzahl Zeugen den Verkehr bekundet? Ange kl.: Ich kann mich beim besten Willen dessen nicht erinnern.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
In der Etadtkirche.
Mittwoch den 20. Februar, abends 6 Uhr: 1. PassionSandacht. Pfarrer Schlosser.
Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.
Frankfurt, 18. Febr. Am heutigen Wochenmarkt war Land, weizen bei knapperem Angebot anfangs höher gehalten, mußte aber schließlich auf annähernd vorwöchentliches Niveau ermäßigt werden, um gegenüber der Zurückhaltung der Mühlen zu einigen Umsätzen zu gelangen. Inländische Brodftüchte etwas bester belebt und bezahlt. Gerste war ge- beffert aber ruhig. Hafer lag fest bei normaler Bedarfefrage. MaiS war anhaltend knapp und stramm im Preise. Es notieren je nach Qualität: Weizen hiesiger und Wetterauer 16,65-16,75 Ml., kurhessischer 16,65—16,75 Mk., norddeutscher —, russischer 17,75—18,40 Mk., Redwinter 17,75—18,20 Mk., KansaS 17,90—18,25 Mk., La Plata 17,75—18,50 Mk., Rumänier 17,75—18,25 Mk. Roggen, hiesiger 14,65—14,75 Mk., Pfälzer —, russischer 14,75—15,25 Mk. Gerste, hiesige 15,50—16,00 Mk , Pfälzer 16,80—17,10 Mk., fränkische 16,25—16,75 Mk., Riedgerste 16,25 bis 16,75 Mk, ungarische 17,25-18,75 Mk. Hafer, hiesiger 18,80—14,50 Mk., Württemberger—, bayerischer 13,80—15,25 Mk., russischer 14,00—15,50 Ml. Mais mixed 11,40—11,50 Mk., Laplata —. Alles pr. 100 Kgr. netto effektiv loko hier. — Mehl unverändert. Es notieren: Weizenmehl, hies. Nr. 0 15,25—15,75 Mk., feinere Marken 28,00—28,50 Mk., Nr. 1 24,00—24,50 Mk, feinere Marken 24,75—25,25 Mk., Nr. 2 23,00 biS 23,50 Mk., feinere Marken 23,75-24,25 Mk., Nr. 3 21,00-21,50 Mk., feinere Marken 21,75—22)25 Mk., Nr. 4 18,50—19,00 Mk, feinere Marken 19,50—20,00 Mk. Roggenmehl, hiesiges Nr. 0 23,00—24,00 Mk., Nr. 1 20,50—21,50 Mk., Nr. 2 15,25—16,00 Mk. Alles pr. 100 Kgr. inll. Sack loco hier. — Futterartikel unverändert. Es notieren: Weizenschalen 4,70- 4,75 Mk., Weizenkleie 4,70—4,75 Mk., Roggenkleie 5,25-5,40 Mk., Futtermehl 6,50—7,25 Mk. Biertreber, getrocknet 5,40—5,45 Mk. je nach Qualität. Alles pr. 50 Kgr. netto effektiv loco hier.
Frankfurt, 18. Febr. Amtliche Notierung der Viehmarkt-Preise. Zum Verkauf standen: 393 Ochsen, 48 Bullen, 741 Kühe und Färsen (Stiere und Rinder), 313 Kälber, 340 Schafe und Hämmel und 1702 Schweine. Bezahlt wurde für 100 Schlachtgewicht: Ochsen: a. vollfleischige, ausgemästete höchsten Schlachtwertes bis zu 6 Jahren 67—69 Mk., b. junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 62—65 Mk., c. mäßig genährte junge, gut genährte ältere 57—60 Mk, d. gering genährte jeden Alters 00 Mk. Bullen: a. vollfleischige höchsten Schlachtwertes 54—56 M!., b. mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 50—51 Mk., gering genährte 00 Mk. Kühe und Färsen (Stiere und Rinder): a. oollfleischige, ausgemästete Färsen (Stiere und Rinder) höchsten Schlachtwertes 60—62 Mk, b. vollfleischige, ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes bis zu 7 Jahren 55—57 Mk., c. ältere auSgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 44—46 Mk., d. mäßig genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 31—32 Mk., e. gering genährte Kühe und Färsen (Stiere und Rinder) 28—30 Mk. Bezahlt wurde für 1 Pfd. Schlachtgewicht: Kälber: a. feinste Mast- (Bollm. Most) und beste Saugkälber 76-78 Pfg., b. mittlere Mast- und gute Saugkälber 68—70 Pfg , c. geringe Saugkälber 57—58 Pfg., d. ältere, gering genährte Kälber (Freffer) 00 Pfg. Schafe: a. Mastlämmer und jüngere Masthämmel 60-62 Pfg , b. ältere Masthämmel 54—56 Pfg., c. mäßig genährte Hämmel und Schafe lMerzschafe) 00 btS 00 Pfg. Schweine: a. oollfleischige der feineren Raffen und deren Kreuzungen im Alter bis zu 1«/« Jahren 62 Pfg., b. fleischige 61 Pfg., c. gering entwickelte sowie Sauen und Eber 00, d. ausländische Schweine (unter Abgabe der Herkunft) 00 Pfg. Bezahlt wurde für 1 Pfd. Lebendgewicht: Kälber a. 46—48 Pfg., b. 40—42 Pfg. Schweine a. 48 Pfg., fleischige 47 Pfg. — Aus Oesterreich standen 128 Ochsen zum Verkauf. — Geschäft gut, Markt geräumt.
Meratur.
Die Romanwelt. Immer größer wird die Zahl der Leser, die, en die moderne Kunst unserer Bühnen und Btldersalons gewöhnt, nun auch in ihrer Lektüre das Besondere suchen, eigenartige Menschen und ihre Schicksale, die mannigfachen Rätsel unseres Seelen- und Gefühlslebens in ernster, durch keine kleinliche Aengstlichkeit gebundenen Darstellung. An diese Suchenden wendet sich die Romanwelt (Vita, Deutsches VerlagShaus, Berlin NW. 23.) Die glückliche Hand, welche die Romanwelt in der Wahl ihrer Beiträge hat, zeigt fich darin, daß ihre Romane und Novellen lttterarisch originell und dabet immer stark kesselnd und interessant sind. Das Publikum kann auS den Veröffentlichungen dieser Zeitschrift erkennen, daß daS „Ltlterartsche nicht Immer gleichbedeutend mit „Monotonie" sein muß, und daß die Lektüre der Dichtungen, die mit kraftvoll selbständig pcrsönlicher Auffassung unser Leben, seine Forderungen, seine Humore und Tragt- lomödten ansehen und wtederfpiegeln, „spannender" sein kann, alS die schablonenmäßtge Wiederholung altbekannter Typen und Vorgänge in der alltäglichen Unterhaltung^ Belletristik
Gehen Siss ast die Beantwortung der Schuldsragen mit dem Mme und der Entschlossenheit, wie es deutschen Männern geziemt." Die Verteidiger Rechtsanw. Appel- bäum ruib Sonnenfeld traten warm für die Freisprechung des Angeklagten ein. Tie Geschworenen bejahten nach halbstündiger Beratung die drei Schuldfragen wegen wissentlichen Meineids und die Unter frage, ob der Angeklagte durch Bekundung der Wahrheit strafrechtliche Verfolgung befürchten konnte. Hierauf beantragte der Erste Staatsanwalt, das Strafmaß auf fünf Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Ehrverlust und dauernde Eidesunfähigkeit festzusetzen. Verteidiger Rechtsanwalt Sonnenfeld ersucht den Gerichtshof, unter Berücksichtigung der vielen Verfolgungen, denen der Angeklagte ausgesetzt war, die Strafe herabzusetzen Ter Angeklagte selbst bat weinend um Milde, da er unschuldig sei
Nach kurzer Beratung des Gerichtshoses verkündet der 'Präsident, Landgerichtsdirettor Schwedowitz, wie wir bereits meldeten, das Urteil: Vier Jahre Zuchthaus, vier Jahre Ehrverlust und dauernde Eidesunsähigkeit sowie Tragung der Kosten.
Bei der Abführung wurde dem Verurteilten zugerufen: „Adieu Moritz?" „Viel zu wenig!" „Hättest müssen 20 Jahre bekommen!"
Gegen das Urteil hat die Verteidigung bereits am Sonntag das Rechtsmittel der Revision eingelegt Die Verteidigung wird gutem Vernehmen nach beantragen: die Sache zur nochmaligen Verhandlung au ein be 11 ach - b arte s S ch w u r g'c richt und zwar möglichst an ein solches zu verweisen, in dem der Antisemitismus nicht in so hohem Grade die öffentliche Meinung beherrscht wie in Könitz.
Zeuge Zahnarzt Meibauer. Präs.: Tie kannten den Ermordeten? Zeuge: Nein, ich habe nur seinen Kopf gesehen. Prä f.: Sie sollen zu dem Seminaristen Behnke nach dem Morde gesagt haben: „Ich habe Sie immer für Winter gehalten?" Zeuge: Das ist richtig: es war aber nur ein Scherz. Zeuge Kaufmann A r 0 n h e i m : Ich habe Winter nicht gekannt. Es ist möglich, daß ich mal mit anderen Personen vor dem Lewyschen Laden gestanden habe. Ich erinnere mich dessen aber nicht.
Zeuge Techniker Kroll: Ich habe den Ermordeten nicht gekannt, bin auch nicht mit ihm verwechselt worden. Vor einigen Tagen kamen die Herren Schiller und Rauch zu mir und baten mich um meine Photographie, da ich Aehnlichkeit mit dem ermordeten Winter haben sollte. Sie fragten mich, ob ich bisweilen mit dem Angeklagten gegangen fei. Ich sagte: Das ist richtig; ich weiß nur den Zeitpunkt, an dem ich mit Moritz Lewy zusammen gegangen bin, nicht mehr. Ich sagte ihnen dann, daß ich meine Photographie nur hergeben werde, wenn das Gericht oder die Verteidigung sie wünschte. Rauch zeigte mir ein Schreiben des Rechtsanwalts Appelbaum vor. Darauf ließ ich die Photographien anfertigen.
Zeuge Bauunternehmer Winter, der Vater d^s ermordeten Ernst Winter, bekundet: Ich bin kurz vorder Ermordung meines Sohnes mit meinem Sohne im Restaurant Müller gewesen. Der Angeschuldigte, den ich nicht kannte, der mir aber wegen seiner „stutzerhaften" Kleidung auffiel, war auch da und spielte einen Bierskat. Mein Sohn und ich sahen zu. Mein Sohn sprach mit dem Angeklagten. Ob sie sich näher gekannt haben, weiß ich nicht. Verteidiger Rechtsanwalt Sonnenfeld (zu dem Bauunternehmer Winter): Wann haben Sie den Vorgang zum ersten Male bekundet? Zeuge : Als ich nach Könitz geladen wurde und die gefundenen Kleider als die meines ermordeten Sohnes anerkannte, fragte mich der Herr Erste Staatsanwalt, ob ich auch etwas wisse. Da habe ich ihm die Mitteilung gemacht.
Verteidiger Rechtsanwalt Appelbaum beantragt hierauf, Artikel der „Staatsb.-Ztg." und des „Konitzer Tageblatt" zu verlesen. Die Artikel werden alsdann verlesen. Hierauf wird der Gefängnisinspektor Lücke vernommen. Dieser bekundet: Die Behauptungen der antisemitischen Zeitungen, der Angeklagte habe versucht, sich im Gefängnis am Hosenträger aufzuhängen, sind ebenso unwahr, wie die Nachricht, daß Jsraelski im Gefängnis einen Kassiber in hebräischer Sprache erhalten habe.
Kaufmann Jadezynsti: Seit sieben Jahren habe ich einen zwei Häuser vom Lewyschen Grundstücke entfernten Laden. Ich kenne den Angeklagten. Den Ermordeten kenne ich nur nach der Photographie.
Der nächste Zeuge, der zwölfdreivierteljährige Quartaner Jadezynski, bekundet: Ich kannte Winter ganz genau. Im Herbst 1899 habe ich Winter einmal mit Moritz Lewy zusammen vor dem Lewyschen Laden stehen sehen.
Zeugin Stickerin Schnick: Ich glaube nicht zu irren, daß ich den Angeklagten mal mit Winter vor dem Lewyschen Laden stehen sah.
Nunmehr erscheint Bürgermeister D e d i t i u s als Zeuge. Präs.: Haben Sie jemanden ermittelt, der bestimmt sagen kann, er habe den Angeklagten mit Winter zusammen gesehen? Zeuge Bürgermeister Deditius: Nein.
Zeuge Kriminalschutzmann Beyer (Berlin): Ich habe, gleich nachdem ich im April 1900 hierhergekommen war, den damaligen Polizeibeamten Nagorra beauftragt: Personen namhaft zu machen, mit denen Winter verkehrt habe. Nagorra hat mir nicht gesagt, daß Winter mit Moritz Lewy verkehrt habe. Zeuge Nagorra: Beyer hat mich nur beauftragt, Dirnen festzustellen, mit denen Winter verkehrt habe. Präs.: Beyer hat Sie doch auch beauftragt, alle männlichen und weiblichen Personen festzustellen, mit denen Winter verkehrt hat? Zeuge Nagorra: Einen solchen Auftrag habe ich nicht erhalten. Ich hätte sonst mitgeteilt, daß der Angeklagte mit Winter verkehrt habe.
Zeuge Kriminalkommissar Wehn (Berlin): Ter Angeklagte hat sein Alibi vom 11. März 1900 vollständig wahr erwiesen.
Aus Antrag des Verteidigers, Rechtsanwalts Sonnenfeld wird Privatdetektiv Gustav Schiller vernommen. Er bemerkt, daß er seit April in Könitz weile. Präs.: Sie sind hier zur Erforschung des Winterschen Mörders thätig. Zeuge: Jawohl. Präs.: In welchem Auftrage sind Sie thätig? Zeuge: Muß ich diese Frage beantworten? Präs.: Jawohl. Zeuge: Ich bin von einem Bevollmächtigten des „Verbandes zur Abwehr des Antisemitismus" hierfür engagiert. Präs.: Ist das ein jüdischer Verein? Zeuge: Jawohl.
Verteidiger Rechtsanwalt Appelbaum: Heute hat mir ein Student aus Berlin, der früher das Konitzer Gymnasium besuchte, geschrieben: im Herbste 1899 sei im Gehrkeschen Geschäfte hier in Könitz ein außergewöhnlich schönes Mädchen als Verkäuferin thätig gewesen. Letztere sei die Veranlassung gewesen, daß eine Anzahl Gymnasiasten in einzelnen Gruppen vor dem Gehrkeschen Laden promeniert hätten. Auch der Angeklagte und Winter seien häufig dabei gewesen. Ich beantrage, den Obersekundaner Bök nochmals als Zeugen zu laben' und hierüber zu vernehmen. — Der Gerichtshof beschließt, dem Anträge stattzugeben.
Gymnasiast Bök: Im Herbste'1899 war bei Gehrke ein hübsches Mädchen. Deshalb verkehrten des Abends viele Gymnasiasten, darunter auch Winter und der Angeklagte vor dem Gehrkeschen Geschäfte.
Es beginnen die Plaidoyers: Der Erste Staatsanwalt T>r. Schweigger plaidiert auf schuldig des wissentlichen Meineids. Sein Plaidoyer schloß er mit der Mahnung an die Geschworenen: „Meine Herren! Ein preußischer Staatsanwalt kennt keine Furcht! Die Frage ist nicht: Wessen Glaubens oder Standes ist jemand, sondern: Ist seine Schuld nachgewiesen? Noch waltet in Preußen Gerechtigkeit; noch hat die Justitia die Binde vor den Augen. Wehe, wenn sie die Binde einmal lüftete, um zu sehen, welchen Glaubens oder Standes der Angeklagte sei, um danach das Urteil zu fällen! Wir haben alle mit hoher Genugthuung das zweihundertjährige Jubiläum des Königshauses gefeiert, das Preußen zu solchem Ruhm, Wohlstand und Macht ae- bracht hat. Das ist hauptsächlich erreicht worden, weil Die Grundlage des preußischen Staates Gerechtigkeit ist. Noch ist diese Grundlage unerschüttert. Der erste preußische König hat den Schwarzen Adler-Orden mit der Inschrift „Simm cuique" begründet. Dieser Grundsatz muß Sie auch bei Abgabe Ihres Wahrspruches leiten. Jedem das Seine. Dem Unschuldigen die Freiheit, dem Verbrecher das Zuchthaus.
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