Skr. 193
Erste« Blatt.
Sonntag 18. August 1901
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des Windes zum Aus-
entweder aus
Stoff oder aus Gummi oder aus Papier hergestellt, an
leicht zum Explodieren gebracht werden könnte. Ballons
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ohne im geringsten mit den Fingern:
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1 mit ist von besonderem Werte, und muß. deshalb mit Ä äußersten Vorsicht behandelt werden. Sobald man das mit Metallpapier bekleidete kleine Körbchen, in dem der llvparat untergebracht ist, in der Lust ergreifen kann, oder ivenn man es am Erdboden, oder in einem Baum hängend.
Adresse für Depesche«, Anzeiger Liehen.
Fernsprechanschluß 9Zr.5L>
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Hangen in haben: Führer sh ta> Lahnthal, im von der Qoelle bis zu mg nebsi den Seilenibakn bearbeitet von orH.Luerssen.Wetzlu.
Text mit ca. lOoninstn- n, 5Planen, i Kärtchen und grossen CebersichUkartf rbendrack and Höhen- bicbten-Darstellung intern Einband Nk. 2-
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Bekanntmachung.
Die KreiSstratze Große».Linden—Leihgestern kann von Montag dem 19. August l. IS. ab bis auf weiteres wegen Umbaues derselben nicht befahren werden.
Leichtere Fuhrwerke können den sogen. Münzevberger Weg — Feldweg, an dem Wilson'scheu Werk abzweigend und an der Ortstafel bei Großen Linden in die obengenannte Straße einmündend — benützen.
Gießen, den 16. August 1901.
Großherzogliches Kreis amt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, den 14. August 1901.
Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge der evangelischen Kirchenfonds fyr 19O2/O3 bezw. 1902/05.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die evaugel. Kircheuvorstaude deS Kreises.
Unter Hinweis auf § 4 der Instruktion zur Fertigung der Voranschläge über die Vermögensverwaltung der evan gelischen Kirchen vom 31. August 1885 beauftragen wir Sie, die rubrizierten Voranschläge nach Anhörung des Kirchen- rechnerS so zeitig aufzustellen, daß die Beratung derselben im Gesamt-Sirchenvorstand und in der Kirchengemeindever tretung im Monat September ftattfinden und die Vorlage an das betreffende Großh. Dekanat bis spätestens Mitte Oktober erfolgen kann.
Insofern ein Beitrag der Zivilgemeinde zur Deckung des kirchlichen Defizits in Anspruch genommen werden muß, ist nach § 24 Ord.-Nr. 10 der Kirchenvoranschlags Instruktion alSbald nach der Beratung des Voranschlags im Kirchenvorstand und Gemeindevertretung, der Bürgermeisterei unter Mitteilung eines Auszuges aus dem Voranschläge, von der Höhe des notwendigen Zuschusses Nachricht zu geben, damit der erforderliche Kredit im Gemeiodevoranfchlage ordnungsmäßig gewahrt werden kann.
Wir verweisen noch auf das Ausschreiben Großh. Ober- konfistoriumS vom 12. Oktober 1894 (Verordnungsblatt Nr. 14) und empfehlen Ihnen, zur Vermeidung von RevifiovSbemerk- ungen genaue Befolgung dieser Vorschrift.
Die RevistonSverhandlungen zu den vorhergehenden Voranschlägen find bet Aufstellung deS neuen Voranschlags zu beachten.
Von der Ablieferung der Voranschläge an die Großh. Dekanate wollen Sie uns demnächst und jedenfalls bis Mitte Oktober, Anzeige erstatten.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat dem Organisations-Komitee der Ausstellung für Unfall-Schutz- und Verhütung, SanttätS- und Rettungswesen in Frankfurt a. M. die Erlaubnis erteilt, die Lose einer aus Anlaß der im Oktober d. IS. dortselbst stattfindeudeu Ausstellung zu ver- austaltendeu Lotterie innerhalb deS Großherzogtums zu ver treiben.
Indem wir dies zur öffentlichen Kenntnis bringen, bemerken wir, daß nach dem von der zuständigen Behörde ge nehmigten Verlosung-plan die Lotterie in drei Serien von ie 20 000 Losen, ä 1 Mk. (eiuschließl. Reichsstempel), zur Abspielung gelangt.
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt in Bons, die lediglich zum Ankäufe in der Ausstellung berechtigen, jedoch bei freier Wahl des Gegenstandes selbst, sowie bezüglich der Anzahl derselben.
Gießen, den 15. August 1901.
Vroßherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bezugspreis vierteljährig Mk. 2.20, monatl. 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholkstcllen öierteljäljrt Mk. 1.90, monatl. 65 Pfg^ -ki Postbezug Vierteljahrs Mk. 2.00 ohne Bestellgelds ein» Anzctaen-Dermiulung«» .<ell n drS In- unb UuälanbeS Junten AnzrtAkn für bei ffliefecncr 8In*eiqer entgegeä Jeilenpreifl; lokal iS Ufgj
südwärts 20 Pfg. >
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Bebahion, Expedition und ruderei: Schuistrahe 7.
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entleeren kann; besonders leicht, wenn man diese Oeffnung hierbei nach oben bringt.
Kapierballons, deren Hülle an sich ohne Wert ist, können ohne weiteres durch Zerreißen entleert werden. Bei dieser Thätigkeit ist selbstverständlich jedes offene MfaNt!u steuer (Zigarre, Pfeife, Streichholz oder anderes) mit tt6rte M! größter Sorgfalt fern zu ha-lten, da das Gas
IfltUttfl.
1. d. M.
-Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags.
Vie Gießener Zamilien- blätter werden dem Anzeiger im Wechsel mir„Hess. Banbroirt" und „Blätter Kr Hess. Volkskunde" vier- al wöchentlich beigelegt.
Mnnahme von Anzeigen p der nachmittags für ben lotgenben Tag erscheinenden Kummer biS vorm. 10 Uhr. «dbestellungen spätesten« abend« vorher.
Bekanntmachung.
. Betr. -^Schießübungen.
C8 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß bal Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm Nr. 116 am 19., 20., 21., 22" ”nb 241 V mt8‘ auf den Höhen hart nördlich Wißmar em schießen mit scharfer Munition mit der Schießrichtuna nach Norden und Westen abhalten wird.
Der Gel'ändeabschuitt: Wißmar, Ruttershausen, Odeohause«, Salzboden, Schmelz Forsthaus Waldhaus, Fellingshausen, Krof- dors und Wißmar darf daher an den obengenannten Tagen von 6 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags nicht betreten werden, insbesondere nicht die Straßen Wißmar—Ruttershausen, Forsthaus Waldhaus - Krofdorf.
Die Straßen Ruttershausen—Odenhanfen—Salzböden— Schmelz—Forsthaus WaldhauS und Fellingshausen—Krosdorf stad dagegen für den Verkehr frei.
An den wichtigsten Straßen, welche in das gefährdete Gelände führen, werden vom Regiment Posten aufgestellt werden.
Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß sich keine Wald- und Wegearbeiter, sowie Holzsammler in dem gefährdeten Gelände aufhalten dürfen.
Gießen, nen 15. August 1901.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
.v Bechtold.
QQ ihrem unteren Teile haben sie eine Oeffnung, aus der D* | man durch vorsichtiges Drücken auf den Ballon das Gas
Neubewaffnnng der deutschen Artillerie in Sicht?
Bon „gut unterrichteter militärischer Seite" wird der „Nat.-Ztg." geschrieben:
„Mancher von den Bielen, die sich über die Bewaffnung unseres Heeres und artilleristische Fragen interessieren, wird sich noch der Ueberraschung erinnern, die der Kaiser den Militär-Attaches der sremden Mächte bereitete, als er ihnen im Frühjahr 1897 das neue Feldgeschütz im Gebrauch der Truppen zeigte. In der Stille, ohne daß ein Wort in die Oeffentlichteit gedrungen wäre, hatte die Heeresverwaltung die deutsche Artillerie mit über 4000 neuen Geschützen bewaffnet, um, als die neue Bewaffnung vollzogen war, Europa vor eine vollendete Thatsache zu stellen, die für Freund und Feind gleich unerwartet kam. Und doch waren dieser Arbeit Verhandlungen mit der Kommission des Reichstages, lange Versuche auf den verschiedenen Schießplätzen voraufgegangeu, auch war jede Kanone, jede Lafette bei ihrer Herstellung Hunderten von Arbeitern und Beamten durch die .Hände gegangen und Tausende wußten darum. Wenn man sich fragt, wie eine solche Arbeit ben Augen des Auslandes verborgen bleiben konnte, so kommt man zu de^ Ueberzeugung, daß jeder, sei es Abgeordneter, Beamter oder Arbeiter, dem Kenntnis von dieser neuen Bestellung ward, sich ernstlich der Wichtigkeit der Geheimhaltung bewußt war. Der Staat hatte die Hauptarbeit der Neubewaffnung neben feinen eigenen Werkstätten dem großen Essener Stahlwerk übertragen, dessen feit fast einem Jahrhundert sorgfältig geleitete Verwaltung einen Stamm von Arbeitern und Beamten zu schaffen verstanden hat, der mit dem vollen Bewußtsein des eigenen Wertes Pflichttreue und Gehorsam verbindet. Nur unter solchen Bedingungen konnte die Ueberraschung gelingen.
Und heute? Dem aufmerksamen Leser der Tagespresse wird es nicht entgangen fein, daß schon seit dem Herbst vorigen Jahres bald in dieser, bald in jener Zeitung versteckter Weise Angriffe auf die Brauchbarkeit des deutschen Feldgeschützes gemacht wurden, denen sich Nachrichten über angebliche Reubewaffnung der deutschen Artillerie an- schlossen, welche schließlich zu der bekannten Interpellation an den Kriegsminister int Reichstage führten. Ob sich die Urheber dieser Nachrichten bewußt waren, in welchem 0/rabe sie hierdurch die deutsche Artillerie herabfetzten, möchten wir bezweifeln; doch war dies für die Wirkung gleich- giltig. Mit Freuden nahm das Ausland diese Nachrichten auf, und besonders in französischen und schweizerischen Zeitungen begegnete man Bemerkungen, die, ob richtig oder falsch, dem Leser die Meinung beibringen mußten, die deutsche Heeresverwaltung habe mit dem Geschütz 96 einen starken Mißgriff getljan und iverde sich zu einer Neubewafsnung gezwungen sehen. Wer mehr zu hören Gelegenheit hatte, als die Meisten, wird oft genug peinlich überrascht gewesen sein, zu erfahren, wie genau fremde Offiziere über Vorgänge Bescheid wußten, die nach den bisherigen Begriffen unbedingt geheim zu halten waren. Hat doch sogar in einem Nachbarstaate bei der Debatte über die Einführung von neuen Feldgeschützen das Haupt- argument eines Gegners der betreffenden Vorlage in der Behauptung bestanden, die deutsche Artillerie beginne bei
Bekanntmachung.
Betreffend: Bekanntmachung über die Behandlung auf» _ gefundener Luftballons.
ko < Nachstehende Benachrichtigung und Anleitung über die 5oebanblung von Luftballons und zugehörigen Apparaten, welche im Kreise Gießen aufgefunden werden, bringen wir Jlierourtt), zur allgemeinen Kenntnis des Publikums.
, Gießen, den 13. August 1901.
Großherzoglickes Kreis amt Gießen.
K Bechtold. h-
Benachrichtignng und Anleitung
über die
Behandlung von Luftballons und zugehörigen Apparaten, tvelche im Kreise Gießen aufgefunden werden.
Zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschung der höheren Luftschichten, in welche Menschen nicht mehr vorzudringen vermögen, läßt man fast in allen Staaten Europas von Zeit zu Zeit kleinere oder größere Luftballons steigen, die Instrumente tragen, welche auf einer geschwärzten Papier- fiüche selbstthätig Auszeichnungen über die Temperatur, die Feuchtigkeit u. J. w. ausführen. Für die nächen Jahre finden derartige Auffahrten an dem ersten Donnerstage emes jeden Monats gleichzeitig in England, Frankreich, Elsaßf-Lothringen, Bayern, Preußen, Oesterreich und Rußland statt, außerdem aber noch gelegentlich an anderen Togen. In Preußen erfolgen dieselben seitens des Aero-
Ämtlichn Feil.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die sttif den 3.-5. d. MtS. festgesetzte Ziehung der Lotterie zu Gunsten der Stvdt- und Kathedralkirche zu St. Jakob in ^iUhen auf den 7.—9. September d. Is. verlegt worden ist
Gießen, den 13. August 1901.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
neten Schnur so lange zu ziehen, bis eine Feder aufschnappt, was zum Zweck hat, eine nachträgliche Zerstörung der auf mit Ruß geschwärztem Papier erfolgten Aufzeichnungen zu verhindern.
4. Ballon, Netz, Fallschirm, Drachen und alle zugehörigen Teile sind ebenfalls sorgfältig aufzubewahren.
5. Bei allen innerhalb des Königreichs Preußen und der übrigen deutschen Bundesstaaten, außer dem Reichslande Elsaß-Lothringen, Bayern, Württemberg und Baden, gefundenen Ballons, Drachen und Apparaten, ist sofort eine telegraphische Depesche an das Aeronautische Observatorium Reinickendorf-West bei Berlin abzuschicken, in der die Adresse Finders genau angegeben ist. A'.-ch bei ausländischen Ballon s, die nicht selten in Nord- und Mitteldeutschland landen, ist zuerst eine solche Depesche nach Reinickendorf-Berlin zu schicken. Ballon und Apparat werden entweder abgeholt oder nach weiter erfolgender Vorschrift durch die Post zurückgefordert werden.
6. Für jeden aufgefundenen und in sachgemäßer Weife behandelten Ballon oder Apparat wird an den oder die Finder eine Belohnung gezahlt, die von 5 bis 20 Mark betragen kann, je nachdem die Bergung mehr oder weniger sorgfältig erfolgt ist, worüber sich das Königliche Meteorologische Institut die Entscheidung vorbehält; außerdem werden alle sonstigen Kosten, auch für die Depesche, zurückerstattet.
Im Falle von Streitigkeiten wird das Großh. Kreisamt entscheiden, welchen Personen die Belohnung gebührt.
Die Polizei- und Gemeindebehörden werden ersucht, der sachgemäßen Ausführung obiger Vorschriften die thun- lichste Förderung und Unterstützung zuteil werden zu lassen.
Ganz besonders ist durch Belehrung und gelegentliches gutes Beispiel darauf hinzuwirken, daß jedes Oeffnen oder Berühren der Apparate in ihren inneren Teilen, die sehr leicht zerbrechlich sind, ganz besonders aber an der mit geschwärztem Papier oder Metall überzogenen Walze oder Trommel den wissenschaftlichen Wert des Aufstieges unwiederbringlich vernichtet, und daß auch aus diesem Grunde die Höhe der Belohnung in erster Linie davon abhängt, ob die Aufzeichnungen unversehrt sind oder durch die Schuld oder Ungeschicklichkeit der Finder verdorben worden sind.
, fl kl oern ytegen vewayrr i|i onw um »wvu/vn .
ergebt ' Hjomdere Vorschriften angebracht, so führe man diese sofort -qus^, z. D. wenn gebeten wird, an einer besonders bezetch-
einer jüngeren rheinischen Fabrik:)iohrrücklauf-Feldgeschütze iiU bestellen. Der Redner, ein höherer Offizier, hat feine Behauptung bis zuletzt aufrecht erhalten, da sie ihm aus icherster Quelle zugegangen sei. Seither häufen sich in remden und deutschen Zeitungen die Nachrichten über Ber-
nautischen Observatoriums des Königlichen Meteorologischen Instituts am Tegeler Schießplatz bei Berlin; die Ballons, Instrumente Und aller Zubehör sind demnach fiskalisches Eigentum.
Ta diese Ballons „unbemannt" sind, d. h. nur Apparate, aber keine Person tragen, muß man erwarten, daß sie, von verständigen Leuten gefunden, in zweckmäßiger Imgebung ist gans besöi Weise aufbewahrt und zurückgeschickt werden. Um den Ängen nehmen 5 Bewohnern des Kreises die Möglichkeit einer sachgemäßen ihuidinngen entgegen- - Mitwirkung bei diesen wichtigen und in allen Kultur- ^FmikomendugnMi Staaten geübten Versuchen zu gewähren, seien folgende Er- 'trt?. läuterungen und Vorschriften bekannt gegeben und die
gron Emil Roth in bit$>d Nachgeordneten Behörden ersucht, deren Befolgung anzu- »nripfehlen bezw. zu überwachen.
' 1 Zum Emporheben der Instrumente werden meistens
.. I Luftballons, die mit Gas gefüllt sind, gelegentlich aber Nach Drachenflächen verwandt, die an einem Stahldraht “ gehalten und durch die Wirkung des Wii ' fbeigen gebracht werden. Die Ballons sind
Die zu demselben Zwecke benutzten Drachen haben die Gestalt eines viereckigen offenen/ aus Holzstäb en bestehenden M'stenS, der teilweise mit Baumwollstoff bekleidet ist. Befindet sich, was meist nicht der Fall ist, noch ein längeres Stück Stahldraht an dem Drachen, so ist, falls die Möglichkeit vorliegt, daß dieses eine elektrische Starkstrom-Leitung jerühren kann, jedes Ergreifen desselben mit den bloßen fänden .oder Berühren mit unbedeckten Körperteilen sorgfältig zu vermeiden. JSagegen beseitigt ein um die Hände gewickeltes trockenes Tuch jede Gefahr. Man vermeide jede unnötige Beschädigung des sehr zerbrechlich gebauten Drachens.
2. Ist der Ballon oder Drache bei starkem Winde noch
GietzenerAnzeiaer
General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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h schneller Bewegung, so ist bei den Versuchen, ihn fest- • z Uralten, njit aller Vorsicht zu verfahren, um nicht um- t »wissen oder hierbei beschädigt zu werden. Ein schnelles
Iinschlingen der herab hängenden Leine um einen festen 'sjahl oder Baum ist am vorteilhaftesten, um feine Belegung aufzuhalten.
3. Das an dem Ballon oder Drachen hängende Jnstru-
dus Stoss und Gummi müssen mit thunlichfter Sorgfalt 116?« Mstül« behandelt und deshalb z. B. aus Bäumen möglichst ohne r V —— roo-rfohitvrnpti trpi nPTHtaiprSyph
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