Erste- Blatt
Mr. 191
Freitag 16. August 1901
1.
k.
M
ßikßco-
Nedaktion, Expedition und
■hrurferei: Zchulftrahe 7.
2.
3.
1R1. Fahrgang
Deutschlands Außenhandel mit den einzelnen Ländern im Jahre 1900.
Gesundheitszeugnisses in seinem Bestände nicht verändert ivorben ist.
s<2. Ueberführnngnach deinObservationsvrte und Dauer der Beobachtungszeit.
Nach seuchenfreiem Ergebnis der Untersuchung, über loellches der beamtete Tierarzt dem Führer eine kurze Be- «chMnigung auszustellen hat, bezw. nach Ausweis der! seilchen freie n Beschaffenheit des Transportes vor dem NrHnhofvorsteher durch die oben (§ 1 Absatz. 2) genannten «siundheitsscheine, dürfen die Tiere auf dem kürzesten »o-ge zu Fuß an den Bestimmungsort verbracht werden
Ne — sofern sie nicht inzwischen unter Polizeiaussicht aogeschlachtet werden — einer wenigstens sechs volle Tage dauiernden Beobachtungszeit unterliegen.
-K3. Anmeldung der Ankunft und Einstellung der Tiere im Ob ser v a tion s o r t e.
Ueber die Zeit des Eintreffens des Viehtransportes ^'t der Führer oder Besitzer desselben der Ortspolizei- Nehörde des Bestimmungsortes wenigstens 6 Tagesstunden Hx'cher Mitteilung zu machen, und bleibt es letzterer über-l
§ 1. Erste Untersuchung des mit derEisenbahn eingebrachten Viehes.
Das von Händlern, Unternehmern oder Privatpersonen puf der Eisenbahn in den Regierungsbezirk Wiesbaden eingeführte Klauenvieh (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine) darf nicht eher von der Bahnstation, auf welcher die Entladung stattsindet, entfernt werden, bevor es von dem zuständigen beamteten Tierarzte untersucht und für gesund UTii> unverdächtig befunden worden ist.
Von dieser Untersuchung befreit sind diejenigen Klauenvieh-Transporte, über welche der Einführer dem Vorsteher dec Entladestation ein höchstens 48 Stunden altes, von einem i beamteten Tierärzte ausgestelltes Gesundheitszeugnis, ivelches bei Rindvieh eine genaue Beschreibung nach Alter, «Geschlecht, Farbe, Abzeichen und.Hornstellung, bei anderen Mederkäuern und Schweinen eine Angabe der Stückzahl'
laffen, dem zugeführten Vieh für die Observationszeit einen gesonderten ObservationSraum anzuweiscn, oder dessen Einstellung in einem bereits von anderem Vieh benutzten Stalle zu gestatten. Im letzteren Falle unterliegen jedoch auch alle diejenigen Klauentiere, welche mit den zugeführten Tieren in einem gemeinschaftlichen Stalle oder unter derselben Wartung stehen, der sechstägigen Observation.
§4. Vorschriften für die Observationszeit.
Tie unter Beobachtung gestellten Tiere dürfen vor Ablauf der Beobachtungszeit (§ 2) und vor einer nochmaligen amtstierärztlichen Untersuchung ohne besondere schriftliche Erlaubnis des zuständigen Landrats aus dein Beobachtungsraume nicht entfernt werden.
Adresse für Depeschenr Anzeiger Sichen.
FcrnsprcchanschlnhAr.bl.
LaudeSpolizeiliche Anordnung zwecks Herabminderung der Neueiuschleppungeu von Maul« und Klauenseuche in den RegierungS' Bezirk Wiesbaden.
Zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18—20 des Reichsgesetzes betr. Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 für den Umfang des Regierungs-Bezirks Wiesbaden bis auf weiteres das Folgende mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an- g^ordnet.
11 Mesmr üt on raorvstoffa. Iff. mit Netmi« i an die HMm
amwenhängeniti.» der Nähe Sießin!-'
8 bi§ 19 d.U a d.M 300000» e in der »tterie \ vinnm will, verla'-
Anftagm unm an --asevStiv l H, Maßvebml-
Amtliche Wl.
Bekanntmachung.
Betr.: Schafräude in Barg-Gemündeu und Ober-Ohmen
Nachdem die SchafrSude in Burg-Gemünden und Ober- Ohmen erloschen ist, sind die angeordneten Sperrmaßregelu aufgehoben wordeu.
Gießen, den 12. August 1901.
Großherzogliches Kreis amt Gießen.
v. Bechtold.
, d-n 1J.
» U»r-
lieber.
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags.
■Die Gießener Komilien- elätter werden dem An- Neiger im Wechsel mit „Hess. Landwirt" und „Blätter für Hess. Volkskunde" vier» mal wöchentlich beigelegt.
kklnuahme von Bnietgen iu der nadnnittag» für hen olgenben Tag erlcheinenden lummer biS norm. 10 Uhr. Ibbeftetlungen spLresienS abendS vorher.
des Verlassens des Biehhofes als Beginn der Beobach- tungszeit.
§ ^0. Strafbestiinmungen.
Zuirn Verhandlungen gegen vorstehende Vorschriften unterliegen, sof^n nicht nach den bestehenden Gesetzen, cnsbeiondcre nach § 328 des Reichsstrafgesetzbuches eine verivirkl ist, den Strafvorschriften in den 06 und 67 des Recchs-Viehseuchengesetzes vom 23. Juni
§ 11- Diese Anordnung tritt mit Ausnahme der Bestimmungen über die Beibringung von Ursprungszeugnissen für den Marktauftrieb auf die Viehhöfe zu Frankfurt und Wiesbaden am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft
Tie vorgedachten Ursprungszeugnisse für Marktauftrieb auf die Viehhöfe zu Frankfurt und Wiesbaden sind vom 15. Juli er. ab vorzulegen
Ter Königliche Regierungs-Präsident.
I. B.: Bake.
biüifl |u 29.
U gebaute» Hau», 6i 3hmw, zu verkaufm.
Sfpebition. tttl
Rekanntmatbuna L F^Eden Personen ist während der Beobachtungszeit
I der Zutritt zu den Tieren verboten.
Betr.: Die Bildung einer öffentlichen Waffergenoffen. Von allen in der Beobachtungszeit auftretenden seuchen- schaft für die Flur XII der Gemarkung Queckborn. verdächtigen Erscheinungen hat der Besitzer der Obser- Den nachstehenden Auszug aus dem von Großherzogl. I vationstiere, oder dessen Stellvertreter, der Ortspolizei- Miuisterium deS Innern durch Verfügung vom 3. dS. MtS. Behörde sofort Anzeige zu machen, welche ihrerseits ge- S» Nr. M. d. I. III. 4171 genehmigten Statut der qc- ist, eine schleunige Ermittelung des Sachverhaltes
maunteu Genoffenschaft bringen wir hiermit zur öffentlichen ^^.^rstierarzt zu veranlassen.
Kenntnis. 8 5. Erste Untersuchung des auf Landwegen
■”a"e b-r G-n°fl-°schast: Waffergeuofienschast Tie Bestimmung»^ de'r" 88 "-4 "finden entsprechende «rucrenselv, Anwendung auch auf das auf Landwegen in den Re-
Sttz der Genoffenschaft: Queckborn; | gierungsbezirk ein geführte Klauen Vieh mit der Maßgabe,
Gegenstand des Unternehmens: Entwässerung von daß als Untersuchungsort — sofern nicht vom Kreislandrat Grundstücken in Flur XII der Gemarkung Queckborn; o.ls solcher ein anderer Ort bestimmt ist — derjenige Ort die von der Genoffenschaft ausgehenden Bekannt- gilt, welchen^ der «Transport im «Bezirk zuerst berührt, machungen werden unter der Bezeichnung „Waffer->
genoffenschaft Queckborn" im Sticwvuui iut utu i - ..... -. r/ -. " ,, , - --- —•
Kreis Gießen bekannt gegeben und find von dem bcm Bürgermeister des Unter,uchnngsortcs vsrzu-
Bcjugsprcis viertcliäfirL TH. 2.20, monatl. 75 Pfg. ti'.it Brkngcrlohn; durch die AbholcstcUcn vierteljährl. Ml. 1.90, monatl. 65 Pfg.
ci Dostbczug vierteljährl. Mk. 2.00 ohne Bestellgeld, alle ölnzcifien DcrmiillungG» .cd n vrS In- unb AuölanveK -l»ncn Anzeigen für bea (Jhefjener Wnjctqer entgegen. ^eilenprciÄ. total 12 psg^.
auvwärlS 20 Pfg.
GieheimAnzeiaer
General-Anzeiger **
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Tas Kaiserliche Statistische Amt hat von dem Band 135 der Statistik des Deutschen Reichs „Auswärtiger Handel des deutschen Zollgebiets im Jahre 1900" nunmehr die Hefte VII (Bulgarien, Griechenland, Türkei), XV (Britisch-Jndien, Ehina, Japan), XVIII (Brasilien, Peru), XXI (Westindien) und XXII (Australien) herausgegeben. Der Verkehr mit den einzelnen Ländern ist für die vier letzten Jahre dar- u._. o gestellt. Dem umfangreichen Zahlenwerk geht für jedes cäciujuuhu znaurr, I Eventuell vorhandene Gesundheitsscheine, welche Nach ^rrtd eine kurze Besprechung der Handels en twickelung im Kreisblatt "für hen § 1 2 die Untersuchung erübrigen, sind in diesen: ätzten Jahrzehnt voraus.^
- . * "Ihpm Wirnp-rmpifror Koa Y\*«tc>-A-xt*u«v./iakwLoa I Es hat betragen im Spezialhandel mit Bulgarien
m “ . .. । lVyt;n. ldie Einfuhr 1,6 Millionen Mark, die Ausfuhr 4,7 Millionen
unterzetchnet. § 6. Vorankündigung der Fußtransporte im Mark. Die Einfuhr hat unt ein Drittel zu-, die Ausfuhr
Meichzeltlg wird zur Wahl des GenoffenschastSvorstandeS u n t er such u n g s or t e. W um ein Sechstel abgenommen.
M-etmin tu dem Gemeindehause zu Queckborn auf Freitag Bei Einführungen auf dem Landwege (§ 5) hat der Die Einfuhr aus Griechenland betrug 8,5 Mill. Bett 80. d. Mts., vormittags V3W Uhr, anberaumt Transportführer oder -besitzer auch der Ortspolizei-Behörde 1die Ausfuhr 6,5 Millionen Mark, jene hat wenig, und hierzu die Generalversammlung der GenoffenschaftS des Untersuchungsortes 6 Tagesstunden vor dem Eintreffen diese 30 v. Sp. zugenommeu. Haupteinfuhrwaren sind: rto Mitglieder hierdurch einberufen. der Tiere Mitteilung zu machen, und sich vor Einbringung rinthen, Wein, Blei, Waschschwämme, Rosinen, Rohtabak:
Gießen, den 13. August 1901. I des Transportes iu die geschlossene Ortschaft von jener Hauptausfuhrwaren: Edelmetallwaren, unbedruüte Woll-
Großherzoglichcs Kreisanit Gießen I den Platz, an welchem die Untersuchung stattfinden soll, bedruckte Baumwollwaren, feine Holzwaren.
v. Bechtold. ü ! genau bezeichnen zu lassen. I Dre Einfuhr aus der Türkei beträgt 30,5, die Aus-
-------------—-------------------------1 § 7. Benachrichtigung des beamteten Tie r-I'^ö'r dahin 34,4 Millionen Mark. Beide haben 5,5 v. H.
AfflltttA arztes. äugenommen. Hau Plein fuhr Ivar en sind Rosinen, Rohtabak,
<OilUUlllUlUUJUliy« Die Anmeldung der nach § 1 oder 5 eventuell er- I Beloure, Teppiche; Hauptausfuhrwaren Wollen-und Baum-
Wiesbaden, den 12. Juli 1901. forderlichen Untersuchung bei dem zuständigen beamteten wollenwaren -Thon- und Porzellanwaren, bunt, Halbseide, Nachdem die landespolizeiliche Anordnung zwecks Herab- Tierärzte liegt dem Einführer ob, und hat "spätestens 24 e^cntoaren‘ ersten Male ist auch der
Aninderung der Neueinschleppungen von Maul- und Klauen- Stunden vorher zu erfolgen. Windel mit den drei einzelnen Teilen der Türkei: europäische,
s*euche in den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 8. Mai 1900- § 8- Schlußuntersuchung und Aufhebung der £'u . aftikanrsche Türkei dargestellt. In der Ein- Megierungs-Amtsblatt Nr. 20 S. 198/199) durch die landes- Observation. Mr überwiegt der Handel mit Kleinasien re.; er beträgt
polizeiliche Anordnung vom 12. Juni 1901 (Regierunqs- Nach Ablauf der Observationszeit (§ 2) hat eine zweite Mcklionen Mark, wovon 9 Millionen Mark auf Ro- Amtsblatt Nr. 25 S. 220) eine Aenderung erfahren hat, wird oMtstierärztliche Untersuchung der unter Beobachtung ge- wahrend^an der Ausfuhr Kleinasien mit
dieselbe mit Genehmigung des Herrn Ministers für Land-1 sollten Tiere stattzusinden, welche bei ZleichfaNs seuchen-!. ' . £nen : Ja.^, mit einem Drittel der Ge-
luirtschaft, Domänen und Forsten in ihrer jetzt giftigen I freiem Ergebnis alle Sperrmaßregeln ohne weiteres auf- '^^^. fuhr nach der Türker beteiligt ist.
'Fassung nachstehend neuverkündet: W- aus Brr trsch-Jn di en beträgt 224,7
Auch über das Ergebnis dieser Untersuchung hat der l^" »onen Mark, die Ausfuhr dahrn nur 69,9 Millionen:
beamtete Tierarzt dem Viehbesitzer eine kurze Besckieiniqunq Mark, ^ene frei um 2,5 v. H., diese um 7 v. H.
zu geben. ' 09 Haupternfuhrwaren sind: Rohreis, Jute, Rindshäute,
§ 9. Ausnahmebestimmungen für öffentliche ^umwolle mit Werten von je 20 bis 30 Mill.
Schlachthäuser und Viehmärkte. 1i'8 Millionen Mark, Kautschuk, Safran,
Auf Biehtransporte, welche unter polizeilicher Kon- ^"hu, Stuhlrohr, Kopra Pfeffer, Kaffee, Schellack, Indigo; trolle zu Wagen oder mit der Eisenbahn in ein unter Hauptausfuhrwaren: unbedimckte Wofttnche, baumwollene ständiger tierärztlicher« Leitung stehendes öffentliches Schlacht- u?b bedruckte Gewebe, Anilin- und andere
Haus eingeführt und daselbst unmittelbar abgeschlachtet Teerfarbstoffe, ferne Schmredeerserrwaren, Kleider, Ati- werden, sindet diese Verordnung keine Anwendung. 1 J TOttx ^^^blrchen Mehrwerten sind Häute, Jute, Ebenso bezieht sie sich nicht auf solches Klauenvieh. und Wolltuche in der Ausfuhr
welches au, .bestimmte, der Bezirksgrenze benachbart qe- S?!1 0t S&tumluollc, jnbtgo, Leinsaat haben einen l-gene diesseitige Viehmärkte ausgeMeben Ntird, für ?-r EtNfuhrwerte, Indigo seit 1897 um 6,1 Mill,
dasselbe ortspolizeiliche Ursprungszeugnisse vorgele^t wer- Folge seiner Verdrängung durch deutschen kunst-
den, aus welchen sich ergeben muh das! U 9 ltchen ^ndtgo xie Zucteraussuhr hat zwar wiederum zu- o) die Markttiere bon dem sie Einführenden selbst S/u°U"uen, ist aber rm Verhältnis zur österreichischen, aufgezogen, oder °wenL"en?ein^'Ws sAe A Äh^W?r »°ch Indien (18,6 Millionen Kronen rm b) 7er seit t a beträgt .36 Millionen Mark,
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lyj/ .?• M. und Wiesbaden bedarf es der vorausgehendeu I sind: Gold Betttedern ^bee Borsten Galläpfel- Haupt- gierunasberirke^nickftb^^^^^^ im diesseitigen Re- ausfuhrwaren: Farbstoffe, Nähnadeln, grobe Eisenwaren, un- s“w^u/‘uvulv" 2t,taLWV Dt>l ^rucrzayt i Jedoch sind fortan für alte den Viehhöfen zu Frank- mft^Hmiqwng^und
F«?be der Trere zu enthalten hat, vorgelegt, voraus- stlrt a. M. und Wiesbaden zugeführten Rindviehftücke (mit fuhr ift lonatun^ i^t ebi^r baS ^0^' ^arf an b?r der Transport seit der Ausfertigung des Ausnahme der unter Vorankündigung in die resp. Sani- Ausfuhr mi^^3^53m\ic^
^undbert^reuaniües in femem tatÄmstalten ein geb rachen) entweder Ursprungszeugnisse derfnh/ mit 82000 Mark, an der Ausfuhr mit 5,7 Millionen
OrtSpoftzei-Behorde des Herkunftsortes oder Gesundheits- Mark vertreten
Zeugnisse des für den Herkunftsort zuständigen beamteten ' Die Einfuhr aus Japan beträgt 16,4, die Ausfuhr
I Trerarztes beizubringen. I dahin 70,4 Millionen Mark. Die Einfuhr fiel 0,6 v. H., die
I In demselben hat die Ortspolizei-Behörde oder der! Ausfuhr stieg 72,1 v. H. Haupteinfuhrwaren sind: Kupfer, beamtete Tierarzt zu bescheinigen: reinseidene taffetbindige Gewebe, Kampfer, Gold, Fischspeck.
a) sofern die Tiere von einem anderweitigen Vieh- Hauptausfuhrwaren. Seeschiffe mit über 14 Millionen Mark, marfte nach Frankfurt bezw. Wiesbaden überführt! welche zu Der starken Zunahme der Ausfuhr ganz bewürben : I sonders beitragen, unbedruckte Wolltuche, bedruckte Baum-
datz der gesamte Marktauftrieb Veterinärpolizei-1 wollgewebe, Zucker, Wollengarn, Farbstoffe.
lich übenvacht und seuchenfrei befunden wurde, Tie Einfuhr aus Brasilien beträgt llö^.-Millionen,
b) sofern die Tiere nicht direft von anderweitigen I die Ausfuhr dahin 45,7 Millionen Mark. Die Einfuhr stieg Biehmärkten herkamen, 126,9 v. H., die Ausfuhr fiel 1,7 v. H. Haupteinfuhrwaren
daß die Tiere wenigstens 8 Tage lang an einem sind Kaffee (73,5 Millionen Mark», Roh'tabak, Rindshäute, Orte gestanden haben, welcher in den letzten Kakao, Kautschuk, Gold; Hauptausfuhrwaren: Baumwoll- Vier Wochen Maul- und Klauenseuchen frei ge-1 waren, grobe Eisenwaren, Reis, Edelmetallwaren, unbe-- wesen ist. I druckte Wolltuche, Baumwollstrumpfwaren. Die Zunahme
Im übrigen gilt für das von den Schlachtviehmärkten der Einfuhr ist wesentlich bedingt durch die Preissteigerung zu Frankfurt und Wiesbaden zum Abtrieb kommende und von Kaffee, auf welchen 22 Millionen Mark mehr enk- im Regierungs-Bezirk Wiesbaden verbleibende Vieh der Tag, fallen als 1899 (73,5 gegen 51,5 Millionen Mark).
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