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N?. 115 Zweites Blatt.
151. Jahrgang.
Samstag 18. Mai 1901
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GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger v #v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Die Senkenbergstroße zwischen Ostanlage und Brandplatz wird neu eingedeckt und eingewalzt und deshalb für die Zeit vom 18. bis 22. d. Mts. für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Gießen, den 17. Mai 1901.
Großhei^ogliches PolizeürmL Gießen.
Hechler.
der Geschäftsordnung, wenn Sie jetzt diesen Antrag nicht zulassen wollten.
Abg. Singer äußert sich in gleichem Sinne.
Abg. Bachem bestreitet die Richtigkeit der Auffassung, erklärt aber nochmals, er verlange ja augenblicklich weiter nichts, als die Verlesung der Namen.
Abg. Gamp: Bei jenem vom Abg. Richter erwähnten Anlaß hielt die Geschäftsordnungs-Kommission diese Frage nur für zweifelhaft, und sie unterließ deshalb einen Beschluß, indem sie glaubte, abwarten zu können, ob sich ein solcher Vorfall wiederholen werde.
Abg. Singer : Die Geschäftsordnungs-Kommission hat damals durchaus Ihrer Auffassung entgegengesetzt entschieden und nur für Vertagur.gs- oder Schlußanträge Anwesenheit der Antragsteller verlangt. Wenn übrigens Herr Bachem gar nichts anderes verlangt, als Verlesung der Namen, sa habe ich ja bereits erklärt, daß wir dieses Verlangen durchaus unterstützen.
Abg. Richter: Ich weiß gar nicht, weshalb die Herren sich so sehr aufregen? Ich will doch nur mit dem Anträge auf namentliche Abstimmung die Namen der Herren öffentlich festlegen, welche dem Volke den Spiritus so sehr verteuern wollen. Wollte ich etwas Anderes, so brauchte ich ja nur die Beschlußfähigkeit anzuzweifeln. Es ist also doch nur Freundlichkeit gegen Sie selbst (Heiterkeit), wenn wir namentliche Abstimmung fordern, denn Sie können ja dazu noch alle Mannen heranschleppen (Heiterkeit). Ihr Verdruß braucht sich also doch nicht gegen uns zu kehren! (Heiterkeit.)
Nach Bemerkungen der Abgg. Bachem und Stadthagen erklärt der
Präsident Graf Balle st rem : Meine Herren, die Geschäftsordnung enthält keine positive Bestimmung, welche die persönliche Anwesenheit der Unterzeichner für einen Antrag auf namentliche Abstimmung verlangt. Nur bei Anträgen auf Vertagung oder Tcbatteschluß ist Anwesenheit erforderlich. Ich habe mich nicht über das Angemessene oder Unangemessene eines solchen Verfahrens zu äußern, sondern nur über das Thatsächliche. Die Praxis war bisher stets so, daß keine Kontrolle ausgeübt wurde. Ich wüßte auch nicht, wie sie erfolgen solle. Meiner Ansicht nach ist also gegen vorliegenden Antrag auf namentliche Abstimmung nichts einzuwenden. Wenn nun Herr Bachem gewünscht hat, daß die Nanien verlesen werden, so ist dergleichen zwar bisher nie geschehen, aber ich habe nichts dagegen einzuwenden. Wenn kein Widerspruch erfolgt, so lasse ich also die Namen verlesen. Widerspruch erfolgt nicht. (Heiterkeit.) Ich bitte also den Herrn Schriftführer, die Verlesung vorzunehmen.
Tie Verlesung ergiebt als Unterzeichner des Antrags auf namentliche Abstimmung die Sozialdemokraten, einige freisinnige Volksparteiler und süddeutsche Volksparteiler.
Nunmehr tritt das Haus in die Generaldebatte ein, nachdem die Geschäftsordnungsdebatte eine volle Stunde in Anspruch genommen hatte.
Abg. Lucke (B. b. L.) tritt für die Beschlüsse zweiter Lesung ein, ebenso
Abg. v. Kardorff, welcher erklärt, ohne die Kontingentsherabsetzung für die neuen Brennereien liege ihm nichts an dem ganzen Gesetz.
Auch die Abgg. Gamp und Holtz einpfehlen kurz das Gesetz, wogegen
die Abgg. Wurm und Richter dasselbe bekämpfen und den Antrag Fischbeck empfehlen, der in seinem ersten Teile die Kon tin g e ntshe r ab setzung für neue Brennereien st r e i ch e n und in seinem zweiten Teile ; die Brenn st euer lediglich verlängern will, also ohne den in zweiter Lesung beschlossenen 50prozentigen Zuschlag.
Schon etwas vor dreiviertel 11 Uhr schließt die Generaldebatte. Ohne weitere Spezialberatung wird über den er st en Teil des Antrages Fischbeck namentlich abgestimmt. Geaen denselben stimmen 178, für denselben 25 Abgeordnete, der Abstimmung haben sich 2 Abgeordnete enthalten. Anwesend waren somit insgesamt 205 Abgeordnete Ter Antrag Fischbeck ist also in seinem ersten Teile abgelehnt.
Abg. Fischbeck empfiehlt sodann den zweiten Teil seines Antrages, also bloße Verlängerung der Brennsteuer ohne Zuschlag.
Abg. Wurm, für den Antrag, bekämpft in längeren Ausführungen den Beschluß zweiter Lesung.
Nach weiteren längeren Ausführungen des Abg. Stadthagen schließt die Tebatte. Zunächst wird der A n t r a g F i s ch b e ck auf einfache Verlängerung der Brennsteuer in ihrer jetzigen Höhe um ein Jahr in einfacher Abstimmung abgelehnt.
Ueber den Beschluß zweiter Lesung — 5 0prozen- tigerZuschlagzur Brenn st euer — wird n a m e n t - l i ch abgestimmt.
Für Aufrechterhaltung dieses Beschlusses werden 179, gegen denselben 17 Stimmen abgegeben, während zwei Abgeordnete sich der Stimmabgabe enthielten. Es sind also insgesamt nur 198 »Stimmen abgegeben.
Präs. Graf B a l l e st r e m: Meine Herren, das Haus ist hiernach beschlußunfähig. Es läge mir nun zwar ob, eine Sitzung mit einer Tagesordnung anzusetzen, da ich aber begründete Vermutung habe, daß wir vor einer längeren Unterbrechung unserer Arbeiten stehen, so darf ich wohl annehmen, daß Sie mich ermächtigen, seiner Zeit eine Tagesordnung, die Ihnen reck)tzeitig zugestellt werden wird,
Deutscher Reichstag.
Berlin, 15. Mai.
Die Bänke der Rechten, des Zentrums und der National- liberalen sind gut besetzt, wogegen Sozialdemokraten und namentlich Freisinnige in sehr geringer Anzahl vertreten find.
Präs. Graf B a l l e st r e m : Es ist zur dritten Lesung des Branntweinsteuergesetzes ein Antrag Fischbeck eingegangen, die Brennsteuer nur zu verlängern, ohne sie zu erhöhen. Ter Antrag bedarf noch der Unterstützung. Die Herren, welche den Antrag unterstützen wollen, wollen sich ergehen. (Abg. Richter ruft dazwischen: zur Geschäftsordnung! Als sich nur die wenigen Freisinnigen und Sozialdemokraten erheben, wird rechts gerufen: Tie Unterstützung genügt nicht! Heiterkeit.)
Abg. Richter zur Geschäftsordnung: Ich habe die erforderliche Anzahl Original-Unterschriften hier! Der Abgeordnete eilt zum Präsidialtisch und überreicht die Unterschriften. •
Abg. Gamp ruft: Dann mögen die Herren auch hier sein!
Abg. Bachem : Tann bitte ich den Herrn Präsidenten, die Unterschriften verlesen zu lassen, damit man nachher wenigstens weiß, welche von den Herren Unterzeichnern nicht hier sind!
Abg. Richter (lachend): Tie Namen der Antragsteller tiommcn ohnehin in die Akten?
Damit ist diese Angelegenheit erledigt und das Haus tritt in die Tagesordnung ein. Es werden zunächst einige Rechnungssachen definitiv erledigt und sodann das Han - delsprovisoriummitEngland debattelos in dritter Lesung definitiv angenommen.
Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist die dritte Lesung des Branntweinsteuer-Gesetzes.
Präs. Graf Ballestrem teilt sogleich mit, daß ein Antrag der äußersten Linken eingegangen sei auf namentliche Abstimmung über die Herabsetzung des .ibontingents für neu entstehende Brennereien.
Abg. Bachem ersucht den Präsidenten jetzt abermals, die Namen der Antragsteller verlesen zu lassen, damit das Land wisse, welche Herren solche Anträge stellen, ohne anwesend zu sein.
Abg. Singer : Ich unterstütze das Ersuchen des Herrn Bachem durchaus, denn auch ich will, daß das Land wisse, wie wir noch das letzte Mittel versuchen, um das Zustandekommen' dieses unheilvollen Gesetzes zu verhindern?
Abg. Groeber <Ztr.) wendet gegen die Zulassung des Antrages auf namentliche Abstimmung ein, diejenigen Mitglieder, welche einen solchen Antrag unterstützen, müßten auch anwesend sein. Man müsse deshalb durch Verlesung der Namen, wie dies von Bachem gewünscht werde, erfahren, ob die Betreffenden auch wirklich anwesend seren.
Abg. Richter: Mögen doch die Herren, welche die Spirituspreise so sehr verteuern wollen, hier anwesend sein! Sic haben die Verabredungen des Senioren-Konveuts gebrochen, umsoweniger können Sie sich wundern, daß wir von allen Mitteln der Geschäftsordnung Gebrauch machen!
Abg. Singer legt dar, daß die Ausführungen Groebers dem langjährigen Gebrauch des Hauses widersprechen. Die schriftlichen Original-Unterschriften genügen für den Antrag auf namentliche Abstimmung.
Abg. Bachem bezeichnet das Verfahren der Linken als Hohn auf die Geschäftsordnung. Auch die Opposition müsse da sein, wenn sie solche Anträge stellen wolle. Einstweilen aber wolle er ja aber nur, daß bie Unterschriften verlesen würden, damit vor dem Lande der von ihm gerügte Thatbestand festgelegt werde. Welche Schlüsse das Haus etwa später aus einem solchen Anlasse sauen werde, das könne jetzt dahingestellt bleiben. .
Abg. Richter: Ein so wichtiges Gesetz dars nicht bei einem beschlußunfähigen Hause zu staiide kommen, daran haben Sie selbst doch auch ein Interesse. Sie ärgern sich nur darüber, daß wenigstens 100 Freunde der Erhöhung der Spirituspreise nicht hier sind. Daher Ihre Schmerzen. (Heiterkeit.) Tie Frage, um die es sich hier handelt , ist ja doch schon früher aus einem gleichen Anlaß von der Ge- ^cksäftsordnungs-Kommission erörtert worden, und damals Ist in die Geschäftsordnung ausdrücklich die Bestimmung «iufaenommen worden, daß bei Anträgen auf Vertagung „der Debatteschluß nur durch Aufstehen über die Änterstützungsftage entschieden werden kann. Es ist also ausdrücklich damals abgelehnt worden, daß auch Anträge Lmf namentliche Abstimmung nur von Anwesenden einge- K,rächt werden können. Es wäre also ein schnöder Bruch
festzusetzen. (Abg. Bachem ruft: Zur Geschäftsordnung?> Ta wir nicht mehr beschlußfähig find, kann ich auch nicht: das Wort zur Geschäftsordnung erteilen. Der Herr Reichs kanzler hat das Wort.
Reichskanzler Graf Bülow verliest nunmehr die tu Straßburg i. E. vom 12. Mai datierte Kabinettsordre betr. Vertagung bis zum 26. November.
Präs. Graf Ballestr cm: Wir beenden unsere Arbeiten mit dem Ruse der Liebe, Treue und Ergebenheit zu dem erhabenen Reichsoberhaupt. Se Majestät der Kaiser lebe hoch. Tas Haus stimmt dreimal begeistert ein.
Politische Tagesschau.
Der gemeinschaftliche Landtag der Herzogtümer Gotha und Koburg hat sich in seiner letzten Sitzung mit einer Angelegenheit der Aera des Ministers v. Strenge befaßt, die allgemeines Aufsehen erregen dürfte. Den Anlaß zur Besprechung gab eine Petition des Buchhändlers Emil Perthes in Gotha um sinngemäße Einführung des § 16 des ReichS- beamten-GefetzeS vom 31. März 1873 in den Herzogtümer« Koburg und Gotha und zwar in folgender Fassung:
.Kein herzoglicher Staatsbeamter darf ohne vorgängige schriftliche Gmehmtgung deS herzoglichen StaatSmt^tstertumS ein Nebenamt oder eine Nebenbeschäftigung, mit denm eine fortlaufende Vergütung verbanden ist, übernehmen oder ein Gewerbe betreiben. Dtefelbe Genehmigung ist zu dem Eintritt eines herzoglichen Staatsbeamten in den Vorstand, VerwaltungS- oder AuistchtSrat einer j<den auf Erwerb gerichteten Gesellschaft erforderlich. Sie darf jedoch nicht erteilt werde», sofern die Stelle mittelbar oder unmittelbar mit einer Vergütung verbunden ist. Die erteilte Genehmigung ist jederzeit widerruflich. Auf Wahlko.isuln und einstweilen in den Ruhestand versetzte Beamte finden diese Bestimmungen keine Anwendung."
Der Petition liegt folgender Thatbestand zugrunde: Der jetzige Landgerichtsdirektor Jmmler in Gotha war bis zum vorigen Jahre erster Staatsanwalt beim Gothaer Landgericht, gleichzeitig, auch heute noch, Vorfitzender des Aufsichtsrats der Gothaifchen Verlagsanstalt, vormals Friedrich Andr. Perthes, Aktiengesellschaft in Gotha, wofür er mindestens 1000 Mk. Entschädigung erhält. Anfang Dezember 1898 wurden in dieser Aktiengesellschaft Unterschlagungen von Jnseratengeldern in der Expedition der zur VerlagSanstalt gehörigen „Gothaifchen Zeitung" ent« deckt. Der erste Staatsanwalt Jmmler, als Vorsitzender des Aufsichtsrats, untersuchte persönlich die Angelegenheit, stellte Unterschlagung und GeschäftSbücher-Bernichtung fest, ließ aber sonst nichts an die Oeffentlichkeit gelangen; es ergab sich schließlich ein Verlust von 16 000 Mk. Die Sache wurde ganz geheim behandelt, und auch eine strafrechtliche Verfolgung wurde nicht beantragt, weil man davon eine Schädigung der Anstalt besorgte. In der Generalversammlung erklärte Jmmler auf die Fragen von Emil Perthes, ob nicht die Staatsanwaltschaft die Sache verfolgen müsie, die Staatsanwaltschaft habe kein Wort davon gehört. Perthes versuchte darauf den Staatsanwalt Jmmler, der inzwischen LandgerichtSdirektor geworden war, zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen, wurde aber vom Staatsanwalt Kiesewetter mit der Begründung abgewiesen, daß die Frage, ob ein Beamter der Staatsanwaltschaft zur amtlichen Verwertung der außeramtlich erlangten Kenntnis strafbarer Handlungen verpflichtet sei, im allgemeinen zu verneinen und in dem vorliegenden speziellen Fall ein öffentliches Interesse an der Bestrafung des Defraudanten kaum vorhanden sei, nachdem die geschädigte Verlagsanstalt keine Anzeige erstattet habe. Er wandte sich deshalb an des Landtag.
In der Kommission war man darüber einig, daß der Erste Staatsanwalt Jmmler, nachdem er durch fein Nebenamt Kenntnis von der Unterschlagung erhalten, zur Strafverfolgung deS Defraudanten verpflichtet gewesen wäre, eventuell vom Staat-Minister zur Strafverfolgung hätte au- gehalten werden müffen. Da aber ein Fall vorliege, in dem ein Staatsbeamter die ihm gesetzlich obliegende Pflicht nicht erfüllt habe, weil ihm dies im Interesse der von ihm im Nebenamt geleiteten Aktien-Gesellschaft nicht vorteilhaft erschienen sei, so halte man das Petitum des Buchhändlers Perthes für sehr gerechtfertigt, und empfehle dem Landtag, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung hinüber zu geben. Im Plenum teilte noch dazu der Abg. Joos mit, daß in einem Beleidigungsprozeß gegen ihn der Erste Staatsanwalt Jmmler genau das Gegenteil von der Theorie, daß der Erste Staatsanwalt nichts von dem weiß, was der AuffichtSratS- Vorsitzende thut. als seine staatsanwaltliche Pflicht bezeichnet habe. Mil dem Staatsminister Heutig faßen noch vier Vortragende Räte am RegierungStisch, aber alle schwiegen, auch als der Präsident des gemeinschaftlichen Landtages, Oberbürgermeister Liebetrau, die Frage nach dem gegenwärtigen Stande der Angelegenheit wiederholte. Einstimmig beschloß nunmehr her Landtag, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Da Staatsminister Heutig einige Tage vorher die Zusage gegeben hatte, auf alle Land- tag-beschlüffe eine Entschließung dem Landtag zugehen zu laffen, so ist daS letzte Wort noch nicht gesprochen.


