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Nr. 114 Erstes Blatt.
151. Jahrgang.
Donnerstag 16. Mai 1901
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Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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Amtlicher Heil.
Bekanutmachuug.
Wir bringen folgende Warnung Großh. PolizeiamlS Darmstadt hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 13. Mai 1901.
Großherzogliches Sreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Warnung.
Aus dem Wege marktschreierischer Zeitungsreklame
(,5 0 0 Mark zahle ich demjenigen Husten- und Lungenleidenden, welcher nicht sichere Hilfe durch den Gebrauch meiner weltberühmten American coughing eure findet" rc.)
wirb von dem General-Depot Oskar Lutze in Berlin-Reinickendorf als sicheres Heilmittel gegen Lungenleiden zum Preise von Mk. 2 50 pro Flasche eine Flüssigkeit angeprtesen, welche laut amtlicher Analyse lediglich «iS rohem Zuckersyrup mit etwas Zwiebelsaft im Wert von etwa 20 Pfg. besteht und keinerlei Heilwirkung bei der genannten Krankheit besitzt.
Obwohl p. Lutze schon wiederholt wegen Anpreisung von Geheim- und Reklamemitteln bestraft worden ist, setzt er die Reklame für daS genannte Mittel fort, weshalb Veranlassung vorliegt, vor demselben öffentlich zu warnen.
Darmstadt, den 1. Mai 1901.
Großherzogliches Polizeiamt Dr. Kratz.
Bekanntmachung.
Tte Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz entweder ganz über teilweise nicht selbst bewirtschaften, werden hierdurch ausgefordert, bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemeinde, in deren Gemarkung die Grundstücke liegen, bis zum 1. Juni l. I. schriftlich ober mündlich zu Protokoll den Antrag zu stellen, daß der auf die Steuerkapitalien ihrer Grundstücke oder einzelner derselben entfallende Beitrag zur Berufsgenossenschaft von einem anderen, als Betriebsunternehmer zur Zahlung Verpflichteten, erhoben werde. Tie Anträge müssen auch die nötigen Angaben über die Pachterträgnisse der einzelnen Lose enthalten.
Sodann wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach § 10 der Verordnung vom 11. Juni 1888 von nachverzeichneten Obsekten ein Beitrag zur Berufsgenossenschaft nicht erhoben wird:
। 1. von Grundstücken, welche zu einem land- oder forst
wirtschaftlichen Betriebe überhaupt nicht gehören;
2. von allen Gebäuden nebst zugehörigen Hofräumen, 1 Haus- und Ziergärten;
3. von Grundstücken von Betrieben, deren Sitz außerhalb des Landes gelegen ist;
4. von steuerpflichtigen Grundstücken, deren land- und forstwirtschaftliche Benutzung dauernd eingestellt ist, sei es, daß jede Nutzung aufgehört hat, sei es, daß an Stelle der lanb» do er forstwirtschaftlichen eine gewerbliche Benutzung getreten ist (z. B. Verwandlung eines Ackers in einen Steinbruch).
Diejenigen Grundbesitzer, welche derartige Befreiungs- gründe, die sich der amtlichen Kenntnis entziehen, geltend
machen können, werden aufgefordert, die Befreiung bei der Bürgermeisterei derjenigen Gemarkung, in welcher das Grunbstück gelegen ist, bis zum 1. Juni l. I. zu beantragen.
Gießen, den 14. Mai 1901.
Großherzogliches Kreis amt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, den 14. Mai 1901.
Betr.: Die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für das Großherzogtum Hessen.
Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald auf ortsübliche Weise zur offen tlid)en Kenntnis bringen lassen.
Unter Bezugnahme auf § 5 und 10 der Verordnung vom 11. Juli 1888, die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betreffend, und unsere Ausschreiben vom 10. und 18. Mai, sowie vom 17. Juni 1889 (Anzeigeblatt Nr. 112, 119 und 167, drittes Blatt) machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß die Grundbesitzer, welche ihren Grundbesitz nicht selbst bewirtschaften, bei der Anmeldung das Rechtsverhältnis (z. B. Pacht rc.) und die Pachterträgnisse der einzelnen Lose anzugeben haben.
Ueber die gestellten Anträge haben Sie ein Register nach der Zeitfolge der Anträge in vorschriftsmäßiger Form (cf. Formular A. zu der Verordnung vom 11. Juli 1888, S. 93 des Regierungsblattes) zu führen und dies Register spätestens bis zum 15. Juni l. I. unter Anschluß der gestellten Anträge und der dazu gehörigen Nachweise a n u n s einzusenden.
Innerhalb gleicher Frist sind die Anmeldungen eingetretener Befreiungsgründe von der Beitragspflicht (cf. 8 10 der allgem. Verordnung) mit dem von Ihnen zu führenden Antragsregister uns mitzuteilen. Die Anträge sind von Ihnen zu prüfen und nach Befund als richtig zu bescheinigen.
Sodann weisen wir Sie unter Bezugnahme auf § 14 und 15 der genannten Verordnung hierdurch an:
1. Verzeichnisse der in den Gemeinden etwa vorhandenen landwirtschaftlichen Nebenbetriebe (z. B. von Fuhrwerks-, Drescherei-, Brennerei-, Molkerei-, Steinbruchs-, Sandgruben-, Lehmgruben-, Torfstich-, Ziegelei-, Kalköfen-, Kellerei-Betrieben rc.), soweit diese Betriebe nicht bereits nach dem gewerblichen Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 versichert sind,
2. Verzeichnisse der außerhalbdesGroßherzog- tums gelegenen Grund st ücke, welche zu einem landwirtschaftlichen Betriebe im Großherzogtum gehören, mit Angabe dieser Grundstücke nach der Katasterbezeichnung der Größe und des Eigentümers,
an den Vorstand der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- genossenschast, Herrn Regierungsrat Rach in Tarmstadt, bis Ende Juni l. I. einzufenden. •
v. Bechtold.
Hessischer Landtag.
Zweite Kammer der Stände
G. Darmstadt, 14 Mai
Tie Wahl des Abg. Hä usel für den 3. Wahlbezirk der Provinz Starkenburg (Höchst i. O.) wird vom Ausschuß für giltig erklärt. Die Kammer beschließt demgemäß Abg. Häusel wird hierauf per Akklamation in den ersten Ausschuß gewählt. Ein Antrag des Abg. Ulrich und Genossen, die Neuregelung der öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisse der Staatsbeamten, wird nach einer Erklärung des Staatsministers Rothe, daß bereits ein Entwurf eines neuen Beamten-Gesetzes in Arbeit sei und dem Hause demnächst zur Beratung unterbreitet werde, vor> erst für erledigt erklärt.
Ebenso beschließt das Haus, über den Antrag des Abg. Ulrich auf Errichtung einer technischen Mittelschule in Offenbach, nachdem noch Ministerialrat Braun erklärt bat, daß sich bereits eine Kommission für die Umgestaltung der Offenbacher Gewerbeschule ausgesprochen hat. Die Schule soll aus drei Fachabteilungen bestehen. Die Errichtung einer technischen Mittelschule in Offenbach als selbständige Anstalt ist vorerst nicht geplant.
Zu dem Antrag der Abgg. Dr. Frenah u. Gen. und Ulrich u. Gen., Gewerbeaufsicht und Gewerbe- aufsichtsbezirke, bringt
Abg. Dr. David eine Reihe von Mißständen zur Sprache, die immer noch in den einzelnen Fabriken bestehen. Im letzten Jahre seien 334 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen aum Schutz der jugendlichen Arbeiter festgestellt, und auch die Bestimmungen für die Arbeiterinnen würden vielfach durchlöchert. Tie Regierung habe die Pflicht, Abhilfe zu schassen, um alle Garantie zu bieten, daß das Sckstachtseld der Arbeit nach und nach weniger gefährlich werde. Es empfehle sich daher, Hilfsarbeiter aus den Arbeitern zu entnehmen, denn wer nicht im Betrieb gestanden habe, könne auch nicht darüber reden. Er hofft, daß die Regierung eine Vermehrung der Aufsichtsbeamten im nächsten Budget vorsehen werde.
Ministerialrat Braun tritt dem Abg. Dr. David darin entgegen, als sei die Regierung sparsam in der Anstellung von Fabrik-Aufsichtsbeamten. Im diesjährigen Budget seien drei neue Stellen eingestellt und würden nach Bedürfnis vermehrt werden. Er stellt noch fest, daß der Verkehr der Regierung mit den organisierten Arbeitern ersprießlich und der Sache förderlich gewesen sei, während er dies von den nicht organisierten nicht bel-aupten könne.
Abg. Schönberger stimmt dem Wunsche des Abg. Dr. David auf Zuziehung von Arbeitern zu den Gewerbeaussichtsarbeiten vollkommen bei, weil die Leute jahrerimgen Einblick in den Fabrikbetrieb haben.
Abg. Euler steht ebenfalls auf dem Standpunkt Dr. Davids, glaubt aber, daß die Arbeiter sehr oft die Arbeitsgefahren unterschätzen.
Abg. Reinhard ist der gleichen Ansicht. Er weift auf die Sorglosigkeit der Arbeiter und die dadurch bedingte Nichtbeachtung der Unsallverhütungsvorschristen und Zunahme der Unfälle hin. Je länger der Arbeiter sich in
Nochmals Ludwig Wüllner.
Wüllner verfolgt auf seiner wechselvollen Laufbahn ein eigentümliches Geschick. Als er die Gelehrtenkarriere aufgab, um Schauspieler zu werden, da sanden sich viele weise Leute, die dem mit bedenklichem Kopf schütteln zusahen und meinten, es sei jammerschade um ihn; dort wäre ihm eine segensreiche Thätigkeit beschieden gewesen, eine ehrenvolle Stellung habe in Aussicht gestanden, und nun ergreife er einen Beruf, zu dem er schon wegen seines Stotterns nicht geeignet sei. Ter Erfolg gab den weisen Leuten nicht recht; durch rastlose Energie gelang es Wüllner jenen Sprachfehler gänzlich zu beseitigen, und die 'glänzendsten schauspielerischen Erfolge zu erringen. Nun wandte er sich vom Theater zum Konzertsaal, und wieder sagten die neunmal Weisen, er hätte Schauspieler bleiben sollen, dazu ist er geboren, da war er groß, aber Sänger — nein — dazu fehlt ihm einfach das Nötigste, die Stimme. In dieser Schroffheit ausgedrückt war das meines Erachtens nie richtig. Aber es waren sicherlich, von rein musikalischem Standpunkt aus geurteilt, Mängel vorhanden, denen man, je nachdem man sich mehr oder weniger von Wüllners glänzender Kunst im Eharakterisieren hinreißen ließ, ein größeres ober geringeres Gewicht beilegen mochte; - immerhin, sie waren vorhanden. Wer schärfer hinhörte, der konnte sich allerdings schon damals sagen, daß es sich, soweit diese Mängel den musikalischen Genuß beeinträchtigten, um Fehler in der Tonbildung, im Stimmansatz u. dgl. handelte, die sich durch sorgfältige Studien beseitigen ließen. Ob der außerordentlich in Anspruch genommene Mnstler hierzu die Zeit finden, ob der gefeierte und verzogene Liebling des Publikums hierzu die Willenskraft oder überhaupt die Neigung haben werde, das waren allerdings Fragen, die man nicht so leicht bejahte. 9hm geschieht das Merkwürdige: seine enormen Erfolge haben ben Sänger so wenig berauscht, daß er die wenigen freien Monate, die ihm bleiben, zur ernstesten Weiterbildung benutzt, baß er von neuem Singstunden nimmt, wie ein jugendlicher Ansänger. Und der Erfolg bleibt nicht aus. Es gelingt ihm in der That jene Mängel zu beseitigen, seine Stimme gewinnt überraschend an Wohlklang, Straft und Umfang. Am
2. Mai legte er hier Zeugnis davon ab. Aber die alte Erfahrung wiederholt sich: der Wüllner von gestern wird dem Wüllner von heute lobend gegenüber gestellt. Herr Tr. Spohr hat es in Nr. 107 und 108 dieses Blattes ge- than. Auch wenn eine derartige Beurteilung was sie sicher nicht ist, allgemeiner wäre, so könnte fia? Wüllner darüber trösten. Es ist schließlich das Schicksal aller bedeutenden Menschen, die nicht bei ihrem ersten Erfolg stehen bleiben, sondern sich weiter entwickeln, daß man ihre früheren Stadien gegen spätere ausspielt. Größeren als er, ist es auch nicht besser gegangen.
Werfen wir einen Blick auf die beiden Porträts, die 5?err Dr. Spohr einander gegenüber stellt. Dem früheren Wüllner gesteht er vollendete Meisterschaft zu in der Kunst, „ben Text der Lieder mit musikalischer Sicherheit und Präzision zur Klavierbegleitung zu rezitiere n". Ter jetzige Wüllner dagegen versuche wirklich zu singen, aber seine Stimme sei ein „künstliches Gewächs", und bei dieser Pflege der Stimme habe er einen guten Teil seiner Eigenart auf- gegeben : was er jetzt leiste, „das könne jeder einigermaßen über dem Mittelmäßigen stehende Sänger auch." Daran schließt sich die Mahnung an den Künstler, er möge wieder „seinen alten gewachsenen Bahnen folgen." — So sehr ich im allgemeinen Abneigung davor hege über Tinge zu schreiben, in denen ich kein fachmännisches Urteil habe, so glaube ich doch es der Kunst und der Person Wüllners, die mir beide am Herzen liegen, schuldig zu sein, einer solchen Beurteilung gegenüber meine, und gewiß auch vieler andere^ abweichende Auffassung zum Ausdruck zu bringen, zumal Vuch jene nicht dem Kopfe eines Fachmannes entstammt.
Ich muß nun sagen, nach meiner recht weit zurückreichenden und genauen Kenntnis des Künstlers, seiner Bestrebungen und Leistungen halte ich jene beiden Porträts ür völlig verzeichnet. Wenn W. früher weiter nichts verlanden hatte, als gut zur Klavierbegleitung zu rezitieren, >ann hatten alle diejenigen Recht, die seinen Uebergang zum Konzertsaal als eine Verirrung betrachteten. Lieder wollen nun einmal auf alle Fälle wirklich gesungen sein, mögen sie von Schubert, Schumann, Brahms oder
Wolf herrühren, auf deren von Herrn Dr. Spohr versuchte Charakteristik ich hier wohl besser nicht eingehe. Wer sie nur rezitierte, oder halb remitierte, halb sänge, der würde nicht nur den Absichten der Komponisten nicht gerecht; seine Reproduktion wäre ein Zwitterwesenhybrides, nicht Fisch und nicht Fleisch, ein Unding, von dem sich jeder feinere Geschmack mit Entrüstung abwenden müßte. Tie innige Verbindung, die Musik, echte Musik, und das dichterische Wort in der Seele des Komponisten eingegangen sind, wäre durch einen geschmacklosen Stümper zerrissen.
Nicht um eine, noch so treffliche Rezitation einesj Gedichtes ist es dem komponierenden Musiker zu thun; er will dessen seelischen Gehalt musikalisch zum Ausdruck bringen. Tas, was ein jeder gute Rezitator vermittels des gewöhnlichen Sprechton, der ja auch ein musikalisches Eie-, ment in sich schließt, zu erreichen sucht, das will er mit den viel umfassenderen, tiefer erregenden Mitteln seiner Ztunst bewirken: die musikalische Seele, die in den Worten jedes guten Liedes schlummert, will er wecken. Tie Tone sollen weder dem fadenscheinigen, durchlöcherten Anzug eines Bettlers gleichen, noch dem alle Formen verhüllenden, prächtigen Purpurmantel eines Königs; sie sollen wie ein sein gewebtes, nasses Gewand den schönen Körper der Dichtung zugleich bedecken und erkennen lassen. Tie Aufgabe des reproduzierenden Künstlers mujj es sein, dieser Toppelnatur des Liedes gerecht zu werden. Dazu bedarf er, ebenso wie der Komponist, gleich viel poetischen wie musikalischen Feingefühls.
Die Konzertsänger gewöhnlichen Schlags sind zu ihrem Beruf vielfach nur durch eine ihnen von der Natur ver- liehene schone Stimme gekommen; ihr Ziel ist, diese schone Stimme zur Geltung zu bringen; der Gegenstand, vermittels dessen dies geschieht, sind die Lieder unserer großen Komponisten. Wenn zu einer schonen, gut geschulten Stimme noch wirklich musikalische Begabung hinzu kam, >ann war meist der Gipfel dessen erreicht, was man von einem Liedersänger erwartete. Man horte reine, wohl- lingende Musik; die rhythmisch an einander gereihten Worte bildeten nur die zufällige Unterlage, an deren vollem Verständnis weder Sanger noch Hörer sonderlich gelegen war.


