Nr. «46
Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Samstag 19. Oktober 1901
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Die Verschuldung der Landwirtschaft.
Folgender Artikel ans dem freisinnigen „Bert. Börs.- Cour." dürfte zahlreiche unserer Üefer interessieren. Das genannte Blatt schreibt:
Als im Jahre 1894 die preußische Agrarkonferenz tagte, äußerte Graf Kanitz im Hinblick auf die sogenannte Schuldnot der Landwirtschaft: „Ich gestehe ganz offen, daß ich auf eine Statistik keinen so großen Wert legen würde. Wie hoch der Grundbesitz bei uns zu Lande verschuldet >ist, wissen wir alle. Ob das in einzelnen Fällen noch speziell nachgewiesen wird, ist für unsere Beratungen und ftu: den Zweck, den wir verfolgen, nicht von so großem .Einfluß." Graf Kauitz weiß es; was bedarf es da weiterer Forschung?
Indes, eine Sache ist? noch nicht erledigt, wenn ein agrarischer Zeitgenosse gesprochen hat. Es giebt Vorsicht tigere Leute als den Grafen Kanitz, und diese hielten sowohl eine Durchforschung der älteren statistischen Erhebungen wie die Vornahme neuer für erforderlich. Die Nachprüfung ergab denn auch ein Resultat, welches von der These des Grafen Kanitz weit abwich Eine Schuldnot in dem angenommenen Umfange besteht danach überhaupt nicht; die Verhältnisse weisen vielmehr selbst bo, wo sie schwierig waren, eine Tendenz zur Besserung auf. In Preußen haben über den Stand der Verschuldung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes in den Jahren 1883 und 1895 probeweise Ermittelungen stattgefunden. Im Anschluß an die Erhebung von 1883 bemerkt Meitzen, ba/ß „die wirö- lich beunruhigenden Erscheinungen in dem Stande der Realverschuldung des bäuerlichen Besitzes innerhalb der untersuchten Amtsbezirke in der Thal nur als Einzelheiten und Ausnahmen beurteilt werden können, denen nachgu- forschen und womöglich Abhilfe zu bringen gewiß sehr geraten ist, die aber Befürchtungen eines allgemelli verbreiteten Notstandes nicht zu begründen vermögen." Das Ergebnis der 1895er Erhebung faßt G. Evert solgender- rnaßen zusammen: „Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ergeben, soweit hier überhaupt Zahlen beweisen, jene Bilder, daß Die Verschuldung des ländlichen Grundbesitzes in Preußen keine auch nur annähernd gleichartige ist, sondern daß bei ihr gesunde, erträgliche und ungesunde Zustände in der mannigfaltigsten Weise mit einander abwechseln." Eine eigentlich hohe Verschuldung weist nur der Grundbesitz aus, von welchem 42.9 Prozent nrit einer Schulden- not von über 60 Prozent behaftet sind.
Zu ähnlichen Schlußfolgerungen gelangt man, wenn man die Ziffern der Zwangsversteigerungen in Preußen betrachtet. Es tritt darin während des Zeitraumes von 1886 bis 1898 ein ziemlich allgemeiner Rückgang der Zahl wie der Fläche der versteigerten Grundstücke hervor, der nur im Jahre 1892 eine erhebliche Unterbrechung erleidet. Auch hier zeigt sich, daß die Gefährdung des Grundbesitzes mit seiner Größe zunimmt.
Auch! die badischen Erhebungen haben die Pessimisten enttäuscht. Mit dem von Buchenberger auf 1.7 Milliarden veranschlagten Verkaufswert des landwirtschaftlichen Bodens in Baden verglichen, würde die durchschnittliche jährliche Zunahme der Hypothekar schulden eine Mehrbelastung von nur 0.8 Prozent ausmachen. Ueberdies wird, insbesondere von O. Bielefeld, behauptet und nachgewiesen, daß auch diese geringe Mehrbelastung nur auf dem Paniere steht. In Hessen, von dem man vielfach annahm, daß es ganz besonders ungünstige Verschuldungsziffern aufweise, ist bei den landwirtschaftlichen Erhebungen von 1884 bis 1886 unter 26 Gemeinden eine Verschuldung von 5 bis 46 Prozent ermittelt worden, während 67.49 Prozent aller Grundbesitzer unverschuldet waren.
Wilhelm Rubow, welcher diese Ziffern in' der Schrift über „die Schuldnot des ländlichen Grundbesitzes und die Verschuldungsgrenze als Mittel zu ihrer Abhilfe" zusammen- gestellt und von neuem untersuch! hat, kommt zu dein Ergebnis, daß sich eine allgemeine Verschuldung und noch Weniger eine allgemeine Ueberschuldung in keinem irgendwie ausgedehnteren Bezirke gezeigt habe, daß im Gegenteil auf Grund der Statistik der Zwangsversteigerungen Mer" Staaten von einem Gesundungsprozeß innerhalb der Landwirtschaft gesprochen werden dürfe. Insoweit die Verschuldung zunimmt, ist auf der anderen Seite auf die Steigerung des Grundwertes hinzuweisen, welcher eine -mimer breitere Grundlage für die Belastung bietet. Daß der Grundwert sich gehoben hat, geht einerseits aus der Zunahme der Anbaufläche in Deutschland hervor, ferner aus der Vermehrung des Viehstandes, aus oer rasch fortschreitenden Industrialisierung des platten Landes sowie endlich aus dem Umstande, daß an nicht wenigen ländlichen Orten infolge des wachsenden nationalen Reichtums und der verbesserten Kommunikationsmittel eine Fremden-Jn- dustrie aufblüht, welche die betreffenden Bezirke in kurzer Zeit wohlhabend macht.
Der Diagnose Rubows, übrigens eines Sohnes des um die Leitung des Bauernvereins „Nordost" verdienten Bauerngutsbesitzers Rubow-Schwessin, entspricht die Therapie. Er rät von scharfen Eingriffen, wie sie Vogelsang, Ludwig von Stein, Schaeffle, Seringu. a. empfohlen haben, ab. Der österreichische Freiherr v. Vogelsang ging so weit, den Erlaß eines Moratoriums unter gleichzeitiger definitiver Schließung der Hypothekenbücher zu fordern. Schaeffle vertrat den Gedanken einer Inkorporation des Hypothekarkredits in der Art, daß die Kreditgewährung ein Monopol öffentlicher Korporationen werden solle, die demzufolge auch! allein das Pfandrecht an Grund und Boden erwerben dürften, und daß die ganze Kreditgebahrung des einzelnen Landwirts unter die Kontrolle der Genossenschaft gestellt, jede Kreditaufnahme also von ihrer Genehmigung abhängig gemacht würde. Andere, wie Sering und Gierke, haben die Einführung einer Verschuldungsgrenze empfohlen, und auch
Adolf Wagner schloß sich ihnen an — nur daß dieser letztere einmal seufzte: „Man kommt von Konsequenz zu Konsequenz, und das ist das Schwere dabei."
Ja, wenn die Konsequenzen nicht wären! Gerade darin besteht die Kunst des Politikers, die Folgen einer Maßf- regel vorauszusehen und, wenn sie üble sind, dieselbe zu unterlassen. Eine Verschuldungsgrenze bedeutet nicht nur die Unfreiheit des Wirtschafters, sondern auch dessen Kredit- verininderung und einen allgemeinen Druck aus die Güterpreise. Wäre der Realkredit bei der Hälfte ober bei drei Vierteln des Taxwertes erschöpft, so bliebe nur der Personalkredit, und der Wechsel träte an die Stelle der Hypothek. Damit käme der Schuldner vorn Regen in die Traufe.
Viel erwägenswerter ist die von Dr. Hecht vertretene Idee der Hypothekentilgungs-Versicherung. Sie ist die Kombination eines Amortisationsdarlehens mit der Lebensversicherung in der Weise, daß die jeweiligen Schult) kapital- reste versichert werden. Der normale Fall wäre, daß der Landwirt mit der Auftiahme eines Darlehens zugleich eine Lebensversicherung auf seinen Namen eingeht. Wenn sich aber die Prämie infolge zu hohen Alters des Darlehnsnehmers zu hoch, shellen würde, so wäre für die Uebergangs- zeit, bis das Prinzip sich eingebürgert hat, die Lebensversicherung auf den Namen eines jüngeren Familienmitgliedes empfehlenswert ,am besten aus die des designierten Nachfolgers im Gutsbesitz. Sorgfältig berechnete Prämientarife gestatten die Anpassung an die verschiedenartigen finanziellen Zwecke und Kräfte der einzelnen Versicherer. Eine Schwierigkeit ergiebt sich daraus, daß die Einzelversicherung eilte ärztliche Untersuchung voraussetzt, sich also nur für gesunde Leute eignet. Um diese Schwierigkeit zu heben, denkt Hecht an eine Kollektivversicherung der Hypotbekar- schulbner in ganzen Gemeinden oder Bezirken. Auch Dieses Projekt bedarf der aenauesten Nachprüfung; es würde sich indes dem bestehenden Rechte sehr viel leichter einfügen als andere Vorschläge. Dem Ginwand, daß die Landwirtschaft heutzutage nicht mehr so viel eintrage, um neben der Verzinsung der Schuld auch noch die Zahlung von Versicherungsprämien zu ermöglichen, ist entgegenzuhalten, daß, wenn diese Prämien nicht getragen werden können, dann die Lasten, die sich aus Erbgängen und besonders bei An- erbeiolge ergeben, erst recht unerträglich waren. Betriebe, die Dauernd außer stände sind, selbst auf diesem bequemsten Wege das Anlagekapital, wenn auch mit lleinsten Quoten, zu amortisieren, haben, so sagt Rubow mit Recht, keine wirtschaftliche t^iftenzberechtigung.
Zu Gewaltkuren giebt der Stand der Verschuldung jedenfalls keinen Anlaß. Der Weg der geschichtlichen Entwickelung führt von der Gebundenheit zur Selbständigkeit, nicht umgekehrt. Man darf dem Landwirt hinsichtlich der Benutzung des Kredits als einer der besten Waffen im Wirtschaftskampf nicht Fesseln auferlegen, die der Städter erregt von sich weisen würde. Wo eine Verschuldungsgrenze noch besteht, wie bei den ritterschaftlichen und klösterlichen Erbpächtern in Mecklenburg, wird sie als eine drückende Last empfunden, von der man sich zu befreien sucht. Sie da einzufuhren, wo sie nicht mehr besteht, oder wo sie nie bestand, wäre geradezu kulturwidrig. Das scheint in der Öffentlichkeit auch allmählich begriffen zu werden, und deshalb sind die Stimmen, welche jene Freiheitsschranken einst so laut gefordert, jetzt verhallt.
Der frlbjug des Abg. Euler für den Kefähigimgsnachweis.
Aus den Kreisen einer westdeutschen Handwerkskammer wird geschrieben:
Der 2. deutsche Handwerks- und Gewerbekamm ertag, «welcher vom 26. bis 28. September in Darmstadt tagte, hat unter anderem auch Äellung zu dem Befähigungsnachweis im Handwerk genommen und im Gegensatz zu den Forderungen des Reichstags- und Landtagsabg. Euler (Bensberg), der die sofortige Einführung des Befähigungsnachweises verlangte, eine mit 31 gegen 29 Stimmen gefaßte Resolution angenommen, die zwar im Prinzip an der Forderung des Besähigungsnach weises festhält, die jedoch ausdrücklich betont, daß die Einführung des Befähigungsnachweises zur Zeit nicht möglich sei, weil sich das Handwerk auf Grund der durch Gesetz vom 27. Juli 1897 umgestalteten Gewerbeordnung durch engeren Zusammenschluß und bessere Ausbildung erst darauf vorbereiten müsse.
Daß nach diesem Mißerfolge der Abg. Euler nach einer Gelegenheit suchen würde, seinem Herzen Luft zu machen, war vorauszusehen. Diese Gelegenheit nahm er in der That schon bald nachher auf dem am 1. Oktober zu Borken i. W. abgehaltenen 22. Handwerkertage der Provinz Wesb- salen wahr, wo er auf die vorerwähnte Darmstädter Resolution in einer Weife zurückgriff, die geeignet ify in weite Kreise des Handwerks Erregung und Erbitterung hinein- zutragen und den bestehenden Gegensatz zwischen Hcmd- wevk und gesetzgebenden Körperschaften noch mehr zu verschärfen . Damit nicht genug, benutzt er die Spalten des „Neuen deutschen HanDwerkerblattes" (Wiesbaden) Nr. 41 vom 12. Oktober 1901, um in einem mit „E." gezeichneten Artikel die Sekretäre einzelner Kammern in geradezu unerhörter Weise zu verdächtigen, und an dem Vorsitzenden der Handwerkskammer Hildesheim eine schiefe Kritik zu üben, nur weil dieser seiner Ueberzeugung gemäß für den Antrag Hannover und nicht für den f einigen gestimmt hat.
Es dürfte nun wohl endlich an der Zeit fein, den Herrn Abg. Euler und seine Thätigkeit in der Handwerkerbewegung einmal etwas in der Oesfentlichkeit klar zu stellen. Bei der Beurteilung dieses Mannes kann es sich für den Kenner der Verhältnisse nur um zwei Möglichkeiten handeln: entweder ist der in der Person des Tischlermeisters (Hller dem Handwerk erstandene „Vorkämpfer" ein phantastischer
Träumer oder — er ist ein ganz unbesonnener Agitator. Tonn das muß man oem Herrn Abgeordneten lassen, er versteht es ganz meisterhaft, die große Masse der Handwerker zu hynotisieren, indem er ihnen immer und immer wieder vormalt, wie früher das Handwerk so viel tausend- masl besser daran war, als es den Befähigungsnachweis und den Zunftzwang hatte. (Was ganz fatsch ist, wie die wissenschaftliche Forschung nachgewiesen hat.)
Mer wohlweislich verschweigt er dabei, wie das Hanb- werk anerkanntermaßen Befähigungsnachweis und Zunftzwang mißbraucht hat, um unliebsame Konkurrenz fern-, zuhalten und wie das Handwerk burüji starres Festhalten an diesem total veralteten Zopf ins Hintertreffen geraten ist. Oder sollte dem Herrn Euler alles ganz unbekannt sein? Durch Einführung des Befähigungsnachweises würde wie Euler stets hervorzuheben beliebt, das Pfuschertum aus dem Handwerk entfernt und der „Konkurrenz der- Großbetriebe die Spitze genommen". Glaubt dies wohl Euler selbst, hat er kein Verständnis dafür, daß es jedem, der nur einmal im Handwerk sein Heil versnchien will, ehr Leichtes sein würde, Handwerker zu finden, die den Befähigungsnachweis erbracht haben, und diesen mit der Leit-, ung des Unternehmens, wenn auch nur formell, zu beauftragen. Die Charakteristik des Großbetriebes liegt ja gerade darin, daß ein kaufmännischer Kopf, der ja einem Techniker gehören kann, es versteht, technische Kräfte im größten Stil zu verwenden, zu organisieren, und ihre Produkte zu verwerten.
Aber ganz abgesehen davon, daß der Befähigungsna-ch- weis dem Handwerk die erhoffte Hilfe nicht bringen wirb, dürften sich aus seiner Wiedereinführung für den Hand- werkerftaud unliebsame Konsequenzen ergeben, über die aber der Mg. Euler wohlweislich sich in tiefes Stillschweigen hüllt. Oder will er nicht zugeben, daß durch den Befähigungsnachweis der Handwerker auf ganz bestimmte Zweige des Handwerks sestgelegt würde, indem ja sonst überhaupt der Befähigungsnachweis keinen Zweck haben dürfte. Das hat man alles den Mg. Euler noch nie aus- sprech-en hören, und ebenfalls nicht, baß, wenn einmal der Befähigungsnachweis eingeführt ist, der Handwerker ge- zwungen wäre, den Verkauf aller der Gegenstände, die er nicht fetb'ftt fin seinem Betriebe erzeugt, aufgeben müsse, und zwar einfach deshalb, weil er doch als Kaufmann nicht den Befähigungsnachweis erbracht hat, wodurch selbstverständlich viele Zweige des Handwerks, namentlich Schneider, Schuhmacher, Friseure, Uhrmacher u. s. w. schwer geschädigt würden. Alles dies aber existiert für den Herrn Mgeordneten absolut nicht. Daß der Mg. Euler seine Agitation ganz systematisch betreibt, acht zur Evidenz daraus, hervor, daß, nachdem in Darmstadt die offiziellen Ver-, tretet des Handwerks über seine Resolution den Stab ge- brochjen hatten, daß er eben dieselbe Resolution genau zwei Tage später in Borken wiederum einbringt. Hier war Euler in seiner Domäne, hier herrschte er unumschränkt; er wußte genau, daß es ihm leicht sei, den westfälischen Handwerkern vorzureden, alles Heil nur vom Staate zu erwarten.
Interessant ist es schließlicki auch, wenn der M^. Euler auf allen Handwerkerversammlungen Liebe zum Handwerk bethätigt. Jedem, der die Handwerkerbewegung in bew letzten Jahrzehnten verfolgt und mitgemacht hat, weiß, wie der Mg. Euler stets mit denselben Ergüssen und Redens-, arten der Handwerker goldene Bllder aus der Vergangeu-i heit vorgaukelt, wie er ihnen erzählt, wie so schön allesl gewesen in jener „guten alten Zeill' und wie er hier uns, immer und immer wieder die u. E. ganz falsche Schlußfolgerung zieht, das Handwerk, wenn es überhaupt wieder zur Blüte gelangen soll, müsse auf die Verhältnisse jener „guten alten Zeit" zurückgeschraubt werden. Daß bei dem Mg. Euler die Gewerbefteiheit, die an allem liebel schuld! sei, und die Regierung, die nicht für die dringendsten Fon derungen der Handwerker zu haben sei, Mecht weg-, gekommen, versteht sich von selbst und bedarf keiner besonderen Begründung. Natürlich sind alle diese Euler- schen Träume Schäume; der Handwerker ist nicht zurück- aegangen, aber er ist vom Großbetriebe teilweise überflügelt, zum Teil selbst Fabrikant geworden. Aber dass ist das Bemerkenswerteste an allem, nie hat der Herr Abgeordnete ein Wort für die Veränderung alter wirtschaftlichen Verhältnisse, die sich im Laufe der letzten Jahrzehnte vollzogen hat. Nie will er eingestehen, daß die natürliche Umlvandlung von Produktion und Verkehr die neuen Verhältnisse heraufbeschworen hat, weil es in Un=i einigkeit und kleinlicher Eifersucht seine Kräfte zersplittere, weil es statt auf die Zeichen der Zeit zu achten, und sich den neuen Verhältnissen anzupassen, diesen mißmutig den Rücken kehrte, davon spricht Herr Euler niemals. Statt dessen verlangt er, daß man dem Handwerk von außen auf Kosten anderer Stände soll zu Hilfe kommen. Mit solchen und ähnlichen Palliativmittelchen weiß der Abgeordnete Euler in den Handwerkerversammlungen stets einen äußeren Beifallserfolg zu erzielen. Der wahre Erfolg seines Wirkens ist unleugbar der, daß er den Handwerker immer mehr abbringt von der Bahn thatkräftiger Selbsthilfe und ernster positiver Arbeit. Ändererftits werden alle ohne Unterschied von ihm abgekanzelt, die bei der wärmsten Sympathie für die Bestrebungen des Handwerkerstandesi das rote Tuch, auf das man in wilder Verzückung l-osrennt, nicht als Fahne des Sieges anerkennen können. Ein Bei-^ piel hierfür bietet der schon erwähnte Aufsatz im „Neuen deutschen Handwerkerblatt", wo er die Sekretäre derjenigen Kammern, die nicht für seine Resolution stimmten, verdächtigt, es nicht ehrlich mit dem Handwerk zu meinen, vielmehr nur sich und die Seinen für die allein seligmachenden Freunde des Handwerks angesehen wissen loill. Aus dem Artikel könnte man schließen, daß es für ihn nur


