Ausgabe 
16.11.1901 Zweites Blatt
 
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Nr. 27V

Zweites Blatt

151. Jahrgang

Samstag 16 November 1901

Parlamentarisches aus Hessen

Politische Tagesschau.

Die Eröffnung des sächfischeu Landtags.

GietzenerAnzeiger

v General-Anzeiger y "äS*7

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giehen

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bisher mit mehr oder minder kraftvoller Bestimmtheit 23c*. strittene wird zum Ereignis: Neue Reichssteuern sind pro­jektiert! Selbstverständlich können Steuervorlagen nicht improvisiert werden; es ist zu vermuten, daß die Quellen, die man anbohren will, bereits ins Auge gefaßt und auf die Ergiebigkeit geprüft sind. Und es müssen schon sehr ergiebige Quellen sein, wenn sie den Ztveck erfüllen sollen. Ob nun das Reichsdefizit sür 1902nur" 100 Millionen oder 140 oder gar 160 Millionen beträgt: in jedem Falle kann sich die Regierung nicht mit Kleinigkeiten abgeben., Es bleibt da kein anderes Mittel, als Gegenstände des Massenverbrauchs höher zu besteuern, wenn man nicht die Reichs-Erbschaftssteuer und die Reichsvermögenssteuer ein» führen will. Eine sehr unerfreuliche Wahl.

Deutsches Deich.

Berlin, 14. Nov. Gestern machte der Kaiser mit dem Fürsten von Monaco eine Ausfahrt nach Schloß Sanssouci. Zur Abendtasel waren geladen der Fürst von Monaco mit Begleitung, Generaldirektor Ballin, General­direktor Wiegand, der Präsident des Norddeutschen Lloyds Geo Plate, Kolonialdirektor Dr. Stübel und Wirkt- Le­gationsrat Rose. Heute vormittag hörte der Kaiser die Vorträge des Kriegsministers v. Goßler, des Chefs des Generalstabes der Armee Grafen Schlieffen und des Chefs des Militär-Kabinetts Grafen Hülsen-Haseler. Heute nach­mittag begab sich der Kaiser in Begattung des Prinzen Heinrich, der am Vormittag aus Darmstadt ein-- getroffen war, zu den Hofjagden nach Letzlingen.

Wie. demLokalanz." aus Koburg gemeldet wird, ist der Regierungsverweser, Prinz zu Hohenlohe- Langenburg, nicht aus freien Stücken zum Kaiser gereist, sondern durch ein Telegramm des Kaisers nach dem Neuen Palais eingeladen worden.

München, 14. Nov. Kammer der Abgeord­neten. Heute begann die Debatte über die allgemeine Finanzlage. Pichler (Ztr.) schildert die gegenwärtige un­günstige wirtschaftliche Lage sowie den Rückgang wesentlicher Staatseinnahmen. Den dunkelsten Punkt des Etats bilde das Steigen der Matrikularbeiträge angesichts des Rück­gangs der Reichseinnahmen. Seine Freunde hier und im Reichstage wünschten eine allseitige Reichsfinanzreform, allerdings nur eine solche, welche das System der Matriku­larbeiträge und die dadurch gegebene Eimvirkung der Ein- zelstaatcn auf das Reich beibehalte. Das Reich solle nichst unabhängig werden von der finanziellen Einwirkung der Einzelstaaten. Schließlich ermahnt der Redner die bayerische Regierung zur Festigkeit gegenüber zu weit gebenden For­derungen der Reichsregierung. Beckh (kons.) will den Ministerpräsidenten darin bestärken, daß er die fördera- listische Grundlage des Reiches und die Selbständigkeit Bayerns energisch gegen etwaige Angriffe verteidige. Die bayerische Regierung übe die ihr zustehende Einwirkung aus die Leitung der Reichsregierung nicht genügend aus; sie sollte auch den Reichskanzler auf die Notwendigkeit eines Protests gegen Chamberlains Aeußerungen aufmerksam machen, v- Voll mar (Soz.) betont, daß die einzig erfolg­reiche Reichsfinanzreform in der Einführung einer direkten Reichseinkommensteuer liege. Die Reichsschulden wüchsen insbesondere durch den Militarismus an. Die jetzige miß­liche Finanzlage des Reiches sei nur durch den Mangel jeglicher Voraussicht bei den verbündeten Regierungen ent­standen, da sie der Verschwendung der Reichsmittel un- thätig zugesehen hätten. Bayerns Finanzlage sei verhältnis- nismäßig noch günstig. Man müsse zwar sparen, solle aber bei notwendigen Ausgaben und Besoldungen nicht knausern.

Der Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten lehnte mit Stimmengleichheit durch Stichentscheid des Vorsitzenden den Antrag Dr. Heim (Zentrum) auf Be­schränkung der Zulassung jüdischer Richter ab. Der Justizminister betonte, der Antrag sei wegen der gesetzlichen Gleichberechtigung aller Konfessionen unan­nehmbar.

Ter Kaiser hat Veranlassung genommen, dem ehe­maligen württembergischen Ministerpräsidenten v. Mitt- nacht durch den preußischen Gesandten in Stuttgart seine Anerkennung für die Anteilnahme des Ministers an dem Zustandekommen des Postabkommens und für seine reichs- sreundliche Haltung auszudrücken.

Ein in Nizza erscheinendes Blatt will wissen, daß die Kaiserin in Bordighera Kuraufenthalt nehmen wird.

Tas vom Kaiser entworfene China-Ge- den kblatt wird neueren Bestimmungen zufolge, durch das Kriegsministerium auch denjenigen Hinterbliebenen von Teilnehmern an den Chinawirren zugestellt, die nach ihrer Rückkehr in die Heimat nachträglich an den Folgen der Strapazen in heimischen Lazaretten verstorben sind. Tas Gedenkblatt enthält neben dem Vor- und Zunamen, den Geburts- und Sterbetag des betreffenden Kriegers, sowie die Worte:Er starb sür Kaiser und Reich. Ehre seinem Andenken!"

Tas Andenken derjenigen Mannschaften des oft* asiatischen Expeditionskorps, welche in China oder später infolge von Krankheit gestorben sind, soll von den Stammtruppenteilen, welchen sie vorher angehörten, in gebührender Weise geehrt werden. Dieses soll derart geschehen, daß von den betreffenden Truppenteilen auf den Kasernengrundstücken Gedenksteine errichtet wer­den, woraus die Namen der Gestorbenen verzeichnet sind.

Der Bundesrat überwies in seiner heutigen Sitzung dem zuständigen Ausschuß den Entwurf eines Ge­setzes wegen Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1902. Die Zustimmung erteilte dec Bundesrat dem Ausschußantrage betr. die Verwendung von Brennnesseln zur Herstellung von Schnupfe

Annahme van Anzeige« zu der für den folgenden Lag erscheinenden Nr. bis vornnttags 10 Uhr. Alle Anzeigeil'Vermitt- lungsstellen des In-und Auslandes nehmen An­zeigen entgegen.

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Verantwortlich sür den allgemeinen Teil: P. Wlttko; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

seitherigen Praxis bei Vergebung neuer oder Wiederver­gebung heimgefallener Apothekenkonzessionen in erster Linie Gemeinden oder Kommunalverbände zu berücksichtigen, und damit den Antrag Ulrich und Genossen für erledigt er­klären." Sodann liegt der Bericht des Vierten Aus­schusses über den Antrag des Abgeordneten Köhler- Langsdorf, betreffend die Neubildung eines Kreises Hungen, sowie die Vorstellung des Gemeindevorstcurdes von Bellers­heim und 28 weiterer Gemeinden in gleichem Betreff vor. Abg. Köhler-Langsdorf beantragt vom 8. Mai:Hohe zweite Kammer wolle beschließen, die Großherzoaliche Regierung zu ersuchen, in Abänderung der bezüglichen Verordnung vom 11. Juni 1874, die Neubildung eines Kreises Hungen anzuordnen." Diesem Anträge schließt sich die Vorstellung des Gemeindevorstandes von Bellersheim und 28 weiterer Gemeinden vom 11. Mai 1901 beistimmend an. Zu dem Anträge Köhler-Langsdorf und der Vorstellung des Ge­meindevorstandes von Bellersheim hat das Großherzogliche Ministerium des Innern seine Ansicht durch Antwort­schreiben vom 15. Juli dahin geäußert, daß die Eingaben Den mit der Revision der Verwaltungsgesetze beauftragten 23eamten überwiesen worden sind. Unter diesen Verhält­nissen beantragt der berichtende Ausschuß 1. den Antrag des Abg. Köhler-Langsdorf und 2. die Vorstellung des Gemeindevorstandes von Bellersheim und 28 weiteren Ge­meinden zur Zeit für erledigt zu erklären. Schließlich berichtet der Vierte Ausschuß über den Antrag des Abg. Schönfeld, betreffend Wi e d ererrichtungdesKreises Grünberg. Schönfeld beantragt unterm 20. Mai:Hohe Kammer wolle Großherzogliche Regierung um eine Gesetzes­vorlage in Betreff der Wiedererrichtung des früheren Kreises Grünberg ersuchen." Das Ministerium des Innern hat unterm 15. Juli an den berichtenden Ausschuß ge­antwortet, daß die Eingabe den mit der Revision der Verwaltungsgesetze beauftragten Beamten überwiesen wurde. Der Ausschuß beantragt deshalb, den Antrag des Abg. Schönfeld zur Zeit für erledigt zu erklären.

Der Landtag des Königreichs Sachsen wurde am 14. d. M. mit einer Thronrede eröffnet. In der Thronrede heißt es, daß die gegenwärtigen Verhältnisse auf dem Ge­biete der Volkswirtschaft nicht eine so günstige Gestaltung aufweisen wie in den früheren Perioden. Jn- t dustrie und Handel ließen die frühere Stetigkeit des Wachstums vermissen. Gleichermaßen stehe die Landwirtschaft unter einem schweren Drucke, und es vollziehe sich in diesem Hauptproduktionsgebiete des wirtschaftlichen Lebens ein empfindlicher Rückgang. Liege auch der Grund zu diesem zeitweiligen wirtschaftlichen Niedergange größtenteils in allgemein wirkenden Umstän­den, welche dem Einfluß der Regierungsgewalt entzogen seien, so bleibe doch die Regierung der Verpflichtung ein­gedenk, für die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhält­nisse nach Kräften mit einzutreten. Die Thronrede hofft, daß durch die in Vorbereitung begriffenen Maßnahmen der Reichsregierung auf dem Gebiete der Zollpolitik der nationalen Arbeit und Produktion ein nachhaltiger Schutz zugeführt werde. Die Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse habe allerdings die Fortdauer des Friedens nach Außen zur Voraussetzung. In dieser Richtung seien aber glücklicherweise keinerlei Anlässe zu Befürchtungen gegeben. Insbesondere sei durch die Lösung der Wirren in China das Vertrauen auf die Erhaltung des Friedens! nen hefeftigt Den Krieg erfülle mit gerechtem Stolze, daß die Ärchsen, die dem Expeditionskorps in nationaler Be­geisterung zahlreich gefolgt seien, sich durch Tapferkeit, Pflichttreue und Manneszucht ausgezeichnet hätten. Zur Befriedigung gereiche dem Könige, daß das reine St aats- vermögen auch in der zuletzt abgeschlossenen Finanz- perivde wiederum einen ansehnlichen Zuwachs erfahren habe. Dabei biete die Lage des E t a t s n i ch t das erfreu­liche Bild früherer Perioden. Das rühre namentlich von den geringen Erträgnissen der Eisenbahnen her. Angesichts der steigenden Ausgaben werde man daher auf eine Vermehrung der Staatseinnahmen bedacht sein müssen. Für die bevorstehende Finanzperiode habe die Herstellung des Gleichgewichts im Etat zunächst mit Hilfe von Zuschlägen zur Einkommensteuer gesucht werden müssen. Doch enthalte die bezügliche Vorlage, da der Landtag auch die Frage der Beschaffung von Mitteln für dre Zukunft mit der Regierung zu regeln habe, zu­gleich für den Fall einer Entscheidung zu Gunsten einer organischen Steuerreform die Gesetzentwürfe, wo­durch die Emkommensteuerzuschläge auf besondere Notfälle beschränkt werden. Das f i n a n z i e l l e V e r h ä l t n i s der Bundesstaaten zum Reiche lasse bedauerlicher­weise nach wie vor die langersehnte Neuregelung vermissen, ohne welche eine geordnete Finanz­wirtschaft der Einzel st aaten unerreichbar sei. ^er oufjerxrrb entließe Druck, den die zunehmend ungünstige Gestaltung der Finanzlage des Reiches auf die ©tatv der Bundesstaaten ausübe, werde, wie zu erwarten tehe, zur Erschließung neuer eigener Ein- naJimen d,^s Reiches zlyingen und die auf das Zustandekommen de« Reichsfinanzreform gerichteten Bestrebungen der sächsischen Regierung unterstützen. Schließlich hebt die Thronrede hervor, daß die Vorlage ,etr. Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen, welche in >er vorigen Tagung bereits beraten worden ist, dem Landtage anderweit zugehen werde. Die Thronrede wurde, da der König erkältet, und etwas heiser ist, durch den Prinzen Georg verlesen.

Also doch! Das lang befürchtete, von den Offiziösen

Die Abgeordneten Molt Han, von Brentano und Horn, haben in der Zweiten Kammer der Landstände ^neiL dlutrag eingebracht, betreffend die Weiterführung der Bahn DarmstadtGroß-Zimmern über Groß-Umstadt durch das Bachgau nach Aschaffenburg. Ferner hat der De- tamisten-Verein der Nahrungsmittelbranche zu Mainz eine Vorstellung eingereicht, betreffend die Revision des Stempelsteuertarifs vom 1. Januar 1900, den Kleinverkauf von Bramitloein, über die wir seinerzeit be­richteten. Die Feldschützen des Kreises Friedberg bitten in einem Antrag um Anstellung und Gehaltsregu- heruitg. Danach werden die Feldschützen zur Zeit von dem Gemeindevorstand angenommen, das Gehalt für diesen Dienst beträgt in den meisten Gemeinden 300 bis 400 Mark, in einigen Gemeinden sogar unter 100 oder inenig über 100 Mark pro Jahr. Die Gemeinden sollten bei der Anstellung des Fewschutzpersonals einen Gehalt euistellen, der dem Feldschützen erlaubt, seinem Dienst voll und ganz nachzugehen, und er nicht auf Neben­verdienste angewiesen ist. Die Feldschützen bitten deshalb um L Anstellung des Feldschutzpersonals nach Ablauf einer untadelhaften Führung, dienstlich wie außer­dienstlich. 2. Pensionierung im Falle einer eintretenden Erwerbsunfähigkeit oder wegen hohen Alters. 3. Witwen- und Waisenversorgung. 4. Regelung der Gehaltsverhält­nisse je nach den Verhältnissen der Gemeinden. Ferner -ist eingegangen der Antrag der Abgg. Ulrich und Ge­nossen, betrefferrd die Bildung kleinerer Sani­tätsbezirke und Anstellung staatlich voll­besoldeter Bezirksärzte. Die Antragsteller wün­schen die Beseitigung der auf Grund der Kreiseirtteilung des Landes seither bestehenden 18 Kreisgesundheitsämter; die Kreise sollen vielmehr in kleinere Sanitäts-Bezirke zer­legt, und in diesen Bezirken staatlich vollbesoldete ärzt­liche Beamte angestellt werden. Diesen 23eamten Be- rirksärzte genannt wären vor allem die Funktionen der öffentlichen Gesundheitspflege, welche bisher die Kreis­ärzte ausübten, zu übertragen, insbesondere hätten sie in umfassender Weise auf dem Gebiete der Schul- unb Gewerbe-Hygiene thätig zu fein (regelmäßige Unter­suchungen des Gesundheitszustandes der Schulkinder, sowie der sanitären Verhältnisse der Schulhäuser, der Fabriken und aller sonstigen zu gewerblichen Zwecken dienenden Räume). Diese Beamten sollen auch dem Publikum zu privatärztlichen Dienstleist­ungen unentgeltlich zur Verfügung stehen. Aus Anlaß des vorstehenden Antrags hat die Regierung in dankens­werter Weise dem Vorsitzenden des berichtenden Ausschusses unterm 1. Januar eine ausführliche Denkschrift über die Organisation der öffentlichen Gesundheitspflege im Groß­herzogtum Hessen zugehen lassen, worin zugleich dargethan iift, auf welcl)e Weise den seitens der Antragsteller vor­gebrachten Wünschen seither entsprochen wurde, und an­gedeutet ist, in welcher Richtung eine weitere Ausgestaltung der bezüglichen Einrichtungen möglich und angezeigt er­scheint. Des weiteren liegt ein Bericht des Vierten Aus­schusses über den Antrag der Abgg. Ulrich und Genossen vor, betreffend die Uebersührung der Apotheken in Staatsbetrieb. Der Antrag verlangt Vorlage eines Gesetzentwrirfs, betreffend Ueberführung der Apotheken in Staatsbetrieb, wonach 1. neue, resp- heimgefallene Kon­zessionen fernerhin an Private nicht mehr ertellt, und 2, die bestehenden Apotheken auf dem Wege des allmäh­lichen Ankaufs vom Staate erworben werden sollen. Das Ministerium des Innern hat unterm 3. Juli 1900 ein Antwortschreiben erlassen, in dem gesagt wird, daß nach der Bekanntmachung vom 9. Februar 1881 bestimmt worden ist, daß die Verleihung der Konzession für eine neu zu errichtende und die Wiederverleihung einer heimgefallenen, sogenannten geschenkten Apothekenkonzession auf Nachsuchen auch an eine Gemeinde oder einen Kreis erfolgen könne. Von diesem Zeitpunkt an seien seither sämtliche derartige Konzessionen, cs sind deren 9, an Gemeinden verliehen woroen und es bestehe nicht die Absicht, in dieser Hinsicht eine Aenderung eintreten zu lassen. Der Ankauf der be­stehenden Apotheken durch den Staat sei aber nicht ange­zeigt. Außer den 9 Gemeindeapotheken und den 10 rein persönlichen Konzessionen, die unverkäuflich, aber vererblich! seien, beständen im Lande 97 Apotheken, deren Besitzer das Recht hätten, einen geeigneten Nachfolger für die Kon­zession vorzuschlagen, dem, wenn" nicht ganz besondere Grunde vorlägen, die Konzession zu erteilen ist, wobei das dem 23orgänger zustehende Recht zugleich mit übergeht. Der Erwerb dieser Konzessionen durch den Staat wurde nach den heutigen Verhältnissen mindestens 15 Millionen Mark beanspruchen, wozu noch eine nicht unbeträchtliche Summe als Entschädigung für das den 10 unveräußerlichen Apo­theken zuftehende Recht der Vererbung hinzukommen würde. Es erscheine um so weniger angezeigt, diese Summe aufzu­wenden, als die reichsgesetzliche Regelung des Apotheken­wesens schon seit längerer Zeit zur Erwägung stehe, und sich gar nicht voraussehen läßt, nach welcher Richtung Aender- ungen sich vollziehen würden. Nach Ansicht des Ausschusses bedarf es besonderer gesetzgeberischer Maßregeln nicht, um dem Anträge Ulrich und Genossen in erwünschter Weise entgegenzukommen, es erübrigte nur, daß die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in Der Weise gehandhabt würden, daß künftighin bei Errichtung neuer und Wiederverle^huug h eingefallener oder geschenkter Konzessionen diese in e r ft er Linie an Gemeinden, eventuell auch an Kreise oder Kreisverbände verliehen und diesen Dann das Recht zu- gestanden würde, die betreffenden Apotheken an einen ge­prüften Apotheker zu verpachten. Demgemäß beantragt der Ausschuß:Hohe zweite Kammer wolle an Großherzog'liche Regierung das Ersuchen richten, unter Beobachtung der