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Nr. 167 GrfteS Blatt.
151 Jahrgang.
Freitag 19. Juli 1901
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»mir- und AnMebla» siir dm NreK Sichen ;agjs:
Die Schuckert Affaire.
Die Nachrichten über die Generalversammlung der Elektrizitäts A.-G. vormals Schuckert u. Co., in Nürnberg, lassen leider keinen Zweifel, daß das deutsche Kapital abermals eine empfindliche Schlappe erlitten hat. Die begleitenden Umstände, insbesondere die Art und Weise, wie heutzutage die Aktionäre behandelt werden, sind so charakteristisch, daß wir es uns nicht versagen wollen, näher auf diese Tinge einzugehen. t t
Vor ungefähr einem Monat wurde bekannt gegeben, daß die Direktion dem Aufsichtsrat die Verteilung einer Dividende von 10 Prozent pro 1900/1901 gegen 15 Prozent im Vorjahre Vorschlägen werde. Die Generalversammlung wurde auf den 13. Juli anberaumt, jedoch erst fünf Tage vor derselben ein gedruckter Geschäftsbericht ausgegeben. Den erschienenen Aktionären, deren Zahl nicht groß war, da ein besonderer Grund zur Anwesenheit nicht erkennbar geworden war, wurde zu ihrer größten Ueberraschung und Erregung seitens der Verwaltung der Antrag vorgelegt, von einer Verteilung dieser Dividende gänzlich Abstand zu nehmen. Die Gesellschaft habe von der falliten Leipziger Bank einen Posten von 4 200 000 Aktien der Bosnischen Elektrizitätsgesellschaft in Jajce käuflich erworben, für die eigentlich der Kaufpreis erst in zwei Jahren hätte entrichtet werden sollen. Durch den Konkurs jener Bank sei man genötigt, den ganzen Posten jetzt schon abzunehmen; die hierdurch eingetretene Inanspruchnahme von Barmitteln mache es erforderlich, den Gewinn nicht zur Auszahlung zu bringen, sondern auf neue Rechnung vorzutragen. Dagegen seien an Tantiemen 749 250 Mark zu bewilligen! Aus der Reihe der bestürzten Aktionäre wurde nunmehr der Antrag gestellt, die Generalversammlung zu vertagen, um erst einmal einen klaren Ueberblick über die Verhältnisse des Unternehmens gewinnen zu können. Es wurde hervorgehoben, daß der Reservefonds überhaupt zu gering und fast nur durch das Agio bei Begebung junger Aktien erzielt worden sei, daß die in eigenem Besitz der Geselb- schuft 'befindlichen Aktien der Kontinentalen Gesellschaft für elektrische Unternehmungen in Nürnberg noch immer zu hoch zu Buche ständen, daß auch die Abschreibungen au: Maschinen als genügend nicht zu betrachten seien, und daher auch von der Verteilung von Tantieinen und Grati- .fikationen abgesehen werden müsse. Vergeblich — die Verwaltung erklärte, daß eine Katastrophe zu befürchten sei, wenn diese Beträge nicht zur Auszahlung gelangten, daß ferner die meisten Herren abwesend seien, und sich daher über einen etwaigen Verzicht nicht sofort erklären könnten, und daß die Tantiemefestfetzung überhaupt Sache des Aufsichtsrates sei! Man hatte die Mehrheit und nützte sie aus — die Anträge der Verwaltung wurden angenommen und jedermann konnte nach Hause gehen, die Herren von der Verwaltung mit gefüllten, die Aktionäre mit leeren Taschen!
Wir wissen nicht, ob sich die enttäuschten Aktienbesitzer aufzuraffen suchen werden, um ihre Interessen künftig besser zu wahren, oder ob sie im Hinblick auf die vorgetragenen circa 5 Millionen Mark sich der süßen Hoffnung überlassen wollen, übers Jahr einen um so größeren Schatz heben zu können. Wir fürchten aber, daß sie sich! in dieser Annahme täuschen werden, die Schuckertgesell- schast hat bei 42 Millionen Mark Aktienkapital unb' 35 Millionen Mark Obligationen, zu denen noch 26 Millionen 'Kreditoren kommen, mithin bei Verpflichtungen, die, von sonstigen kleineren Posten abgesehen, über 100 Mill. Mark betragen, einen Besitz von ca. 40 Mill. Mark Effekten und Beteiligungen und ca. 45 Mill. Mk. Debitoren. Ihr Zu
stand kann also durchaus nicht als sehr liquid bezeichnet werden. Dieser Umstand hat aber bei den derzeitigen Geldverhältnissen und der Schwierigkeit, Bankkredit in früherem Umfange zu erhalten, große Bedeutung. Die Verwaltung selbst hat dafür auf der Generalversammlung Zeugnis abgelegt. Es wurde ihr vorgeworsen, daß sie die letzte Anleihe von 15 Mill. Mark an ein Konsortium zunt 'Kurse von nur 95 einhalb Prozent begeben habe, das mit dem Aufsichtsrat fast identisch sei. Dieses habe die Anleihe in kürzester Zeit mit'99 Prozent losschlagen können und somit einen schönen Nutzen gemacht, während die Gesellschaft bei diesem Geschäft fast 1 Million zusetze. Auf diese unangenehme Vorhaltung erwiderte die Verwaltung, daß bei jetzigen Verhältnissen günstigere Bedingungen nicht zu erzielen seien. Selbst wenn man annimmt, daß der böse Aktionär, der diese Sache zur Sprache brachte, recht hatte, so ist doch nicht zu verkennen, daß die Lage sich inzwischen sehr zugespitzt hat. Cs blieb der Gesellschaft thatsächlich garnichts weiter übrig, als auf die Auszahlung der Dividende zu verzichten, aus dem einfachen Grunde, weil sie kein Geld hatte.
Natürlich hat die Gesellschaft auch ihren „Concern". Sie besitzt, wie schon erwähnt, die Aktien der kontinentalen Gesellschaft für elektrische Unternehmungen in Nürnberg in Höhe von ca. 29 Mill. Mark, bei einem Gesamtkapital von 32 Mill. Mark. Dieses Unternehmen ist nicht in der Lage gewesen, eine Dividende für das vergangene Geschäftsjahr auch nur herausrechnen zu können, sondern ist sehr stark beteiligt an ausländischen Elektrizitätswerken und Streckenbahnen, deren Rentabilität erhofft wird. In der ebenfalls am 13. Juli ab gehaltenen Generalversammlung lehnte die Verwaltung die Auskunft über ihre Kreditoren ab. Ferner ist die Schuckertgesellschaft beteiligt bei den österreichischen und rheinischen Schuckertwerken usw.
Nach alledem ist es wohl nicht zu bezweifeln, daß auch hier wieder eine Anspannung der finanziellen Kräfte stattgefunden hat, die über das berechtigte Maß hinausgegangen ift Der Börse ist dies so lebhaft zur Erkenntnis gekommen, daß sie die Berichte von der Generalversammlung mit einem Kurssturz von 20 Prozent beantwortet hat, so daß die Aktien jetzt noch ca. 96 Prozent notieren. Dir Behandlung der Aktionäre aber seitens der Herren der Verwaltung, die im Vorjahre sich 1207 452 Mk. Tantiemen und außerdem 360 000 Mark für Gratifikationen bewilligen ließen, und jetzt ebenfalls so edel für sich selber sorgen, kann nicht scharf genug verurteilt werden. Niemand verlangt, daß den Ingenieuren und Beamten die Tantiemen, die doch einen Teil ihres Gehaltes bilden, entzogen werden, auch wird die dafür entfallende Summe gewiß nicht einmal sehr bedeutend sein. Den Löwenanteil aber haben wohl die Herren der Verwaltung erhalten, die den jetzigen höchst verdrießlichen Ausfall herbeigeführt haben? zum Lohn für ihre „vortreffliche" Geschäftsführung.
Zum Gumbinner Militärprozeß.
Von Rechtsanwalt Horn erbält die „Nat.-Ztg." in der Gumbinner Prozeßsache folgende Zuschrift:
„Auf die Ausführungen des Reichisgerichtsrats <l D. Stenglein in der am 1. Juli 1901 erschienenen Nummer der „Deutschen Juristenztg." bringt der Geh. Kriegsrat Dr. Romen in der neuesten Nummer derselben Zeitung eine Erwiderung. Soweit diese Erwiderung sich mit Reichsgerichtsrat Stenglein beschäftigt, habe ich keine Veranlassung, mit Herrn Romen nich in eine Auseinandersetzung einzulassen. Charakteristisch für die Entgegnung ist aber auch! hier, daß von einem offenbaren Lapsus calami
— Stenglein spricht von den beiden Gerichtsherren erster Instanz — an zwei Stellen des Romenschen Artikels Aufhebens gemacht wird. Bezüglich des Angekl. Hickel behauptet der Geh. Kriegsrat kategorisch: „Ein neuer Verdachtsgrund, der Hickels Wiederverhaftung rechtfertigt, liegt vor." „Durch! die Hauptverhandlung erster Instanz war zur Kenntnis des GericWsherrn gelangt, daß auf Zeugen in unzulässiger Weise eingewirkt sei, und daß namentlich Unteroffiziere der v. Krosigkschen Schwadron das Bestreben gezeigt haben, die Angeklagten vor Verurteilung zu schätzen. Diese Thatsache war für den Gerichtsherrn neu und naturgemäß auch in hohem Grade geeignet, den gegen die Angeklagten vorliegenden Verdacht zu verstärken." Den letzten Satz muß man genauer betrachten. Es ist nämlich darin gesagt, die die Verhaftung rechtfertigende Thatsache sei für den Gerickstsherrn neu gewesen. Aber wohlgemerkt, die angebliche neue Thatsache war bereits dem Kriegsgericht vor dem Urteil bekannt. Es handelt sich nämlich, wie nach der Mitteilung des Geh. Kriegsrats nicht mehr zweifelhaft sein kann, um den Fall des Vizewachtmeisters Schneider am letzten Tage der Gumbinner Verhandlung. Schneider hatte als Wache bald neben Marten, bald neben Hickel gesessen und so fast der ganzen Hauptverhandlung beigewohnt. Erst am Nachsinittag des letzten Tages wurde dem Kollegen Burchard durch einen Gumbinner Gendarm Mitteilung davon gemacht, daß auch Schneider mit Skoppeck gesprochen habe und Skoppeck auch zu Schneider gesagt habe, die beiden Leute an der Thür, durch deren Guckloch der Schuß fiel, könnten auch Civilisten gewesen sein. Schneider ist sodann sofort vernommen, ausdrücklich befragt, ob er mit einem der Angeklagten sich besprochen oder ob er beeinflußt sei; er hat dieses verneint und seine Aussage beeidigt. Infolge dieses Zwischenfalles scheint sich eine Legende gebildet zu haben, daß die Unteroffiziere zusammenhielten, um die Angeklagten frei zu bekommen. Als nichts mehr geholfen habe, sei Schneider als Zeuge ausgetreten. Irgend etwas Thatsächliches außer dem oben angeführten liegt dieser Legende nicht zu Grunde. Der ganze Vorfall hat sich, wie Romen zugiebt (durch! die Hauptverhandlung erster Instanz war zur Kenntnis des Gerichtsherrn gelangt), vor dem erkennenden Gericht abgespielt. Er ist selbstverständlich, bei der Urteilsfindung berücksichtigt und er bildet keine neue Thalsache im Sinne des § 179 M. St. G. O.; denn eine derartige Thatsache ist nur dann neu, wenn sie nach Erlaß des ersten Urteils ans Licht kommt. Was thut nun aber Romen? Er spricht nicht von einer neuen Thatsache, sondern ungemein bezeichnend von einer den Gerichtsherren neuen Thatsache. Ja, den Gerichtsherren war die Thatsache allerdings neu, sie mußte ihnen auch neu sein, denn sie dürfen gesetzlich der Hauptverhandlung nicht beiwohnen und für sie ist alles, was der Kriegsgerichtsrat ihnen nach Erlaß des Urteils über die Verhandlung vorträgt, „neu". Auf Grund solcher neuen Thatsachen, die der erste Richter schon kannte, könnten die Gerichtsherren natürlich jeden fieigesprochenen Angeklagten in Untersuchungshaft nehmen. Es liegt aber auf der Hand, daß der Gesetzgeber unter neuen Thatsachen nur solche meint, die nicht bereits der Prüfung des ersten Gerichts unterlegen haben, und mir scheinen die Anführungen des Herrn Romen, der statt von neuen Thatsachen von „den Gerichtsherren neuen" Thatsachen spricht, nicht ganz' unbedenklich^. Auch Romen findet es gut, sich gegen einen bei Besprechung der Angelegenheit zu tage gekommenen starren Formalismus auszusprechen. Diese Ausführungen bestätigen aber, daß in der ThaL nicht alles in Ordnung ist. Romen schreibt auch: „Wenn nun etwa ein starrer Formalist einwenden sollte,
Darmstädter Künstler-Kotonie.
(Ortgtnalbericht deS „Gieß. Anz.")
Nachdruck verboten.
XIII.
Vielen Einwendungen ausgesetzt sahen und sehen sich insbesondere die Erklärungen, welche Prof. Olbrich zu den Jnnenräumen seines Hauses abgegeben hat. Und doch ist von ihm nicht mehr hineingeheimnist worden als Prof. Peter Behrens es auch in seiner Weise gethan hat. Die symbolische Bedeutung, der Behrens den beiden Stufen, die das Musikzimmer vom Speisezimer trennen, geben Möchte, stehen auf gleichem Niveau mit Benennungen wie „Raum des Lebens", „Raum der Reinheit" u. dgl., die Olbrich so liebt. Es sind das kuriose subjektive Einfälle, denen irgend welche ästhetische Geltung zuzusprechen lächerlich wäre. Warum aber darf ein mit Farben-und Formensinn ausgestattetes Menschenkind nicht für ein Schlafzimmer die Töne und Stoffe so auswählen, daß durch die Zusammenstellung das Wesen des anbrechenden jungen Tages unterstützt wird? Damit ist ja nun keineswegs gesagt, daß sich durch derartige Kombinationen die Stimmung des Menschen dirigieren lasse. Wäre das der Fall, so geriete der Dekorationskünstler in die intimste Nachbarschaft mit dem Seelenarzt. Ohne Zweifel wird der Sorgenbelastete in einem Vlvoll abgestimmten Gemach!, wo der diskreteste Zusammenklang der Töne waltet, mit so sorgenvollem Herzen schjlafen und erwachen, wie in der ersten besten Chambre-garnie-Wohnung. Und weshalb sollten uns, umgekehrt, in dieser die grell gemusterte Tapete, die steifen Dutzendmöbel stören, sobald wir in unserem Innern den Brunnen der Lebensfreude rauschen Dören?! Auch die Behauptung, daß für den schaffenden Künstler eine stimmungsvolle Umgebung die notwendige Bedingung zur Hervorbringung genialer Schöpfungen sei, ist nur sehr bedingt wahr. Gerade das Leben unserer größten Dichter und Tonkünstler weiß nicht viel, zu erzählen von dieser Uebereinstimmung zwischen Wohnraum
und Geisteswerkstatt. Beethoven z. B. war in Wien eigentlich ein Heimatloser, wechselte sein Quartier beständig und führte ein unbehagliches Junggesellendasein. Aber seine Sonaten und Symphonien sind doch entstanden. (Man denke an Dürers enges Künstlerkämmerlein in Nürnberg! D. Red.) Wer in der Welt des Geistes sich ein Bürgerrecht erworben hat, wird durch die Schönheit oder Häßlichkeit der materiellen Tinge seiner Umgebung nur nebenher beeinflußt. Doch deswegen ist das Streben, diese materiellen Dinge selbst in die Sphäre des Kunstschönen zu erheben, eine Aufgabe, die sich das moderne Kunstgewerbe mit sichtlichem Erfolge gestellt hat, nicht als belanglos anzusehen, vielmehr nach Kräften zu unterstützen. Tie Erläuterungen, die Olbrich zu seinen Entwürfen abgiebt, sind jedoch unwesentlich; sie werden durch die Leistung überholt, und daran wollen wir uns halten.
Die Zusammenstellung des Katalogs ist überhaupt miserabel; das dickleibige gelbe Buch, welches das unvollständige rote (erste Ausgabe) abgelöst hat, giebt teils zu viel, teils zu wenig und macht vor allem nicht den Eindruck klarer Uebersichtlichkeit. Wir wissen in Darmstadt nur eine Persönlichkeit, die durch ihre bisherigen Erfolge auf dem Gebiet des kunstgewerblichen Aufsatzes berechtigt und befähigt gewesen wäre, einen Musterkatalog für diese Ausstellung zu liefern: das ist Georg Fuchs, Redakteur an der Koch'schen Zeitschrift für „Kunst und Dekoration". Daß der Katalog ohne illustratives Beiwerk erschienen ist, empfinden wir nicht als fehlerhaft. Wir vermissen nur, wie gesagt, die Klarheit der Disposition, die namentlichi dadurch leidet, daß zunächst alle die Firmen ausgezählt werden, die an der Herstellung des Raumes gearbeitet und das Inventar für ihn geliefert haben, während es doch für den Besucher, dem das Buch als „Führer" dienen soll, von weit größerem Interesse ist, etwas zu erfahren über das Prinzip, nach! dem Gliederung und Ausstattung des Raumes erfolgte. Man hat diesem Mangel dadurch abzuhelfen versucht, daß man neben dem Hauptkatalog noch vier Spezialkataloge drucken ließ. Aber abgesehen davon.
daß es ziemlich beschwerlich ist, eine kleine Handbibliothek unter dem Arme, von Haus zu Haus, Trepp auf, Trepp aü zu wandern, verursacht das Nachschlagen in den verschiedenen Heften einen solchen Zeitaufwand, den sich diejenigen, welche rasch einen Ueberblick gewinnen möchten, nicht leisten können. Am besten fahren also die, welche den Katalog ganz beiseite lassen, und unbelastet vor Vorurteilen, dem Blick ihrer gesunden Augen vertrauen.
Von Olbrichs großer Halle, in der die marmorne Feuerstätte so dominierend hervortritt, wo die durchgehend grüne Farbe wohlthuend auf unser Auge wirkt, wo alles festliche Behaglichkeit ausströmt, nimmt man ein sehr klares und einheitliches Bild mit. Frisch und freundlich mutet das Speisezimmer den Gast an. §icr ist jeder uberflufitge Prunk vermieden. Die an den Wänden aufstetgende Helle Holztäfelung, der plätschernde Brunnen, das einfache werße Tafelgedeck, die frischen Blumen - alles vermittelt freundliche und heitere Vorstellungen. Auf tteme intime Mahlzeiten sind die Eßzimmer in sämtlichen Kunstlerwohnungen berechnet. Die gräßliche Masseuabfütterung welche die Geselligkeit so geräuschvoll, beschwerlich und ode gemacht, ist niemals ins Auge gefaßt worden. Vielmehr hat man sich an den alt bewährten Grundsatz gehalten, die Zahl der Tischgenossen nicht unter der der Grazien und nicht über die der Musen zu erstrecken.
Dem Speisezimmer im Hause Olbrich kommt für unfern Geschmack in der Einrichtung am nächsten das im Hause des Geschäftsführers Deiters, das auch auf den ersten Blick dem Eintretenden verkündet: das ist kein Schaustück, das ist ein Raum, dessen ganze Anlage und Ausstattung praktischer Sinn bestimmt hat. Tas angrenzende gemütliche „Smoking" verstärkt noch diesen Eiiidruck.
Es wurde schon von uns erwähnt, daß die .Künstlerhäuser neben anderen Schmucks auch den von Gemälden nicht entbehren. In den Heimen von C h r i st i a n s e n und Behrens sind diese Bilder aus der Werkstatt der Künstler selbst hervorgegangen und tragen ein ganz indrvr- duelles Gepräge. ' Was bei Christiansen ein Schwelgen


