Nr. 319
erscheint täglich mit Ausnahme des
Montags.
Die Siebener Familien- -lütter werden dem Anzeiger im Wechsel mit dem »Hess. Landwirt" und den „Blättern für hessische Volkskunde" viermal wöchentlich bei» gelegt.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
Gchnlstratze 7.
Adresse für Depeschen: Anzeiger Gicßeu.
FrrnsprechanschlußNr.51.
Zweites Blatt.
151. Jahrgang.
Mittwoch 18. September 1901
GietzeimAnzeiger
Eeneral-Anzeiger w
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Annahme von Anzeige» zu der für den folgenden Tag erscheinenden Nr. bis vornnttags 10 Uhr. Alle Anzeigen-Vermitt- lungsstellcu des In-und Auslandes nehmen Anzeigen entgegen.
Zeilenpreis: lokal 12 Pf., auswärts 20 Pfg.
Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Univcrsitäts - Druckerei (Pietsch Erben).
Verantwortlich für den allgemeinen Dell: P. Wrttko; für den Anzeigenteil: Hans Beck.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Verpflichtungen von unfallrentenberechtigten Inländern, welche "sich im Ausland aushalten.
Tie nachstehenden Vorschriften bringen wir zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 14. September 1901. .Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Vorschriften
über die Verpflichtungen von unfallrentenberechtigten Inländern, welche im Auslande sich aufhalten.
Vom 5. Juli 1901.
In Ausführung der Bestimmungen des § 94 Ziffer 3 des Gewerbe-Unfallversichcrungsgesetzes (Reichs-Gesetzblatt 1900 Seite 585), § 100 Ziffer 3 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft (Reichs-Gesetzbl. 1900 Seite 641), § 37 Abs. 1 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 Seite 698) werden die nachstehenden ^Vorschriften erlassen:
§ 1. Nimmt ein rentenberechtigter Inländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Auslande, so hat er der die Rente zahlenden Berufsgenvssenschaft unverzüglich diesen Ausent- halt so mitzuteilen, daß Postsendungen unter der angegebenen Adresse bestellbar sind. Tie Mitteilung kann schriftlich, telegraphisch oder zu Protokoll erfolgen.
§ 2. Tie Mitteilung gilt als unterlassen im Sinne der Ziffer 3 Abs. 1 der §§ 94 des Gewerbe-Unfallversicherungs- gefetzes und 100 des Unfallversicherunasgesetzes für Land- und Forstwirtschaft, wenn die Abreise des Rentenberechtigten ins Ausland glaubhaft gemacht, innerhalb der Mitteilungsfrist aber keine den Vorschriften des § 1 entsprechende Mitteilung der Berufsgenossenschaft zugegangen ist. Diese Frist beginnt mit dem Tage, an welchem die Reise ins Ausland angetreten worden ist, oder, sofern dieser Zeitpunkt nicht feststeht, mit dem Tage, an welchem die Bestellung einer Postsendung der Berufsgenossenschaft an den Rentenberechtigten unter seiner letzten bekannten Adresse im Jnlande wegen Verlassens dieses Aufenthaltsortes nicht hat bewirkt werden können. Tie Frist beträgt: 1. wenn der angegebene oder nach den Umständen anzunehmende ausländische Aufenthaltsort innerhalb Europas gelegen ist, drei Monate, 2. wenn dieser Ort in den Küstenländern von Asien und Afrika längs des Mittelländischen und Schwarzen Meeres oder auf den dazu gehörigen Inseln belegen ist, sechs Monate, 3. wenn dieser Ort in einem sonstigen außereuropäischen Lande belegen ist, neun Monate. Im Zweifel ist die längere Frist maßgebend.
§ 3. Bei jedem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts Innerhalb des Auslandes finden die Vorschriften der §§ 1 und 2 entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß für die Berechnung der Mitteilungsfrist der letzte bekannte Aufenthaltsort im Ausland an die Stelle des letzten inländischen Wohnorts tritt, und daß die Frist in allen Fällen sechs Monate beträgt.
§ 4. Eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Berufsgenossenschaft und dem Rentenberechtigten über die anoerweite Festsetzung des Beginns und der Tauer der in den §§ 2 und 3 bestimmten Fristen ist »zulässig.
§ 5. Auf Erfordern der die Rente zahlenden Berufsgenossenschaft haben die rentenberechtigten Verletzten sich von Zeit zu Zeit bei dem örtlich zuständigen deutschen Konsul oder einer ihnen zu bezeichnenden anderen deutschen Behörde persönlich vorzustellen. Diese Vorstellung darf, sofern nicht zwischen der Berufsgenossenschaft und dem Rentenberechtigten über einen kürzeren Zeitraum ausdrückliches Einverständnis erzielt ist, 1. innerhalb der ersten zwei Jahre von der Rechtskraft des Bescheids oder der Entscheidung ab, durch welche die Entschädigung zuerst endgiltig festgestellt worden ist, a) von dem am Sitze der Behörde wohnenden oder dort regelmäßig beschäftigten Verletzten nur in Zeiträumen von mindestens sechs Monaten, b) von anderen Verletzten nur in Zeiträumen von mindestens neun Monaten, 2. in allen übrigen Fällen nur in Zeiträumen von mindestens einem Jahre verlangt werden.
§ 6. Tie Berufsgenossenschaft, welche die Vorstellung Ungeordnet hat, ist verpflichtet, den Verletzten die zur zweckentsprechenden Ausfiihrung der Reise aufgewendeten Kosten an Reise-, Uebernachtungs- und Zehrungsgeld sowie den dadurch entgangenen Arbeitsverdienst zu erstatten.
§ 7£ Die Bestimmung unter Ziffer 3 Abs. 3 der §§ 94 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes und 100 des Un- sallversieherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft gilt auch für die Pflicht zur Mitteilung des Aufenthaltes.
§ 8. Diese Vorschriften treten am 1. Oktober 1901 in Kraft. Sie sind en entsprechende Anwendung auf die rentenberechtigten Inländer, welche an diesem Tage bereits ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Auslande genommen oder die Reise ins. Ausland angetreten haben. Für .solche Personen beginnen die in den §§ 2 und 3 vorgesehenen Mitteilungsfristen mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Vorschriften. Der Mitteilung des Aufenthalts, an dem sich ein Berechtigter zu- diesem Zeitpunkte befindet, bedarf'es nicht, wenn seine ausländische Adresse der die Rente zahlenden Berufs- genossenschast bereits früher genau (§ 1) mitgeteilt worden ist.
§ 9. Soweit die Rente von einer Ausführungsbehörde §§ 128 ff. des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes, §§ 134 ff. des Unfallversicherungsgesetzes) für Land- und Forstwirtschaft, z 6 Ziffer 2 u. 3 u. §§ 42, 43 des Bau-Unfall- versicherungsge)etzes gezahlt wird, tritt diese hinsichtlich der vorstehenden Bestimmungen aß die.Stelle der Beruss- genossenschaft.
Berlin, den 6. Juli 1901.
Das Reichs-Vesicherung'samL.
Mbteilun^ für Unfallpersicherung.-
Nach den Flottenmanövern.
Aus Berlin, 16. September, wird uns geschrieben:
Die Kriegsmarine hat ihre „Generalprobe" in den Danziger Gewässern glänzend bestanden. Nachdem ihr der Zar bereits mitten im Manöver seine Anerkennung hatte signalisieren lassen, gicbt Kaiser Wilhelm jetzt in einer besonderen Ordre den Offizieren und Mannschaften der Flotte seine vollste Zuftiedenheit und seinen Dank zu erkennen. Prinz Heinrich, im Manöver Kommandant des die Küste verteidigenden „blauen" Geschwaders, dem durch die Schiedsrichter der Sieg zugesprochen wurde, erhielt die Ernennung zum Admiral, und ist dadurch in die höchste Rangstufe der Manöver aufgerückt. Die Schiedsrichter rühmten besonders die Schnelligkeit der von den Schiffen des „blauen" Geschwaders ausgeführten Evolutionen, während den gegnerischen Schiffen des „roten" Geschwaders, unter dem Befehl des Vizeadmirals v. Arnim, das größere Maß von Präzision zuerkannt wurde, Richt zuletzt ist auch bemerkenswert, daß die Kriegsschiffs ausnahmslos den an sie gcstMen denkbar hohen Anforderungen entsprachen. Was das heißen will, läßt sich an der Thatsache ermessen, daß nicht etwa „ausgeruhte" Fahrzeuge, sondern z. B. auch die Schiffe der kürzlich erf aus China nach einjährigem, ununterbrochenem Dienst heimgekehrten Panzerdivision an den Manövern beteiligt waren. Alles in Allem haben die Danziger Kaisertage erwiesen, daß die deutschen Seeoffiziere und Marinemannschasten auf der Höhe der Leistungsfähigkeit stehen, und daß sich auch das schwimmende Material der Kriegsmarine in vortrefflicher Ordnung befindet. Die an den Untergang des Kreuzers „Wacht" geknüpften Befürchtungen hinsichtlich etwaiger Mängel der Dampf- oder elektrischen Steuerung der deutschen Kriegsschiffe sind erfreulicherweise gegenstandslos geworden.
Frankreichs Enttäuschung.
Man schreibt uns aus Berlin, 16. Sept.:
Das Zaren'paar ist auf dem Wege nach Frankreich, aber nicht auf dem Wege nach Paris. Erregbare Leute wie die Franzosen thun leicht den Schütt von Enthusiasmus zur Niedergeschlagenheit, von der Begeisterung für die Russen zum grimmigen Verdruß über die „Brüder". Mit einem Male sind, nun der Verzicht des Zaren auf die Wunder von Paris feststeht, die nattonalistischen Blätter aus der Ekstase zur Ernüchterung gekommen. Blätter wie „Autorito" und „Soleil" verkünden mit dürren Worten, das Bündnis mit Rußland sei nichts wert, es komme Frankreich furchtbar theuer zu stehen, es verurteile zu ewigem Verzicht auf die verlorenen Provinzen. . . Vermutlich hat zu dieser melancholischen Auffassung der Alliance auch die Danziger Rede des Kaisers beigetragen. Nicht konnte knapper und treffender der Gedanke, der immer noch in vielen Köpfen Frankreichs spukt: „Die Revanche mit Hülfe Rußlands", als leerer Wahn gekennzeichnet werden, wie es durch die kaiserlichen Worte geschah, daß für länge Zetten der europäische Frieden erhalten bleibe. Das ist das Resultat der Kaiserbegegnung, und es liegt keineswegs außerhalb der Möglichkeit, daß nicht nur persönliche Zusicherungen Nikolaus II. für die Aufrechterhaltung des Friedens erfolgt sind, sondern auch in formellen Abmachungen unter Mitwirkung der leitenden Staatsmänner ihren Ausdruck gefunden haben. Was immer der Zar in Trinksprüchen und sonstigen Kundgebungen den Verbündeten Angenehmes sagen wird, es ist nicht das, was die geheime Hoffnung der „Patrioten" bildete, und nunmehr mit der Offenherzigkeit des Zornes preisgegeben wird. Rußland ist kein Verbündeter für einen Angriffskrieg: Die Danziger Tage haben den Beschluß der russischen Politik besiegelt.
Nkr ilegitrungsrotdjfrl in htn Ucrrinigtkn Staaten.
Mit lebhafter Spannung sind die Augen der Welt auf den „neuen Mann" gerichtet, der nun als der 26. Präsident in das Weiße Haus in Washington einzieht und bis zum Ablauf der Präftdialperiode, mithin für die Tauer von drei ein halb Jahren, das Oberhaupt der Vereinigten Staaten sein wirdi „Was! haben -vir von TheodorRoose- velt zu erwarten?" fragen sich angesichts der neu geschaffenen Lage' nicht nur die Vereinigten Staaten, sondern auch die Völker der alten Welt, die vor allem in ihren wirtschaftlichen Interessen eng verflochten sind mit dem in gewaltigem Auffchwung begriffenen Lande. Soviel kann man wohl schon jetzt sagen, daß mit Präsident Roosevelt die Politik des stpammen Imperialismus ins Weiße Haus zu Washington eingezogen ist Als öffentlicher Redner bat Roosevelt dieses Thema wohl einige Male erörtert, sich dabei aber auf allgemeine Tarlegungen beschränk, wie das einem Vize-Präsident zukam. Im Kreise seiner engeren Freunde ließ Roosevelt diese Zurückhaltung fallen. Tort entwickelte er, wie uns von einem mit amerikanischen Verhältnissen vertrauten Manne berichtet wird, politische Ideen von großer Kühnheit Es empfiehlt sich nicht, diese jetzt in vollem Umfange bekannt zu geben, wo Roosevelt die Leitung der Staatsgeschäfte übernommen hat und voraussichtlich demnächst sein offizielles politischjes Glaubensbekenntnis in einer „Botschaft" an die gesetzgebenden Körperschaften zum Ausdruck bringen wird. Doch schon die eine Bemerkung dürfte interessieren, daß Roosevelt die Am eri- kanisierung Mexikos als erforderlich bezeichnet hat.
Ein Blick auf die Karte läßt die Bedeutung dieses Planes erkennen. Ter Freistaat Mexiko bildet die Festlandsbrücke zu bett mittel- und südamerikanischen Republiken. Die politische Strategie, von der man sagt, daß
Für die Leichenfeierlichkeiten und die Beisetzung Mae Kinleys find bis jetzt folgende Bestimmungen getroffen worden:
Tie Leiche Mac Kinleys wurde am 16. früh vom Rat- hause, wo sie aufgebahrt war, in feierlichem Zuge, der durch seine Einfachheit und das Fehlen jeden Pompes besonders tiefen Eindruck machte, zur Bahn gebracht, um nach Washington übergeführt zu werden. Roosevelt geleitete die Leiche nach Washington, wo sie Montagabend eintrifft^ und für die Nacht nach dem Weißen Hause überführt wird. Tienstagmorgen wird der Sarg in die Rotunde des Kapitols verbracht/ woselbst die Leiche aufgebahrt wird. Im Kapitol findet eine kurze Trauerandacht tatt.
Auch in der Rotunde des Kapitols werden Trauergottesdienste abgehalten, wonach die Leiche bis zum Abend in der Rotunde aufgebahrt bleibt. Abends wird die Leiche in feierlichem Zuge nach dem Bahnhofe geleitet, und sie wird Mittwochnachmittag in Canton cintreffen.
Donnerstag vormittag .11 Uhr wird der Sarg zur
sie den panamerikanischen Bestrebungen zu Grunde liege, weist in der That zunächst auf die Annektierung Mexikos hin. Die Jnselbrücke der Antillen ist bereits seit der Angliederung Kubas und Portoricos an Amerika in ihren wichtigsten Teilen dem Sternenbanner unterstellt. Ter Krieg mit Spanien, nicht zuletzt verursacht bin:*} dick amerikanischen Wühlereien auf ftufca, warf bekanntlich der Union diese reiche Beute in den Schoß. Tie Annektierung Mexikos zu bewerkstelligen, dürfte allerdings schwer halten. Einen Krieg mit Mexiko vom Zaune zu brechen, davon möchte Wohl aber Roosevelt Abstand nehmen, solange der besonnene, in der ganzen Kulturwelt geachtete Porfirio Diaz an der Spitze der mexikanischen Regierung steht. Der Präsident der Vereinigten Staaten würde sich durch einen solchen „Rauhe Reiter-Streich" gegen den friedliebendsten und trefflichsten der lebenden amerikanischen Staatsleiter uni jeden moralischen Kredit bringen. Toch Porfirio Diaz ist ein alter Mann. Wenn sich auch die im März ds. Js. von New-Dor k aus verbreitete Meldung, Diaz sei geisteskrank, nicht bestätigt hat, so ist doch recht zweifelhaft, ob er nach Ablauf der sengen Mandatsdauer, im Jahre 1904, nochmals um den Präsidentensitz wird kandidieren können. Politische Gegner hat Tiaz auch heute schon; sie wagen sich nicht hervor, weil die überwiegende Mehrheit des mexikanischen Volkes ebenso wie die Fremden, unter diesen besonders die Deutschen, dem Präsibenten unbedingtes Vertrauen entgegenbringen. Tas Bild kann und wird sich voraussichtlich ändern, wenn Tiaz, sei es durch Tod, oder in Rücksicht auf fein Alter! aus dem Amte scheidet. Tann wird die Partei der Unzufriedenen ihr Haupt erheben, Wirren entfachen und so den Vereinigten Staaten, die „Ruhe vor ihrer Thür" haben wollen, Grund zur Einmischung geben. Tas Schicksal Kubas wäre Mexiko sicher. 9tun wird aber Roosevelt kaum sein mexikanisches Projekt bis zu diesem Zeitpunkt int „Aktenschrank»" verschließen. Er wird wahrscheinlich nach kubanischer Methode vorgehen wollen, also zunächst das Terrain bearbeiten, das Volk ,,scharf zu machen" versuchen u. s. w. Ein Wink genügt, die „gelbe" Presse zu alarmieren. Wo deren Agenten sich einnisten, ist es bekanntlich mit dem Frieden vorbei. Ta ist auch im Handumdrehen ein „Fall" konstruiert, der die ernste Aufmerksamkeit der Washingtoner Regierung äu erregen geeignet erscheint.
Nun, die in Mexiko lebenden, zahlreichen Deutschen werden ja nicht verfehlen, nach der Heimat zu melden, wenn eine neue Strömung von Washington ausgeht. Daß' für die deutschen Interessen ein Vordringen des amerikanischen Einflusses in Mexiko, oder gar eine Annektierung dieses Landes durch die Vereinigten Staaten, nichts weniger als günstig wäre, ist ohne weiteres einleuchtend.
Tie Politik Roosevelts würde, wenn sie sich in diesen Bahnen bewegte, nur eine verschärfte Fortführung der Gedanken McKinleys sein. Daß der neue Präsident tatsächlich so denkt und in McKinleys Bahnen weiter wandern will, hat er, wie ein Telegramm des Wölfischen Bureaus berichtet, am Sonntag in Buffalo in einer Konferenz mit den Ministern und anwesenden Freunden seine politischen Ansichten dargelegt. Darnach ist auch, Roosevelt für weitergehende Reziprozität beim Kauf und Verkauf der Güter, so daß über einen Ueberschuß der Produktion der Vereinigten Staaten auf Grund billiger Abmachungen mit fremden Ländern in zufriedenstellender Weise verfügt werden kann. Ferner ist er für das völlige Aufhören des Handelskrieges gegen die übrigen Länder, für Absch ließnn g der Reziprozitätsverträge und Abschaffung solcher Zölle, die nicht weiter als für das Staatseinkommcn nötig find, natürlich unter der Bedingung, daß durch Abschaffung dieser Zölle die amerikanische Industrie und Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Es sollen ferner nach dem Programm Roosevelts direkte Schiffahrtslinien zwischen den Vereinigten Staaten und den beiden Küsten von Süd - und Zentralamerika geschaffen werden. Es sollen die Handelsmarine ermutigt und Schiffe gebaut werden, und zwar mit amerikanischem Gelde, welche Amerikanern gehörend unter, amerikanischer Flagge fahren und amerikanische Mannschaft führen. Der Jsthmus-Kanal soll sobald als möglich fertiggestellt und ein der amerikanischen Regierung gehörendes Kabel gelegt werden, welches das Mutterland mit feinen auswärtigen Besitzungen verbindet. Roosevelt ijstf auch für schiedsgerichtliche Erledigung aller Streitigkeiten mit fremden Nationen, um den Krieg zu vermeidet: (!). Er will, daß Ersparnisse des Volks, die in Banken niedergelegt sind, und ändere Arten von Kapitalsanlaaen durch Wahrung des kommerziellen Gedeihens des Landes und Ernennung von Männern von der höchsten Integrität zu Vertrauensstellungen geschützt werden.


