Ausgabe 
17.10.1901 Erstes Blatt
 
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ben vom Typbus ergriffenen Bezirken wurden besondere sanitäre Verordnungen erlassen. Dieselben dürfen keinerlei Obstwaren nach den Garnisonen bringen.

* Gels enkirchen, 15. Okt. Auf ZecheHibernia" gerieten zivei Bergleute unter herabfallendes Gestein, einer wurde getötet, der andere erlitt schwere Verletzungen.

* Recklinghausen, 15. Okt. Bei Station Sinsen der Strecke WanneMünster wurde ein mit Kühen be­spanntes Geführt von einem Zuge überfahren und zertrümmert. Der Lenker des Gefährts wurde getötet.

* Ditzingen bei Leonberg, 15. Okt. Gestern abend wurde in der Nähe des hiesigen Bahnhofes ein Fuhr­werk von einem heranbrausenden Zuge erfaßt. Ein Mann wurde getötet, ein zweiter schwer verletzt.

* Wien, 15. Okt. Fabrikant Löwenfeld, der be­kanntlich Oberleutnant Soyka im Duell erschossen und darauf pi die Schweiz geflüchtet war, ist heute morgen mit freiem Geleit des Justizministeriums dort eingetroffen und hat sich sofort im Landgericht selbst gestellt. Er wurde auf freiem Fuß belassen.

* Rom, 15. Okt. In den letzten 24 Stunden ist in Neapel und Umgegend keine pcstverdächtige Er­krankung zur Anzeige gebracht worden. Die Besserung im Befinden der im Lazarett untergebrachten Krairken dauert an.

* Brüssel, 15. Okt. Im HotelKontinental", entstand vermutlich infolge Fehlers an dem elektrischen Zlpparat .für ein auf dem Hause befestigtes Rcklameschild Feuer, wodurch das Obergeschoß zerstört wurde. Niemand wurde verletzt. Die beim Brande verwandte Leiter, welche vor der Hausfront aufgerichtet war, stürzte, als mehrere Feuerwehr­leute sich auf chr befanden, um. Zwei Feuerwehrleute wurden verletzt, davon einer schwer. Der Andrang der Menschen­menge war so gewaltig, daß die absperrenden Feuermann- schaften den Platz mit Gewalt räumen mußten. Die Polizei und die Guiden mußten blank ziehen; letztere wurden mit Pfeifen und Zischen empfangen. DemPetit Bleu" zufolge waren die Soldaten viermal genötigt, vorzugehen. Gerücht­weise verlautet, daß zahlreiche Verwundungen vor- gekormnen sind; verschiedene Personen wurden durch Hufschläge verletzt. Die Menge sang die Marseillaise und die Carmagnole. Schließlich wurde der Menge gedroht, mit der Feuerspritze gegen sie vorzugehen» und der Platz durch Schranken abgesperrt und militärisch besetzt.

* Ein Viel de geh vier. Der 25jährige Monteur Otto S. -in Berlin, ein junger Mann txort riesenhaftem Wüchse und sympathischen Gesichtszügen, gilt in seinen Kreisen als erklärter Frauenliebling. Kürzlich hatte er das Unglück, sich in seinem Berufe schwere Brandwunden am Oberkörper zuzufügen. Im Krankenhause, wohin er gebracht werden mußte, erklärten die Aerzte, daß nur dann eine endgiltige Heilung möglich sei, wenn auf die verletzten Partien die abgelöste Haut eines gesunden Menschen auf­gelegt würde. Kurz entschlossen, wandte S sich an mehrere seiner Freundinnen mit der Anfrage, ob sich eine von ihnen ein Stück Haut für ihn ausschneiden lassen würde. Alle antworteten zustimmend. Die eine, eine Comptoiristin, »stellte als Bedingung, daß S. sie nach seiner Genesung heirate, eine andere, ein Dienstmädchen, erklärte, nicht nur ein Stück Haut ihrer schöngerundeten Schultern, sondern ihr .ganzes Leben hergeben zu wollen, um das des Geliebten .zu retten. S. entschied sich für das letztere Anerbieten. Die .Operation ist bereits glücklich ausgeführt und der viel­geliebte Monteur, sowie seine opferfreudige Anbeterin harren nur ihrer vollständigen Genesung entgegen, um sich als­dann sofort zu verloben.

* Wegen Ksntraktbrnchs wurde dieser Tage in Wien der Operettensänger Master verhaftet. Unter allerlei Ovationen wurde Meister ins GefänMis abgeführt und unter lautem Hallo wurde er wieder abgeholt und nach seiner alsbaldigen Haftentlassung mit fröhlichem Zuruf im Theater, aus dem er kurz vorher abgeführt wurde, wieder empfangen. Meister hat das seltene Kunststück eines doppel­ten und komplizierten Kontraktbruchs zu stände gebracht. Er war zunächst für das Hoftheater in Darmstadt engagiert. Dort eingetroften, nahm er einen Dorschiuß, verließ aber bald barauf Darmstadt, um ein Engagement am WienerEarl-Theater" anzunehmen. DasEarl-

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Quäker Oats.

Theater" hatte Bedenken, den kontraktbrüchigen Künstler auftreten zu lassen und zahlte den Vorschuß an die Darm­städter Bühne zurück. Mit der Direktion dieser Bühne wurde verhandelt, und sie erklärte sich mit einer Konventional­strafe von 3000 Mark statt der kontraktlichen 5000 Mark zu­frieden. Aber noch ehe dieser Ausgleich erledigt war, folgte Meister den Lockungen eines glänzenden Kontraktes für die russische Opcrettentournee und wurde dem Earl-Theater gegenüber kontraktbrüchig. Meister heißt übrigens und nannte sich auch vordem Lauter. Er mrderte den Namen nur, um den Folgen der Kontraktbruchserklärung und der Eintragung seines Namens in die Liste der Kontrakt- brüchigen zu entgehen.

Gerichtssaat.

D. Gießen, 15. Okt. Strafkammer. Der Landwirt und Landwehrmann Gottfried Ewald I*. von Ockstadt steht unter der Anklage vor Gericht, am 14. Juli 1901 zu Friedberg den Oberarzt der Landwehr Dr. Rumpf ein Geschenk angeboten zu haben, um ihn zu einer Verletzung seiner Dienstpflicht zu veranlassen. A-cr Angeklagte bestreitet den Thatbestand der Bestechung, will vielmehr den dem letzteren angcbotcnen unverhältnismäßig hohen Geldbetrag nur als entsprechende Gegenleistung sür ärztliche Bemühungen an­gesehen wissen. Die Staatsanwaltschaft hält den thatbestand des § 383 des Str.°G.-B. sür gegeben und beantragt, gegen den Be­klagten auf eine Gefängnisstrafe von einer Woche zu erkennen. Das Gericht verurtetlt den Angeklagten in eine Geldstrafe in Höhe von 60 Mk. und in die Kosten des Verfahrens; von der Verhängung einer Gefängnisstrafe sah baä Gericht m Anbetracht der bisherigen Un bestraf theck des Angeklagten ab. Die Verhandlung gegen den Heinrich Ruppenthal von Rockenberg wegen Sittlichkeits- verbrechens (§ 176, 3) und Llörperverletzung wird, da die Haupt­belastungszeugin entschuldigt im heutigen Hauptverhandlungstermin fehlt, bis auf weiteres vertagt. Der Franz Wilhelm Kreillng von Vilbel ist angeklagt, am 1. September 1901 zu Vilbel den Heinrich Bender von da vorsätzlich mittels eines Messers in schwerer Weife verletzt zu haben. Der Angeklagte ist im wesentlichen ge­ständig. Die Staatsanwaltschaft beantragt, auf eine Gefängnis­strafe von 2 Jahren in Anbetracht der Rohheit der That zu er­kennen. Das Gericht erkennt dem Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß. Das benutzte Messer wird eingezogen. Dem Verletzten wird eine Buße von 260 Mk. zuerkannt. Der Johannes Krug von Udenhausen steht unter der Anklage vor den Schranken, am 6. Juni 1901 im Walde bei Udenhausen den Forster Schmidt, einen Beamten, während der Ausübung seines Dienstes beleidigt zu haben. Tas Schöffengericht zu Lauterbach verurteilte den An­geklagten deshalb in eine Gefängnisstrafe von 3 Wochen durch Er- kennviis vom 19. August d. Js. Gegen das verurteilende Erkennt­nis hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Es sind eine große Anzahl Zeugen, hauptsächlich Belastungszeugen, geladen. Der An­geklagte bestreitet entschieden jede Schuld. Es entwickelt sich eine umfangreiche Beweisaufnahme, die jedoch nicht das gewünschte, fonbern das entgegengesetzte Resultat für den Angeklagten herbei- führt. Die Staatsanwaltschaft beantragt Erhöhung der durch Er­kenntnis des Schöffengerichts erkannten Strafe uno zwar auf eine Gesamt-Gefängnisstrafe von 6 Monaten, beantragt auch, die so­fortige Verhaftung des Angeklagten wegen Fluchtverdachts anzu­ordnen. Die Verteidigung beantragt Freisprechung des Angeklagten von Strafe und Kosten. Die Kammer erkennt auf eine Gefängnis­strafe von 6 Monaten und ordnet die sofortige Haftung des An­geklagten an. Dem Philipp Konrad Elarius von Groß-Kärben legt die Anklageschrift zur Last, am Abend des 8. August gegen halb 10 Uhr den Taglbhner Heinrich Krebs von Bergen vorsätz­lich mit einem Meffer körperlich mißhandelt zu haben, und zwar durch Stiche in Kopf, Arm und Brust. Der Angeklagte ist ge­ständig, will aber in Notwehr gehandelt haben. Das Urteils lautet auf eine Gefängnisstrafe von 4 SDtonoten; dem Anträge der Staats­anwaltschaft gemäß. Tie Einziehung des gebrauchten Messers wird beschlossen.

Berlin, 16. Okt. Ein neuer Prozeß gegen den Grafen Pückler-Tschirne beschäftigt die Berliner Gerichte. Graf P. lind der Redakteur Böckler sollten sich heute wegen Aüsreizung ver­schiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten vor der Straftammer verantworten. Jnkriminiert waren zwei Reden, die Graf Pückler in zwei antisemitischen Veftammlungen gehalten, und die Berichte, die dieStaatsb. Ztg." über diese Versammlungen gebracht hat. Graf P. mar nicht erschienen. Der Vorsitzende stellte fest, daß Graf P. beantragt hatte, ihn vom Erscheinen zu entbinden; darauf sei ihm nritgeteilt worden, daß dies nicht angängig sei. Staatsanwalt Kanzow beantragte die Verhaftung des Grafen P. Der Gerichtshof beschloß Vertagung und Vorführung des Grafen P. zum nächsten Termin.

Leipzig, 15. Okt. Das Reichsgericht fällte am 11. ds. Mts. und heute zwei für das Verkehrsleben bemerkenswerte Ent­scheidungen. Es handelt sich um das sogen. Hpdra-Gclla-System, auch Schneeballs y st em oder RabattsyslemMultiplex" ge­nannt. Ebenso wie schon am 14. Februar der erste Strafsenat, sah am 11. ds. Mts. der zwecke und heute der vierte Strafsenat, dieses

System als öffentliche Ausspielung <n, die. wenn ohne obrigkett- liche Erlaubnis erfolgt, strafbar ist. Das Landgericht in Barten- sl e i n sprach einen Uhrmacher, der auf diese Weise Uhren vertrieb, von der erhobenen Anklage frei, indem es sich auf den Standpunkt der Abhandlungen v.Lisyts und Staubs in derDtsch. Juristenztg." stellte. TaS Reichsgericht hob das Urteil auf Revision des Staats­anwalts auf und verwies tue Sache an das Landgericht zurück, indem eS die erwähnten Gutachten der beiden Rechkslebrer aus- ührlich widerlegte. Ebenso hob das Reichsaericht das Urteil des Landgerichts in Köslin aus, wodurch ein Buchbindermeister von derselben Anklage freigesprochen wird und verwies die Sache atf das Landgericht in Stolp. Ä ,

Siegen (Westfalen», 14. Okt. In seiner Komödie .Flachs mann als Erzieher" führt uns der fxühere Hamburger VoUsschul- lehrer Otto Ernst Schmidt einen Oberlehrer Flachsmann in der Titelrolle vor, der seine Stelle durch falsche Zeugnisse sich erschlichen hat, und in seinem Llmte 30 Jahre wirkte. Dieser Tage wurde von der hiesigen Straftammer Rektor K. aus B. wegen Be­truges zu einem Jahr Gefängnis oerurteilt K. hatte Theologie ftubiert, war Hauslehrer und verlobte sich. Die Staats- prüftmg hatte er aber noch nicht gemacht. Da die Schwiegerettern auf die Schaffung einer gesicherten Existenz drangen, meldete er sich als Lehrer an die Rektorschule nach Leopoldshöhe. Er wurde ge­wählt, und sollte das 2. Prüfungszeugnis nach der Wahl einschicken. Er fälschte das Zeugnis' und erhielt die Stelle. In gleicher Weise kam er nach Wantrop und ebenso unter Vorlegung des ge­fälschten Zeugnisses nach B. als Rektor. Dort kam die öad»e ans Tageslicht und K. erhielt obige Strafe. Das Merkwürdigste ift, daß K. seine Stelle 25 Jahre lang au§gefüüt und allein in S. neun Jahre amtiert hat.,

Krieskasten der Redaktion.

(Dnonyme Anfragen dteib-n unberücksichtigt.)

Herrn B. in G. § 8 des Gerichtsversassungsgesetzes lautet: Rur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus den Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, können Richter: dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben ober an eine andere. Stelle ober in den Ruhestand versetzt werden."

Meteorologische Beobachtungen

der Station Gießen.

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