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Zweites Vlatr.
161. Jahrgang
Sonntag 18. August 1901
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GiehenerAnzeiger
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Amis- und Anzeigeblatt für den Meis Gießen
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HmUicher Feil.
Bekanntmachung.
Jv der Zeil vom 10. bis 17. August I. I. wurde in hiesiger Stadt
gefunden: 1 goldener Ring;
Verloren: 1 dunkelrotes Ledertäschchen mit Inhalt.
Der Empfangsberechtigte des gefundenen Ringes beliebe seinen Anspruch alsbald bei uns geltend zu machen.
Gießen, den 17. August 1901.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hechler.
Börseu-Spielgeschäfte.
Seitdem die Regierung, vor zwei Monaten, den Bör- fenausschuß einberufen hat, wird allgemein angenommen, daH die Vorlegung einer Novelle zum Börsengesetz für die Ochste Parlamentssession beabsichtigt ist. Die Regierung wurde dadurch den Wünschen sowohl der Freunde wie der Gegner der Börse entsprechen. Beide fordern eine Ab- ärrderung der gesetzlichen Bestimmungen, aber in ent- yegengesetzter Richtung. Tie Mehrheit des Börsenausschusses hat, wie erinnerlich sein dürfte, ihr Urteil in dem Sinne abgegeben, daß eine Milderung des Gesetzes, vor allem die völlige Aufhebung der Beschränkungen des Terminhandels, angezeigt erscheine. Wie die Regierung darüber denkt, ist nicht bekannt geworden, weil die Verhandlungen selbst geheimgehalten und nur die Beschlüsse der Leffent- lrchrert übergeben wurden.
Herr Möller, der neue preußische Handelsminister, hat an den Beratungen des Börsenausschusses nicht teilgenommen, sondern er ließ sich durch Kommissare vertreten. Und auch diese mögen wohl lediglich zu informatorischen Zwecken den Verhandlungen beigewohnt haben. Die Börse glaubt an das Wohlwollen des Handelsministers. Indessen haben die Neigungen einzelner Minister, aus die vielleicht deren frühere Thätigkeit als Abgeordnete schließen läßt, auf die Tendenz von Gesetzesvorlagen schwerlich entscheidenden Ginfluße Es ist zudem in diesem speziellen Falle wohl möglich, daß die auf Herrn Möller gesetzten Erwartungen nicht in dem gewünschten Maße sich erfüllen. Auch die Handelsherren der Seestädte West- und Ostpreußens hat der Handelsminister auf seiner Informationsreise im vorigen Monat einigermaßen ernüchtert. Eine Königsberger Zeitung bemerkte, daß als Positives Ergebnis der Reise lediglich das offene Bekenntnis des Ministers zur agrarischen Schutzzollpolitik zu verzeichnen wäre.
Kurzum, es herrscht noch Ungewißheit darüber, wie -die Regierung die Reform des Börsengesetzes gestalten wird. Mit Sicherheit darf aber wohl heute schon gesagt werden, daß die Regierung weder die Auffassung der radikalen Börsengegner, eine völlige Unterdrückung der Termin-Geschäfte sei erforderlich, noch die vom Börsenausschuß befürwortete, aus eine völlige Aufhebung der Beschränkungen Des Terminhandels abzielenden, sich zu eigen machen wird. Tenn der Reichstag in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung ist für beide Forderungen nicht zu haben. Auch dem Verlangen nach Abschaffung des Börsenterminregisters dürfte schwerlich seitens der Regierung, noch weniger seitens des Reichstages entsprochen werden. Und man mag über die Einrichtung des Termisregisters denken, wie man will — das wird von keiner Seite geleugnet werden können, daß an den durch die Geltendmachung des Spieleinwandes den Bankiers erwachsenen Schäden nicht das Terminregister, sondern der Umstand die Schuld trägt, daß die Bankiers mit solchen Kontrahenten Differenzgeschäfte abschlossen, die sich in das Terminregister nicht eintragen ließen. Wenn eine durchs Gesetz gebotene Vorsichtsmaßregel außer Acht gelassen wird, so ist das nicht dem Gesetz zur Last zu legen. Unter diesem Gesichtspunkte hat auch das Reichsgericht seine Entscheidung gefällt.
Die, Zustände, wie sie si^hs allmälig herausgebildet haben, sind gewiß unerfreulich. Es kann kein Zweifel sein, daß alle anständig Denkenden in der Erhebung des Spieleinwandes eine unmoralische Handlung sehen. Würde die Sachlage aber durch die Abschaffung des Börsenregisters geändert? Man erinnert an den Hinweis eines angesehenen Berliner Großbankiers, daß alles beim alten bleiben würde, solange die Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welche die Nichtigkeit der auf Spiel und Wette abzielenden Geschäfte aussprechen, in Kraft sind. An eine Abänderung dieser Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts ist wohl nicht zu denken. Es könnte sich also nur um eine Modifizierung der Vorschriften des Börsengesetzes handeln, etwa in dem Sinne, daß die seitens eines Kunden bestellten Sicherheiten und abgegebenen Schuldanerkenntnisse in jedem Fall rechtsverbindliche Wirksamkeit erhalten. Das würdk insofern eine vorbeugende Maßregel werden, als dadurch viele abgehalten werden dürften, Börsenspiel-Ge- schäfte einzugehen. Der Kern der Sache wird dadurch besser getroffen, als durch die formale Vorschrift der Eintragung ins Börsenregister. Wer vom Börsenspiel nicht lassen will, soll auch das Risiko tragen.
Die Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk vor dem Oberkriegsgericht.
(Fortsetzung aus dem 1. Blatt.)-
Staatsanwalt Met)er: Ich halte jetzt den Zeitpunkt für gekommen, um die Angeklagten darauf hinzuweisen, daß eventuell eine veränderte Rechtsauffassung eintreten könnte, und zwar bezüglich Martens anstatt vorsätzlicher
Tötung, die mit Ueberlegung ausgeführt wurde, die Annahme eines ohne Ueberlegung, im Affekt begangenen sog. Totschlages (§ 212). Bezüglich Hickels, der der Mitthäterschaft des Mörders beschuldigt ist, wäre möglich, daß er nur wegen Beihilfe an einem Totschlage herangezogen werden könnte. Die Meuterei spielt nach dieser Richtung hin keine Rolle. Präs, (zu den Angeklagten): Haben Sie hiergegen Einwendungen zu machen? AngeN.: Nein.
Beisitzer Major Ziermann: Buppersch soll dem Kriminalkommissar v. Baeckmann gegenüber geäußert haben, inan könne manches sagen, aber die Wände hätten Ohren. Präs.: Buppersch, haben Sie die Aeußerung gethan? Zeuge: Nein. Bert. R.-A. Horn: Buppersch soll auch gesagt haben, er hätte sich selbst einmal wegen des Rittmeisters v. Krosigk das Leben nehmen wollen. Präs.: (zu Buppersch): Haben Sie sich das Leben nehmen wollen? Zeuge: Nein. Präs.: Haben Sie in Erfahrung gebracht, wer den Rittmeister erschossen oder den Schuß abgegeben hat? Zeuge: Nein. Präs, (eindringlich): Wissen Sie absolut nichts, haben Sie durchaus nichts gehört? Buppersch: Nein. Präs.: Was Sie hier ausgesagt haben, entspricht das vollkommen der Wahrheit? Zeuge: Jawohl. Präs.: Können Sie die Wahrheit Ihres vorgeleisteten Eides versichern? Buppersch: Jawohl. Präs.: Dann sprechen Sie mir nach: Ich versichere es. Buppersch: Ich versichere es?
Unteroffizier Riemer soll — nach Wiederaufnahme der Verhandlung — die Vorgänge bei der Konfrontation erzählen. Es ist nichts aus ihm herauszubringen. Ich weiß nichts Genaues über das Verhalten des Marten. Zeuge Unteroffizier Stueber: Riemer konnte das Pferd nicht herausbringen. Der Rittmeister ließ mich auffteigen, und mir gelang es, das Pferd herauszubringen. In demselben Augenblick fiel dann der Schuß.
Gefreiter Bandilla: Ich ritt in der Ziehabteilung. Mein Pferd wurde unruhig, sodaß ich abstei'gen mußte. Als der Rittmeister umfiel, kommandierte Oberleutnant v. .Hoffmann: Die Ziehabteilung soll aus der Reitbahn hinaus! Ich, ging als erster aus der ^eitbahn hinaus' und erzählte im Stalle, was passiert sei. Hickel habe ich nicht gesehen. Präs.: Haben Sie gehört, daß er dort gewesen sei? Zeuge: Nein. Kaum waren wir im Stall, sv ertönte der Ruf: Ziehabteilung zurück in die Reitbahn. Zeuge Gefreiter Stephan: Ich erhielt den Auftrag, den Wagen anzuspannen und den Arzt zu holen. Ich lief in den Krümperstall und rief, die Hände hochhebend: Wißt Ihr, was passiert ist? Der Rittmeister ist verunglückt. Ob Skopeck im Stalle war, ist mir unbekannt.
Sergeant Fehler läßt sich eingehend über die Aufstellung der Dienstfreien in der Reitbahn aus. Präs.: Wie war das Verhältnis zwischen dem Rittmeister und .Hickel? Zeuge Fehler: Der Rittmeister sagte: In schriftlichen Arbeiten ist er gut, im Reiten schlecht. (Heiterkeit.)
Vernommen wird nun der Dragoner Weber, dem der Karabiner gehörte, aus dem der Schuß abgegeben war Präs.: Haben Sie Kenntnis davon, wer den Karabiner ge nommen hat? Zeuge Weber: Nein. Präs.: Haben Sie auch keine Vermutung auf irgend jemanden, ober haben Sie niemanden eine Vermutung äußern hören, wer es gethan haben könnte? Zeuge: Nein. Staatsanwalt Meyer: Haben Sie den Karabiner nochmals zu sehen bekommen, nachdem Sie ihn zurückgestellt hatten? Zeuge: Nein, er war nicht oben, als ich zurückkam. Staatsanwalt Meyer: Wann war denn zum letzten Male aus dem Karabiner schürf geschossen? Zeuge: Zuletzt im Herbste.
Dragoner Baranowski: Ich, führte um halb fünf Uhr mein Pferd von der Schmiede zum Stalle durch bei Vorraum der Reithalle. Dabei nahm ich nichts wahr. Als ich zurückkam und an der Bandenthür vorbeiging, stand der Thürflügel handbreit offen. Im Lichtschimmer sah ich eine Person mit schwarzem Schnurrbarte, mit Schirmmütze und Mantel auf der Schwelle vor dem Guckloche stehen. Derr Präsident läßt Hickel vortreten und eine Schirmmütze aufsetzen. Sehen Sie sich den Angeklagten recht genau an. Die Anklage meint, daß er es gewesen, den Sie dort haben stehen sehen. Er ist aber jetzt bleicher als damals und hatte damals auch vollere Backen. Sie ollen nack) bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit sagen. Kriegsgerichtsrat Rösler beantragt während der Befragung des Zeugen den Angeklagten abzuführen. Als Hickel hinausgeführt ist, äußert ^er Zeuge: Ich erkannte den Mann nicht ganz genau. Präs.: Was für eine Statur hatte denn der Mann, den Sie sahen? Zeuge: Er war mittelgroß, so ungefähr wie ich. Ich wollte durch das Loch hindurchsehen, um zu sehen, was auf der Reitbahn geschah, da sah ich am Thürpfosten einen Vorgesetzten stehen und trat zurück. Kriegsgerichtsrat Rößler: Ich muß Sie nun nock;mals fragen, ob Marten oder Hickel der war, den Sie gesehen haben. Zeuge: Nein. Präs.: Können Sie bestimmt agen, daß es Hickel nicht war? Zeuge: Nein. Hickel wird nun in den Saal zurückgeführt. Präs.: Nun sehen Sie ich Hickel nochmal genau an, erkennen Sie ihn jetzt? Zeuge: Nein. Präs.: Sah er nicht so ähnlich aus? Zeuge: Das kann ich auch nicht sagen.
Gefreiter Bogoslawski: Skopeck kam zum Krürn- per-Stalle hin und erzählte uns, er würde Gefreiter. Einige Minuten nach dem Weggange hörten wir einen scharfen Knall, die Pferde wurden unruhig. Einer von den Leuten meinte, Skopeck müsse die Thür offen gelassen haben, sodaß das Schießen lauter aus der Reitbahn herschalle. Gleich darauf stürzte Stephan mit hocherhobenen Händen herein und schrie: Schnell anspannen, der Rittmeister ist er- chossen. Verteibiger Horn: Tte Aussage des Zeugen lautet wesentlich anders, als bei der Untersuchung gegen Skopeck. Damals hat er gesagt, Skopeck fei hinausgegangen. Jetzt giebt er die Möglichkeit zu, daß Skopeck im Stalle zurückgeblieben und nur anZ dem Lichtkreise der Lampe
herausgetreten sei. Der Zeuge versichert die Richtigkeit ferner jetzigen Aussage.
Marten hatte vor dem Morgendienst mehrfach das Pferd „Isidor" gerittenj und behauptet, darauf beziehe sich die ihm zur Last gelegte Aeußerung: Der Hund soll heute noch Farbe bekennen, er soll heut noch Blut sehen. Marlen hatte sich hinsichtlich der Richtigkeit dieser seiner Darstellung nun auf den Zeugen Schüttig berufen.
Unteroffizier Riemer: Mir hat Marten gesagt, er habe einmal abends das Pferd geritten. Ich habe es aber nicht selbst gesehen. Auch als er das Pferd als Berittführer ritt, habe ich Marten nichts angemerkt. Marten (einfallend): Riemer muß mich mißverstanden haben. Ich habe gesagt, daß ich das Pferd morgens, nicht abends geritten habe.
Gefreiter Schüttig bestätigt, daß Marten eines Morgens „Isidor" geritten und er das Pferd selbst in die Reitbahn geführt habe. Präs.: Marten, wo bleiben nun die beiden anderen Male, in denen Sie nach Ihrer Behauptung das betreffende Pferd geritten haben? Marten: Da habe ich das Pferd selbst gesattelt und in die Reitbahn geführt.
Dragoner Zimmermann: Als Skopeck gegen halb 5 Uhr hineinkam, fragte er, wie spät es sei. Skopeck ging sodann gleich wieder weg in der Richtung auf die Thür. Ich glaubte, daß er hinausging, konnte ihn aber nicht mit den Augen verfolgen. Einige Minuten nach dem Weggänge Skopecks ertönte der ^chuß. Bogoslawski meinte, Skopeck habe die Thür wohl offen gelassen, weil der Schall so laut war. Einige weitere wenige Minuten darauf stürzte ein Dragoner herein und ries: Der Rittmeister ist erschossen! Präs.: Kam Skopeck in den Stall zurück? Zeuge: Ich glaube nicht. Präs.: Skopeck behauptet, noch im Stall gewesen zu sein, als der Schuß ertönte. Zeuge Kn ü p p e l: Davon habe ich nichts bemerkt. Präs.: Sagte Bogoslawski laut: Skopeck hat wohl die Thür offen gelassen? Zeuge: Jawohl. Präs.: Und es hat sich daraus niemand gemeldet? Zeuge: Nein. Präs.: Tann ist es wohl unwahrscheinlich, daß Skopeck noch im Stall war, sonst würde er sich doch jedenfalls gemeldet haben? Zeuge: Ja. Präs.: Es hat auf die Bemerkung jedenfalls niemand geantwortet? Zeuge: Nein. Präs.: Waren Sie der Bursche des Rittmeisters von Krosigk? Zeuge: Ja. Präs.: Ihnen ist es bei dem Rittmeister gut gegangen? Zeuge: Jawohl. Präs.: Was wissen Sie über die Aeußerung Martens zu sagen: Ter Hund soll heute rot, er soll Blut sehen. Knüppel: Mir erzählte am Tage nach dem Morde ein Dragoner, was Marten gesagt habe. Präs.: Und Ihnen fiel die Aeußerung auf? Zeuge: Ja. Präs.: Haben Sie sonst noch etwas Auffälliges bemerkt? Zeuge: Ja. Hickel stand an Iber Banbenthür, als der Dragoner Krause sagte: „Ten hat der Deibel geholt." Daraus lächelte Hickel. Präs.: War es schon bekannt, daß der Rittmeister erschossen war? Knüppel: Ja, der Ritt- nteifter lag am Boden. Präs.: Und Hickel wußte auch schon, daß v. Krosigk erschossen worden war? Zeuge: Jawohl. Hickel: Ich habe den Anruf nicht gehört. Nur die Aeußerung Krauses hörte ich: „Ta liegt das Aas". Gelächelt habe ich nicht. Der Präsident läßt die Angeklagten hinaussühren. Staatsanwalt Meyer: Sie haben früher ausgesagt. Stufet habe bei der Aeußerung Krauses hell aufgelacht. Knüppel: Nein, er machte eine lächelnde Miene. Staatsanwalt Meyer: Fiel Ihnen das auf? Zeuge: Jawohl. Staatsanwalt: Haben Sie die Aeußerung gehört: Da liegt das Aas? Zeuge: Nein.
Gendarmerie-Wachtmeister Melzer bekundet: Der Fahnenschmied sagte mir, daß der Schmied Skopeck etwas gesehen habe. Ich fragte darauf den Sxopeck, ob die beiden Leute, die er zurzeit des Mordes in dem Gang gesehen haben wollte, Unteroffiziere gewesen seien, ob sie Mäntel und Schirmmützen getragen hätten. Skopeck sagte, daß er das nicht gesehen habe. Es sei dazu schon zu dunkel gewesen. Präs.: Fragten Sie Skopeck vielleicht auch, ob es etwa Zivilisten gewesen seien? Zeuge: Nein. Verl. R.-A. Horn: Hat der Zeuge ein Interesse daran, Skopeck zu beeinflussen, daß er etwas anderes aussage, als die reine Wahrheit? Zeuge Melzer: Bewahre! Ich kann nur versichern, daß ich den Skopeck weder vor noch nach diesem Vorfall jemals gesprochen habe. Ich habe Marten nur einmal, etwa vor einem Jahre, im Konzert gesprochen. Präs.: Oder sind Sie vielleicht mit dem alten Marten bekannt? Zeuge: Nur ganz oberflächlich! Mein Gewissen ist so rein wie die Sonne.
Es wird nun der Vicewachtmeister Schneider aufgerufen, dessen Aussage im Verein mit der des vorigen Zeugen das Gericht der ersten Instanz zu der einstimmigen lieber» zeugung brachte, daß Skopeck unglaubwürdig und daher nicht zu vereidigen sei, ein Ergebnis, das damals das Zünglein der Wage entscheidend zu Gunsten der Angeklagten neigte und deren Freisprechung herbeiführte. Schneider war am Tage vor Skopecks Haftentlassung als Ordonnanz zu dem die Untersuchung der ersten Instanz führenden Kriegsgerichtsrat Lüdicke kommandiert. Skopeck wurde dann aus der Untersuchungshaft von dem Zeugen auf Befehl des Kriegsgerichtsrats Lüdicke abgeholt. Sie mußten dabei am Viereck bei der Reitbahn warten, da der Rat noch etwas zu fragen hatte. Bei dieser Gelegenheit fragte nun der Zeuge den Skopeck, was er gesehen habe. Präs.: Und was antwortete darauf Skopeck? Zeuge: Er gab mir zur Antwort: Eigentlich gar nichts. Es standen zwei an der Bandenthür. Ich fragte ihn dann, ob sie Mantel oder Schirmmützen trugen. Skopeck sagte, das wisse er nicht. Ich fragte nun weiter: Waren es vielleicht Zivilisten? Skopeck meinte, das könne auch möglich fein. Es fei schon sehr dunkel gewesen.
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Nach dem obigen Berichte spielt sich der Prozeß einstweilen so ab, wie der erste Prozeß, der mit der Freisprechung der beiden Angeklagten endigte. Ein Unterschieo, ein


