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18.7.1901 Erstes Blatt
 
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Erstes B' ^tt.

Nr. 166

151. Jahrgang.

Donnerstag 18. Jnli 1901

Redaktion, Expedition und

Druckerei: Schulftrahe 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener Zamilien- hlütter werden dem An­zeiger im Wechsel mitHeff. Landwirt" undBlätter für Hess. Volkskunde" vier­mal wöchentlich beigelegt.

Annahme vonAnziigen ju der nachmittags für den folgenden Tag erscheinende« Nummer biS nenn. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.

GietzenerAnzeiaer

General-Anzeiger v **

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen

vezugsprels viertcljährk Mk. 2.20, monatl. 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1.90, monatl. 65 Pfg. Bei Postbezug Vierteljahrs. Mk. 2.00 ohne Bestellgeld. All« Slnzcigrn-DermittlungS-, stellen drü Zn- und Auslandes nehmen Anzciqou für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis, lokal 12 Pfg., auöwärtS 20 Pfg.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

FernsprcchanschliißNr.51.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1893, die polizeiliche Beaufsichtigung der Mietwohnungen und Schlaftstellen betr.

Da in letzter Zeit die Bestimmungen rubr. Gesetzes seitens der Hauseigentümer, sowie Vermieter von Wohnungen und Schlafstellen öfters außer acht gelasien wurden, sehen wir uns veranlaßt, die nachstehenden Vorschriften wiederholt zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Wir empfehlen den genannten Personen, dieselben künftig­hin um so gewißer beobachten zu wollen, als sie sonst strenge Bestrafung zu gewärtigen haben.

Das Formular, au besten Händen die Anzeigen zu er­statten find, wird auf unserem Meldebureau unentgeltlich ver­abreicht.

Die hier in Betracht kommenden Vorschriften find im einzelnen folgende:

1. Derjenige, für. dessen Rechnung eine Wohnung erst, malig vermietet wird, öder dessen Vertreter ist verpflichtet, hiervon vor dem Einzuge des Mieter- der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, wenn entweder

a. die Mietwohnung (einschließlich der Küche und aus­schließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder

b. Kellergeschosse oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen ist, oder

c. unmittelbar unter Dach (ohne Zwischendecke) befind liche Räume

zum Wohnen vermietet werden sollen.

Die Anzeige muß Auskunft geben über

a. den Eigentümer, sowie die Lage des Hauses nach Straße und Nummer,

b. die Lage der Wohnung (ob im Haupt- oder Neben­gebäude und in welchem Stockwerk),

c. die Anzahl und Bestimmung der Räume,

d. den Beruf des Mieters, sein Verhältnis zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben.

Die Vermieter sogenannter möblierter Wohnungen find von dieser Anzeigepflicht befreit, wenn und solange der Miet preis für das Zimmer den Betrag von monatlich acht Mark überschreitet. ^^8 M

2. Der Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche Anzeige zu machen, wenn in der Person des Vermieters oder Mieters einer Wohnung der unter 1 vorstehend bezeichneten Art eine Aenderung eintritt, oder wenn durch Verminderung der Zahl der Mieträume oder durch Aftervermietuug die Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird.

Die Anzeigepfiicht trifft bei Aenderuugen in der Person des Vermieters den neuen Vermieter.

Bei Aenderuugen in der Person des Mieters find zu­gleich die im vorigen Artikel unter d. vorgeschriebenen An. gaben zu machen

3. Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Per­sonen Schlafstellen, mit oder ohne Berechtigung zum Aufent­halt über Tag, vermietet, hat hiervon vor Beginn der Miet- beuutzung der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen.

Die Anzeige muß Auskunft geben über

a. Lage des Hauses nach Straße und Nummer, sowie über den Vermieter,

b. Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume,

e. die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vor­handenen Schlafstellen.

Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Schlafstellen hat der neue Vermieter der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen. Der Wechsel in der Person des Mieters ist im Unterschied gegen die unter 2 bezeichnete Vorschrift - nicht anzuzeigen.

4. Der Vermietung im Sinne dieses Gesetzes steht gleich jede Vergebung von Wohnräumen oder Schlafstellen gegen Entgelt.

5. Wer die Erstattung der vorgeschriebenen Anzeigen unterläßt, oder in denselben wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft.

Gießen, den 28. Juni 1901.

Großherzvgliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Bekanntmachung

Betr.: Borträge über Obstbau.

Herr Kreis-Obstbautechniker Metternich beabsichtigt, die nachstehend verzeichneten Orte des Kreises Gießen zur Abhaltung von Vorträgen über Obstbau, verbunden mit praktischen Unterweisungen an Obstbäumen, zu besuchen: Samstag den 20. Juli in Stangenrod, nachmittags 3 Uhr praktische Unterweisung, abends 8 Uhr Vortrag;

Sonntag den 21. Juli in Geilshausen, nachmittags 3 Uhr Vortrag;

Montag den 22. Juli daselbst vormittags 8 Uhr praktische Unterweisung;

nachmittags 3 Uhr desgleichen in Odeuhauseu, abends 8 Uhr daselbst Vortrag.

Lebhafte Beteiligung der Mitglieder de- Oberhessischen Obstbauvereins und sonstiger Freunde des Obstbaues er­wünscht.

Gießen, den 16. Juli 1901.

Der Vorsitzende »eS Vereinsbezirks Gießen des Oberhessischen Obstbauvereins.

Dr. Heinrichs.

Bekanntmachung.

In dem Verfahren zur Anlegung des Grundbuchs für die Gemarkung Rödgen beginnt die Anmeldungsfrist mit dem 1. August und endigt mit dem 31. Oktober 1901.

Die Vorschriften darüber, was seitens der Beteiligten während der Anmeldungsfrist zu geschehen hat, können auf der Amtsstube des Großh. Ortsgerichtsvorstehers zu Rödgen und aus dem Anschlag an der dortigen Ortstafel ersehen werden.

Gießen, den 15. Juli 1901.

Großherzogliches Amtsgericht.

Ju Chinaalles in Ordnung".

Die Wiener Politische Korrespondenz erklärte jüngst kate­gorisch die Besorgnisse über Entstehung neuer Wirren in China für grundlos. Briefe von Missionaren drücken sich minder zuversichtlich aus. Auch in Offiziers­kreisen wird, nach einer Pekinger Meldung, die Situation durchaus nicht als absolut ruhig und geklärt betrachtet.

Unter demStrafgericht" haben die Kaiserin-Re­gentin und die ihr ergebenen Würdenträger wenig zu leiden gehabt; in Sanganfu, weitab von den Gefahren, ließ es sich ganz gut leben mit den reichen Mitteln, für deren prompte Bereitstellung die Vizekönige zu sorgen hatten. Die Kaiserin-Regentin hat, darüber kann kein Zweifel sein, das Heft in Händen. DerBogdochan", der junge Kaiser, den Rußland als den einzig legitimen Herr­scher anerkannt wissen wollte, ist seit dem Abzug von Peking einSchattenkaiser" wie zuvor. Die verschiedenen Telegramme an europäische Herrscher, angebliche vom jungen Kaiser herrührend, eine Reihe fremdenfreundlicher Edikte, Reformbeshrebungen u. s. w. das alles dürfte nichts weiter als ein Komödienspiel sein, wozu der willenlose Bogdochan sich hergeben muß, damit der Anschein erweckt wird, er besitze wieder die Macht und sei int stände, sein Wohlwollen für die Fremden zu bethätigen. Es ist bezeich­nend, daß man auf chinesischer Seite jetzt, da der größte Teil der verbündeten Truppen sich aus demschrecklichen Lande" entfernt, ungeniert die Maske fallen läßt: Die Kaiserin-Regentin zeichnet die letzterschienenen Dekrete aller- höchstselbst. Diese energische, intriguante Frau, von der die fremdenfeindliche Bewegung unbestrittenermaßen ausge­gangen ist, triumphiert am Ende der Geschichte; es ist gar keine Rede davon, ihr die Zügel der Regierung zu entwinden, obgleich diese Forderung oft genug von den Chinakennern aufgestellt wurde, weil sonst nicht die Ge­währ gegeben sei gegen eine Wiederholung der Kata­strophen. Man läßt seelenruhig den Dingen ihren Lauf. Entgegenkommen, Versöhnung, auf diese milden Töne ist dte Chinapolitik gestimmt. Wenn nur die Freundlichkeiten nicht als' Schwäche gedeutet werden. Eben jetzt ist wieder ein Wunsch der Chinesen bereitwillig erfüllt worden: Die Truppen aus den Palästen und Tempeln bis zum 15. August zurückzuziehen. Die Befehlshaber der verbündeten Truppen empfingen von den Gesandten entsprechende Weisungen. Es könnte so aussehen, daß der chinesische Hof ernstlich die R ü ck k e h r nach Peking betriebe und zu diesem Zweck die Paläste wieder in Stand setzen lassen will. Aber mit dieser Rückkehr 'des Hofes wird es sicher gute Wege haben, so lange dieGesandtschaftswache" der Mächte in Peking bleibt. Das Ersuchen um Zurückziehung der Truppen aus den Palästen und Tempeln entspricht einfach der stolzen chinesischen Auffassung, daß durch den Aufenthalt der Fremden diese Gebäudeentweiht" werden.

Die chinesische Regierung ist wieder obenauf. Auch da­mals, U)or den Ereignissen, die den Anlaß gaben zu der gemeinsamen Aktion der Mächte, sind die ersten Warnungen von Missionären ausgegangen. Wenn wieder aus diesen Kreisen geschrieben ist, man habe das Gefühl von neuem kommenden Unheil, wenn die Militärs dem Frieden nicht trauen, so beanspruchen solche Stimmen Beachtung, trotz der Autorität derWiener Pol. Korresp.", daß Pie Be­sorgnis grundlos sei.

Politische Tagesschau.

Aus Berlin, 15. Juli, wird uns geschrieben:

Die Aeußerung des preußischen Eisenbahnministers von Thielen bei dem Festmahl der Rheinstrombauverwaltung:

Er werde Gelegenheit haben, seinen Standpunkt zur Wasser st raßenf rage in der nächsten Landtagssession wie bisher zu vertreten", ist von verschiedenen Zeitungen als eine bestimmte Ankündigung der Wiederkehr der Kanal­vorlage aufgefaßt worden. Von konservativer Seite macht man demgegenüber darauf aufmerksam, daß ein Beschluß des preußischen Staatsministeriums über die im Landtage einzubringenden Vorlagen erst später erfolge. Der Minister hat nur sagen wollen, daß er trotz der ablehnenden Haltung des Landtags noch immer ein Kanalfreund sei, und dies

auch im Parlament ungescheut bekennen werde. Diese Auf­fassung wird als zutreffend gelten können. Kürzlich ver­lautete, die nächste preußische Landtagssession solle nur mit dem Allerdringlichsten beschäftigt werden. Hierzu wird die Kanalvorlage nicht gerechnet. Nicht nur, daß die offi- ztöse Presse über die Vorteile der Wasserstraßen garnichts, mehr sagt, es ruhen auch zurzeit die Arbeiten, die zur Ergänzung des amtlichen Materials, zur Befriedigung der wißbegierigen Fragen der Kanal-Opposition begonnen und noch nicht vollendet waren. Rüstete sich- die preußische Regierung zu einem neuen Kanalkampf, so würde schon, jetzt der Tag genutzt werden. Graf Bülow soll, wie man. wissen will, mindestens die Hinausschiebung der großen? Kanalprojekte, Mittelland- und Dortmund-Rhein-wanak, für zweckmäßig halten, um das volle parlamentarische In­teresse dem Zolltarifentwurf zu reservieren. Da die Wasser­straßenpläne nach wiederholter Versicherung der Regierung einuntrennbares Ganze" bilden, so werden wohl auch die kleinen Projekte dieser Art noch liegen bkeiben.

Wie offiziös aus Paris verlautet, sind die portugiesische und die französische Regierung bezüglich der Regelung der portugiesischen Schuld zu einem Einvernehmen ge­langt. Diese Meldung wird die zahlreichen deutschen Gläu­biger des Pyrenäenstaats interessieren, aber kaum erfreuen. Denn von irgendwelchen Bestrebungen der Lissaboner Re^ gierung, den so lange vernachlässigten Verpflichtungen auch den Anderen gegenüber nachzukommen, die ihr einst ver­trauensvoll Millionen darliehen, verlautet nichts. Richtig ist ja, daß Frankreich noch weit mehr portugiesische Papiere ausgenommen hat, als Deutschland, also ein gewisses Recht besitzt, in der Schuldenregulierungsfrage zuerst berücksich­tigt zu werden. Doch Portugal darf seine anderen Gläu-i biger deshalb nicht ohne weiteresabsägen". Tas liberale Kabinett de Castro hatte sich um die Angelegenheit der äußeren Schuld überhaupt nicht gekümmert; das zurzeit die Staatsgeschäfte führende konservative Ministerium scheint mehr Pflichtgefühl zu besitzen. Vielleicht hat eine diplomatische Vorstellung von Berlin aus jetzt Erfolg. Eng­land ist dem Besitzer der Delagoabai für die im Buren­kriege geleisteten Dienste den klingenden Lohn sicherlich nicht schuldig geblieben, wie denn die kürzlich erfolgte kostspielige Meerfahrt des portugiesischen Königs wohl eben­falls den Schluß gestattet, daß es um die Finanzlage Por- tugals nicht gar so schlecht bestellt ist

Aus Stadt und Land.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist IlUt? unter genauer Quellenangabe:Gietz. Ärrz.* gestattet.)

e* Das Großherzogliche Regierungsblatt, Nr. 48, ausge­geben am 11. Jnli 1901 veröffentlicht eine Bekanntmachung, die Veranlagung der direkten Staatsfteuern betreffend. Die direkten Staatssteuern int Großherzogtum Hessen mit Aus« nähme der von dem Kondominat Kürnbach zu zahlenden ständigen Steuern von 186 Mark für das Jahr 1901/02 sind insgesamt mit dem Betrag von 10 309 531 Mk. 05 Pfg. veranlagt worden. Dieser verteilt sich auf die beiden ©teuer« orten und die einzelnen Steuerkommissariatsbezirke folgender­maßen: Es entfallen a) an Vermögenssteuer b) an Ein­kommensteuer auf

Alsfeld a. 36 347 85, b. 85 770, zusammen 122 117 85. Alzey a. 57 406 25, b. 130 289 50, zus. 187 695 75. Beerfelden a. 22 828 85, b. 57 286, zus. 80 094 85. Bingen a. 93 492 30, b. 245 117 50, zus. 338 609 80. Büdingen a. 41 719 70, b. 80 199 50, zus. 121 919 20. Butzbach a. 38 803 05, b. 74 253, zus. 113 056 05. Darmstadt I a. 269 256 90, b. 1 283 626 50, zus. 1 552 883 40. Darmstadt II a. 41 606 95, b. 111 793 50, zus. 153 400 45. Dieburg a. 39 030 75, b. 93 745, zus. 132 775 75. Friedberg a. 125 394 50, b. 334 508 50, zus. 459 903. Fürth a. 28 619 25, b. 60 974 50, zus. 89 593 75. Gießen a. 98 312 50, b. 434 993 50, zus. 533 306. Groß-Gerau a. 55 309 65, b. 188 923 50, zus. 244 233 15. Grünberg a. 30 548 65, b. 57 620, zus. 88 168 65. Heppenheim a. 36 641, b. 135 413 50, zusammen 172 054 50. Höchst a. 27 448 30, b. 48 731, zus. 76 179 30. Homberg a. 21 439 55, b. 28 828, zus. 50 267 55. Hungen a. 55 168 30, b. 75 939, zus. 131 107 30. Langen a. 26 596 35, b. 103 914 50, zus. 130 510 85. Lauter­bach a. 43 877 90, b. 80 024 50, zus. 123 902 40. Mainz I a. 260 553 15, b. 1 683 427 50, zus. 1 943 980 65. Mainz II a 44 113 30, b. 115 883, zus. 159 996 30. Michelstadt a. 38 842 10, b. 73 916 50, zus. 112 758 60. Nidda a. 40 111 50, b. 83 843, zus. 123 954 50. Ober-Ingelheim a. 56 338 70, b. 164 369, zus. 220 707 70. Offenbach a. 141 597 50, b. 926 908 50, zus. 1 068 506. Oppenheim a. 64 585 40, b. 140 818 50, zus. 205 403 90. Osthofen a. 57 143 90, b. 132 003 50, zus. 189 147 40. Schotten a. 16 805 80, b. 32 96 50, zus. 49 732 30. Seligenstadt a. 30 838 50, b. 109 196 50, zus. 140 935. Wörrstadt a. 50 783 15, b. 93 314, zus. 144 097 15. Worms 150 863 35, b. 647 430 50 798 293 85. Zwingenberg a. 65 143 65, b. 186 094 50, zus 251 238 15.

** Personal-Nachrichten. Der Großherzog hat dem evangelischen Pfarrer Friedrich August Röschen in Winnerod aus Anlaß des 50jährigen DtenstsubtlaumÄ das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen. Der Großherzog hat dem Pfarrer und Dekanstellvertreter Georg Bayer zu Kelster­bach die evangelische Pfarrstelle zu Dorn he im, Dekanat Groß-Gerau, dem Pfarrer Johannes G u y o t zu Dortelweil die neu errichtete evangelische Pfarrstelle zu Heppen­heim, Dekanat Zwingenberg, dem Pfarrassistenten Otto Ausfeld zu Bensheim, Dekanat Zwingenberg, die neu errichtete zweite evangelische Pfarrstelle daselbst, dem Pfarrverwalterr Albrecht Hartmann zu Hainchen, Deka­nat Büdingen, die evangelische Pfarrstelle daselbst über­tragen und den von Sämtlichen Riedesel Freiherren zu Eisenbach auf die evangelische Pfarrstelle zu Nieder-Moos, Dekanat Lauterbach, präsentierten Pfarrverwalter Friedrich Schultheis daselbst für diese Stelle bestätigt. Der? Großherzog hat ferner Franz Zimander aus Peters­dorf, Martin Jung aus Wölfersheim, Gustav Adolf Schmidt aus Eiserfeld, Albert Kunz aus Allendorf am