Ausgabe 
14.12.1901 Erstes Blatt
 
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Nr. 2S4

Erstes Blatt

151. Jahrgang

Samstag 14. Dezember 1901

Erscheint täglich tnü Ausnahme des

Montags.

Die Giehener Familien, blätter werden demAn- leigex im Wechsel mit dem .Hess. Landwirt* und den .Blattern sür hessische Volkskunde* viermal wöchentlich bei» gelegt.

(Rebafnon, Expedition und Druckerei:

Schulstratze 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

FernsprkchanschlußNr.51.

GiehenerAnzeiger

General-Anzeiger *

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Annahme von Anzeiae» äu der für den folgenden Tag erscheinenden Nr. dis vormittags 10 Uhr. Alle Anzeigen"Vermitt- lungsslellen des In-und Auslandes nehmen An­zeigen entgegen.

Zeilenpreis: lokal I2P1*, auswärls 20 Psg.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brüh l'schen UnioersitätS - Druckerei (Pietsch Erben).

Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Witt ko. für den An­zeigenteil : Hans Beck.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des'Reichsgesetzes über die Ab­änderung der Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900.

2ßir bringen hiermit zur Kenntnisnahme der Interessenten, daß im Jahre 1902 an den nachbenannten Tagen die Vor­schriften über die Mindestruhezeit und Mittagspause der Ge­hilfen, Lehrlingen und Arbeiter (§ 139 e rubr. Ges.) keine Anwendung zu sinden haben, und die Läden, sowie die offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen bis 10 Uhr abends offen ge­halten werden dürfen:

5 Wochentage vor Ostern

(24.-27. und 29. März);

1 Wochentag vor Himmelfahrt

(7. Mai);

4 Wochentage vor Pfingsten

(14.-17. Mai);

14 Wochentage vor Weihnachten

(9.13., 15.20., 22.24. Dezember);

1 Wochentag vor Neujahr (31. Dezember).

Eine Anzahl weiterer Tage, an denen Ausnahmen von «den gesetzlichen Vorschriften gewährt werden können, bleibt für unvorhergesehene Fälle vorbehalten.

Gießen, 11. Dezember 1901.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Bekanntmachung,

Betreffend den Rechner der Provmziallaffe Oberheffen.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Rendant Grüneberg zu Gießen das Amt eines Rechners der Provinzialkasse Oberhessen niedergelegt hat, und daß ar: seiner Stelle der Krerskasserechner Kauß auch zum Rechner der Provinzialkasse Oberhessen ernannt und m den Dienst eingewiesen worden ist.

Gießen, den 11. Dezember 1901.

Großh. Provinzial-Direktion Oberhessen.

v. Bechtold.

Der Amokläufer in Tientsin.

Ueber den Amokläufer schreibt titan aus London unter dem 11. Dezember:

Als gestern morgen die ersten Meldungen über einen blutigen Zusammenstoß zwischen deutschen und britischen Soldaten in Tientsin hier in London bekannt wurden, da war es, wie üblich, die Reutersche Nachricht, die dem betreffenden Bilde eine antideutsche Färbung gab und die Aftaire so hinstellte, als ob die deutschen Truppen die Schuld daran getragen hätten, daß, nachdem ein plötzlich wahn­sinnig gewordener indischer Soldat zwcc seiner Kameraden erschossen hatte und dann auf der Flucht von anderen An­gehörigen seines Regimentes verfolgt wurde, ein allgemeines Feuergefecht zwischen den Deutschen und den Indern statt­fand. Reuter meldete ausdrücÜich, daß der wahnsinnige Mörder von deutschen Soldaten niedergeschossen worden sei, welchesodann auch aus die übrigen Punjab-Infan­teristen Feuer eröffneten". Es sei sodann ein allgemeiner Kampf erfolgt, in welchem drei deutsche Mannschaften ge­tötet und ein deutscher Offizier tätlich verwundet worden sei, während drei Inder getötet und verschiedene verwundet wurden. Als eine Folge dieses Vorfalles seien die deutschen Truppen in Tientsin bis auf weiteres mit Kasernenarrest' beleg! worden. Diese ungezogene und der Wahrheit durch­aus widersprechende Darstellung des ganzen beklagens­werten Falles sand nun gestern abend sehr spät noch ihre drastische und direkte Widerlegung durch eine Veröffent­lichung des hiesigen Ministeriums für Indien, in welcher der Staatssekretär ein Telegramm des Kommandeurs der britisch-indischen Truppen in Tientsin, des General Creagh, bekannt gievt. Hiernach verhält sich die ganze Angelegen­heit wesentlich anders, indem nämlich der genannte General ui seinemtiefsten Bedauern" rapportieren muß, daß am Montag nachmittag ein Sepoy des 4. Punjab-Infanterie­regimentes, der Wache gestanden hatte, bei seiner Ablösung plötzlich wahnsinnig wurde, zwei seiner Kameraden totschoß und einen andern schwer verwundete, so daß er bald nach­her starb. In der bereits eingetretenen Dunkelheit gelang es dem wahnsinnigen Mörder, sich seinen Verfolgern durch schnelle Flucht zu entziehen und, sein geladenes Gewehr immer noch in der Hand, bis an die deutschen Linien zu gelangen, wo natürlich die Wachen den Versuch machten, ihn anzuhalten und sich seiner Person zu versichern. Bevor jedoch dies geschehen konnte, feuerte der Inder noch drei Schüsse auf die deutschen Soldaten ab, wodurch zwei der­selben getötet und einer schwer verwundet wurde. Die Folge hiervon war natürlich, daß der wachhabende Offizier eben- falls den Befehl zum Feuern gab, sodaß der Mörder und ein gerade herbeistürzender Kamerad desselben sofort ge­ltet wurden. Als dann die übrigen Verfolger des wahn­sinnigen indischen Soldaten mit lautem Geschrei heran- geftürmt kamen, glaubten sich die deutschen Wachmann­schaften in der Dunkelheit berechtigt, auch diese vermeint­lichen Angreifer mit einer Salve zu begrüßen, wodurch w ieder einige Sepoys verwundet zu Boden gestreckt wurden. 2<nn traten jedoch glücklicherweise deutsche und englische Offiziere noch rechtzeitig genug dazwischen, um weiteres Blutvergießen zu verhindern und die traurige Sachlage klar- zmftellen. Das ist der wahre Verlauf der Reuterschen evchlägerei zwischen deutschen und indischen Soldaten", arn der die Deutschen die Hauptschuld tragen sollten." G-meral Creagh stellt ausdrücklich fest, daß die deutschen

Soldaten auch nicht die geringste Schuld an dem unglück­seligen Vorkommnis trifft, zumal sie natürlicherweise in der Dunkelheit zunäch st die ganze Situation unmöglich über­sehen und verstehen tonnten und nach den ersten Schüssen nur an einen bewaffneten Angriff seitens der indischen Soldaten glauben konnten. Der britische General erklärt schließlich noch, daß er dem kommandierenden Offizier der deutschen Truppen fein tiefstes und aufrichtigstes Bedauern über den entsetzlichen Vorfall ausgesprochen habe, wodurch also die zunächst erforderliche offizielle Sühne seitens der Engländer geleistet worden wäre."

(Es ist bezeichnend für die augenblickliche Stimmung in England, daß Reuter sich überhaupt eine so willkürliche Entstellung der wahren Thatsachen leisten darf und daß die englische Presse mit wenigen Ausnahmen sofort un­freundliche Redensarten gegen die deutschen Truppen ver­feuert, ohne erst die amtliche Bestätigung der Meldung ab­zuwarten.)

Politijche (Lagesschau.

Der Kaiser in Breslau.

Breslau, 12. Dez. Der Kaiser traf heute mittag gegen halb ein Uhr mittelst Extrazuges auf dem Oberschlesi­schen Bahnhofe hier ein, wo er von den Spitzen der Militär- und Zivil-Behörden empfangen wurde. Der Kaiser, der Kürassier-Uniform trug, begab sich zuerst zu Wagen, es­kortiert von einer Abteilung Kürassiere nach dem Museums­platze, wo er das kürzlich enthüllte Denkmal Kaiser Fried­richs in Augenschein nahm. Von hier fuhr der Kaiser nach Kleinburg in die Kaserne des Leib-Kürassier-Regi- ments Großer Kurfürst, wo das Regiment Parade-Auf­stellung genommen hatte. Nach der Begrüßung fand hier die Enthüllung des vom Kaiser dem Regiment ge­schenkten Denkmals des Großen Kurfürsten statt, das in der Mitte des Kasernenhofs errichtet worden ist Mit laut schallender, kräftiger, markiger Stimme hielt hier der Kaiser eine Ansprache, in der in großen Zügen das Leben, die Thaten und die Verdienste seines großen Ahnen schilderte und darauf hinwies, daß es ihm zur großen Freude gereiche, das Denkmal des erhabenen Schutzherrn des Regiments feinen Leib-Kürassieren übergeben zu können. Jhra He, so Jagte der Kaiser zu den Mannschaften gewendet, müßt stolz Darauf fein, daß Ihr gerade zu der Zeit dient, wo! i ch das Denkmal des Großen Kurfürsten Euch übergebe. Unerschütterliches Gottvertrauen zu jeder Zeit hat der Große Kurfürst, haben meine Vorfahren, hat mein erhabener Großvater stets bewiesen, und so seht Ihr es auch von mir. Tie ganze Machtstellung unseres Vaterlandes beruht auf diesem unerschütterlichen Gottvertrauen, und wenn einst die Zeit kommen wird, wo es Eure Pflicht ist. Euren Kaiser zu schützen, dann werdet Ihr zeigen müssen, daß auch in Euch Gottvertrauen wohnt und daß Ihr würNg seid, einem Regiment anzugehören, das den Namen Großer Kurfürst führt. Nach der Enthüllung fand ein Frühstück im Offi­zier-Kasino des Regiments statt, an dem der Kaiser teil- nahm. Die Abreise nach Berlin erfolgte um 3.50 Uhr.

Gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der Bund der Handel- und Gewerbetreibenden bereitet eine Broschüre vor, die dem Reichstage und dem Bundes­rate zur Begründung von Anträgen auf Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zugestellt werden soll. Es wird u. a. beantragt, daß der Geschädigte nicht u n t e r' a l l e n Umständen bei S ch a d e ne r s a tz a n s p r ü ch e n zum Nachweis des erlittenen Schadens verpflichtet, daß vielmehr die Normierung der Höhe desselben dem Richter nach freiem Ermessen überlassen sein soll. (§§ 1 und 5.) Die Ankündig­ung wissentlich unwahrer Angaben über Be­schaffenheit, Herstellungsart oder Preisbemessung von Maren soll schon an und für sich strafbar machen, und es soll die Verpflichtung des Nachweises der Ab sicht, den Anschein eines besonders günstigen An­gebotes hervorzurufen, aus §4 des Gesetzes, be­seitigt werden, da die Kenntnis von der Unrichtigkeit ge­machter Angaben schon genügenden Anlaß0u.l Strafver­folgung bieten soll. Im § 7 sKl vorgesehen werden, daß nicht allein derjenige, derwider besseres Wissen unwahre Behauptungen über das Erwerbsgeschäft eines andern macht", sondern auch derjenige zur Verantwortung gezogen werden soll, der) h n e vorherige sorgfäl­tige Prüfung" des Sachverhalts dergleichen Behaupt­ungen aufstellt und verbreitet. Außerdem werden Be­stimmungen beantragt, wonach dem Geschädigten das Recht eines Einspruchs gegen unlautere Manipu­lationen zusteht, der der anderen Partei durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden, und die Aufforderung zur Unterlassung enthalten soll. Dieser Einspruch soll nach Ablauf einer bestimmten Frist, falls fein Widerspruch er­folgt, nach Art der Zahlungsbefehle Vollstreckungskraft er­langen, und glaubt man, durch dergleichen Bestimmungen eine bedeutend raschere Beseitigung unlauterer Manipula­tionen zu erzielen, und durch dieses Verfahren die Zahl der bezüglichen Rechtsstreitigkeiten zu vermindern. Zur Regelung des Ausverkaufswesens wird beantragt, die An­kündigung und Veranstaltung von Ausverkäufen nach Muster des österreichisch-ungarischen Gesetzes vom 16. Ja­nuar 1895 von der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde ab­hängig zu machen, und den Nachschub von Waren, wie es in diesem Gesetz vorgesehen ist, durch Geldbuße und Konfiskation der Waren zu bestrafen. Die Zuständigkeit für alle zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb soll den Handelsgerichten über­wiesen werden. Auch wird beantragt, für die Staats­anwaltschaft die Bestimmung des § 12 Abs. 3 über das

Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung dahingehend zu erweitern, daß ein solches schon angenommen werden muß, wenn Handlungen des unlauteren Wettbewerbes vorliegen, die eine größere Anzahl von Wettbewerbern geschädigt haben oder zu schädigen geeignet waren.

Es ist durchaus wünschenswert, daß diese wohlberech­tigten Wünsck)e zur Sicherung und zum Schutze des ehren­werten Handels und Gewerbes bei einer Revision des Gesetzes sämtlich Berücksichtigung finden. Das Gesetz in seiner jetzigen Gestalt enthält leider doch noch erhebliche Lücken und läßt vielen unlauteren Manipulationen un­solider und ungesunder Wucherungen im heutigen Geschäfts­leben manches Hinterpförtchen nicht nur, sondern auch manches Thor breit offen.

Zur Bildung und Ausbildung unseres Offizierkorps.

Mannigfache Aenderungen plant die Heeresverwaltung bezüglich der Ausbildung unseres Offizierkorps, zum teil auch hervorgerufen dadurch, daß die Kriegsakademie jetzt von 400 Offiziern, anstatt, wie früher, von 300 Offi­zieren besucht wird. So soll der en glische Unt er r icht, der 1900 in der ersten Stufe begonnen, und 1901 in der zweiten fortgesetzt wurde, 1902 auf die dritte und letzte Stufe ausgedehnt werden. Bisher hatten nur diejenigen Offiziere an den Vorlesungen über Physik 4 Stunden teilgenommen, die sich für das Studium der mathematischen Wissenschaften entschieden hatten. Künftig sollen sämt­liche Offiziere des 1. Lehrgangs in zwei wöchentlichen Stun­den einen Vortrag über Physik und ihre Anwendung für militärische Zwecke hören. Die Stellung des Kommandeurs des Kadettenkorps, welche bisher ein Generalmajor inne­hatte, soll in solche eines Divisionskommandeurs um- gewandelt werden. Es läßt sich nicht bestreiten, daß die Stellung eine erhöhte Bedeutung gewonnen hat. Der Kom­mandeur ist für die gesamte körperliche und geistige Aus­bildung der Kadetten verantwortlich. Seine Thätigkeit ist daher für den Offizierersatz der Armee von höchster Be­deutung. Sein Wirkungskreis hat im Laufe der Zeit durch wiederholte Erhöhungen des Etats an Kadetten und durch die Einrichtung neuer Voranstalten erheblich zugenommen. Ferner sollen mehrere Militärlehrerftellen für Oberleut­nants in solche für Hauptleute umgewandelt werden. Die Vorbereitunb zum Militärlehrer erfordert mehrjährige Studien. Viele Leutnants sind erst als ältere Leutnants in Lehrerstellen verwendbar. Zum Nachteile des Unterrichts müssen jetzt nicht selten Oberleutnants aus einer Lehrer­stelle deshalb in die Front zurücktreten, weil sie zur Beförderung zum Hauptmann heranstehen, eine Haupt- mannsftelle aber im Etat nicht frei ist. Eine Anzahl neuer Oberlehrer-Stellen sollen an der Kadettenanstalt neu geschaffen werden. Ueberstunden müssen jetzt bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit von Zivillehrern erteilt werden.

Aus Stadt und Zand.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genaue r Q u e l l e n a n g a b e:Gicß. Auz." gestattet.) Gießen, den 13. Dezember 1901.

LU. Die Frequenz der Landesuniverfität. Wie roir be­reits mitgeteilt haben, beträgt die Zahl der immatriku­lierten Studenten an der hiesigen Hochschule im laufen­den Semester 947. Tas ist die höchste bislang erreichte Ziffer. Während die Studentenzahl im Winter gewöhnlich etwas zurückgeht, ist sie diesmal um 31 gestiegen, und da sie im vergangenen Sommer sich um 69 gehoben hatte, zählen wir im Winter 1901/02 genau 100 Studenten mehr als' im Winter 1900/01, 947 gegen 847. Zehn Jahre früher,, im Winter 1890/91 war Gießen von 549 Studenten besucht. In den nächsten fünf Jahren fand keine merkliche Aendemng, statt; das Wintersemester 1895/96 zählte 558 Studenten. Mit dem Sommersemester 1896, in dem 630 Studenten, immatrikuliert waren, beginnt die Frequenz andauernd zu steigen, wie am besten die folgenden Tabellen veranschaulichens können:

1) In: SS. 1891 bis WS. 1895/96. SS. 1891:562 1892: 573 1893: 551 1894:576 1895:568. WS. 91/2: 543 92/3: 515 93/4: 517 94/5: 528 95/6:558.

2) Im SS. 1896 bis WS. 1901/2.

SS. 1896:630 1897:663 1898:733 1899: 814 1900: 855 1901: 916.

WS. 96/7: 626 97/8: 674 98/9:717 99/0:802 00/1: 847 01/2: 947.

Das Mehr des gegenwärtigen Semesters 1901/2 gegen­über der Zahl des WS. 1891/2 beläuft sich auf 404, das ist prozentisch ausgedrückt ein Mehr von 74,4 Prozent, also, von fast drei Vierteln. Bemerkenswert ist die Beteiligung der Heffen und Nichthesien an dieser Mehrung. Im WS.^ 1891/2 studierten hier 423 Hessen, 120 Nichtheffen. Jnr SS. 1896 sind die entsprechenden Zahlen 459 und 171, im laufenden WS. dagegen 565 und 382. Die Zahl der Heffen hat sich also in zehn Jahren um 142, die der Nichtheffen um 262 vermehrt, d. i. dort ein Plus von 33,6, hier aber oon 218 Prozent. Während damals das Verhältnis der hessischen Studenten zu den nichthessischen 7,63 zu 2,37 be­trug, beträgt es jetzt 5,97 zu 4,03. Von den 382 nicht aus- Hessen gebürtigen Studenten entfallen 349 auf die übrigen Staaten des deutschen Reiches (darunter 254 auf Preußen, 52 auf Bayern), 26 auf andere europäische, 7 auf nicht- europäische Staaten.