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Vorkehrungen
gegen Las Einfrieren -er KlUls-Waffeckitnllgeir.
Unter Hinweis auf die „Bestimmungen über Anlage der Hauswasserleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um dem Einfrieren des Wassers in den Hauswafferleitungeu Lei eiutretender Kälte vorzubeugeu, es erforderlich ist, die Hauswafferleilungen des Abends für die Tauer der Nacht zu entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wasser- nreffer befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben befindliche Entleerungshäpncben, nachdem ein paffendes Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in der Hausleitung stehende Wasser vollständig abgelanfen ist, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder ge- schloffen wird.
Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, wHrend derselben das in dem obersten Stockwerk des Hanfes befindliche Zapsventil der Hausleitung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte. — Ein größerer Teil des Wassers kann auch schon durch das Zapfventtt der untersten Küche entleert werden, roobuixf) die Entleerung im Keller vereinfacht wird. — Nach stattgehabter Entleerung sind die beiden Zapfventile, l welche dem Eintritt der Luft und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen
Das Schließen des Hauptabsperrhahues erfolgt durch Aufsehen des beigegebenen Schlussels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drehung im Sinne eines Uhr- zeiaers, bis Widerstand erfolgt — Das Oeffuen des Haupt- absperrhahnes geschieht durch Drehung in entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt
Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsperrhahn wieder vollständig geöffnet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hos- räumen, Gärten usw. sind während des Winters mtttelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weife zu entleeren und erteilt hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Auskunft, welcher die betreffende Leitung gefertigt hat. Bei anhaltender außerordentlicher Kälte emvsiehlt es sich, die Wasserentnahme auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu be° schränken und während der übrigen Tageszett die Hauswaffer- •lettungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen. Dem 'Einftieren solcher Wasserleitungen, welche durch Küchen unbenutzter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhaltung eines kleinen Herüseuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sich, in kalten Klosett- oder sonstigen ungeheizten Räumen, durch welche die 'Wasjerleittmg führt, sofern daselbst die Lettung nicht schon durch /eine Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch ein Oefchen oder geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhallen.
Sehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte uni) vorübergehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts (wie in Vereins- -häusern usw.) werden durch Einstreuen von etwas Salz (Viehsalz) tn das Schlußwasser des Syphons (Wafferabschlusses) gegen Auffrieren der Schüsseln geschützt.
Die Wassermeffer nebst dem uächstanschlietzeudeu Teil .der Rohrleitung sind während des Winters mtt Stroh, Säcken «ober ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerfenster geschlossen zu hallen. — Die Herstellung aller Wassermeffer, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer.
Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dein Wafferabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer .aber werden Beschädigungen an Leitting und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen Beteiligten zur ganz besonderen Beachtung.
Reparaturen und Anschauung von Hauswasserleitungen werden am schnellsten von denjenigen Jnstallationsgefchästen besorgt, welche die betr. Hauswafferleitungen s. Zt. ausgefuhrt haben.
Gießen, den 6. November 1901.
Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.
Otto Bergen. 7809
Holz-Versteigerung.
Versteigert werden:
I. Montag de« 23. l. Mts., vormittags 10 Uhr, aus den Domanialwalddistrikten Heawald (Jonasköpschen), Lindes und Borkhards der Forstwattei Stornsels:
Stämme: 27 Fichten von 13—22 cm mtttl. Durchm., 6—20 m Länge — 9L5 fm; Nutzknüppel: 3 rm Fichte (3 m lang), 27 rm Lärchen (3 m lang), teils Pfostenholz; Scheiter: 764 rm Buche, 2 rm Eiche (rund)- Knüppel: 140 rm Buche (Stammknüppel), 162 rm Buche (Astknüppel), 40 rm Eiche (Stammknüppel), 3 rm Fichte, 2 rm Pappel; Reisig: 340 rm Buche (Stammreisig), 596 rm Buche (Astreisig), 74 rm Eiche (Stammreisig), 4 rm Pappel; Stöcke: 174 rm Buche, 3 rm Fichte.
Das Holz sitzt meist an der Hungen—Schottener Straße und in nächster Nähe derselben. Beginn der Versteigerung im Jonas- köpfchen an der Hungen—Schottener Straße, am „Höhlchen".
Wettere Auskunft erteilt der Forstwattaspirant Schäfer dahier.
IL Dienstag den 24. l. MtS.. vormittags 10l/e Uhr, aus den Domanialwalddistrttten Rainröder Spies und Gierköpfe (Schellhecke) der <forftroartei Rainrod:
Stämme: 137 Fichten von 15—36 cm mtttl. Durchm., 8 bis 27 m Länge — 87.40 fm; 3 Lärchen von 21—32 cm mtttl. Durchm., 12—17 m Länge — 2.71 fm;
Nutzknüppel: 12 rm Fichte (3 rm 9 m lang):
Scheiter: 220 rm Buche; Knüppel: 63 rm Buche, 1 rm Els- ibeer, 31 rm Eiche (8 rm 4 m lang), 21 rm Nadelholz (19 rm 3 m lang); Reisig: 208 rm Buche, 122 rm Eiche, 26 rm Nadelholz; Stöcke: 31 rm Buche, 12 rm Nadelholz.
Das mit Kalk gespritzte Brennholz und das mit Blaustift ge- «zeichnete Stammholz wird nicht versteigert. Das übrige Holz sitzt an und in der Nahe der Staatsstraße und der Rainröder—Ein atts- Häuser Kreisstraße.
Beginn der Versteigerung am Seifenweg im Distrikt Rainröder Spies. — Weitere Auskunft durch den Großh. Forstwatt Menges zu Rainrod.
Eichelsdorf, den 15. Dezember 1901.
Großherzogliche Oberförsterei Eichelsdorf.
Trautwein. 8229
Bekanntmachung.
In das hiesige Handelsregister, Abt. A, wurde heute eingetragen unter:
Nr. 132 die Firma „Heinrich Geißler VT." zu Lollar und als deren Inhaber Kaufmann Heinrich Geißler VI. zu Lollar.
Nr. 133 die Firma „Ludwig Herbert" zu Gießen und als deren Inhaber Kaufmann Ludwig Herbert daselbst.
Gießen, am 14. Dezember 1901. 8226
Großherzogliches Amtsgericht.
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Die verehrlichen Mttglieder des hiesigen ZweigvereinS werden zu der
Mölltug den 30. Wr. I. I., abends 8 Uhr,
im Lokale des (Safe Ebel dahier
stattftndenden ordentl. Hauptversammlung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Bericht über die Thätigkeit des Zweigvereins.
2. Rechnungsablage.
3. Beschlußfassung über Anträge von Seiten des Vorstandes oder einzelner Vereinsmttglieder.
4. Vorstandswahl.
'Gießen, den 16. Dezember 1901. 8220
Der Vorstand des Zweigvereins vom Roten Kreuz in Gießen.
Jöckel, Großh. Landgerichtsdirektor.
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