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Nr. 43 Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Mittwoch 20. >bruar 1901
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener Kamillen blätter werden dem Anzeiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" und „Blätter für Hess. Volkskunde" vier» mal wöchentlich beigelegt.
«anohmr oon Mnieigen in der nachmuragS für den folgenden Tag erscheinenden Nummer b>S norm 10 Uhr Abbestellungen IpüiestenS abend» vorher.
Redaktion, Expedition und
Druckerei- Schulstraße 7.
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Bezugspreis Vierteljahr!. Mk. 2.20, monatl. 75 Pte. mit Bringerlohn; durch du Abholeftellen viertcljährt. Mk. 1.90, monatl. 65 Pfg.
Bei Postbezug vierteljährl. Mk. 2.00 ohne Bestellgeld.
ilüt Anzrtgrn-Vermiriluna»« stellen des ^n> und Ausland«» nehme» Anzeigen für de« siebener Anzciqcr cntgeae«. Zrilenpreis lokal 12 f)jg., auvwürt» 20 Pfg.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.
Fernsprcchanschluß Nr. 61.
Amtlicher HeiL
Gießen, den 18. Februar 1901.
Petr.: DaS NeichSgesetz vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenständen betr. Nahrungsmittelkontrolle.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« die Grosth. Bürgermeistereien des KreiseS.
Diejenigen von Ihnen, welche mit unserer Auflage vom 29. Januar 1901 noch im Rückstände sind, werden an deren sofortige Erledigung erinnert.
v. Bechtold.
Großh. Landes-Baugewerkschule Darmstadt.
Beginn des Sommersemesters am 22. April d. I.
Dauer desselben 20 Wochen.
Die Schule umfaßt 4 Klafseu.
DaS Schulgeld beträgt 60 Mark.
Programme und Anmeldeformulare find durch die Direktion der Laudes-Baugewerkschule Darmstadt, Neckar- straße 3, zu erhalten.
Schluß der Anmeldefrist am 1. März. Die Direktion.
Städtische Kunst- und Landesdeukmalpflege.
P. W. Gießen, den 18. Februar.
Ein neuer Erlaß der preußischen Ministerien des Innern und der Finanzen stellt den Satz auf, daß „LnxuS- bedürfniffe", wie Stadttheater, Festhallen, kostspielige Verwaltungsgebäude und ähnliche Anlagen von den Städten nicht aus Anleihemitteln bestritten werden sollten. Es mag wohl fein, daß da und dort die lokale Eitelkeit des Guten zu viel gethan hat mit architektonischen Rathäusern, Parkanlagen und dergleichen, und sicher ist, daß namentlich Aufgaben sanitärer Art Berschönerungs- und Kunstzwecken vorgehen. Aber ein solcher Satz kann in seiner Allgemeinheit sehr leicht jene alten, in manchen bureaukratisch-siskalischen Kreisen noch immer spukenden Anschauungen unterstützen, die Behörden, hier also die städtischen, sollten eine Sparsamkeit um jeden Preis unter Hintansetzung aller anderen Interessen, als denen der nüchternsten Zweckmäßigkeit pflegen, wie dies wiederholt bezüglich der Postgebäude verlangt worden ist. Dem ist entgegenzustellen, daß man heutigen Tags die öffentliche Kunstpflege durchaus nicht mehr nur als „LuxuS- bedürfnis" betrachten kann. Für viele Städte Hal sie Den unmittelbar praktischen Zweck, den Bedürfnissen steuerfähiger Einwohner nachzukommen, die sonst sich anderswohin wenden, oder solche bei andern örtlichen Vorzügen der landschaftlichen Lage usw. heranzuziehen. Es geht nicht immer an, derartige Einrichtungen nur der Privatspekulation zu überlafien.
Wir können uns nur freuen, daß unser hessisches Ministerium auf einem ganz andern Standpunkte steht, und glauben annehmen zu dürfen, daß es uns keinerlei Schwierigkeit machen würde, wenn hier in Gießen unsere Stadtverwaltung in eine Anleihe den projektierten Saalbau hineinzöge. Wir betrachten einen Saalbau für Gießen als eine dringende praktische Notwendigkeit. Er
würde sowohl den verschiedensten BersammlungSzweckcn dienen, wie mannigfachen idealen Zwecken förderlich sein. Vor allem schüfe er für unser Theater eine würdige Stätte. Längst betrachtet man das Theater nicht nur aus dem Standpunkte teS Vergnügens, sondern sieht in ihm ein öffentliches Be dürfnis, zumal in einer Universitätsstadt, die auf Fremdenzuzug angewiesen ist. Ja selbst wenn wir uns an den Begriff „Vergnügen" halten, kommen wir zu der für die moderne Kultur geradezu kennzeichnenden Erkenntnis, daß solche „vergnüglichen" Leistungen, wie sie Theater und Konzerte bieten, an würdiger Stätte in würdigem Rahmen für ein aufstrebendes Gemeinwesen wie das unsere unvermeidlich sind. Ein gutes Theater hat einen hohen sittlichen und sozialen Wert, ist zudem ein nobile officium von feiten unserer Gemeinde gegenüber der Universität und dient dazu, geistiges Leben nicht nur in der Provinzialhauptstadt, sondern auch in der Provinz selbst zu verbreiten, oder doch wenigstens, da eine Konkurrenz mit Frankfurt ja von vornherein stets auSgeschloffen bleibt, in den benachbarten Kreisen. Ein Saalbau wäre für unS keineswegs ein überflüssiger „LuxuS", wie wohl immer noch hier und da ein altväterisch kleinlicher Sinn in Verkennung der wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung eines solchen meint. Ohne einen gewiffen LuxnS, ohne ein Hinausgehen über die nackte Notwendigkeit ist das menschliche Dasein eine Barbarei, und Sparsamkeit im engsten fiskalischen Sinne bedeut Kulturrückgang Wir können also nur auf das dringendste wünschen, daß das Projekt des Saalbaues bei unS endlich greifbare Gestalt annimmt, sei es nun durch eine neue städtische Anleihe oder durch freiwillige Gaben aus dem Kreise der gesamtenBürgerschaft, zumal unserer begüterten Kreise. Kleinste und große Gaben könnten zusammenfließen zu einem respektablen Kapital, auf daß bei uns ein Saalbau erstehe, der sich sehen taffen kann und auf den wir mit allem Recht voller Stolz blicken können.
In unserem Landesherrn besitzen wir den besten Führer zur Erkenntnis des gewaltigen Wertes der Kunst. Auf ihn zurückzuführen haben wir ganz gewiß auch den gegenwärtig in der Ausarbeitung befindlichen Gesetzentwurf zu Gunsten des Denkmalschutzes im Lande. Im vorigen Herbst hat auf dem Tag der Denkmalpflege in Dresden Ministerialrat v. Biegelebeu eingehend dargelegt, daß mit Resolutionen und Thesen auf diesem Gebiete wenig erreicht werden könne, wenn nicht durch die Gesetzgebung der einzelnen Länder dem Denkmalschutz eine sichere Grundlage gegeben werde. Die damals, wie gemeldet wird, mit großem Beifall aufgenommenen eingehenden Darlegungen des Ministerialrates sollen die Grundlage für den in der Ausarbeitung und demnächst den Ständen zur Beratung vorzulegenden Gesetzentwurf geben, von dem wir uns das beste versprechen.
Um den Wert des Denkmalschutzes klar zu machen, sei unS gestattet, eines Gleichniffes uns zu bedienen.
Am Meeresstrande kauert eine Kinderschar. Sie arbeiten mit Luft, mit Begeisterung: immer höher wölbt sich die Sandveste, die den Nachkommenben Zeugnis ablegen soll, daß hier fleißige Hände gearbeitet haben, wenn deren Träger längst auseinandergestoben sind. Am Abend ist das Werk gelungen, das Denkmal errichtet. — Zwei Stunden später hat die Flut das Kinder-Bauwerk cingeebnet.
So spült die Welle der Ewigkeit über alles Menschen-
werk, über Menschenlust und Leid. Ob sechstausend Jahre über die Pyramiden dahinrauschtcn, ob Jahrhunderte über dem „Geistrsmonument dauernder als das Erz" dahingingen oder ob einige Stunden schon das Zerstörungswerk zu Ende brachten: Vergänglichkeit ist das unabwendliche Los alles Gewordenen, und mit gutmütigem Lächeln im faltigen Antlitz spottet Vater Chronos des emsigen McnschenwitzeS, der ihm ein paar Jahre, Jahrzehnte oder Jahrhunderte für die Nach« Welt abzulisten sucht.
Fleiß aber erforderte ebenso die kindliche Arbeit wie jene gewaltigen Pyramiden schaffenden Werke von Menschen« Hand. Fleiß zu lohnen, das mit Mühe Geschaffene vor der Welle der Ewigkeit nach menschlichem Können zu schützen, ist Oaseinspflicht. Gegen die Vergänglichkeit anzukämpfen, die wertvollen Werke der Jahrhunderte zu erhalten, schafft unS Daseinsfreude, ist uns die Quelle immer neuen Genusses und regt zu neuem selbständigem Schaffen an.
Wir schaffen stets mit dem Wunsche, daß das Geschaffene Bleibendes werde. Wir trotzen der Vergänglichkeit mit aller unserer Menschenkraft, erlösen so das Göttliche in und. Indem wir in dem Buche der Vergangenheit blättern, indem wir Vergehendes neu vor unfern Augen erstehen lassen, entdecken wir neue Seiten in uns, reihen sich neue Perlen auf die lange Kette des bisher Erdachten, schlagen wir eine Brücke von Gestern auf Morgen. Ein wackeres Sprüchlein lautet:
«ch Festhalten am. Alten
Mit Fleiß und Treuei Daraus aber gestalten Kunstfertig das Neue!
Das Alte, sofern es schön und der Erhaltung wert ist, das sollen wir nicht verfallen lassen, sondern mit Fleiß und Treue erhalten, damit eine neue Kunst die Vorzüge der alten bewahre und nimmer vergeffe, das Rückständige aber in ihr erkenne und gutes Neue an dessen Stelle setze.
Es ist immer ein Mißliches, alte Bauwerke zu restaurieren, sie nach Möglichkeit in ihrer alten Gestalt neu herzustellen. Eine neue Zeit kann sich nicht so ganz ihrer selbst entäußern, um an dem Erneuerungswerke nicht einiges von sich hinzuzuthun, was schließlich, trotz der besten gegenteiligen Absicht, doch den Eindruck völliger Harmonie nicht aufkommen läßt. Am Heidelberger Schloß hat, um in die Ferne zu schweifen, Übereifrige Denkmalpflege einen großen Teil der früheren wundervollen Romantik zerstört. DaS Bestehende so weit als möglich vor dem Verfall zu schützen, das ist wertvolle Denkmalpflege. Kleine Restaurationsarbeiten, wie der Aufputz einer Fassade, werden mit einer wertvollen Denkmalpflege stets verbunden sein. Aber schon der neu hergestellte Frankfurter Römer zeigt uns in Einzelheiten, z. B. an dem überladenen Portal rc., doch die Mißlichkeit eines solchen Unternehmens, so schätzenswert es im ganzen ja auch trotzdem ist.
Nach dem zu erwartenden Gesetzentwurf sollen für das Großherzogtum die seither fehlenden selbständigen Organe für die Denkmalpflege geschaffen werden. Der Staatsvoranschlag sieht neben einer Reihe von besonderen Ausgabeposten für Wiederherstellungen in der Höhe von 8000 Mk. weitere 11000 Mk. vor, von denen 4000 Mk. für persönliche und 7000 Mk. für sachliche Zwecke zu verwenden wären. Jene sind bestimmt als nicht pensionsfähige Vergütung im Betrag von zusammen 2000 Mk. für zwei
Aus der Custodia Philipps des Großmütigen.
Nach einem Vortrag des Gyrnnaüaldirektors Professor Dr. Schädel im Oberhesfischen Geschichtsverein.
P. Gießen, 15. Februar 1901.
ES ist bekannt, daß Landgraf Philipp der Großmütige von Heffen (1509—1567) der thatkräftigste Förderer der Reformation in Deutschland gewesen ist. Seine Korrespondenz mit Jae. Sturm, mit Bucer, den Schmalkaldischen Orten und den äußeren Mächten zeigt, und die Eroberung von Württemberg und Braunschweig beweist, was seine Protestation zu Speyer, seine Bekenntnisse zu Augsburg erwarten lassen. In ihm ist mehr als sonst in einer Tinzel- persönlichkeit die Reformation verkörpert. Aber derselbe Mann wird auch ihr Verhängnis. Er hat daran Schuld, daß die Reformation nicht den völligen Sieg in Deutschland errungen hat. Denn die Bigamie (1540) hat seine kühn vorstrebende aggressive Politik in eine ängstliche Defensive verwandelt, gegenüber dem Kaiser wie feinen Bundcsfreunden. Mit dem Kaiser schließt er den Regensburger Geheimvertrag, worin er Cleve fallen läßt, wofür alle Schmalkaldener, in diesem Falle sogar das verschwägerte Sachsen eingetreten wären. Den Schmalkaldenern gegenüber klammert er sich jetzt zähe an seine BundcSführung, die er vorher 1535 bis 1540lalle Woche kündigen wollte, weil ihm der Sachse zu engherzig, die Städte zu träge waren. Jetzt wird diese verhängnisvolle braunschweigische Sache ihm zu einem wahren Schildkleinod, »eil er dadurch sozusagen den Kurfürsten mitschuldig macht;
in derselben Weise etwa wie Bismarck 1863 Oesterreich so wunderbar glücklich in das gemeinsame SchleSwig-Hol steinische Abenteuer verlockte. Aber eben diese verderbliche Braunschweiger Sache stellte die beiden schmalkaldischen Führer bloß, tsolierte sie, lähmte den Bund und setzte vor aller Welt Philipp für ein Jahrzehnt in Unrecht. Furcht vor dem hochnotpeinlichen Verfahren wegen der Bigamie bestimmte alle Schritte des Landgrafen, überall als größtes, wenn auch ungenanntes Moment einwirkend, und sie ist als principium regens in die Geschichte dieser Jahre einzuführen. Diese Furcht läßt ihn auch während des schmalkaldischen Feldzuges als einen anderen erscheinen als jenen kühnen Eroberer zweier Herzogtümer, der Frankreich, England und die Eidgenossen in einen großen Bund zur Verteidigung des Evangeliums einigen wollte. Auch der große Zusammenbruch von 1547 zeigt den Landgrafen überall als einen moralisch gebrochenen Mann. Erst im Gefängnis, als er das Gefühl gewann, daß die Furchtbarkeit seiner Strafe das Maß seiner Schuld ausgleiche, erst im Gefühl der Aequivalenz, als ein nach dem jus talionis gerechtfertigter Mann, hat er sich wieder gefunden: er wird wieder der alte, der schneidige und freudige Landgraf.
Vor zehn Jahren machte Direktor Professor Dr. Schädel einen Gesamtauszug aus der Gefangenschaftskorrefpondenz, direkt aus der Custodien-Korrespondenz. Rommel, war vor ihm der erste und einzige, der die Korrespondenz gekannt, und öffentlich verarbeitet hat. Zunächst ist die Frage in- tereffant, worauf hin Kaiser Karl den Landgrafen andauernd gefangen hielt. So unklar hierbei sein Verhalten vom mora
lischen Standpunkte, so Präzis ist es vom juristischen. Karl seinerseits war nie abgegangen von dem Satze, daß Philipp sich, wie der Kurfürst, auf Gnade und Ungnade ergeben müsse. Nun war ferner Kaiser Karl stets der Meinung, der gefangene Landgraf erfülle die Kapitulationsbedingungen nicht ehrlich und völlig, und so sei die Vorbedingung zur Befreiung nicht gegeben. Der Landgraf demgegenüber zeigte sich allmählich, in seiner Not, in allem mürbe, nur um nicht ferner am Kreuz zu hangen — ein wohl 20rnal vorkommender LieblingSausdruck, einmal ist auch ein Kreuz am Rande eines Briefes gemalt — nur bezüglich der Landesabtretungen au Nassau und Mainz hat er die äußerste Zähigkeit bewiesen.
Von den 22 Bedingungen waren sonst die meisten glatt erfüllt, aber als der kaiserliche Spezialgesandte, der Spanier Hieronymus Ortiz — jener Ortiz, der der Landgräfin Christina nach ihrer Ueberzeugung das Herz gebrochen hat — selbst auch die Jagdhäuser und die Burgen an der Bergstraße geschleift, und den gewachsenen Hügelboden um Cassel weggeschaufelt haben wollte, da erkannte man hessischerseitS System in diesen Quälereien. Wenn der Landgraf Ober» und Niederkatzenellenbogen, die Naffau in vermessener Unbescheidenheit schließlich forderte, abgetreten hätte, so wäre damit doch erst nur eine, und zwar die für ihn unerfüllbarste Bedingung erfüllt gewesen. Der Kaiser aber hat sich über die Dauer der Haft nie auf eine bindende Aeußerung eingelassen; nur aus seiner Gesamtpolitik ist es klar, daß die völlige Erledigung der Religionsfrage die conditio eine quo non war. An eine isolierte Freigabe hat er nie gefacht, und auch Philipps für das Interim gezeigter Eifer, tonnte


