Ausgabe 
20.1.1901 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

1901

151. Jahrgang

Sonntag den 20. Januar

Amts- und Anzeigeblutt für den Ureis Gieren

S1

' .. C Mk.diitll-n.

tUtf

Alle Auzeigen-vermittlmMftellen des In- and «*»- landes nehmen Anzeigen für den Siebener Anzetaa entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 auswärts 20 Vk.

Annahme Hon Anzeigen zu der nachmittag« fkr den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« von». 20 ühr. Abbestellungen spätestens abends vorher.

Redaktion, Expeditton und Druckerei: rchulstrahe Nr. 7.

frfdtint tägNch Ausnahme des

Montag«.

Dir Gießener Mamirtenvrttter werden dem Anzeiger h* Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blauer ftr heft. Volkskunde" MjtL 4 mal beigelegt.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Klätter für hessische DalKsbunde._____________

Adreffe für Depeschen: Hnjdgtt Gtetz«.

Femsprecher Nr. 5L

Aezuga»rei» »terteljährl. Dkk. MD monatlich 75 Psg. mit Bringerlotza; durch die Abholegellen meneltährl. Mk. 1.9Q monatlich 81

Bei Postbezug SRI. 1 viertel jährl. ohne Bestellgeld.

GießenerAnzeiger

Heneral-Unzeiger

Nr 17 Drittes Blatt.

'agnergesrlle fc®nn« öM

^WqenbeiQ^ If i| r fiöän'emtreten M* «link.,

tMtisiM wBfiSÄ

nicht anzweiseln. Hoffen wir, daß die König Friedrich- Stiftung, die vom Magistrat als Jubiläums-Gabe ge­nehmigt worden ist, darin etwas Wandel schafft. Daß es in derguten alten Zeit" übrigens nicht viel besser gewesen ist, kann man bei Karl Gutzkow in seinen Erinnerungen Aus der Knabenzeit" sehr wohl nachlesen. Gutzkow erzählt von der Dienstwohnung seines Vaters, eines bevorzugten kgl. Bereiters, Wunderdinge. Diese Wohnungen, die nur den Begünstigten unter dem Stallvolk zuteil wurden, lagen in einem alten Turm auf dem Gebiete der Universität

Unter den Linden" und bestanden aus einer Kammer und einer Küche Die Küche wurde jedoch von zwei Familien zusammen benutzt. In der einzigen Kammer wurde ge­speist, geschlafen, Toilette gemacht, geschneidert, Besuch em­pfangen, der wohl auch mitunter zur Nacht dort blieb und dann in der Küche kampieren mußte - und das Jahr aus, Jahr ein, bis an die ^unglingsjahre des Knaben heran! Wahrlich, die Bescheidenheit und Anspruchs- llüicikeit unserer Altvorderen hat etwas Ruhrendes. Die In- Haber dieser Wohnungen fühlten sich glücklich in der Enge^ und wurden beneidet von denen, die eine solche Dienst­wohnung nicht erhalten konnten. . .

Neben der erwähnten König Friedrich-Stiftung, die das Andenken an die Preußenfeier dieses Jahres lebendig erhalten wird, regnet eS förmlich Erinnerungszeichen aller Art. Menzel-Postkarten, Medaillen, Schleifen, Festschriften werden mit großem Eifer in den gewaltigen Verkehrsadern Berlins ausgeboten und angepriesen. Das vornehmste, auch im Handel zu erhaltende Erzeugnis auf diesem Gebiete ist das von Prof. Döpler jun. entworfene, bei Büxenstein aus­geführte Gedenkblatt mit den M e d a i l l e n - P o r traits Friedrich I. und Wilhelms II. geschmückt: ein Exemplar erhielt auch der Oberbürgermeister Kirschner mit einer persönlichen Widmung des Kaisers. Die von Godet und Sohn hergestellte Medaille zeigt auf der Vorder [eite ein Reliesbild des ersten Preutzentonigs mit der lewer salschen UmschriftKönig v o n" stattKönig ,

Aus der Rückseite erblickt man den SchlotzMtz. wie er va 200 Jahren aussah. Wer Lust hat. kann sich ganz «ut eme patriotische Brosche daraus machen la en ut,r

fette dürste sie etwas zu groß ausfallen

ist die Form des rechtsfähigen Vereins zu wählen, gemäß den §§ 22 ff. des B. G. B. Nur Gemeinden oder Kreise dürfen sich als Mitglieder an einer solchen beteiligen, und soll jedes private Kapital davon ausgeschlossen sein.

Die staatliche Anerkennung dieser drei genannten Spar­kassen als öfsentliche Sparkassen erfolgt nur auf Antrag durch das Ministerium des Innern, die nicht zu versagen ist, wenn die Satzungen den Bestimmungen des Gesetzes ent-- sprechen. Diese gesetzlichen Vorschriften über die innere Aus­gestaltung der Sparkassen halten sich in den allerweitesten Grenzen. Es genügt der Regierung, darüber zu wachen, daß die Satzungen Bestimmungen enthalten über die Grund­sätze der Kasse und Rechnungsführung, über Mindest- und Höchstbetrag, Verzinsung, Kündigung und Rückzahlung der Spareinlagen, über Anlegung des Sparkassevermögens und über Bildung einer Rücklage (Art. 4), deren Höhe nach Art. 7 mindestens 10 Prozent des gesamten Guthabens der Einleger betragen muß. Die Festlegung des Vermögens darf in hessischen Staatsschuldverschreibungen oder in solchen der neu zu errichtenden hessischen Pfandbrief­bank nicht ausgeschlossen sein. Die Regierung ist bei, dem Entwurf von dem Grundsatz ausgegangen, die Selbstver­waltung soweit als immer thunlich zu erhalten, zu schützen und zu fördern und ihr den weitesten Spielraum zu ge­statten. Ein Unternehmen kann nur dann zur höchsten Ent­faltung heranreifen, wenn es nicht nach allen Seiten, wo es sich auch ausdehnen will, durch staatliche Bestimmungen, die nur auf dem Wege der Landesgesetzgebung geändert werden können, eingeengt wird.

Durch die Art. 8 und 9 sind den öffentlichen Spar­kassen gegenüber anderen Instituten gleicher oder ähnlicher Art besondere Vergünstigungen eingeräumt zur Vermeidung von Verlusten. Darnach werden deren Forderungen sofort fällig, wenn der Schuldner mit seinen Zahlungen über einen Monat im Rückstände bleibt oder das Konkursverfahren über ihn oder den Bürgen verhängt wird. Für die Zwangsvoll­streckung sind ihre Forderungen denjenigen Gemeindeforder­ungen gleichgestellt,welche sich nicht auf Umlagen oder sonstige von der Verwaltungsbehörde genehmigte oder gesetz­lich den Gemeindeabgaben gleichgestellte Anschläge gründen." rr ,

Die öffentliche Aufsicht über die genannten Kasten ubt unter Oberleitung des Ministeriums des Innern das zu­ständige Kreisamt aus. Die Rechnungen werden von der Oberrechnungskammer geprüft und abgeschlossen. Hierdurch ist auch für richtige Rechnungsführung die bestmöglichste Sicherheit gegeben.

Die Bezirkssparkassen, in der gesetzlichen Form eines rechtsfähigen Vereins, an denen sich als Mitglieder Gemein­den oder Kreise beteiligen können, bedürfen naturgemäß neben den Vorschriften für die Gemeinde- und Kreisspar-

Leute, denen's nicht drauf ankommt, tüchtig etwas kosten lassen. Das war vor 200 Jahren noch ein anderes Bild. Aus den Aufzeichnungen eines reisenden Franzosen jener Zeit bekommt man einen ziemlich deutlichen Begriff von der Trostlosigkeit des damaligen Berlin, das nut feinen kleinen, unansehnlichen Häusern, den zjum Teil pflaster- losen Straßen, der schönen ägyptischen Finsternis nach Sonnenuntergang dem Herrn Pariser wie ein Dorf erscheint. Ta sich damals auch das liebe Vieh in seinen erst nach dem Tode appetitlichen Vertretern vielfach inben Straßen um­hertummelte, und Fremde noch zu den merkwürdigen Selten­heiten gehörten, die gebührend angestarrt wurden, so fehlt dem lieblichen Idyll auch der Humor nicht. Berlin hatte damals cci. 40000 Einwohner. Die Gegend vom Dönhofsplatz bis hinaus nach Schöneberg, also die heutige Leipziger- und Potsdamerstraße mit ihrem Riesenverkehr, war noch Feld und Wiese, ähnlich beschränkte sich die Ausdehnung der Stadt auch im Süden und Norden; der Tiergarten war eine ungepflegte, sumpfige Wildnis, Charlottenburg ein Dörfchen, Lützelburg geheißen. Man konnte es dem Kur­fürsten wirklich nicht verdenken, daß er in endlosem Prun^ zuge nach seinem neuen kleinen Königreiche zog, und sich in dieser Hauptstadt die Krone aufsetzte. Wer von den guten Berlinern jener Tage, die sich zum Neubau ihrer ver­fallenden Häuser oft nur durch Androhungen harter Strafen zwingen ließen, hat wohl eine Ahnung gehabt von der glänzenden Zukunft der armseligen Kursürsten-Residenz, über die der stolze Franzose die Nase rümpfte, die späterhin, als Schlüter und Knobelsdorf schon manchen Prachtbau hatten erstehen lassen, auch Voltaire noch wegen ihrer Lebe und Häßlichkeit verspottete. Tie heutigen Pariser sind etwas anderer Meinung geworden, und an der Seine wird manche Stimme laut, die dem einstmaligen märkischen Sandneste auf verschiedenen Gebieten den Vorzug einräumt. Wenn man dieses steinerne Meer von Häusern ansieht und be­obachtet, wie immer neue Kasernen aus dem Boden wachsen, immer weiter die Straßenzüge einstiges Feld bedecken, kann man sich schwer vorstellen, daß in dieser Fülle von Riesen­gebäuden wirklich Wohnungsnot herrscht. Aber die unheim­lich emporkletternden Mietpreise reden eine deutliche Sprache, und die Statistik im Asyl für Obdachlose läßt sich

Kerliner Kries.

(Plaudereien aus der Kaiserstadt.)

(Nachdruck verboten.)

«am Niemanns 70. Geburtstag. Berlin vor 200 Jahren.

Gedeukblätter und Medaillen

Es ist leine alte traurige Erfahruna, die man in der Welt der Bretter immer wieder macht, daß sich die großen Sterne des Reiches der Coulissen nicht von ihren Glanz­rollen trennen können, daß sie noch spielen und singen, wenn ihre Kraft im Abnehmen ist, und so zu eigenen Totengräbern ihres Ruhmes werden. Eme glanzende Aus­nahme in dieser Beziehung ist der 70)ahrige hoben C, Albert Niemann, der am 15. d. Mts. seinen 70. Geburtstag feierte, aber nicht alsLohengrm oder Tannhäuser" vor einem ausverkauften Hause, umjubelt hon den Lorbeer spendenden Theater-Enthusiasten, sonbern als der stille vornehme Privatmann, der seinem Wort ge­treu, die Bühne nach seinem Abgänge nicht wieder betreten wird. Nicht einmal in seiner schönen Berliner Villa hat er den Freunden standgehalten, die sich diesen Tag zu einer großen Feier nicht entgehen lassen wollten, sondern mit semer Gattin, Hedwig Niemann-Rabe, die der Kunst der Bretter noch nicht ganz untreu geworden ist, hat er sich nach Hannover begeben, um der Sintflut von -orteten, Telegrammen, Blumen ic. zu entgehen. Wer Niemann ie fjat singen hören, wird dem prächtigen Manne nnt dem stattlichen Vollbart, von dem er sich auch Richard Wagner zu Liebe nicht hat trennen können, in dankbarer Erinnerung behalten, und ihm den sonnigen Lebensabend, seme ^agd, feilte Schach-Partie und seine Feierstille von Harzen gonnew Möchte er den Kollegen vom Theater, die noch als Greise feurige Romeos spielen wollen, als ein leuchtendes Beispiel dienen, wie man in den Herzen der Mitlebenden wirklich ewig jung" bleibt! . A A., .

Die Wogen der Begeisterung tzur "0 0 ja t)r tg en Krönungsfeier gehen in Berlin hoch. F.Estborstell- ungen und Kommerse in engen und weiteren Kreisen finden tagtäglich statt, und die FensterplätzeUnter ben Stnont sind wieder ein begehrter Artikel geworden, für den sich S

HflaBenb: i«

lsWe.

lassen, die ja, wie bereits ausgeführt, selbständige Institute nicht sein können, sondern nur Teilinstitute eines bestimmten Kommunalverbandes, noch besonderer Bestimm u n g e n , bic ben Eintritt unb Austritt ber Mitglieber, bereu Beiträge unb Ansprüche beim Ausscheiben, bie Bilbung Und Zeitbauer bes Vorstandes, bie Mitglieberversammlungen unb bie Rechtsgiltigkeit berer Beschlüsse, bie Rechtsverhältnisse der Beamten, bie Verwenbung bes Reingewinns unb des Vermögens im Falle ber Auslösung regeln sollen. Auch sollen bie Satzungen einer solchen Bezirkssparkasse Bestimm­ungen barübcr enthalten, welche Stimmenzahl jeher Ge- meinbe ober jebem Kreise in ber Mitglieberversammlung zu steht (Art. 16) unb auch in welchem Verhältnis bie Mit glieber zur Deckung eines Fehlbetrags beizusteuern haben, wenn bie vorhanbenen Mittel zur Erfüllung ber Verbinb- lichkeiten nicht ausreichen (Art. 23) unb wie ber Gewinn ober bas Vermögen bes aufgelösten Vereins zu verteilen fei (Art. 32). Zum Eintritt in unb zum Austritt aus der Bezirkskaffe bebarf eine Gemeinbe ber Genehmigung des Kreisamts, ein Kreis bes Ministeriums bes Innern (Art. 25). Der Austritt muß fünfviertel Jahr vorher schriftlich ange- melbet sein und gilt als nicht geschehen, wenn nach erfolgtem Austritt innerhalb weiterer sechs Monate der Verein sich auflöst (Art. 27 und 30). Das nach Auflösung des Vereins den Mitgliedern zufallende Vermögen ist zu wohlthätigen oder gemeinnützigen Zwecken zu verwenden (Art. 31). Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes kann eine Gemeinde ober, ein Streik einer anberen als einer öffentlichen Sparkasse nicht beitreten (Art. 36). Daß Mitglieber bes Vorstanbes ober Beamte anberer Sparkassen ober Anstalten mit ähn­lichen Erwerbszwecken nicht wählbar sinb, zum Vorstand ober zu Vertretern ber öffentlichen Sparkassen (Art. 14), ist wegen ber leicht entstehenben Kollisionen ber Pflichten selbstver- stänblich. Besonderer Erwähnung aber bedarf bas in bem Entwurf ben Einlegern eingeräumte Recht. Wir kennen keine einzige Sparkasse im Lanbe unb wir glauben nicht, daß es eine solche giebt in der diesen ein solches zuge­standen wäre, ausgenommen die, bei denen die Einleger zugleich Mitglieder fein müssen. Bislang hat der Einleger, und wenn fein Guthaben auch noch so groß ist, nicht ben geringsten Einfluß auf bie Entwickelung unb ben Geschäfts­gang ber Kasse. Ihm steht bas Schweigen zu unb er kann nur, wenn ihm bie Sache nicht gefällt, sein Gelb einer anberen Kasse anvertrauen. Jetzt aber soll's anbers werben. Wir betrachten es als einen großen Fort­schritt, wenn ber Entwurf in ben Artikeln 1820 Ein­legerversammlungen Vorsicht, benen neben ben Mitglieberversammlungen Beschlüsse zustehen über Aenberung ber Satzungen, Rechnungsablegung, Vor­anschlag, Zinsfuß für bie Spareinlagen unb bie Anlaaen bes zum Vermögen gehörenben Geldes unb enblich über bie

Der Srlehkvtwirks über die öffentlichen Sputtaflm.

Der Zweiten Kammer ber hessischen Lanbstänbe ist be­kanntlich ein Gesetzentwurf über bie öffentlichen Sparkassen mit eingehenber Begründung zugegangen. Er ist veranlaßt durch § 1807 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diesem Paragraph zufolge darf die Anlegung von Mündelgeld statthabenbei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Bundesstaates, in dem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist." Da aber in Hessen ber rechtliche Begriff eineröffentlichen Sparkasse" noch nicht gegeben ist, so füllt ber uorliegenbe Entwurf eine Lücke aus. Die hessische Regierung war zu einem solchen gelungen, benn Art. 99 bes Ausführungs- gesetzeS zum B. G. B. überläßt bie gesetzlichen Vorschriften über diese Materie den einzelnen Bundesstaaten.

Für die Ausführung des Entwurfes waren der Re- gierung bereits zwei Anhaltspunkte gegeben. Einmal in en Vorarbeiten zum B. G. B. Darnach sind öffentliche Sparkassen solche,die einem öffentlichen Orga­nismus angegliedert sind und unter öffent­licher Aufsicht stehen." Außerdem schreibt bet Ar­tikel 125 bes hessischen Ausführungsgesetzes zum B. G. B. vor:Eine öffentliche Sparkasse, bic im Großherzogtum ihren Sitz hat, ist zur Anlegung von Münbelgelb geeignet, wenn sie staatlich genehmigt ist, unb eine Gemeinde ober ein anberer Kommunalvetbanb für bie Erfüllung ihrer Ver- binblichkeiten haftet." Hiermit waren bic Voraussetzungen gegeben, an bic ber Gesetzentwurf sich anschließen mußte.

Dreierlei Formen sinb für bie öffentlichen Sparkassen möglich. Zunächst kann sie ein Institut einer Gemeinbe fein. Derartige Sparkassen, bie ausschließlich Gemeinbe- anftalten sind, sinb schon viele im Lanbe, besonbers in ben Stabten. Die Feststellung und Aenberung ber Satzungen steht ber Gemeinbe zu. Eine solche Sparkasse ist keme selb- ftänbige rechtliche Persönlichkeit mit eigenem [etbftanbigen Vermögen, sonbern nur ein Teil bes Gemeinwesens, zu bem sie gehört, unb zur Sicherheit ber Einleger unb Gläubiger ist das Sparkassevermögen von bem übrigen Vermögen der Gemeinde getrennt zu verrechnen und zu verwalten, und es dürfen aus demselben Gelder nur insoweit zur Befrie­digung der Gläubiger der Gemeinde verwandt werden, als sie zur Befriedigung der Spa r kasse- gläubig er nicht erforderlich f in b. («rt 12.)

Die zweite Form ber Sparkasse ist bic, baß sie ein Institut des Kreises barstellt. In biesem Falle gelten ganz genau bieselben Vorschriften, luie bei ben ersten, nur daß an bie Stelle ber Gemeinbe hier ber Kreis tritt.

Auch können mehrere Genie in ben sich zu einer fog. Bezirkssparkasse vereinigen. Für biese britte Art

iinsuf ta Preisen War, ^nplatz 9,1

Lehrling

lün 6d)ulftnntmlTen nub vanSIchrift ju balb^ti aeludit oi26

Wett, Eyedil'-nS- uit HWttt. 1! II

Lehrling

cht zu Oft in auf bai )t eint hiesige« giößrm rrenfabrit Offerten utie I an d'e kxv-b. d. PL Een jungii, biaots rirpst Herr vom Me lefudit.

keltnSveg 4t G-ivtl für em femrt Hari Nädtztn, daS klbtonh i kann, bei sehr hohem Lch Ieu'd5lutioärld)en 21,

x*.* em Aller von U U vUjlU 16 gihren, laM bi. eilürölvtg ir, ö I ßme Kauffrau ov. M ijttt fof gtf Äo? M fr W *WI x

Februar ein Dienflmäliitn, 1 alle Hausarbeit öerfteft « todaen käme, <Mee W*

weites W Sofort natDamMWiti Erfraqm Oüaniaae 32, IIL

3*551

bere a.|l|l,r* en ingeoieorK I u. Mascbmen KnJker r.nfiel. I

1x5